Nochmal auf den Eingangspost bezogen, habe gesehen es gibt auch Lehrgänge mit Jamal Measara mit stiloffener Prüfung. Vielleicht eine Option, Measara kommt ja aus dem Shorin Ryu.
Vielleicht sollte man antworten, dass man kein Kobudo betreibt und dieses Thema somit nicht bearbeiten kann. Im Nachsatz dann aber vielleicht hinterherschieben: ich bin meiner Meinung nach gut und habe Ahnung von xy, xy, zwv sowie abc. Wäre da für Sie (Herr Prüfer) was dabei? Meiner bescheidenen Meinung nach sollte man als 3. Dan und Aspirant auf den 4. Dan was vorzuweisen haben, in dem man gut ist. Das gute an der SOK Prüfungsordnung ist doch eben, dass keine starren Vorgaben gemacht werden, was gezeigt werden soll. Also hat man die Möglichkeit, seine Schokoladenseite (oder das, was man denkt, dass sie es ist) in der Prüfung zu zeigen.
Als popeliger 1. Kyu vom Lande hab ich auch geschafft, mir selbst ohne Mitwirkung eines Trainers oder Prüfers ein Prüfungsprogramm für die Prüfung zum 1. Dan nach SOK Prüfungsordnung zusammenzustellen. Dass man sein Programm dann mit einem Trainer mal durchgeht und sich beraten lässt, ist doch ok. Das Programm vorab (knappes halbes Jahr vor der Prüfung) zu einem der Prüfer geschickt, Antwort: sieht gut aus, mach das. Aber den Rest sollte man als Erwachsener schon selbst zustande bringen.
Geändert von kaffeegeniesser (02-07-2022 um 11:50 Uhr)
Er hat doch was vorgeschlagen, das er bearbeiten möchte. Aber man sieht das Grundproblem - ich halte nix davon bei Wildfremden Prüfung zu machen, von denen ich nicht lerne um dann irgendeinen Zettel zu haben mit einer Graduierung.
Ja, war auch der erste Gedanke, der mir durch den Kopf schoss.
Grundsätzlich ja aber wenn mir mein künftiger Englischdozent erklärte, er nähme mir eine entsprechende Aufnahme-/Einstufungsprüfung ab, spreche aber selbst kein einziges Wort Englisch, käme ich mir schon veräppelt vor.
Auf eine vermutlich sehr erheiternde oder gar megalustige Art, die alle Anwesenden gut unterhält oder diesen die Tränen in die Augen treibt, könnte ich mir vorstellen.
Vorwiegend heisst nichts anderes, daß ich Shorin Ryu am meisten machen, zurzeit keine anderen Kampfkünste.
Mein Thema sollte auf der Basis der Anpassung seines eigenen Karatestil / bzw. Ausführungen auf den vorgegebenen Stil. Will heißen, daß ich den vorgebenenen Stil so auf meinen Körper und meinen Möglichkeiten anpasse, ohne ihn großartig zu verfälschen. Mein Thema sollte sein, daß auch Leute mit einem Handicap den jeweiligen Stil so anpaßt, daß es funktioniert und daß man auch mit Handicap noch leistungsstark sein kann und seine Kampfkunst mit weitgehenst allen Facetten ausüben kann. Dazu gehören halt auch mal Prüfungen.
Und warum sollte es für jemand nicht möglich sein, auch mit Handicap eine Prüfung abzulegen.
Da drum geht es gar n icht, daß mir jemand was vorkauen soll. Mein Trainer sagte mir, als er keinen Dunst hat, wie die Prüfung aussehen soll, ich solle mich mit den Prüfern unterhalten und mich mit denen austauschen. Da wollte mir der eine Prüfer ein Thema vorgeben, wei er weiß, was ich noch für Kampfkünste gemacht habe. Er sollte mir nichts vorbacken, sondern ich wollte eher mit ihm, wie der Trainer sagte, über meinen Themenwunsch sprechen. Da ich selbst nur eingeschränktes Partnertraining machen kann, hatte ich mir mein Thema entsprechend ausgesucht. Es wurde ohne gescheite Begründung abgelehnt, obwohl ich die Gründe nannte, nämlich eine Knieverletzung und damit einhergehende Angst, daß wieder ein Unfall damit passiert und wieder einer sich drauffallen läßt.
Zur Info, ich habe selbst Kobudo betrieben und auch der Prüfer betreibt einen Kobudostil.
Als ich ihn aber fragte, wie das Vergleichen mit Kobudo und Karate auszusehen hat ( wohlbemerkt, ich hätte da sehr wohl Ideen) sagte er, daß kann er mir auch nicht sagen. Er hat keine konkrete Vorstellung. Das war von mir schon auch eine Testfrage. Da kam ich zu dem ERgebnis, bei diesem Typen keine Prüfung abzulegen. Obwohl es erst einmal plausibel ist, weil wir beide ja im Kobudo involviert sind. Aber das beinhaltet längeres Partnertraining, was ich halt eben wegen der Verletzung nur bedingt oder gar nicht längere Zeit üben kann.
Dann sehe ich nirgendwo konkrete Vorgaben, außer bei Kata und Kihonformen, wie die Prüfung aussehen soll. Da steht nirgendwo, daß in dem freien Thema / Referat Partnerübungen enthalten sein sollen.
Ich finde es vermessen, jemandem die Prüfung dann abzulehnen. Hab sie bisher auch nicht gemacht. Ich habe die Frage mal interessehalber reingestellt, um mal Infos zu bekommen oder diverse Ansichten zu hören.
Ansonsten stimme ich da auch FireFlea zu, daß es wenig Sinn macht, einem Prüfer was zu zeigen, wovon er keine Ahnung hat. Offensichtlich hat er auch keine Ahnung im Kobudo, sonst hätte er ja mit mir zusammen auch einen Vergleich erarbeitet oder hätte zumindest Tipps parat gehabt. Ich war bis zu diesem Zeitpunkt der Meinung, daß man vorher mit dem Prüfer übt, spricht oder sich austauscht.
Geändert von Shintaro (04-07-2022 um 15:37 Uhr)
Der Prüfer kann Dich als Prüfling doch nicht ablehnen. Wenn Du die Voraussetzungen nach der Verfahrensordnung des DKV erfüllst und Dich fristgerecht anmeldest beim DKV, dann kannst Du an der Prüfung, bei der Herr / Frau xyz als Prüfer benannt ist, teilnehmen. Und bestehen oder durchfallen.
Bis Du überhaupt in der "Stilrichtung" SOK beim DKV gemeldet?
Mir scheint das Ganze eher ein abgekartertes Spiel zu sein, was an Mobbing grenzt.
Also wenn ich auf die Seite des DKV gehe, finde ich bundesweit 86 Termine für Dan- Prüfungen, wo stilrichtungsoffen zum 4. Dan geprüft wird. Da kann er sich, wenn die Voraussetzungen nach der Verfahrensordnung erfüllt sind, anmelden und an der Prüfung teilnehmen. Wo soll da etwas abgekartet sein? Oder auf welche Weise soll da gemobbt werden?
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