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Thema: Conor McGregor schlägt Bargast

  1. #106
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    Zitat Zitat von MCFly Beitrag anzeigen
    Also ich wollte gar nicht auf diese Diskussion hinaus.
    Ich auch nicht


    Du bewegst Dich ja im deutschen Recht:
    Ich bemühe mich. Quot erat demonstrandum. (und greife - auf minimalistischemNiveau- die hier jüngst gesetzten literarischen juristschen Schreibimpulse auf);-)



    ...Wenn Conor den Typen also einfach nur schlagen wollte, ist das keine gefährliche Körperverletzung nach deutschem Recht.
    Nein, das allein reicht nicht, aber das Schlagen wollen ist sehr wohl eine von zwei relevanten Grund-Voraussetzungen für das Vorliegen einer
    gefährlichen Kv. Das Wollen, die Absicht erfüllt somit den subjektiven Tatbestand der gKv. Und hier reicht sogar der bedingte Vorsatz.
    Das andere wäre der objektive Tatbestand. Jedenfalls hab ich das mit meinem laienhaften Sachverstand so aus den Beschreibungen
    im Netz herausgelesen.

    In diesem Sinne (objektiver Tatbestand): Eine Hinterlist (§ 224 I Nr.3) im juristisch gemeinten Sinne hier zu beweisen ist sicher schwierig, das seh ich auch so.

    Ich seh es aber keineswegs als ausgeschlossen, dass - in De - ein gute Staatsanwalt- zur "lebensgefährlichen, die Tatbegehung mittels
    einer das Leben gefährdenden Behandlung" (§224 I Nr. 5 ) argumentieren könnte und würde (Und das gabs auch schon).

    Von daher folge ich dir nicht wenn du meinst:
    Aber trotzdem: nein, das Video gibt keinen Anhaltspunkt für eine gKV

    Die Diskussionen zu den rechtlichen Themen wie Notwehr, Körperverletzung, Totschlag, Mord etc. pp. haben die allermeisten hier schon durch
    Bestimmt, das trifft ja auch auf viele andere Themen zu;-) Ich hatte auch nochmal gesucht aber auf die Schnelle nichts gefunden.
    Ich will auch nicht ausschließen, dass die Diskussionen weniger "laienhaft" waren. Das Gegenteil schließ ich aber auch nicht aus;-)

    ... Du wirst aber nicht weiterkommen.
    Definitionssache. Hab schon einiges gelernt durch diesen thread:-)
    Geändert von Kusagras (22-08-2019 um 12:38 Uhr) Grund: Ergänzung

  2. #107
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Der Bundesgerichthof hat hierzu festgestellt:

    "Auch tätereigene Körperteile lassen sich durchaus als Gegenstände bezeichnen. Das Unbehagen, Körperteile den Gegenständen zuzuordnen, rührt allein daher, dass der Begriff in der Regel nur für unbelebte Körper verwendet wird. Dies wurde von der Rechtsprechung aber bereits dadurch aufgegeben, dass mittlerweile auch Tiere als gefährliche Werkzeuge anerkannt sind."

    Quelle: Bundesgerichtshof, Neue Juristische Wochenschrift 1960, Ausgabe 1022.

    Angewandt wird diese Auslegung primär bei Profiboxern:

    https://www.spiegel.de/sport/sonst/g...-a-173224.html

    http://www.boxwelt.com/2015/01/profi...-2013-in-haft/

    https://www.welt.de/welt_print/vermi...r-Gericht.html

    https://www.giessener-allgemeine.de/...-11937472.html
    Hatte tatsächlich Deine erste Antwort überlesen, da ich Dich noch auf Ignore stehen hatte und nur sporadisch Posts öffne. Da Dir aber offenbar meine Antwort so wichtig ist, dass Du mich via PN kontaktiert hast, schreibe ich gerne etwas hierzu:
    Mir ging es um Rechtssprechungen, nicht um Beispiele. Beispiele haben immer den Nachteil, dass uns keinerlei Hintergrundinformationen vorliegen. Da steht dann ein kurzer Auszug mit blumigen Worten und daraus sollen Rechtsgrundsätze abgeleitet werden, die meist einfach nur aus den Worten "musste wegen gefährlicher KV ins Gefängnis" bestehen. Naja...

    Du hast natürlich Recht, mir war auch bekannt, dass je nachdem Arme bei Kampfsportlern als Gegenstände bewertet werden. Das Bruce-Lee-Zitat habe ich gebracht, weil ich gerade im neusten Tarantino-Streifen war (cooler Film, aber als Kollege auf Augenhöhe kennst Du den bestimmt schon ).

    Aber gut, dann kurz zu den Beispielen: ich kannte jetzt z.B. nur den Fall bei Brähmer im Vorfeld. Da waren ja auch Gegenstände (also außer den Gliedmaßen) im Spiel. Daher wäre ich jetzt nie darauf gekommen, diesen Fall als vergleichbar zu betrachten.
    Und wenn ein Boxer sein Gegenüber krankenhausreif schlägt, legt das ebenfalls nahe, dass wohl eine etwas höhere Intensivität vorlag als bei Conor. Wenn ich Dir mehrfach mit geschlossener Faust ins Gesicht schlage, Du vllt. noch mit dem Hinterkopf auf den Boden knallst, würde ich nicht eine Sekunde bestreiten, dass dies eine "das Leben gefährdende Behandlung" darstellt.

