Vollständige Version anzeigen : Tonfa - Fahrzeugkontrolle
Schnueffler
18-12-2011, 17:40
zu.b.
davon ausgegangen in eine kontrolle zu geraten...oder.??
der "tomatestock" kann auch eine "gardinenstange" sein...:ups:
( ja, ne gardinestange mit 1.80m länge & 2,5cm im durchmesser aus massivster eiche)
& wenn du etwas einleiten möchtest sollten deine beweise schon handfest sein....sprich sonst könnten wir ja auch Opa's spazierstock mit eisen-verstärkung an der spitze als stichwaffe einstufen..;)
Unterschiedliche Zweckbestimmung!
Spazierstock und Gardienenstange werden als Spazierstock bzw. Gardienenstange verkauft. Solltest du sie so führen/bei dir haben, alles okay. Solltest du aber sowas, was im Anhang ist, bei dir führen, sieht es anders aus. Denn wie werden die verkauft? TrainingsWAFFE!
Tapen halte ICH für strittig, Stock mit Fangband ist klar verboten - hier kann ich Dir folgen
Danke für die Info - werde mich mal anderweitig zusätzlich informieren :beer:
Komisch, von einem Polizist habe ich den Link
Ich danke für die Belehrung:verbeug: ;)
Gern geschehen, was die Belehrung angeht! ;)
Ansonsten bzgl Tape: Urteil des AG Mönchengladbach bei Grenzübertritt einen abgesägten Billardqueue mit Tape dran, 1.500€.
Informiere dich gerne woanders. Ist immer gut.
Die BPol hat neue Plakate, nachdem einige solcher Urteile gesprochen wurden.
Sind in Anlehnung an die des LKA Bayern.
Doc Norris
18-12-2011, 17:56
Unterschiedliche Zweckbestimmung!
Spazierstock und Gardienenstange werden als Spazierstock bzw. Gardienenstange verkauft. Solltest du sie so führen/bei dir haben, alles okay. Solltest du aber sowas, was im Anhang ist, bei dir führen, sieht es anders aus. Denn wie werden die verkauft? TrainingsWAFFE!
ich denke wir haben an einander vorbei geredet...., aber ok...
meine "gardinenstange / tomatenstöckchen" ist mein Bo....
& genau dieses schlupfloch der zweckbestimmung gilt es aus zu nutzen...
was natürlich mit einem "abgesägten Billardqueue mit Tape dran" nicht möglich ist..naja... :)
Schnueffler
18-12-2011, 17:59
ich denke wir haben an einander vorbei geredet...., aber ok...
meine "gardinenstange / tomatenstöckchen" ist mein Bo....
& genau dieses schlupfloch der zweckbestimmung gilt es aus zu nutzen...
was natürlich mit einem "abgesägten Billardqueue mit Tape dran" nicht möglich ist..naja... :)
Kommst du an jemanden, der sowas kennt, hast du ein Problem.
Und glaube mir, nicht alle Blauen oder Grünen haben keine Ahnung davon.
Doc Norris
18-12-2011, 18:06
Kommst du an jemanden, der sowas kennt, hast du ein Problem.
Und glaube mir, nicht alle Blauen oder Grünen haben keine Ahnung davon.
also mein Bo ist von OBI...:cool: (holzabteilung / 1.80m 2,5cm d / buche)
so was .:
http://nbg-web01.opitec.com/img/681/040/681040-02-x.jpg
cross-over
18-12-2011, 18:07
Ganz interessant zu lesen - könnte man auch auf andere "Waffen" übertragen
abgeordnetenwatch.de: Dr. Wolfgang Schäuble (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f105001.html#questions)
Bin auch noch hierauf gestoßen
Wolfgang Schäuble 09.04.2008
“Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des ‘allgemein anerkannten Zwecks‘ schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten ‘Unzulässiger Lärm’ und ‘Belästigung der Allgemeinheit’ (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist.
Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt. Ein verantwortungsbewusster Bürger hantiert nicht grundlos mit gefährlichen Messern in der Öffentlichkeit. Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.“
Quelle: abgeordnetenwatch.de: Das virtuelle Whlergedchtnis (http://www.abgeordnetenwatch.de)
Alles klar? :ui: Bei mir nicht
Schnueffler
18-12-2011, 18:14
also mein Bo ist von OBI...:cool: (holzabteilung / 1.80m 2,5cm d / buche)
Wenn du den als Wanderstab nutzt, ist es doch okay!
Du verstehst nicht, was ich dir sage, oder?
Da fehlt die Bestimmung!
Du hast nie subsumieren gelernt, richtig?
Doc Norris
18-12-2011, 18:21
Wenn du den als Wanderstab nutzt, ist es doch okay!
Du verstehst nicht, was ich dir sage, oder?
Da fehlt die Bestimmung!
Du hast nie subsumieren gelernt, richtig?
oh, dunkle erinnerung, das war
unterordnung eines sachverhaltes unter die voraussetzungen der norm..
sprich.: wenn- dann
worauf ich hinauswollte ist ja die zweckbestimmung, oder belastest du dich freiwillig mit deinen eigenen aussagen..?? :)
nachtrag.:
so was wie.: nein herr wachtmeister, dass ist kein wanderstock...dieser stock ist meine trainingswaffe...^^
Schnueffler
18-12-2011, 18:32
oh, dunkle erinnerung, das war
unterordnung eines sachverhaltes unter die voraussetzungen der norm..
sprich.: wenn- dann
worauf ich hinauswollte ist ja die zweckbestimmung, oder belastest du dich freiwillig mit deinen eigenen aussagen..?? :)
nachtrag.:
so was wie.: nein herr wachtmeister, dass ist kein wanderstock...dieser stock ist meine trainingswaffe...^^
Richtig, außer das ich meißt frage!
Wenn ich aber nen Rattanstick, der eindeutig wie die auf dem Pic aussehen, ist die Zweckbestimmung durch die Art der Bewerbung und des Verkaufs gegeben.
Und solange du mit deiner Gardienenstange nix anstellst, ist doch alles tutti.
Nur das WaffG sagt halt bei manchen Waffen was anderes.
cross-over
18-12-2011, 18:35
Ich finde das einfach zu cool
Die Beurteilung, ob die in § 42 a Abs. 1 WaffG genannten Gegenstände zu einem allgemein anerkannten Zweck in der Öffentlichkeit geführt werden, obliegt im Einzelfall den Polizei- und Ordnungsbehörden der Länder, die für den Vollzug des Waffenrechts zuständig sind. Ich gehe davon aus, dass die Länder die Verbotsnorm mit Augenmaß anwenden. Wer aber keinen plausiblen Grund für das Mitführen dieser Gegenstände glaubhaft machen kann oder sich auf die vage Schutzbehauptung zurückzieht, sich für den Fall der Fälle bewaffnet verteidigen zu wollen, verstößt gegen das Führensverbot.
Dr. Wolfgang Schäuble 27.01.2009 (abgeordnetenwatch.de: Dr. Wolfgang Schäuble (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f105001.html#questions))
ab dem 1. April 2008 gilt für das Führen von Messern in der Öffentlichkeit die neue Vorschrift des § 42a Waffengesetz. Den Wortlaut der Vorschrift habe ich am Ende für Sie aufgeführt.
Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.
Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz. Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12cm betroffen.
Für Ihre Streifgänge im Wald wünsche ich Ihnen daher weiterhin ein
unbeschwertes Vergnügen!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Wolfgang Schäuble 31.03.2008 (abgeordnetenwatch.de: Dr. Wolfgang Schäuble (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f105001.html#questions))
Doc Norris
18-12-2011, 18:39
Richtig, außer das ich meißt frage!
Wenn ich aber nen Rattanstick, der eindeutig wie die auf dem Pic aussehen, ist die Zweckbestimmung durch die Art der Bewerbung und des Verkaufs gegeben.
Und solange du mit deiner Gardienenstange nix anstellst, ist doch alles tutti.
Nur das WaffG sagt halt bei manchen Waffen was anderes.
ahhhh...:troete:
habs, doch gewusst....wir reden aneinander vorbei....
nachtrag.: hab mich die ganze zeit gewundert wie du nachweißen willst, dass meine "gardinenstange / tomatenstock" eigentlich eine waffe ist.... bei klar erkennbaren waffen ist dies ja kein problem..^^
Roeschti
18-12-2011, 19:01
Der Satz zu Variante b) lautet:
Waffen sind ragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Ende!
Tja, wenn da dieses "und" nicht wäre, dann wäre das ein Gummiparagraph mit dem man auch Fahrzeuge, Stühle usw. zur Waffe erklären könnte.
Was da genau dazu gehört kann man unter 4.2 hier nachlesen: WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_81.html)
Von Trainingswaffen ist da nirgends die Rede.
Also nochmal. Trainingswaffen wie Holzschwert oder unmodifizierter Rattanstock sind keine Waffen sondern höchstens "gefährliche Werkzeuge": Gefährliches Werkzeug ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliches_Werkzeug)
Schnueffler
18-12-2011, 19:06
Tja, wenn da dieses "und" nicht wäre, dann wäre das ein Gummiparagraph mit dem man auch Fahrzeuge, Stühle usw. zur Waffe erklären könnte.
Was da genau dazu gehört kann man unter 4.2 hier nachlesen: WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_81.html)
Von Trainingswaffen ist da nirgends die Rede.
Also nochmal. Trainingswaffen wie Holzschwert oder unmodifizierter Rattanstock sind keine Waffen sondern höchstens "gefährliche Werkzeuge": Gefährliches Werkzeug ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliches_Werkzeug)
Und nochmal für dich!
Trainingswaffen a la Rattansticks, Bo, etc, die auch so beworben werden, fallen NICHT unter die Variante b), sondern unter a)
Und der Wiki Link bringt mal garnichts, da er gefährliche Werkzeuge im Sinne des StGB beschreibt und nicht nach WaffG!!!
cross-over
18-12-2011, 19:14
Tja, wenn da dieses "und" nicht wäre, dann wäre das ein Gummiparagraph mit dem man auch Fahrzeuge, Stühle usw. zur Waffe erklären könnte.
Was da genau dazu gehört kann man unter 4.2 hier nachlesen: WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_81.html)
Von Trainingswaffen ist da nirgends die Rede.
Also nochmal. Trainingswaffen wie Holzschwert oder unmodifizierter Rattanstock sind keine Waffen sondern höchstens "gefährliche Werkzeuge": Gefährliches Werkzeug ? Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliches_Werkzeug)
Sehe ICH genauso. Das werden wir hier aber nicht lösen. Es gibt zwei Sichtweisen
Den "normalen" KK ler betrifft es eh nicht, da er die "Waffen" i.d.R. auf dem Weg zum und vom Training bei sich im Auto hat sowie beim Training. Dies ist ein allg. anerkannter Grund
Schnueffler
18-12-2011, 19:19
Sehe ICH genauso. Das werden wir hier aber nicht lösen. Es gibt zwei Sichtweisen
Den "normalen" KK ler betrifft es eh nicht, da er die "Waffen" i.d.R. auf dem Weg zum und vom Training bei sich im Auto hat sowie beim Training. Dies ist ein allg. anerkannter Grund
Richtig, was den KKler angeht.
Beim anderen vertrete ich die Sichtweise, die hier durch einige Gerichte bestätigt wurden, wenn es um das Führen von Waffen geht, gem. § 42a (1) Nr. 2 WaffG iVm. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1.
Simplicius
18-12-2011, 19:56
Richtig, was den KKler angeht.
Versteh ich recht:
Auf dem Weg zum Training braucht ein KK seine Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis transportieren?
Schnueffler
18-12-2011, 20:08
Versteh ich recht:
Auf dem Weg zum Training braucht ein KK seine Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis transportieren?
Wenn, wie in dem Fall des TE das Tonfa auf dem Beifahrersitz liegt, im Kofferraum die Sporttasche etc. und er sagt, "ja, das hatte ich vergessen und bin dann nochmal rein um das zu holen und habs nur auf den Sitz geschmissen", sieht es für mich anders aus, als wenn er es in der Tür in einer Halterung hat und zum Training fährt.
Beim ersten würd ich sagen: Schmeiß es zumindest auf den Rücksitz, beim zweiten wäre mir die KK Version eher unglaubwürdig.
Tuborgjugend
18-12-2011, 20:41
Schnüffler, was ist denn mit so einem Walking Stick zB von Cold Steel?
http://www.trueswords.com/images/prod/c/TS-TCS91WAS_540.jpg
geht das klar oder is der weg?
Schnueffler
18-12-2011, 20:56
Die Dinger sind sehr zweischneidig und werden durch unterschiedliche Gerichte auch unterschiedlich beurteilt, aus dem Grund, wie sie von CS beworben werden.
Die wurden eine Zeit lang als ultimative Verteidigungswaffe beworben. Da gab es teilweise Meinungen, dass es sich hierbei um verbotene Gegenstände gem. § 2 (3) WaffG iVm. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind.
In dem Fall war es der als Spazierstock getarnte Schlagstock.
Aber seit dem die Bewerbung geändert wurde, als äußerst robuste Spazierstöcke ist es ziemlich aus der Diskussion raus!
Tuborgjugend
18-12-2011, 21:03
danke für die Einschätzung, Weihnachten ist gerettet!
Schnueffler
18-12-2011, 21:11
danke für die Einschätzung, Weihnachten ist gerettet!
Keine Einschätzung! ;)
Erfahrungen! :cool:
Chen-Xin Danny
28-12-2011, 03:44
Chen-Xin Danny Wurfmessergeschoss - YouTube (http://youtu.be/byQH80S7cd8)
Die Wurfkonstruktion die ich in der Hand halte im
Video, besteht vorne auf ein kleines Stahlwurfmesser,
beide Seiten scharf geschliffen, zweischneidig. Sie
sind in einer stabilen Stahlfeder eingebaut. Unten dann
der Griff. Sie liegen sehr gut in der Hand und lassen
sich kräfig unkaputtbar werfen. Ich habe 2011 bis Jahresende
geübt, dann 2011 ausgesetzt. Dann übe ich neben Messer
aus mit Beile.
Meine Frage ist die: Sind diese von mir angefertigten Messer gegen das Gesetz
und darf ich mit diesen im Wald üben? In einer Fahrradtasche
damit fahren?
Chen-Xin,
mein eineiiger Zwillingsbruder heißt Chen-Yuan,
Temudjin
28-12-2011, 07:35
Problem wird die Stahlfeder sein,..dadurch entspricht es im Aufbau einer Stahlrute, und die Dinger sind verboten
Meine Frage ist die: Sind diese von mir angefertigten Messer gegen das Gesetz
und darf ich mit diesen im Wald üben? In einer Fahrradtasche
damit fahren?
Ahhhhhh.. aaaaaaaahhhhh... aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa aaaaaaaaaaaaa..
:o
:narf:
Nimm die Sufu hier, lies die Gesetzestexte, dann weißt Du es :mad:
i.ü. würde ich nicht im Video schreiben, daß Du 16 bist und hier 18.. und das Video würde ich an Deiner Stelle so entfernen.
Nix für Ungut...
Lars´n Roll
28-12-2011, 12:21
Beidseitig scharf = Dolch = ab 18.
Dazu kommt das Führungsverbot, wobei in der Fahrradtasche wohl kein Führen ist. Allerdings ist wohl der Waldrand öffentlicher Raum und mit Dolchen darf man nur bei sich zu Hause und nicht in der Öffentlichkeit rumspielen.
Aber Du kannst bestimmt glaubhaft machen, dass Du sehr verwirrt bist - schließlich weißt Du ja nicht sicher, ob Du 16 oder 18 und ob Du Chinese oder Vietnamnese bist. Vielleicht hat man dann Mitleid, nimmt Dir die Dinger nur ab und es bleibt bei ner Verwarnung. :D
Leute, bitte!
Das Thema ist TONFA.
Für andere Thema (die aber bestimmt schon besprochen wurden) bitte die
SuFu oder ein neues Thema aufmachen.
the KiNgPiN
28-12-2011, 12:48
Hallo schnüffler ... wie sieht das eigtl mit der bestimmung des Trainingsortes aus ? wenn ich zb mit meinen rattanstöckchen auf dem weg zu einem Ort in der Natur bin (also mit auto) , und vorhabe DORT zu trainieren -- kann ich das iwie verkaufen ??
Und btw ... sind eigtl gebrannte und gemusterte Rattanstöcke gar nicht mehr unbehandelt?
himura_kenshin
28-12-2011, 13:03
@ Chen-Xin Danny
Die Ausnahmen des § 42a WaffG erlauben das Führen zu Sportzwecken.
"(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
Wenn man da trainieren im Wald gut begründen kann ("Will niemanden verängstigen / stören", etc.) sollte es keine rechtliche Grundlage für das Führverbot beim Training geben.
@ the KiNgPiN
Es gibt keine mir bekannten Einschränkungen bezüglich des Trainingsortes.
Schnueffler
28-12-2011, 14:17
Hallo schnüffler ... wie sieht das eigtl mit der bestimmung des Trainingsortes aus ? wenn ich zb mit meinen rattanstöckchen auf dem weg zu einem Ort in der Natur bin (also mit auto) , und vorhabe DORT zu trainieren -- kann ich das iwie verkaufen ??
Und btw ... sind eigtl gebrannte und gemusterte Rattanstöcke gar nicht mehr unbehandelt?
Was jetzt kommt, ist meine persönliche Einschätzung:
Auf dem Weg von und zum Trainingsort verschlossen führen und am Trainingsort eindeutig zeigen, das es sich um Training handelt.
Da ist die Platzwahl und auch die Kleidung interessant.
Wenn ich mich mitten in einen Park stelle, Flecktarnhose, Kill em all Shirt anhabe, sieht es wohl anders aus, als wenn ich mir ein ruhigeres Fleckchen suche, Sportklamotten, ggf. Vereinsshirt etc anhabe und auch dafür sorge, das Fremde weit genug weg sind.
Unbehandelt sind sie nicht mehr.
Lars´n Roll
28-12-2011, 14:32
Ich sehe ständig Leute, denen die Escrima-Sticks hinten aus dem Rucksack oder aus der Sporttasche rausragen zum Training gehen oder vom Training kommen - sogar in den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wenn denen ein Bulle was reinwürgen will, dann könnte der das natürlich tun, aber scheinbar ist das zumindest den Leuten, die mir jede Woche über den Weg laufen noch nie passiert, sonst hätten sie diese Praxis längst eingestellt.
Das spricht für mich dafür, dass die Mehrheit der Uniformierten durchaus mitdenken kann und auch gewillt ist, das zu tun und daher auch unterscheidet, ob jemand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt, oder eher nicht.
So wird der Kamerad hier:
http://media.de.indymedia.org/images/2006/08/155738.jpg
wohl auf taube Ohren stoßen, wenn er erklären will, dass sein Baseballschläger ein harmloses Sportgerät ist, während bei ihm hier:
http://www.free-fight.de/FileUploadSimpleBlog/img/IMG_0340.jpg
der geneigte Gesetzeshüter sicher gerne ein Auge zudrückt. ;)
Schnueffler
28-12-2011, 15:16
... während bei ihm hier:
http://www.free-fight.de/FileUploadSimpleBlog/img/IMG_0340.jpg
der geneigte Gesetzeshüter sicher gerne ein Auge zudrückt. ;)
Gerade bei solch einem bemalten Pack mit so ner komischen Aussprache würde hart durchgreifen! ;)
Im Ernst, sehe ich genauso.
Ggf. bei der Kontrolle es entsprechend erklären, böse gucken und dududu machen!
Simplicius
28-12-2011, 15:33
So wird der Kamerad hier:
wohl auf taube Ohren stoßen, wenn er erklären will, dass sein Baseballschläger ein harmloses Sportgerät ist, während bei ihm hier:
Ich dachte ein Baseballschläger ist auf jeden Fall ein Sportgerät und keine Waffe solange ich den nicht als solche gebrauche und daher gibt es kein Führungsverbot?
Tuborgjugend
28-12-2011, 15:40
Ich dachte ein Baseballschläger ist auf jeden Fall ein Sportgerät und keine Waffe solange ich den nicht als solche gebrauche und daher gibt es kein Führungsverbot?
one law for them - another law for us
aka Ermessungsspielraum
the KiNgPiN
28-12-2011, 17:50
Was jetzt kommt, ist meine persönliche Einschätzung:
Auf dem Weg von und zum Trainingsort verschlossen führen und am Trainingsort eindeutig zeigen, das es sich um Training handelt.
Da ist die Platzwahl und auch die Kleidung interessant.
Wenn ich mich mitten in einen Park stelle, Flecktarnhose, Kill em all Shirt anhabe, sieht es wohl anders aus, als wenn ich mir ein ruhigeres Fleckchen suche, Sportklamotten, ggf. Vereinsshirt etc anhabe und auch dafür sorge, das Fremde weit genug weg sind.
Unbehandelt sind sie nicht mehr.
also ab und zu kommt halt schon ein ´huaaaaaaaargh´ oder ´bäääääämm´ durch :D aber ansonsten bevorzuge ich eher die ruhigeren Plätzchen... und nach meinen bisherigen erfahrungen kann man mit den meisten Polizisten ganz gut reden...(es gibt da aber auch welche denen würde ich eher empfehlen in einer fabrik zu arbeiten, denn wenn man jmd der offfensichtlich ´opfer´ einer schlägerei wurde , den spruch drückt : so mach mal hin ich will jetzt schichtübergabe machen: dann wie gesagt fabrik- da kann er pünktlich stempeln...)
anscheinend muss hier jeder seine persönlichen schlüsse ziehen in bezug auf das mitführen von trainingsgegenständen , scheint ein extrem´grauzoniges´ thema zu sein....:o
Bald wird eine eingerollte und mit einem Gummiband versehende Zeitung aus dem Kiosk zu einer Hieb- und Schlagwaffe in den Augen der Ordnungshüter !
Bald wird eine eingerollte und mit einem Gummiband versehende Zeitung aus dem Kiosk zu einer Hieb- und Schlagwaffe in den Augen der Ordnungshüter !
Ist auf jedenfall effektiv und noch nicht mit einem Führverbot belegt :p
Zum Rest: was wurde den eigentlich bis zum erbrechen in diesem Thread so von der ersten bis zur letzten Seite diskutiert, hä? :rolleyes:
Ich wäre für:
"closed"
verdammt, ich bin ja kein Mod :ups:
:D
asdfqwerty
28-12-2011, 22:56
Fazit dieses Threads:
Alles was als Waffe ausgelegt werden könnte im Kofferaum transportieren.
Doc Norris
28-12-2011, 23:04
Ist auf jedenfall effektiv und noch nicht mit einem Führverbot belegt :p
mein bleistift auch...jedenfalls wenn er gespitzt ist...:D
mal ehrlich, kauft euch tomatenstöcke vom OBI....muss doch keiner wissen was der tomatenstock eigentlich ist...^^
Schnueffler
28-12-2011, 23:10
mein bleistift auch...jedenfalls wenn er gespitzt ist...:D
mal ehrlich, kauft euch tomatenstöcke vom OBI....muss doch keiner wissen was der tomatenstock eigentlich ist...^^
Nicht alle Bullen sind doof! ;)
Doc Norris
28-12-2011, 23:15
Nicht alle Bullen sind doof! ;)
da haste recht...
doch wie sagte unser dozent immer..
wenn ihr das system kennt, könnt ihr es überlisten..
Fun-Thai
29-12-2011, 01:05
Servus,
ich bin gestern in eine Fahrzeugkontrolle geraten, dabei wurde mein Schlagstock hinter dem Fahrersitz festgestellt, eingezogen und somit ein Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt.
Während der eine Polizist (beide zivil, aber mit einer dt. Limousine unterwegs..) es bei einer Verwarnung hätte belassen wollen (er meinte, der Schlagstock müsse, wenn im Auto geführt, geschlossen, also z.B. im Kofferraum lagern), beharrte sein überaus nicht kommunikationsfähiger Kollege darauf, das unbedingt der Waffenbehörde zu melden, was dann auch getan wurde/wird. Auf meinen Hinweis, dass, wie er ja selber sagte, das Führen aber nicht der Besitz gegen das Gesetz verstoß und ich somit den Schlagstock im Kofferraum wieder mitnehmen wolle (wie sein Kollege es als Möglichkeit darstellte), wurde nicht eingegangen und dieser einfach konfisziert.
Ich habe nun ein Bußgeld in Höhe von 150€ und eine Anhörung zu erwarten (laut Polizist).
Bei der Fahrzeugkontrolle wurden noch ein Einhandmesser (allerdings in einer speziellen Messertasche, welche wiederum zusätzlich in einem Rucksack lagerte), sowie bei meinem Begleiter ein Einhandmesser am Mann, also in der Hosentasche, festgestellt.
Eigenartigerweise hat mein Kollege aber keine Konsequenzen zu befürchten. Da er schließlich mein Kollege ist, wollte ich darauf auch nicht hinweisen :cool:
Hintergrund, ich reduziere es mal auf das Wesentliche: Auf der Autobahn wurden wir von einem A8 überholt, welcher mit einer Laufschrift als Polizeifahrzeug ausgewiesen wurde, sowie mittels dieser aus dem Verkehr auf eine nahegelegene Raststätte gelotst.
Abgesehen davon, dass man das m.E.n. wirklich bei einer Verwarnung/einem Hinweis hätte belassen können, möchte ich gerne erfahren, ob jmd. sich rechtlich mit dieser Situation auskennt, speziell, was das Führen von Tonfas in Autos anbelangt ? Ich dachte immer, in meinem Auto könne ich mit mir führen, was ich wolle aber Nichtwissen schützt ja nicht vor rechtlichen Verstößen...
Sobald ich Post o.ä. erhalte, werde ich ohnehin meinen Rechtsanwalt kontaktieren aber ich bin neugierig, im Vorfeld Meinungen zu erfahren :)
Zum Thema.. Das was Du (ge)macht hast ist eine Straftat. Weil man mit dem Griffstück der Tonfa zuhauen könnte und jemanden töten kann. Aber aus Erfahrung sagt kein Polizei was, wenn man es im Kofferraum mit sich führt und sagt, es sei für die Selbstverteidigung. Sticks sind nicht als Waffen angesehen. Man kann ja auch einen Ast vom Baum abrechen und es als Stick benutzen. Ich persöhlich habe immer 2 kleine und eine große Axt (natürlich!) im Kofferraum. :D
Simplicius
29-12-2011, 01:47
Alles was als Waffe ausgelegt werden könnte im Kofferaum transportieren
und wenn man zu Fuß unterwegs ist?
Personenkontrolle (http://www.youtube.com/watch?v=kE43Vl_JuN4&feature=related)
asdfqwerty
29-12-2011, 06:18
und wenn man zu Fuß unterwegs ist?
