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Vollständige Version anzeigen : EWTO-Mitgliedschaft, Antrag/Vertrag



San-Te
13-09-2014, 12:26
Ich möchte den anderen Thread (http://www.kampfkunst-board.info/forum/f134/ewto-abspaltungen-freiwillig-unfreiwillig-168358/index4.html#post3256755) nicht mit noch mehr OT belasten.
Es ging um:
Geheimnisträger-Vertrag, Nicht-Weitergabe-Verpflichtung, Klauseln im EWTO-Vertrag.

Eine Vertragsklausel aus den 90er Jahren ist zum Beispiel:

...
"Keinesfalls werde ich erlernte Techniken an Nichtberechtigte, insbesondere an Nicht-Mitglieder weitergeben.".
...

Frage an aktive EWTOler:

Findet sich diese Klausel auch heute noch in einem EWTO Vertrag?
(Man kann diesen Vertrag ja nirgendwo einsehen.)
Stehen heute auch noch andere, "nicht direkt" das eigene Training, die Vertragsdauer/Kündigung oder Kosten betreffende Klauseln im EWTO Vertrag?
Werden immer noch Fragen zur Person gestellt, die über die üblichen Dinge wie Name, Anschrift, Telefonnr., Geb.-Datum hinaus gehen?
Zum Beispiel die Frage, ob man vorbestraft ist.
Wird immer noch verlangt, dass bei Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens die EWTO zu informieren ist?

Falls ja - WARUM ?

Ich beziehe meine Fragen auf den ganz normalen Mitgliedsantrag der EWTO.
Den, den man abschließen muss, um überhaupt einen Vertrag mit einer EWTO-Franchise-Schule abschließen zu können.

Bitte nur aktuelle Antworten.
Bevor jemand vorschlägt: Frag doch direkt die EWTO.
Auf Anfragen per eMail hat die EWTO nicht reagiert.

Gruß

San-Te

Terao
13-09-2014, 15:50
Was, wenn da ne Klausel drinsteht, dass man die Vertragsinhalte nicht an Nichtberechtigte, insbesondere an Nicht-Mitglieder weitergeben darf? :)

Tigr
13-09-2014, 15:55
Koerperbewegungen sind kein schuetzbares Eigentum von irgendjemandem, daher ist das vertragsrechtlich voellig Wurst. Jeder Richter wuerde sich ueber die Klausel totlachen.

openmind
13-09-2014, 16:39
Koerperbewegungen sind kein schuetzbares Eigentum von irgendjemandem, daher ist das vertragsrechtlich voellig Wurst. Jeder Richter wuerde sich ueber die Klausel totlachen.

Insbesondere Deine Körperbewegungen, ne. :D

Gruß, der Bekloppte.

_

Ju Lee
13-09-2014, 16:44
Gruß, der Bekloppte.

_


Got it! :D

Tigr
13-09-2014, 17:04
Insbesondere Deine Körperbewegungen, ne. :D


Die fallen mehr unter das Weltkulturerbe. Aber nun genug von meinen Redtube Videos.

San-Te
13-09-2014, 17:51
Was, wenn da ne Klausel drinsteht, dass man die Vertragsinhalte nicht an Nichtberechtigte, insbesondere an Nicht-Mitglieder weitergeben darf? :)

Kein "wenn".
Mich würde es bloß interessieren.
Ich habe neulich erst einen Thread (anderes Forum) gelesen, wo ein User schrieb, dass man ihm (oder ihr) keinen Antrag/Vertrag zur Einsicht zugeschickt hat. Nicht einmal auf die Anfrage geantwortet hat. Weder bei der EWTO noch bei einer größeren EWTO Schule.

Konnte ich nicht glauben und habe es selbst ausprobiert.
Keine Antwort.
Da bin ich neugierig geworden.

Mehr nicht.

Gruß

San-Te

Sturmnacht
13-09-2014, 17:53
ich finde es lustig, dass die EWTO angeblich nicht antworten soll...

Hast du denen heute geschrieben? Da haben die frei ;)
Und Antworten dauern in der Regel einige Tage per Mail...

Telefon geht direkt!


Und nein solche Klauseln stehen nicht in den EWTO Verträgen...
Und es werden auch keine Vorstrafen abgefragt...
Das einzige was abgefragt wird, was aber freiwillig ist, ist der Beruf...

San-Te
13-09-2014, 18:03
ich finde es lustig, dass die EWTO angeblich nicht antworten soll...

Hast du denen heute geschrieben? Da haben die frei ;)
Und Antworten dauern in der Regel einige Tage per Mail...

Telefon geht direkt!


Und nein solche Klauseln stehen nicht in den EWTO Verträgen...
Und es werden auch keine Vorstrafen abgefragt...
Das einzige was abgefragt wird, was aber freiwillig ist, ist der Beruf...

Nicht angeblich, sondern tatsächlich.

Ne. Nicht heute. Bin ja nicht blöd.
UND ich habe einige Tage gewartet UND ich habe vorher auf der Website nachgesehen, ob vielleicht Betriebsurlaub ist.

