"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Good judgement comes from experience; and experience, well that comes from poor judgement
The naked truth is better than well dressed lies
Manchmal isst das Auge einfach mit und überwiegt die Nützlichkeit.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Einfach auch nur fürs haben will:
Den Rest der Rambo Edition.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
zitat: "Ha..ha...ha.."
irgendwie cool, diese 42a konforme "PocketChete"
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Bis die letzten Gesetzeslücken zum Nachteil der Bürger auch noch geschlossen werden:weiter so.
Violence? Violence is for Assholes. Lemmy Kilmister,1995
?
wenn man etwas gesetzeskonform herstellt, anbietet und als "konsument" mit sich führt, ist das etwas, das zu verurteilen ist, weil es irgendwann mal verboten sein könnte?
kannst du mir die logik erklären, wo der praktische unterschied besteht, wenn man so was gar nicht erst macht, weil es später irgendwann mal verboten werden könnte und wenn man so etwas nicht macht, weil es bereits verboten ist? ich sehe da nur eine art vorauseilender gehorsam, wenn man es sich selbst verbietet, ohne, dass es bereits illegal wäre...
was hast du von der gesetzeslücke, wenn du sie nicht nutzt (falls du auf solche teile stehst und sie brauchst, um damit zb. im wald zu arbeiten und keinen bock hast auf dem weg dahin probleme zu bekommen)?
wo ist der nachteil der bürger, wenn sie ohnehin so was nicht nutzen sollen, da es zu einem verbot führen könnte? in beiden fällen, führt der bürger so ein gerät nicht. ein verbot hätte keine nachteile, wenn man die "lücke" ohnehin nicht nutzt.
deine aussage ist also sinnfrei.
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Huch, der Thread driftet ja wieder zum eigentlichen Thema zurück
Auch wenn ich das PocketChete aus dem Blickwinkel der Ingenieurskunst sehr spannend finde, so frage ich mich, ob die Gerichte der Meinung des Erfinders folgen werden.
§42a Abs. 1. Nr. 3 (https://www.gesetze-im-internet.de/w...002/__42a.html) lautet ja:
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
Und da frage ich mich, wo ein Richter im Fall der Fälle das imaginäre Komma setzen würde:
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser), oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
oder
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer, mit einer Klingenlänge über 12 cm
EDIT:
Die zweite Variante könnte mMn. dazu führen, dass ein Richter auf die Klingengröße schaut und die Feststellbarkeit, bzw. Feststehbarkeit quasi egal wären
EDIT2:
Die zweite Variante würde aber bedeuten, dass Einhandmesser unter 12cm erlaubt wären, was sie ja nicht sind. Ich ziehe meine Aussagen zurück und behaupte das Gegenteil
Geändert von Lugasch (27-10-2022 um 13:23 Uhr)
Ich sehe das Problem eher woanders - nämlich dass letztlich die Entscheidungsgewalt, ob etwas nun ein Zweihand- oder Einhandfolder ist, beim BKA liegt (soweit ich das verstanden habe). Pohl Force hat ja ne Zeit lang alle Modelle auch als Zweihandfolder angeboten UND Feststellungsbescheide dafür eingeholt - bis sie dann den Fall hatten, dass einer ihrer grossen "Zweihandfolder" als Einhandfolder eingestuft wurde. Ich weiss ja nicht, wer da für die Beurteilung zuständig ist, aber ich würde sagen, davon hängt viel ab; ich bin nämlich ziemlich sicher, dass ich das Ding einhändig problemlos aufkriegen würde, und dann kommts nur noch drauf an, ob ich meine diesbezügliche Erfahrung so in das Gutachten einfliessen lasse oder aber nicht; damit will ich nicht sagen, dass das BKA da nicht differenziert (sonst gäbs nämlich fast keine fetstellbaren Zweihandfolder mehr am Markt, ich kann nämlich an einer Hand abzählen, was ich nicht problemlos einhändig öffnen kann), aber es ist ein gewisser Unsicherheitsfaktor. Und bis es keinen Feststellungsbescheid gibt, würde ich persönlich mich da nicht drauf verlassen und eher ne Gertel führen - is ja legal.
Link zu meinem Gratis-Ebooks https://archive.org/details/john-fla...protoversion-1 & https://archive.org/details/FlaisSeiStark1_1
Ich hab mal gelesen (Juraforum oder so), dass es nicht darauf ankommt, ob es jemand schafft, es mit einer Hand zu öffnen (wäre ja auch komisch; erstens müsste man alle probieren lassen und zweitens kann man nie ausschließen, dass es mal jemand schafft), sondern ob es bauartbedingt einhändig zu öffnen ist (also eher mal so, dass es jeder schafft).
Ich weiss ja nicht, wer da für die Beurteilung zuständig ist, aber ich würde sagen, davon hängt viel ab;Ja, das kann ich mir gut vorstellen, dass es davon abhängt, wer das da prüft. Glaube kaum, dass das ein genormter zertifizierter Prozess ist.aber es ist ein gewisser Unsicherheitsfaktor.