Personenkontrolle (http://www.youtube.com/watch?v=kE43Vl_JuN4&feature=related)
Naja, du kennst doch den Rest des Films :P
Eine KS darf man praktisch überall mit hinnehmen und mit sich führen :D
Ihr mit euren Waffen...ihr braucht euch nur das Video anschauen, dann sind eure Probleme gelöst. Oliver Kahn Interview Eier wir brauchen Eier - YouTube (http://www.youtube.com/watch?v=JiUOkAwruf0)
Mir ist auch was passiert:
Ich hab einen Stock auf der Rückbank gehabt, bin erwischt worden, komm ich jetzt in den Knast? Ich ruf jetzt mal meinen Anwalt an!!! Darf ich dann mein Tonfa mit in den Knast nehmen, wenn ich 20 Jahre bekomme, um mich dort zu verteidigen?
Fazit dieses Threads:
Alles was als Waffe ausgelegt werden könnte im Kofferaum transportieren.
Ich möchte hier Dringend anmerken, daß weder der Kofferraum noch das Handschuhfach als verschlossenes Behältnis im Sinne des Gesetzes gilt. D.h. einfach reinschmeissen geht nicht, daß jeweilige Teil muß sich in einem weiteren (verschliessbaren) Behältnis befinden.
Schnueffler
31-12-2011, 18:59
Ich möchte hier Dringend anmerken, daß weder der Kofferraum noch das Handschuhfach als verschlossenes Behältnis im Sinne des Gesetzes gilt. D.h. einfach reinschmeissen geht nicht, daß jeweilige Teil muß sich in einem weiteren (verschliessbaren) Behältnis befinden.
Jein!
Wenn ich mein Handschuhfach abschließen kann und es auch tue, ist es verschlossen!
Ebenso wie beim Kofferraum.
Jein!
Wenn ich mein Handschuhfach abschließen kann und es auch tue, ist es verschlossen!
Ebenso wie beim Kofferraum.
Ist zwar verschlossen, gilt aber nicht als Transportbehältnis im Sinne des Waffg. ;)
Schnueffler
03-01-2012, 06:44
Ist zwar verschlossen, gilt aber nicht als Transportbehältnis im Sinne des Waffg. ;)
Da hast du Recht, wird aber so angesehen! ;)
cross-over
03-01-2012, 18:35
Thema Transport
Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Wolfgang Schäuble 31.03.2008 (abgeordnetenwatch.de: Dr. Wolfgang Schäuble (http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f105001.html#questions))
Was sagen denn die Fachleute dazu? So hat es die Legislative vorgesehen. Warum setzen das dann Judikative und Exekutive so nicht um?
Tuborgjugend
03-01-2012, 19:10
Thema Transport
Was sagen denn die Fachleute dazu? So hat es die Legislative vorgesehen. Warum setzen das dann Judikative und Exekutive so nicht um?
Schäuble gehört als Minister theoretisch auch zur Exekutive
captainplanet
03-01-2012, 21:12
Nicht alle Bullen sind doof! ;)
Nein, aber von denen reden wir hier nicht. Sondern von denen, die wegen sowas wie einem Tonfa einen unnötigen Zirkus veranstalten. Das kann mir keiner erzählen, daß die nicht doof sind. :rolleyes:
Schnueffler
03-01-2012, 21:14
Wenn ich mir den Ausgangspost durchlese, dann verstehe ich die Polizei!
Schäuble gehört als Minister theoretisch auch zur Exekutive
Schäuble hat von seinen Gesetzen ungefähr soviel Ahnung wie eine Kuh vom Autofahren :rolleyes:
Da hast du Recht, wird aber so angesehen! ;)
Warum darf ich dann meine Knarren nicht einfach in den Kofferraum werfen? :p
Hab ich mal einen Bekannten Beamten gefragt, worauf der der mich fast gefressen hätte ;)
:D:cool:
schwabenpower
04-01-2012, 00:06
also zu deiner fahrzeugkontrolle, wie die anderen schreiben, du wirst aus der nummer nicht rauskommen, zahl das einfach und pack die sachen in zukunft in den kofferraum dann hast du den wenigsten stress... ob das nun schwer bewaffnet ist oder nicht ist egal das gesetz wird so ausgelegt und angewendet... da musst du durch!
Lars´n Roll
04-01-2012, 00:28
Warum darf ich dann meine Knarren nicht einfach in den Kofferraum werfen? :p
Der Vater von nem Freund (Jäger) hatte so´n Gunrack zum Einhängen ins Auto.
Der is damit freilich nur in den Wald gefahren... aber trotzdem: Er is folglich mit (wahrscheinlich nicht geladenen) Gewehren in der Fahrzeugzelle zu seinem Revier gefahren... :D
Chen-Xin Danny
04-01-2012, 00:34
Sehe ich auch so.
Ich gehe auch nicht mit meinen selbstgebastelten
"Kung-Fu-Messer" mit Stahlfeder, im Rückenköcher
bei meiner Stadtsparkasse Kindergeld abholen
:D
Chen-Xin
Schnueffler
04-01-2012, 05:45
Warum darf ich dann meine Knarren nicht einfach in den Kofferraum werfen? :p
Hab ich mal einen Bekannten Beamten gefragt, worauf der der mich fast gefressen hätte ;)
:D:cool:
Wenn du die Munition im verschlossenem Handschuhfach hast und der Kofferraum wirklich verschlossen ist, hätte ich kein Problem damit. In ner weiteren Tasche wäre es natürlich besser, allein schon zur Pflege der Waffe. Und verschlossen heißt für mich auch abgeschlossen. Also nicht hingehen, Knöpfchen drücken und die Heckklappe springt auf!
Nein, aber von denen reden wir hier nicht. Sondern von denen, die wegen sowas wie einem Tonfa einen unnötigen Zirkus veranstalten. Das kann mir keiner erzählen, daß die nicht doof sind. :rolleyes:
Aber sonst geht es noch, oder??
Über den Sinn oder Unsinn von Rechtsnormen unterhalten wir uns hier nicht, aber diejenigen, die diese Normen anwenden, als doof zu bezeichen, ist doch wohl eine Frechheit. Echt super Kommentar.
captainplanet
04-01-2012, 21:15
Sinn und Unsinn der Rechtsnormen sollten aber ein Thema sein. Es liegt durchaus in der Macht derjenigen, die diese Normen anwenden, solche Kleinigkeiten geflissentlich zu übersehen wenn der Unsinn so offensichtlich ist wie hier. Tun sie das nicht, sind sie entweder dumm weil sie sich keine Gedanken darüber machen oder sie haben einen schlechten Charakter. In beiden Fällen sind sie in meinen Augen für ihren Beruf nicht geeignet.
Schnueffler
04-01-2012, 21:18
Sinn und Unsinn der Rechtsnormen sollten aber ein Thema sein. Es liegt durchaus in der Macht derjenigen, die diese Normen anwenden, solche Kleinigkeiten geflissentlich zu übersehen wenn der Unsinn so offensichtlich ist wie hier. Tun sie das nicht, sind sie entweder dumm weil sie sich keine Gedanken darüber machen oder sie haben einen schlechten Charakter. In beiden Fällen sind sie in meinen Augen für ihren Beruf nicht geeignet.
Falsch!
So wie der TE das beschrieben hat, hätte ich genauso reagiert.
Sinn und Unsinn der Rechtsnormen sollten aber ein Thema sein. Es liegt durchaus in der Macht derjenigen, die diese Normen anwenden, solche Kleinigkeiten geflissentlich zu übersehen wenn der Unsinn so offensichtlich ist wie hier. Tun sie das nicht, sind sie entweder dumm weil sie sich keine Gedanken darüber machen oder sie haben einen schlechten Charakter. In beiden Fällen sind sie in meinen Augen für ihren Beruf nicht geeignet.
Ich schiebe Deine unqualifizierten Äußerungen jetzt einfach mal auf Deine Unwissenheit im Bezug auf die geltende Rechtslage und ein grundsätzliches Problem mit Polizeibeamten. Es hat einen sehr guten Grund, warum es u.a. verboten ist, in Deutschland ohne ein berechtigtes Interesse bestimmte Gegenstände zu führen. Aber man kann auch einfach seine persönlichen Interessen der Allgemeinheit vorziehen und die Arbeit von Polizeibeamten (die die Gesetze befolgen und auch den staatsrechtlichen Auftrag haben bei bestimmten Dingen einzuschreiten) ins Lächerliche ziehen und diese dann noch als unfähig und doof bezeichnen. Aber wie immer in der Annonymität des Webs. Bist schon ein Top Typ:rolleyes:
captainplanet
05-01-2012, 15:30
Es hat einen sehr guten Grund, warum es u.a. verboten ist, in Deutschland ohne ein berechtigtes Interesse bestimmte Gegenstände zu führen.
Ich könnte mit der SuFu sofort mindestens zehn Millionen Themen verlinken, wo alle Beteiligten zu dem Schluß kommen, daß das deutsche Waffenrecht meilenweit übers Ziel hinausschießt. Kaum ein westliches Land hat derart paranoide Regelungen.
Ich finde es jedenfalls einfach nur asozial, wenn man jemandem 150 Euro abknöpft, nur weil irgendwo im Auto ein Stöckchen rumliegt. Gesetz hin oder her.
Lars´n Roll
05-01-2012, 15:46
Es hat einen sehr guten Grund, warum es u.a. verboten ist, in Deutschland ohne ein berechtigtes Interesse bestimmte Gegenstände zu führen.
Ja. Aktionismus. Gesetze zu erlassen, um den Eindruck zu erwecken, man würde irgendwas machen, ist ein sehr kostengünstiger Weg um sich als Politiker zu profilieren.
Jugendliche aus nem Problembezirk posen mit Nunchakus und Butterflymessern für nen Zeitungsbericht? Butterflys und Nunchakus verbieten.
Zack, Problem gelöst. Oder vielleicht doch nicht? :gruebel:
Aber man kann auch einfach seine persönlichen Interessen der Allgemeinheit vorziehen
Weiß nicht wie es Dir geht, aber ich lasse mir nicht gern ohne guten Grund irgendwas verbieten, das ich gerne tun will.
Schnueffler
05-01-2012, 18:05
Ich finde es jedenfalls einfach nur asozial, wenn man jemandem 150 Euro abknöpft, nur weil irgendwo im Auto ein Stöckchen rumliegt. Gesetz hin oder her.
Also wenn jemand seinen Beruf ausübt und Gesetze beachtet, ist er asozial?
Simplicius
05-01-2012, 18:31
Also wenn jemand seinen Beruf ausübt und Gesetze beachtet, ist er asozial?
Hängt wohl von den jeweiligen Gesetzen ab.
Tuborgjugend
05-01-2012, 18:37
Also wenn jemand seinen Beruf ausübt und Gesetze beachtet, ist er asozial?
mit so ner Aussage kann man auch Mauerschützen und schlimmeres rechtgertigen. Wieauchimmer denke ich mal, dass nicht unbedingt der Polizist in Ausübung seines Berufes asozial ist, sondern die Gesetzeslage an sich
Ich finde es tatsächlich unschön, dass unbescholtenen (=nicht vorbestraften) Bürgen fast jede Möglichkeit zur Selbstverteidigung genommen wird
captainplanet
05-01-2012, 18:38
Also wenn jemand seinen Beruf ausübt und Gesetze beachtet, ist er asozial?
Ich könnte diese Handlungsweise jedenfalls nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.
Schnueffler
05-01-2012, 18:41
Ich könnte diese Handlungsweise jedenfalls nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.
Dann solltest du kein Staatsdiener werden!
captainplanet
05-01-2012, 18:56
Ist Gewissenlosigkeit Voraussetzung für diesen Beruf? :ups:
Lars´n Roll
05-01-2012, 19:07
Schaukelt ihr Euch hier nicht gerade etwas unnötig hoch?
Schnueffler
05-01-2012, 19:26
Schaukelt ihr Euch hier nicht gerade etwas unnötig hoch?
Nö!
Ist Gewissenlosigkeit Voraussetzung für diesen Beruf? :ups:
Wie definierst du Gewissenlosigkeit?
Ich habe nen Gegenstand, der einem Führungsverbot unterliegt, ich bekomme keine ordentliche Begründung, aber dumme Sprüche.
Dann setze ich mein Ermessen auch entsprechend um.
Wie ich es für den StA schreibe, ist ja meine Sache, mein persönliches Empfinden, genauso ob mir der Grund logisch erscheint.
@Schnüffler durstöber mal Versuchschemie.de und unter den Stichworten Hausdurchsuchung oder HD-Welle und schau was die dort von Polizisten halten.
Machen sich teilweise richtig lustig über Beamte. (Und regen sich gerechtfertigter weise über die Situation auf).
Frag mal bei politisch Aktiven, was die von dem Vorgehen der Polizei halten. Insbesondere erst mal puschal Leute einkesseln und dann behaupten (lügen) das waren autonome Gewalttäter. Oder eine Straßenblockade noch schnell räumen, wenn die Demonstranten einpacken und abziehen.
Oder eben demjenigen, der wegen einer Trainingswaffe, dem Falschen Messer ein Bußgeld kassiert
Kurz: wenn man oft nur Stupid umsetzt, ist man irgendwann der Depp/Prügelknabe der Nation. Das die Polizei so negativ wargenommen wird, liegt einfach daran, dass sie einfach oft assozial rüber kommt. Und sich ihren Ruf schön selbst demontiert.
Auch wenn sich die Polizisten meist anständig verhalten jede Assi-Aktion fällt auf die Polizei als Gesammtes zurück.
Ein pack es in den Kofferraum bei einem Tonfa, oder ein Pack das Messer besser in den Rucksack wirkt doch gleich anders. Selbst wenn es Military-Freaks sind, die sind (nach meiner persönlichen Erfahrung) sowieso meist harmlos.
(Wenn ihr keinen solchen Spielraum habt, euch also von Gesetzwegen zum Depen machen müsst, mein Beileid.)
Schnueffler
05-01-2012, 21:45
Das ganze ist immer aus beiden Seiten zu sehen!
captainplanet
05-01-2012, 21:49
Wie definierst du Gewissenlosigkeit?
Wenn das Handeln von Personen nicht in dem Maße durch ihr Gewissen kontrolliert wird, daß es noch den gesellschaftlich anerkannten Moralvorstellungen entspricht. Gewissenlosigkeit kann aus Unmoral, Gleichgültigkeit oder schlicht und einfach aus Dummheit resultieren.
Ich habe nen Gegenstand, der einem Führungsverbot unterliegt, ich bekomme keine ordentliche Begründung, aber dumme Sprüche.
Als ob die Leute, die diese Verbote beschlossen hätten, sie jemals ordentlich begründet hätten. :rolleyes:
Je mehr sich die Gesetze von meinen persönlichen Moralvorstellungen entfremden, desto weniger fühle ich mich daran gebunden und desto eher empfinde ich ihre Durchsetzung als Unrecht.
Gibt es eigentlich einen Punkt, an dem Du sagen würdest "Nein, ich bin nicht bereit, diesen Unsinn länger zu exekutieren. Eher geh´ ich stempeln!"? Wenn die Regierung zum Beispiel beschließen würde, sämtliche Kampfsportvereine zu verbieten?
Schnueffler
05-01-2012, 21:53
Wenn das Handeln von Personen nicht in dem Maße durch ihr Gewissen kontrolliert wird, daß es noch den gesellschaftlich anerkannten Moralvorstellungen entspricht. Gewissenlosigkeit kann aus Unmoral, Gleichgültigkeit oder schlicht und einfach aus Dummheit resultieren.
Als ob die Leute, die diese Verbote beschlossen hätten, sie jemals ordentlich begründet hätten. :rolleyes:
Je mehr sich die Gesetze von meinen persönlichen Moralvorstellungen entfremden, desto weniger fühle ich mich daran gebunden und desto eher empfinde ich ihre Durchsetzung als Unrecht.
Gibt es eigentlich einen Punkt, an dem Du sagen würdest "Nein, ich bin nicht bereit, diesen Unsinn länger zu exekutieren. Eher geh´ ich stempeln!"? Wenn die Regierung zum Beispiel beschließen würde, sämtliche Kampfsportvereine zu verbieten?
Klar gibt es solche Punkte, nur du springst direkt in eine Diktatur. Aber das führt zu sehr in die Politik!
Doc Norris
05-01-2012, 22:01
Ich könnte mit der SuFu sofort mindestens zehn Millionen Themen verlinken, wo alle Beteiligten zu dem Schluß kommen, daß das deutsche Waffenrecht meilenweit übers Ziel hinausschießt. Kaum ein westliches Land hat derart paranoide Regelungen.
Ich finde es jedenfalls einfach nur asozial, wenn man jemandem 150 Euro abknöpft, nur weil irgendwo im Auto ein Stöckchen rumliegt. Gesetz hin oder her.
:D mal ganz ehrlich, kuck dich doch mal um... also "meine" nerven wären keine sekunde mehr im normalzustand wenn "jeder Narr" hier eine waffe führen dürfte .... habe während meiner wehrdienstzeit haarstreubende dinge gesehen.. seis beim ballern oder beim handgranaten werfen...
worauf ich hinaus will ist, dass manche menschen am besten keine waffe in die finger bekommen ( & sei es eine gabel)... & ja der rest leidet darunter... doch der "rest" sprich "vernünftige menschen" sind leider mittlerweile mangelware..:)
Ich finde es tatsächlich unschön, dass unbescholtenen (=nicht vorbestraften) Bürgen fast jede Möglichkeit zur Selbstverteidigung genommen wird
naja, für was gibt es KK / KS :)
@Schnueffler
nicht ärgern lassen...^^
captainplanet
05-01-2012, 22:25
Klar gibt es solche Punkte, nur du springst direkt in eine Diktatur. Aber das führt zu sehr in die Politik!
Diese Maßnahme müßte nicht zwingend einer Diktatur entspringen, aber es ist zugegebenermaßen ein großer Sprung, um ein deutliches Beispiel zu bringen. In der Realität sind die Sprünge kleiner, aber sie gehen in die Richtung. Das ist ja das perfide; man nimmt den Bürgern die Freiheit langsam in so kleinen Stücken, daß es kaum jemand für wert befindet, deswegen auf die Barrikaden zu steigen. Tatsächlich haben wir aber schon längst einen Punkt überschritten, der noch vor wenigen Jahrzehnten undenkbar war. Vieles, was George Orwell als utopische Schauergeschichte erdacht hat, ist längst von der Realität eingeholt.
Vor etwa 80 Jahren gab es übrigens sehr viele Menschen in Deutschland, für die solche Punkte nicht zu existieren schienen. Und die Geschichte lehrt uns, daß der Mensch nichts aus der Geschichte lernt...
:D mal ganz ehrlich, kuck dich doch mal um... also meine nerven wären keine sekunde mehr im normalzustand wenn "jeder Narr" hier eine waffe führen dürfte .... habe während meiner wehrdienstzeit haarstreubende dinge gesehen.. seis beim ballern oder beim handgranaten werfen...
worauf ich hinaus will ist, dass manche menschen am besten keine waffe in die finger bekommen ( & sei es eine gabel)... & ja der rest leidet darunter... doch der "rest" sprich "vernünftige menschen" sind leider mittlerweile mangelware.
Es funktioniert in Kanada, in Australien, in der Schweiz um auch ein dichter besiedeltes Beispiel zu bringen, wieso nicht hier? In den USA funktioniert es zugegebenermaßen nicht ganz perfekt, aber die übertreiben ja auch ein bißchen und sind auch sonst etwas seltsam.
Wehrdienst ist ein gutes Beispiel für die Doppelmoral des Staates. Jeder grenzdebile Depp hat damals ein Sturmgewehr in die Hand bekommen und wurde an die Grenze auf Menschenjagd geschickt (hier in Österreich). Und jetzt als Zivilperson bin ich plötzlich nicht mehr gut genug, eine Waffe zu tragen???
Aber eigentlich geht es mir hier nicht einmal primär um Schußwaffen, sondern um so nettes Kleinzeug wie Tonfas, Stahlruten, Nunchakus, Schlagringe, Butterflys, Wurfsterne....
@Schnueffler
nicht ärgern lassen...^^
Wer tut denn sowas??? :biggrinan
Schnueffler
05-01-2012, 22:36
Wer tut denn sowas??? :biggrinan
Da gehört viel mehr dazu!
Du siehst das Tonfa und fertig.
Ich sehe die komplette Schilderung und die Umstände!
Doc Norris
05-01-2012, 22:41
die antwort auf "warum" es nicht funktionieren wird haste dir selbst gegeben..
mal ganz davon abgesehen, dass viel mehr mit diesen waffen passiert... auch in Australien / Kanada... & in der Schweiz ist meines wissensstandes nach die selbstmord- / mordrate mit ehmaligen Dienstwaffen sehr hoch..
Es funktioniert in Kanada, in Australien, in der Schweiz um auch ein dichter besiedeltes Beispiel zu bringen, wieso nicht hier?
In den USA funktioniert es zugegebenermaßen nicht ganz perfekt, aber die übertreiben ja auch ein bißchen und sind auch sonst etwas seltsam.
Wehrdienst ist ein gutes Beispiel für die Doppelmoral des Staates. Jeder grenzdebile Depp hat damals ein Sturmgewehr in die Hand bekommen und wurde an die Grenze auf Menschenjagd geschickt (hier in Österreich). Und jetzt als Zivilperson bin ich plötzlich nicht mehr gut genug, eine Waffe zu tragen???
jap, denn ganz ohne aufsicht, wäre es einfach zu gefährlich...^^
persönlich würde ich auch mal gerne aus meinem fenster ballern "wenn" mal wieder irgendein trottel frühs um 05:00 uhr mit dröhnender
*uz-uz bum* muke an unserer wohnung vorbeifährt...(zumindest die reifen platt ballern)
auf der waffeneinstellung "F" für frieden ;)
die antwort auf "warum" es nicht funktionieren wird haste dir selbst gegeben..
mal ganz davon abgesehen, dass viel mehr mit diesen waffen passiert... auch in Australien / Kanada... & in der Schweiz ist meines wissensstandes nach die selbstmord- / mordrate mit ehmaligen Dienstwaffen sehr hoch..
Und die Selbstmordrate allgemein?
Wo ist der Unterschied ob man sich vor den Zug wirft oder sich erschießt?
(Außer das zweiters den ÖPNV i d R. nicht behindert?)
jap, denn ganz ohne aufsicht, wäre es einfach zu gefährlich...
Dafür giebts die Selektion:p
persönlich würde ich auch mal gerne aus meinem fenster ballern "wenn" mal wieder irgend ein trottel frühs um 05:00 uhr mit dröhnender *uz-uz bum* muke an unserer wohnung vorbeifährt...(zumindest die reifen platt ballern)
auf der waffeneinstellung "F" für frieden ;)Ich wollte auch schon jemanden die Klinge durch den Tank seines besch**** Rasenmä.... (t'schuligung) Roller jagen.
Hab ich auch nicht gemacht.
Du siehst das Tonfa und fertig.
Ich sehe die komplette Schilderung und die Umstände!
Ein paar junge Erwachsene haben ein Tonfa dabei und fühlen sich cool.:cool:
Als ich noch jung war, und das ist nicht so lange her hat das kaum einen gejuckt.
Und warum Polizisten dumme Sprüche bekommen kann man aus obigen posts erkennen
captainplanet
05-01-2012, 22:54
Du siehst das Tonfa und fertig.
Ich sehe die komplette Schilderung und die Umstände!
Der eigentliche Anhaltegrund geht, wenn ich nichts überlesen habe, aus der Schilderung nicht hervor. Aber scheinbar war es nichts, was eine Strafe gerechtfertigt hätte, sonst wäre sie ja erfolgt.
captainplanet
05-01-2012, 23:11
jap, denn ganz ohne aufsicht, wäre es einfach zu gefährlich...^^
Oho, zu gefährlich! Am besten, wir werden alle künstlich ernährt damit sich niemand mehr mit Messer und Gabel verletzt und verlassen nur noch mit einem Polizisten an der Hand das Haus... :rolleyes:
Man muß immer abwägen, wenn man etwas verbietet weil es zu gefährlich ist. Jede Gefahr hat auch eine positive Seite. Man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Der Bestiz einer Waffe ist ein gutes Gefühl, man empfindet Freude, Macht und Sicherheit. Vom sportlichen Aspekt ganz abgesehen.
Ich gebe aber zu, daß die Beurteilung von Schußwaffen in dieser Hinsicht diskutalbel ist. Absolut nicht diskutabel hingegen sind die Gegenstände, um die es eigentlich in diesem Thema geht: Tonfas, Messer und sonstige verbotene Nichtfeuerwaffen. Das Gefährdungspotential ist viel zu gering und der sportliche Nutzen viel zu groß, um ein Verbot sinnvoll zu rechtfertigen.
Raging Bull
06-01-2012, 03:08
Je mehr sich die Gesetze von meinen persönlichen Moralvorstellungen entfremden, desto weniger fühle ich mich daran gebunden und desto eher empfinde ich ihre Durchsetzung als Unrecht.
Mit der gleichen Begründung könnte ich jede Straftat sofort legitimieren...
Natürlich hab ich meine Frau geschlagen. Die hat's ja auch verdient.
Ach was...die Kleine wollte das doch. Die Luder heutzutage brauchens doch schon mit 12...
Ja, der hat Hurensohn zu mir gesagt. Das geht nicht. Messer hab ich immer zur SV dabei.
Gesetze sind allgemein verbindliche Manifestierungen von Moralvorstellungen. In diesem Land durch gewählte Volksvertreter erlassen
Wenn die von Deinen Moralvorstellungen abweichen interessiert das erstmal niemanden. Zur Problemlösung empfehle ich folgenden Weg
- eigene Moralvorstellung überprüfen
- ggf ändern
- falls nicht OBJEKTIV prüfen ob tatsächlich eine Bevölkerungsmehrheit dies so sieht
- Abgeordneten des Vertrauen mit der Bitte um Gesetzesänderungsinitiative anschreiben
- oder Volksbegehren schreiben
Lars´n Roll
06-01-2012, 03:25
Dran denken: Demokratie ist ohne Minderheitenschutz nen Scheiß wert. Man kann jede Menge Scheiß verbieten. Wie wärs mit Tätowierungen? Würde durchgehen, denn den meisten Leuten dürfte es egal sein.
Braucht ja auch kein Mensch, oder? Potentielles Gesundheitsrisiko - könnte ja sein, dass der Kram nicht sauber ist. Lieber verbieten.
Nach nem Amoklauf darüber nachzudenken, die benutzte Waffe zu verbieten, ist genauso behindert, wie darüber nachzudenken, Hiphop oder Metal oder Ballerspiele oder sonstwas zu verbieten.
Es ist blinder Aktionismus. Einhandmesser waren das letzte Opfer. Mal sehen, wann es bei Assi-Kids in Mode kommt, Leute mit Schraubenziehern abzustechen. Die sind dann wohl als nächstes dran.
Wenn jemand gerne 25 Gewehre, 12 Pistolen und 30 Revolver besitzen möchte, wer will ihm das bitteschön mit welchem Recht verbieten? Was ist die Begründung? Dass er damit jemanden erschießen könnte?
