Vollständige Version anzeigen : Recht in Dt. zum kotzen
Amaterasu
07-07-2006, 19:43
ich habe ein grosses Problem. :/
Ich werds mal erklären. War zur WM mit meiner Flamme auf einer Fanmeile. Hatte da Spass mit Kumpeln und war halt Party. Plötzlich kam meine Freundin heulend an und zwar ham die sie angebaggert, Sie wollte weg, wurde umgestoßen und dann noch ins Gesicht geschlagen. Scheinbar denken die, mit Frauen kann mans machen...Ich bin da hin mit paar Kumpeln und wollt das klären. Ich mach seit ich 12 bin Kickboxen auch Wettkämpfe usw. Deswegen war das leichtes Spiel. Einem nen Kick in Fresse verpasst und Sache war gegessen. Naja war nicht lang hin, kamen paar Bullen und ham mich an Wand gedrückt. Mit den wollt ich kein Ärger. Hab nicht groß gewehrt, weil ichs nicht schlimmer machen wollte. Anscheinend hat der Typ Nase gebrochen und Zahn verloren. Naja und nun flatterte Anhörung mit der Post ins Haus. war schon mit meinen Eltern beim anwalt, der meinte ich soll dort auf verständig und reumütig machen da käm paar sozialstunden bei raus. mein problem sei, dass ich in der richtung toptrainiert sei und das könnt mich zur strecke bringen. Unangebracht usw. Nur frag ich mich was das soll?! Irgendwo triffts da den falschen, ne? Kanns passieren das wegen so nem scheiß man in knast muss? Wie siehts mit vorbestraft aus? Da kann ich doch lehrstelle vergessen? :/
wenns deine erste anklage ist wird es höchstwahrscheinlich nicht ins führungszeugnis aufgenommen.
Das passiert erst von einer Strafe ab 90 Tagessätzen. Das wirds wahrscheinlich eh nicht werden. Außerdem greift noch das Jugendstrafrecht, wenn du noch nich 21 bist (bzw. bei der Tat noch nich 21 warst) musst nur gucken das du auf nich zu abgeklärt und bewusst machst. bischen auf jugendlichen seichtsinn und reue pochen, dann kommt meist was niedrigeres bei raus.
Würd mir da nich sone Sorgen machen
PS: Nein, du kommst garantiert nich in Knast. Wahrscheinlich paar Sozialstunden. Wär jedenfalls das übliche
Amaterasu
07-07-2006, 19:59
Naja ich hab ja kein Einkommen. Wärn 60 Tagessätze je 0 Euro schon ok. ^^
Mal ernsthaft, was muss m,an erwarten?
heieiei....
Wenn Du zu denen hingehst und einem die Nase brichst, obwohl Du nicht akkut angegriffen wurdest (also quasi als Vergeltung), mit mehreren dorthin gegangen bist und ihn verletzt hast und mit ganzer Absicht gehandelt hast, kann das bis zu 5 Jahre geben. Allerdings muss dafür normalerweise schon mehr passieren als eine gebrochene Nase. Genaueres ist vom Tatbestand und Deiner Reue abhängig. Zudem ist es möglich, dass Du noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wirst (ob normales oder Jugendstrafrecht ist zw. 18 und 21 Jahren durch den Richter zu entscheiden).
Wenn du eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommst, alle Auflagen erfüllst und Dich nicht weiter strafbar machst, bist Du danach nicht vorbestraft. Das Register für Jugendstraftaten wird hinterher ins normale Strafregister nicht übernommen.
So, soviel zur Hifle und zum sachlichen Teil. Nun etwas subjektiver:
Wieso schlägst Du den Kerl eigentlich? Bringt das Deiner Freundin etwas? Du möchtest nicht, dass Deine Freundin verletzt wird, aber selber brichst Du jemandem die Nase? Was soll das?
Hoffentlich ist's nur ein Fake. Ansonsten hoffe ich, dass ein Mod hier ganz schnell Schluss macht.
Edit: Warst Du stark alkoholisiert, also nicht mehr zurechnungsfähig? So sehr ich das auch Hasse - damit kommst Du normalerweise besser weg.
Wieso findest Du das deutsche Recht zum Kotzen? Soll ich Dir mal die Nase brechen und mich dann über Dich beschweren und dafür nicht bestraft werden? Selbstjustiz ist zum Glück verboten. Wir können uns aber auch gerne bei Padrone in Sizilen wiedertreffen.....
Amaterasu
07-07-2006, 20:06
5 Jahre???
Oh mann überleg mal wenn deine Freundin weinend vor dir steht. Da ist man emotional auf 180. Ich weiß jder vermiedene Kampf ist ein gewonnener Kampf, aber in dem Fall geht das nicht.
Ich weiß auch nicht was ich denen vorgaukeln soll. Ich hab angst das am ende so steht: durchtrainierter kampfsportler bricht mit absicht behindertem die nase. dann ist kacke am dampfen.
HIER (http://www.kickboxen-germany.de/) sind wunderherrlich die Paragraphen aufeglistet, u. a. auch bei Körperverletzung
Du sagtest ja unter anderem, dass deine Freundin auch geschlagen wurde. Hättest du ihn Angezeigt anstatt ihm die ***** zu polieren würde er die Strafe kriegen die du jetzt kriegst und wahrscheinlich noch eine härtere. Nächstes mal versuch dich zu beherrschen und denk dann was besser für dich, deine Freundin und den Typen ist(bei dem im Sinne von Strafe).
So eine Vorstrafe wär für den bestimmt schlimmer als ne gebrochene Nase.
Gruß,
deggat
Amaterasu
07-07-2006, 20:27
Wenns danach geht seh ich schwarz...
5 Jahre???
Wie gesagt: in Deinem Fall unter bestimmten Umständen absolutes Höchstmaß; wahrscheinlich aber viel weniger.
Oh mann überleg mal wenn deine Freundin weinend vor dir steht. Da ist man emotional auf 180. Ich weiß jder vermiedene Kampf ist ein gewonnener Kampf, aber in dem Fall geht das nicht.
Natürlich geht das. Wer hat Dich denn dazu gezwungen, zu dem hinzugehen und ihm eine reinzuhauen? Nichts als Ärger. Ist jetzt irgendjemand glücklicher?
Gerade ein Kampfsportler bzw. Kampfkünstler sollte doch drüber stehen! Wobei ich diese Fähigkeit gerade bei Kampfsportlern sehr oft vermisse...
dann ist kacke am dampfen.
Zurecht.
Ich verstehe dich, aber leider ist er im Recht und wenn er nen guten Anwalt hat und selbst noch nicht vorbestraft ist hast du leider sehr schlechte Karten.
Das nächste mal nicht ohne Vorwarnung mit Anlauf in die Fresse.
Erst in ein Gespräch verwickeln, bei so nem W.... fängt er eh ne Schlägerei an, dann war es Notwehr.
Naja im Nachhinein ist mann immer schlauer ich weiß.
Mein Beileid hast du, ich kann in so ner Situation auch nicht klar denken.
Vielleicht vor Gericht die Tatsachen zu deinen Gunsten darstellen, solange keine glatte Lüge daraus wird.
Cheers Kuang
Edit: Leider musst du dich auch darauf einstellen die Behandlung dieses W.... zu bezahlen, sollte er Recht bekommen, das wird sehr sehr Teuer, vor allem wegen dem Zahn :/
Amaterasu
07-07-2006, 20:36
Eben. Ich hab Schiss da zu sitzen und was vorzugaukeln. Die scheiß Richter ham sicher genug Kenntnis das das auffliegt.
Joa das recht ist schon scheiße aber das sollte ja jedem bekannt sein.
aber du wirst mit sicherheit wegen körperverletzung ne geldstraffe reingewürkt bekommen. aber es gibt milderne umstände also glaube ich das es nicht total teuer wird.
Entweder DU gehts nächstes mal zut Polizei und erklärst den das und DU zeigst die an (sexuele belästigung + leicht körperverletzung oder so )
oder du machst es wie Kuang gesagt hat
ICh empfehle dir aber auf jeden fall zur polizei zu gehen vorallem wenn du vorbestraft bist (was du ja bald sein wirst ...)
Amaterasu
07-07-2006, 20:47
Gilt das ernsthaft als vorbestraft? das könn die doch nicht tun! Da ist doch alles im *****, lehre und so weiter? Nehm die 0 rücksicht?
Gilt das ernsthaft als vorbestraft? das könn die doch nicht tun! Da ist doch alles im *****, lehre und so weiter? Nehm die 0 rücksicht?
Kommt darauf an, nicht jede Strafe ist sofort mit einem Eintrag ins Führungszeugniss verbunden. Bei Körperverletzung mit Kickbox-Erfahrung sieht es aber schlecht aus denke ich. Kickboxen hat eh so nen schlachten Ruf.
Mach einen auf reuig, entschuldige dich bei dem Sa.. auch wenns schwerfällt. Du hast ja nicht ohne Grund zugehauen. Wenn deine Freundin in Panik wahr und die Typen noch in unmittelbarer Nähe/Sichtweite dann kommst du hoffentlich mit nem "blauen Auge" davon.
Gruße und beste Wünsche Joris
Amaterasu
07-07-2006, 21:01
Ich hab ganze Zeit wien Kloß im hals. :/
Wie ist das vor gericht? kommt da auch son Jugendheini, wie bei salesch?
