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Thema: Achtung, Messerstecher!

  1. #181
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Die Antwort auf die Anfrage wurde am 02.02.24 übermittelt, das war, als Du das schriebst, gerade eine Woche alt.
    Mir ging es darum, dass der Nutzer "1.2.3" im Beitrag #160 zwei Videos gepostet hat, in dem die gleichen Zahlen genannt werden wie im Video im Beitrag #1. Das sind also keine neuen Zahlen.

    Und nur weil die die Antwort auf die Frage der AFD sind, heißt das nicht, dass die nicht stimmen.
    Habe ich auch nicht behauptet.

    Ja, die nächste Videosequenz, wo jemand irgendwelche Bilder ausmalt, kommt auch kein Messer zum Einsatz?
    Ich habe mich auf das zweite Video im Beitrag #160 bezogen. Die WELT beschreibt die seit 2020 dramatisch gestiegenen Messerangriffe und zeigt dann bei 2:10 ein Video, bei dem ein junger Mann einer Frau von hinten mit einer Glasflasche auf den Kopf schlägt. Dieses Video stammt aus April 2018, ist also fast 6 Jahre alt und hat mit dem Thema Messerangriffe nichts zu tun. Wenn ich einen Artikel über Messerangriffe schreibe, sollte ich den auch mit passendem Videomaterial untermauern.

    https://www.welt.de/vermischtes/arti...hrige-ein.html

    Im Übrigen ist herzlich egal, wie Du persönlich einen Messerangriff definierst. Entscheidend ist, was die breite Bevölkerung darunter versteht. Für Otto-Normalo wird bei einem Messerangriff das Messer eingesetzt, um dem anderen Stich- oder Schnittverletzungen zuzufügen. Der erfährt erst im Laufe des Artikels, dass bei zwei Dritteln der gemeldeten Fälle gar kein Messer eingesetzt wurde. Der Begriff Messerstecher passt also nicht. Aber solche Berichte werden auf die Öffentlichkeit losgelassen und dann wundern sich alle, wenn die Nachfrage nach Pfefferspray und kleinen Waffenscheinen steigt.

    Der Polizist hat ja selbst eingeräumt, dass die Zahlen nicht systematisch und zu oberflächlich erfasst und ausgewertet werden. Den Begriff Messerattacke gibt es beispielsweise gar nicht, nicht als eigenständiges Delikt. Genau das brauchen wir aber. Mehr wünsche ich mir nicht - nur belastbare und sauber aufgearbeitete Daten.
    Geändert von Tomcat (11-02-2024 um 00:12 Uhr)

  2. #182
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    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Mir ging es darum, dass der Nutzer "1.2.3" im Beitrag #160 zwei Videos gepostet hat, in dem die gleichen Zahlen genannt werden wie im Video im Beitrag #1. Das sind also keine neuen Zahlen.

    An welcher Stelle in der ZDF-Reportage werden diese Zahlen denn genannt?
    In der Videobeschreibung steht zumindest nichts davon.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Ich habe mich auf das zweite Video im Beitrag #160 bezogen.
    Die WELT beschreibt die seit 2020 dramatisch gestiegenen Messerangriffe und zeigt dann bei 2:10 ein Video, bei dem ein junger Mann einer Frau von hinten mit einer Glasflasche auf den Kopf schlägt.
    Ich hab mich auch auf das zweite Video bezogen, da ist dann im Anschluss an die von Dir kritisierte 7-sekündige Sequenz eben zu sehen, dass irgendein Mensch Bilder ausmalt....