Es ist nichts anderes als Generalverdacht, wenn man sowas unterstellt.
Schnueffler
06-01-2012, 05:39
Ein paar junge Erwachsene haben ein Tonfa dabei und fühlen sich cool.:cool:
Als ich noch jung war, und das ist nicht so lange her hat das kaum einen gejuckt.
Und warum Polizisten dumme Sprüche bekommen kann man aus obigen posts erkennen
Weil es cool ist gegen alles und jeden zu sein?
Der eigentliche Anhaltegrund geht, wenn ich nichts überlesen habe, aus der Schilderung nicht hervor. Aber scheinbar war es nichts, was eine Strafe gerechtfertigt hätte, sonst wäre sie ja erfolgt.
Allgemeine Verkehrskontrolle.
Ist ein ausreichender Grund.
Simplicius
06-01-2012, 07:57
Gesetze sind allgemein verbindliche Manifestierungen von Moralvorstellungen. In diesem Land durch gewählte Volksvertreter erlassen
Gesetze werden weder von einer Ethikkomission noch von einem für seine moralische Integrität bekannten Personenkreis erlassen.
Gesetze sind Steuerungsmechanismen um Interessen durchzusetzen.
Man kann ja mal eine Volksbefragung machen, was moralisch gegen einen Rattanstock oder einen Stock mit Griff dran auf dem Rücksitz einzuwenden ist oder was man davon hält, dass menschenverachtende Gewalttäter nicht dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden.
captainplanet
06-01-2012, 08:40
Mit der gleichen Begründung könnte ich jede Straftat sofort legitimieren...
Natürlich hab ich meine Frau geschlagen. Die hat's ja auch verdient.
Ach was...die Kleine wollte das doch. Die Luder heutzutage brauchens doch schon mit 12...
Ja, der hat Hurensohn zu mir gesagt. Das geht nicht. Messer hab ich immer zur SV dabei.
Willst Du behaupten, die Welt wäre eine schlechtere wenn alle Menschen nach ihrem Gewissen handelten? Wobei ich voraussetze, daß das eigene Gewissen auch kritisch hinterfragt wird - Stichwort kategorischer Imperativ.
Wenn die von Deinen Moralvorstellungen abweichen interessiert das erstmal niemanden. Zur Problemlösung empfehle ich folgenden Weg
- eigene Moralvorstellung überprüfen
- ggf ändern
- falls nicht OBJEKTIV prüfen ob tatsächlich eine Bevölkerungsmehrheit dies so sieht
- Abgeordneten des Vertrauen mit der Bitte um Gesetzesänderungsinitiative anschreiben
- oder Volksbegehren schreiben
Grau ist alle Theorie...
Weil es cool ist gegen alles und jeden zu sein?
Und wie cool ist es, alles ungefragt hinzunehmen? (Ach ja: Es gibt auch einen Mittelweg.)
Allgemeine Verkehrskontrolle.
Ist ein ausreichender Grund.
Ach so. Es klang nur oben so, als hätte ich besondere Umstände übersehen die die Strafe auch tatsächlich nachvollziehbar gerechtfertigt hätten... aber so... "Verkehrskontrolle. Das macht 150 Euro." Alles klar.
Weil es cool ist gegen alles und jeden zu sein?
Weil die Polizei ihren Ruf demontiert hat. Und sich viele von der Polizei mittlerweile mehr belästigt als beschützt fühlen.
Schnueffler
06-01-2012, 09:43
Weil die Polizei ihren Ruf demontiert hat. Und sich viele von der Polizei mittlerweile mehr belästigt als beschützt fühlen.
Das sind die Ersten, die nach der Polizei schreien, wenn jemand falsch parkt.
Tuborgjugend
06-01-2012, 09:54
Das sind die Ersten, die nach der Polizei schreien, wenn jemand falsch parkt.
Neee, da regelt man das im Sinne der guten alten Selbstjustiz selbst
http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/18/3395/6772907/lustiges-bild-privater-strafzettel-41934.jpg
http://www.fototopic.de/img/allgemein/strafzettel.jpg
Doc Norris
06-01-2012, 10:48
Oho, zu gefährlich!
Der Bestiz einer Waffe ist ein gutes Gefühl, man empfindet Freude, Macht und Sicherheit. Vom sportlichen Aspekt ganz abgesehen.
Ich gebe aber zu, daß die Beurteilung von Schußwaffen in dieser Hinsicht diskutalbel ist. Absolut nicht diskutabel hingegen sind die Gegenstände, um die es eigentlich in diesem Thema geht: Tonfas, Messer und sonstige verbotene Nichtfeuerwaffen. Das Gefährdungspotential ist viel zu gering und der sportliche Nutzen viel zu groß, um ein Verbot sinnvoll zu rechtfertigen.
:) & genau aus diesem grund, lieber nicht... sprich "Macht".. stell dir vor ne gruppe halbstarker hat diese gefühle auch.. sei es auf dem schulhof oder an der bushaltestelle... herzlichen glückwunsch... z.B zu 5 halbstarken pöblern von denen 3 ne machete haben... & ein riesiges machtgefühl..;)
Und die Selbstmordrate allgemein?
Wo ist der Unterschied ob man sich vor den Zug wirft oder sich erschießt?
(Außer das zweiters den ÖPNV i d R. nicht behindert?)
Dafür giebts die Selektion:p
Ich wollte auch schon jemanden die Klinge durch den Tank seines besch**** Rasenmä.... (t'schuligung) Roller jagen.
Hab ich auch nicht gemacht.
der springende punkt ist, "wenn" eine Waffe vorhanden ist, steigt die wahrscheinlichkeit expotenziell diese auch einzusetzen...
:D anscheinend biste ja vernünftig, hast das messer ja nicht versenkt...^^
Wenn jemand gerne 25 Gewehre, 12 Pistolen und 30 Revolver besitzen möchte, wer will ihm das bitteschön mit welchem Recht verbieten?
unter bestimmten voraussetzungen darfst de doch so ziemlich alles an waffen besitzen... ja auch hier in deutschland... ;)
weiterhin ist mit einem bestimmten interesse das führen von waffen ja nicht verboten... & im falle der notwehr ist deren einsatz ja auch gedeckt..
daher gilt es ja bloß "ein paar" spielregeln einzuhalten..:)
nachtrag.: also mit den cops ist eigentlich immer gut kirschen essen, der schlüssel ist halt freundlichkeit u. respekt.
was eigentlich jeder "normalo" auch will... respektiert werden ..
Simplicius
06-01-2012, 11:01
weiterhin ist mit einem bestimmten interesse das führen von waffen ja nicht verboten... & im falle der notwehr ist deren einsatz ja auch gedeckt..
daher gilt es ja bloß "ein paar" spielregeln einzuhalten..:)
Selbstverteidigung ist für den Normalbürger aber kein berechtigtes Interesse (wahrscheinlich auch nicht bei Bedrohung durch bekannte Gewalttäter), d.h. er kann viele Waffen bei der Notwehr nur einsetzen, wenn er sich nicht an die Spielregeln hält.
nachtrag.: also mit den cops ist eigentlich immer gut kirschen essen, der schlüssel ist halt freundlichkeit u. respekt. Gaaaanz großes nein! Es gibt jede Menge Arschlöcher bei denen.
Schnueffler
06-01-2012, 11:36
Gaaaanz großes nein! Es gibt jede Menge Arschlöcher bei denen.
Kennste das Sprichwort mit dem Wald und dem hineinrufen und rausschallen? ;)
Ja, kenn ich. Darum gehts bei meinem Einspruch aber nicht. Leute die sich auf Gorleben freuen "um mal wieder grüne kloppen zu können" schon eher. Hab aber noch mehr Beispiele im Hinterkopf.
Raging Bull
06-01-2012, 14:45
Dran denken: Demokratie ist ohne Minderheitenschutz nen Scheiß wert.
Lars, einer Deiner schwächsten Posts. Der Einstieg über die Minderheiten - sorry, derartigen Popoulismus von Dir. Enttäuscht mich schon.
Man kann jede Menge Scheiß verbieten.
Kann man. Es kann auch Interessenvertretung sein. Ganz klar. In den USA sind die laxen Waffengesetze Ausfluss der Machtstellung der Waffenlobby, allen voran der NRA. Ob das soviel besser ist?
Wie wärs mit Tätowierungen? Würde durchgehen, denn den meisten Leuten dürfte es egal sein.
Braucht ja auch kein Mensch, oder? Potentielles Gesundheitsrisiko - könnte ja sein, dass der Kram nicht sauber ist. Lieber verbieten.
Sollte sich herausstellen, dass Tätowierungen ein nachgewiesenes erhebliches Gesundheitsrisiko bergen und zum gesellschaftlichen Problem werden, sprich in so erhöhtem Maße auftreten, dass sie die Sozialkassen erheblich beeinträchtigen, wäre das sicher überlegenswert. (Ich bin selbst mehrfach tätowiert)
Nach nem Amoklauf darüber nachzudenken, die benutzte Waffe zu verbieten, ist genauso behindert, wie darüber nachzudenken, Hiphop oder Metal oder Ballerspiele oder sonstwas zu verbieten.
Es ist blinder Aktionismus. Einhandmesser waren das letzte Opfer. Mal sehen, wann es bei Assi-Kids in Mode kommt, Leute mit Schraubenziehern abzustechen. Die sind dann wohl als nächstes dran.
Da gebe ich Dir recht. So mancher Politiker profiliert sich hier, aber er kann sich damit nur profilieren, weil ein Großteil der Bevölkerung gewillt ist dem zu folgen. Würden alle das so sehen wie Du, gäbs nix zu profilieren damit.
Wenn jemand gerne 25 Gewehre, 12 Pistolen und 30 Revolver besitzen möchte, wer will ihm das bitteschön mit welchem Recht verbieten? Was ist die Begründung? Dass er damit jemanden erschießen könnte?
Es ist nichts anderes als Generalverdacht, wenn man sowas unterstellt.
Nein. Ich verstehe die Aufregung nicht. Wir reden vom Führungsverbot.
Letztlich geht´s da darum, die Waffe nicht im direkten Einwirkungsbereich zu haben. Dass man sich so sehr eingeschränkt fühlt, weil man seine Katanas in nem abgeschlossenen Transportbehältnis trägt und so für alle offen sichtbar keine Gefahr darstellt.
Was meinst Du, was auf der Polizeidienststelle los ist, wenn einer damit offen durch die Fußgängerzone latscht? 20 Anrufe die Minute von besorgten Menschen. Jetzt muss die Polizei raus und dich kontrollieren. Sind die alle nur da, um irgendwelche Egotrips zu tragen?
Niemand verbietet Dir, Waffen zu besitzen, du benötigst lediglich den entsprechenden Schein und einen Nachweis, dass das alles sauber verwahrt wird und hast es letztlich außerhalb des direkten Einwirkungsbereiches zu verwahren, wenn Du Deinen Grund und Boden verlässt und die Dinge mitnimmst.
Fühlst Du Dich echt dadurch in Deinen Grundrechten beschränkt?
Dem Dich kontrollierenden Polizisten gibts auch ein gutes Gefühl. Warum soll der eine wesentlich höhere Eigengefährdung in seinem Berufsalltag hinnehmen, bloß weil Du gern Dein Einhandmesser in der Hosentasche hast. Da überwiegt imo das Interesse der Anderen deutlich.
Und wir haben doch auch schon ausführlichst besprochen, dass das WaffG relativ weiten Spielraum lässt, bei offensichtlichem Nichtvorliegen einer Gefährdungslage ein Auge zuzudrücken.
Doc Norris
06-01-2012, 14:51
Selbstverteidigung ist für den Normalbürger aber kein berechtigtes Interesse (wahrscheinlich auch nicht bei Bedrohung durch bekannte Gewalttäter), d.h. er kann viele Waffen bei der Notwehr nur einsetzen, wenn er sich nicht an die Spielregeln hält.
wenn ein" berechtigtes" interesse besteht, sprich eigenschutz oder schutz der familie, kann eine erlaubnis von einer behörde gefordert werden. dazu muss dann schon ein driftiger grund vorliegen... z.B zeugenaussage gegen Hells Angels.. oder jemand der dir nach dem leben trachtet... what ever.. :)
:o weiß nur nicht mehr wo das steht... oder bei welcher behörde dieser antrag gestellt werden muss...
nachtrag.: kann auch sein, dass diese möglichkeit, mit der reform wieder weggefallen ist..^^
Raging Bull
06-01-2012, 14:52
Gesetze werden weder von einer Ethikkomission noch von einem für seine moralische Integrität bekannten Personenkreis erlassen.
Gesetze sind Steuerungsmechanismen um Interessen durchzusetzen.
Man kann ja mal eine Volksbefragung machen, was moralisch gegen einen Rattanstock oder einen Stock mit Griff dran auf dem Rücksitz einzuwenden ist oder was man davon hält, dass menschenverachtende Gewalttäter nicht dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden.
Das ist jetzt mal Populismus in Reinkultur
Natürlich sind Gesetze Steuerungsmechanismen um Interessen durchzusetzen. So setzt Dein und mein gesetzlich garantiertes Recht auf Leben unser beider Interesse zu leben durch. Was gibts da zu mäkeln?
Mit Waffen lässt sich eine Menge Geld verdienen. Es wäre eher logisch, wenn zu lockere Waffengesetze kritisiert würden.
Der letzte Absatz - sorry da kommt mir die Galle hoch.
Das eine ist eine Ordnungswidrigkeit und da gibts n Bußgeld für, "menschenverachtende Gewalttäter" werden entsprechend den für ihre Taten vorgesehenen Strafen bestraft. Hier zu unbestimmt um es zu spezifizieren, da soll es wohl dem Populismus genüge tun, aber warum sich die Leute mit nem Bußgeld immer so schwer bestraft fühlen, während sie gleichzeitig langjährige Haftstrafen als "Urlaub" ansehen, geht mir net in den Kopf...
Raging Bull
06-01-2012, 15:05
Willst Du behaupten, die Welt wäre eine schlechtere wenn alle Menschen nach ihrem Gewissen handelten? Wobei ich voraussetze, daß das eigene Gewissen auch kritisch hinterfragt wird - Stichwort kategorischer Imperativ.
Und was sagt uns der kategorische Imperativ - richtig, lebe so, dass die Maxime Deines Handels jederzeit als allgemeingültiges Gesetz durchgehen kann (sinngemäß)
Is ne wunderschöne Moralvorstellung und auch erstrebenswert, allerdings benötigen Gesetze schon etwas mehr Bestimmung. Oder woran willst Du festmachen, dass die von den Deinen abweichenden Moralvorstellungen des B falsch sind? Nur weil Du sie nicht teilst? Nennt sich glaube ich Führerprinzip.
Kann gut sein, kann aber auch extrem schlecht sein. Das macht das Leben zum reinen Vabanque-Spiel.
Und wie cool ist es, alles ungefragt hinzunehmen? (Ach ja: Es gibt auch einen Mittelweg.)
Warum in allen drei Posts so ein Populismus? Gehts auch sachlich? Mache ich einen total unreflektierten Eindruck?
Nochmal - es geht nicht darum, ob Du oder ich das gut finden, sondern wie es die Mehrheit sieht. Dafür gibts gewisse Mechanismen, die man bedienen kann. Wenn die Mehrheit das einfach anders sieht, dann muss man sich dem auch beugen - und seine Meinung vertreten und argumentieren in der Hoffnung, diese "salonfähig" zu machen. Einfach nur doof finden, dass man nicht gefragt wird, gilt halt nicht.
Ach so. Es klang nur oben so, als hätte ich besondere Umstände übersehen die die Strafe auch tatsächlich nachvollziehbar gerechtfertigt hätten... aber so... "Verkehrskontrolle. Das macht 150 Euro." Alles klar.
Ist auch so. Ist aber schon mal erklärt worden. Ich mach´s nochmal:
Höchstwahrscheinlich bist Du allgemein, also verdachtsunabhängig, kontrolliert worden. Als die Beamten dann entsprechende Gegenstände bei dieser verdachtsunabhängigen VK gesehen haben, wurde aus einer verdachtsunabhängigen VK eine spezielle. Bußgelder sind in der BKatV festgeschrieben und nicht Willkür des Beamten.
Wie soll das anders gehen? Sonst müsstest Du einen gesuchten Kinderschänder, den Du zufällig bei einer allg. VK antriffst wieder weiterfahren lassen, weil der Haftbefehl ja nicht Grund der Kontrolle war. Fändest Du das besser?
Außerdem kann die Kontrolle so gar nicht abgelaufen sein, da die Polizei überhaupt nicht befugt ist, derart hohe Bußgelder zu kassieren. Die nehmen den Fall auf, den Rest macht der RP schriftlich.
wenn ein" berechtigtes" interesse besteht, sprich eigenschutz oder schutz der familie, kann eine erlaubnis von einer behörde gefordert werden. dazu muss dann schon ein driftiger grund vorliegen... z.B zeugenaussage gegen Hells Angels.. oder jemand der dir nach dem leben trachtet... what ever.. :)
:o weiß nur nicht mehr wo das steht... oder bei welcher behörde dieser antrag gestellt werden muss...
Und weil die auflagen so streng sind, sind (vermutlich) 2/3 der Schusswaffen unregistriert;)
?Falls ein jurist mitließt?: angenommen Person A erschießt Person B in Notwehr mit einer illegalen Schußwaffe. Dann wäre er immer noch wegen illegalen Waffenbesitzes drann. Was wenn er wegen besagter Person die Genemigung zum Besitz und führen einer Waffe zwar beantragt hat und sein Antrag aber abgewiesen wurde?
Raging Bull
06-01-2012, 15:16
Und weil die auflagen so streng sind, sind (vermutlich) 2/3 der Schusswaffen unregistriert;)
?Falls ein jurist mitließt?: angenommen Person A erschießt Person B in Notwehr mit einer illegalen Schußwaffe. Dann wäre er immer noch wegen illegalen Waffenbesitzes drann. Was wenn er wegen besagter Person die Genemigung zum Besitz und führen einer Waffe zwar beantragt hat und sein Antrag aber abgewiesen wurde?
Wenn der Antrag abgewiesen wurde, fehlt ihm die Erlaubnis. Besitzt er dennoch Waffen, ist das gegen das Gesetz --> illegal.
Ist aber, wenn man gerade erst in einer Notlage jemanden erschossen hat, wirklich ein minimales Problemchen und hat auch keinen Ausfluss auf die Notwehr.
Also einige gehen mir hier echt auf die Nüsse. Oh, die wollen mir das Räppelchen weg nehmen http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_frown.gif (http://www.greensmilies.com/)
Es gibt ein Führungsverbot und das hat jeder, der hier in Good Old Germany leben möchte zu akzeptieren. Wem das nicht passt, der kann ja auswandern (ok, ich bin gerade in Rage)
Aber lest selber und bildet Euch Euer Urteil, wie arm doch all Ihr Waffenliebhaber dran seid, was Euch doch so alles u.a. passieren kann, selbst wenn Ihr mit einer illegalen Waffe einen Menschen erschießt. Und ja, sicherlich werden jetzt unsere tollen A.C.A.B Freunde ein Freudenfest feiern:
"Hells Angels"-Mitglied erschießt Polizist bei Ermittlungen im Rotlichtmillieu - Deutschland - Nachrichten - Kreiszeitung (http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/deutschland/hells-angels-mitglied-erschiesst-polizist-677020.html)
Hells Angels-Rocker: Rocker erschiet Polizisten: Freispruch - B.Z. Berlin - Hells Angels, Rocker, Bandidos, Tötung, Polizist, Razzia (http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/rocker-erschie-szlig-t-polizisten-freispruch-article1309907.html)
Nicht nur wenige von unseren lieben Mitmenschen können sich nicht benehmen und daher kommen diese Gesetze. Und ich habe nicht einem eine Owi wegen des illegalen Führens eines Messers / Schlagwaffe geschrieben, der nicht schon vorher straffällig aufgefallen wäre.
Musste mal eben raus. Sorry!
Tuborgjugend
06-01-2012, 15:49
ach herrje, soll ich Artikel raussuchen, in denen es um Polizeigewalt geht?
Is doch lächerlich und hat mit dem eigentlichen Thema nix zu tun, das Kernproblem bleibt bestehen, dass unbescholtenen Bügern ihre Freiheiten und Hobbys beschnitten werden, angeblich um gegen die bösen Buben was unternehmen zu können.
Das Problem dabei is halt nur, dass die bösen Jungs auf Schraubenzieher und Hämmer zurückgreifen, wenn Einandmesser und Tonfas verboten sind. Pardon, man sie nicht Führen darf
Achja: Auswandern ist nicht die einzige Option, die man hat, wenn einem Gesetze nicht passen. Wir leben ja noch in einer Demokratie, das sollte man nicht vergessen
Doc Norris
06-01-2012, 15:54
:D so viel zur tonfa... / waffen
um noch mal auf unsere grünen freunden zurück zu kommen, die sind i.d.r menschen & daher, aktion - reaktion..
wobei einmal wollte ich auch einem auf die finger haun, der wollte aber an meinem motorrad rumfingern..:D doch ansonsten.... nettigkeit / respekt anderen gegenüber ist der schlüssel zur welt.. :)
ach herrje, soll ich Artikel raussuchen, in denen es um Polizeigewalt geht?
Is doch lächerlich und hat mit dem eigentlichen Thema nix zu tun, das Kernproblem bleibt bestehen, dass unbescholtenen Bügern ihre Freiheiten und Hobbys beschnitten werden, angeblich um gegen die bösen Buben was unternehmen zu können.
Das Problem dabei is halt nur, dass die bösen Jungs auf Schraubenzieher und Hämmer zurückgreifen, wenn Einandmesser und Tonfas verboten sind. Pardon, man sie nicht Führen darf
Achja: Auswandern ist nicht die einzige Option, die man hat, wenn einem Gesetze nicht passen. Wir leben ja noch in einer Demokratie, das sollte man nicht vergessen
Ich glaube, dass du es nicht so ganz verstanden hast, was ich meine. Dann noch einmal nur für Dich:
Es ist immer noch scheiß egal in Deutschland, wenn man mit einer illegalen Waffe in einer Notsituation eine Tat begeht.
Einfach mal den Post verstehen. Ja und suche ruhig deine Artikel über Polizeigewalt. Zum Thema des Führens habe ich bereits vor Seiten sehr ausführlich Stellung bezogen. Und nun bin ich hier wieder raus. ist mir einfach zu lächerlich dieses Geheule.
:D so viel zur tonfa... / waffen
um noch mal auf unsere grünen freunden zurück zu kommen, die sind i.d.r menschen & daher, aktion - reaktion..
wobei einmal wollte ich auch einem auf die finger haun, der wollte aber an meinem motorrad rumfingern..:D doch ansonsten.... nettigkeit / respekt anderen gegenüber ist der schlüssel zur welt.. :)
Und daher schrieb ich auch: .... ich habe noch keinem eine Owi geschrieben, der noch nicht bekannt war.
Denn sehen wir es mal so: Es wurde selbst einem Soldaten, der vom Dienst nach Hause fuhr und sein BW Messer führte eine Owi geschrieben. Er konnte kein berechtigtes Interesse vorweisen. Der Grund, dass das Messer zu Uniform gehörte und er auf dem Weg nach Hause sei, erkannte ein Gericht nicht an.
Ich hätte keine Owi geschrieben. Aber nun denn.
Doc Norris
06-01-2012, 16:09
Denn sehen wir es mal so: Es wurde selbst einem Soldaten, der vom Dienst nach Hause fuhr und sein BW Messer führte eine Owi geschrieben. Er konnte kein berechtigtes Interesse vorweisen. Der Grund, dass das Messer zu Uniform gehörte und er auf dem Weg nach Hause sei, erkannte ein Gericht nicht an.
Ich hätte keine Owi geschrieben. Aber nun denn.
:D da kannst jedem tapezierer / maler etc. eine owi schreiben, weil er sein tapetenmesser bei hat...
der richter war bestimmt befangen... also so was hirnloses..:rolleyes:
:D da kannst jedem tapezierer / maler etc. eine owi schreiben, weil er sein tapetenmesser bei hat...
der richter war bestimmt befangen... also so was hirnloses..:rolleyes:
ne, das sind ja keine messer an sich (also nicht länger als 12cm klingenlänge oder einhandmesser).
hab den artikel eben gefunden:
http://www.pi-news.net/2009/06/polizei-jagt-bundeswehrsoldaten/
So, nun bin ich hier aber wirklich raus.
Doc Norris
06-01-2012, 16:22
ne, das sind ja keine messer an sich (also nicht länger als 12cm klingenlänge oder einhandmesser).
hab den artikel eben gefunden:
http://www.pi-news.net/2009/06/polizei-jagt-bundeswehrsoldaten/
So, nun bin ich hier aber wirklich raus.
:thx:
für die info / vorschrift, war noch nicht bekannt... witzig..^^
Lars´n Roll
06-01-2012, 16:56
Lars, einer Deiner schwächsten Posts. Der Einstieg über die Minderheiten - sorry, derartigen Popoulismus von Dir. Enttäuscht mich schon.
Dir ist schon klar, dass ich mit Minderheiten hier nicht lesbische schwarze Behinderte aus Auslandistan meine, sondern schlicht Leute, deren Interessen weniger geschützt und vertreten wird, die also leicht übergangen werden können, weil ihr Spleen (sei es MMA-Sport oder ein ausgepräger Messerfetisch) dem Rest der Bevölkerung ziemlich egal ist und es außer diesen Leuten keinen kümmert, ob ihnen ihre Spielsachen verboten werden?
Sollte sich herausstellen, dass Tätowierungen ein nachgewiesenes erhebliches Gesundheitsrisiko bergen und zum gesellschaftlichen Problem werden, sprich in so erhöhtem Maße auftreten, dass sie die Sozialkassen erheblich beeinträchtigen, wäre das sicher überlegenswert. (Ich bin selbst mehrfach tätowiert)
Hat sich denn herausgestellt, dass irgendwelche bestimmten Messersorten dazu führen, dass mehr Menschen mit Messern angegriffen wurden, oder ist es einfach nur eine hilflose Reaktion auf ein viel komplexeres Problem?
Da gebe ich Dir recht. So mancher Politiker profiliert sich hier, aber er kann sich damit nur profilieren, weil ein Großteil der Bevölkerung gewillt ist dem zu folgen. Würden alle das so sehen wie Du, gäbs nix zu profilieren damit.
Es muss keiner folgen, Gleichgültigkeit reicht vollkommen.
Nein. Ich verstehe die Aufregung nicht. Wir reden vom Führungsverbot.
Letztlich geht´s da darum, die Waffe nicht im direkten Einwirkungsbereich zu haben.
