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Thema: USA - 25 Jahre Haft für einen RNC - Mord anstatt Notwehr

  1. #1
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    Standard USA - 25 Jahre Haft für einen RNC - Mord anstatt Notwehr

    Bin ich gerade zufällig drüber gestolpert:

    In den USA ist jemand wegen Mordes verurteilt worden weil er in einer Auseinandersetzung sein Gegenüber in einen Würgegriff genommen hat in dessen Folge der andere verstorben ist.

    https://www.click2houston.com/news/t...john-hernandez

    Zusammenfassung:
    (Und bevor sich jetzt wieder jemand die Finger wund googelt - ich erhebe keinen Anspruch darauf, dass es tatsächlich so gewesen ist, sondern gebe nur verkürzt wieder was in den Medien dazu berichtet wurde!)

    Vor einem Restaurant der Kette Dennys kam es zum Streit zwischen Terry Thompson und John Hernandez, da Hernandez wohl in betrunkenem Zustand in der Öffentlichkeit uriniert haben soll worüber sich Thompson aufregte. Hernandez soll daraufhin Thompson angegriffen und geschlagen haben (dies konnte wohl auch in den Gerichtsverhandlungen nicht abschließend geklärt werden).

    Thompson nahm Hernandez daraufhin in einen Würgegriff von hinten während er auf ihm lag - hiervon existiert ein Video welches auch bei der Gerichtsverhandlung gezeigt wurde.

    Der Würger wurde von Thompson angeblich noch für 3,5 Minuten gehalten nachdem Hernandez "getapped" haben soll. Das vollständige Video und die entsprechende Sequenz wurde den Geschworenen in voller Länge vorgespielt, hier ein kurzer Ausschnitt davon:

    youtube.com/watch?v=02EwNmbSXPo

    In dem jetzt abgeschlossenen Prozess wurde Thompson wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahre wegen Mordes verurteilt - sein Anwalt hatte auf Selbstverteidigung und Notwehr plädiert.

    Es kommt ja in dem Kontext SV und Notwehr gern mal der Spruch "I'd rather be judged by 12 than carried by 6" nur zeigt sich an diesem Beispiel doch mal wieder sehr deutlich, dass auch "Notwehr" seine Grenzen hat.


    Wegen eines Wildpinklers, eines Schlages und der folgenden Auseinandersetzung gibt es jetzt 2 Familien deren Leben nie mehr so sein wird wie es war. Einer ist tot, der andere wird (sofern es nicht noch eine Revision o.ä. gibt) für min. 12 Jahre lang ins Gefängnis gehen, ob die ebenfalls mit Mordvorwürfen konfrontierte Frau auch ins Gefängnis muss ist noch offen.


    Insgesamt wohl das was man als klassische "lose - lose"-Situation bezeichnen kann.
    Geändert von jkdberlin (19-11-2018 um 08:13 Uhr)
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  2. #2
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    Standard

    Interessanter Fall!

    Habe noch ein bisschen Infos gesammelt:

    https://en.wikipedia.org/wiki/Death_of_John_Hernandez

    https://abc13.com/trial-begins-for-m...nnys-/3596122/

    Die Frau die den Erwürgten pinnte war damals Sheriffs deputy off duty . Wenn es sogar dann zur Verurteilung (Aussage gekonnt, wohlwollende Ermittlungen etc.) kam...wohl nur wg. des Videos!

    IMHO lag auch keine Notwehrsituation mehr vor - und ein zusammentreffen von zwei ,,Ich gebe nicht auf"-Typen, das hier tragisch endete.

    Im Land der Extreme gibt das dann so eine harsche Strafe - hierzulande wohl eher KV mit TF oder Totschlag (evtl. sogar minderschwer) und 2-4 Jahre Bau.

    Wie oben sehr treffend gesagt, zwei Leben im A. wg. Wildpinkeln, Aufsprechen, Sheriff spielen, Kämpfen wollen...nicht loslassen können.
    Geändert von concrete jungle (08-11-2018 um 11:23 Uhr)

  3. #3
    Syron Gast

    Standard

    Ich habe jetzt nur den (Edit: ersten) verlinkten Artikel gelesen.
    Der handelt ja mehr davon, was irgendwann vielleicht mal war - eine nette Erinnerung, warum ich in den Staaten nicht angeklagt werden möchte


    Einen Würgegriff solange zu halten, grenzt aber so oder so mindestens an Fahrlässigkeit.
    Mehr werde ich da jetzt auch nicht zu sagen, da ich bisher nur den einen Artikel gelesen hab und LGDs Zusammenfassung.

