also Totschlag oder Mord?
echt, das hier ist nicht geheuchelt?
https://youtu.be/LbKSqHRIQ4k?t=424
Zu dem konkreten Fall hier: Wenn man sieht, wie langsam er sich bewegt und reagiert in der Pause, kann man auf jeden Fall der Meinung sein, der Trainer hätte das Handtuch werfen müssen. Völliger Unsinn, in dieser Situation den Athleten zu fragen.
Wenn man dagegen sieht, mit welcher Vehemenz, Penetranz und auch zeitlichem Aufwand du hier Thesen verbreitest wie die obige - ohne Beleg, versteht sich - dann könnte einem der Begriff "wahnhafte Züge" in den Sinn kommen. Die komplette Ignoranz rationaler Argumente würde dazu passen.
Geändert von DZXX (28-07-2019 um 21:27 Uhr)
Ist schon lustig. Du kanzelst regelmäßig Beiträge anderer Nutzer als Unsinn, Unfug und Blödsinn ab. Anschließend schreibst Du selbst Blödsinn und merkst nicht mal, dass Du dir selbst widersprichst.
Die Einwilligung des Patienten in die schwere Körperverletzung bei einer OP ist genau so wirksam wie die Einwilligung eines Boxers zu den Verletzungsfolgen bei einem Kampf. Nur in seine Tötung (!) kann der Kämpfer nicht einwilligen. §228 StGB besagt ausdrücklich, dass eine die Einwilligung nur unwirksam ist, wenn die Tat dennoch gegen die guten Sitten verstößt.
Das zugrunde liegende Urteil des BGH befasst sich mit verabredeten Hooligan-Schlägereien, also Taten, die prinzipiell gegen die guten Sitten verstoßen bzw. gemäß Â§231 StGB Straftaten sind. Der BGH begründet auch verständlich, warum solche Schlägereien sogar dann rechtswidrig sind, wenn alle einverstanden sind und sich sogar an aufgestellte Regeln halten - weil außer einem Ehrenkodex keinerlei Sicherungsmaßnahmen existieren. Das Urteil hat also gar nichts mit den streng reglementierten Kämpfen bei einer Sportveranstaltung zu tun. Nicht mal die Grundsätze sind übertragbar.Siehe Knauer 2015: Die Unwirksamkeit der Einwilligung in die Körperverletzung wegen Sittenwidrigkeit in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung
Was ändert das an der Tatsache, dass es beim Boxen mehr als einen Weg gibt, den Gegner zu besiegen? Für einen KO musst Du den Gegner nicht bewusstlos schlagen. Es reicht zum Beispiel, wenn der Kämpfer nach einem Niederschlag nicht innerhalb von 10 Sekunden wieder kampffähig ist.Ein Punktsieg zählt beim Boxen als Sieg 2. Klasse. Angestrebt wird immer ein KO Sieg, also ein Schädel Hirn Trauma.
Ich habe den Beitrag einer Rechtsanwältin für Strafrecht verlinkt. Dieser besagt, dass jeder Boxer für eine fahrlässige Tötung haftbar gemacht werden kann. Inwiefern bist Du in der Position, die fachliche Bewertung einer Volljuristin zu widerlegen? Außer mit einem BGH-Urteil, dass für andere Sachverhalte gilt?Das Verhalten wäre auch in Deutschland legal - so wie im Rest der Welt, wo Boxen legal ist.
Versteh mich nicht falsch: Man sollte über Sicherheitsmaßnahmen beim Boxen diskutieren. Man kann auch über die Motivation von Sportlern sprechen, an Voll-Kontaktkämpfen teilzunehmen. Man darf auch darüber diskutieren, ob Kämpfe mit MMA-Handschuhen der reinste Wahnsinn sind. Und man kann auch darüber diskutieren, ob diese Sportler letztlich selbst entscheiden dürfen, was sie machen. Aber was du hier tust, hat mit Diskussion nichts zu tun. Das ist nur gebetsmühlenartiges Wiederholen der immer gleichen Sätze. Das hat mehr was von einem trotzigen Kind.
Geändert von Salva Mea (29-07-2019 um 09:40 Uhr)
Mal was ganz anderes: Gibt's einen Trick, damit in den Beiträge die Umlaute nicht so komisch dargestellt werden?