Wann ist es ne Waffe? Das Einhandmesser von nem Durchschnittsgeardo, der halt nen 100 Euro Täkticool-Folder stylischer findet, als ein Opinel oder Victorinox (Letzteres hab ich immer dabei, weil der Korkenzieher für die Flasche Wein am Rheinufer für mich wichtiger ist, als schnelles deployment der Klinge), das bedroht niemanden. Das ist keine Waffe.
Ne Waffe ist es, wenn er es jemandem unter die Nase hält. Und ihm zu erklären, Du darfst jetzt kein Einhandmesser mehr einstecken, weil es tatsächlich schon mal vorgekommen ist, dass jemand genau das mit so nem Ding gemacht hat, dann ist das nicht fair.
Warum soll er denn begründen, dass er ein "berechtigtes Interesse" hat? Umgekehrt wäre es fair: Man müsste ihm erklären können, warum das nicht in Frage kommt. Und das geht nur, wenn man ihm unterstellt, dass er Quatsch im Sinn hat.
"Du brauchst sowas nicht" ist in meinen Augen kein Argument. Es reicht, wenn er es will. Und in darin zu beschneiden geht nur, wenn man nen triftigen Grund bietet.
Dass man sich so sehr eingeschränkt fühlt, weil man seine Katanas in nem abgeschlossenen Transportbehältnis trägt und so für alle offen sichtbar keine Gefahr darstellt.
Was meinst Du, was auf der Polizeidienststelle los ist, wenn einer damit offen durch die Fußgängerzone latscht? 20 Anrufe die Minute von besorgten Menschen. Jetzt muss die Polizei raus und dich kontrollieren. Sind die alle nur da, um irgendwelche Egotrips zu tragen?
Man muss die Vernunft nicht ausklammern und unterstellen, dass jemand, dem es auf den Keks geht, dass sich der Staat in viele Sachen reinhängt und rumreguliert gleichzeitig propagiert, dass jeder Bürger das Recht haben muss, wie Attila der Hunnenkönig mit blanker Klinge in der Hand durch die Fussgängerzone gallopieren zu dürfen.
Neulich ist in den USA ein 15jähriger von der Polizei erschossen worden, weil er mit ner Softair durch die Schule gerannt, Leute bedroht und dann auf Cops gezielt hat - da heißt es dann auch wieder "täuschend echte Nachbildungen von Schußwaffen sind gefährlich und gehören verboten".
Hat natürlich kaum jemand ein Problem mit - außer der Minderheit der Softair-Freaks, die sich darauf einstellen dürfen, dass sie ihren Kram vielleicht bald wegwerfen müssen.
Und das - so tragisch wie so ein Vorfall ist - wegen irgendeinem Vollidioten?
Was der Volltrottel gemacht hat, war so clever wie sich vor nen Zug zu werfen (und wahrscheinlich war Selbstmord via Cop auch von Anfang an der Plan) und 99.9999% der Leute, die nunmal gerne mit Softairs Soldat spielen oder sonstwas machen, die würden niemals auf so ne dumme Idee kommen. Also ist es verdammt noch mal nicht fair, wenn die das ausbaden müssen. Deren Freiheit ist nämlich auch ein hohes Gut und irgendwelche Gesetze werden das Kernproblem ohnehin nicht antasten. Dummheit und Delinquenz kann man nicht einfach verbietet. Leute zu gängeln, die nix getan haben ist der einzig spürbare Effekt, der dabei rumkommt.
Niemand verbietet Dir, Waffen zu besitzen, du benötigst lediglich den entsprechenden Schein und einen Nachweis, dass das alles sauber verwahrt wird und hast es letztlich außerhalb des direkten Einwirkungsbereiches zu verwahren, wenn Du Deinen Grund und Boden verlässt und die Dinge mitnimmst.
Fühlst Du Dich echt dadurch in Deinen Grundrechten beschränkt?
Erstmal for the record: Ich persönlich hab kein Interesse Waffen zu besitzen oder zu führen. Ist mir der Aufwand schon gar nicht wert. Mir gehts ums Prinzip. Liberale Einstellung und so.
Und mit der Regelung, dass es WBK und Waffenschein getrennt gibt hab ich null Probleme. Wenn auch wahrscheinlich aus anderen Gründen, als die meisten Leute.
Übrigens sind auch WBK Halter an strenge Beschränkungen und Begrenzungen gebunden (gibt soundsoviele Einträge, Du kannst mit der jeweiligen WBK (gibt glaube 3) nicht einfach drauflosshoppen) - alles nicht weiter schlimm.
Dumm aber, wenn Dein Lieblingsgewehr, meinetwegen ne AR-15, die sieht auch noch richtig gefährlich aus, beim nächstbesten Amoklauf am Start war. Dann musst Du damit rechnen, dass irgendein Spaßvogel ausgerechnet die verbietet will - weil, damit ist das Problem ja dann gelöst... :rolleyes:
Dem Dich kontrollierenden Polizisten gibts auch ein gutes Gefühl. Warum soll der eine wesentlich höhere Eigengefährdung in seinem Berufsalltag hinnehmen, bloß weil Du gern Dein Einhandmesser in der Hosentasche hast. Da überwiegt imo das Interesse der Anderen deutlich.
Sofern man mir nicht vorab böse Absichten unterstellt, gefährdet ein Einhandmesser in meiner Hosentasche den Polizisten kein Stück, weshalb es auch keinen Grund gibt, es mir zu verbieten - wenn ich denn eins tragen würde.
Hallo,
bevor hier zu ist, wegen Politik.
Am besten waren, meiner Meinung nach, die Beiträge von RaggingBull.
Aber hier mit HA(die Waffe war übrigens nicht illegal)-Links und dann noch PI anzukommen, wird glaube ich(hoffe ich), hier nicht gerne gesehen.
In dem Fall mit dem Tonfa verstehe ich die COPS, hatter eben Pech gehabt, na und...
Geht auch anders...
Mac
Simplicius
06-01-2012, 17:00
ne, das sind ja keine messer an sich (also nicht länger als 12cm klingenlänge oder einhandmesser).
das ist kein Einhandmesser?
http://www.rc-modellflugzeug.de/images/Cutter.jpg
Aber hier mit HA(die Waffe war übrigens nicht illegal)-Links und dann noch PI anzukommen, wird glaube ich(hoffe ich), hier nicht gerne gesehen.
Mac
Da hätte ich dann geren von Dir die Aussage, wo bestätigt wird, dass dieser HA einen Waffenschein hatte.
****gefunden, war mir bisher nicht bekannt. damit hat sich meine Post erledigt: http://www.welt.de/die-welt/politik/article6838949/Polizisten-Mord-Hells-Angel-besass-Waffe-legal.html
Raging Bull
06-01-2012, 17:19
Dir ist schon klar, dass ich mit Minderheiten hier nicht lesbische schwarze Behinderte aus Auslandistan meine, sondern schlicht Leute, deren Interessen weniger geschützt und vertreten wird, die also leicht übergangen werden können, weil ihr Spleen (sei es MMA-Sport oder ein ausgepräger Messerfetisch) dem Rest der Bevölkerung ziemlich egal ist und es außer diesen Leuten keinen kümmert, ob ihnen ihre Spielsachen verboten werden?
Ihre Spielsachen sind ja nicht verboten, lediglich das Beisichführen in der Öffentlichkeit ist gewissen Beschränkungen unterworfen.
So leid es mir auch für einen ausgeprägten Exhibitionisten auch tut - derzeit darf er den Dödel halt nur an entsprechenden Stellen auspacken. Da überwiegt dann das Interesse der Omas, die sich dadurch gestört fühlen, seinem Drang nach "Selbstoffenbarung"
Hat sich denn herausgestellt, dass irgendwelche bestimmten Messersorten dazu führen, dass mehr Menschen mit Messern angegriffen wurden, oder ist es einfach nur eine hilflose Reaktion auf ein viel komplexeres Problem?
Letzteres, könnte ich mir vorstellen.
Es geht da um die jederzeitige schnelle Verfügbarkeit, die einen überraschenden Angriff einfacher möglich macht. Ist natürlich eine "hilflose" Reaktion auf das Problem, dass Messerattacken ganz allgemein zunehmen.
Aber so ein Gesetz ist ja auch nicht in Stein gemeißelt. Entsprechende Interessengemeinschaften können da auch eine Gesetzesänderungsinitiative auslösen. Findet sich dafür aber keine, so überwiegt letztendlich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger - sprich, wenn das Verbot dazu führt, dass sich eine Mehrheit dadurch sicherer fühlt, ist es legitim. Völlig unabhängig zum ohnehin kaum meßbarer Grad der objektiven Sicherheit.
Es muss keiner folgen, Gleichgültigkeit reicht vollkommen.
Nein, um sich zu profilieren -das war der Punkt- benötigt es jemanden, vor dem das möglich ist. Ich kann mich nicht profilieren, wenn keinen juckt, was ich tue oder sage
Wann ist es ne Waffe? Das Einhandmesser von nem Durchschnittsgeardo, der halt nen 100 Euro Täkticool-Folder stylischer findet, als ein Opinel oder Victorinox (Letzteres hab ich immer dabei, weil der Korkenzieher für die Flasche Wein am Rheinufer für mich wichtiger ist, als schnelles deployment der Klinge), das bedroht niemanden. Das ist keine Waffe.
Ne Waffe ist es, wenn er es jemandem unter die Nase hält.
Zweckbestimmung. Ist jetzt hier echt schon 20x durchgekaut. Klar gibts da immer Grenzfälle und "Überläufer", die eher in die andere Kategorie fallen. Das ist aber darin begründet, dass Du Waffen nunmal nicht abschließend aufzählen kannst. Also geht die Kategorisierung los und das kann halt auch mal unbefriedigend sein. Aber nichts "wird" zur Waffe. Waffe ist ein definierter Begriff.
Und ihm zu erklären, Du darfst jetzt kein Einhandmesser mehr einstecken, weil es tatsächlich schon mal vorgekommen ist, dass jemand genau das mit so nem Ding gemacht hat, dann ist das nicht fair.
Warum soll er denn begründen, dass er ein "berechtigtes Interesse" hat? Umgekehrt wäre es fair: Man müsste ihm erklären können, warum das nicht in Frage kommt. Und das geht nur, wenn man ihm unterstellt, dass er Quatsch im Sinn hat.
"Du brauchst sowas nicht" ist in meinen Augen kein Argument. Es reicht, wenn er es will. Und in darin zu beschneiden geht nur, wenn man nen triftigen Grund bietet.
Das siehst Du falsch.
Das Führen von Waffen ist verboten außer man hat ein berechtigtes Interesse
Zu sagen:
Das Führen von Waffen ist erlaubt außer man hat kein berechtigtes Interesse
wäre dasselbe.
Du kannst den Menschen nunmal nur vor den Kopf schauen. Wie willst Du jemandem einen triftigen Grund bieten? Der Thread hier ist doch ein Beleg dafür, dass ich für jede Waffe irgendeine billige Ausrede finde. Müsste der Staat dann jedesmal das Gegenteil beweisen - zieht kein Polizist mehr irgendwas ein. Und Du hast die Superhonks bewaffnet.
Man muss die Vernunft nicht ausklammern und unterstellen, dass jemand, dem es auf den Keks geht, dass sich der Staat in viele Sachen reinhängt und rumreguliert gleichzeitig propagiert, dass jeder Bürger das Recht haben muss, wie Attila der Hunnenkönig mit blanker Klinge in der Hand durch die Fussgängerzone gallopieren zu dürfen.
Neulich ist in den USA ein 15jähriger von der Polizei erschossen worden, weil er mit ner Softair durch die Schule gerannt, Leute bedroht und dann auf Cops gezielt hat - da heißt es dann auch wieder "täuschend echte Nachbildungen von Schußwaffen sind gefährlich und gehören verboten".
Hat natürlich kaum jemand ein Problem mit - außer der Minderheit der Softair-Freaks, die sich darauf einstellen dürfen, dass sie ihren Kram vielleicht bald wegwerfen müssen.
Und das - so tragisch wie so ein Vorfall ist - wegen irgendeinem Vollidioten?
Was der Volltrottel gemacht hat, war so clever wie sich vor nen Zug zu werfen (und wahrscheinlich war Selbstmord via Cop auch von Anfang an der Plan) und 99.9999% der Leute, die nunmal gerne mit Softairs Soldat spielen oder sonstwas machen, die würden niemals auf so ne dumme Idee kommen. Also ist es verdammt noch mal nicht fair, wenn die das ausbaden müssen. Deren Freiheit ist nämlich auch ein hohes Gut und irgendwelche Gesetze werden das Kernproblem ohnehin nicht antasten. Dummheit und Delinquenz kann man nicht einfach verbietet. Leute zu gängeln, die nix getan haben ist der einzig spürbare Effekt, der dabei rumkommt.
Erstmal for the record: Ich persönlich hab kein Interesse Waffen zu besitzen oder zu führen. Ist mir der Aufwand schon gar nicht wert. Mir gehts ums Prinzip. Liberale Einstellung und so.
Und mit der Regelung, dass es WBK und Waffenschein getrennt gibt hab ich null Probleme. Wenn auch wahrscheinlich aus anderen Gründen, als die meisten Leute.
Übrigens sind auch WBK Halter an strenge Beschränkungen und Begrenzungen gebunden (gibt soundsoviele Einträge, Du kannst mit der jeweiligen WBK (gibt glaube 3) nicht einfach drauflosshoppen) - alles nicht weiter schlimm.
Dumm aber, wenn Dein Lieblingsgewehr, meinetwegen ne AR-15, die sieht auch noch richtig gefährlich aus, beim nächstbesten Amoklauf am Start war. Dann musst Du damit rechnen, dass irgendein Spaßvogel ausgerechnet die verbietet will - weil, damit ist das Problem ja dann gelöst... :rolleyes:
Sofern man mir nicht vorab böse Absichten unterstellt, gefährdet ein Einhandmesser in meiner Hosentasche den Polizisten kein Stück, weshalb es auch keinen Grund gibt, es mir zu verbieten - wenn ich denn eins tragen würde.
Das muss ich n ander mal kommentieren - Training ruft. Bis morgen oder so.
Gruß Bull
das ist kein Einhandmesser?
http://www.rc-modellflugzeug.de/images/Cutter.jpg
So doof das jetzt klingt (aber die Einstufung ist nicht immer logisch): Nein, dass ist ein Werkzeug / Gebrauchsgegenstand und fällt somit nicht unter das Führungsverbot des WaffG.
So doof das jetzt klingt (aber die Einstufung ist nicht immer logisch): Nein, dass ist ein Werkzeug / Gebrauchsgegenstand und fällt somit nicht unter das Führungsverbot des WaffG.
Das klingt sehr doof, vor allem weil die beschreibung: "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge" passt.
Wie kommst du darauf das das kein Messer ist?
btw ein Faustmesser ist auch ein Werkzeug/Gebrauchsgegenstand zum Bearbeiten von Fell oder Leder.
Lars´n Roll
06-01-2012, 17:52
Ihre Spielsachen sind ja nicht verboten, lediglich das Beisichführen in der Öffentlichkeit ist gewissen Beschränkungen unterworfen.
So leid es mir auch für einen ausgeprägten Exhibitionisten auch tut - derzeit darf er den Dödel halt nur an entsprechenden Stellen auspacken. Da überwiegt dann das Interesse der Omas, die sich dadurch gestört fühlen, seinem Drang nach "Selbstoffenbarung"
Der Vergleich hinkt gewaltig: Das Messer in der Tasche oder der Knüppel unterm Sitz beeinträchtigt die Umwelt in keinerleiweise, die kriegt davon gar nichts mit.
Der alte Spruch mit dem "meine Freiheit endet wo Deine anfängt" und so. Klar, dass ich meine Umwelt nicht zu belästigen habe. Das Spaß ist auch auch rum, wo ich das Messer ziehe oder den Knüppel hervorhole und damit rumfuchtele, weil dann meine Mitmenschen behellige.
Deshalb zog auch das Beispiel mit den Samuraischwertern nicht.
Findet sich dafür aber keine, so überwiegt letztendlich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger- sprich, wenn das Verbot dazu führt, dass sich eine Mehrheit dadurch sicherer fühlt, ist es legitim.
Haben die Bürger ne Führungsbeschränkung gefordert oder wars ne Kopfgeburt eines oder mehrerer Politiker, weil man sich irgendwas einfallen lassen musste? Es war freilich letzteres.
Und wenn Du jetzt rumfragst werden die Bürger sagen, "Ja, klar. Verbieten. Ich lauf ja auch nicht mit nem Messer rum, die brauchen das auch nicht!"
Abgesehen davon werden Gesetze im Bundestag gemacht, von Abgeordneten.
Wie gesagt: Minderheitenschutz.
Nein, um sich zu profilieren -das war der Punkt- benötigt es jemanden, vor dem das möglich ist. Ich kann mich nicht profilieren, wenn keinen juckt, was ich tue oder sage
Dann halt der Versuch sich zu profilieren. Ist ja auch egal.
Zweckbestimmung. Ist jetzt hier echt schon 20x durchgekaut. Klar gibts da immer Grenzfälle und "Überläufer", die eher in die andere Kategorie fallen. Das ist aber darin begründet, dass Du Waffen nunmal nicht abschließend aufzählen kannst. Also geht die Kategorisierung los und das kann halt auch mal unbefriedigend sein. Aber nichts "wird" zur Waffe. Waffe ist ein definierter Begriff.
Keine Ahnung. Dachte, wenn ich jemandem mit vorgehaltenen Messer überfalle sei das dann auch bewaffneter Raubüberfall, auch wenn es kein Dolch sondern ein Küchenmesser war?
Das siehst Du falsch.
Das Führen von Waffen ist verboten außer man hat ein berechtigtes Interesse
Zu sagen:
Das Führen von Waffen ist erlaubt außer man hat kein berechtigtes Interesse
wäre dasselbe.
Einhandmesser sind keine Waffen, auch wenn sie dem Führungsverbot unterliegen. Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen. Und die Ausnahme (...gilt nicht, wortwörtlich) ist so schwammig, dass ich im Alltag von einem Führungsverbot ausgehen kann - auch wenn ich das Glück haben kann, an einen Beamten geraten zu können, für den das Führen eines Taschenmessers als Motiv sozialadäquat genug ist. Aber wer will sich darauf verlassen?
Du kannst den Menschen nunmal nur vor den Kopf schauen. Wie willst Du jemandem einen triftigen Grund bieten?
Gar nicht. Es sollte die Unschuldsvermutung statt des Generalverdachts gelten und solange niemand mit seinem Spielzeug irgendwie auffällt sollte man auch gar nicht erst darüber reden müssen.
Der Thread hier ist doch ein Beleg dafür, dass ich für jede Waffe irgendeine billige Ausrede finde.
Besser als ganz ohne Ausrede, sondern einfach so, weil mans halt kann, den Leuten aus Spaß was zu verbieten.
Müsste der Staat dann jedesmal das Gegenteil beweisen - zieht kein Polizist mehr irgendwas ein. Und Du hast die Superhonks bewaffnet.
Den Superhonks wird der Cop seine Spielsachen so oder so wegnehmen können, wenn er es für geboten hält. Gefahrenabwehr und so.
Das klingt sehr doof, vor allem weil die beschreibung: "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge" passt.
Wie kommst du darauf das das kein Messer ist?
btw ein Faustmesser ist auch ein Werkzeug/Gebrauchsgegenstand zum Bearbeiten von Fell oder Leder.
"Zitat: Verbot des Führens von Hieb- und Stoßwaffen sowie von bisher nicht dem Waffengesetz unterfallenden Messern mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm (§ 42a Abs. 1 Nr. 2 und 3 WaffG neu)
Das Führen von Hieb- und Stoßwaffen, von Einhandmessern mit einhändig feststellbarer Klinge (unabhängig von ihrer Klingenlänge) und feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm wird in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt, da die Verwendung von Messern bei Straftaten erheblich zugenommen hat. Die große Mehrheit der Bevölkerung geht verantwortungsvoll mit dem Werkzeug Messer um. Dieses Verbot gilt daher nicht, sofern für das Führen des Gegenstandes ein berechtigtes Interesse vorliegt, wie z. B. Berufsausübung, Jagd, Sport, Brauchtumspflege. Herkömmliche Taschenmesser und andere Gebrauchsmesser sind hiervon nicht betroffen. Jedenfalls soll nach dem Willen des Gesetzgebers sichergestellt sein, dass das auch bisher übliche Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser zu allgemein anerkannten Zwecken in Beruf und Freizeit weiterhin nicht beanstandet wird. Damit die Polizei bereits im Vorfeld einer Gewalttat oder einer Provokation wirkungsvoller einschreiten kann, wurde für Verstöße gegen das Verbot des Führens von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie bestimmten Messern ein Ordnungswidrigkeitentatbestand geschaffen. Der Verstoß kann mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden."
Quelle: Stadt Salzgitter - Änderung Waffengesetz (http://www.salzgitter.de/rathaus/fachdienstuebersicht/ordnung/waffengesetz.php?p=0,1,12,2,2)
Definition Waffe: Jeder Gegenstand, der von seiner Art der Herstellung dazu geeignet und bestimmt ist, einen anderen zu verletzen.
Dein Teppichmesser ist nicht dazu bestimmt, sondern zu einem anderen (anerkannten) Zweck hergestellt worden. Das WaffG greift hier nicht. Es ist ein Werkzeug.
Ein Faustmesser, wenn wir von solchen hier sprechen: http://www.bgland24.de/bilder/2010/06/18/809186/43109538-faustmesser.9.jpg
ist ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz §52 III Nr. 1 http://www.waffen-wodarz.de/upload/1490850_Butten_7_verbotene_gegenstaende.pdf
und steht somit gar nicht zur Diskussion.
Grüße
Simplicius
06-01-2012, 18:21
Definition Waffe: Jeder Gegenstand, der von seiner Art der Herstellung dazu geeignet und bestimmt ist, einen anderen zu verletzen.
Dein Teppichmesser ist nicht dazu bestimmt, sondern zu einem anderen (anerkannten) Zweck hergestellt worden. Das WaffG greift hier nicht. Es ist ein Werkzeug.
[/url]
und steht somit gar nicht zur Diskussion.
Grüße
dann könnte ich auch hiermit rumlaufen?
http://www.kochform.de/artikelbilder/Wuesthof_Geschmiedete_Messer_17.jpg
dann könnte ich auch hiermit rumlaufen?
http://www.kochform.de/artikelbilder/Wuesthof_Geschmiedete_Messer_17.jpg
Noch besser, du könntest sogar damit rum laufen:
http://www.mehr-als-werkzeug.de/medias/sys_master/712050_01_P_WE_8.jpg
:rolleyes:
http://www.tacticalandhunting.com/online/templatemedia/all_lang/resources/Messer+-+Waffengesetz+04-2008.pdf
Dein Messer hat ne feststehende Klinge von mehr als 12 Zentimeter und daher = Führungsverbot. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob es ein Küchen oder sonst ein Messer ist.
Einfach merken: Karte oben ausdrucken und in die Tasche stecken und man ist auf der sicheren Seite.
Und jetzt bringt bitte noch tausend andere Bilder und fragt, was ist damit und damit und hier, wie ist es damit:rolleyes:
Das besagte Taschenmesser, dass den Soldaten schwierigkeiten gemacht hat, ist auch nicht als Waffe bestimmt.
http://www.victorinox.com/ch/product/Swiss-Army-Knives/Category/Pocket-knives-with-lock-blade/Pocket-knives-with-lock-blade-Linerlock-111-mm/Trailmaster-One-Hand/0.8463.MW3
http://www.tacticalandhunting.com/online/templatemedia/all_lang/resources/Messer+-+Waffengesetz+04-2008.pdf
Dein Messer hat ne feststehende Klinge von mehr als 12 Zentimeter und daher = Führungsverbot. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob es ein Küchen oder sonst ein Messer ist.
Einfach merken: Karte oben ausdrucken und in die Tasche stecken und man ist auf der sicheren Seite.
Und jetzt bringt bitte noch tausend andere Bilder und fragt, was ist damit und damit und hier, wie ist es damit:rolleyes:
Warum soll dann gerade ein Tepichmesser nicht darunter fallen?
Simplicius
06-01-2012, 18:45
Noch besser, du könntest sogar damit rum laufen:
http://www.mehr-als-werkzeug.de/medias/sys_master/712050_01_P_WE_8.jpg
:rolleyes:
das ist ja auch kein Messer
Im Waffengesetz steht aber nicht, dass ein Messer eine Waffe sein muss, damit ich sie nicht führen darf:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen
hier wird nicht von Waffen, sondern von Messern gesprochen, damit ist die Bestimmung des Messers wurscht, und ich darf weder Küchen- noch Teppichmesser führen ohne das einer der drei Punkte erfüllt ist:
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)
captainplanet
06-01-2012, 19:03
Und was sagt uns der kategorische Imperativ - richtig, lebe so, dass die Maxime Deines Handels jederzeit als allgemeingültiges Gesetz durchgehen kann (sinngemäß
Genau. Aber wenn ich so handle, dann muß auch der Umkehrschluß gelten: Ein allgemeines Gesetz soll so beschaffen sein, daß es der Maxime meines Willens entspricht. Und das ist nicht der Fall. Entweder, weil ich so ein schlechter Mensch bin oder weil die Gesetze so schlecht sind. Ich vermute letzteres.
Is ne wunderschöne Moralvorstellung und auch erstrebenswert, allerdings benötigen Gesetze schon etwas mehr Bestimmung. Oder woran willst Du festmachen, dass die von den Deinen abweichenden Moralvorstellungen des B falsch sind? Nur weil Du sie nicht teilst? Nennt sich glaube ich Führerprinzip.
Kann ein Mensch denn überhaupt andere Moralvorstellungen haben als seine eigenen? Wohl kaum. Natürlich mache ich meine Moral zum Maßstab aller Dinge. Ich empfinde ja kein Gewissen außer meinem eigenen.
Aber meine Ansichten begründe ich logisch und ich lasse mir auch Kritik gefallen. Nix Führerprinzip.
Höchstwahrscheinlich bist Du allgemein, also verdachtsunabhängig, kontrolliert worden. Als die Beamten dann entsprechende Gegenstände bei dieser verdachtsunabhängigen VK gesehen haben, wurde aus einer verdachtsunabhängigen VK eine spezielle. Bußgelder sind in der BKatV festgeschrieben und nicht Willkür des Beamten.
Wie soll das anders gehen? Sonst müsstest Du einen gesuchten Kinderschänder, den Du zufällig bei einer allg. VK antriffst wieder weiterfahren lassen, weil der Haftbefehl ja nicht Grund der Kontrolle war. Fändest Du das besser?