Wie soll ich mir per Telefon ein Formular ansehen? :)

Ich weiß worauf du hinaus willst.
Hätte ich einen Brief, schön mit Anschrift und allem geschickt, wäre wohl auch eine Antwort gekommen. Gleiches bei ordentlicher Bekanntgabe meiner Telefonnummer und fernmündliche Mitteilung meiner Adresse.

So läuft es im Jahr 2014 aber eigentlich nicht mehr.
Bei jedem noch so kleinen Sportverein kann ich das online UND anonym einsehen.

Gruß

San-Te
Nachtrag:
Bist du Schulleiter? Lad doch mal ein Formular irgendwo hoch.

Sturmnacht
13-09-2014, 18:24
Aktuell ist kein Betriebsurlaub, aber es ist Urlaubszeit und viel zu tun...
Ich muss wenn ich Mails abschicke auch lange auf Antworten warten...

Die Frage ist auch, WIE man die Mail geschrieben hat...
Nett und höflich?
Provokant? ;)

Also nen Brief mit Anschreiben hätte ich jetzt nicht erwartet und selbst auch nicht geschrieben... Sind ja im 21 Jhr wo doch viel per Mail geht und gehen sollte ;)

Und nach dass die EWTO nach Telefonummern oder Adressen fischt wäre mir jetzt auch neu, ich glaube da haben die Mädels im Headoffice genug anderes zu tun!


Ich habe grad keinen Antrag zur Hand und komme auch die nächsten Tage an keinen dran...

Dodge71
13-09-2014, 18:33
Und es werden auch keine Vorstrafen abgefragt...
In einigen anderen SV muss man ein polizeiliches Führungszeugnis in den ersten Wochen vorlegen.
Grund ist vermutlich, das man keine Schläger ausbilden möchte.

Im WT hat man davor keine Angst?
Sind die Gruppen vielleicht so klein und die Ausbilder so gut geschult, das die Mitglieder recht gut eingeschätzt werden können?

Sturmnacht
13-09-2014, 18:37
Will man in der EWTO ja auch nicht...
Wird auch auf fast jeder Schulhomepage betont, dass man KEINE Schläger haben und auch nicht ausbilden will, macht bei SV ja auch Sinn...

Aber man sollte seine Schüler eigentlich gut genug einschätzen können...

Ich würde für meine (Erwachsenen) Schüler die Hand ins Feuer legen, dass sie keine Schläger sind oder werden...

Bei Kids ist es schwer zu prophezeien ;)

Me1331
13-09-2014, 19:16
In einigen anderen SV muss man ein polizeiliches Führungszeugnis in den ersten Wochen vorlegen.
Grund ist vermutlich, das man keine Schläger ausbilden möchte.

Das brauchte ich auch für mein Studium und es würde mich nicht großartig überraschen wenn es für SV Ausbildung verlangt wird.

Für mich kein großes Ding wieso es dieser Verband nicht braucht würde mich aber interessieren ^^

Macabre
13-09-2014, 19:32
Für mich kein großes Ding wieso es dieser Verband nicht braucht würde mich aber interessieren ^^


Warum sollte die EWTO das auch fordern?
Welcher "kriminelle Schläger" hat denn die Zeit so etwas zu trainieren, die lachen sich höchstens kaputt.

Me1331
13-09-2014, 20:29
Warum sollte die EWTO das auch fordern?
Welcher "kriminelle Schläger" hat denn die Zeit so etwas zu trainieren, die lachen sich höchstens kaputt.

Bitte unterlasse diese unqualifizierten Aussagen!

Glückskind
13-09-2014, 20:54
Hallo Sturmnacht,



Die Frage ist auch, WIE man die Mail geschrieben hat...
Nett und höflich?


Hier implizierst (oder suggerierst) Du gerade, San-Te hätte da eher plump
oder gar unhöflich angefragt. Seinem doch eher distinguierten Stil den er
hier zeigt nach bin ich daher geneigt eher DEINE Aussage dazu als



Provokant? ;)


zu bezeichnen.

2007 hieß es:

"Erlernte Techniken dürfen nur im Notfall angewendet und keinesfalls an Nichtberechtigte weitergegeben werden."

Schöne Grüße

Glückskind

Sturmnacht
13-09-2014, 21:08
Unterstellen will ich gar nichts...

ich denke nur gern in alle möglichen Richtungen und versuche gern beide Seiten zu sehen....


"Erlernte Techniken dürfen nur im Notfall angewendet und keinesfalls an Nichtberechtigte weitergegeben werden."

Das steht in meinem Paß aus den 90er auch drin...
Das wird auch heute noch im Paß stehen (müsste ich mal reingucken), und wo ist das Problem?
Ist aus meiner Sicht ein netter Hinweis...

- ich soll nur im Notfall kämpfen
--> ist gut und richtig!