Wir haben eine zeitlang mit zusammengerollten Handtüchern (die Enden als Griffe mit Paketband umwickelt) Nunchaku geübt, bis sich neulich nach einem BKB-Lehrgang einer der Teilnehmer beim Verband gemeldet hat, der bei der Polizei für die Beurteilung von illegalen Waffen zuständig ist und meinte seiner Meinung nach seien diese Handtücher zu einer illegalen Waffe hin modifiziert worden und das sei somit ebenfalls verboten. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier andere Fachleute zu anderen Einschätzungen kommen aber die Unsicherheit bleibt bzw. wächst halt. Fahre ich lieber nach Österreich und trainiere mit nem echten Nunchaku.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
tja, alles beim alten: ein gesetz, das niemand so richtig einordnen kann und das der willkür in der praxis tür und tor offen stehen lässt.
nix neues auf dem planeten.
sicher ist:; dieses ding ist nicht einhändig zu öffnen (also kein einhandmesser mit verriegelung, das nicht geführt werden darf) und es ist kein feststehendes messer (und damit EIGENTLICH nicht unter die 12cm grenze fallend).
es fällt also, wenn man das gesetz so nimmt, wie es formuliert ist, eindeutig NICHT unter 42a. eine machete an sich gilt ebenfalls nicht als "waffe" im sinne einer "hieb- und stichwaffe" (entsprechend der definition), zumal noch hinzu kommt, dass der zweck des werkzeuges vom hersteller nicht als "waffe" bezeichnet/beworben wird. wäre es eine feststehende klinge, würde für eine machete ein führ- aber kein besitzverbot gelten und das führen wäre nur bei sachgemäßer nutzung zu einem anerkannten zweck erlaubt. der zweck einer machete ist nun mal holz kleinmachen (im wald und im busch zum wege freihauen usw.)
im prinzip kann natürlich so ziemlich JEDES messer zu einem "kampfmesser" ernannt werden. in der praxis macht es sich jedoch MEIST an der klingenform fest (und am griff, der aus dem messer kein "pushdagger" machen darf), da es klare feststellungsbescheide bzgl. zweischneidige (v.a., wenn auch noch als dolch designed), sowie tanto- und karambitklingen gibt. bei allen anderen... KANN sein, dass da willkürlich eingezogen wird zur "überprüfung", wenn zb. ein martialischer produktname drauf steht oder dem polizisten das design irgendwie "taktisch" vorkommt (wie man das genau abgrenzt hat aber niemand definiert). im juristischen sinne unbescholten zu sein und sich nicht in der nähe einer spezifischen "einsatzlage" zu befinden mag da ein wichtiger faktor sein. eine logische und akzeptable begründung, warum man das gerät führt, mag auch helfen, obwohl es ja im gesetzestext heißt, dass das führen von frei führbaren messer KEINERLEI begründung bedarf.
im schlimmsten fall ist doch ein messer, dass zur überprüfung eingezogen wird, aber (noch) nicht unter die klar definierten verbotskategorien fällt für einige zeit weg und kann danach wieder abgeholt werden. wenn man pech hat, mit ner kleinen strafe. die dicken juristischen hammer haben nur sehr wenige bisher zu spüren bekommen, und da hatte das meist einschlägige hintergründe.
selbstverständlich nimmt man ein messer nicht mit, um damit kämpfen zu wollen. das wissen wir doch.
ich bin seit über 30 jahren im rahmen alltäglicher tätigkeiten nicht ein einziges mal nach nem messer durchsucht worden. wenn es durchsuchungen gab, dann, weil ich mich in jungen jahren in oder am rande bestimmter "einsatzlagen" aufgehalten hatte - und zu sowas nimmt man ja eh kein messer mit (und wer's doch macht, hat es verdient, dass es eingezogen wird und saftig gezahlt werden muss)
aber DIE diskussion brauchen wir echt nicht nochmal.
nix neues in dem bereich.
EDIT:
im übrigen hab ich den clip eingestellt, weil ich das irgendwie belustigend finde, nicht, weil ich das ding kaufen möchte. für den zweck, den eine machete oder ein hackmesser erfüllen soll, hab ich das hier:
kershaw.jpg
sehr günstig und trotzdem in allen tests, die ich gesehen hab und auch aus eigener erfahrung ein prima gerät, das mit hochpreisigen konkurrenten locker mithalten kann. (und natürlich in der öffentlichkeit im verschlossenen behältnis transportiert und nur zweckgemäß verwendet). wer braucht schon eine klappmachete?
Geändert von amasbaal (27-10-2022 um 19:17 Uhr)
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Ich verlinke mal zum Feststellungsbescheid des BKA i.S. Pohl Force:
https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...e602?nn=119010
In der Begründung wird auf die Einhand-Bedienbarkeit ohne besondere Übung abgestellt - auch beim Fehlen der klassischen Einhand-Merkmale.
D.h. das PocketChete wäre zumindest in der Hinsicht auf der sicheren Seite, da es auch im geschlossenen Zustand verriegelt.Mich würde ja eher die Quasi-Fixed-Bauweise + zweite Scheide stutzig machen.
Geändert von Lugasch (27-10-2022 um 19:31 Uhr)
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