Es gibt in Deutschland so viele Gesetze, daß man gar nicht alle kennen kann. Es ist daher, von der Unverschämtheit dieser Verbote einmal ganz abgesehen, eine legitime Forderung an den Inhalt der Gesetze daß ein Mensch, der sein Handeln am gesunden Menschenverstand und an dem kategorischen Imperativ orientiert, sich automatisch daran hält. Auch ohne sie zu kennen. Jetzt ist es aber nicht einsichtig, wieso es verboten ist einen Holzstock (Tonfa) im Auto zu haben, zwei Stöcke mit einer Schnur zu verbinden (Nunchaku) oder ein bestimmtes Taschenmesser im Hosensack zu transportieren. Und es ist auch nicht zumutbar, sich wegen jedem Furz vorher nach der Gesetzeslage zu erkundigen. Hier kann man theoretisch aus Unkenntnis, ohne eine moralische Verfehlung zu begehen, empfindliche Strafen auf sich ziehen. Ich fände es daher gut, wenn Polizisten die soziale und geistige Kompetenz hätten, das zu verstehen und die mangelhafte Gesetzeslage auszugleichen indem sie in solchen Fällen beide Augen zudrücken (Kinderschänder ist freilich was anderes). Wenn sie das nicht tun, müssen sie sich von mir den Vorwurf der Dummheit oder der Unmoral gefallen lassen. Dummheit, weil sie es nicht verstehen, oder Unmoral, weil sie nicht danach handeln.
Da hätte ich dann geren von Dir die Aussage, wo bestätigt wird, dass dieser HA einen Waffenschein hatte.
****gefunden, war mir bisher nicht bekannt. damit hat sich meine Post erledigt: Polizisten-Mord: "Hells Angel" besaß Waffe legal - Nachrichten welt_print - Politik - WELT ONLINE (http://www.welt.de/die-welt/politik/article6838949/Polizisten-Mord-Hells-Angel-besass-Waffe-legal.html)
hmm, verstehe ich jetzt nicht, in dem Welt-Artikel steht doch im ersten Satz, dass die Knarre legal war, oder wie??
Oder sollen die ***** ein Postscriptum sein ??
??mac
edit: ja, habs jetzt verstanden, nix für Ungut, der PI-News-Link ist auch sch****
captainplanet
06-01-2012, 19:22
Einzelfälle als Begründung für irgendwelche Gesetze heranzuziehen ist genauso unsinnig wie Anlaßgesetzgebung, da, wie das Wort Einzelfälle schon nahelegt, es sich nur um Einzelfälle handelt. :rolleyes:
Das besagte Taschenmesser, dass den Soldaten schwierigkeiten gemacht hat, ist auch nicht als Waffe bestimmt.
http://www.victorinox.com/ch/product/Swiss-Army-Knives/Category/Pocket-knives-with-lock-blade/Pocket-knives-with-lock-blade-Linerlock-111-mm/Trailmaster-One-Hand/0.8463.MW3
Kollege, langsam wird mir das hier alles zu bunt. Dieses Messer lässt sich augenscheinlich mit einer Hand öffnen. Damit Einhandmesser und da ist der Bestimmungszweck völlig egal. Somit Führungsverbot.
Warum soll dann gerade ein Tepichmesser nicht darunter fallen?
Zeig mir ein Teppichmesser mit einer FESTSTEHENDEN KLINGE von MEHR als 12 Zentimeter
das ist ja auch kein Messer
Im Waffengesetz steht aber nicht, dass ein Messer eine Waffe sein muss, damit ich sie nicht führen darf:
hier wird nicht von Waffen, sondern von Messern gesprochen, damit ist die Bestimmung des Messers wurscht, und ich darf weder Küchen- noch Teppichmesser führen ohne das einer der drei Punkte erfüllt ist:
WaffG - Einzelnorm (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)
Wir beide reden definitiv aneinander vorbei. Die definition bezog auf ein Werkzeug in Abgrenzung zu einer Waffe. Und Werkzeuge fallen eben nicht unter das Führungsverbot. Auch wenn da die Klinge länger ist als 12cm. Nehmen wir doch einfach mal eine Einhandsäge. Blattlänge mehr als 12cm. ungefähr so eine hier:
Google-Ergebnis für http://www.wocken.com/var/StorageWocken/Produktbilder/large/01-361615.jpg (http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.wocken.com/var/StorageWocken/Produktbilder/large/01-361615.jpg&imgrefurl=http://www.wocken.com/wocken/silver.econtent/catalog/wocken/katalog/handwerkzeuge/handsaegen/stichsaege_profcut/sandvik_einhandsaege_universalverzahnung&usg=__gmOdy6BTQTKtwE0lDnMPpNfc6Xc=&h=400&w=400&sz=17&hl=de&start=13&zoom=1&tbnid=n7MiG7ECV6ZaDM:&tbnh=124&tbnw=124&ei=qU0HT5bcJs-eOqaryZ0B&prev=/search%3Fq%3Deinhands%25C3%25A4ge%26um%3D1%26hl%3D de%26sa%3DN%26biw%3D1280%26bih%3D894%26tbm%3Disch&um=1&itbs=1)
Was meinste, darf ich die wohl führen :rolleyes: Ja, weil es ein Werkzeug ist.
Ähnlich ist es mit diesen verdammten Pfeffersprays. Es sind Reizstoffsprühgeräte, die eigentlich unter das WaffG fallen. Aber da sie ja der Tierabwehr dienen (aber nur wenn es drauf steht) findet das WaffG keine Anwendung.
So, jetzt hab ich keine Lust mehr
Einzelfälle als Begründung für irgendwelche Gesetze heranzuziehen ist genauso unsinnig wie Anlaßgesetzgebung, da, wie das Wort Einzelfälle schon nahelegt, es sich nur um Einzelfälle handelt. :rolleyes:
und du bist dafür, dass du immer dagegen bist
http://www.tu-chemnitz.de/phil/leo/bilder_neu/dagegen.jpg
Mike S. warum Argumentierst du in dem Bezug nicht auf sachlicher Ebene?besser als
-"Gejammere"
-"immer Dagegen"
Simplicius
06-01-2012, 19:51
Zeig mir ein Teppichmesser mit einer FESTSTEHENDEN KLINGE von MEHR als 12 Zentimeter
Für ein Teppichmesser gilt eindeutig:
Dieses Messer lässt sich augenscheinlich mit einer Hand öffnen. Damit Einhandmesser und da ist der Bestimmungszweck völlig egal. Somit Führungsverbot.
Wir beide reden definitiv aneinander vorbei. Die definition bezog auf ein Werkzeug in Abgrenzung zu einer Waffe. Und Werkzeuge fallen eben nicht unter das Führungsverbot.
Auf der von Dir empfohlen Taschenkarte stehen feststellbare Einhandmesser unter "legale Werkzeuge", sind also keine Waffen, aber Werkzeuge, es gilt dennoch für die ein Führungsverbot.
Für ein Teppichmesser gilt eindeutig:
Auf der von Dir empfohlen Taschenkarte stehen feststellbare Einhandmesser unter "legale Werkzeuge", sind also keine Waffen, aber Werkzeuge, es gilt dennoch für die ein Führungsverbot.
Merkst du selber, oder? FESTSTELLBARE. Bau die Feststellsperre aus und du darfst es führen:-§
Mike S. warum Argumentierst du in dem Bezug nicht auf sachlicher Ebene?besser als
-"Gejammere"
-"immer Dagegen"
weil ich es einfach nicht mehr haben kann ;) und es mir auf den sack geht immer dieses aber aber aber aber und nee, die böse Polizei und die sind doof und und und
weil ich es einfach nicht mehr haben kann ;) und es mir auf den sack geht immer dieses aber aber aber aber und nee, die böse Polizei und die sind doof und und und
Nun Antworten auf dem persönlichen Niveau bestätigen diese Vorwürfe nur.
und die Polizei schießt auch oft genug den Vogel ab.
Z.B. Hausdurchsung im zuge der Ermittlung gegen Lippert und Chemonline.
Bei Hobbychemickern auch HD-Welle genannt.
Einem Promovierten Chemiker wird die Herstellung von Sprengstoff vorgeworfen, einfach nur weil er aus den LEGALEN GRUNDCHEMIKALIEN die er im Internet gekauft hatte Sprengstoffe hätte herstellen können. Mal abgesehen davon, dass er das als Dr. der Chemie nach §9 SprengG dürfte ist das lächerlich. Die Polizei hat nach der Feststellung, dass es 1. einen guten Grund für den Chemikalienkauf (Heimlabor) gibt, und der Tatsache das er das sogr dürfte (min 3Jährige akademische Ausbildung (was mit einem Doktor wohl definitiv erledigt sein dürfte)) trotzdem Beschlagnahmt.
(Zumal die Sprengkiddis/BTMköche meist in Drogerien und Baumärkten mit Bargeld einkaufen gehen)
Oder wenn die erlauchte Polizei eine Straßenblockade Räumt wenn sich diese Auflöst, und die Demonstranten wegehen und andere noch einpacken.
Oder eben einen solchen Blödsinn aus dem WaffG umsetzen.
für sowas herrscht nicht in allen Teilen der Bevölkerung Verständnis
einfach auch mal in der eigen Truppe gründe Suchen und nicht nur bei "Bombenbastlern" "Automome" "Linkes Gesocks" "Waffennarren" usw
Was ich damit sagen will, die Polizei macht sich zunemend bei immer mehr Gruppen unbeliebt. Da ist kein platz für Stammtischsprüche.
Und etwas Selbstreflexion schadet auch nicht.
Simplicius
06-01-2012, 20:17
Merkst du selber, oder? FESTSTELLBARE. Bau die Feststellsperre aus und du darfst es führen:-§
Willst Du mich verarschen?
Du behauptest ein Teppichmesser unterliegt nicht dem Führungsverbot und auf mein Nachfragen kommt nach langem hin und her; "Ja, wenn Du die Feststellsperre ausbaust"
Dann kann ich auch ein 20cm Messer führen, wenn ich die Klinge vorher halbiere.
:rolleyes:
Willst Du mich verarschen?
Du behauptest ein Teppichmesser unterliegt nicht dem Führungsverbot und auf mein Nachfragen kommt nach langem hin und her; "Ja, wenn Du die Feststellsperre ausbaust"
Dann kann ich auch ein 20cm Messer führen, wenn ich die Klinge vorher halbiere.
:rolleyes:
nee, jetzt verarscht du mich! jetzt ganz klipp und klar:
Teppichmesser sind keine Einhandmesser! Diese fallen nicht unter die Definition Einhandmesser. Es sind auch keine Messer mit einer freistehenden Kling von mehr als 12 cm. Es findet das WaffG keine Anwendung!. Schon alleine der Charakter der Klinge, so wie z.B. bei dem verlinkten Bild, entspricht nicht einem Einhandmesser. Versuche mit so einer Klinge mal auf einen festen Gegenstand einzustechen. Da bricht das Dingen eher. Die Eigenschaft einer feststellbaren Klinge fehlt ebenfalls. Ja, man kan was feststellen, ist aber nicht gleichzusetzen mit den Verriegelungen an einem Springmesser / Einhandmesser usw.
So, und wenn Du jetzt glaubst, dass das Teppichmesser unter das WaffG fällt, um so besser, denn dann rennst vielleicht damit nicht rum. :rolleyes:
Für ein Teppichmesser gilt eindeutig:
Auf der von Dir empfohlen Taschenkarte stehen feststellbare Einhandmesser unter "legale Werkzeuge", sind also keine Waffen, aber Werkzeuge, es gilt dennoch für die ein Führungsverbot.
Darauf bezog sich mein Post. Versuche mal im Zusammenhang zu lesen
Auf Grund der Tatsache, dass das BKA noch keinen Feststellungsbescheid erlassen hat, verlinke ich zum Teppichmesser diesen Artikel:
Brutale Jugendliche greifen jetzt mit dem Teppichmesser an - Aufreger - News - extratipp.com (http://www.extratipp.com/nachrichten/regionales/aufreger/toedliches-werkzeug-brutale-jugendliche-greifen-jetzt-teppichmesser-489620.html)
Das das ganze WaffG eine reine Katastrophe ist und fast nicht zu verstehen, das gebe ich wirklich zu. Aber ab jetzt bin ich hier wirklich raus.
Wobei ich aber auf die Unterschiedlichen Verfahrensweisen der Ordnungsämter verweisen möchte. Es kann im Einzellfall sehr wohl als Einhandmesser angesehen werden. Leider fehlen bisher (wenigstens im Moment für mich nicht bekannt) einschlägige Urteile, die die Teppichmesser als Einhandmesser einstufen.
Grüße
Schnueffler
06-01-2012, 23:35
Teppichmesser, bei denen ich die Klinge mit dem Daumen rausschieben kann und dann auch die Klinge feststellen kann, ist ein Einhandmesser.
Teppichmesser, bei denen ich die Klinge mit dem Daumen rausschieben kann und dann auch die Klinge feststellen kann, ist ein Einhandmesser.
Ich widerspreche Dir ungerne, aber ein eigener Versuch wurde in unserem Bereich eingestellt. Begründung: Werkzeug und kein Einhandmesser, daher keine Anwendung WaffG
Grüße
Schnueffler
06-01-2012, 23:57
Von wem?
Zuständige Ordnungsbehörde.
Chen-Xin Danny
07-01-2012, 02:17
gesehen über Google:
Zitat
Revolutionär ist zum Beispiel der Sicherheitscutter Mator,
dessen Klinge nach dem Schneiden von selbst zurückfährt, so ist die
Verletzungsgefahr gebannt.
Zitat Ende
:D
selbst zurückfährt ! Wahnsinn,
was es nicht so alles gibt :D
Chen-Xin
Schnueffler
07-01-2012, 07:31
Zuständige Ordnungsbehörde.
StA MG sieht es anders!
gesehen über Google:
Zitat
Revolutionär ist zum Beispiel der Sicherheitscutter Mator,
dessen Klinge nach dem Schneiden von selbst zurückfährt, so ist die
Verletzungsgefahr gebannt.
Zitat Ende
:D
selbst zurückfährt ! Wahnsinn,
was es nicht so alles gibt :D
Chen-Xin
Und?
Was willst du uns damit sagen?
Simplicius
07-01-2012, 10:33
StA MG sieht es anders!
Wenn ich ein Teppichmesser im Auto habe, dann wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet?
Wenn ich ein Teppichmesser im Auto habe, dann wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet?
Das kommt darauf an. Nehmen wir mal an, das Teppichmesser (anscheinend unterschiedliche Auffassung der zuständigen Behörden wie im verlinkten Artikel / meine Erfahrung / Schnüfflers Erfahrung) fällt unter das Führungsverbot. Dann schreiben die Beamten eine Anzeige, die bei der Zuständigen Ordnungsbehörde landet, da es sich ja um eine Owi handelt. Diese erlässt gegen Dich einen Bußgeldbescheid. Zahlst du den, ist alles ok und der Verwaltungsakt wird abgeschlossen. Zahlst du nicht und legst Widerspruch ein, dann geht die Anzeige zum Gericht, wo dann ein Richter entscheidet, ob Du zahlen musst oder nicht.
Schnueffler
07-01-2012, 12:04
Da kam neben dem Teppichmesser noch ein wenig mehr dazu, als es vor Gericht landete.
Chen-Xin Danny
07-01-2012, 12:19
Gibt es denn Gerichtsurteile wegen Cutter oder
Teppichmesser?
Chen-Xin
.
Da kam neben dem Teppichmesser noch ein wenig mehr dazu, als es vor Gericht landete.
??
womit dann aber doch sicherlich nicht die Owi nach dem WaffG beurteilt wurde, oder? Ich gehe mal davon aus (dein Arbeitsgebiet), dass es ein Verstoß gegen das BtmG war und das Teppichmesser griffbereit lag und somit durch die Sta und das Gericht dieses Dingen als Waffe gewertet wurde, um dann die Strafverschärfung zu bekommen nach § 30a II Nr2 BtmG
Stimmt das?
Gibt es denn Gerichtsurteile wegen Cutter oder
Teppichmesser?
Chen-Xin
.
Wie gesagt, wenn es nur um das Führen geht und die Person nicht sonstige Auflagen hat, oder noch andere Taten hinzukommen, ist mir kein Urteil bekannt. Auch der von mir verlinkte Zeitungsartikel bestätigt / stützt die Vorgehensweise unserer Ordungsbehörde. Wie es andere zuständige Behörden auslegen, kann ich nicht sagen.
Was aber nicht bedeutet, dass ich nicht bei der richtigen Person trotzdem immer wieder eine Anzeige vorlege.
Temudjin
07-01-2012, 15:35
Also ich kann das ganze nur aus österreichischer Sicht beurteilen,..also abgesehen vom WaffG, das bei euch ja n bisschen überdrüber ist,..es fand eine allgemeine VK statt, bei dieser wurden Gegenstände gefunden die unter das deutsche Führungsverbot fallen,..ich hab jetzt keine Ahnung ob es in D so was wie den § 20/2 Absehen von der Strafe gibt,..aber aufgrund des Verhaltens der Beschuldigten wären auch bei uns keine Gründe für 20/2 gegeben gewesen,..
Raging Bull
07-01-2012, 16:12
Der Vergleich hinkt gewaltig: Das Messer in der Tasche oder der Knüppel unterm Sitz beeinträchtigt die Umwelt in keinerleiweise, die kriegt davon gar nichts mit.
Der alte Spruch mit dem "meine Freiheit endet wo Deine anfängt" und so. Klar, dass ich meine Umwelt nicht zu belästigen habe. Das Spaß ist auch auch rum, wo ich das Messer ziehe oder den Knüppel hervorhole und damit rumfuchtele, weil dann meine Mitmenschen behellige.
Deshalb zog auch das Beispiel mit den Samuraischwertern nicht.
Wenns keiner mitkriegt wirds auch nicht zu ner Sanktion führen. Wo kein Richter, da kein Henker. So...what´s the problem?
Haben die Bürger ne Führungsbeschränkung gefordert oder wars ne Kopfgeburt eines oder mehrerer Politiker, weil man sich irgendwas einfallen lassen musste? Es war freilich letzteres.
Jo, sicher, aber es ist Usus, dass die Legislativ nicht erst auf Volksbegehren tätig wird, sondern Vorschläge selbsttätig einbringt, über die dann abgestimmt wird.
Abgesehen davon werden Gesetze im Bundestag gemacht, von Abgeordneten.
Wie gesagt: Minderheitenschutz.
Es ist kein Minderheitenschutz, wenn ich die Mehrheitsmeinung -ob nun dumm oder gerechtfertig oder auch nicht- unterdrücke. Es wäre quasi des demokratische Prinzip umgekehrt.
Keine Ahnung. Dachte, wenn ich jemandem mit vorgehaltenen Messer überfalle sei das dann auch bewaffneter Raubüberfall, auch wenn es kein Dolch sondern ein Küchenmesser war?
"Bewaffneter Raubüberfall" ist kein juristischer Terminus. Du meinst den schweren Raub und da heißt es
§ 250 Schwerer Raub
(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn
1.
der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub
a)
eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
b)
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,
Einhandmesser sind keine Waffen, auch wenn sie dem Führungsverbot unterliegen. Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen. Und die Ausnahme (...gilt nicht, wortwörtlich) ist so schwammig, dass ich im Alltag von einem Führungsverbot ausgehen kann - auch wenn ich das Glück haben kann, an einen Beamten geraten zu können, für den das Führen eines Taschenmessers als Motiv sozialadäquat genug ist. Aber wer will sich darauf verlassen?
Mit Taschenmesser meinst Du Dein Einhandmesser?
Gar nicht. Es sollte die Unschuldsvermutung statt des Generalverdachts gelten und solange niemand mit seinem Spielzeug irgendwie auffällt sollte man auch gar nicht erst darüber reden müssen.
Wie gesagt - fällts keinem auf, gibt´s auch keine Sanktion.
Und ab wann habe ich einen Individualverdacht? Doch wohl erst ab dem Moment, in dem das Messer in einem Menschen drin steckt....
So sind eben Waffen und manche Gegenstände die unter das WaffG fallen von einem öffentlichen Führen ausgenommen.
Ganz offen - wenn Dich oder sonst wen das anpi**t und jemand meint er sei zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt und in seinen Grundrechten eingeschränkt, so kann ich das nicht wirklich nachvollziehen. Welchen Grund hat es derartige Gegenstände unbedingt in der Öffentlichkeit bei sich tragen zu müssen ohne auf ein vom Gesetzgeber gestattetes berechtigtes Interesse abstellen zu können? Mir fällt echt keiner ein.
Warum ist es so unzumutbar seine "Spielzeuge" entsprechend zu verpacken?
Besser als ganz ohne Ausrede, sondern einfach so, weil mans halt kann, den Leuten aus Spaß was zu verbieten.
Du kennst doch die Prinzipien unseres Staates - mach halt was dagegen.
Wenn Du keine Mehrheit dafür findest - Pech gehabt. Dann überwiegt eben die Mehrheitsmeinung. Mich ko**en Geschwindigkeitsbeschränkungen auch an, aber solange sich für das Abschaffen der Begrenzungen keine Mehrheit findet, werd ich wohl damit leben müssen. Selbst Bossi ist mit seiner "Schnellfahrerlizenz" gescheitert.
Du kannst Dich da nicht auf Minderheitenschutz berufen, denn nicht alles was der Mehrheitsmeinung zuwider läuft ist auch eine schützenswerte Minderheit. Ansonsten kommen demnächst noch die Pädophilen und wollen auch als Minderheit geschützt werden.
Den Superhonks wird der Cop seine Spielsachen so oder so wegnehmen können, wenn er es für geboten hält. Gefahrenabwehr und so.
Und mit welcher Begründung?
Ab wann gilt es als Gefahrenabwehr und wann ist es Minderheitenschutz?
Wie willst Du denn da bitte die Grenze ziehen?
Schnueffler
07-01-2012, 16:15
Stimmt das?
So in der Art! ;)
Raging Bull
07-01-2012, 16:40
Genau. Aber wenn ich so handle, dann muß auch der Umkehrschluß gelten: Ein allgemeines Gesetz soll so beschaffen sein, daß es der Maxime meines Willens entspricht. Und das ist nicht der Fall. Entweder, weil ich so ein schlechter Mensch bin oder weil die Gesetze so schlecht sind. Ich vermute letzteres.
Nur wenn Du den kategorischen Imperativ in seiner Gänze entsprichst.
Tust Du das nicht, bist Du nicht automatisch ein schlechter Mensch...Du hast vielleicht einfach nicht so ganz zu Ende gedacht oder aber Du hast eine ungleiche Gewichtung
Aber das Hauptproblem ist doch, dass der kategorische Imperativ aus der Zeit der Aufklärung stammt und vom von Grund auf vernünftigen Menschen ausgeht. Diese Annahme dürfte indes widerlegt sein.
Gesetze müssen vor allem aber allgemeingültig sein und stets -wie jeder Eingriff- abwägen zwischen Schutzgut und Eingriff. Da ist der Bundestag offensichtlich zu einer anderen Gewichtung gekommen als Du.
Mit welchem Recht aber sagst jetzt Du, dass der Schnitt der Meinungen von rund 700 gewählten Abgeordneten so viel schlechter ist, als die Deine - und so viel weniger wert. Weil die alle bloß korrupt sind? (Doof zählt nicht, gemäß unserer Verfassung hat jeder dasselbe Stimmrecht unabhängig von IQ und/oder Bildung)
Kann ein Mensch denn überhaupt andere Moralvorstellungen haben als seine eigenen? Wohl kaum. Natürlich mache ich meine Moral zum Maßstab aller Dinge. Ich empfinde ja kein Gewissen außer meinem eigenen.
Aber meine Ansichten begründe ich logisch und ich lasse mir auch Kritik gefallen. Nix Führerprinzip.
Doch Führerprinzip.
Du nimmst Deine Moralvorstellung zum Maß aller Dinge. Selbst wenn Du Dir Kritik "gefallen" lässt, kannst Du sie problemlos "überstimmen".
Das ist alles ok - als subjektive Einzelhandlung.
In dem Moment wo daraus allerdings allgemeingültige Gesetze resultieren ist das per Definition ein Führerprinzip. Auch Hitler hatte "seine" Moralvorstellung und ließ sich beraten.
Es gibt in Deutschland so viele Gesetze, daß man gar nicht alle kennen kann. Es ist daher, von der Unverschämtheit dieser Verbote einmal ganz abgesehen, eine legitime Forderung an den Inhalt der Gesetze daß ein Mensch, der sein Handeln am gesunden Menschenverstand und an dem kategorischen Imperativ orientiert, sich automatisch daran hält. Auch ohne sie zu kennen. Jetzt ist es aber nicht einsichtig, wieso es verboten ist einen Holzstock (Tonfa) im Auto zu haben, zwei Stöcke mit einer Schnur zu verbinden (Nunchaku) oder ein bestimmtes Taschenmesser im Hosensack zu transportieren. Und es ist auch nicht zumutbar, sich wegen jedem Furz vorher nach der Gesetzeslage zu erkundigen. Hier kann man theoretisch aus Unkenntnis, ohne eine moralische Verfehlung zu begehen, empfindliche Strafen auf sich ziehen. Ich fände es daher gut, wenn Polizisten die soziale und geistige Kompetenz hätten, das zu verstehen und die mangelhafte Gesetzeslage auszugleichen indem sie in solchen Fällen beide Augen zudrücken (Kinderschänder ist freilich was anderes). Wenn sie das nicht tun, müssen sie sich von mir den Vorwurf der Dummheit oder der Unmoral gefallen lassen. Dummheit, weil sie es nicht verstehen, oder Unmoral, weil sie nicht danach handeln.
Hallo? Wir reden von Bußgeldern - das sind keine "empfindlichen Strafen".
Das Ordnungswidrigkeitengesetz gibt es genau aus dem Grund, um kleinere Verfehlungen sanktionieren zu können, ohne zu kriminalisieren. Was Du aber forderst ist gänzlich von Buße (nicht Strafe) abzusehen. Dann kann man das Gesetz auch gleich in den Mülleimer werfen.
Ich gebe Dir recht, dass es zu viele Gesetze in der BRD gibt, aber es ist -so sieht es der Gesetzgeber- halt Deine Aufgabe Dich darüber zu informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und das andere ist ja wohl Usus. Wenn Du Typ "Normalo" bist und hast Dir n Einhandmesser gekauft und es dabei und erklärst dem Polizisten das ruhig und sachlich, wird der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Deinen Gunsten seine vom Gesetzgeber vorgegebenen Kompetenzen weit überschreiten und rechtswidrig von einer OWi-Anzeige absehen. So ist es üblich.
Allerdings sollten sich die Dauerkritiker auch mal vor Augen führen - dass es immer mehr Dienst nach Vorschrift und immer weniger Augenmaß im Handeln der Polizei gibt liegt unter anderem darin begründet, dass man zwanghaft die "böse" Willkür abschaffen will. Nichts anderes ist es nämlich, wenn ich einem für dieselbe Tat das Bußgeld erlasse und dem anderen nicht.
