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Vollständige Version anzeigen : juristisches Problem



Sagat
15-11-2003, 19:18
also mal folgende Szene:

zwei Typen,nennen wir sie A und B, beschlossen eine "Meinungsverschiedenheit" durch einen Kampf zu lösen (worum es bei dem Streit ging ist nicht so wichtig);
sie beschliessen also dass sie sich im Falle von Verletzungen etc. nicht auf Körperverletzung verklagen (das ganze geschieht vor Zeugen,logisch)

nun tritt folgendes auf:

A haut B bei dem Kampf durch einen Ellenbogenschlag die linke Gesichtshälfte so übel ein,dass bei B die Nerven der Gesichtsmuskulatur irreperabel beschädigt werden und er eine lebenslange Gesichtslähmung davontragen wird.

B kommt ins Krankenhaus und beschliesst die Polizei zu verständigen (eine feige Ratte , der nicht mal zu seinem eigenen Versprechen stehen kann :mad: )

einige Zeit später flattert bei A ein Brief der Staatsanwaltschaft ein, darin steht dass A wegen schwerer Körperverletzung angeklagt wird. (bei Schuldspruch drohen ca. 3 Jahre Haft plus ne fette Schadensersatzklage)

was soll A nun machen ?? (bitte nur ernstgemeinte Antworten)

Dragonheart
15-11-2003, 19:28
was soll A nun machen ??[/QUOTE]
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schnellstens seinen namen in C ändern
und auswandern....... :cool:

ich denke mal mit der vereinbarung kann
er sich den ...... abwischen :(

gruß herbert

Sagat
15-11-2003, 19:36
was soll A nun machen ??
---------------------------------------

ich denke mal mit der vereinbarung kann
er sich den ...... abwischen :(

gruß herbert


genau das ist der zentrale Punkt, ich würde gern wissen wieso
diese Vereinbarung (die immerhin vor zeugen getroffen wurde),
auf einmal nicht mehr gelten soll :confused: :confused:

holyshit
15-11-2003, 19:40
Interessant.
ich hab mal was gehört von gegenseitigem Einverständniss, Irgendwie wie bei einem BoxKampf, da kann man den Gegner ja auch nicht verklagen.
Aber vielleicht ist diese Form eher sittenwidrig?
Ich hätte vermutet, daß Schmerzensgeld, bzw. Bezahlung der krankenhauskosten fällig wären.
Aber ich hab überhaupt keine Ahnung und wenn Du A bist solltest Du dich nach einem guten Anwalt umsehen, der sich mit sowas wirklich auskennt

vstm
15-11-2003, 19:47
genau das ist der zentrale Punkt, ich würde gern wissen wieso
diese Vereinbarung (die immerhin vor zeugen getroffen wurde),
auf einmal nicht mehr gelten soll :confused: :confused:

ius cogens; Strafgesetz gehört zu den unabdingbaren Gesetzen, kann nicht durch vereinbarung abgeändert werden; wo kämen wir da auch hin, wenn jeder für sich persönlich das gesetz verändern könnte?

ius dispositivum (heißt das so? Jibaku hilf!) sind gesetze deren man sich bedienen kann, aber nicht muß; zB: entweder Kaufvertrag nach ABGB oder eine privatautonome Lösung zb sui generis Leasingvertrag oä.

D.h.:
Es gibt Gesetze die gelten zwingend (cogens) für den Adressatenkreis.
Andere Gesetze sind eher als Rahmen/Richtlinien zu verstehen die man für sich nutzen kann, aber nicht muß.

Was wiegt mehr? Gesetz des Staates durch die Mehrheit der Bevölkerung legitimiert oder die private Vereinbarung die nur von zweien gestützt wird?

...so und ab ins wochenende, lg

Dragonheart
15-11-2003, 20:16
warum sollte eine solche vereinbarung nicht gelten??

versuchen wir es mal ohne genaue kenntis der entsprechenden
gesetze.. also mit gesundem menschenverstand

b =behält bleibende schäden
b =ist auch in einem krankenhaus
folglich fallen mit sicherheit sehr hohe kosten an
für die behandlung lohnausfall bzw lohnfortzahlung ect

und wer soll das nun bezahlen???
krankenkasse= die allgemeinheit? also wir alle ?

und dies jedesmal wenn zwei deppen sich nicht
anders einigen können und eine *vereinbarung*abschliessen ?

wir könnten nun ja sagen aberrrrrrrrr im sport und so weiter
da geht das doch auch das evtl verletzungen von der krankenkasse
bezahlt werden

stimmt natürlich aber bei sportveranstaltungen ist es
in der regel nicht ziel den anderen mal richtig aufs maul zu hauen
in also möglichst nachhaltig zu verletzen



gruß herbert

Gast
15-11-2003, 20:22
kenne auch so einen fall...der gewinner durfte an dem verlierer 10000 dm zahlen..
mh..das solche abmachungen eh nicht zählen weiss eigentlich jedes kind..zumindest wenn es um schwerste verletzungen geht ist kohle stärker als stolz...
eine gute chance wäre noch sich aussergerichtlich zu einigen..das heisst a besucht b im krankenhaus..und man versucht auf einen nenner zu kommn vielleicht wo b den a sieht merkt er das er es doch nicht gewesen ist
ich meine auch mit einigen ...wirklich im positiven und nicht bedrohen falls jemand auf so blöde gedanken kommt..
vielleicht sollte man zu diesen thema auch gar keine hinweise geben weil man schläger nicht unterstützen sollte...vernünftige leute kommen glaub ich nicht in solche situationen...

Twist
15-11-2003, 21:54
;) Also prinzipiell gibts die Möglichkeit - rechtfertigende Einwilligung. - Auch in eine Körperverletzung. (Typische Situation ist eben diese eines Streites mit 'vereinbarter' Prügelei.)

Man kann aber nicht einwilligen, wenn die Handlung sittenwidrig ist. Da also § 228 StGB beachten. (Leider im Tröndle nichts genaues gefunden und hier jetzt auch keine Urteile zur Hand..)

Die große Frage ist jetzt, ob die Staatsanwaltschaft bzw. am Ende der Richter der Meinung ist, daß die schwere KV sittenwidrig ist, ob die schwere KV überhaupt vorsätzlich passiert ist, ...

Also ich würde in diesem hypothetischen Fall (!!! - siehe Rechtsberatungsgesetz *G*) einen Anwalt hinzu ziehen und schaun, ob ich beweisen kann, daß der B ausdrücklich sein Einverständnis zu der Prügelei gegeben hat. - Und daß die schwere KV (in diesem Fall § 226 I Nr. 3 - also die Beschädigung der Nerfen und die folgende Entstellung) natürlich nicht vorsätzlich begangen wurde und der A nicht mal mit der Möglichkeit rechnen konnte, daß so etwas passiert.