Michael1
07-07-2006, 21:12
Zum Thema Vorbestraft hat MoerkB doch schon was geschrieben... ergänzend hier:
http://www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/jederkriminell/09.html
Welche Art von Rücksicht erwartest du denn wenn du jemanden Nase und Zähne zerschlägst?
Normalerweise spielen Vorgeschichte einer Tat, geistige Entwicklung (-->Jugendstrafrecht), Wiederholungsgefahr, verminderte Zurechnungsfähigkeit durch Alkohol, Auswirkungen der Strafe im Einzelfall, .... eine Rolle bei der Strafzumessung, es wird also schon dein individueller Fall verhandelt.
Gibt es möglichst unabhängige Zeugen für das was deiner Freundin passiert ist? Wurde sie verletzt? Hat sie den Vorfall zur Anzeige gebracht?
ps: Salesch & co würde ich mir jetzt nicht gerade als Beispiel nehmen ;). Die Leute bei Gericht sind Profis, solche Sachen deren täglich Brot, Entschuldigungen und ausreden hören die auch dauernd ... und es wäre sicher günstig wenn du auch eine Profi (-->Anwalt) dabei hast der dich vernünftig beraten kann und dir auch sagt wie sowas abläuft.
Amaterasu
07-07-2006, 21:18
Nein. Zeugennicht direkt. Nur Kumpel wos wieder auf lügen basiert.
sie hatte kein schaden. War halt total aufgelöst.
Michael1
07-07-2006, 21:28
Wäre möglicherweise Hilfreich gewesen wenn ein vorangegangener Übergriff zu Beweisen gewesen wäre... Möglicherweise solltest du noch mal mit deinem Anwalt reden ob es hilfreich sein könnte wenn deine Freundin der Vorfall zur Anzeige bringt (so sie das denn will und kann).
Amaterasu
07-07-2006, 21:32
Dazwischen war zuviel Zeit. Da gilts als Selbstjustiz.
ich habe ein grosses Problem. :/
Ich werds mal erklären. War zur WM mit meiner Flamme auf einer Fanmeile. Hatte da Spass mit Kumpeln und war halt Party. Plötzlich kam meine Freundin heulend an und zwar ham die sie angebaggert, Sie wollte weg, wurde umgestoßen und dann noch ins Gesicht geschlagen. Scheinbar denken die, mit Frauen kann mans machen...Ich bin da hin mit paar Kumpeln und wollt das klären. Ich mach seit ich 12 bin Kickboxen auch Wettkämpfe usw. Deswegen war das leichtes Spiel. Einem nen Kick in Fresse verpasst und Sache war gegessen. Naja war nicht lang hin, kamen paar Bullen und ham mich an Wand gedrückt. Mit den wollt ich kein Ärger. Hab nicht groß gewehrt, weil ichs nicht schlimmer machen wollte. Anscheinend hat der Typ Nase gebrochen und Zahn verloren. Naja und nun flatterte Anhörung mit der Post ins Haus. war schon mit meinen Eltern beim anwalt, der meinte ich soll dort auf verständig und reumütig machen da käm paar sozialstunden bei raus. mein problem sei, dass ich in der richtung toptrainiert sei und das könnt mich zur strecke bringen. Unangebracht usw. Nur frag ich mich was das soll?! Irgendwo triffts da den falschen, ne? Kanns passieren das wegen so nem scheiß man in knast muss? Wie siehts mit vorbestraft aus? Da kann ich doch lehrstelle vergessen? :/
Nachdem was du gemacht hast frage ich mich wieso die Überschrift so lautet " Recht in Dt. zum kotzen". ist doch alles super gelaufen. Jemand wurde angegriffen und die Polizei hat den Täter geschnappt ...
...nun.
also 1.schreib dem "opfer" n Brief in dem du dich entschuldigst.am besten über deinen anwalt der den brief seinen anwalt schickt damit der ihn nachweislich erhält! 2.schlägst du "opfer-täter"ausgleich vor..kann dir dein anwalt erklären. 3.vor gericht wirst du die ganze geschicht genauso erzählen wie sie passiert ist..ausser ( wenn du deine kumpels zum mitkommen aufgefordert hast..dann sage klar das du sofort los bist und die anderen dir ohne aufforderung gefolgt sind).. 4. zeige dich empört ABER reuig!!!!!
..also erzähl alles wahrheit getreu!!!und betone dein entsetzen als du deine weinende freundin gesehen hast!!!
ps.:und beim nächsten mal..NICHT SCHLAGEN!!zeig den an!!
gruss
Wieso erhält der hier Tips wie er sich dort raus winden kann ? Ist doch alles super gelaufen, die Polizei hat wieder einen sinnlosen Schläger erwischt, der sich nicht zurück halten konnte um passende Worte zu finden.
ggf. nächstes mal die Partei sein die die Polizei ruft und den anderen anzeigt, dann lässt es sich lockerer sehen.
Ist zwar verständlich das du den Typen eine gezimmert hast,ist aber wie du hier schon geschrieben hast Selbstjustiz gewesen.
Und da finde ich eigentlich das die Rechtssprechung in Deutschland in Ordnung ist,und nicht zum kotzen.
Schliesslich kann es nicht sein,das jeder sein Recht in die eigene Hand nimmt,dafür gibt es die Justiz.
Und man haut niemanden aufs Maul,weil der sich vielleicht Schei..e benommen hat.
Amaterasu
07-07-2006, 21:57
Rauswinden? Ich will nur das es fair zu geht und mein Leben nicht zu Ende ist.
Du sollst deine gerechte Strafe kriegen, ganz einfach. Und ich hoffe das wird auch der Fall sein.
Keine Angst, dein Leben geht weiter, in Deutschland gibt es keine Todesstrafe !
Michael1
07-07-2006, 22:01
Dazwischen war zuviel Zeit. Da gilts als Selbstjustiz.
Ich habe auch nicht an Notwehr gedacht ... aber es könnte schon einen unterschied machen ob du da sagst "Der hat meine Freundin angemacht, die hat mir das erzählt und dann habe ich ihm eine verpasst..." oder ob ein vorangegangene (sexuelle) Nötigung, ein sexueller Übergriff oder eine Körperverletzung durch denjenigen im Raum steht den du geschlagen hast.
Mit "rauswinden" hat das wenig zu tun. Hier geht es ja nicht darum wie er sich vor der Justiz drücken kann oder das er falsche Zeugen herbeischaffen soll oder ähnliches - er bekommt nur einige Informationen dazu was auf ihn zu kommt und welche (legalen) Möglichkeiten und Hilfen er nutzen kann. Und die haben dann evt. einen für ihn positiven Einfluss auf die zu erwartende Strafe.
EDIT: Tritt (mit Schuh) ins Gesicht, wenn der Schuh als gefährliches Werkzeug angesehen wird könnte das auch schwere Körperverletzung sein.
junge..
..machs so wie ich geschrieben habe und hör auf dich zu bemitleiden!!!und lass dir deine angst die du jetzt hast eine lehre sein.wie schon geschrieben..beim nächsten mal NICHT SCHLAGEN..sondern den typen anzeigen.
gruss
Seit wann ist das Leben vorbei wenn man jemanden die Nase kaputt haut.
Komm mal wieder auf den Teppich zurück.
Amaterasu
07-07-2006, 22:13
Du sollst deine gerechte Strafe kriegen, ganz einfach. Und ich hoffe das wird auch der Fall sein.
Keine Angst, dein Leben geht weiter, in Deutschland gibt es keine Todesstrafe !
Wenn ich keine Lehre krieg?
chrisi99
07-07-2006, 22:15
1) is das vermutlich eh ein Fake
2) das geschieht dir ganz recht. Wenn du die Polizei gerufen hättest wäre er dran gewesen. Selbstjustiz gehört nun mal bestraft weil sonst herrscht hier bald Chaos wenn jeder waltet wie er will
Amaterasu
07-07-2006, 22:17
Ich bin kein Fake.
Und was willst den Bullen denn sagebn? Irgendwer hat Irgendwo meine Freundin belästigt?! Fass dich mal an Kopf Junge.
Wenn ich keine Lehre krieg?
Du bist 20. Ich glaube sowas kann man noch ganz gut als Jugendsünde verkaufen. Jetzt musst du halt Verantwortung beweisen und dazu stehen. Und glaub mir, du bist nicht der erste dem sowas passiert ist ...
Der Zahn wird teuer, die Nase geht noch. Ansonsten vielleicht 'nen paar Sozialstunden oder sowas, ich kenn mich da nicht aus ...
Genau das sollte man der Polizei sagen, richtig ... du hast ihn ja auch gefunden, dann hättest du das gemeinsam mit der Polizei sicher auch. Und dann könntest du jetzt entspannt zuhause sitzen und müsstest dir keine Gedanken machen weil du einen entzahnt hast.
chrisi99
07-07-2006, 22:20
Ich bin kein Fake.
Und was willst den Bullen denn sagebn? Irgendwer hat Irgendwo meine Freundin belästigt?! Fass dich mal an Kopf Junge.
*Andenkopffass* danke, hat nichts geändert.
Vorfall wird bei der Polizei angezeigt und damit hat sich die Sache.