Das ist ein großes Problem im Berufsleben eines Polizisten - neunmalkluge Dauerkritiker schreien bei einer Handlung (wenns zum eigenen Nachteil ist) lauthals "Willkür! Unterdrückung!" und bei derselben Handlung (wenns mal zum eigenen Vorteil sein soll) fordert man "gesunden Menschenverstand".
Mit diesem Verhalten hat man dem Polizisten vor Ort (den ja viele per se für dumm halten) viele Instrumente aus der Hand genommen.
Simplicius
07-01-2012, 16:47
Den Superhonks wird der Cop seine Spielsachen so oder so wegnehmen können, wenn er es für geboten hält. Gefahrenabwehr und so.
laut dem von Mike verlinkten Artikel allerdings nicht.
Wahrscheinlich sind die Kiddies und Verbrecher über das Waffengesetz besser informiert, als der ungefährliche Normalbürger, der vielleicht noch Altlasten von verbotenen Waffen irgendwo zu Hause hat, weil er die Gesetzesänderung nicht verfolgt hat.
gibt auch Leute, denen geht das Waffengesetz noch nicht weit genug:
Plädoyer für ein generelles Messerverbot in der Öffentlichkeit (http://www.schulden-insolvenz-hilfe-verfahren-antrag-insolvenzberatung.de/veroeffentlichungen/Plaedoyer_fuer_ein_generelles_Messerverbot_in_der_ Oeffentlichkeit.html)
Letztendlich sollte man nicht nach den berechtigten Interessen des Messerträgers, sondern nach den Interessen potenzieller Geschädigter fragen. Und auch so müsste sich das Waffenrecht in der Beurteilung verhalten. Messer sind gefährliche Waffen und sollten daher generell in der Öffentlichkeit verboten werden. Ausnahmen, auch berufliche, sollten einer generellen behördlichen Genehmigungspflicht unterliegen und Verstöße sollten streng und einschneidend geahndet werden. Letztendlich hat es bei den Schusswaffen ja auch funktioniert. Für das Führen einer Schusswaffe ist eine hohe Hürde zu überwinden und im Falle des illegalen Führens drohen erhebliche Strafen. Selbiges sollte, aus besagten Gründen, auch uneingeschränkt für Messer gelten.
Du kennst doch die Prinzipien unseres Staates - mach halt was dagegen.
Wenn Du keine Mehrheit dafür findest - Pech gehabt. Dann überwiegt eben die Mehrheitsmeinung. Mich ko**en Geschwindigkeitsbeschränkungen auch an, aber solange sich für das Abschaffen der Begrenzungen keine Mehrheit findet, werd ich wohl damit leben müssen. Selbst Bossi ist mit seiner "Schnellfahrerlizenz" gescheitert.
130 vor dem Kindergarten?:ups:
Hast Du schon mal ein entsprechende Petition eingebracht? Ich wäre mir nicht sicher, ob sich für manche seltsamen Ideen nicht eine Mehrheit fände, zumindest im Volk.
Allerdings wird ja dann im Parlament abgestimmt und dann kommt es halt dran, wer grade an der Macht ist.
Doc Norris
07-01-2012, 16:51
130 vor dem Kindergarten?:ups:
wenn innerorts 210 angesagt wäre, warum nicht... :D
Raging Bull
07-01-2012, 17:36
130 vor dem Kindergarten?:ups:
Hast Du schon mal ein entsprechende Petition eingebracht? Ich wäre mir nicht sicher, ob sich für manche seltsamen Ideen nicht eine Mehrheit fände, zumindest im Volk.
Allerdings wird ja dann im Parlament abgestimmt und dann kommt es halt dran, wer grade an der Macht ist.
Mindestens...dann gibt´s auch keine Verletzten mehr.
Quark, natürlich partiell und nur auf Bundesstraßen und Autobahnen.
Jau...wenn Du es gut verkaufst kriegst Du für alles ne Mehrheit. Brauchst halt die entsprechenden Medien auf Deiner Seite.
Chen-Xin Danny
07-01-2012, 18:19
Man soll es so machen wie in den USA mit
den Waffen.
Chen-Xin
.
Doc Norris
07-01-2012, 18:25
Man soll es so machen wie in den USA mit
den Waffen.
Chen-Xin
.
& das justiz- / arbeits-system aus china übernehmen...;)
Lars´n Roll
07-01-2012, 18:32
Wenns keiner mitkriegt wirds auch nicht zu ner Sanktion führen. Wo kein Richter, da kein Henker. So...what´s the problem?
Das Promblem ist, dass man sich plötzlich in der Illegalität oder wenigstens am Rande der derselben befindet, obwohl man etwas macht, dass eigentlich nie ein Problem war und mit dem man niemandem schadet oder sonstwie beeinträchtigt.
Jo, sicher, aber es ist Usus, dass die Legislativ nicht erst auf Volksbegehren tätig wird, sondern Vorschläge selbsttätig einbringt, über die dann abgestimmt wird.
Es ist kein Minderheitenschutz, wenn ich die Mehrheitsmeinung -ob nun dumm oder gerechtfertig oder auch nicht- unterdrücke. Es wäre quasi des demokratische Prinzip umgekehrt.
Du weiß ja offensichtlich selbst, wie Gesetze zu Stande kommen, deshalb verstehe ich nicht, wieso Du darauf beharrst, dass man sich, quasi als Asoziale Randgruppe egoistisch gegen eine Mehrheitsmeinung stellt, wenn die "Mehrheit" weder gefragt wurde, noch Interesse an dem Thema hat? Außerdem gehen viele Sachen die Mehrheit auch gar nichts an, weil sie nicht davon betroffen ist, was ich mache oder nicht mache.
Die Idee wurde in Berlin geboren und zum Gesetz gemacht, das ist ja auch so in der repräsentativen Demokratie.
Aber auch wenn Gesetze im Namen des Volkes erlassen werden, so sollte man sich doch aus den Augen verlieren, wo sie nüchtern betrachtet herkommen.
Man hat ne Möglichkeit gefunden, wie man Deutschland scheinbar sicherer machen kann, ohne dafür Geld auszugeben.
Natürlich hätte man sich das nicht getraut, wenn es haufenweise Wähler gäbe, die Wert darauf legen, Nunchakus und Wurfsterne zu besitzen oder Einhandmesser zu führen.
Dem ist aber nunmal nicht so - es gibt nur ne Handvoll Spinner, die den Kram toll finden und was die wollen, das kann man ja getrost ignorieren.
Deshalb verstehe ich nicht, dass es Dir schwerfällt anzuerkennen, dass da eine Minderheit übergangen wird, die aufgrund der winzigen Lobby nicht die Möglichkeit hat, ihre Interessen effektiv zu vertreten.
Da gilt scheinbar der Spruch: "Demokratie ist, wenn 5 Füchse und 1 Hase darüber abstimmen, was es zum Mittagessen gibt..."
Wenn das Dein Demokratieverständnis ist, dann bin ich derjenige, der da etwas enttäuscht dasteht.
Mit Taschenmesser meinst Du Dein Einhandmesser?
Ja.
Wie gesagt - fällts keinem auf, gibt´s auch keine Sanktion.
Und wenn ich doch, etwa vom Zoll, kontrolliert werde? Wenn die nach Drogen- und Schmuggelgut suchen, dann führen die auch mal Leibesvisitationen durch.
Dann muss ich wieder darauf hoffen, dass der Beamte selbst entscheidet, dass ich nen anerkannten Grund habe, ein Messer in der Tasche zu haben, kann mich aber nicht darauf verlassen.
Ganz offen - wenn Dich oder sonst wen das anpi**t und jemand meint er sei zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt und in seinen Grundrechten eingeschränkt, so kann ich das nicht wirklich nachvollziehen.
Und ich kann nicht nachvollziehen, was für Dich daran so schwer nachvollziehbar ist.
Welchen Grund hat es derartige Gegenstände unbedingt in der Öffentlichkeit bei sich tragen zu müssen ohne auf ein vom Gesetzgeber gestattetes berechtigtes Interesse abstellen zu können? Mir fällt echt keiner ein.
Wozu brauche ich denn einen Grund? Es ist ne verkehrte Welt, wenn man rumdreht, dass es nicht mehr derjenige ist, der mir Vorschriften macht, der diese begründen muss.
Warum ist es so unzumutbar seine "Spielzeuge" entsprechend zu verpacken?
Im Falle eines Taschenmessers sollte das auf der Hand liegen. Es in einem verschließbaren Behältniss zu transportieren würde aus einem praktischen Werkzeug, dass kompakt und stets zur Hand ist ein sehr viel unpraktischeres Werkzeug machen.
Du kennst doch die Prinzipien unseres Staates - mach halt was dagegen.
Wenn Du keine Mehrheit dafür findest - Pech gehabt.
Hab mich an der Petition damals beteiligt. Und mir ist schon klar, dass die Welt aussieht, wie sie aussieht und ich plane auch nicht, einer terroristischen Vereinigung beizutreten, nur weil mir manche Gesetze nicht passen. Aber meine Unzufriedenheit mit dem ein oder anderem Sachverhalt werde ich hoffentlich noch äußern dürfen.
Dann überwiegt eben die Mehrheitsmeinung.
Füchse, Hase...
Mich ko**en Geschwindigkeitsbeschränkungen auch an, aber solange sich für das Abschaffen der Begrenzungen keine Mehrheit findet, werd ich wohl damit leben müssen.
Warum man nicht überall ohne Tempolimit fahren kann lässt sich immerhin begründen und hat AFAIK auch Resulte gezeigt, wenn ich mich nicht falsch erinnere...
Du kannst Dich da nicht auf Minderheitenschutz berufen, denn nicht alles was der Mehrheitsmeinung zuwider läuft ist auch eine schützenswerte Minderheit. Ansonsten kommen demnächst noch die Pädophilen und wollen auch als Minderheit geschützt werden.
Vorhin wurden Leute, die gerne Einhandmesser führen möchten und die Einschränkungen doof finden noch mit Exhibitionisten verglichen und jetzt sind wir schon bei den Pädophilen... :rolleyes:
Alter, hör Dir mal selbst zu.
Und mit welcher Begründung?
Mit der gleichen Begründung, mit der Polizisten ja auch Platzverweise aussprechen können.
Ab wann gilt es als Gefahrenabwehr und wann ist es Minderheitenschutz?
Aggro-Assi fuchtelt in der Öffentlichkeit mit Messer rum und hat Leute bedroht - Gefahrenabwehr.
Unbescholtener Bürger wird bei ner Routinekontrolle durchsucht, sein Messer eingezogen und ne Owi ausgeschrieben - Gängelung von "Minderheiten".
Wie willst Du denn da bitte die Grenze ziehen?
Ich sehe keinen Grund, dass man irgendwelche Grenzen ziehen muss.
Doc Norris
07-01-2012, 20:45
Vorhin wurden Leute, die gerne Einhandmesser führen möchten und die Einschränkungen doof finden noch mit Exhibitionisten verglichen und jetzt sind wir schon bei den Pädophilen... :rolleyes:
Alter, hör Dir mal selbst zu.
:biglaugh:
Aggro-Assi fuchtelt in der Öffentlichkeit mit Messer rum und hat Leute bedroht - Gefahrenabwehr.
Unbescholtener Bürger wird bei ner Routinekontrolle durchsucht, sein Messer eingezogen und ne Owi ausgeschrieben - Gängelung von "Minderheiten".
genau, nur "wie" willste die minderheit (normaler bürger) vor der mehrheit (aggro assis) schützen.?
vielleicht mit nem chip im hirn, so dass jeder aggro assi nen stromstoß kriegt wenn er an stunk, waffeneinsatz denkt...:D
also zum schutz der minderheit sind die gesetzte (waffenrecht) sehr sinvoll...:p
Lars´n Roll
07-01-2012, 21:15
Watt? :gruebel:
Simplicius
07-01-2012, 21:20
:biglaugh:
genau, nur "wie" willste die minderheit (normaler bürger) vor der mehrheit (aggro assis) schützen.?
differenzierte Bürgerrechte:
Jeder kriegt einen Transponder eingepflanzt, auf dem die jeweiligen Berechtigungen gespeichert sind.
Alle Gegenstände haben einen entsprechenden Transponder, die sie eindeutig identifizieren.
Wenn ein Schraubenzieherunberechtigter einen Schraubenzieher in die Hand nimmt, wird der für die Hand zuständige Bereich des motorischen Cortex blockiert und das Bußgeld per GPRS vom Konto abgebucht.:)
Doc Norris
07-01-2012, 21:23
differenzierte Bürgerrechte:
Jeder kriegt einen Transponder eingepflanzt, auf dem die jeweiligen Berechtigungen gespeichert sind.
Alle Gegenstände haben einen entsprechenden Transponder, die sie eindeutig identifizieren.
Wenn ein Schraubenzieherunberechtigter einen Schraubenzieher in die Hand nimmt, wird der für die Hand zuständige Bereich des motorischen Cortex blockiert und das Bußgeld per GPRS vom Konto abgebucht.:)
:rotfltota
wie geil, doch bitte mit stromstoß...... & da der motorische... blockiert.. is... haha.... zzzzzzz
lass uns eine petition einreichen...:hammer:
Lars´n Roll
07-01-2012, 21:37
Demolition Man, anyone?
Ich hab aufgehört, Die Grünen zu wählen, weil da auch so viele Heinis dabei sind, die die Menschen umerziehen wollen... natürlich nur zu seinem Besten.
Auch wenn ich vieles geteilt habe und immer noch teile, was die Grünen so vertreten, kann ich mich mit diesem Strickpulloverfaschismus nich anfreunden. Hoffe, dass sich die Piraten mal zu ner Art von linksliberaler Alternative zu den etablierten Parteien entwickeln...
Asahibier
09-01-2012, 08:00
Ich musste mein Einhandmesser sogar gestern einsetzen und war froh es dabei zu haben, waffenlos hätte ich die Wurstdose nicht aufbekommen...:ups:
Ein Einhandmesser ist sehr praktisch,
-Brot schneiden,
-auf der Arbeit Kartons aufschneiden,
-Bierflaschen öffnen,
-festgefressene Einmachglasdeckel anstechen,
-Papier zurechtschneiden wenn keine Schere zur Hand,
-Kabelbinder öffnen,
-festgefressene Knoten aufpopeln,
-bessere Chancen bei Notwendigkeit der SV, mit kleiner Tochter kann man nicht mehr so schnell wegrennen.
Einmal musste ich ein Messer einsetzen als mich ein Hund angegriffen hat, aber nicht die Klinge, ein Hieb mit dem Griff war glücklicherweise ausreichend...dennoch war ich froh drum :cool:
Simplicius
09-01-2012, 18:50
"Achtung Kontrolle" auf Sat 1, ist das ein Fake, oder werden da echte Polizisten begleitet?
Edit: hier das Video: http://www.kabeleins.de/tv/achtung-kontrolle/videos/folge/tasche-1200-euro-1.52829
gerade gesehen:
kooperativer Mann mit gepflegtem Äußeren (Südländer) auf Autobahn angehalten, der hat Orginalverpakte Messer dabei, angeblich für Freund in Türkei.
Die Messer befinden sich in einem Koffer, der wiederum im Kofferaum liegt.
Fahrer weist selbständig auf die Messer hin. (Hab leider den Anfang der Kontrolle nicht gesehen)
Beamter gibt zu, dass er sich nicht auskennt, da sich dauern alles ändert, behauptet aber, dass eine Mögliche OWI von der Klingenlänge und -breite abhinge.(?)
Nach dem Messen der Klingenlänge (<12cm) gibt er die Messer zurück, behält aber ein Messer mit einer sehr kurzen (1cm), beidseitig geschliffenen Klinge zurück.
Der Beamte meint, dass könne evtl. als "Faustmesser" eingestuft werden, obwohl die Klinge nicht in der mitte und senkrecht zum Griff, sondern am Ende des Griffs in dessen Verlängerung sitzt.
(eine spätere Überprüfng ergibt, dass die Messer nicht verboten sind)
Dann wäre das verbotenes Messer und damit eine Straftat.:ups:
Er behauptet auch, dass man mit Klingenlängen >= 12cm bzw. beidseitig geschlieffen nicht in die Öffentlichkeit dürfte.
Nach meinen bisherigen Kenntnissen darf ich ja wohl auch ein Schlachtermesser oder einen Dolch in meinem Kofferraum, noch dazu in einem Koffer transportieren, es gibt ja schließlich kein Führungs- oder Erwerbsverbot.
Ist diese Sendung ein Fake, oder sind einige Beamte so schlecht informiert und unsicher?
Wie soll denn da der Bürger sicher sein, ob er nicht irgendeine Gesetzesänderung verpasst hat und sein Dosenöffner plötzlich verboten und er damit Straftäter ist?
cross-over
09-01-2012, 22:00
Wie soll denn da der Bürger sicher sein, ob er nicht irgendeine Gesetzesänderung verpasst hat und sein Dosenöffner plötzlich verboten und er damit Straftäter ist?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :cool: . Ist leider so.
Raging Bull
10-01-2012, 02:05
Das Promblem ist, dass man sich plötzlich in der Illegalität oder wenigstens am Rande der derselben befindet, obwohl man etwas macht, dass eigentlich nie ein Problem war und mit dem man niemandem schadet oder sonstwie beeinträchtigt.
Du weiß ja offensichtlich selbst, wie Gesetze zu Stande kommen, deshalb verstehe ich nicht, wieso Du darauf beharrst, dass man sich, quasi als Asoziale Randgruppe egoistisch gegen eine Mehrheitsmeinung stellt, wenn die "Mehrheit" weder gefragt wurde, noch Interesse an dem Thema hat? Außerdem gehen viele Sachen die Mehrheit auch gar nichts an, weil sie nicht davon betroffen ist, was ich mache oder nicht mache.
Die Idee wurde in Berlin geboren und zum Gesetz gemacht, das ist ja auch so in der repräsentativen Demokratie.
Aber auch wenn Gesetze im Namen des Volkes erlassen werden, so sollte man sich doch aus den Augen verlieren, wo sie nüchtern betrachtet herkommen.
Man hat ne Möglichkeit gefunden, wie man Deutschland scheinbar sicherer machen kann, ohne dafür Geld auszugeben.
Natürlich hätte man sich das nicht getraut, wenn es haufenweise Wähler gäbe, die Wert darauf legen, Nunchakus und Wurfsterne zu besitzen oder Einhandmesser zu führen.
Dem ist aber nunmal nicht so - es gibt nur ne Handvoll Spinner, die den Kram toll finden und was die wollen, das kann man ja getrost ignorieren.
Deshalb verstehe ich nicht, dass es Dir schwerfällt anzuerkennen, dass da eine Minderheit übergangen wird, die aufgrund der winzigen Lobby nicht die Möglichkeit hat, ihre Interessen effektiv zu vertreten.
Da gilt scheinbar der Spruch: "Demokratie ist, wenn 5 Füchse und 1 Hase darüber abstimmen, was es zum Mittagessen gibt..."
Wenn das Dein Demokratieverständnis ist, dann bin ich derjenige, der da etwas enttäuscht dasteht.
Ich will das jetzt nicht zu sehr vertiefen, weils n bisschen arg ins Politische abgleitet.
Es mögen bessere demokratische Systeme denkbar sein, aber derzeit müssen wir mit den vorhandenen Gegebenheiten klarkommen und um das zu diskutieren müssten wir richtig in die Materie einsteigen, was den Mods sicher nicht gefallen wird.
Wie es derzeit hierzulande aussieht muss ich Dir nicht erläutern.
Ich verstehe, was Du sagen willst, aber man muss auch damit leben, wenn Menschen in entsprechenden Positionen etwas verfügen, dass einem selbst zuwiderläuft, solange diese Position von der Mehrheit -sei es nun zustimmend, fordernd oder auch stillschweigend- geduldet wird.
Ich finde es zB auch "bescheiden", dass das BVerfG nur auf Antrag nach Erschöpfung des Rechtsweges tätig wird. Das läuft meinem Verständnis von einem System of Checks and Balances völlig zuwider.
Im vorliegenden Fall würde ich aber selbst einem WaffG in bestehender Form zustimmen, da ich einfach das Eigenschutzinteresse von Dritten über das Interesse derartige Gegenstände in der Öffentlichkeit zugriffsbereit führen zu wollen stelle.
Ich halte einfach den Eingriff gegenüber dem verfolgten Zweck für nachrangig - da gehts halt in die persönliche Meinung.
Und wenn ich doch, etwa vom Zoll, kontrolliert werde? Wenn die nach Drogen- und Schmuggelgut suchen, dann führen die auch mal Leibesvisitationen durch.
Dann muss ich wieder darauf hoffen, dass der Beamte selbst entscheidet, dass ich nen anerkannten Grund habe, ein Messer in der Tasche zu haben, kann mich aber nicht darauf verlassen.
verbinde ich mal mit folgender Aussage:
Mit der gleichen Begründung, mit der Polizisten ja auch Platzverweise aussprechen können.
Aggro-Assi fuchtelt in der Öffentlichkeit mit Messer rum und hat Leute bedroht - Gefahrenabwehr.
Unbescholtener Bürger wird bei ner Routinekontrolle durchsucht, sein Messer eingezogen und ne Owi ausgeschrieben - Gängelung von "Minderheiten".
Ich sehe keinen Grund, dass man irgendwelche Grenzen ziehen muss.
Der Grund ist doch anhand Deiner Posts offen sichtbar.
Ich kann gar nicht mehr (oder nur sehr erschwert) präventiv tätig werden, sondern muss auf einen Vorfall warten und kann nur noch nach der StPO handeln.
Da Du den "Aggro-Assi" nur schwerlich in juristische Definitionen pressen kannst, geben entweder Lars und Aggi ihre Messer ab oder Beide behalten es. Als Ausnahme wäre nur möglich, wenn Aggi schon mehrfach einschlägig aufgefallen ist. Sprich wenn Aggi schon n paar Leute angestochen hat.
Per Augenmaß das machen zu wollen ist extrem schwer - da brüllt sofort einer "Minderheitenschutz", "Willkür" oder "Polizeistaat". So ist gesetzlich geregelt, dass Beide abgeben müssen und wenn der Beamte das Augenmaß hat, dass Lars keine Gefährdung darstellt, dann lässt er ihm auch sein Messer.
Die Lage würde sich mit der von Dir geforderten Regelung ohnehin kaum ändern - Du willst Dich nicht dem Gusto des Beamten beim Führen Deines Messers verlassen. Was aber wenn der Beamte zu dem Schluß kommt, Lars unter "Aggro-Assi" einordnen zu müssen? (Nicht dass ich Dich für einen halte!) Aber da will ich dann schon mal nen Vorschlag hören, wie das gesetzlich manifestiert werden soll.
Wozu brauche ich denn einen Grund? Es ist ne verkehrte Welt, wenn man rumdreht, dass es nicht mehr derjenige ist, der mir Vorschriften macht, der diese begründen muss.
Also müssten wir gleich alle Führerscheine abschaffen. Womit begründen sich die?
Ob nun Waffenberechtigungsschein oder Führerschein - beides ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Und bei beidem ist das Einhalten der gegebenen Vorschriften Voraussetzung.
Im Falle eines Taschenmessers sollte das auf der Hand liegen. Es in einem verschließbaren Behältniss zu transportieren würde aus einem praktischen Werkzeug, dass kompakt und stets zur Hand ist ein sehr viel unpraktischeres Werkzeug machen.
Einhand-Taschenmesser. Nicht alle Taschenmesser.
Und ich versteh jetzt echt nicht warum die so wahnsinnig viel unpraktischer im Alltag werden. Wir sind ja nicht MacGyver. Ich finde das Hinzuziehen einer zweiten Hand oder das Herausnehmen aus dem Behältnis schränken den Nutzen dieses Werkzeugs nun wirklich nicht wesentlich ein.
Hab mich an der Petition damals beteiligt. Und mir ist schon klar, dass die Welt aussieht, wie sie aussieht und ich plane auch nicht, einer terroristischen Vereinigung beizutreten, nur weil mir manche Gesetze nicht passen. Aber meine Unzufriedenheit mit dem ein oder anderem Sachverhalt werde ich hoffentlich noch äußern dürfen.
Ich bitte darum. Aber ich werde auch eine davon abweichende Meinung äußern dürfen.
Warum man nicht überall ohne Tempolimit fahren kann lässt sich immerhin begründen und hat AFAIK auch Resulte gezeigt, wenn ich mich nicht falsch erinnere...
Wieso?
Wenn Oma Elsa die Kurve net mit 80 packt, ich die als Vielfahrer aber locker mit 150 schaffe, warum sollte für mich dasselbe Tempolimit gelten? Da werde ich quasi unter Generalverdacht gestellt, zu blöd zu sein, dass selbst einschätzen zu können.
Ist imo dieselbe Argumentation, wie die Deine im WaffG
(Unabhängig davon rede ich in der Hauptsache von Autobahnen. Da gibts ziemlich eindeutige Statistiken - ab 140 sinkt die Unfallwahrscheinlichkeit signifikant, alleine schon wegen der deutlich höheren Aufmerksamkeit der Fahrer)
Vorhin wurden Leute, die gerne Einhandmesser führen möchten und die Einschränkungen doof finden noch mit Exhibitionisten verglichen und jetzt sind wir schon bei den Pädophilen... :rolleyes:
Alter, hör Dir mal selbst zu.
Alter, mach ich.
Ich vergleich da auch nicht auf ethisch-moralischer Ebene, sondern lediglich auf sachlicher. Und da bleibt eben, dass alle 3 gegen bestehendes Recht verstoßen und das möglicherweise doof finden, weil es ihren Neigungen widerspricht. Die Analogie ist unbestreitbar da.
Gruß
Bull
Raging Bull
10-01-2012, 02:19
Ist diese Sendung ein Fake, oder sind einige Beamte so schlecht informiert und unsicher?
Sind sie oft. Du merkst ja, was hier für eine Unsicherheit herrscht.
Übrigens finde ich es ohnehin sehr denkwürdig, dass in diesen Sendungen häufig Beamte zu sehen sind, die ihren Job nicht sonderlich gut können/machen. Keine Ahnung wer die auswählt.
Wie soll denn da der Bürger sicher sein, ob er nicht irgendeine Gesetzesänderung verpasst hat und sein Dosenöffner plötzlich verboten und er damit Straftäter ist?
So weit wirds wohl nicht kommen, aber im Zweifelsfall halt Internet nutzen und betreffendes Gesetz lesen.
Chen-Xin Danny
10-01-2012, 02:43
Ich habe zwei Einhandmesser von Al Mar. Gesamtlänge 13 cm und
die Klingenlänge beträgt ca. 5,5 cm.
Da es diese Messer nur für die rechte Hand gab, habe ich zwei gekauft
und eins umgebaut. So kann ich gleichtzeitig rechts und links
bei Lebensgefahr sehr schnell die Messer gleichzeitig aufklappen und
zustechen.
Es gilt den Gegner sofort in Notwehr ( ! ) kampfunfähig zu machen.