- ich soll es nicht einfach so weitergeben
--> auch gut, weil
1. dazu müsste ich es erstmal selbst (gut) können, am besten zum Ausbilder ausgebildet sein.
2. da sind wir wieder bei dem Thema, man sollte ein wenig Erfahrung haben, damit man weiß wem man was zeigen kann
a) z.B. keine Schläger
b) zeigen beinhaltet, dass man es soweit können sollte, dass man sich nicht blamiert oder (siehe 1.)
c) noch schlimmer niemanden ausversehen verletzt, weil beim zeigen (ohne Erfahrung) auch mal in beide Richtungen etwas schiefgehen kann (siehe 1.)

Gedankenstrang Ende ;)

Macabre
13-09-2014, 21:08
Meiner Meinung nach, fällt Gesagtes alles unter Werbung.

Man versucht sich den Nimbus einer ernsthaften, gefährlichen KK/SV zu geben, indem man auf solche Sachen wie: "nicht weitergeben", "Führungszeugnis", "drei mal vorwarnen", "geheim" etc., pp. verweist.

Leicht durchschaubar und langweilig.

Sturmnacht
13-09-2014, 21:09
führungszeugnis ist NICHT nötig!!!
Gehim gibt es auch nicht!!!
Vorwarnen ganz sicher auch nicht ;)


Deeskalierend wirken? Ja!

Tigr
13-09-2014, 21:12
Geheim gab's bevor es das ploetzlich nicht mehr gab. So wie mit allem anderen auch ;).

Glückskind
13-09-2014, 21:13
Unterstellen will ich gar nichts...

Prima. Solche Formulierungen lassen so einen Schluß jedenfalls zu oder drängen ihn fast auf.
Du hast aber Recht, ich tue damit ja gerade das gleiche und sollte das lassen. Entschuldige bitte.



ich denke nur gern in alle möglichen Richtungen und versuche gern beide Seiten zu sehen....


:beer:


und wo ist das Problem?

Am ersten Teil des Satzes sehe ich auch kein Problem
und habe ihn lediglich der Vollständigkeit mitzitiert.

Schöne Grüße

Glückskind

Sturmnacht
13-09-2014, 21:15
Prima. Solche Formulierungen lassen so einen Schluß jedenfalls zu oder drängen ihn fast auf.
Du hast aber Recht, ich tue damit ja gerade das gleiche und sollte das lassen. Entschuldige bitte.



:beer:



Am ersten Teil des Satzes sehe ich auch kein Problem
und habe ihn lediglich der Vollständigkeit mitzitiert.

Schöne Grüße

Glückskind
dann ist ja nun alles gut :muetze::thx::sport146:

Macabre
13-09-2014, 21:17
führungszeugnis ist NICHT nötig!!!
Gehim gibt es auch nicht!!!
Vorwarnen ganz sicher auch nicht ;)


Deeskalierend wirken? Ja!



Sorry, ich hätte vllt darauf hinweisen sollen, daß ich damit nicht nur WT meine.

Und geheim und vorwarnen gab es früher im Wt.

relaunch
13-09-2014, 21:27
Aktuell ist kein Betriebsurlaub, aber es ist Urlaubszeit und viel zu tun...
Ich muss wenn ich Mails abschicke auch lange auf Antworten warten...

Die Frage ist auch, WIE man die Mail geschrieben hat...
Nett und höflich?
Provokant? ;)

Also nen Brief mit Anschreiben hätte ich jetzt nicht erwartet und selbst auch nicht geschrieben... Sind ja im 21 Jhr wo doch viel per Mail geht und gehen sollte ;)

Und nach dass die EWTO nach Telefonummern oder Adressen fischt wäre mir jetzt auch neu, ich glaube da haben die Mädels im Headoffice genug anderes zu tun!


Ich habe grad keinen Antrag zur Hand und komme auch die nächsten Tage an keinen dran...
sollte ein schulleiter nicht immer einen mitgliedsantrag zur haben?du wirst die teile doch nicht immer bei der ewto anfordern.die haste doch auf deinem pc,zumindest ein muster.das is doch euer täglich brot.

Sturmnacht
13-09-2014, 21:34
Ich weiß ja nicht was du dir so vorstellst, aber meine Blankoverträge liegen für Interesseten in der Schule (wo sie hingehören)...

Da ich nicht in der Schule wohne und hier bekanntlich immer nur auf der "normalen" Arbeit bin... wird des schwierig an die heranzukommen ;)

Me1331
13-09-2014, 21:36
Bekommt ihr die fertig ausgedruckt von der EWTO, oder habt ihr das als pdf usw. am PC gespeichert ?

Sturmnacht
13-09-2014, 21:40
Die kriegt man vom Verband geliefert...

relaunch
13-09-2014, 22:52
wäre es kein problem wenn du die veröffentlichen würdest?

Sturmnacht
13-09-2014, 23:37
ich weiß nicht wo das problem sein sollte...
ich würde vorher auch artigerweise bei der EWTO nachfragen...

aber ich kann auch so verraten was da drauf steht...

Deckblatt:
Begrüßungsworte von Sifu Kernspecht
Weiße Seite zum Ausfüllen
Grüner Durchdruck für Schüler
Rosa für den SL

Auf die Weiße Seite kommen oben die persönlichen Daten:
Name, Geb-Datum, Adresse
bzw freiwillig: Tel, Mail, Beruf

wer mag kann auch ein Foto für den Pass abgeben.