Amaterasu
07-07-2006, 22:20
Ja wie soll ich das bezahlen? Ich hab 154 Euro Kindergeld pro Monat und das ist nicht pfändbar.
Auf Raten ... ich kenne auch einen, da hat die Freundin mit einem auf der Klassenfahrt rumgemacht und er hat ihm mit einem Schlagring 3 Zähne rausgeschlagen. Ist keine billige Sache. Kannst ja dann mal posten was bei rum kam, denn weiteres geheule ist eigentlich nicht von nöten ...
Aber zur Beruhigung : Ich hätte wohl genauso gehandelt ! Wäre jedoch unmittelbar danach abgehauen ;)
Amaterasu
07-07-2006, 22:25
Wie sähs aus, wenn es in die Vergewaltigungsschiene gedrückt wird?
chrisi99
07-07-2006, 22:28
Wie sähs aus, wenn es in die Vergewaltigungsschiene gedrückt wird?
da bliebe ich lieber bei Körperverletzung als als Vergewaltiger durchzugehen
Wie sähs aus, wenn es in die Vergewaltigungsschiene gedrückt wird?
Du wolltest den Typen vergewaltigen?;)
Du musst nichts zahlen, was Du nichts zahlen kannst. Die Strafen richten sich nach dem Einkommen. Wenn Du gar nichts erübrigen kannst, bekommst Du wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe und oder Sozialarbeit. Und ja, ein Jugenberater ist auch im richtigen Leben dabei. Der gibt auch den Rat (nicht die Entscheidung), ob bei Dir Jugend- oder Strafrecht angewandt wird.
Warum wir denken, dass es ein Fake ist? Weil es für den Thread keinen Grund gibt. Alle Fragen diesbezüglich kann Dir Dein Anwalt beantworten. Warum fragst Du uns danach?
Wie sähs aus, wenn es in die Vergewaltigungsschiene gedrückt wird?
Dann wäre es immer noch Selbsjustiz und Körperverletzung.
Wie sähs aus, wenn es in die Vergewaltigungsschiene gedrückt wird?
:megalach:
also doch nicht mehr fair bleiben ?
Junge, geh dahin, sag dass der deine Freundin angepackt hat, du bist hin und hast ihm eine dafür gegeben. Egal was kommt, ich würde da mit erhobenem Kopf rausgehen. War schon gut so, nur das nächste mal halt abhauen ...
MegaMonster
07-07-2006, 22:32
Als erstes Mal kommt es darauf an, wie alt du buist. Ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres bist du rechtlich gesehen ein Heranwachsender und du kannst nun sowohl nach Erwachsenen-, als auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Dies entscheidet der vorsitzende Richter und er wird sich dabei auf die Jugendgerichtshilfe verlassen. Du musst die Sache etwas drehen, denn jetzt hast du noch Rache genommen und da steht die Justiz überhaupt nicht drauf. Siehst du aber, wie deine Freundin belästigt und geschlagen wird und du kommst ihr zur Hilfe und trittst den Typen weg, da die Mehrere waren und dich natürlich angegriffen haben, so wird dir beim ersten Mal vor Gericht nichts passieren und woher sollte der Richter überhaupt wissen, dass du Kampfsport betreibst? Du spielst halt Fußball und darum hast du ihn getreten.
Als Jugendlicher bekommt ein normaler Arbeitgeber eh nur den kleinen Bundeszentralregisterauszug und da steht dein Strafe dann nicht drin.
In den Knast kommst du auf gar keinen Fall, da kannst du mir vertrauen!!
Amaterasu
07-07-2006, 22:37
Du musst nichts zahlen, was Du nichts zahlen kannst. Die Strafen richten sich nach dem Einkommen. Wenn Du gar nichts erübrigen kannst, bekommst Du wahrscheinlich eine Bewährungsstrafe und oder Sozialarbeit. Und ja, ein Jugenberater ist auch im richtigen Leben dabei. Der gibt auch den Rat (nicht die Entscheidung), ob bei Dir Jugend- oder Strafrecht angewandt wird.
Warum wir denken, dass es ein Fake ist? Weil es für den Thread keinen Grund gibt. Alle Fragen diesbezüglich kann Dir Dein Anwalt beantworten. Warum fragst Du uns danach?
Weil ich nicht mehrruhig schlafen kann. jeder sagt was anderes. :/
chrisi99
07-07-2006, 22:39
Weil ich nicht mehr ruhig schlafen kann. jeder sagt was anderes. :/
in diesem Falle würde ich einem geprüften Rechtsbeistand (Anwalt) mehr vertrauen als ein paar Usern in einem Board!
Amaterasu
07-07-2006, 22:43
Angeklagter bei gericht zu sein ist für mich nicht normalität, deshalb bin ich bisschen von der rolle ;)
Also jetzt mal mein Senf.
Vorab mal die kleine Info - ich bin zufälligerweise Schöffenrichter am Gericht:
1. Du hast jemanden aus Rache angegriffen und nen Tatbestand der (wahrscheinlich schweren) Körperverletzung begangen. Da erwartest Du doch hoffentlich von keinem Richter in Deutschland Verständnis oder womöglich Gnade ? Wenn doch - dann stell Dir einfach mal vor der Fall wäre umgekehrt gelaufen. Würdeste das etwa gut finden, wenn der Typ dann mit ner Ermahnung davon käme :rolleyes: ?
2. Gut gemeinter Rat: Laß Dir vor Gericht nicht auch noch anmerken, dass Dir die ganze Sache in Wirklichkeit nicht leid tut. Tätige Reue kommt immer noch gut an in der Verhandlung.
3. Wenn die Tatsache dass Du nen trainierter KK/KS bist ohnehin schon raus ist, dann würde ich versuchen, es so darzustellen, dass Deine Reaktion reflexartig erfolgt sind. Ohne jedes überlegen. Wenn die Richter rauskriegen, dass Du Dir vorher noch überlegt hast, welchen Zahn Du ihm wegkloppst - na dann gute Nacht Marie !!!! (und das übrigens auch zu RECHT :narf: )
4. Eine Möglichkeit tätige Reue zu zeigen wäre MÖGLICHERWEISE vor den Gericht den "Vorschlag" zu machen, dass Du freiwillig an einem Anti-Aggressions-Training oder Deaskalationstraining teilnimmst.
5. Last but not least: Dass Du deutsches Recht und deutsche Richter insgeheim Sch**** findest - nun DIESE Aussage würde ich mal ganz stark für mich behalten !!! Aus den Prozessen die ich mit betreut habe, kann ich diesbezüglich nur eines sagen - wenn der Angeklagte noch einen auf dicke Hose gemacht hat, ist ihm das NIE gut bekommen.
Richter sind nämlich aus blos Menschen - und ne große Schn**** bzw. Arroganz können die genauso wenig ab, wie die meisten anderen Menschen auf der Welt.
Kurz und knapp zusammenfassend gesagt:
Du hast richtig Sch**** gebaut, hast Dich dabei erwischen lassen und mußt die Suppe jetzt auslöffeln. Mein Vorschlag ist - fang mal an "kleine Brötchen zu backen" !!
Gruß Matthias
Wirrkopp
07-07-2006, 22:52
Sei froh das es bloß um Körperverletzung geht. Wenn Blödheit ein Straftatbestand wäre sähe es schlimmer für dich aus ist :D
Amaterasu
07-07-2006, 23:02
Also jetzt mal mein Senf.
Vorab mal die kleine Info - ich bin zufälligerweise Schöffenrichter am Gericht:
1. Du hast jemanden aus Rache angegriffen und nen Tatbestand der (wahrscheinlich schweren) Körperverletzung begangen. Da erwartest Du doch hoffentlich von keinem Richter in Deutschland Verständnis oder womöglich Gnade ? Wenn doch - dann stell Dir einfach mal vor der Fall wäre umgekehrt gelaufen. Würdeste das etwa gut finden, wenn der Typ dann mit ner Ermahnung davon käme :rolleyes: ?
2. Gut gemeinter Rat: Laß Dir vor Gericht nicht auch noch anmerken, dass Dir die ganze Sache in Wirklichkeit nicht leid tut. Tätige Reue kommt immer noch gut an in der Verhandlung.
3. Wenn die Tatsache dass Du nen trainierter KK/KS bist ohnehin schon raus ist, dann würde ich versuchen, es so darzustellen, dass Deine Reaktion reflexartig erfolgt sind. Ohne jedes überlegen. Wenn die Richter rauskriegen, dass Du Dir vorher noch überlegt hast, welchen Zahn Du ihm wegkloppst - na dann gute Nacht Marie !!!! (und das übrigens auch zu RECHT :narf: )
4. Eine Möglichkeit tätige Reue zu zeigen wäre MÖGLICHERWEISE vor den Gericht den "Vorschlag" zu machen, dass Du freiwillig an einem Anti-Aggressions-Training oder Deaskalationstraining teilnimmst.
5. Last but not least: Dass Du deutsches Recht und deutsche Richter insgeheim Sch**** findest - nun DIESE Aussage würde ich mal ganz stark für mich behalten !!! Aus den Prozessen die ich mit betreut habe, kann ich diesbezüglich nur eines sagen - wenn der Angeklagte noch einen auf dicke Hose gemacht hat, ist ihm das NIE gut bekommen.