Schafft man das nicht sofort, empfehle ich körperlich überlegenen Gegnern das
schnelle Weglaufen.
Diese Messer sind klein und schwarz, liegen sehr gut in der Hand und
lassen sich leicht öffnen. Ich habe dazu die Öffnungsstifte durch
längere ersetzt. Das hat den Vorteil, dass der Stift noch als Bremse für
den Daumen beim Zustechen wirkt.
Alle scharfen Messer sind sehr gefährlich. Wer damit nicht umgehen kann,
sollte niemals eines dabei haben um es im Kampf zu benutzen.
Der Besitz dieser Messer sind legal.
Vor zwei Jahren habe ich Einhandmesser noch bei Aldi kaufen können.
Am gefährlichsten ( und verboten ) sind die extrem starken Springmesser.
Die Klinge saust mit sehr hoher Geschwindigkeit aus dem Schaft. Ich besitze
nur legale Messer. Auch das hier selbstgebaute ist legal:
Chen-Xin Danny Wurfmessergeschoss - YouTube (http://youtu.be/byQH80S7cd8)
LOL
Chen-Xin
Schnueffler
10-01-2012, 05:36
Keine Ahnung wer die auswählt.
Viele wollen garnicht ins Fernsehen! ;)
Ich habe zwei Einhandmesser von Al Mar. Gesamtlänge 13 cm und
die Klingenlänge beträgt ca. 5,5 cm.
Da es diese Messer nur für die rechte Hand gab, habe ich zwei gekauft
und eins umgebaut. So kann ich gleichtzeitig rechts und links
bei Lebensgefahr sehr schnell die Messer gleichzeitig aufklappen und
zustechen.
Es gilt den Gegner sofort in Notwehr ( ! ) kampfunfähig zu machen.
Schafft man das nicht sofort, empfehle ich körperlich überlegenen Gegnern das
schnelle Weglaufen.
Diese Messer sind klein und schwarz, liegen sehr gut in der Hand und
lassen sich leicht öffnen. Ich habe dazu die Öffnungsstifte durch
längere ersetzt. Das hat den Vorteil, dass der Stift noch als Bremse für
den Daumen beim Zustechen wirkt.
Alle scharfen Messer sind sehr gefährlich. Wer damit nicht umgehen kann,
sollte niemals eines dabei haben um es im Kampf zu benutzen.
Der Besitz dieser Messer sind legal.
Vor zwei Jahren habe ich Einhandmesser noch bei Aldi kaufen können.
Am gefährlichsten ( und verboten ) sind die extrem starken Springmesser.
Die Klinge saust mit sehr hoher Geschwindigkeit aus dem Schaft. Ich besitze
nur legale Messer. Auch das hier selbstgebaute ist legal:
Chen-Xin Danny Wurfmessergeschoss - YouTube (http://youtu.be/byQH80S7cd8)
LOL
Chen-Xin
Du weißt schon, das die Einhandmesser einem Führungsverbot unterliegen und SV kein anerkannter Grund ist?
Asahibier
10-01-2012, 06:13
Ich hab die Aldimesser auch noch,
haben - legal
tragen - illegal
@Schnüffler: wenn es um wirkliche SV geht ist mir das mit der OWI zunächst mal Wurscht :cool:
Schnueffler
10-01-2012, 06:29
@Schnüffler: wenn es um wirkliche SV geht ist mir das mit der OWI zunächst mal Wurscht :cool:
Wohl wahr, nur wenn man bei YT noch 16 ist, mit zwei modifizierten Einhandmesser, Wurfmessern oder Messern mit Federn durch die Gegend rennt, wird sich die Rennleitung auch ihren Teil denken.
hand-werker
10-01-2012, 07:14
Ich habe zwei Einhandmesser von Al Mar. Gesamtlänge 13 cm und
die Klingenlänge beträgt ca. 5,5 cm.
Da es diese Messer nur für die rechte Hand gab, habe ich zwei gekauft
und eins umgebaut. So kann ich gleichtzeitig rechts und links
bei Lebensgefahr sehr schnell die Messer gleichzeitig aufklappen und
zustechen.
Es gilt den Gegner sofort in Notwehr ( ! ) kampfunfähig zu machen.
Schafft man das nicht sofort, empfehle ich körperlich überlegenen Gegnern das
schnelle Weglaufen.
Diese Messer sind klein und schwarz, liegen sehr gut in der Hand und
lassen sich leicht öffnen. Ich habe dazu die Öffnungsstifte durch
längere ersetzt. Das hat den Vorteil, dass der Stift noch als Bremse für
den Daumen beim Zustechen wirkt.
Alle scharfen Messer sind sehr gefährlich. Wer damit nicht umgehen kann,
sollte niemals eines dabei haben um es im Kampf zu benutzen.
Der Besitz dieser Messer sind legal.
Vor zwei Jahren habe ich Einhandmesser noch bei Aldi kaufen können.
Am gefährlichsten ( und verboten ) sind die extrem starken Springmesser.
Die Klinge saust mit sehr hoher Geschwindigkeit aus dem Schaft. Ich besitze
nur legale Messer. Auch das hier selbstgebaute ist legal:
Chen-Xin Danny Wurfmessergeschoss - YouTube (http://youtu.be/byQH80S7cd8)
LOL
Chen-Xin
http://media.comicvine.com/uploads/8/86445/1807115-wh_double_facepalm_1_.jpg
Bei mir kommt gerade die Frage auf, ob auch die Bewaffnung gegen eine momentane Bedrohungslage also zur SV aus gegebenen Anlass ein anerkannter Zweck ist oder nicht.
Schnueffler
10-01-2012, 07:29
Bei mir kommt gerade die Frage auf, ob auch die Bewaffnung gegen eine momentane Bedrohungslage also zur SV aus gegebenen Anlass ein anerkannter Zweck ist oder nicht.
Also du greifst zu einem Messer, was irgendwo rumliegt, wenn du gerade angegriffen wirst?
Also du greifst zu einem Messer, was irgendwo rumliegt, wenn du gerade angegriffen wirst?
Annahme
Ich muss Aufgrund voriger Ereignisse mit Angriffen rechnen und stecke ein Messer ein, um diese ggf. abzuwehren.
hand-werker
10-01-2012, 07:41
@ sbenji: du warst also z. b. an einer boxerei beteiligt und der unterlegene kontrahent hat angekündigt, dich bei nächster gelegenheit platt zu machen? in folge dessen steckst du ein messer ein?
nach meinem im forum angelesenen halbwissen würde ich auch in diesem fall sagen: sv ist kein sozial anerkannter zweck. bestimmte kandidaten müssten dann ja permanent bewaffnet durch die gegend laufen.
mach mal 'Bedrohung durch Ex einer neuen Lebensgefährtin', oder 'soziales Angagement, was dem einen oder anderen nicht passt' usw daraus.
hand-werker
10-01-2012, 07:59
würde ich als laie trotzdem weiter so beurteilen. so lange du keine genehmigung hast, darfst du bestimmte messer halt nicht führen.
bei konkreter gefährdungslage, könnte man sich natürlich überlegen, ob man das risiko einer owi-anzeige in kauf nimmt. im fall der fälle (sv) spielt es ja ohnehin keine rolle mehr, ob man das zur verfügung stehende mittel zur verteidigung jetzt legal oder illegal bei sich trägt. da müsste man dann das bußgeld wegen dem illegal geführten messer halt zahlen.
edit: damit will ich natürlich niemanden zu einer illegalen handlung aufrufen. und ich selber führe keine messer mit mir. weder legal noch illegal.
Simplicius
10-01-2012, 08:36
Übrigens finde ich es ohnehin sehr denkwürdig, dass in diesen Sendungen häufig Beamte zu sehen sind, die ihren Job nicht sonderlich gut können/machen. Keine Ahnung wer die auswählt.
Wahrscheinlich will sich die jeweilige Dienststelle in besonders gutem Licht darstellen.
In der Sendung waren das ein Oberkommisar und ein Kommissar, der Kommissar kam eventuell frisch von der Hochschule?
Ist so ein Team üblich bei der Autobahnpolizei, oder wird der Job normalerweise von niedrigeren Dienstgraden gemacht?
Schnueffler
10-01-2012, 10:10
Wahrscheinlich will sich die jeweilige Dienststelle in besonders gutem Licht darstellen.
In der Sendung waren das ein Oberkommisar und ein Kommissar, der Kommissar kam eventuell frisch von der Hochschule?
Ist so ein Team üblich bei der Autobahnpolizei, oder wird der Job normalerweise von niedrigeren Dienstgraden gemacht?
NRW bildet zum Beispiel nur noch gehobenen Dienst aus!
Also sind alle neuen Leute Kommissare!
so überwiegt letztendlich das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger - sprich, wenn das Verbot dazu führt, dass sich eine Mehrheit dadurch sicherer fühlt, ist es legitim. Völlig unabhängig zum ohnehin kaum meßbarer Grad der objektiven Sicherheit.
Die Tatsache, dass sich die Bevölkerungsmehrheit fälschlich (!) sicherer fühlt, soll ein ausreichender legitimer Zweck sein, um Freiheitsrechte per Verbot einzuschränken?
Willkommen in der angeblichen Null-Risiko-Gesellschaft, in der dank populistischer Politiker, die die Angst der Menschen ausnutzen, die Freiheit der Bürger immer weiter eingeschränkt wird, bis alles, was abstrakt nach Gefahr aussieht, verboten oder wenigstens durchreglementiert ist.
Davon gibt es zwar nicht einen Toten oder Verletzten weniger, aber immerhin fühlen sich die Menschen ja sicherer. Bis zum nächsten Toten im Nahverkehr. Diesmal nicht mit dem Einhandmesser abgestochen, sondern mit dem geschärften Schraubendreher.
Auf zum Schraubendreher-Verbot! :rolleyes:
Chen-Xin Danny
10-01-2012, 18:20
Ich nehme an, man will die Bevölkerung entwaffnen, damit
sie keine Möglichkeit zum Widerstand im Ernstfall
gegen den Staat hat.
Jede andere Begründung halte ich für extrem verbogen.
Chen-Xin
Ich nehme an, man will die Bevölkerung entwaffnen, damit
sie keine Möglichkeit zum Widerstand im Ernstfall
gegen den Staat hat.
Jede andere Begründung halte ich für extrem verbogen.
Chen-Xin
Naja, das ist auf jeden Fall die Begründung der White Trash/Militia "Bewegung" in Amiland.
Ich glaube "second commandment".
Stichwort NRA.
Tuborgjugend
10-01-2012, 18:34
Ich nehme an, man will die Bevölkerung entwaffnen, damit
sie keine Möglichkeit zum Widerstand im Ernstfall
gegen den Staat hat.
Jede andere Begründung halte ich für extrem verbogen.
Chen-Xin
na rate mal, wer in Deutschland angefangen hat, Schusswaffen für den Normalbüger zu verbieten.... ich sags dir: Hitler
“Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!”
(Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15. 09.1935)
Anmerkung: Das derzeit geltende Deutsche Waffengesetz geht in weiten Teilen auf die von der NSDAP erlassenen Gesetze zurück.
Noch n sehr passendes Zitat
“Gesetze, welche das Tragen von Waffen verbieten (…) entwaffnen nur jene, welche weder geneigt noch entschlossen sind, Verbrechen zu begehen. (…) Solche Gesetze verschlimmern die Dinge für die Überfallenen und machen sie besser für die Angreifer; sie helfen eher Morde zu fördern als sie zu verhindern, denn ein unbewaffneter wird mit größerer Sicherheit angegriffen als ein bewaffneter Mann.”
(Cesare Beccaria, Vater des modernen Strafrechts)
Schnueffler
10-01-2012, 19:29
Ich nehme an, man will die Bevölkerung entwaffnen, damit
sie keine Möglichkeit zum Widerstand im Ernstfall
gegen den Staat hat.
Jede andere Begründung halte ich für extrem verbogen.
Chen-Xin
Du bist anscheinend ziemlich verbogen! ;)
Du bist anscheinend ziemlich verbogen! ;)
nee, mit 18 lässt er sich noch verbiegen. ;)
Chen-Xin Danny
10-01-2012, 20:30
In Krankenhäusern bei uns sterben
jährlich ca. 40-60 Tausend Menschen an den Folgen von
mangelner Hygiene, wie ich oben lesen konnte. Wenn es
wirklich um Menschenleben und Gesundheit ginge
bei dem Messerverbot, würde man hier was unternehmen.
Man sollte wie in den USA auch bei uns Schusswaffen erlauben.
Jeder der eine Schusswaffe tragen darf, ist nicht vorbestraft.
Chen-Xin
Schnueffler
10-01-2012, 20:39
In Krankenhäusern bei uns sterben
jährlich ca. 40-60 Tausend Menschen an den Folgen von
mangelner Hygiene, wie ich oben lesen konnte. Wenn es
wirklich um Menschenleben und Gesundheit ginge
bei dem Messerverbot, würde man hier was unternehmen.
Man sollte wie in den USA auch bei uns Schusswaffen erlauben.
Jeder der eine Schusswaffe tragen darf, ist nicht vorbestraft.
Chen-Xin
Ein bißchen wirr!
Naja, das ist auf jeden Fall die Begründung der White Trash/Militia "Bewegung" in Amiland.
Ich glaube "second commandment".
Stichwort NRA.
Amendment. ;)
Lars´n Roll
11-01-2012, 09:40
Ich verstehe, was Du sagen willst, aber man muss auch damit leben, wenn Menschen in entsprechenden Positionen etwas verfügen, dass einem selbst zuwiderläuft, solange diese Position von der Mehrheit -sei es nun zustimmend, fordernd oder auch stillschweigend- geduldet wird.
Ich lebe ja auch damit - so wie ich viele andere Sachen akzeptiere, die mir nicht schmecken.
Ich halte einfach den Eingriff gegenüber dem verfolgten Zweck für nachrangig - da gehts halt in die persönliche Meinung.
Offensichtlich.
Ich kann gar nicht mehr (oder nur sehr erschwert) präventiv tätig werden, sondern muss auf einen Vorfall warten und kann nur noch nach der StPO handeln.
Na, aber sicher! Wenn die sagen, Studenten feiern in ihren WGs oft Parties und machen sich der Ruhestörung schuldig und man denen präventiv ihre Stereoanlagen wegnimmt ist das auch nicht lustig.
Da Du den "Aggro-Assi" nur schwerlich in juristische Definitionen pressen kannst, geben entweder Lars und Aggi ihre Messer ab oder Beide behalten es. Als Ausnahme wäre nur möglich, wenn Aggi schon mehrfach einschlägig aufgefallen ist. Sprich wenn Aggi schon n paar Leute angestochen hat.
Per Augenmaß das machen zu wollen ist extrem schwer - da brüllt sofort einer "Minderheitenschutz", "Willkür" oder "Polizeistaat".
Ich will ja auch nicht, dass jemand via Augenmaß als Asi eingestuft und "entwaffnet" wird - wo kommen wir denn da hin? Selbstverständlich rede ich davon, sowas gleichzeitig mit anderen Mitteln wie dem Platzverweis anzuwenden, also jemanden unter Umständen zu durchsuchen und ihm gefährliche Gegenstände abzunehmen, wenn er bereits negativ aufgefallen ist und deshalb kontroliert wird!
Also müssten wir gleich alle Führerscheine abschaffen. Womit begründen sich die?
Ob nun Waffenberechtigungsschein oder Führerschein - beides ist ein begünstigender Verwaltungsakt. Und bei beidem ist das Einhalten der gegebenen Vorschriften Voraussetzung.
Ist ja auch richtig so - Auto und Schußwaffe sind Gegenstände, die eine Ausbildung vorraussetzen um mit ihnen so umgehen zu können, wie man es von Fahrzeugführern und Waffenbesitzern erwartet. Ausbildungsnachweise, wenn man so will.
Einhand-Taschenmesser. Nicht alle Taschenmesser.
Und ich versteh jetzt echt nicht warum die so wahnsinnig viel unpraktischer im Alltag werden. Wir sind ja nicht MacGyver. Ich finde das Hinzuziehen einer zweiten Hand oder das Herausnehmen aus dem Behältnis schränken den Nutzen dieses Werkzeugs nun wirklich nicht wesentlich ein.
Herausnehmen aus dem Behältnis wäre allein schon unpraktisch, weil man zusätzlich ein geeignetes Behältnis mitführen müsste - kann ich auch gleich mit ner Wertzeugkiste in der Hand durch die Gegend rennen...
Ich bitte darum. Aber ich werde auch eine davon abweichende Meinung äußern dürfen.
Hab ja nicht versucht, es Dir zu verbieten. ;) Finde halt nur "ich brauch das ja auch nicht, also musst Du es auch nicht machen" ist ne blöde Meinung.
Wieso?
Wenn Oma Elsa die Kurve net mit 80 packt, ich die als Vielfahrer aber locker mit 150 schaffe, warum sollte für mich dasselbe Tempolimit gelten? Da werde ich quasi unter Generalverdacht gestellt, zu blöd zu sein, dass selbst einschätzen zu können.
Ist imo dieselbe Argumentation, wie die Deine im WaffG
(Unabhängig davon rede ich in der Hauptsache von Autobahnen. Da gibts ziemlich eindeutige Statistiken - ab 140 sinkt die Unfallwahrscheinlichkeit signifikant, alleine schon wegen der deutlich höheren Aufmerksamkeit der Fahrer)
Hab ich mich nicht mit beschäftigt, dachte immer dass die Tempolimits die Unfallzahlen gesenkt hätten.
Naja, egal - die Oma die rumkriecht kommt ja auch ans Ziel. Wie wärs allgemein wenn wir schneller als 80 fahren für alle ohne zwingendes, berechtigtes Interesse (das heißt, alle die kein Blaulicht haben) verbieten, dann wärs ja auch fair.
Ich vergleich da auch nicht auf ethisch-moralischer Ebene, sondern lediglich auf sachlicher. Und da bleibt eben, dass alle 3 gegen bestehendes Recht verstoßen und das möglicherweise doof finden, weil es ihren Neigungen widerspricht. Die Analogie ist unbestreitbar da.
Da ist gar nix sachlich, weil der Knackpunkt nicht der ist, dass Kinderschänder und Leute die ein Taschenmesser dabei ist haben nich beide was machen, dass der Mehrheitsbevölkerung nunmal nicht so am Herzen liegt, sondern dass Exhibitionisten und Kinderschänder ihre Interessen zwingend auf Kosten anderer durchsetzen.
Das ich dass überhaupt erklären muss!
Beim Führungsverbot für Einhandmesser ist es genau umgekehrt - da wird die Freiheit anderer beschränkt, obwohl deren Handeln niemanden tangiert.
Nymphaea Alba
11-01-2012, 12:12
Du weißt schon, das die Einhandmesser einem Führungsverbot unterliegen und SV kein anerkannter Grund ist?
Taschenmesser, die sich auch mit einer Hand öffnen lassen, aber keine arretierbare Klinge besitzen, dürfen aber zur SV oder zum Waldspaziergang getragen werden? Ich vergess das immer.
Nymphaea Alba
11-01-2012, 12:14
In Krankenhäusern bei uns sterben
jährlich ca. 40-60 Tausend Menschen an den Folgen von
mangelner Hygiene, wie ich oben lesen konnte. Wenn es
wirklich um Menschenleben und Gesundheit ginge
bei dem Messerverbot, würde man hier was unternehmen.
Chen-Xin
Wird es doch auch? ;) Liegt einzig und allein am Einzelnen, wie der Hygienevorschriften außerhalb der Kontrollen umsetzt. Leider ist eine ständige Kontrolle der Einhaltung der Hygienevorschriften schlicht nicht möglich.
Schnueffler
11-01-2012, 12:17
Taschenmesser, die sich auch mit einer Hand öffnen lassen, aber keine arretierbare Klinge besitzen, dürfen aber zur SV oder zum Waldspaziergang getragen werden? Ich vergess das immer.
Das sind dann ja keine Einhandmesser.
Und ich würde bei ner Kontrolle nicht sagen, das ich ein Messer zur SV trage. Sieht immer doof aus!
Amendment. ;)
Danke, richtig. :)
War mir auch nicht sicher.
Nymphaea Alba
11-01-2012, 12:31
Das sind dann ja keine Einhandmesser.
Und ich würde bei ner Kontrolle nicht sagen, das ich ein Messer zur SV trage. Sieht immer doof aus!
Naja freiwillig würde ich das auch nicht auf die Nase binden. Fragte mich eben nur, wie das aufgefasst wird, vielleicht auch bei einer Frau anders als bei einem Mann?
Gibt ja auch solche Messer, die sich früher arretieren ließen und später nicht mehr..
Und wenn man spät abends joggen geht oder nachts ein paar km lang den Weg nach Hause sucht, ist es schön sowas in der Jacken- oder Hosentasche zu haben. :o
Bzw. manchmal auch einfach für den Weg im Wald.
Naja freiwillig würde ich das auch nicht auf die Nase binden. Fragte mich eben nur, wie das aufgefasst wird, vielleicht auch bei einer Frau anders als bei einem Mann?
Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig vom Geschlecht des Täters. Der Polizeibeamte hat bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum, ob und gegen wen er tätig wird. Allerdings wird dir hier wohl kaum jemand weissagen können, ob und in welcher Situation Du damit durchkämst oder nicht. ;)
Gibt ja auch solche Messer, die sich früher arretieren ließen und später nicht mehr..
Und wenn man spät abends joggen geht oder nachts ein paar km lang den Weg nach Hause sucht, ist es schön sowas in der Jacken- oder Hosentasche zu haben. :o
Bzw. manchmal auch einfach für den Weg im Wald.
Du willst dich mit nem ausgeleierten Einhänder verteidigen? Autsch! :ups:
Wenn Du dich beim Joggen u.ä. verteidigen willst, tut's auch ein x-beliebiges Gürtel-/Fahrtenmesser, Klingenlänge unter 12 cm.
Halte ich von der Gefährlichkeit her dem Einhandmesser für deutlich überlegen.
Edith: Bin jetzt nicht gerade Experte dafür, aber ich schätze Akido ist als Grundlage für die Waffen-SV denkbar ungeeignet. Wenn Du dich ernsthaft bedroht fühlst, solltest Du m.E. mal lieber einen Wechsel in Betracht ziehen.
Doc Norris
11-01-2012, 20:27
Edith: Bin jetzt nicht gerade Experte dafür, aber ich schätze Akido ist als Grundlage für die Waffen-SV denkbar ungeeignet. Wenn Du dich ernsthaft bedroht fühlst, solltest Du m.E. mal lieber einen Wechsel in Betracht ziehen.
hm, das wäre mal ne interessante frage.... :)
dürfte diese in einem anderen thema zitiert werden..?
Raging Bull
12-01-2012, 02:11
Wahrscheinlich will sich die jeweilige Dienststelle in besonders gutem Licht darstellen.
In der Sendung waren das ein Oberkommisar und ein Kommissar, der Kommissar kam eventuell frisch von der Hochschule?
Ist so ein Team üblich bei der Autobahnpolizei, oder wird der Job normalerweise von niedrigeren Dienstgraden gemacht?
Üblich. Wie Schnüffler schreibt, wer will schon da ins Fernsehen.
Gerade wenn einer noch jung ist macht er sich damit einige Möglichkeiten zunichte.
Raging Bull
12-01-2012, 02:17
Die Tatsache, dass sich die Bevölkerungsmehrheit fälschlich (!) sicherer fühlt, soll ein ausreichender legitimer Zweck sein, um Freiheitsrechte per Verbot einzuschränken?
Willkommen in der angeblichen Null-Risiko-Gesellschaft, in der dank populistischer Politiker, die die Angst der Menschen ausnutzen, die Freiheit der Bürger immer weiter eingeschränkt wird, bis alles, was abstrakt nach Gefahr aussieht, verboten oder wenigstens durchreglementiert ist.
Davon gibt es zwar nicht einen Toten oder Verletzten weniger, aber immerhin fühlen sich die Menschen ja sicherer. Bis zum nächsten Toten im Nahverkehr. Diesmal nicht mit dem Einhandmesser abgestochen, sondern mit dem geschärften Schraubendreher.
Auf zum Schraubendreher-Verbot! :rolleyes:
Joah...wenn das als Parteiprogramm ausreicht und die Leute Dich wählen, ist das eben so.
Warum steht denn ne Piratenpartei auf einmal mit so vielen Wählern da und überlegt erst jetzt, was man denn außer mehr Internetfreiheiten noch so fordern könne.
Oder eine Partei Rechtsstaatliche Offensive.
Is halt so...ihr wisst doch selbst, wie viel Leute hier von den ach so krasse Streetfights hatten. Das lässt sich natürlich parteipolitisch nutzen. Is halt so in ner Gesellschaft, die 3 Stunden täglich mit Vera am Mittag, Richter Alexander Hold und X-Diaries verbringt. Die haben halt dasselbe aktive Wahlrecht wie der Politikprofessor, der Soziologiestudent und der Verfassungsrichter
Raging Bull
12-01-2012, 02:26
Da ist gar nix sachlich, weil der Knackpunkt nicht der ist, dass Kinderschänder und Leute die ein Taschenmesser dabei ist haben nich beide was machen, dass der Mehrheitsbevölkerung nunmal nicht so am Herzen liegt, sondern dass Exhibitionisten und Kinderschänder ihre Interessen zwingend auf Kosten anderer durchsetzen.
Das ich dass überhaupt erklären muss!
Beim Führungsverbot für Einhandmesser ist es genau umgekehrt - da wird die Freiheit anderer beschränkt, obwohl deren Handeln niemanden tangiert.
Da muss ich gegenhalten.
Ich sprach von Pädophilen, nicht Kinderschändern. Das ist oft, nicht immer dasselbe. Auch gibt es Fälle von Leuten mit einer 13-jährigen Freundin. Das tut dann auch keinem "weh". Dennoch wird der Straftatbestand erfüllt.
Und auf wessen Kosten gehts, wenn der XY seinen Dödel in der Fußgängerzone raushängt? Können ja auch weggucken. Und wenn man ehrlich ist, hat eine Mehrzahl der Menschen dort mit sowas ganz andere Sachen gemacht und die Minderzahl juckts net, weil die noch nix Schlimmes darin sieht, wenn der Dödel raushängt.
Aber wenn einer angestochen wird, weil man dem YZ sein Messer vorher nicht abnehmen konnte, dann setzt man das Messer-jederzeit-schnellstens-verfügbar-Interesse auf Kosten des Lebensinteresses durch.
Übrigens n guter Vergleich mit der Stereoanlage!
Nymphaea Alba
13-01-2012, 10:14
Es ist und bleibt eine Ordnungswidrigkeit, unabhängig vom Geschlecht des Täters. Der Polizeibeamte hat bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum, ob und gegen wen er tätig wird. Allerdings wird dir hier wohl kaum jemand weissagen können, ob und in welcher Situation Du damit durchkämst oder nicht. ;)
Das ist wohl wahr. Ich habe das zwar schon mal von jemanden auseinandergesetzt bekommen, den es (ebenfalls) interessiert, aber verdränge vermutlich aus meinem eigenen Interesse heraus meine Messer zu benutzen, die Inhalte immer wieder.