    Wegen Pinkelns so ein Faß aufzumachen - Zivilcourage ist ja was Gutes, aber man kann es auch übertreiben.
    Geändert von Syron (08-11-2018 um 11:24 Uhr) Grund: Edit hinzugefügt

  4. #4
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    Das grenzt doch nicht an Fahrlässigkeit? Der wusste doch sehr wohl, dass 3,5 Minuten jemanden die Luft abzudrücken Schäden hervor ruft. Das ist doch nun wohl jedem klar, oder?
    Frank Burczynski

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  5. #5
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    Ich finde es gut dass sowas nicht mit "ach, Körperverletzung aus dem Ruder gelaufen, 2 Jahre ! Mit Bewährung!" abgetan wird. Es war wie oben schon erwähnt das Zusammentreffen von 2 Typen auf "isch geb nischt auf !!!!", bei dem der Würger mit Halbwissen einfach immer weiter in seinem "Kampf" geblieben ist. Obwohl jeder Depp weiss dass nach 30 Sekunden Lebensgefahr einsetzt wenn der Choke sitzt. Das ist auch nicht mehr fahrlässig.

    Wenn man jemanden schubst, der stolpert blöd, schlägt sich den Kopf an, und verstirbt am Freak Accident, das ist fahrlässig. Jemanden mit einem erlernten Würgegriff minutenlang demütigen wollen und "fertig machen" ist Vorsatz, Roid Rage, was auch immer, aber jedenfalls nicht fahrlässig. Totschlag wäre das Mindeste, und das sollte auch hierzulande eher bei 7-10 Jahren auskommen und nicht bei 2.
    "Man kann Leuten nicht verbieten, ein ***** zu sein." (Descartes)

  6. #6
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Das grenzt doch nicht an Fahrlässigkeit? Der wusste doch sehr wohl, dass 3,5 Minuten jemanden die Luft abzudrücken Schäden hervor ruft. Das ist doch nun wohl jedem klar, oder?
    naja, vorausgesetzt er kann plausibel machen, er habe den Tod nicht beabsichtigt:
    Dann wäre es zumindest nach deutschem Recht m.E. fahrlässige Tötung oder vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge.

    ich persönlich fände zweiteres logischer, demensprechend auch hier eine Anwaltsmeinung:
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/st...is_115490.html

    Zitat:
    Eine Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB ist dann gegeben, wenn der Täter den Tod der verletzten Person nicht beabsichtigte, diese aber durchaus verletzten wollte. Anders sieht dies beim Totschlag nach § 212 StGB aus. Danach handelt der Täter mit beabsichtigtem Tötungsgrund.
    Der Täter eines Totschlages wird nach § 212 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Die fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a StGB) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung nach § 222 StGB ist erfüllt, wenn der Täter die Tötung eines anderen Menschen durch eine pflichtwidrige Vernachlässigung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt unter gleichzeitiger Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung verursacht
    Zitatende

    Aber als Nicht-Volljurist will ich es dabei auch belassen

    Grüße

    Münsterländer
    I'm going through changes

  7. #7
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    Da wurde jedenfalls sehr ernsthaft ermittelt und vor Gericht lange drüber gebrütet:

    https://abc13.com/fatal-fight-outsid...trial/4549860/

    Denke auch das ,,bewusste Nutzung einer eingeübten gefährlichen Kampftechnik" und ,,das Leben gefährdende Behandlung" sich da vor Gericht böse gegen einen wenden können.