    https://www.youtube.com/watch?v=Vr6DI4TXKFU&t=136s

    damit wollte ich Dir sagen, dass viele der Videosequenzen, nicht erkennbar mit Messerangriffen zu tun haben und es dem Verlinker wohl eher um die mittels Worten vermittelten Informationen ging, als um die Bilder.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Im Übrigen ist herzlich egal, wie Du persönlich einen Messerangriff definierst.
    Mir scheint, Du meinst, dass Dir herzlich egal ist, wie ich einen Messerangriff definiere.
    Ich würde es doch bevorzugen, wenn Du Deine persönliche Meinung nicht als allgemeines Gesetz darstellst.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Entscheidend ist, was die breite Bevölkerung darunter versteht.
    Ich bin Teil der breiten Bevölkerung.
    Damit es auch mitentscheidend, was ich darunter verstehe.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Für Otto-Normalo wird bei einem Messerangriff das Messer eingesetzt, um dem anderen Stich- oder Schnittverletzungen zuzufügen.
    Ich zähle mich zu den Otto-Normalos und ich fühle mich, wie ausführlich dargestellt, auch angegriffen, wenn mich jemand mittels Messer bedroht oder mittels Bedrohung mit einem Messer beraubt, vergewaltigt oder auch nur nötigt, seine Lowkicks zu dulden.
    Kannst Du eine repräsentative Umfrage verlinken, die aufzeigt, dass die anderen "Otto-Normalos" das anders sehen?

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Der erfährt erst im Laufe des Artikels, dass bei zwei Dritteln der gemeldeten Fälle gar kein Messer eingesetzt wurde.
    Die von Dir (in Reaktion auf die Kritik von Mr. Fister) kritisierte Zahl bezieht sich auf die polizeiliche Kriminalstatistik, dort sind Messerangriffe definiert als:

    „Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das
    bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus

    Dabei wird nach Deiner Interpretation in zwei Dritteln gar kein Messer eingesetzt?
    Da finde ich die Kritik von MrFister sinnvoller, nur bestimmte Tathandlungen betrachtet werden und in 2022 z.B. nicht mehr alle Gewaltdelikte.

    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Der Begriff Messerstecher passt also nicht.
    Ach, es geht es nicht um die Statistik an sich, sondern um die Überschrift des Eingangsvideos?


    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Den Begriff Messerattacke gibt es beispielsweise gar nicht, nicht als eigenständiges Delikt. Genau das brauchen wir aber.
    Wozu brauchen "wir" ein eigenständiges Delikt?
    Alle problematischen Tathandlungen, die man mit einem Messer ausführen kann, auch die, die für Dich gar nicht als "Messerangriff" zählen, kann man schon entsprechenden gesetzlichen Normen zuordnen.
    Für die Statistik reichen entsprechende Definitionen, z.B. die oben aus der PKS zitierte.
    Genaue Daten kann es da nicht geben, da die PKS nicht die Urteile auflistet, sondern die Anklagen.
    Der von amasbaal zitierte Fall (der Angeklagte) ginge vielleicht als Totschlag oder KV mit Todesfolge in die PKS ein, nach der zweiten Instanz war es Notwehr und gar kein Delikt.
    Dennoch kann man, wenn man unterstellt, dass die Fehlerquellen gleich bleiben zumindest eine Tendenz bei KV ablesen.
    In Zusammenschau mit anderen Daten, wie der Antwort auf die AFD-Anfrage, wird es IMO langsam eng, für diejenigen, die das Problem wegargumentieren wollen.
    Geändert von Pansapiens (11-02-2024 um 05:52 Uhr)

  3. #183
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    .

    D.h. eine reine Bedrohung stellt eine Verletzung des individuellen Rechtsfriedens dar, d.h. mit einer reinen Bedrohung ist das Rechtsgut "individueller Rechtsfrieden" angegriffen, selbst wenn der Drohende gar nicht daran denkt, seine Drohung umzusetzen und gar keine konkrete Gefährdung besteht.
    Der individuelle Rechtsfrieden besteht nun mal auch aus der Unversehrtheit von Leib und Leben, und die sehe ich eindeutig gefährdet, wenn jemand ein Messer in der Hand hat, und jemanden damit bedroht.
    Ob er nun vorhat zuzustechen, zu töten oder nur zu verletzen, spielt dann für die Festsetzung des Strafmaßes eine Rolle, aber es ist immer eine Bedrohung von Leib und Leben.
    Das sollte jedem klar sein, der sich einem Messer gegenüber sieht.