Du willst dich mit nem ausgeleierten Einhänder verteidigen? Autsch! :ups:
Weil die Klingen dann hin und her wammeln? :D Nein, meine Messer sind alle noch arretierbar. Ich weiß nur, dass mir mal jemand gezeigt hat, wie man die Liner rausbekommt; ist ja dann zumindest für den Wald(Schnitzspaziergang) ok. War eigentlich wirklich nur Neugierde ob es das Thema der arretierbaren Klinge war, was die Einhandmesser unters Trageverbot fallen lässt.
Wenn Du dich beim Joggen u.ä. verteidigen willst, tut's auch ein x-beliebiges Gürtel-/Fahrtenmesser, Klingenlänge unter 12 cm.
Ja. Find die nicht so handlich, aber ja, stimmt bestimmt.
Edith: Bin jetzt nicht gerade Experte dafür, aber ich schätze Akido ist als Grundlage für die Waffen-SV denkbar ungeeignet. Wenn Du dich ernsthaft bedroht fühlst, solltest Du m.E. mal lieber einen Wechsel in Betracht ziehen.
Dafür hat man doch seine Bokken-Übungen... :D ;) Aikido ist auch in anderer SV-Hinsicht meiner Meinung nach ungeeignet. Aber das ist ein anderes Feld. Ich fühl mich nicht ernsthaft bedroht. Die Messer liegen die meiste Zeit tatsächlich in der Vitrine. Schon weil ich zu vergesslich für die Sorgen im Vorfeld bin. Aber manchmal, je nach Ort und Zeit, würde es das illusorische Sicherheitsgefühl schon granatenmäßig in die Höhe heben, völlig unberechtigt vermutlich, vor allem wenn man sich am Ende selbst damit schneidet.
cross-over
13-01-2012, 10:24
Edith: Bin jetzt nicht gerade Experte dafür, aber ich schätze Akido ist als Grundlage für die Waffen-SV denkbar ungeeignet. Wenn Du dich ernsthaft bedroht fühlst, solltest Du m.E. mal lieber einen Wechsel in Betracht ziehen.
Dafür hat man doch seine Bokken-Übungen... :D ;) Aikido ist auch in anderer SV-Hinsicht meiner Meinung nach ungeeignet. Aber das ist ein anderes Feld. .
Gibt aber auch Ausnahmen. Was ich bisher von Christian Tissier (Christian Tissier Shihan 7° Dan Aikïkaï, Aïkido (http://www.christiantissier.com/)) http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Tissier gesehen habe halte ich durchaus für SV fähig. Der ist aber auch wie schon gesagt eine Ausnahme.
Nymphaea Alba
13-01-2012, 10:39
Gibt aber auch Ausnahmen. Was ich bisher von Christian Tissier (Christian Tissier Shihan 7° Dan Aikïkaï, Aïkido (http://www.christiantissier.com/)) gesehen habe halte ich durchaus für SV fähig. Der ist aber auch wie schon gesagt eine Ausnahme.
Hm, ist ein leidiges Thema und ich mag mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, weil ich auch mit anderen Aspekten des Aikido (oder wie es häufig gelehrt wird) nicht überein komme. Mein Eindruck ist nach wie vor, dass Leute die nur Aikido trainieren und nicht auch andere Kampfsportarten (Kickboxen oder dergleichen) betreiben oder betrieben haben, wenig bis gar keine SV-Qualitäten besitzen. Jemand der es lange trainiert hat (15+) Jahre, weist mit Sicherheit sinnvolle, effiziente Routinen auf. In meinen Augen war es das aber auch schon, weil Aikido ein zu einseitiges Prinzip von Angriffen und Abwehr trainiert. Und Tissier hat eben doch den etwas anderen Lebenslauf als die Aikidofangemeinde in Deutschland oder Frankreich. Zumal er ja nicht für alle Lehrenden stehen kann. Was mir aber bei gemischten Lehrgängen aufgefallen ist, ist dass die Franzosen deutlich härter an die Sache rangegangen sind (und entschlossener). Vielleicht aber auch nur Zufall.
cross-over
13-01-2012, 12:19
Hm, ist ein leidiges Thema und ich mag mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, weil ich auch mit anderen Aspekten des Aikido (oder wie es häufig gelehrt wird) nicht überein komme. Mein Eindruck ist nach wie vor, dass Leute die nur Aikido trainieren und nicht auch andere Kampfsportarten (Kickboxen oder dergleichen) betreiben oder betrieben haben, wenig bis gar keine SV-Qualitäten besitzen. Jemand der es lange trainiert hat (15+) Jahre, weist mit Sicherheit sinnvolle, effiziente Routinen auf. In meinen Augen war es das aber auch schon, weil Aikido ein zu einseitiges Prinzip von Angriffen und Abwehr trainiert. Und Tissier hat eben doch den etwas anderen Lebenslauf als die Aikidofangemeinde in Deutschland oder Frankreich. Zumal er ja nicht für alle Lehrenden stehen kann. Was mir aber bei gemischten Lehrgängen aufgefallen ist, ist dass die Franzosen deutlich härter an die Sache rangegangen sind (und entschlossener). Vielleicht aber auch nur Zufall.
Deshalb mag ich auch das AKS Germany: Home (http://www.aks-germany.de/) , AKS Germany: Verwandtschaft :-) (http://www.aks-germany.de/index.php?id=39) hier.
Mit einem schönen Zitat der Seite:
AKS gibt hier offen zu, wir sind wie Borg, wir assimilieren, alles was gut ist erwägen wir unsere Technik damit zu bereichern. Alles was nicht so gut ist lassen wir lieber liegen, ganz nach dem Motto eines Chinesischen Mittagsbuffetts.
Joah...wenn das als Parteiprogramm ausreicht und die Leute Dich wählen, ist das eben so.
Nicht ganz, es gibt auch noch die Gerichtsbarkeit, deren Aufgabe es ist, verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen zu kassieren.
Und ein Gesetz, dass die Freiheit der Bürger einschränkt, ohne einen objektiven Sicherheitsgewinn zu bringen, ist mit Sicherheit verfassungswidrig.
Muss halt im Zweifelsfall ein Messerjocke, dem's wirklich auf der Seele brennt, vor'm BVerfG klagen. Aber ob sich die Richter dort meiner Einschätzung, dass die WaffG-Novelle keinen Sicherheitsgewinn bringt, anschließen würden, bliebe natürlich abzuwarten. :o
Nymphaea Alba
13-01-2012, 15:04
Deshalb mag ich auch das AKS Germany: Home (http://www.aks-germany.de/) , AKS Germany: Verwandtschaft :-) (http://www.aks-germany.de/index.php?id=39) hier.
Mit einem schönen Zitat der Seite:
AKS gibt hier offen zu, wir sind wie Borg, wir assimilieren, alles was gut ist erwägen wir unsere Technik damit zu bereichern. Alles was nicht so gut ist lassen wir lieber liegen, ganz nach dem Motto eines Chinesischen Mittagsbuffetts.
Macht ja auch Sinn. Wird im SV-Bereich auch immer häufiger damit geworben. Leider nicht mit dem chin. Mittagsbuffet (sowohl in Wort als auch in Leistung).
Raging Bull
20-01-2012, 03:38
Nicht ganz, es gibt auch noch die Gerichtsbarkeit, deren Aufgabe es ist, verfassungswidrige Gesetze und Verordnungen zu kassieren.
Und ein Gesetz, dass die Freiheit der Bürger einschränkt, ohne einen objektiven Sicherheitsgewinn zu bringen, ist mit Sicherheit verfassungswidrig.
Muss halt im Zweifelsfall ein Messerjocke, dem's wirklich auf der Seele brennt, vor'm BVerfG klagen. Aber ob sich die Richter dort meiner Einschätzung, dass die WaffG-Novelle keinen Sicherheitsgewinn bringt, anschließen würden, bliebe natürlich abzuwarten. :o
Jap...aber Du weißt besser als ich, dass die erst nach beschreiten des Rechtsweges anrufbar sind und -für mich nicht ganz nachvollziehbar- von sich aus nicht tätig werden.
Ich bin mir auch noch nicht so ganz sicher, mit welchen verfassungsmäßig garantierten Rechten das WaffG so kollidiert. Ich meine eher, dass sich der Grundrechtseingriff, möglicherweise vordergründig, aber dennoch gut begründen lässt.
In der Praxis kann ich das Gesetz nur begrüßen, gibt es doch ne prima Handhabe ner ganzen Menge Assis ihre Messer abzunehmen. Nur bei denen findet Polizist es ja in der Regel, weil nur deren Gebahren halt erst die rechtlichen Voraussetzungen für eine Durchsuchung schafft. Geht der Normalo mit seinem Einhandmesser in den Wald und verhält sich auf dem Weg dorthin unauffällig ist doch das Risiko einer mit einer Durchsuchung verbundenen Kontrolle minimalst.
Also selbst wenn man theoretisch an dem WaffG allerhand rummäkeln kann - praktisch find ich´s prima. :)
Jap...aber Du weißt besser als ich, dass die erst nach beschreiten des Rechtsweges anrufbar sind.
In diesem Fall nicht, weil gegen formelle Gesetze (= Parlamentsgesetze) kein Rechtsweg eröffnet ist. Wer sich vom WaffG in seinen Grundrechten verletzt sieht, könnte direkt vor'm BVerfG klagen.
Ich bin mir auch noch nicht so ganz sicher, mit welchen verfassungsmäßig garantierten Rechten das WaffG so kollidiert. Ich meine eher, dass sich der Grundrechtseingriff, möglicherweise vordergründig, aber dennoch gut begründen lässt.
Es greift im konkreten Fall in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit ein. Das lässt sich jedoch sehr leicht rechtfertigen, selbst ein kleiner Sicherheitsgewinn wäre mutmaßlich schon ausreichend.
Eine Rechtfertigung würde vermutlich wirklich nur ausscheiden, wenn der Gesetzgeber so blöd wäre, offen zuzugeben, dass das Gesetz keinen Sicherheitsgewinn bringen soll, sondern nur zur Bürgerberuhigung dient.
Denn das wäre m.E. kein legitimer Zweck im verfassungsrechtlichen Sinne.
In der Praxis kann ich das Gesetz nur begrüßen, gibt es doch ne prima Handhabe ner ganzen Menge Assis ihre Messer abzunehmen.
Dann sind die Assis wirklich verflucht dämlich. Aber Kriminelle sind ja als Bevölkerungsgruppe auch nicht unbedingt für ihre hohe Durchschnittsintelligenz bekannt. :)
Freut mich jedenfalls zu hören, dass das Gesetz in der Praxis einen Sinn macht. Dann tut's gleich viel weniger weh, kein Rambomesser spazierenführen zu dürfen (ohne jetzt ein größeres Bedürfnis danach zu verspüren ;)).
Raging Bull
23-01-2012, 00:02
In diesem Fall nicht, weil gegen formelle Gesetze (= Parlamentsgesetze) kein Rechtsweg eröffnet ist. Wer sich vom WaffG in seinen Grundrechten verletzt sieht, könnte direkt vor'm BVerfG klagen.
Manchmal kürz ich halt meinen Gedankengang ab....Danke, für´s Richtigstellen
Es greift im konkreten Fall in das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit ein. Das lässt sich jedoch sehr leicht rechtfertigen, selbst ein kleiner Sicherheitsgewinn wäre mutmaßlich schon ausreichend.
Eine Rechtfertigung würde vermutlich wirklich nur ausscheiden, wenn der Gesetzgeber so blöd wäre, offen zuzugeben, dass das Gesetz keinen Sicherheitsgewinn bringen soll, sondern nur zur Bürgerberuhigung dient.
Denn das wäre m.E. kein legitimer Zweck im verfassungsrechtlichen Sinne.
Die Frage war mehr rhetorisch. Aber Du hast sie perfekt beantwortet
Dann sind die Assis wirklich verflucht dämlich. Aber Kriminelle sind ja als Bevölkerungsgruppe auch nicht unbedingt für ihre hohe Durchschnittsintelligenz bekannt. :)
Freut mich jedenfalls zu hören, dass das Gesetz in der Praxis einen Sinn macht. Dann tut's gleich viel weniger weh, kein Rambomesser spazierenführen zu dürfen (ohne jetzt ein größeres Bedürfnis danach zu verspüren ;)).
Nicht nur das. Assis geben sich auch der Polizei gegenüber gerne mal -oh Wunder- assig und in der Folge prima Gründe für eine Durchsuchung. Da ist dann schwupps mal was kassiert.
Seid ihr immer noch bei "Mein-Raketenwerfer-in-meinem-Auto-ist-meine-Sache-basta!" ? :)
Karate Kid 2.0
29-07-2014, 22:20
Es gibt eine ganz einfache Lösung, ein Tonfa im Auto griffbereit zu führen ohne es im waffenrechtlichen Sinne zu führen.
Ich mache es so, dass ich meine alte Sporttasche im Auto habe, wo ein alter Karateanzug und Gürtel drin liegt und oben drauf liegt der/das Tonfa. Die Tasche liegt offen im hinteren Fußraum, also hinter dem Fahrersitz und manchmal auch im Fußraum des Beifahrers. Bei allen Verkehrskontrollen bin ich so davon gekommen, weil ich ja gerade auf dem Weg zum Sport war bzw. gerade vom Sport nach Hause kam bzw. vergessen hatte, die Tasche nach dem Sport mit rauszunehmen. Und da ich sowieso täglich trainiere, habe ich die Tasche auch täglich mit im Auto. ;)
Man muss halt wissen, wie man das "öffentliche Tonfa-Verbot" mit den eigenen Mittel aushebeln kann.
Tony Stark
30-07-2014, 00:55
Wow, 2 Jahre später einen brandheißen Tipp geben, in einen Thread der schon 3 Jahr alt ist. Nicht das es den Tipp schon gab, und wenn man bei der Kontrolle an den Falschen gerät erklärt er einen dann den Unterschied zwischen offene Tasche und geschlossenen Behältnis.:rolleyes:
Wow, 2 Jahre später einen brandheißen Tipp geben, in einen Thread der schon 3 Jahr alt ist. Nicht das es den Tipp schon gab, und wenn man bei der Kontrolle an den Falschen gerät erklärt er einen dann den Unterschied zwischen offene Tasche und geschlossenen Behältnis.:rolleyes:
So sieht's aus!
@
Karate Kid 2.0
Wenn Du damit bis dato "durchgekommen" bist, liegt es vermutlich daran, dass die Jungs Dir Glauben schenken und Dich ohne einen Verstoß gegen das Waffengesetz fahren lassen!
Ein Führen stellt diese Vorgehensweise nämlich definitiv dar! Also bisher einfach nur Glück gehabt :rolleyes:
Karate Kid 2.0
30-07-2014, 22:31
Also pro Monat habe ich im Umkreis von 100km drei bis vier Verkehrskontrollen über mich ergehen zu lassen. Ein mal fand man bei mir im Auto drei Schreckschusspistolen (zwei davon griffbereit und beladen) und einen Schreckschussrevolver (Röhm Little Joe, ebenfalls geladen und griffbereit), sowie Handschellen und ein kleines Messer mit verdeckt zu tragenden Brustholster gefunden. Da gab es auch eine Anzeige und ein Urteil, aber für das Tonfa gab es noch nie etwas, weil ich mich halt gut verkaufen kann.
Und meine persönliche Meinung ist, dass das deutsche Waffengesetz in vielen Bereichen totaler Blödsinn ist. Ich frage mich, wann sie anfangen Brotmesser, Filetiermesser, Besenstiele und Ketten zu verbieten.
Abgesehen davon das wie hier gerade Leichenschändung betreiben.
Warum zum Teufel hast du so nen Kram im Auto???:ups:
Ein mal fand man bei mir im Auto drei Schreckschusspistolen (zwei davon griffbereit und beladen) und einen Schreckschussrevolver (Röhm Little Joe, ebenfalls geladen und griffbereit), sowie Handschellen und ein kleines Messer mit verdeckt zu tragenden Brustholster gefunden.Sonntagsnachmittagsausflug mit der Familie? :blume:
Abgesehen davon das wie hier gerade Leichenschändung betreiben.
Warum zum Teufel hast du so nen Kram im Auto???:ups:
Weil es mind. 4 Wochen Hausarrest gibt, wenn die Sachen im Zimmer gefunden werden?!
Dann wären da noch der, als Polizist getarnte, Angreifer oder der BK Mitarbeiter, der das Essen ins Auto reicht...:cool:
LG
(Vom Handy gesendet)
Karate Kid 2.0
30-07-2014, 23:08
Abgesehen davon das wie hier gerade Leichenschändung betreiben.
Warum zum Teufel hast du so nen Kram im Auto???:ups: Ich hatte damals mal was zu regeln mit dem Kerl, der mir die Freundin ausspannen wollte. Dazu gab es auch einen Zeitungsbericht mit dem Titel "High Noon auf dem ******** Marktplatz", denn der Hergang war ähnlich wie die Story des Films (dtsch. Titel "Zwölf Uhr mittags").
Sonntagsnachmittagsausflug mit der Familie? :blume: Nö, man weiß ja nie. Manchmal muss man sich halt verteidigen und kommt mit schlagen, treten, beißen und heulen nicht weit. Und die Handschellen hatte ich im Auto, weil ich davon ausging, dass ich irgendwo mal ein Verbrechen mitbekomme und dann mal jemanden auf Grundlage der Jedermannrechte festnehmen müsste. Das Messer im Brustholster war halt ein kleines Gimmick, wenn Schreckschusspistolen wirkungslos sind oder abgenommen wurden.
Aber auch heute noch gilt:
Wenn die Bombe fällt bin ich gerüstet...!
Weil es mind. 4 Wochen Hausarrest gibt, wenn die Sachen im Zimmer gefunden werden?! Aus dem Alter bin ich raus, immerhin stehe ich kurz vor dem 30. Geburtstag.
Schnueffler
30-07-2014, 23:09
Aus dem Alter bin ich raus, immerhin stehe ich kurz vor dem 30. Geburtstag.
Laut Pass vielleicht!
Ich hatte damals mal was zu regeln mit dem Kerl, der mir die Freundin ausspannen wollte. Dazu gab es auch einen Zeitungsbericht mit dem Titel "High Noon auf dem ******** Marktplatz", denn der Hergang war ähnlich wie die Story des Films (dtsch. Titel "Zwölf Uhr mittags").
Nö, man weiß ja nie. Manchmal muss man sich halt verteidigen und kommt mit schlagen, treten, beißen und heulen nicht weit. Und die Handschellen hatte ich im Auto, weil ich davon ausging, dass ich irgendwo mal ein Verbrechen mitbekomme und dann mal jemanden auf Grundlage der Jedermannrechte festnehmen müsste. Das Messer im Brustholster war halt ein kleines Gimmick, wenn Schreckschusspistolen wirkungslos sind oder abgenommen wurden.
Aber auch heute noch gilt:
Wenn die Bombe fällt bin ich gerüstet...!
Aus dem Alter bin ich raus, immerhin stehe ich kurz vor dem 30. Geburtstag.Verstehe.
Dass es aber GENAU wegen solchen Typen Waffengesetze gibt, ist Dir schon bewusst?
Ich hatte damals mal was zu regeln mit dem Kerl, der mir die Freundin ausspannen wollte. Dazu gab es auch einen Zeitungsbericht mit dem Titel "High Noon auf dem ******** Marktplatz", denn der Hergang war ähnlich wie die Story des Films (dtsch. Titel "Zwölf Uhr mittags").
Was hattet ihr den vor, ganz laut Knallen bis einer wegläuft?
Kann es sein das du eine leichte Paranoia schiebst?
Waffen im Auto, Handschellen falls man mal einen festnehmen muss und ein Messer falls die Gasknarre nicht ausreicht.
Ich mach mir da wirklich ein bisschen Sorgen, wen ein 30Jähriger mit so nem Arsenal durch die Gegend fährt.
"Wer mit nem Hammer durch die Gegend läuft, sieht in jedem Problem einen Nagel.";)
Ich hatte damals mal was zu regeln mit dem Kerl, der mir die Freundin ausspannen wollte. Dazu gab es auch einen Zeitungsbericht mit dem Titel "High Noon auf dem ******** Marktplatz", denn der Hergang war ähnlich wie die Story des Films (dtsch. Titel "Zwölf Uhr mittags").
Hui... ich dachte die Steinzeit wäre bereits überall vorbei. Haste dann auch deiner Freundin mit der Keule aufn Kopf gehauen und sie in die Höhle zurückgeschleppt?
...Und meine persönliche Meinung ist, dass das deutsche Waffengesetz in vielen Bereichen totaler Blödsinn ist. Ich frage mich, wann sie anfangen Brotmesser, Filetiermesser, Besenstiele und Ketten zu verbieten.
Das dass deutsche Waffengesetz nicht überall stimmig scheint, ist leider nun mal so :cool:
Dass der Gesetzgeber aber gerade bei Messern ansetzt und bestimmten Messertypen das Führen untersagt oder den Besitz komplett verbietet, geht schon in Ordnung meiner Meinung nach!
Einhand-, Fall-, Spring-, Butterflymesser etc. waren und sind eben die bevorzugten Teile die bei zB Raubstraftaten benutzt werden.
Da ich selber zu Trainings- und Schulungszwecken diverse Einhandmesser besitze, die einem Führungsverbot unterliegen, ist mir auch klar dass ein scharfes Küchenmesser mindst. genau so verheerend verletzen kann wie besagtes Einhand- oder das (verbotene) Butterflymesser!
Klingt komisch!? Is aber so ;)
hand-werker
31-07-2014, 06:43
... Ein mal fand man bei mir im Auto drei Schreckschusspistolen (zwei davon griffbereit und beladen) und einen Schreckschussrevolver (Röhm Little Joe, ebenfalls geladen und griffbereit), sowie Handschellen und ein kleines Messer mit verdeckt zu tragenden Brustholster gefunden ...
:megalach: klasse typ ;)
Eskrima-Düsseldorf
31-07-2014, 06:52
...weil ich mich halt gut verkaufen kann.
Äääähm ja genau ;)
Jetzt verstehe ich, warum in D das Waffengesetz ist, wie es ist. Es gibt ja scheinbar mehr verrückte Menschen da draußen, als ich angenommen hatte. :mad:
Ich bin ja auch ein kleiner Waffenfeti. Allerdings renne ich mit meinen Waffen nicht draußen rum, sondern lass die schön daheim. Ich bin immer noch der Meinung, wer eine Waffe mit sich rumträgt (warum auch immer) wird sie auch früher oder später benutzen. Das ist ganz einfach so. Und sobald eine Waffe im Spiel ist, wird eine evtl. harmlose Schlägerei auf ein neues Level angehoben. Sorry, das muss man echt nicht haben. :o
Eskrima-Düsseldorf
31-07-2014, 07:29
Ich bin ein Waffelfetti. Ist das so etwas ähnliches wie ein Waffenfeti? ;)
Ich bin ein Waffelfetti. Ist das so etwas ähnliches wie ein Waffenfeti? ;)
Ich denke das kann man gelten lassen. 1. Ists lecker und 2. liegen L und N ja jetzt nicht sooo weit auseinander. :D
Schnueffler
31-07-2014, 08:01
Ich bin ein Waffelfetti. Ist das so etwas ähnliches wie ein Waffenfeti? ;)
Das erkennst du, wenn du an dir runter schaust!
Ich bin ein Waffelfetti.
1. Ists lecker ...
Soso, lecker Jung, dat Waffelfetti.. :D
Aber ihn mit "es" zu titulieren erinnert mich zu sehr an Schweigen der Lämmer :ups:
Soso, lecker Jung, dat Waffelfetti.. :D
Aber ihn mit "es" zu titulieren erinnert mich zu sehr an Schweigen der Lämmer :ups:
Tschuldige, ich muss immer an Essen denken. Das liegt so in meiner Natur :D Nur den Beißdrang, den hab ich so langsam unter Kontrolle. :p
Schnueffler
31-07-2014, 08:34
Betonung liegt auf langsam?
KeineRegeln
31-07-2014, 08:36
Aha. Ich habe jetzt ne Vermutung wer Eskrima Düsseldorf die Haar vom Kopf gefr... äh gegessen hat. ^^ [emoji12]
Betonung liegt auf langsam?
Hey, ich bin auch nur ein Mensch ... was kann ich dafür, wenn mir jemand was leckeres vor die Nase hält und ich beim reinbeißen die Hand dabei erwische? Das übersteigt eindeutig meine koordinativen Fähigkeiten :D
Hey, ich bin auch nur ein Mensch ... was kann ich dafür, wenn mir jemand was leckeres vor die Nase hält und ich beim reinbeißen die Hand dabei erwische?
Ich will gar nicht wissen, was das Waffelfetti dir da vor die Nase gehalten hat (@Eskrima-Düsseldorf: ernsthaft, immer noch die alte Anmachmasche?)...
aber ich denke, er ist froh, dass du Reinbeißen nur die Hand erwischt hast.
*wegrenn*
Ich will gar nicht wissen, was das Waffelfetti dir da vor die Nase gehalten hat (@Eskrima-Düsseldorf: ernsthaft, immer noch die alte Anmachmasche?)...
aber ich denke, er ist froh, dass du Reinbeißen nur die Hand erwischt hast.
*wegrenn*
:D Von Würstchen hat ja keiner geredet :D
Schnueffler
31-07-2014, 08:54
Minibruzzler?
Eskrima-Düsseldorf
31-07-2014, 09:02
Ich will gar nicht wissen, was das Waffelfetti dir da vor die Nase gehalten hat (@Eskrima-Düsseldorf: ernsthaft, immer noch die alte Anmachmasche?)...
aber ich denke, er ist froh, dass du Reinbeißen nur die Hand erwischt hast.
*wegrenn*
Komm, ich zeig Dir mein kleines rosa Messerchen ;)
Eskrima-Düsseldorf
31-07-2014, 09:03
Minibruzzler?
Nürnberger... :(
Schnueffler
31-07-2014, 09:03
Nürnberger... :(
Aber dafür 5???
Aber dafür 5???
3 im Weggla!
Eskrima-Düsseldorf
31-07-2014, 09:07
Aber dafür 5???
Ich kann versichern, dass das koordinativ eine ziemliche Aufgabe darstellt.
Komm, ich zeig Dir mein kleines rosa Messerchen ;)
Damit hast du einige Seminar-Teilnehmer (und natürlich Seminar-Teilnehmerinnen) verschreckt... ich erinnere mich gut. Aber es war pink, das Messer. Pink.
3 im Weggla!
*gröl* :biglaugh:
Und da habt ihr euren Waffenfetti:
http://paulboylan.files.wordpress.com/2013/01/shooter-to.jpg
vBulletin v4.2.5, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.