Dann kommt ein Teil für Erziehungsberechtigte (für Kinder)

Der untere Teil, regelt die Kosten in der Schule vor Ort.

Auf den Rückseiten steht dann ganz viel zum Thema Datenschutz.

San-Te
14-09-2014, 04:56
Guten Morgen,

Sturmnacht hat per PN mit mir Kontakt aufgenommen.
Er/Sie ist ein netter und höflicher Mensch und hat mir nichts unterstellt.

Noch kurz zu meinen Post.

Selbstverständlich war meine eMail höflich, erfolgte von einer "ordentlichen" eMail-Adresse und war mit Grußformel sowie Vorname/Name versehen.

Dass die EWTO nach Adressen oder Telefonnummern fischt, halte ich für ausgeschlossen.

Ich glaube eher, dass es um die Frage der "Ernsthaftigkeit" und "Beitrittswilligkeit" geht.
Eine eMail - wenn auch mit Namen und Vornamen - ist immer noch anonymer als ein Schreiben mit voller Anschrift.
(Verständlich was ich damit meine?)

Noch einmal kurz zum Thema Vorstrafe.

Die Frage danach - genauer gesagt die Abfrage ob - war noch Ende der 90er Jahre Bestandteil des EWTO-Mitgliedschaftsantrags.

"...und erkläre, daß ich nicht vorbestraft bin."

Gleiches gilt für den Mitteilung von "strafrechtlichen Ermittlungsverfahren."

Gruß

San-Te

BUJUN
14-09-2014, 05:42
1. "geheim":
a: Prüfungen ab 5. SG in anderem Raum, verschlossene Tür
b: BiuTse auf Schloß-Lehrgängen ... im Umkleideraum
c: Heinrich Pfaff ständig: "das darf ich euch nicht zeigen"

2. Führungszeugnis = 2 Varianten
a: für "Jedermann" = stets ohne Einträge
b: für Behörden = geht nur an die jeweilige Stelle DIREKT und DA steht alles drin

3.Zusatzvereinbarung" wegen "Erlerntes vertraulich behandeln"
war 1989 ein extra Blatt das ab SG 5 oder 6 unterschrieben werden mußte,
danach ab ca. 1991 war's einfach weg

Gern in der EWTO
14-09-2014, 08:46
Es steht auch heute noch folgender Satz richtigerweise drin:

Ich erkläre weiterhin, dass ich nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtsgültig verurteilt bin

Ich persönlich würde nicht zu einem Verband gehen wollen, der vorbestrafte Schläger in ihren Handlungen noch besser macht. Insofern bin ich froh über diesen Passus. Und wer damit ein Problem hat, den würde ich auch als Mitschüler nicht haben wollen.

San-Te
14-09-2014, 09:17
Es steht auch heute noch folgender Satz richtigerweise drin:

Ich erkläre weiterhin, dass ich nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtsgültig verurteilt bin

Ich persönlich würde nicht zu einem Verband gehen wollen, der vorbestrafte Schläger in ihren Handlungen noch besser macht. Insofern bin ich froh über diesen Passus. Und wer damit ein Problem hat, den würde ich auch als Mitschüler nicht haben wollen.

Ich glaube, niemand möchte unbedingt mit gefährlichen Straftätern zusammen trainieren.
Und mit Betrügern möchte man auch keine Geschäfte abwickeln.
Das ist wohl unstrittig.
Dennoch ist nicht jeder der einmal verurteilt wurde für immer ein Straftäter und zwischen Verbrechen und Vergehen liegt ein Unterschied.
Rechtliche Fragen etc. sollen hier aber nicht das Thema sein.

Dieser Passus ist unsinnig, da es nicht überprüft wird.
Er ist in meinen Augen ein Sicherheitsventil, mit dem man unliebsame Schüler - insbesondere aber Lehrer - im Notfall aus dem Vertrag werfen kann.

Gruß

San-Te

Little Green Dragon
14-09-2014, 12:08
Es steht auch heute noch folgender Satz richtigerweise drin:



Ich erkläre weiterhin, dass ich nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtsgültig verurteilt bin



Ich persönlich würde nicht zu einem Verband gehen wollen, der vorbestrafte Schläger in ihren Handlungen noch besser macht. Insofern bin ich froh über diesen Passus. Und wer damit ein Problem hat, den würde ich auch als Mitschüler nicht haben wollen.


Was haben Vergehen bzw. Verbrechen denn mit Schlägern zu tun?
In dieser Form isr der Satz völliger Humbug.

Wer jetzt mal nen Eimer Farbe unsachgemäß entsorgt hat ist eines Vergehens schuldig und ggf. auch verurteilt. Der "darf" deswegen jetzt keine KK mehr erlernen?

Und der Schläger der sich jedes WE kloppt aber bislang nicht verurteilt wurde darf?

Nicht alle Verurteilungen haben was mit KV zu tun. Wenn man jetzt also ernsthaft die "Schläger" außen vor lassen will sollte man solche Klauseln dann auch tatbestandsbezogen verwenden.

