Hallo Mir-KO,
Darin offenbart sich die Schwäche des Gesetzes. Die Entscheidung darüber, was in akuter Situation das notwendige Mittel war, unterliegt Personen, die nicht selbst Zeugen waren. Die Beurteilung der Situation ist nur durch Zeugen möglich, deren Aussagen die Situation beschreiben. Daß Zeugen hierbei nur selten einheitliche Beobachtungen haben, ist nicht erst seit „Zeugen der Anklage“ bekannt. Genau aus diesen Gründen ist es von wesentlicher Bedeutung, sich EINDEUTIG NICHT AGGRESSIV zu verhalten und mittel Körpersprache, Gestik, Mimik arbeitet, den möglichen Zeugen der Situation die Rolle des Verteidigers eindeutig zu machen.Er verkennt aber dass "das mildeste zur Verfügung stehende Mittel" vom Richter bestimmt wird.
Zur SV gehört eben nicht nur, sich körperlich zu wehren, sondern auch, sich nicht unnötig selbst dabei zu belasten.
Gruß, WT-Herb