Hier mal eine unserer Schablonen, innerhalb des Einsatzes von improvisierten Waffen.
Gruß Markus
Hier mal eine unserer Schablonen, innerhalb des Einsatzes von improvisierten Waffen.
Gruß Markus
Ich empfehle den geneigten Leser sich mal zu den Aussagen von Markus, mit dem § 42a des deutschen Waffengesetzes zu beschäftigen.
Ist immerhin eine Venum "Chute Boxe" Jacke.
Gruß Markus
Laut allgemeiner Definition, sind improvisierte Waffen, Gegenstände die abweichend von ihren ursprünglichen Verwendungszweck als Waffe, z.B. bei der SV, zum schlagen, stechen, schneiden, drücken, würgen, fesseln, werfen etc. verwendet werden können.
Vielleicht möchte einer der kompetenten User kurz erklären, worin der ursprüngliche Verwendungszweck von Messern, Reizstoffen und Teleskopschlagstöcken besteht.
Ein kleines Beispiel, der Verwendungszweck von Pfefferspray besteht nicht im Einsatz als Gewürz bei Grillgut.
Noch einmal und nur für dich...
Im Clip sage ich ja, das man in drei Kategorien unterteilt.
1) Gegenstände wie Schlüssel oder Handy etc., die zweckentfremdet werden.
2) Behelfswaffen wie Reizstoffe, Messer, Schlagstock etc.,die man bereits zum Selbstschutz dabei hat.
3) Die Umgebung
Kategorie 2 sind keine improvisierten Waffen, darauf willst du hinaus, sie werden trotzdem dazu gezählt.
Und nu?
Gruß Markus
[Danke, ich weiß das zu schätzen.QUOTE=krav maga münster;3492860]Noch einmal und nur für dich...
Warum, kannst du das bitte näher erklären ?Im Clip sage ich ja, das man in drei Kategorien unterteilt.
1) Gegenstände wie Schlüssel oder Handy etc., die zweckentfremdet werden.
2) Behelfswaffen wie Reizstoffe, Messer, Schlagstock etc.,die man bereits zum Selbstschutz dabei hat.
3) Die Umgebung
Kategorie 2 sind keine improvisierten Waffen, darauf willst du hinaus, sie werden trotzdem dazu gezählt.
Würde ich mich über eine logisch nachvollziehbare Aussage von Dir freuen.Und nu?
Geändert von duoyang (24-04-2016 um 20:03 Uhr)
Ist doch recht simpel...um zuerst einmal keine Abgrenzung bzw. Separation zu schaffen. Hier geht es um das "Every day carry".
Nehme den Begriff Improvisierte Waffen und ersetze ihn durch Behelfswaffen, nehme den Begriff Behelfswaffen uns ersetze ihn durch den Begriff Equalizer oder Verstärker...wo bleibt der Unterschied?
Gruß Markus
Markus,
grundsätzlich verstehe ich worauf Du hinaus willst, nur dann hättest du deinen Text bzw. dein Video anders aufbauen müssen.
Messer, Reizstoffe und Teleskopschlagstöcke sind eindeutig keine improvisierten Waffen oder Behelfswaffen, auch nicht einer Kategorie 2.
Messer gelten in abhängig von ihrer Mechanik, Länge und Einsatzzweck zumindest teilweise als Waffen, die Einschränkungen(Verbot des Besitzes) bzw. einem Führverbot unterliegen.
Der Teleskopschlagstock ist laut Waffengesetz als Waffe eingestuft und unterliegt einem generellen Führverbot.
Reizstoffe sind zumindest Einschränkungen in der Anwendung unterworfen, auch wenn die Praxis oftmals anders aussieht, Punkt.
Was jetzt die Analogie der Anwendung betrifft, so muss ich monieren, das die von Dir gezeigten Beispiele für die Verwendung einer Jacke bzw. Kette ineffizient sind.
Da es sich hierbei um bewegliche, flexible Bekleidungsstücke/Gegenstände handelt, noch dazu mit unterschiedlichen Gewicht, ist eine analoge Anwendung so nicht eins zu eins umsetzbar und erfordern eine andere Anwendung.
Wo jetzt Reizstoffe dabei ihren Platz finden, ist mir ohnehin schleierhaft.
Fazit: In Zeiten eines erhöhten Bedarfs an SV-Kursen, Verteidigungsmitteln und deren Anwendung sollte man m. E. als professioneller Anbieter darauf achten, das man den Leuten sowohl rechtlich als auch anwendungstechnisch keinen Mumpitz erzählt. Diese Kriterien sehe ich hier aber nicht erfüllt !
Gruß duoyang
Geändert von duoyang (26-04-2016 um 08:49 Uhr)
Das bezweifle ich ganz stark.
Um es noch einmal zu erwähnen, unter Kategorie 2 fallen alle Behelfswaffen, die von Menschen schon ganz bewusst auf Grund von Angst/einer gewissen Vorsicht oder Paranoia zum Selbstschutz mitgeführt werden.Messer, Reizstoffe und Teleskopschlagstöcke sind eindeutig keine improvisierten Waffen oder Behelfswaffen, auch nicht einer Kategorie 2.
Messer gelten in abhängig von ihrer Mechanik, Länge und Einsatzzweck zumindest teilweise als Waffen, die Einschränkungen(Verbot des Besitzes) bzw. einem Führverbot unterliegen.
Der Teleskopschlagstock ist laut Waffengesetz als Waffe eingestuft und unterliegt einem generellen Führverbot.
Reizstoffe sind zumindest Einschränkungen in der Anwendung unterworfen, auch wenn die Praxis oftmals anders aussieht, Punkt.
Ob diese nun gegen das Führungsverbot verstossen oder nicht, spielt hier nur eine untergeordnete Rolle.
Darunter fallen ebenso Alltagsgegenstände, die auch hier zweckentfremdet wurden.
Beispiel hier z.B. der Stahlkugelschreiber oder eine kleine Taschenlampe als Palmstick...etc.
Ich fordere niemanden dazu auf, doch diese Leute gibt es überall und diese werden in Kategorie 2 zusammengefasst.
In dem Video kann man doch sehen, dass ich die selbe Schablone mit Kette und Jacke trotz unterschiedlichen Gewicht mache.Was jetzt die Analogie der Anwendung betrifft, so muss ich monieren, das die von Dir gezeigten Beispiele für die Verwendung einer Jacke bzw. Kette ineffizient sind.
Da es sich hierbei um bewegliche, flexible Bekleidungsstücke/Gegenstände handelt, noch dazu mit unterschiedlichen Gewicht, ist eine analoge Anwendung so nicht eins zu eins umsetzbar und erfordern eine andere Anwendung.
Gruß Markus
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