    Aber gut, Du siehst es ja anders und hast Deine Beispiele gefunden. Wenn das für Dich passt, ist ja alles ok. Wir werden sowieso nie erfahren, wie der Fall in Deutschland beurteilt worden wäre.
    Ich kann mir z.B. grundsätzlich nicht vorstellen, dass man einen Schlag wie in dem Video als lebensbedrohlich einstufen wird. Aber letzten Endes ist mir das auch egal, ich bin kein Jurist. Du natürlich auch nicht. Daher bleibe ich dabei, dass ich in diesem Beispiel keine Voraussetzungen für Hinterlist oder lebensbedrohende Aktionen erkennen kann. Und damit belasse ich es bei dem kleinen Rechtsexkurs...
    It 's not who I'm underneath but what I do that defines me. Bruce Wayne
    Dabei würdest Du sogar beim Schattenboxen verlieren. Kannix

  3. #108
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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    ...
    Noch einmal: dann sind wir unterschiedlicher Meinung. Natürlich kann man einen einzelnen Faustschlag als lebensgefährlich auslegen. Ich sehe das hier nur nicht. Das ist alles
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  4. #109
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von MCFly Beitrag anzeigen
    Da Dir aber offenbar meine Antwort so wichtig ist, dass Du mich via PN kontaktiert hast, schreibe ich gerne etwas hierzu:
    Nicht ganz so wichtig, wie dir der gescheiterte Versuch ist, mich mit deiner extra erweiterten Signatur zu provozieren.

    Aber gut, Du siehst es ja anders und hast Deine Beispiele gefunden. Wir werden sowieso nie erfahren, wie der Fall in Deutschland beurteilt worden wäre.
    Eben. Es geht mir nur darum, dass es keineswegs sicher ist, wie so etwas in D ausgehen würde.

  5. #110
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    Zitat Zitat von Damiano R. Beitrag anzeigen
    Nicht ganz so wichtig, wie dir der gescheiterte Versuch ist, mich mit deiner extra erweiterten Signatur zu provozieren.
    Wir haben offenbar verschiedene Auffassungen des Begriffes "gescheitert"
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    Dabei würdest Du sogar beim Schattenboxen verlieren. Kannix

  6. #111
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    Zitat Zitat von MCFly Beitrag anzeigen
    Noch einmal: dann sind wir unterschiedlicher Meinung. Natürlich kann man einen einzelnen Faustschlag als lebensgefährlich auslegen. Ich sehe das hier nur nicht. Das ist alles
    In Ordnung. Agree to disagree

  7. #112
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    Conor McGregor, the Ultimate Fighting Championship’s first-ever simultaneous two-division champion, has finally broken silence on -- and taken responsibility for -- his recent actions outside the Octagon.

    “In reality, it doesn't matter what happened there,” McGregor said. “I was in the wrong. That man deserved to enjoy his time in the pub without having it to end the way it did. And although it was five months ago, I tried to make amends, and I made amends back then. But that does not even matter. I was in the wrong. I must come here before you and take accountability and take responsibility. I owe it to the people that have been supporting me. I owe it to my mother, my father, my family. I owe it to the people who trained me in martial arts.
    Quelle: https://www.sherdog.com/news/news/Co...n-Fight-160563

  8. #113
    oxox Gast

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    Hört sich nach Kosmetik an, aber wenn er es ehrlich meint wäre es ein Schritt in die richtige Richtung.

    Wäre ich Dana würde ich versuchen die Storyline in Richtung Conor McGregor Redemption-Arc zu lenken. Von wegen Läuterung, ganz anders als vorher, er trainiert jetzt ernsthaft, bla bla.
    Geändert von oxox (24-08-2019 um 10:08 Uhr)

  9. #114
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    Danke fürs Video. Es ist zu lesen in den Untertiteln, das es in dem Fall Untersuchungen gibt, die MCGregor wohl gar nicht so gelegen kommen.
    Einzelheiten des Vorfalls will er auf keinen Fall beschreiben, er erwähnt breist laufende und fortlaufende
    Wiedergutmachung/Schadenersatz. Vermute der Rat eines Anwalts.
    Er wirkt auch sonst sehr "gebrieft".

    In Anlehnung an anderer Vorfälle mit ihm weicht er aus auf die Frage : "Do you have an anger-problem?"

    Sowas könnte bei einem Verfahren nämlich auch berücksichtigt werden. Eher zu seinem Nachteil:
    Ein Profi- Boxer der sich wiederholt unkontrolliert zeigt... .

    Mal sehen was noch kommt seitens der Behörden, aber die Vorgehensweise von MCGregor zeigt, dass da was erwartet
    wird (Das Video ist wohl erst jetzt vor kurzem auch den Behörden bekannt)..

