Zitat von
carstenm
Fakt ist: Ein im Sinne des Gesetzes Toter darf nicht reanimiert werden und wird nicht reanimiert. Das wäre ggf. strafbar.
Welchen Gesetzes? Außer im TPG (wo der Hirntod als Grundlage herangezogen wird) und der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes gibt es in DE hier keine gesetzliche Definition wann jemand tot ist - oder möchtest Du darauf abstellen, dass jemand für den ein Totenschein ausgestellt worden ist bzw. jemand für den ein Arzt den Tod festgestellt hat nicht mehr reanimiert werden darf? (So Nebenschauplätze wie "Erklärung des Todes durch Gericht wegen Verschollenheit" mal außen vor.)
„Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt."
Ist aber halt was anderes als "klinisch Tod".
Fakt ist: Ein im Sinne des Gesetzes Toter darf nicht und wird nicht in einem RTW transporiert werden, sondernausschließlich in einem Bestattungswagen.
Wenn vor Ort der (Not-)Arzt den Tod feststellt, dann wird der Patient nicht mehr im RTW transportiert. Wenn jemand allerdings "nur" klinisch Tod ist besteht doch hoffentlich die Aussicht darauf im RTW befördert zu werden. Jonny K hatte noch Vitalfunktionen bzw. war bewusstlos als der Arzt eintraf. Er wäre ohne medizinische Hilfe aufgrund der Schwere der Verletzungen daran verstorben.
Andauernde Bewusstlosigkeit führt zum Tod. Er hatte aber keinen akuten Herz- oder Atemstillstand insofern Bestand die "Wiederbelebung" darin in wieder "wach" zu bekommen, er war anders als Brunner aber nicht klinisch Tod.
Aber bevor hier Frank jetzt mit dem Eisenbesen durchgehen muss zurück zum Thema:
... oben bereits in Bezug auf die Beurteilung von norwegischen Impfempfehlungen ...
Ok - steigen wir darauf noch mal ein und drehen eine weitere Runde:
Norwegen überarbeitet Impf-Richtlinien
https://www.tagesschau.de/ausland/co...wegen-101.html
Norwegen ändert Impfanweisungen für ältere, gebrechliche Menschen
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...liche-Menschen
Doctors in Norway told to assess severely frail patients for vaccination
https://www.bmj.com/content/372/bmj.n167
Man könnte bei Bedarf jetzt noch die "wayback" Maschine anschmeißen und die inhaltlichen Änderungen auf der Webseite des NIPH rauskramen - das erspare ich mir jetzt einfach mal.
Anders als von Dir dargestellt wurden die Informationen für medizinisches Fachpersonal überarbeitet bzw. präzisiert und eben nicht nur die "allgemeinen Informationen für die Normalbevölkerung".
Man kann jetzt sicher noch vortrefflich darüber streiten worin der Unterschied zwischen einer Richtlinie, Anweisung und einer Empfehlung besteht - allein ändert das im Kern auch wenig. Es ist insoweit zutreffend, dass Norwegen hier keine generelle Einschränkung vorgenommen hat, dass ältere Personen grds. nicht mehr geimpft werden sollen (analog zur Zulassung von Astrazeneca in DE - nur bis 65), insofern gibt es hier keine grundlegende Änderung an der Impfstrategie / Empfehlung. Sich jetzt aber hinzustellen und so zu tun, als seien die Vorgenommenen Anpassungen und extra Hinweise für die Ärzte ja rein "technischer" Natur, weil das ja eh schon immer so gehandhabt worden sei ist ebenfalls einfach albern.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."