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Thema: Warum nimmt die ewto nicht an wettkämpfen teil?

  1. #316
    WT-Herb Gast

    Standard

    Hallo Mir-KO,

    Er verkennt aber dass "das mildeste zur Verfügung stehende Mittel" vom Richter bestimmt wird.
    Darin offenbart sich die Schwäche des Gesetzes. Die Entscheidung darüber, was in akuter Situation das notwendige Mittel war, unterliegt Personen, die nicht selbst Zeugen waren. Die Beurteilung der Situation ist nur durch Zeugen möglich, deren Aussagen die Situation beschreiben. Daß Zeugen hierbei nur selten einheitliche Beobachtungen haben, ist nicht erst seit „Zeugen der Anklage“ bekannt. Genau aus diesen Gründen ist es von wesentlicher Bedeutung, sich EINDEUTIG NICHT AGGRESSIV zu verhalten und mittel Körpersprache, Gestik, Mimik arbeitet, den möglichen Zeugen der Situation die Rolle des Verteidigers eindeutig zu machen.

    Zur SV gehört eben nicht nur, sich körperlich zu wehren, sondern auch, sich nicht unnötig selbst dabei zu belasten.

    Gruß, WT-Herb

  2. #317
    Mir-KO Gast

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    Zitat Zitat von Soldier Beitrag anzeigen
    Nun, Juristen sprechen dauernd von Verhältnissmäßigkeit. Bei der Notwehr, beim staatlichen Handeln usw....
    Ich studiere Jura und meine Mutter ist seit jahrzehnten Richterin, und mir ist bis heute kein Jurist begegnet der sich an dem Begriff der Verhältnissmäßigkeit stößt. Es ist einfach am praktischsten mit diesem Begriff zu arbeiten.
    Bei der NOTWEHR??? Vielleicht mal salopp am Kaffeetisch aber sonst? Beim NOTSTAND gilt die Verhältnismäßigkeit und eine damit verbundene Güterabwägung sehr wohl, aber bei der NOTWEHR (außer in Extremfällen) nicht.

    Ich kann natürlich nicht für die gesamte deutsche Juristen- und Richterschaft sprechen, doch es sollte mich wundern, wenn in dienstlichen Gesprächen bei der NOTWEHR von Verhältnismäßigkeit geredet würde.

    Staatliches Handeln muss selbstverständlich verhältnismäßig sein, da eine Güterabwägung erfolgen muss, genau wie auch im Notstandsrecht aber definitiv nicht (außer in besonderen Fällen) in der Notwehr.

  3. #318
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    Zitat Zitat von Soldier Beitrag anzeigen
    Nun, Juristen sprechen dauernd von Verhältnissmäßigkeit. Bei der Notwehr, beim staatlichen Handeln usw....
    Ich studiere Jura und meine Mutter ist seit jahrzehnten Richterin, und mir ist bis heute kein Jurist begegnet der sich an dem Begriff der Verhältnissmäßigkeit stößt. Es ist einfach am praktischsten mit diesem Begriff zu arbeiten.
    Erstsemester, oder ? Kein Jurist spricht bei Notwehr von Verhältnismäßigkeit, es sei denn, um ihre Irrelevanz zu belegen.

    Populärer Rechtsirrtum: Notwehr muss verhältnismäßig sein Der Katzenkönig
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  4. #319
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    Zitat Zitat von Mir-KO Beitrag anzeigen
    Herb hat vollkommen Recht, es gibt in der SV keine Verhältnismäßigkeit der Mittel (erst bei einer wirklichen krassen Schieflage durch die Hintertür, spielt hier aber keine Rolle). Er verkennt aber dass "das mildeste zur Verfügung stehende Mittel" vom Richter bestimmt wird. Wenn der Richter sagt: Sie Herr Herb mit Ihren langjährigen Erfahrungen im KK Bereich hätten dem Verstorbenen aber auch in die Eier treten, statt ihm den Kehlkopf einschlagen zu können.... dann wanderst du in den Bau...
    Genau so ist es ja auch und mehr wollte ich eigentlich auch nicht sagen. Herb hat aber deutlich gemacht wie er wohl reagieren würde wenn ihn jemand angreift sogar wie er reagieren würde wenn jemand aus Spaß nur so tut als ob er ihn angreift und hat noch versucht seine potentielle Reaktion zu legitimieren Das letzte Strafmaß und die Notwendigkeit der Mittel setzt der Richter fest das ist richtig aber in klaren fällen von du gehst auf mich los und ich leg dich um wird wie ich schon gesagt habe jeder Richter auch gegen den SV`ler entscheiden. Das spielt für Herb aber alles keine Rolle.



    Zitat Zitat von Mir-KO Beitrag anzeigen
    Plus: Auch wenn es falsch ist, sollte man die Verhältnismäßigkeit als Leitfaden lehren. Hilft nämlich nichts, wenn n Haufen Halbstarker rumrennt und meint, weil sie angepöbelt wurden, müssten sie - und zwar wie gelernt als Erstschlag - dem Gegenüber nen Hammer auf den Hals hauen...

  5. #320
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    Hallo Jung's,
    bezugnehmend auf meinen Erkentnisstand kann ich nur sagen,
    dass die WT-Herb'schen Erklärungen zum Notwehrparagraphen
    durchaus korrekt sind.
    (man möge mich korrigieren)

    Am besten selbst mal die Gesetze dazu durcharbeiten.
    Es gibt dazu auch im Netz sehr gute Fallerklärungen.
    Aber,
    dabei nicht vergessen,
    vor Gericht gilt nur das, was du beweisen kannst.

