Zitat von
CeKaVau
Ist das Schaffen einer solchen Überwachungsinfrastruktur an sich nicht schon der Akt eines Unrechtsregimes?
kommt drauf an, was mit einer "solchen" genau gemeint ist
Ein Social-Scoring-System sicherlich, die Erweiterung technischer Überwachungsmöglichkeiten nicht unbedingt.
Ob ein Werkzeug im moralischen Sinn gut oder schlecht ist, entscheidet sich ja in der konkreten Verwendung.
Beispiel aus dem Betriebsverfassungsrecht:
Da steht unter Mitbestimmung des Betriebsrates in §87 unter anderem:
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen
In der Praxis wird das "bestimmt" als "geeignet" gelesen.
Denn natürlich sind z.B. Kameras im Einzelhandel, die dazu bestimmt sind, Diebstähle verfolgen zu können, auch geeignet, das Verhalten der Arbeitnehmer zu überwachen.
Beispiel LKW-Maut:
Wir haben ein sehr modernes Mautsystem mit entsprechender elektronischer Überwachung.
Das kann natürlich zweckentfremdet werden, in einem Rechtsstaat z.B. zur Strafverfolgung:
Bislang dürfen die Daten nur für die Überwachung der Maut-Gesetze genutzt werden. Im Fall einer bei Freiburg ermordeten Joggerin hatten neben DNA-Analysen aber auch Lastwagen-Mautdaten aus Österreich auf die Spur eines Verdächtigen geführt
[...]
"Bei genau bezeichneten Kapitalverbrechen erscheint es durchaus erwägenswert, den Ermittlungsbehörden den eng begrenzten Zugriff auf Mautdaten zu gestatten. Ich könnte mir vorstellen, den Zugriff ausschließlich bei schwersten Straftaten nach einer richterlichen Entscheidung zu erlauben." Guido Wolf (CDU) in der "Rheinischen Post"
https://www.br.de/nachrichten/deutsc...n6cvk4d1n6rwkc
Keine Ahnung, wie das weiter ging, aber solange öffentlich diskutiert wird, ob bei Kapitalverbrechen die Auswertung vorhandener Daten erlaubt ist, sind wir IMO noch weit von einem Unrechtsstaat entfernt.