Richter sind nämlich aus blos Menschen - und ne große Schn**** bzw. Arroganz können die genauso wenig ab, wie die meisten anderen Menschen auf der Welt.
Kurz und knapp zusammenfassend gesagt:
Du hast richtig Sch**** gebaut, hast Dich dabei erwischen lassen und mußt die Suppe jetzt auslöffeln. Mein Vorschlag ist - fang mal an "kleine Brötchen zu backen" !!
Gruß Matthias
Ich erwarte keine Ermahnung. Nur schaun die wegen der Strafe auch auf Folgen? Lehre und so weiter? Das ist, was mir am schlimmsten Sorge bereitet. Das ganze Leben wegen einer Dummheit versaut ist und ich erledigt bin.
enraged_Clown
07-07-2006, 23:10
obgleich ich dich verstehen kann, junge nachdenken! wenn du auf den kerl los stürzt wie conan der barbar und ihm wahrscheinlich ohne vorwarnung den gesichterker umbaust musst du dich nicht wundern wenn eine solche scheisse bei rauskommt. gerade dann wenn wahrscheinlich noch viele zeugen da sind. sachte und subtil, ansprechen,zur rede stellen ein bisschen provozieren und wenn er dann ankommt (und solche typen kommen immer wenn man die richtigen knöpfe drückt) kannst du immer noch zuhauen. viel glück
Ich erwarte keine Ermahnung. Nur schaun die wegen der Strafe auch auf Folgen? Lehre und so weiter? Das ist, was mir am schlimmsten Sorge bereitet. Das ganze Leben wegen einer Dummheit versaut ist und ich erledigt bin.
Wenn jeder der mal jemanden die Nase kaputt gehauen hat keine Arbeit mehr findet,oder seinen Job verliert hätten wir 20Mio Arbeitslose.
Was willst du den von Beruf werden,das die sich ein Führungszeugnis zeigen lassen?
Junge junge, so daneben kann man doch garnicht sein ! Glaubst du dass du der einzige bist der mal wem eine gehauen hat ? Als ob sich das auf deine Lehre auswirken würde. Wenn du mal im Knast warst, dann sähe die Geschichte schon anders aus, aber wegen so einer Kleinigkeit, also wirklich ...
Und was willst den Bullen denn sagebn? Irgendwer hat Irgendwo meine Freundin belästigt?! Fass dich mal an Kopf Junge.
ohh..:D das ging wohl an mich..ja war es denn nicht so?oder verarscht du hier alle??du meintest doch das der typ deiner "flamme"eine gezimmert und sie weggeschubst hätte..oder?..genau das wirst du auch erzählen..und das du, als deine "flamme" weinend ankam, ausser dir warst vor wut und da biste halt hin und hast den typen ins gesicht getretten..einmal ( meintest du ) ..und dann kam die polizei.so.da gabs ne menge zeugen.bla..was willstn sonst erzählen??das du es nicht warst??..wärstes ma echt nicht gewesen..aber :rolleyes: ..und wenn das mit deiner freundin stimmt dann soll sie jetzt noch ne gegenanzeige machen und vor gericht wird ihre aussage deine stützen.der rest is dann noch wie reuig/einsichtig du dich zeigst..etc..und was de sonst noch machen könntest hab ich dir schon geschrieben.zwei seiten vorher.ansonsten..fass du dir jetze ma an den kopf..junge..und lern aus dieser deiner beschissenen situation!!!
gruss
Junge junge, so daneben kann man doch garnicht sein ! Glaubst du dass du der einzige bist der mal wem eine gehauen hat ? Als ob sich das auf deine Lehre auswirken würde. Wenn du mal im Knast warst, dann sähe die Geschichte schon anders aus, aber wegen so einer Kleinigkeit, also wirklich ...
Im Gegenteil,im Knast könnte er sogar eine Lehre machen und danach hilft man ihn sogar das er Arbeit findet.
Aber welche Lehre dauert nur ein Wochenende,weil man jemanden die Nase verbeult hat.:D
Amaterasu
07-07-2006, 23:38
die werden doch kein 2 tage in knast stecken
die werden doch kein 2 tage in knast stecken
Nee,für dich gibt es ne Gesetzesänderung,die führen einmalig den Elektrischen Stuhl wieder ein.;)
Du hast jemanden eine geknallt,der hat dich angezeigt und dafür gibt es die gerechte Strafe.
Und dein Anwalt kann dir sagen was du zu erwarten hast,und was nicht.
Da nutzt jetzt auch kein Gejammer.
die werden doch kein 2 tage in knast stecken
:ups: ..echt schon spät..hmmm?? :D
sag mal liest du eigentlich alle antworten??oder überfliegste nur und bleibst hängen?? :rolleyes:
sorry...aber deine antworten verführen geradezu :o
Sarkoplasm.Retikulum
07-07-2006, 23:46
Mal zum Recht in D aus meiner Sicht:
Ich kann auf Grund mangelnder Erfahrungen nur für das juristischen Recht sprechen, welches aus meiner Sicht in D am absoluten Tiefpunkt angelangt ist.
Beispiel aus meinem Leben;) :
Zwei Kerle (25 - 30Jahre alt) wollen mich kloppen, weil sie besoffen sind. nach den ersten paar abgewehrten Schlägen/Tritten fährt die Pozilei vorbei und greift
ein. Nachdem ich bei der Polizei Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung (Erpressung durfte ich nicht anzeigen, da "Wenn du zu den Bullen rennst, kriegen wir dich!" nach Polizist angeblich keine Drohung ist, sondern heißen müsste "Wenn du..., dann schlagen wir dich". Kriegen reicht nicht aus:ups: :confused: ) bekomme ich nun nach ca. einem halben Jahr ein Schreiben vom Gericht, dass das Verfahren eingestellt wurde, auf Grund dessen, das der Aufenthaltsort der Angeklagten unbekannt sei!:ups:
Hallo?:mad:
Die Typen waren bei der Polizei einschläglich als brutale Schläger bekannt....
=>Verfahren Fallen gelassen => Typen können wieder fröhlich Leute kloppen und der nächste kommt unter Umständen nicht so glücklich aus der Situation raus wie ich (hab ohne Kratzer "überlebt":D )
Beim nächsten Vorfall werden wahrscheinlich wieder keinerlei Schritte gegen die Täter eingeleitet:mad:
Sche*ss Rechtssystem!! Hauptsache Raupkopierer mit bis zu 4Jahren Freiheitsentzug bestrafen! - Geld ist eben doch wichtiger als menschliches Leben und Wohlergehen:mad:
MfG
Retikulum
@Amaterasu: Deine Reaktion ist nachvollziehbar, jeder hätte wohl rot gesehen, wenn jemand seine Freundin/Frau belästigt.
Aber wie schon gesagt ist so etwas nicht zu rechtfertigen.
Meine Empfehlung ist, dass du alles gestehst und Reue zeigst, auch erklärst das bei dir in diesem Moment einfach ne Sicherung durchgebrannt ist und du den Typ aus Reflex einen Kick verpasst hast. Sag, dass du erst im Nachinein realisiert hast, wie die ganze Situation abgelaufen ist.
Wenn dir der Richter das abkauft, wär das ein Rechtfertigungsgrund, der womöglich die Schuldausschließung aufgrund von Verwirrung oder eines anderen Umstandes, dass du nicht voll schuldfähig gehandelt hast.
Zeig Reue und mach dem Richter klar, dass diese Art der Konfliktlösung nicht die Richtige ist.
Da du noch nich vorbestraft bist, wird die Anklage wohl fallengelassen, insofern du nicht gänzlich in die Scheisse trittst während der Verhandlung.
Man wird dir aber wohl trotzdem eine Geldstrafe, oder Sozialstunden aufbrummen, die wird aber nicht zu hoch ausfallen.
Einen Akteneintrag gibt es in diesem Falle nicht, du brauchst dir also keine Sorgen wegen der Lehre machen.
Shetland
08-07-2006, 00:53
und da soll noch jemand sagen Highkicks funktionieren nicht auf der straße! :D ;)
ansonsten, ganz, ganz ehrlich, ich hätte den typen auch eine gegeben, wenn nicht noch mehr.
ich bin wirklich kein schläger (eher das gegenteil) aber die leute die meinen du hast scheiße gebaut haben wohl keine frau/freundin.
wenn ich mir vorstelle irgendein typ würde meinem schatz ins gesicht schlagen nachdem er sie auch noch angemacht hat, ich würd dem die fresse polieren und die eier abreißen.
sorry aber wenn ich mir das (NUR) vorstelle krieg ich schon heftige aggressionen.
@Amateurasu:
Was genau meinste denn mit der Aussage, dass Du nicht willst, dass es aussieht wie ein "top" trainierter KS'ler moebelt einen Behinderten auf???
War derjenige denn behindert? Wenn ja, dann hoffe ich nur, dass Dich
die volle Haerte der dt. Justiz unbarmherzig trifft.
Uebrigens, die Muehlen der Justiz mahlen langsam, aber stetig!
Achso, hoer bloss auf zu jammern und nimms wie ein Mann, war doch Deine Entscheidung das zu machen. Du hasst ja auch im Eroeffnungsbeitrag gleich offen gelegt, was fuer eine super dooper kickbox Maschine Du bist!