Gern in der EWTO
14-09-2014, 12:18
Nicht alle Verurteilungen haben was mit KV zu tun. Wenn man jetzt also ernsthaft die "Schläger" außen vor lassen will sollte man solche Klauseln dann auch tatbestandsbezogen verwenden.

Völlig richtig. Wird aber in allen mir bekannten Schulen auch so gehandhabt. Konkrete Nachfrage nach Vorbestrafung wegen Körperverletzung o.ä., der Rest interessiert mich auch nicht.

KeineRegeln
14-09-2014, 12:22
Hatte mich Ende der 90iger mit zwei bekannten unterhalten, die damals frisch in die ewto eingetreten waren.

Sie erzählten mir das in ihrem Vertrag die 2 Punkte mit dem nur Notfall und niemanden zeigen dürfen drin stand.

Gruß

KeineRegeln

Macabre
14-09-2014, 19:46
Es steht auch heute noch folgender Satz richtigerweise drin:

Ich erkläre weiterhin, dass ich nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtsgültig verurteilt bin

Ich persönlich würde nicht zu einem Verband gehen wollen, der vorbestrafte Schläger in ihren Handlungen noch besser macht. Insofern bin ich froh über diesen Passus. Und wer damit ein Problem hat, den würde ich auch als Mitschüler nicht haben wollen.



Als wenn irgendein "vorbestrafter Schläger" in eine EWTO-Schule gehen würde, um sich mit SNT und ChiSao rumzuärgern. :rolleyes:

Nee, ist klar. :hehehe:

Nite
14-09-2014, 20:52
Er ist in meinen Augen ein Sicherheitsventil, mit dem man unliebsame Schüler - insbesondere aber Lehrer - im Notfall aus dem Vertrag werfen kann.

Ganz normale Werbung.
Es behauptet doch fast jeder von sich: "nein, bei uns trainieren keine Schlaeger..."

Terao
14-09-2014, 21:04
Ganz normale Werbung.
Es behauptet doch fast jeder von sich: "nein, bei uns trainieren keine Schlaeger..."...und gleichzeitig hat fast jeder Lehrer haufenweise Erfahrung in realen Straßenkämpfen... immer als anerkanntermaßen 100%ig unschuldiger Verteidiger. :)

Tigr
14-09-2014, 21:13
Es steht auch heute noch folgender Satz richtigerweise drin:

Ich erkläre weiterhin, dass ich nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtsgültig verurteilt bin


Doofe Frage von einem nicht-Juristen: sollte das nicht korrekterweise "rechtskraeftig" heissen?

WTSchueler
26-09-2014, 15:52
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist ein 0815 Formular wie beim Fitness-Studio.

Auf dem Mitgliedsausweis steht, dass qualifizierte EWTO-Ausbilder/TrainerInnen ihr Wissen an EWTO-Mitglieder weitergeben dürfen. Dadrunter ist der wichtige Hinweis, Erlernte Techniken dürfen nur im Notfall angewendet und keines keinesfalls an Nichtberechtigte weitergegeben werden.

Wo ist da das Problem? Kein Unternehmen verrät sein Geheimrezept und so ist es auch bei der EWTO.

Tigr
26-09-2014, 16:10
Aendert nix dran dass es rechtlich Humbug ist ;).

WTSchueler
26-09-2014, 16:18
Wieso das denn? Ihr musst es nur als Arbeitanweisung sehen. Ihr durft im alltäglichen Leben doch auch keine Firmengeheimnisse an dritter weitergeben, sofern der Arbeitgeber es verbietet :D . Ihr müsst es lockere sehen :cool: Die EWTO hat gute und schlechte Seiten. Ich sage nur Ying und Yang :p .

KeineRegeln
26-09-2014, 16:23
Mit gut meinst du, dass sie krk Geld bringt? :)

icken
26-09-2014, 17:48
Dadrunter ist der wichtige Hinweis, Erlernte Techniken dürfen nur im Notfall angewendet und keines keinesfalls an Nichtberechtigte weitergegeben werden.


Finden ich echt witzig.
Wann ist denn der Notfall und wann darf man es anwenden?
Wenn keine Person in der Nähe ist, damit man sich selbst nicht gefährdet?

Ich musste auch unterschreiben, im SV Fall jeden Beteiligten und auch jeden Zeugen zu töten. Das alles um keine geheimen Techniken Dritten zu zeigen.
Klingt erstmal brutal, ist aber durchaus verständlich, finde ich. :cool:
Unsere Ausbilder haben schließlich viel Geld investiert und dieses Wissen darf nicht unentgeltlich weiter gegeben werden.

Little Green Dragon
26-09-2014, 18:54
Ihr durft im alltäglichen Leben doch auch keine Firmengeheimnisse an dritter weitergeben, sofern der Arbeitgeber es verbietet.


Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich oder wie war was?

A) handelt es sich bei vertraulichen Firmendaten um echte "Geheimnisse" und nicht um längst bekannte aber künstlich verklärte Pseudo-Geheimnisse ala WT.