    Gruß Nohands
    .
    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

  6. #321
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    Ich hab übrigens schon mal mit reinem WT an einem Mixed Style
    Vollkontaktturnier teilgenommen und den ersten Platz gemacht.

  7. #322
    marius24 Gast

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    Zitat Zitat von WT-Herb Beitrag anzeigen
    Zu Korkell,

    So ist es. Der Notwehrparagraph stellt gesetzwidriges Handeln, welches durch Notwehr gerechtfertigt ist, außer Strafe. Gesetzwidriges Handeln, das nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist von dieser Ausnahme nicht betroffen.

    WT-Herb


    Ich hab eine Weile für Untersuchungsrichter gearbeitet.

    Vergiss dass mal ganz schnell wieder, ab dem Moment wo man auch nur eine Kampfkunst wittert, wirst du gnadenlos zur Rechenschaft gezogen.
    Da heisst es sie waren sich der Risiken bewusst, sie machen doch Kampfsport, dann wird die KK angeschaut, Situationen analysiert etc. mit dem Trainer, Freunden und Familie gesprochen und und und.

    Wenn eine Frau einen Mann erschiesst ohne jemals eine Waffe in der Hand gehalten zu haben, weil sie um ihr Leben fürchtet ist es Notwehr, wenn sie im Schützenverein war, ist es Mord.

    Mar

  8. #323
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    Zitat Zitat von marius24 Beitrag anzeigen
    Wenn eine Frau einen Mann erschiesst ohne jemals eine Waffe in der Hand gehalten zu haben, weil sie um ihr Leben fürchtet ist es Notwehr, wenn sie im Schützenverein war, ist es Mord.
    Mach mal halblang, für Mord müssen schon ganz andere Kriterien erfüllt sein.
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  9. #324
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    Ich gebe zu bedenken dass ich nicht von dienstlichen Gesprächen oder Urteilen sprach, sondern vom 'normalen' Sprachgebrauch, und da hat sich bis jetzt keiner am Begriff der Verhältnissmäßigkeit gestört bzw. diesen Begriff selber verwendet.
    Nur, kleine Frage, versuchen wir hier ein Urteil zu formulieren oder reden wir in einem anonymen Forum über Notwehr? Also was passt wohl eher, der Sprachgebrauch aus einem Urteil oder dem Sprachgebrauch mit dem der Laie etwas anfangen kann, und der so rein zufällig auch von Juristen im Gespräch mit Laien verwendet wird?
    Und war das Thema nicht eigentlich mal ganz ein anderes?

  10. #325
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    Also ich als Laie würde nicht fragen, ob eine bestimmte Handlungsweise "verhältnismäßig" war - höchstens, ob sie angemessen oder übertrieben war. "Verhältnismäßigkeit" ist ein Fachbegriff, kein umgangssprachlicher.
    But if they tell you that I've lost my mind
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  11. #326
    Mir-KO Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Trinculo Beitrag anzeigen
    Also ich als Laie würde nicht fragen, ob eine bestimmte Handlungsweise "verhältnismäßig" war - höchstens, ob sie angemessen oder übertrieben war. "Verhältnismäßigkeit" ist ein Fachbegriff, kein umgangssprachlicher.
    Würde ich nicht bedingungslos zustimmen, macht aber auch nichts. Ich finde man sollte gerade bei solch komplexen Themen immer genau bleiben.

    Besitz und Eigentum werden allgemein auch durcheinander geworfen, trotzdem sollte man genau bleiben, wenn man z.B. über verliehenes Eigentum redet.

    Ist sowieso guter Stil, genauso wie dasselbe and das gleiche auseinanderzuhalten.

  12. #327
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    Warum wird hier eigentlich schon seitenlang off-topic diskutiert?

  13. #328
    Big Bart II Gast

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    Wusstet ihr, dass eine milde Zwiebel schmeckt wie ein Apfel, wenn man mit geschlossenen Augen herzhaft hineinbeißt?

  14. #329
    Bjarne Gast

    Standard

    ich würde gerne konkret zu den schaltern zurückkehren die beim WT automatisch ausgelößt werden, jemandem körperlich unterlegenen den sieg ermöglichen und einen kampf somit sofort beenden aber die in keinem sportregelwerk erlaubt sind. und zwar konkrete beispiele fände ich hier besonders interessant und nicht "z.B. angriffe die paralysieren"...
    das ist auch wieder on-topic :-)

  15. #330
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    Und die Richterschelte die hier betrieben wird, hat mit der Realität wenig zu tun. Klar gibt es Urteile, die merkwürdig sind, aber das Prinzip der Notwehr gilt auch für Kampfsportler/künstler. Wer etwas anderes behauptet lügt sich sein Weltbild zusammen.
    Außerdem stellt sich bei der SV auch eine Frage der Moral und nicht des beweisen könnens vor Gericht: Muss ich tatsächlich davon ausgehen, dass jeder Angriff der sich gegen mich richtet eine Tötungsabsicht birgt? Ich lebe mitten in Europa und sehe das, trotz tragischer Einzelfälle, nicht.
    Grapple&Strike
    BJJ//MuayThai//MMA//Boxen//Ringen

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