Branco Cikatic
08-07-2006, 01:53
die werden doch kein 2 tage in knast stecken
Du hast die Möglichkeit das aussergerichtlicht zu klären, in dem
Du zum Typen gehst und sagst das er die Anzeige zurücknimmt
und Du Ihm die Kosten für die Schäden zahlst + Schmerzensgeld!
Vorteil Du bekommst keinen Prozess und wenn du eine Hapflicht
hast zahlt die. Nimmst als Dummheit und fertig!
Wenn dir das nicht gefällt wirst du bestraft und musst blechen!
Such es dir aus!:rolleyes:
und da soll noch jemand sagen Highkicks funktionieren nicht auf der straße! :D ;)
ansonsten, ganz, ganz ehrlich, ich hätte den typen auch eine gegeben, wenn nicht noch mehr.
ich bin wirklich kein schläger (eher das gegenteil) aber die leute die meinen du hast scheiße gebaut haben wohl keine frau/freundin.
wenn ich mir vorstelle irgendein typ würde meinem schatz ins gesicht schlagen nachdem er sie auch noch angemacht hat, ich würd dem die fresse polieren und die eier abreißen.
sorry aber wenn ich mir das (NUR) vorstelle krieg ich schon heftige aggressionen.
Danke, dass es noch jemand sagt!!
Ich bekomm jetzt noch Herzrasen, wenn ich nur daran denke:mad: :mad:
Mann mann, hab diese Nacht was ähnliches erleben dürfen, da geht einem die Hutkrempe hoch echt:mad:
chrisi99
08-07-2006, 08:42
Danke, dass es noch jemand sagt!!
Ich bekomm jetzt noch Herzrasen, wenn ich nur daran denke:mad: :mad:
Mann mann, hab diese Nacht was ähnliches erleben dürfen, da geht einem die Hutkrempe hoch echt:mad:
ihr seid alle so schrecklich sensibel...
es geht ja nicht drum, dass man seine Freundin nicht verteidigt (klar würde ich das auch machen), aber so ein primitiver Racheakt ist ja wohl was anderes!
ich stell mich da zwischen meine Freundin und die bösen Jungs, aber nacher hinrennen und ihm eine verpassen ist idiotisch!
jkdberlin
08-07-2006, 08:53
Also, Notwehr ist es keine mehr, weil der Angriff auf deine Freundin längst beendet war.
Bei deinem Alter wirst du wohl Glück haben und noch Jugendstrafrecht bekommen. Sieht, wie schon hier häufig steht, nach Sozialstunden aus.
Dann kann dich der Kläger auch noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen.
Mehr gibt es eigentlich dazu nicht zu sagen, weil keiner hier der Richter ist, der das letztendlich entscheidet.
Grüsse
Amaterasu
08-07-2006, 10:47
Klar war der Behindert...im kopf.
Ich werd wohl einfach auf mich zukommen lassen.
LuckyPunch
08-07-2006, 12:05
Für mich hört sich die Sache an wien schlechtes Drehbuch aus Karate Tiger IV - The Revenge, :hehehe:
ich halte es, jedenfalls wie dus beschrieben hast für eine Geschichte. :D
Amaterasu
08-07-2006, 12:51
Da ich dich nicht kenne und keinerlei Wert auf deine Meinung lege, ist mir das Titte. :)
Shetland
08-07-2006, 13:44
also mir wärs nippel :D ;)
Ich bin da hin mit paar Kumpeln und wollt das klären. Ich mach seit ich 12 bin Kickboxen auch Wettkämpfe usw. Deswegen war das leichtes Spiel. Einem nen Kick in Fresse verpasst und Sache war gegessen.Jetzt mal ehrlich, wer hatte hier etwas davon? Deine Freundin, die belästigt wurde und wahrscheinlich eher eine starke Schulter zum Ausweinen gebraucht hätte? Oder Du, da Du jetzt einmal zeigen konntest, was für ein "Mann" Du bist, indem Du zu einem Rachefeldzug losziehst? Ich kann leider kein Mitleid für Dich empfinden, nur für Deine Frundin, da sie erst belästigt wird und dann noch das Machogehabe des Freundes erleben muss.
aber es könnte schon einen unterschied machen ob du da sagst "Der hat meine Freundin angemacht, die hat mir das erzählt und dann habe ich ihm eine verpasst..." oder ob ein vorangegangene (sexuelle) Nötigung, ein sexueller Übergriff oder eine Körperverletzung durch denjenigen im Raum steht den du geschlagen hast.Ich glaube, der Grund ist hier egal, da Du vorsätzlich gehandelt hast und für Deine Freundin zu dem Zeitpunkt keine Gefahr mehr bestand.
Dann kann dich der Kläger auch noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen. Da hat jkd vollkommen recht.
Selbst wenn Du es strafrechtlich unbeschadet überstehen solltest, so wirst Du im Fall einer zivilrechtlichen Klage wahrscheinlich zahlen müssen.
chrisi99
08-07-2006, 15:49
Klar war der Behindert...im kopf.
das festzustellen ist aber Sache des Gerichtsgutachters und nicht deine Angelegenheit!
Amaterasu
08-07-2006, 19:18
Man kann es nun nicht mehr ändern was passiert ist. Da im Nachhinein noch zu sagen, du hättest das und das tun sollen ist sinnlos. Es ist halt passiert. Ich hab einfach Angst, dass mir mein Kickbox Training auf die Füße fällt dabei. Das es unangemessen war, ist klar.
Shetland
08-07-2006, 19:24
Das es unangemessen war, ist klar.
wars nicht.
sorry aber ist meine meinung
Amaterasu
08-07-2006, 19:37
Das denk ich ja auch, kann ich aber nicht sagen. Dort
Ich denke es wurde alles gesagt ...
er hat einen Fehler gemacht und wird dafür bezahlen ...(im warsten sinne des wortes)
Für mich ist viel wichtiger ob er auch daraus gelernt hat !
Würdest du in der gleichen Situation wieder so reagieren ?
Joergus
Amaterasu
08-07-2006, 20:02
Wenn meine Freundin weinend vor mir steht und sagt, dass sie geschlagen wurde? Ja.
Guido Reimann
08-07-2006, 20:12
Du hast die Möglichkeit das aussergerichtlicht zu klären, in dem
Du zum Typen gehst und sagst das er die Anzeige zurücknimmt
und Du Ihm die Kosten für die Schäden zahlst + Schmerzensgeld!
Vorteil Du bekommst keinen Prozess und wenn du eine Hapflicht
hast zahlt die. Nimmst als Dummheit und fertig!
Wenn dir das nicht gefällt wirst du bestraft und musst blechen!
Such es dir aus!:rolleyes:
.........und die Haftpflicht übernimmt das auch nicht !!!!!!
Jetzt mal ehrlich, wer hatte hier etwas davon? Deine Freundin, die belästigt wurde und wahrscheinlich eher eine starke Schulter zum Ausweinen gebraucht hätte? Oder Du, da Du jetzt einmal zeigen konntest, was für ein "Mann" Du bist, indem Du zu einem Rachefeldzug losziehst? Ich kann leider kein Mitleid für Dich empfinden, nur für Deine Frundin, da sie erst belästigt wird und dann noch das Machogehabe des Freundes erleben muss.
...
Ich glaube einfach nicht, dass man in dieser Situation ganz ruhig bleiben kann.
Ich war zwei mal in einer ähnlichen, aber weit nocht so extremen Situation, da bin selbst ich ausgetickt, obwohl ich sonst bei pöbeleien oder Ärger die ruhe in Person bin. Selbst wenn jemand auf teufel komm raus und dank viel Alkohol und Drogen sich nicht raffen kann.
Wenn du im moment ne Freundin hast oder jemanden den du ähnlich gerne hast, stell dir für einen Moment ernsthaft vor, dieser jemand wird erst angemacht und bekommt dann aufs Maul, steht danach weinend vor dir.
Wie reagierst du?
Klar währe es klüger den Typen anzusprechen, der das getan hat und vorsichtig nen Ausraster zu provozieren und DANN zuzuschlagen (mann klingt das link), aber da nen kühlen Kopf zu bewahren ist glaube ich unmöglich.
chrisi99
08-07-2006, 22:06
Ich glaube einfach nicht, dass man in dieser Situation ganz ruhig bleiben kann.
Ich war zwei mal in einer ähnlichen, aber weit nocht so extremen Situation, da bin selbst ich ausgetickt, obwohl ich sonst bei pöbeleien oder Ärger die ruhe in Person bin. Selbst wenn jemand auf teufel komm raus und dank viel Alkohol und Drogen sich nicht raffen kann.
Wenn du im moment ne Freundin hast oder jemanden den du ähnlich gerne hast, stell dir für einen Moment ernsthaft vor, dieser jemand wird erst angemacht und bekommt dann aufs Maul, steht danach weinend vor dir.
Wie reagierst du?
Klar währe es klüger den Typen anzusprechen, der das getan hat und vorsichtig nen Ausraster zu provozieren und DANN zuzuschlagen (mann klingt das link), aber da nen kühlen Kopf zu bewahren ist glaube ich unmöglich.
schwer, aber sicher nicht unmöglich...