Auch wenn wir das hier schon bis zum Erbrechen durchgekaut haben, erkläre ich es dir nochmal:
Ein Arzt darf mit Einwilligung des Patienten eine schwere Körperverletzung begehen, weil er damit versucht, ein sehr hohes Rechtsgut (das leben des Patienten) zu schützen. Dies ist ein Sonderfall, genau wie bei Notwehr/Nothilfe.
Wenn du allerdings einen Kumpel bittest, dir aus Langeweile einen Arm abzuschneiden, verstößt diese Einwilligung gegen die guten Sitten und ist daher unwirksam.
Der BGH hat eindeutig entschieden (und wurde hier auch schon verlinkt), dass eine Einwilligung in eine Körperverletzung, welche potenziell lebensbedrohlich ist, sittenwidrig und damit unwirksam ist.
Du liest auch nur sehr selektiv den Teil, der dir passt. Der BGH hat die grundsätzliche Rechtsprechung, dass die Einwilligung in lebensbedrohliche Verletzungen sittenwidrig ist, in diesem Urteil dahingehend erweitert, dass nicht nur die Verletzungen als solche sittenwidrig sind, sondern bereits das Fehlen entsprechender Sicherungsmaßnahmen dafür ausreichend ist.
Das es nicht jedem Kämpfer gelingt, seinen Gegner KO zu prügeln ändert nichts an der Tatsache, dass typischerweise ein KO Sieg angestrebt wird.
Den Punkt hat doch niemand bestritten. Ich habe selbst den Fall von Luis Resto verlinkt, der wegen manipulierter Boxhandschuhe verurteilt wurde.
Aber es scheint weder die Anwältin noch du begriffen zu haben, dass ein Boxer niemals im juristischen Sinne eine fahrlässige Tötung begeht, wenn er seinen Gegner regelkonform totprügelt.
Das ist der Unterschied zum Straßenverkehr:
Dort ist es schlicht verboten, einen anderen Menschen zu überfahren. §1 erwartet von dir permanent soviel Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme, dass niemand durch dich zu schaden kommt.
Egal, ob du gerade mit der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs bist oder sogar langsamer gefahren bist. Du darfst einfach niemanden überfahren.
(Vom Grundsatz her - bitte verschone mich jetzt mit irgendwelchen konstruierten Sonderfällen)
Und im Boxen darfst du deinen Gegner totprügeln, solange du dich dabei an die Regeln hälst.
Es sollte dir doch zu denken geben, dass du bei mehr als 1000 Toten im Boxen in den letzten 100 Jahren weltweit keinen Fall findest, wo ein Boxer in so einem Fall angeklagt oder gar verurteilt wurde.
Deine verlinkte Anwältin schreibt genau das, was ich hier schon zigmal geschrieben habe:
Im Gegensatz zu der Meinung der Leute hier reicht die Einwilligung nicht aus, um Todesfälle oder schwere Verletzungen im Boxen abzudecken, einfach deshalb, weil diese Einwilligung sittenwidrig ist.
Strafbar ist das Totprügeln dennoch nicht, weil beim Boxen eine rechtliche "Anomalie" existiert, dort können dich die sportlichen Regeln zuverlässig vor Strafverfolgung schützen - wenn du diese einhälst.
Da greift (Laut Meinung diverser Rechtsexperten) das Modell des sogenannten sozialadäquaten Verhaltens.
Salopp ausgedrückt: Leute im Ring nach sportlichen Regeln totzuprügeln ist anerkannter Bestandteil unserer Kultur und damit nicht sittenwidrig und damit legal.
Geändert von kelte (29-07-2019 um 10:11 Uhr)
Das ist Quatsch Kelte. Es geht nicht immer um die Erhaltung der Gesundheit bei der Einwilligung. Jeder plastische Chirurg der Silikonkissen einsetzt kann dir das bestätigen. Tätowierer, Piercer, jede Art von Body Modification ebenso. Und der Leichtkontakt im Football, sonst ist es ein Foul...ich mache mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt.
Ich habe schon oft den bangen Moment gesehen, wenn jemand Ko gegangen ist. Den Ausschrei hoffentlich ist er tot hingegen noch nie. Das sind ziemlich eklige Unterstellungen die du da raus haust.
Grapple&Strike
BJJ//MuayThai//MMA//Boxen//Ringen
Ich verstehen nicht warum ihr überhaupt noch mit dem Troll diskutiert...
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