  4. #184
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Der individuelle Rechtsfrieden besteht nun mal auch aus der Unversehrtheit von Leib und Leben, und die sehe ich eindeutig gefährdet, wenn jemand ein Messer in der Hand hat, und jemanden damit bedroht.
    Ob er nun vorhat zuzustechen, zu töten oder nur zu verletzen, spielt dann für die Festsetzung des Strafmaßes eine Rolle, aber es ist immer eine Bedrohung von Leib und Leben.
    Das sollte jedem klar sein, der sich einem Messer gegenüber sieht.
    Ich nehm mal dein Zitat stellvertretend ...
    Im Moment dreht sich doch die Diskussion , ab wann man eine Aktion mit Messerbeteiligung als tatsächlichen Angriff betrachten kann und diese Aktion deshalb in der Statistik auch als Angriff auftauchen sollte.

    Wir hatten hier mal ein Video , wo Jugendliche mitten in der Stadt , unter einander Zoff hatten und einer dabei ein Messer raus holte , um was auch immer , Nachdruck zu verleihen . Der Fuchtelte halt damit vor dem Gesicht seines Gegenübers rum .
    Nehmen wir mal an, diese Aktion mit dem Messer , ist ist sein übliches Gebahren , und das halte ich nicht für so weit hergeholt , da er kein Problem damit hatte es in der Öffentlichkeit an stark frequentierten Plätzen zu zeigen.
    Würde nun jedes Fuchteln mit dem Messer , als tatsächlicher Messerangriff gelten und deshalb auch als Messerangriff in die Statistik fallen , sehe ich das ebenso als eine starke Verfälschung des Ergebnisses , wenn ich Aussagen machen möchte zum Thema tatsächlichen Messerangriffe und ihr Anstieg oder Abfalll in einem bestimmten Zeitraum . denn es sollte klar sein das er wohl weit öfter das Messer nur gezeigt hat als tatsächlich zugestochen .

    Für eine sinnvolle Statistik , damit meine ich , um etwas Brauchbares ablesen zu können zum Thema Messeranwendung , denke ich auch , das es da ein Differenzierung braucht , die auch angewendet wird .
    Wenn man schon bis ins Kleinste ausklamüsert , wie man solches Verhalten nennen kann , "Bedrohung für leib und Leben" , "Angriff auf Rechtsfrieden" und was auch immer hier artikuliert wird , dann kann man doch genau DAS auch benutzen , um eben differenzierter eine Statistik zu erarbeiten und nicht nach der Zerlegung bis ins Kleinste , dann alles in eine Tonne werfen und es einfach Messerangriff nennen. Macht für mich nur wenig Sinn.
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  5. #185
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    Was versteht man unter einem Angriff?
    Ein Angriff liegt dann vor, wenn ein anderer Mensch droht, eins der oben genannten Rechtsgüter zu verletzen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn jemand vorhat, einen anderen mit der Faust zu schlagen. Wichtig ist nur, dass der Angriff gegenwärtig und rechtswidrig sein muss.

    Wann ist ein Angriff gegenwärtig?
    Nach der strafrechtlichen Definition ist ein Angriff gegenwärtig, wenn dieser

    unmittelbar bevorsteht,
    bereits begonnen hat oder
    noch fortdauert.

    https://rightmart.de/strafrecht/notw...%20sein%20muss.

  6. #186
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Der individuelle Rechtsfrieden besteht nun mal auch aus der Unversehrtheit von Leib und Leben, und die sehe ich eindeutig gefährdet, wenn jemand ein Messer in der Hand hat, und jemanden damit bedroht.
    Ob er nun vorhat zuzustechen, zu töten oder nur zu verletzen, spielt dann für die Festsetzung des Strafmaßes eine Rolle, aber es ist immer eine Bedrohung von Leib und Leben.
    diskutier das bitte mit amasbaal/Tomcat aus, die Folgendes schrieben:

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
    Nicht ganz. Die 34 Messerangriffe bezogen sich auf alle Fälle, bei denen ein Messer mit im Spiel war. Dabei wurden auch Fälle gewertet, bei denen das Messer nicht im Sinne einer Verletzung eingesetzt wurde. Wenn ich jemandem also ein Messer vor die Nase halte und ihm dann einen Lowkick gebe, dann war das offiziell eine Körperverletzung unter Beteiligung einer Waffe.
    Und das zählt dann bei Dir nicht als Messerangriff?
    Wenn Du mich mit einem Messer bedrohst, dann muss ich damit rechnen, dass Du mich damit töten willst.
    du rechnest also damit, angegriffen zu werden, bist es aber (noch?) nicht.... und das soll als vollzogener angriff gelten? bist doch sonst streng logisch...

    oder mit cam67:

    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Wir hatten hier mal ein Video , wo Jugendliche mitten in der Stadt , unter einander Zoff hatten und einer dabei ein Messer raus holte , um was auch immer , Nachdruck zu verleihen . Der Fuchtelte halt damit vor dem Gesicht seines Gegenübers rum .
    Nehmen wir mal an, diese Aktion mit dem Messer , ist ist sein übliches Gebahren , und das halte ich nicht für so weit hergeholt , da er kein Problem damit hatte es in der Öffentlichkeit an stark frequentierten Plätzen zu zeigen.
    Würde nun jedes Fuchteln mit dem Messer , als tatsächlicher Messerangriff gelten und deshalb auch als Messerangriff in die Statistik fallen , sehe ich das ebenso als eine starke Verfälschung des Ergebnisses , wenn ich Aussagen machen möchte zum Thema tatsächlichen Messerangriffe und ihr Anstieg oder Abfalll in einem bestimmten Zeitraum . denn es sollte klar sein das er wohl weit öfter das Messer nur gezeigt hat als tatsächlich zugestochen .

    Ich bin der Meinung, dass auch Bedrohung, Nötigung, Raub, Erpressung, Vergewaltigung... bei denen ein Messer aktiv beteiligt war, um den Forderungen des Täters gegenüber dem Opfer Nachdruck zu verleihen, in der Statistik auftauchen sollten.
    Und ein Jugendlicher der meint, ein Messer als Argumentationsverstärker einzusetzen, taucht ebenfalls zu Recht in der Statistik auf. Insbesondere weil er ja nur in der PKS-Statistik auftaucht, wenn er angezeigt wird und das Ermittlungsverfahren in einer gewissen Tiefe durchgeführt wird.
    2022 wegen Raub oder KV.
    Geändert von Pansapiens (11-02-2024 um 11:52 Uhr)

  7. #187
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen

    Ich bin der Meinung, dass auch Bedrohung, Nötigung, Raub, Erpressung, Vergewaltigung... bei denen ein Messer aktiv beteiligt war, um den Forderungen des Täters gegenüber dem Opfer Nachdruck zu verleihen, in der Statistik auftauchen sollten.
    Und ein Jugendlicher der meint, ein Messer als Argumentationsverstärker einzusetzen, taucht ebenfalls zu Recht in der Statistik auf. Insbesondere weil er ja nur in der PKS-Statistik auftaucht, wenn er angezeigt wird und das Ermittlungsverfahren in einer gewissen Tiefe durchgeführt wird.
    2022 wegen Raub oder KV.
    Bin ja auch dieser Meinung.
    Obwohl eon Messer bei Jugendlichen oft einfach nur rumgeprotze ist, die wissen im Endeffekt oft gar nicht, was sie da tun, fühlen sich einfach stark.
    Einfach irgendwas was krasses in der Hosentasche zu haben, beflügelt ja schon diese Allmachtsphantasien.
    Das Problem ist, dass die Bereitschaft, Phantasien auch Wirklichkeit werden zu lassen, wächst.
    Da müssen ganz klare Grenzen gesetzt werden.
    Ein Messer rausholen um zu zeigen was für ein krasser Typ man ist, ist noch kein ernsthaftes Drohen.
    Obwohl ich mal von 4 Typen mit Messern umringt war, fühlte ich mich nicht ernsthaft bedroht, aber das war eher meiner Naivität mit 17 geschuldet.
    In die Statistik hätten die auf jeden Fall gemusst. Schon weil die mir meine letzten 15 Gulden geklaut haben.
    Obwohl Statistik ja bekannterweise, je nachdem wie falsch sie angewandt wird, auch ganz schlechte und verzerrte Ergebnisse liefern kann.
    Von daher bin i h der Meinung, dass man erst mal die Begrifflichkeiten klar haben sollte.