Ich pflichte chrisi99 bei - jeder hätte in dem Moment eine tierische Wut im Bauch gehabt, aber trotzdem kann man die in dem Moment unterdrücken. Leicht ist das nicht, aber in Kampfkünsten wird ja nicht umsonst Selbsdisziplin gelehrt...
Selbst wenn Du es strafrechtlich unbeschadet überstehen solltest, so wirst Du im Fall einer zivilrechtlichen Klage wahrscheinlich zahlen müssen.
Kann man bei einer Straftat zivilrechtlich nicht erst beurteilt werden, wenn das Strafgericht denjenigen für schuldig befunden hat? Interessiert mich jetzt mal.
Ich glaube einfach nicht, dass man in dieser Situation ganz ruhig bleiben kann.
Ich war zwei mal in einer ähnlichen, aber weit nocht so extremen Situation, da bin selbst ich ausgetickt, obwohl ich sonst bei pöbeleien oder Ärger die ruhe in Person bin. Selbst wenn jemand auf teufel komm raus und dank viel Alkohol und Drogen sich nicht raffen kann.
Wenn du im moment ne Freundin hast oder jemanden den du ähnlich gerne hast, stell dir für einen Moment ernsthaft vor, dieser jemand wird erst angemacht und bekommt dann aufs Maul, steht danach weinend vor dir.
Wie reagierst du?
Klar währe es klüger den Typen anzusprechen, der das getan hat und vorsichtig nen Ausraster zu provozieren und DANN zuzuschlagen (mann klingt das link), aber da nen kühlen Kopf zu bewahren ist glaube ich unmöglich.Wie ich bereits sagte, eine Frau (zumindest alle, die ich näher kenne) wünscht sich eher, dass sie in einem solchen Moment eine Schulter zum Anlehnen hat, als dass der Mann loszieht um jemanden zusammenzuprügeln. Sicher, ich kann den Drang zur Selbstjustiz verstehen, ich würde mich jedoch nicht so verhalten. Und ja, ich war schon in solchen Situationen.
Kann man bei einer Straftat zivilrechtlich nicht erst beurteilt werden, wenn das Strafgericht denjenigen für schuldig befunden hat? Interessiert mich jetzt mal.Soweit ich weiß, nein. Ein früherer Freund ist jedenfalls wegen Körperverletzung zivilrechtlich zu Schmerzensgeld verdonnert worden, obwohl es keine Strafanzeige gegeben hat. Eine Bekannte hat auch nach verlorener Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen dt. Konzern noch einen Zivilprozess geführt.
Beide Instanzen sind unabhängig voneinander, im Strafprozess geht es (soweit ich weiß) darum, ob Notwehr gerechtfertigt war, im Zivilprozess geht es darum, ob der zugefügte Schaden der Situation angemessen war. Ein Anwalt hat mir mal erklärt, dass im Strafprozess ein wichtiger Punkt ist, ob man sich bedroht gefühlt hat, im Zivilprozess ist wichtig, ob eine Bedrohung vorgelegen hat.
chrisi99
09-07-2006, 19:05
das Zivilgericht orientiert sich in seiner Rechtsprechung allerdings im Falle eines vorangegangenen SP gerne am Urteil soweit ich weiß!
Wenn meine Freundin weinend vor mir steht und sagt, dass sie geschlagen wurde? Ja.
Wenn Du den Spruch dann auch noch im Gerichtssaal bringst, tut mir Dein Anwalt schon jetzt leid:narf:
Greets Matthias
Wie ich bereits sagte, eine Frau (zumindest alle, die ich näher kenne) wünscht sich eher, dass sie in einem solchen Moment eine Schulter zum Anlehnen hat, als dass der Mann loszieht um jemanden zusammenzuprügeln. ...
Ja da hast du recht, ist immer aber auch Situationsabhängig, natürlich würde ich das Mädchen trösten, wenn wir alleine unterwegs sind, bei den zwei Fällen in die ich verwickelt war, war ich ein mal alleine und stand direkt daneben, als "sie" angespuckt wurde, von so nem fertigen Assi am Bahnhof, da hab ich natürlich schon auf den Typen reagiert und ihn nicht einfach Ignoriert. Im Zweiten Fall waren noch zwei Freundinnen von ihr dabei, die sich um sie gekümmert haben, da hatte ich die Zeit mich um ihn zu kümmern(verbal).
Wir wahren nicht dabei, aber ich kann es nachvollziehen.
Cheers Kuang
Naja, wenn man direkt dabeisteht ist es noch etwas anderes. Und losziehen um jemanden verbal mitzuteilen, was man von dem Verhalten hält, ist auch in Ordnung. Aber eine Schlägerei hilft nun wirklich keinem - außer den Anwälten, die an den folgenden Prozessen verdienen.
HeyHeyWicki
19-07-2006, 09:22
Vor vielen Jahren (schon fast 20) hatte ich eine ähnliche Situation. Habe damals die Freundin eines Bekannten beleidigt (die war aber auch mal potthässlich) und der ging dann auf mich los und hat mir ein paar auf die Nase gegeben. Dann bin ich ausgerastet und hab ihn ins Krankenhaus geprügelt.
Ende vom Lied war:
20 Arbeitsstunden und die Kosten fürs Krankenhaus! Waren damals runde 2000 DM für 2 Tage!
Wie die Rechtslage heute ist, weiß ich nicht...
Hab es genaus so erzählt wie es war, hab zugegeben, die Freundin beleidigt und somit den Streit provoziert zu haben. Hab aber auch betont, dass ich mich nicht schlagen lasse und mich gewehrt habe. Leider etwas zu heftig, was dann schon wieder nicht als Notwehr zählt...
Glaube nicht dass du da groß ne Strafe bekommst beim ersten Mal. Paar Arbeiststunden und die Kosten für die Behandlung werden auf dich zu kommen. Und das wird nicht billig... Wenn der dann noch Arbeitsausfall hatte, kann der Arbeitgeber dann auch noch die Hand offen halten...
Ju-Jutsu-Ka
19-07-2006, 09:35
Auf Raten ... ich kenne auch einen, da hat die Freundin mit einem auf der Klassenfahrt rumgemacht und er hat ihm mit einem Schlagring 3 Zähne rausgeschlagen. Ist keine billige Sache. Kannst ja dann mal posten was bei rum kam, denn weiteres geheule ist eigentlich nicht von nöten ...
Die Freundin macht mit einem Typen rum und der Typ wird verdroschen ????
Was kann den der Typ dafür:confused: (Ausnahme es war ein guter Freund)
Aber zur Beruhigung : Ich hätte wohl genauso gehandelt ! Wäre jedoch unmittelbar danach abgehauen ;)
Super:
Illegaler Waffenbesitz, gefährliche Körperverletzung->Netter Eintrag im Jugendregister, Schadensersatzpflicht
Wie blöd muss man sein
Das Mädel ist ja wohl nicht ganz sauber und sich wegen so einer in Schwierigkeiten zu begeben:dumm:
Schnueffler
19-07-2006, 10:09
Kann man bei einer Straftat zivilrechtlich nicht erst beurteilt werden, wenn das Strafgericht denjenigen für schuldig befunden hat? Interessiert mich jetzt mal.
Nein, Strafrecht und Zivilrecht laufen parallel nebeneinander her.
MfG
Markus
Roland von Gilead
19-07-2006, 10:13
Hm... :confused:
Nein, Strafrecht und Zivilrecht laufen parallel nebeneinander her.
Ja schon, aber wenn im Strafverfahren festgestellt wurde, dass man unschuldig ist, wäre es doch blödsinn, wenn man zivilrechtlich belangt werden könnte.
Hm... :confused:
Wie meinen?
rattle666
19-07-2006, 13:24
relativ. ich mein in einer anderen instanz kannst ja auch belangt werden obwohl du vorher recht bekommen hast.
Roland von Gilead
19-07-2006, 15:58
Wie meinen?
Ne ich meine wirklich "Hm... :confused: " die Geschichte kommt mir halt suspekt vor...
Ich dachte mir schon, dass du "Hm..." meinstest :D, aber ich wusste nicht, wodrauf sich das bezog.
Ne ich meine wirklich "Hm... :confused: " die Geschichte kommt mir halt suspekt vor...
Wieso denn?
Frank Chelaifa
20-07-2006, 04:26
ich habe ein grosses Problem. :/
Ich werds mal erklären. War zur WM mit meiner Flamme auf einer Fanmeile. Hatte da Spass mit Kumpeln und war halt Party. Plötzlich kam meine Freundin heulend an und zwar ham die sie angebaggert, Sie wollte weg, wurde umgestoßen und dann noch ins Gesicht geschlagen. Scheinbar denken die, mit Frauen kann mans machen...Ich bin da hin mit paar Kumpeln und wollt das klären. Ich mach seit ich 12 bin Kickboxen auch Wettkämpfe usw. Deswegen war das leichtes Spiel. Einem nen Kick in Fresse verpasst und Sache war gegessen. Naja war nicht lang hin, kamen paar Bullen und ham mich an Wand gedrückt. Mit den wollt ich kein Ärger. Hab nicht groß gewehrt, weil ichs nicht schlimmer machen wollte. Anscheinend hat der Typ Nase gebrochen und Zahn verloren. Naja und nun flatterte Anhörung mit der Post ins Haus. war schon mit meinen Eltern beim anwalt, der meinte ich soll dort auf verständig und reumütig machen da käm paar sozialstunden bei raus. mein problem sei, dass ich in der richtung toptrainiert sei und das könnt mich zur strecke bringen. Unangebracht usw. Nur frag ich mich was das soll?! Irgendwo triffts da den falschen, ne? Kanns passieren das wegen so nem scheiß man in knast muss? Wie siehts mit vorbestraft aus? Da kann ich doch lehrstelle vergessen? :/
Ich hoffe du bekommst eine Strafe. Allein wie du dich schon verbal zum Geschehen äußerst gibt mir zu denken. Ich hoffe die Strafe wird dir dann Abschreckung genug sein.