B) Im Rahmen eines Arbeitsvertrags bezahlt der AG den AN und nicht umgekehrt - wäre ja auch lustig wenn es heißt: "Sie können am Montag bei uns anfangen, ach ja bitte nicht vergessen Geld mitzubringen..."

Wenn ich jemanden dafür bezahle, dass er mir etwas beibringt, dann enthält dies auch immer die weitergehende Nutzung nach meinen eigenen Vorstellungen. Wenn ich also WT an "Nichtberechtigte" (oder sollte man eher sagen an "Nichtbeitragszahler"?) weitergeben will kann ich das tun ohne das so ein unterschriebener Wisch da irgendwie entgegensteht.

Wenn da juristisch auch nur ein Fünkchen dran wäre hätten bestimmte Personen in der EWTO etwaige Aussteiger auf dem Klageweg daran gehindert ihre eigenen Schulen aufzumachen und das in der EWTO erworbene Wissen weiter zu geben. Haben sie aber nicht getan, eben weil sie genau wissen, dass so eine Formulierung nur eher schlichtere Gemüter beeindruckt, juristisch da aber nicht zu holen ist.

WT-Herb
26-09-2014, 20:00
...Wenn ich jemanden dafür bezahle, dass er mir etwas beibringt, dann enthält dies auch immer die weitergehende Nutzung nach meinen eigenen Vorstellungen. Wenn ich also WT an "Nichtberechtigte" (oder sollte man eher sagen an "Nichtbeitragszahler"?) weitergeben will kann ich das tun ohne das so ein unterschriebener Wisch da irgendwie entgegensteht.....Die Konsequenz ist ja nicht Dir das Unterweisen Externer unmöglich zu machen, sondern Dir die Fortsetzung des Lernens zu unterbinden. Kurz: Du fliegst raus. Wer sich geschäftsschädigend verhält, und das tut derjenige, der Firmeninternas an Unberechtigte, in diesem Fall an Nichtkunden, weitergibt, der wird sich solchen Konsequenzen gegenübersehen. Das ist vergleichbar mit Softwarelizenzen, die schwarz weitergegeben werden o.ä.


Gruß, WT-Herb

Suriage
26-09-2014, 20:21
Die Konsequenz ist ja nicht Dir das Unterweisen Externer unmöglich zu machen, sondern Dir die Fortsetzung des Lernens zu unterbinden. Kurz: Du fliegst raus. Wer sich geschäftsschädigend verhält, und das tut derjenige, der Firmeninternas an Unberechtigte, in diesem Fall an Nichtkunden, weitergibt, der wird sich solchen Konsequenzen gegenübersehen. Das ist vergleichbar mit Softwarelizenzen, die schwarz weitergegeben werden o.ä.


Gruß, WT-Herb

Kampfkunst trifft Kapitalismus. Wunderschön! :D

Tigr
26-09-2014, 20:30
Das ist vergleichbar mit Softwarelizenzen, die schwarz weitergegeben werden o.ä.


Herb der alte Rechtsexperte ... Software ist urheberrechtlich geschuetzt ;).

Dodge71
26-09-2014, 20:39
Dafür war sein Post offen und ehrlich, so etwas muss auch mal gelobt werden!

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/e/ed/Friedenstaube_weiss_blau_kreis.svg/170px-Friedenstaube_weiss_blau_kreis.svg.png

IamTooOld
26-09-2014, 20:42
Und Volumen-Lizenzen von Programmen auch. Anzahl der tatsächlich verwendeten Lizenzen kann aber niemand überprüfen, auch wenn man als Groß-Unternehmen bei einem Audit zumindest auf dem Papier nachweispflichtig ist.

icken
26-09-2014, 20:43
Die Fortsetzung des Lernens zu unterbinden, sehe ich in dem Fall nicht als Strafe. :D

Ihr seid schon ein lustiger Haufen Gleichgesinnter.

IamTooOld
26-09-2014, 20:49
Ich möchte nicht vom Thema ablenken, aber was ist wenn:

- Lehrer A zeigt Schüler B Technik
- Schüler B zeigt Bruder C Technik
- Bruder C probiert Technik an externen D aus
- Person D oder Eltern von Bruder C wollen mit Anwalt an Lehrer A

Dodge71
26-09-2014, 20:49
Mein Gott, dann ist es halt Hausrecht!

Das mit den Softwarelizenzen war doch bestimmt nur zu Verdeutlichung und nicht um auf irgendein Recht hinzuweisen :ups:

Was es denn genau ist kann man wohl nur feststellen, wenn mal einer gegen den Rauswurf klagt.
Habe aber noch nie davon gehört, das einer das mal versucht hat.


- Person D oder Eltern von Bruder C wollen mit Anwalt an Lehrer A
Begründung? In wie weit ist das Strafrecht hier betroffen?
Hat A etwas gezeigt, das mit dem Strafrecht nicht vereinbar ist, z. B. weil es die Mittel der Notwehr in jedem Fall überschreitet?

