Arkandî
12-12-2011, 13:47
Hey Titel ist Programm wollte fragen ob es iwelche rechtlichen Grundlagen für die Bewerbungskosten erstattung durch die Agentur für Arbeit bzw mittlerweile ja Jobcenter gibt.
Bin momentan Schüler hab aber mich dieses über 30x beworben bei vielen Unternehmen nun weiß ich von 2 bekannten und mehreren Internetbeiträgen das dies prinzipiell möglich ist.
Als ich mich jedoch heut mit dem Jobcenter deswegen in Verbindung gesetzt hatte waren die überrascht und hatten vom Antrag dafür nichts gehört, nachdem ich dann gefühlte 10x überall hin verbindet wurde, wurde mir gesagt das ich als Schüler da ich keine Beiträge bzw AlG beziehe ( logisch :rolleyes: )
kein Anrecht auf eine solche Erstattung habe man es aber noch prüfen würde.
Nun wollte ich wissen ob es dafür eine rechtliche Grundlage ist oder ob es sich dabei um Kulanzleistungen handelt.
Ca 150 euro sind für mich als Schüler schon ne nummer :p
Bin momentan Schüler hab aber mich dieses über 30x beworben bei vielen Unternehmen nun weiß ich von 2 bekannten und mehreren Internetbeiträgen das dies prinzipiell möglich ist.
Als ich mich jedoch heut mit dem Jobcenter deswegen in Verbindung gesetzt hatte waren die überrascht und hatten vom Antrag dafür nichts gehört, nachdem ich dann gefühlte 10x überall hin verbindet wurde, wurde mir gesagt das ich als Schüler da ich keine Beiträge bzw AlG beziehe ( logisch :rolleyes: )
kein Anrecht auf eine solche Erstattung habe man es aber noch prüfen würde.
Nun wollte ich wissen ob es dafür eine rechtliche Grundlage ist oder ob es sich dabei um Kulanzleistungen handelt.
Ca 150 euro sind für mich als Schüler schon ne nummer :p