Ob deine Freundin geschlagen wurde kann ich von hier aus nicht beurteilen, entnehme aber deiner Äußerung, das dass anbaggern deiner Freundin dich schon auf 180 bringt und dieses für dich schon ausreicht um Stress zu machen. Sorry, so lese ich es aus deinen Zeilen.
Gruß
Sam
Schnueffler
20-07-2006, 07:29
Ja schon, aber wenn im Strafverfahren festgestellt wurde, dass man unschuldig ist, wäre es doch blödsinn, wenn man zivilrechtlich belangt werden könnte.
Ist aber so! Strafrechtlich kann dir die KV nicht nachgewiesen werden, bzw. du freigesprochen werden, jedoch kann dir Zivilrechtlich eine Schmezensgeldklage drohen.
MfG
Markus
Wieder so eine Bestimmung, dessen logischen Hintergrund man nicht erkennen muss?
Schnueffler
20-07-2006, 10:07
Warum?
Ggf. hapert es bei dem einen an Vorsatz oder anderem, was bei dem Rest nicht gefordert wird oder die Schwere der Tat ist für einen Teil der Rechtssprechung ausreichend, bei dem anderen wird was anderes gefordert.
MfG
Markus
Angenommen, Person A wird von B angeglakt, weil A B angeblich die Nase gebrochen hat. Beim Strafverfahren wird festgestellt, dass A total unschuldig ist und noch nicht mal in Bs Nähe war. Warum sollte er dann zivilrechtlich wegen der gleichen Sache nochmal belangt werden dürfen?
jkdberlin
20-07-2006, 10:56
Er wird nicht belangt, sondern höchstens nochmals verklagt. Zivilgerichte richten sich häufig nach dem Urteil im Strafprozess oder werden ebenfalls zu diesem Ergebnis kommen, dann bleibt der Kläger auf den Kosten sitzen.
Wenn ich im Strafprozess schon so abgeschmettert werde, würde ich sicherlich nicht nochmal das (finanzielle) Risiko eines Zivilrozesses auf mich nehmen.
Grüsse
chrisi99
20-07-2006, 11:09
Er wird nicht belangt, sondern höchstens nochmals verklagt. Zivilgerichte richten sich häufig nach dem Urteil im Strafprozess oder werden ebenfalls zu diesem Ergebnis kommen, dann bleibt der Kläger auf den Kosten sitzen.
Wenn ich im Strafprozess schon so abgeschmettert werde, würde ich sicherlich nicht nochmal das (finazielle) Risiko eines Zivilrozesses auf mich nehmen.
Grüsse
danke, hatte ich auch so in Erinnerung!
Schnueffler
20-07-2006, 11:12
Angenommen, Person A wird von B angeglakt, weil A B angeblich die Nase gebrochen hat. Beim Strafverfahren wird festgestellt, dass A total unschuldig ist und noch nicht mal in Bs Nähe war. Warum sollte er dann zivilrechtlich wegen der gleichen Sache nochmal belangt werden dürfen?
In diesem Fall sicherlich nicht.
Dann läuft es so, wie vom Frank beschrieben ab.
Anderes Beispiel (sehr konstruiert):
A rempelt B an und B knickt dabei um und verdreht sich das Knie!
B verklagt A strafrechtlich bezüglich KV und zivilrechtlich bezüglich Schmerzensgeld, Übernahme der Arztkost, Ausfallentschädigung usw.
Strafrechtlich fehlt bei der KV sicherlich der Vorsatz, Motiv, etc, also Freispruch.
Zivilrechtlich kann es anders laufen, da es ja auf den Rempler zurück zu führen sein kann und vom Gericht anerkannt wird, das A bei größerer Sorgfalt das ganze hätte verhindern können! Somit kann A ggf. zivilrechtlich belangt werden.
MfG
Markus
P.S.
Mit solch konstruierten Sachverhalten mußte ich mich während meiner Ausbildung rumschlagen! :(
Nur das es dort Straf- und Steuerrecht war. Aber da läuft es ähnlich!
Danke Frank und Schnüffler! Dann sind wir uns ja einig.
eyeofthetiger
20-07-2006, 19:01
Es stimmt, dass er einen fehler gemacht hat, und es ist gut, das unser Rechtsystem das verfolgt und bestrafen wird.
Aber mal ganz ehrlich, ich finde gut was er gemacht hat. Alles andere wäre feige. Was hier doch manche für eine verweichlichte Einstellung haben.
Frau vom Mann wird von ein paar anderen Pennern belästigt und dann noch geschlagen. Variante A: Er ist ein feigling und haut mit seiner Frau ab um sie zutrösten, und vieleicht danach anzeige zu erstatten.
Variante B: Er zeigt seiner Frau, dass er sie wirklich liebt, und ein Mann ist und geht hin und haut den Penner aufs Maul.
Variante A ist die juristisch Vernünftige, ist auch ok so, wenn man ein schwächling ist und seine Frau nicht richtig liebt.
Variante B ist juristisch schlimm und muss bestraft werden, aber was wäre ich für ein Mann, und könnte ich noch meiner Frau in die Augen gucken?
Ich hoffe du kriegst eine milde Strafe, und von mir respekt dass du den Mut hattest.
So, dass war meine Meinung, steinigt mich jetzt.
Kazenomyoshu
20-07-2006, 20:58
So, dass war meine Meinung, steinigt mich jetzt.
Gut, dann fang ich mal an:
Erstmal hat mich oder meine Einstellung bis jetzt nun wirklich noch niemand "verweichlicht" genannt.
Denn was hat das damit zu tun, ob ich nun jedem, der mir oder nem Bekannten von mir was will, gleich eins aufs Maul gebe? Das nennt man Selbstjustiz, was hier in Deutschland verboten ist und das ist auch gut so, denn was glaubst du, was passieren würde, wenn jeder so handeln würde?
Die einzigen, denen es dann vielleicht besser ginge, das wären die Krankenhäuser, denn die würden sich ne goldene Nase verdienen.
Und damit, mutig oder feige zu sein, hat so etwas meiner Meinung nach auch sehr wenig zu tun.
Klar, ich hätte auch ne Mordswut auf so nen Kerl, aber
1. mal ehrlich, was hat deine Freundin davon, wenn er nen Zahn weniger hat?
2. ich fände es sehr viel schöner, wenn er blechen muss statt mir.
So, und das war meine Meinung.
chrisi99
20-07-2006, 21:53
Gut, dann fang ich mal an:
Erstmal hat mich oder meine Einstellung bis jetzt nun wirklich noch niemand "verweichlicht" genannt.
.
Nicht nur dich! ... mich auch noch! So eine Frechheit!
Mal im Ernst! Zumindest keine meiner bisherigen Freundinnen hätte mich "mehr geliebt" (was denn, auf einer Skala von 1 bis 10 nur Liebe 8 oder was? ;) ) wenn ich jedem der dumm herlaber eine reingehauen hätte. Warum auch?
Es ist dumm, allenfalls selbstherrlich und wie bereits gesagt- wenn überall Selbstjustiz die Regel ist schauts so oder so dreckig aus!
Also in "Variante B" könnte ich jeder in die Augen schauen! Ich habe vernünftig und richtig gehandelt- dafür genieren? Nie!
das ist meine bescheidene Meinung!
eyeofthetiger
20-07-2006, 22:03
Erstmal, ich meine das nur für die Frau/Freundin, nicht Kumpel oder Bekannten, da ist es für mich ne andere sache, und ich würde da nicht unbedingt so handeln.
Ich weiß auch, dass es falsch ist. Aber manchmal ist es richtig das Falsche zu tun.
...
Ich weiß auch, dass es falsch ist. Aber manchmal ist es richtig das Falsche zu tun.
Und manchmal ist es falsch das Richtige zu tun.
Kick-Mac
20-07-2006, 22:57
Es stimmt, dass er einen fehler gemacht hat, und es ist gut, das unser Rechtsystem das verfolgt und bestrafen wird.
Aber mal ganz ehrlich, ich finde gut was er gemacht hat. Alles andere wäre feige. Was hier doch manche für eine verweichlichte Einstellung haben.
Frau vom Mann wird von ein paar anderen Pennern belästigt und dann noch geschlagen. Variante A: Er ist ein feigling und haut mit seiner Frau ab um sie zutrösten, und vieleicht danach anzeige zu erstatten.
Variante B: Er zeigt seiner Frau, dass er sie wirklich liebt, und ein Mann ist und geht hin und haut den Penner aufs Maul.
Variante A ist die juristisch Vernünftige, ist auch ok so, wenn man ein schwächling ist und seine Frau nicht richtig liebt.