  8. #8
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    Als Nicht-Volljurist begebe ich zu bedenken, dass wir hier einen Fall aus den USA haben. Und demnach ist die Diskussion über deutsche Straftatbestände obsolet. Zumal die Voraussetzungen nicht passen. Der wusste, was er tat.
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  9. #9
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    Seltsam finde ich auch die Filmerei, den kann man doch mal versuchen dazu zu bewegen aufzuhören. Wahrscheinlich ist vor lauter Juristerei und Ego keiner mehr zu einer einigermaßen vernünftigen Aktion fähig.
    "Ich habe alle diese Degen selbst geschmiedet und übe täglich acht Stunden mit ihnen, um einen Piraten töten zu können." "Du brauchst dringend ein Mädchen mein Freund!" (Fluch der Karibik)

  10. #10
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    Zitat Zitat von jkdberlin
    ...dass wir hier einen Fall aus den USA haben...
    Habe mal das Thema entsprechend angepasst.
    Hap Ki Do - Schule Frankfurt - eMail - 합기도 도장 프랑크푸르트 - Daehanminguk Hapkido - HECKelektro-Shop
    ...Dosenbier und Kaviar...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Billy die Kampfkugel Beitrag anzeigen
    Seltsam finde ich auch die Filmerei, den kann man doch mal versuchen dazu zu bewegen aufzuhören.
    Das ist zum einen in den USA immer so eine heikle Sache - man weiß letztendlich nie ob da nicht noch einer ne Knarre hat und dann anfängt um sich zu schießen.

    Zum anderen ist es wohl (leider) auch einfach eine gesellschaftliche Entwicklung (siehe Gaffer etc.), dass man lieber erst einmal mit der Kamera drauf hält anstatt sich
    hilfreich einzubringen. Gerade auch bei den verschiedensten Kloppereien auf der Straße auf YT: Da stehen zig Leute und filmen das, aber bis dann sich mal einer erbarmt
    demjenigen der umgehauen wurde zu helfen vergeht eine halbe Ewigkeit - wenn es denn überhaupt passiert.

    Und in den USA ist "murder" auch nicht 100% deckungsgleich mit unserem dt. "Mord" - es gibt da schon noch Abstufungen, 1st degree, 2nd degree murder (ähnlich unserem Totschlag).
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  12. #12
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    weitere kleinere rechtliche Unterschiede:

    - auch wenn man eingreift und dabei einen der Täter o.a. verletzt kann man einfacher wegen "Assault" oder "Battery" selber belangt werden. Die Nothilfe in unserem Sinne (Notwehr für Dritte) ist dort nicht so geregelt wie bei uns.

    - zum Thema Filmen: in fast allen Bundesstaaten ist das Filmen in der Öffentlichkeit erlaubt. Die gefilmten Personen haben dann auch weniger Rechte gegen die Veröffentlichung.
    Frank Burczynski

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  13. #13
    Syron Gast

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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    Das grenzt doch nicht an Fahrlässigkeit? Der wusste doch sehr wohl, dass 3,5 Minuten jemanden die Luft abzudrücken Schäden hervor ruft. Das ist doch nun wohl jedem klar, oder?
    Deswegen hab ich auch geschrieben grenzt es "mindestens" an Fahrlässigkeit.

  14. #14
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    Zitat Zitat von Little Green Dragon Beitrag anzeigen
    Es kommt ja in dem Kontext SV und Notwehr gern mal der Spruch "I'd rather be judged by 12 than carried by 6" nur zeigt sich an diesem Beispiel doch mal wieder sehr deutlich, dass auch "Notwehr" seine Grenzen hat.
    der spruch wird zwar gerade in den staaten immer wieder gern genommen, letztendlich ist er (selbst in den usa, wo es besagte 12 geschworene tatsächlich gibt) meist grütze und wird bevorzugt von rischtisch hachten jungs benutzt, um ein gewisses vorgehen zu rechtfertigen, bei dem - dank konsequenter, holzschnittartiger schwarz/weiß-sicht - (vermeintlich) gerade keine lästigen schwierigen entscheidungen, wie sie zivile sv regelmäßig erfordert, zu treffen sind (und welches daher eher in ein kriegsgebiet und nicht in eine zivilgesellschaft in der ersten welt passt).
    "If one of you can punch a hole through a shoji with just your ejaculation, then you'll be a real martial artist!" Morihei Ueshiba

  15. #15
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    weitere kleinere rechtliche Unterschiede:
    [...]
    .
    gibt's da ein Jedermanns-Festnahmerecht?

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