Tigr
26-09-2014, 20:53
Ich möchte nicht vom Thema ablenken, aber was ist wenn:

- Lehrer A zeigt Schüler B Technik
- Schüler B zeigt Bruder C Technik
- Bruder C probiert Technik an externen D aus
- Person D oder Eltern von Bruder C wollen mit Anwalt an Lehrer A

B, C und D werden rausgeschmissen. A wird zum Kaffee eingeladen. Und dann auch rausgeschmissen.

Suriage
26-09-2014, 20:56
Begründung? In wie weit ist das Strafrecht hier betroffen?
Hat A etwas gezeigt, das mit dem Strafrecht nicht vereinbar ist, z. B. weil es die Mittel der Notwehr in jedem Fall überschreitet?

Nur weil jemand einen Anwalt einschaltet, heißt das nicht, dass der Sachverhalt straftrechtlich relevant ist. Könnte sich auch um eine zivilrechtliche Angelegenheit handeln.

Rechtlich wird gar nix passieren.

Dodge71
26-09-2014, 21:03
Da hast Du absolut recht, das wäre natürlich möglich.
Ich hatte halt bei

- Bruder C probiert Technik an externen D aus
gleich Körperverletzung Körperverletzung (§ 223 StGB) bzw. Fahrlässige Körperverletzungen (§ 229 StGB) im Kopf.


B, C und D werden rausgeschmissen. A wird zum Kaffee eingeladen. Und dann auch rausgeschmissen.
Nö... B und C sind draussen, A bekommt den 3. TG abgenommen und wieder 12. SG, weil er das System nicht verstanden hat.
D ist ja externer, der bekommt per Post einen Mitgliedsantrag ;)

Suriage
26-09-2014, 21:08
Ich überlege gerade was da für eine Anklagegrundlage möglich wäre. Vllt. fahrlässige Wissensvermittlung durch Dritte. :D

IamTooOld
26-09-2014, 21:08
Die Frage ist halt ob der Arm des Gesetzes in DE bis Lehrer A reichen würde/könnte und ob Lehrer A sich auf "Schüler B ist nicht berechtigt dritte auszubilden" berufen könnte. Vielleicht denke ich hier zu quer.

Dodge71
26-09-2014, 21:11
Hat vielleicht jemand noch schnell was zum Thema?

Suriage
26-09-2014, 21:14
Die Frage ist halt ob der Arm des Gesetzes in DE bis Lehrer A reichen würde/könnte.

Auf welcher Grundlage denn?
Wäre ein Fußballtrainer dafür verantwortlich wenn einer seiner Spieler in einem Hobby-Match privat jemanden mit einem Tackling das Bein bricht? Der Gedanke ist doch mehr als abwegig für die Tat eines Dritten, für den man keine Aufsichtspflicht oder dergleichen hat, zur Verantwortung gezogen zu werden.
Und Wissen darf man mit Ausnahmen grundsätzlich weitergeben.

WT-Herb
26-09-2014, 21:51
....Und Wissen darf man mit Ausnahmen grundsätzlich weitergeben.Da gibt es aber eine ganze Latte von Ausnahmen. Hast Du schon mal in einer Behörde gearbeitet? Oder in einem Maklerbüro? Oder unter einem Sternekoch, der ein Dessert nach "seinem" Rezept anbietet? Oder in der Autoindustrie in der Entwicklung? Oder in der Softwareentwicklung? Oder im Vatikan?... Hm..... Oder in der Politik?


Gruß, WT-Herb

IamTooOld
26-09-2014, 21:54
oder bei der NSA...der vergleich zum WT Wissen hinkt doch stark...

die Chisau
26-09-2014, 22:04
Nur weil jemand einen Anwalt einschaltet, heißt das nicht, dass der Sachverhalt straftrechtlich relevant ist. Könnte sich auch um eine zivilrechtliche Angelegenheit handeln.


Kann auch ein Einschüchterungsversuch sein, der jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Hatten wir hier ja auch schon von der Logentruppe.....


Ich überlege gerade was da für eine Anklagegrundlage möglich wäre. Vllt. fahrlässige Wissensvermittlung durch Dritte. :D

Interessiert sich heute noch ernsthaft jemand für dieses Wissen? :ups:

Suriage
26-09-2014, 22:07
Da gibt es aber eine ganze Latte von Ausnahmen. Hast Du schon mal in einer Behörde gearbeitet? Oder in einem Maklerbüro? Oder unter einem Sternekoch, der ein Dessert nach "seinem" Rezept anbietet? Oder in der Autoindustrie in der Entwicklung? Oder in der Softwareentwicklung? Oder im Vatikan?... Hm..... Oder in der Politik?


Gruß, WT-Herb

Ja, Verschwiegenheitspflichten gibt es. Gesetzlich wie auch vertraglich. Zweite kann man untereinander vereinbaren was in der Praxis das Gros deiner Beispiele ausmachen wird. Zumindest vermute ich das so verstanden zu haben aus deinem Post. Drück dich doch nächstes mal ein bisschen genauer aus wenn du schon Klugschei**en willst.

Hat aber in dem Fall alles nix mit der Ausgangsfrage zu tun, da der Kläger nicht der Ursprung des weitergegebenen Wissens wäre.