    MCGregor (und sein Team, seine Berater) will im vorhinein möglichst die Erregung etwas dämpfen. Auch das Sprechen in Richtung der Fans spricht dafür.
    Auch bei denen hat er wohl ganz schön verschi...n.
    Geändert von Kusagras (24-08-2019 um 11:48 Uhr) Grund: Ergänzung

  10. #115
    ~Wolf´s Den~ Gast

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    Zitat Zitat von oxox Beitrag anzeigen
    Irgendwann macht er das mal beim Falschen, bekommt ein Messer an die Hoden gesetzt und das Problem hat sich erledigt ...

  11. #116
    ~Wolf´s Den~ Gast

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    Zitat Zitat von Kusagras Beitrag anzeigen
    In Ordnung. Agree to disagree
    Natürlich ist der Faustschlag als lebensgefährlich auszulegen und das wird auch jeder Richter tun. Denn hier schlägt nicht ein Hanswurst dem Anderen auf die Mütze, nein, der Schlag kommt von einem ausgebildeten MMA-Profi-Kämpfer und wird gegen einen untrainierten alten Mann geführt. Sowas berücksichtigen die Gerichte sehr wohl. Ergo, hat das Opfer irgendwelche Gebrechen oder ein schwaches Genick oder fällt dumm zu Boden, kann es Geschichte sein. Und die Schlagkraft eines Connor McGregor ist nunmal (allein schon durch die technische Ausbildung) größer als die des Idioten von nebenan. Die Gerichte werden ihm das selbst dann vorhalten, wenn er das Opfer nicht MMA-like abgeräumt, sondern nur mit einem Wischer gestreift, hat.

  12. #117
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    Ergo, hat das Opfer irgendwelche Gebrechen oder ein schwaches Genick oder fällt dumm zu Boden, kann es Geschichte sein.
    Und du meinst , wenn irgend n Honk(welcher untrainiert ist) aufgrund des selben Verhalten wie das von "Connor" , jemanden "dumm" zu Tode boxt ... sollte das Strafmaß , anders ausfallen als wie das , von Connor , wenn er jemanden "dumm" zu Tode geboxt hätte ? .

    Und das Connor , bewusst jemanden , das Licht ausknipsen will , wenn er "austeilt" , halte ich für "übetrieben" .... das das Potential gegeben ist , gebe ich dir recht aber a) ist das nicht die wesentliche Erfahrung von Connor , das Leute von seiner Kelle sterben und b) eben auch der Schlag von nem Honk , das Potential hat , das man daran sterben kann ... Ergo , ist einzig das Verhalten welches dazu führte , n Schlag auszuteilen "anzuklagen" .... Womit Connor hiermit zu "Jedermann" wird .... Ein erhöhtes Strafmaß aufgrund seiner Person halte ich für Ungerecht .... nicht wegen seiner Person , sonder wegen jene, die dem selben Verhalten zum Opfer wurden und das "Nachsehen" haben , weil Täter , nicht genug "trainiert" war .
    Geändert von Schattengewächs (24-08-2019 um 19:41 Uhr)

  13. #118
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    Zitat Zitat von ~Wolf´s Den~ Beitrag anzeigen
    Natürlich ist der Faustschlag als lebensgefährlich auszulegen und das wird auch jeder Richter tun. Denn hier schlägt nicht ein Hanswurst dem Anderen auf die Mütze, nein, der Schlag kommt von einem ausgebildeten MMA-Profi-Kämpfer und wird gegen einen untrainierten alten Mann geführt. Sowas berücksichtigen die Gerichte sehr wohl. Ergo, hat das Opfer irgendwelche Gebrechen oder ein schwaches Genick oder fällt dumm zu Boden, kann es Geschichte sein. Und die Schlagkraft eines Connor McGregor ist nunmal (allein schon durch die technische Ausbildung) größer als die des Idioten von nebenan. Die Gerichte werden ihm das selbst dann vorhalten, wenn er das Opfer nicht MMA-like abgeräumt, sondern nur mit einem Wischer gestreift, hat.
    Wovon redest Du? Von dem Video?
    Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
    http://www.thaiboxen-bingen.de Facebook

  14. #119
    PhilExpat Gast

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    Ok, wenn ich den sehe werd ich ihn ansprechen. Wenn er nicht so reagiert wie ich das will hau ich ihm eine rein.
    Reicht ja wenn ich dann ein paar Wochen später mal irgendwo Sorry sage und alles ist wieder gut
    Geändert von PhilExpat (25-08-2019 um 02:26 Uhr)

  15. #120
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    Zitat Zitat von ~Wolf´s Den~ Beitrag anzeigen
    ... Die Gerichte werden ihm das selbst dann vorhalten, wenn er das Opfer nicht MMA-like abgeräumt, sondern nur mit einem Wischer gestreift, hat.
    Sehe ich auch als wahrschienlich an. Schwere und Größe eines Zuschlagenden - auch im Verhältnis zum Opfer - haben Sie ja auch schon berücksichtigt.
    Geändert von Kusagras (25-08-2019 um 08:14 Uhr)

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