  8. #188
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen


    Ich bin der Meinung, dass auch Bedrohung, Nötigung, Raub, Erpressung, Vergewaltigung... bei denen ein Messer aktiv beteiligt war, um den Forderungen des Täters gegenüber dem Opfer Nachdruck zu verleihen, in der Statistik auftauchen sollten.
    Und ein Jugendlicher der meint, ein Messer als Argumentationsverstärker einzusetzen, taucht ebenfalls zu Recht in der Statistik auf. Insbesondere weil er ja nur in der PKS-Statistik auftaucht, wenn er angezeigt wird und das Ermittlungsverfahren in einer gewissen Tiefe durchgeführt wird.
    2022 wegen Raub oder KV.
    In EINER Statistik , ja , da bin ich bei dir . Es sollte auftauchen. !`Meine Frage war aber, warum nicht bei einer Statistik die gleiche Differenzierung einbringen , die ihr hier so fein säuberlich ausdiskutiert , um dann sinnvollere Daten zu bekommen . Wenn ich wissen möchte , wieviele Vorkommnisse bei Messerbeteiligung denn tatächlich auch mit einem Messerangriff verbunden waren . Nützt es mir herzlich wenig , wenn ich einen Datentopf habe , wo ALLES an Messerbeteiligung drin ist ohne zu differenzieren.
    Das Fehlen dieser Differenzierung ist doch Teil der aktuellen Diskussion, so das es eben sehr viel Spieraum gibt , um Zahlen zu verwenden mit denen man alles Mögliche belegen oder widerlegen kann.
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  9. #189
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    In EINER Statistik , ja , da bin ich bei dir . Es sollte auftauchen. !`Meine Frage war aber, warum nicht bei einer Statistik die gleiche Differenzierung einbringen , die ihr hier so fein säuberlich ausdiskutiert , um dann sinnvollere Daten zu bekommen . Wenn ich wissen möchte , wieviele Vorkommnisse bei Messerbeteiligung denn tatächlich auch mit einem Messerangriff verbunden waren . Nützt es mir herzlich wenig , wenn ich einen Datentopf habe , wo ALLES an Messerbeteiligung drin ist ohne zu differenzieren.
    Das Fehlen dieser Differenzierung ist doch Teil der aktuellen Diskussion, so das es eben sehr viel Spieraum gibt , um Zahlen zu verwenden mit denen man alles Mögliche belegen oder widerlegen kann.
    Sehe ich ebenfalls so.

  10. #190
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ich bin der Meinung, dass auch Bedrohung, Nötigung, Raub, Erpressung, Vergewaltigung... bei denen ein Messer aktiv beteiligt war, um den Forderungen des Täters gegenüber dem Opfer Nachdruck zu verleihen, in der Statistik auftauchen sollten.
    Und ein Jugendlicher der meint, ein Messer als Argumentationsverstärker einzusetzen, taucht ebenfalls zu Recht in der Statistik auf. Insbesondere weil er ja nur in der PKS-Statistik auftaucht, wenn er angezeigt wird und das Ermittlungsverfahren in einer gewissen Tiefe durchgeführt wird.
    2022 wegen Raub oder KV.
    Da gehe ich mit!

    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Meine Frage war aber, warum nicht bei einer Statistik die gleiche Differenzierung einbringen , die ihr hier so fein säuberlich ausdiskutiert , um dann sinnvollere Daten zu bekommen .
    Ich glaube, ehrlich gesagt, dass das ziemlich sinnlose Haarspalterei ist. Um überhaupt in der Statistik zu landen muss ja ohnehin ein verbrechen stattfinden. Ist ja schließlich die Kriminalstatistik. Wenn sich irgendwo ein paar Jugendliche begegnen, und ihr Messer vor die Nase halten, um anzugeben und dann aber einfach weiterziehen, wird das doch eh nirgendwo erfasst. Wenn mich jedoch jemand mit einem Messer bedroht, ist das für mich ein Angriff mit Messer, wo ich entweder wegrenne, deeskaliere (Portemonnaie oder sonstwas aushändige, auf Knien um Verzeihung bitte, whatever) oder, falls gar nicht anders möglich, massivst draufgehe (wenn ich das dann schaffe - man hat da ja leicht reden).
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  11. #191
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    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Da gehe ich mit!