Ich habe übrigens mal für eine Bank gearbeitet also bitte erzähl mir nichts von Verschwiegenheit und Verboten von Wissensweitergabe. ;)

die Chisau
26-09-2014, 22:08
Ich habe übrigens mal für eine Bank gearbeitet also bitte erzähl mir nichts von Verschwiegenheit und Verboten von Wissensweitergabe. ;)

Ich habe mal auf einer gesessen und für eine gearbeitet. :)

Suriage
26-09-2014, 22:11
Ich habe mal auf einer gesessen und für eine gearbeitet. :)

Gleichzeitig?

Suriage
26-09-2014, 22:12
Kann auch ein Einschüchterungsversuch sein, der jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt. Hatten wir hier ja auch schon von der Logentruppe.....


Ist gar nicht unüblich. Logentruppe?

Tigr
26-09-2014, 22:23
Da gibt es aber eine ganze Latte von Ausnahmen. Hast Du schon mal in einer Behörde gearbeitet? Oder in einem Maklerbüro? Oder unter einem Sternekoch, der ein Dessert nach "seinem" Rezept anbietet? Oder in der Autoindustrie in der Entwicklung? Oder in der Softwareentwicklung? Oder im Vatikan?... Hm..... Oder in der Politik?


Da hat Herb recht. Wer im Vatikan arbeitet, darf niemandem aus der Bibel vorlesen. Ist naemlich Betriebsgeheimnis. Und auch jeder Politiker der Interna verraet kommt direkt in's Lager.

Ernest Dale Jr.
26-09-2014, 22:39
Da hat Herb recht. Wer im Vatikan arbeitet, darf niemandem aus der Bibel vorlesen. Ist naemlich Betriebsgeheimnis. Und auch jeder Politiker der Interna verraet kommt direkt in's Lager.

pass bloß auf du...sonst wirft der herb gleich mal ne großpackung wobenzym ein...

die Chisau
26-09-2014, 22:43
Ist gar nicht unüblich. Logentruppe?

Fiz lez Lou.....mehr darf ich nicht sagen...


Gleichzeitig?

Über die Betriebsgeheimnisse der Samenbank, darf ich nicht reden, eine Liege wäre mir auch lieber gewesen.

Ernest Dale Jr.
26-09-2014, 23:03
Fiz lez Lou.....mehr darf ich nicht sagen...


http://www.thevervoid.com/media/flashgordon/11/10.jpg

ehre dem ming!

Suriage
26-09-2014, 23:06
Fiz lez Lou.....mehr darf ich nicht sagen.

Ach die...

Terao
26-09-2014, 23:15
Ich möchte nicht vom Thema ablenken, aber was ist wenn:

- Lehrer A zeigt Schüler B Technik
- Schüler B zeigt Bruder C Technik
- Bruder C probiert Technik an externen D aus
- Person D oder Eltern von Bruder C wollen mit Anwalt an Lehrer AWat?
Wenn ich mir die Axt meines Onkels ausleihe und damit den Nachbarn erschlage, kann die Nachbarsgattin den Baumarkt verklagen, oder was? :ups:

Suriage
26-09-2014, 23:20
http://www.thevervoid.com/media/flashgordon/11/10.jpg

ehre dem ming!

You Sir just made my day! :D

KeineRegeln
26-09-2014, 23:31
Ah ah ah... Es heißt Ting, bitte.

San-Te
27-09-2014, 05:27
Edit

Tigr
27-09-2014, 07:06
Einige Leute hier koennten Dir dazu einiges an Geschichten erzaehlen. Oder auch nicht. Sagen wir es mal ganz generell, ohne uns auf spezifische Personen, entweder real oder fiktiv, zu beziehen: manche Leute flennen beim Anwalt rum ueber Sachen, ueber die jeder Richter dieser Welt nur den Kopf schuetteln wuerde. Mit Ausnahme von Nordkorea. Oder auch nicht. Was besonders paradox sein koennte, sollten sich einige dieser realen (oder fiktiven!) Personen gerne als gestandene, professionelle Kampfkuenstler profilieren die mit allerlei scharfen Dingen hantieren und ueberhaupt obergefaehrlich sind und so. Falls es solche Personen geben sollte, was ich nicht behaupte und wovon ich mich nachdruecklich distanziere, waeren gewissen juristische Vorgaenge unter Umstaenden hochgradig peinlich. Du verstehst :).

KeineRegeln
27-09-2014, 07:10
Das ist doch jetzt Satire oder???

http://wingtsununiverse.blogspot.de/2013/01/erstes-***-fiz-lez-lou-tutorial-i.html?m=1

San-Te
27-09-2014, 09:14
... Du verstehst :).

Ja. Danke.

Wir sind hoffnungslos OT und sollte das Gespräch hier beenden.


Gruß

San-Te

WTSchueler
27-09-2014, 11:17
Ich wußte garnicht mehr, was die ursprüngliche Frage mehr war :D. Ihr kommt aber ganz weit vom Thema ab :ups:, wenn man bedenkt wie einfach die Frage ist.