Variante B ist juristisch schlimm und muss bestraft werden, aber was wäre ich für ein Mann, und könnte ich noch meiner Frau in die Augen gucken?
Ich hoffe du kriegst eine milde Strafe, und von mir respekt dass du den Mut hattest.
So, dass war meine Meinung, steinigt mich jetzt.
Nun, es ist wohl aber so, daß diejenigen, die nach Variante A handeln, ihr Gehirn und ihren Verstand benutzen um solche Situationen zu regeln. Wenn Du das verweichlicht oder schwächlich nennst, hab ich kein Problem damit...
Bei den Leuten, die nach Vaiante B handeln, hat wohl der Wurm am Unterleib (Wenn ich das wirkliche Wort ausschreibe erscheinen da komischerweise lauter ***) das Denken übernommen. Die Leute meinen sich selbst oder ihrer weiblichen Begleitung durch agressives Verhalten ihren hohen Hormonspiegel beweisen zu müssen.
Man beweist IMHO mehr Stärke, wenn man in solchen oder ähnlichen Situationen ruhig bleibt und besonnen handelt. ;)
Ju-Jutsu-Ka
20-07-2006, 23:43
Es stimmt, dass er einen fehler gemacht hat, und es ist gut, das unser Rechtsystem das verfolgt und bestrafen wird.
Gut, da stimme ich zu
Aber mal ganz ehrlich, ich finde gut was er gemacht hat. Alles andere wäre feige. Was hier doch manche für eine verweichlichte Einstellung haben.
Frau vom Mann wird von ein paar anderen Pennern belästigt und dann noch geschlagen. Variante A: Er ist ein feigling und haut mit seiner Frau ab um sie zutrösten, und vieleicht danach anzeige zu erstatten.
Aha du findest selbstjustiz also OK
Variante A: Er handelt gesetzeskonform
...
Variante A ist die juristisch Vernünftige, ist auch ok so, wenn man ein schwächling ist und seine Frau nicht richtig liebt.
1. OK du hast das Gesetz, auf dem unsere relativ friedliches Zusammenleben basiert, verstanden.
2. Du hast Liebe nicht verstanden
Variante B: Er zeigt seiner Frau, dass er sie wirklich liebt, und ein Mann ist und geht hin und haut den Penner aufs Maul.
Du hast Liebe immer noch nicht verstanden
Variante B ist juristisch schlimm und muss bestraft werden, aber was wäre ich für ein Mann, und könnte ich noch meiner Frau in die Augen gucken?
Ja ich könnte meiner Faru noch in die Augen sehen, was wäre wenn die Angreifer bewaffnet wären und ich die Augen nie wieder nutzen könnt e???
Ich hoffe du kriegst eine milde Strafe, und von mir respekt dass du den Mut hattest.
Es wird eine milde Strafe wenn er keine Vorstrafe hatte, falls doch gehört er verknackt.
So, dass war meine Meinung, steinigt mich jetzt.
Nein, tu wir nicht, steinigen wäre doch Selbstjustiz :cool:
Variante A ist die juristisch Vernünftige, ist auch ok so, wenn man ein schwächling ist und seine Frau nicht richtig liebt.
Variante B ist juristisch schlimm und muss bestraft werden, aber was wäre ich für ein Mann, und könnte ich noch meiner Frau in die Augen gucken?
Jetzt meine Version:
Wer Variante A wählt handelt nicht nur juristisch vernünftig, sondern auch menschlich. Außerdem beweist er innere (=wahre) Stärke und zeigt, dass er weder sich selbst, noch anderen und vor allem nicht seiner Freundin etwas beweisen muss ("ich bin ein wahrer Mann und brechen anderen ihre Nase und schlage ihnen Zähne raus - ich bin ja schließlich ein Mann")
Variante B ist nicht nur juristisch schlimm. Schonmal überlegt, dass die Gesetze einer gewissen Grundgesinnung entstammen? Die Gesetze sollen verhindern, dass Menschen anderen Menschen etwas Schlimmes tun, und jetzt ist es vernünftig, jemandem etwas zu brechen? Leute, die sich dafür entscheiden, haben entweder große Egoprobleme oder keine Freunde.
Mal abgesehen davon lasse ich mich nicht gerne beleidigen - z.B. als Weichei. Was soll ich dir jetzt brechen? Nase? Kiefer? Jochbein? Rippen? Oder sollen wir uns beide mit einem Knüppel bewaffnen und um das letzte Stück Mammut prügeln?
Ich frage mich bei Variante B gerade was für ein Typ Frau das ist.
Schatz du bist so romantisch,der Typ hat mich beleidigt,und weil du mich liebst hast du ihn den Kiefer gebrochen.:D
Vorher warst du kein richtiger Mann,ich weiß nicht warum ich dich überhaupt als Partner akzeptiert habe.
Aber jetzt,wo der andere blutet,nimm mich gleich hier in der Blutlache.;)
Nagel uffm Kopf!
Und wen hat der arme Nagel beleidigt, dass er hier geschlagen wird? ;) :D
@Eversor: Aha ein Warhammer 40k Spieler :cool:
@ Ju-jutsu-ka: 100% Zustimmung
eyeofthetiger
21-07-2006, 14:15
Es geht hier nicht um eine einfache beleidigung, sondern um belästigung und köperverletzung. Es ist die Pflicht eines jeden Mannens, wenn seine Frau/Freundin belästigt und geschlagen wird, "wenigstens" zu dem Typen hinzugehen und es mit ihm klären. Von mir auch nur zur Rede stellen und nicht gleich schlagen, aber wenigstens nicht einfach in den moment nichts tun und später Anzeige erstatten.
Ju-Jutsu-Ka
21-07-2006, 14:45
Es geht hier nicht um eine einfache beleidigung, sondern um belästigung und köperverletzung. Es ist die Pflicht eines jeden Mannens, wenn seine Frau/Freundin belästigt und geschlagen wird, "wenigstens" zu dem Typen hinzugehen und es mit ihm klären. Von mir auch nur zur Rede stellen und nicht gleich schlagen, aber wenigstens nicht einfach in den moment nichts tun und später Anzeige erstatten.
Bei Leute, die "es nur mal klären wollen" eskaliert die Situation viel eher, als bei der Variante B (da geht es nämlich nicht).
Und gerade bei sochen Proleten die Frauen schlagen, ist die Hemmschwelle offensichtlich ziemlich gering.
Nebenbei: Unser Thread-Eröffner ist ja wohl nicht dahingegangen um zu reden!
Baki the grappler
21-07-2006, 14:59
:heulnich: Konsequenz heist das Zauberwort steh dazu leg es so da wie es war sag deine meinung davon hat die welt mehr. leuten in die fresse hauen geht nicht wenn mann wie bambi zittert vor sone kleene gerichtsverhandlung
nene
Kick-Mac
21-07-2006, 15:31
Es geht hier nicht um eine einfache beleidigung, sondern um belästigung und köperverletzung. Es ist die Pflicht eines jeden Mannens, wenn seine Frau/Freundin belästigt und geschlagen wird, "wenigstens" zu dem Typen hinzugehen und es mit ihm klären. Von mir auch nur zur Rede stellen und nicht gleich schlagen, aber wenigstens nicht einfach in den moment nichts tun und später Anzeige erstatten.
Das hört sich jetzt schon ganz anders an als vorher...:D
Ich halte auch nix davon mit "weggehen und vielleicht später Anzeige erstatten". Natürlich muß in so einem Fall gehandelt werden, aber eben klug und besonnen. Man sollte die Staatsgewalt umgehend und sofort nach dem Vorfall einschalten.
Und zu dem Typen hingehen und mit ihm reden ist auch net unbedingt verkehrt. Wenns dann eskaliert ist man zumindest nicht mehr der alleinige Depp.
Aber hingehen und den Typen plattmachen ist definitiv eine schlechte Lösung, von der niemand der beteiligten etwas hat und man danach eben in der Sch**** sitzt. ;)
Consul of Wing Chun
21-07-2006, 16:32
gelöscht von CoWC
Tu so als seist du ausgerastet.
Dann ists doch sowas wie "übertreten der notwehr". Notwehr gilt auch wenn du jemanden beschützen musst.
Notwehr(Nothilfe) gilt aber nicht wenn die Gefahr vorbei ist,und ich dann hingehe und dem Typen eine knalle.;)
Das hat dann nichts mehr mit beschützen zu tun.
wenn du sonst keinen Dreck am Stecken hast wirst du wahrscheinlich wenn du noch unter 21 bist ne ordentliche Arbeitsauflage und ggf. schmerzensgeldauflage bekommen. Ins Führungszeugnis wird das nicht eingetragen normalerweise.
Pass halt auf, dass so etwas nicht mehr passiert.
FastStrongRuthless
24-07-2006, 15:22
kann auch sein dass du nur eine verwahrnung bekommst, wenn du denen erzählst das du es gesehen hast und in affekt gehandelt hast!
jetzt mal ganz ehrlich, bei mir wäre er so leicht nicht davon gekommen!
der hätte gelegen!!!
Ich wäre dann aber auch abgehauen. ist doch sicherer!
gruß
als ich den threadtitel las dachte ich jemand will wissen ob es ein recht gibt, öffentlcih zu kotzen.
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