    Ich glaube, ehrlich gesagt, dass das ziemlich sinnlose Haarspalterei ist. Um überhaupt in der Statistik zu landen muss ja ohnehin ein verbrechen stattfinden. Ist ja schließlich die Kriminalstatistik. Wenn sich irgendwo ein paar Jugendliche begegnen, und ihr Messer vor die Nase halten, um anzugeben und dann aber einfach weiterziehen, wird das doch eh nirgendwo erfasst. Wenn mich jedoch jemand mit einem Messer bedroht, ist das für mich ein Angriff mit Messer, wo ich entweder wegrenne, deeskaliere (Portemonnaie oder sonstwas aushändige, auf Knien um Verzeihung bitte, whatever) oder, falls gar nicht anders möglich, massivst draufgehe (wenn ich das dann schaffe - man hat da ja leicht reden).

    Sorry aber dein Text kapier ich m Moment so garnicht. Ab wann ist es für dich eine Bedrohung`? und was genau ist jetzt wo , die Haarspalterei ?`
    Ein Messer ziehen und angeben reicht für dich nicht. naja ,das war ja auch genau MEIN Punkt . Deswegen hat das ja auch in meinen Augen nichts in der gleichen Statistik , wie ein tatsächlicher Messerangriff zu suchen . In der Diskussion bisher , sag es aber für mich so aus, das eine messerbeteiligung ,und sei es nur das zeigen des messers , schon als Messerangriff auftauchen sollte .

    Jetzt aber die eigentliche frage. "ab wann ist es denn nun eine Bedrohung" . für denjenigen der da Messer vor dem Gesicht hat , gerade als Jugendlicher , kann das allein schon sehr bedrohlich gewertet werden , was ihn ev. veranlasst , Dinge zu tun die von ihm verlangt werden , die er sonst nicht tun würde . und trotzdem sehe ich da noch keinen Messerangriff im tatsächlichen Sinne , aber eine massive Bedrohung... und beides sollte differenziert in einer Statistik auftauchen. Mit Betonung auf differenziert. also nicht Statistik um jeden Preis , sondern wenn schon Statistik , dann bitte mit Differenzierung.

    Was genau ist jetzt für dich die Haarspalterei?
    Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)

  12. #192
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    und trotzdem sehe ich da noch keinen Messerangriff im tatsächlichen Sinne , aber eine massive Bedrohung... und beides sollte differenziert in einer Statistik auftauchen.
    ja.
    man könnte jetzt natürlich argumentieren, dass eine bedrohung zumindest ein "angriff" auf die psyche des betroffenen darstellt, denn sie triggert angst und unterwürfigkeit (beides kann sinnvoll sein, denn es bewahrt vor dummen aktionen, wenn sie noch nicht unbedingt notwendig sind). ich trenne das. andere nicht.
    aber im allgemeinen verständnis, ist ein angriff eine physische attacke. um da verwirrung zu vermeiden: getrennte aufführung in der statistik wäre wichtig.
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  13. #193
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    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    Jetzt aber die eigentliche frage. "ab wann ist es denn nun eine Bedrohung"
    Ab da wo jemand nicht sagt: "gucke mal was ich für ein tolles Messer habe" und das vorführt, wie er sein Auto oder sein Handy vorführt, sondern das jemand anderen ins Gesicht oder sonst wo hinhält mit der implizten Option, das für gefährliche Körperverletzung oder ein Tötungsdelikt einzusetzen, wenn der andere ihm nicht zu willen ist.
    Dann ist das eine Bedrohung mit einem potentiell tödlichen Werkzeug und gehört natürlich in die Statistik über Messerkriminalität

    Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
    . für denjenigen der da Messer vor dem Gesicht hat , gerade als Jugendlicher , kann das allein schon sehr bedrohlich gewertet werden , was ihn ev. veranlasst , Dinge zu tun die von ihm verlangt werden , die er sonst nicht tun würde .
    Das nennt man dann Nötigung bis Erpressung. Und natürlich sollte eine mit einem Messer vorgenommene Nötigung in die Statistik über Messerkriminalität aufgenommen werden.

  14. #194
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Messerkriminalität
    gilt eine nötigung mit schusswaffe dann auch als "schusswaffenkrminalität"? ich verstehe halt die besondere behandlung des themas messer nicht... "waffenkriminalität" täte es ja auch. zumindest juristisch macht die differenzierung keinen sinn. potentiell tödlicher waffeneinsatz ist potentiell tötlicher waffeneinsatz und eine körperverletzung mittels gegenstand/waffe ist eine "gefährliche körperverletzung". die unterschiede werden juristisch ja durchaus gemacht.
    warum die sonderstellung des "messers"? kapiere ich immer noch nicht. hat eigentlich "stiefeln" oder mit impact waffen oder anderen waffen begangene gefährliche körperverletzung im gleichen maße zugenommen, wie die, die mit messern verübt wurden (gleiches für das thema bedrohung) und sollte das dann nicht auch in den statistiken differenzierter mit einbezogen werden? ist eigentlich stechen mit schraubenzieher oder abgebrochener flasche auch ein "messerngriff", der in die statistik gehört? müsste nicht eigentlich auch registriert werden, mit welcher art messer angegriffen/bedroht wurde (es macht einen erheblichen unterschied in der gefährlichkeit/potentiellen tödlichkeit aus, ob es eine schmale 5cm klinge oder eine breite 15cm klinge ist)
    Geändert von amasbaal (11-02-2024 um 18:28 Uhr)
    "I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s

  15. #195
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    ja.
    man könnte jetzt natürlich argumentieren, dass eine bedrohung zumindest ein "angriff" auf die psyche des betroffenen darstellt, denn sie triggert angst und unterwürfigkeit
    (beides kann sinnvoll sein, denn es bewahrt vor dummen aktionen, wenn sie noch nicht unbedingt notwendig sind). ich trenne das. andere nicht.
    Keine Ahnung, wer hier die anderen sein sollen.
    Ich habe oben geschrieben, dass das einen Angriff auf die Freiheitsrechte des Betroffenen darstellt.
    Wenn die Drohung stattfindet, um einen unmittelbar bevorstehenden Angriff durch den (oder die) Bedrohten abzuwenden (ich hoffe mal, so was ist mit "dummer Aktion" gemeint), dann kann die durch Notwehr gerechtfertigt sein.

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    aber im allgemeinen verständnis, ist ein angriff eine physische attacke.
    klar, daher kann man hier im Forum, ohne jeden physischen Kontakt natürlich niemanden angreifen
    Und ein Banküberfall, beim dem nicht wirklich gezielt auf Menschen geschossen wird, sondern nur damit gedroht oder in die Decke, ist auch kein bewaffneter Angriff.
    Wenn mir jemand ein Messer vor das Gesicht hält um damit Handlungen oder Unterlassungen zu erwirken, dann muss ich davon ausgehen, dass beim Zuwiderhandeln ein physischer Angriff erfolgt.
    Der Angriff erfolgt nur deshalb nicht, weil ich auf meine Freiheitsrechte, mein Geld, meine sexuelle Selbstbestimmung verzichte.
    Dazu bin ich allerdings nicht verpflichtete, daher muss ich annehmen, dass, wenn ich den Weisungen des Messermenschen nicht nachkomme, ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    um da verwirrung zu vermeiden: getrennte aufführung in der statistik wäre wichtig.
    die sind doch schon nach den Deliktgruppen "gefährliche und schwere KV" und "Raub" getrennt.
    Da kann man davon ausgehen, dass in den meisten Fällen in der ersten Deliktgruppe der Angriff durchgeführt wurde.
    Bei der zweiten hoffentlich eher seltener, aber da weiß man nicht, was passiert wäre, wenn das Recht dem Unrecht nicht gewichen wäre.

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