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Vollständige Version anzeigen : Haftung - Haftungsfragen bzgl Wettkampfsport



marq
01-12-2006, 11:58
Wie sieht die Haftung bei Wettkämpfen aus ?

Insbesondere interessiert mich die Haftungssituation im Falle von

a) Unfällen bei der Anreise

b) schweren Verletzungen beim Wettkampf (Behandlungskosten, Folgekosten wie Arbeitunfähigkeit)

c) bleibende Gesundsheiteinschränkungen und daraus entstehende Kosten (z. B. im Falle einer Querschnittslähmung oder einer Einsteifung des Knies)?



Welche Verband trägt Sorge für seine ihm angeschlossenen Sportler / Vereine und in welchem Umfang?

Mich interessiert insbesondere die aktuelle Situation bei den Vollkontaktsportarten, die Wettkampfsport betreiben, da sie ein größeres Verletzungsrisko haben. Also:

BOXEN - KICKBOXEN - MUAY THAI - FULLCONTAKT - FREEFIGHT / VALE TUDO - LUTA LIVRE - SUBMISSION WRESTLING - GRAPPLING - JUDO - KARATE - TAEKWONDO usw.

Dudeplanet
01-12-2006, 12:35
Im Normalfall sollte der Sportler selbst das Risiko tragen, und das ist auch gut so. Dies zumindest so lange, wie es im Amateurbereich stattfindet.

Wenn schwere Verfehlungen des Veranstalters die Ursache sind, muss natürlich dieser haften. z.B. wenn der ringrichter zu spät eingriffe und dadurch Vreletzungen entstehen. Ist allerdings sicher schwer nachzuweisen.

Ju-Jutsu-Ka
01-12-2006, 13:09
Bei offiziellen Veranstaltungen eines Verbandes der dem DOSB angegliedert ist, kommt für Unfälle beim Wettkampf noch die Sporthilfe e.V. in Betracht.

Ich habe noch nicht gehört, dass es zu Problemen mit der Krankenversicherung gekommen ist.

Ju-Jutsu-Ka
01-12-2006, 13:11
Wenn schwere Verfehlungen des Veranstalters die Ursache sind, muss natürlich dieser haften. z.B. wenn der ringrichter zu spät eingriffe und dadurch Vreletzungen entstehen. Ist allerdings sicher schwer nachzuweisen.

Naja, in den meisten Fällen haftet der Veranstalter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Da wird es schwer.

marq
01-12-2006, 13:20
Im Normalfall sollte der Sportler selbst das Risiko tragen, und das ist auch gut so. Dies zumindest so lange, wie es im Amateurbereich stattfindet.

:confused: :confused: gerade bei den Amateuren, sollte sich der veranstaltende Verband um seine Sportler kümmern....

Dudeplanet
01-12-2006, 13:29
Nein Marq, weil dann niemand mehr Wettkämpfe veranstalten würde. Jeder der teilnimmt sollte schon rein aus gesundem Menschenverstand anständig unfallversichert sein. Darüber hinaus ist sicher auch eine Haftpflichtversicherung nicht nutzlos.

Ich sehe einen Wettkampf als Freizeitveranstaltung. Für meine Freizeit bin ich selbst verantwortlich. Es ist generell eine Krankheit in Deutschland, Verantwortlichkeiten immer übertragen zu wollen.

@Ju-Jutsu-Ka: Genau so war's gemeint.:)

marq
01-12-2006, 14:05
da bin ich ganz anderer meinung. denn meist wird startgeld verlangt.

Sven K.
02-12-2006, 10:38
Eventuell als Lesestoff (http://www.utzverlag.de/shop.php?bn=38110) dazu. ;)

Auch noch nett

Urteil: Haftungsausschluss bei gefährlichen Wettkämpfen

Wer sich an gefährlichen Sportveranstaltungen beteiligt, nimmt grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei Einhaltung aller Spielregeln nicht zu vermeiden sind. Das hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil bekräftigt.

Danach haften die Teilnehmer solcher Wettkämpfe untereinander nicht, wenn sie einander trotz Einhaltung oder nur geringfügiger Verletzung der Wettbewerbsregeln Schäden zufügen. Im konkreten Fall war bei einem "Rennen" des Porsche Clubs Schwaben e.V. auf dem Nürburgring ein Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen, zurückgeschleudert und dabei mit dem Fahrzeug des Klägers zusammengestoßen.

Da es sich dabei um ein Autorennen gehandelt habe, muss die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht haften, entschieden die Richter (Risikoausschluss). Doch auch der Fahrer haftet nicht, da er keinen Regelverstoß begangen hat: Laut früherem Urteil verstößt es gegen das Verbot des treuwidrigen Selbstwiderspruchs, wenn der Geschädigte den Mitspieler in Anspruch nimmt, obschon er in die gleiche Lage hätte kommen können (BGH, Urteil vom 1. April 2003, Az.: VI ZR 321/02).

Gasmann
02-12-2006, 11:13
So sieht's nämlich aus. Da man nur für grobe, idR vorsätzliche, Regelverstöße haftet, ist auch die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig. Wer seine "Gegner" absichern möchte, wird dieses Ziel mit einer Haftpflichtversicherung nicht erreichen.

Gruß

Sven K.
02-12-2006, 11:42
Das Problem ist folgendes:
In der Regel fragt keine UV,KV usw. weiter nach. Sollten sie es aber einmal tun,
kann es Probleme geben. Sie berufen sich dann auf den "Risikoausschluss" und
verweigern eine Kostenübernahme. Das ich wirklich für meine Freizeitaktivitäten
selbst verantwortliche bin, kann auch meine KV/UV so sehen und zahlt dann nicht.
Wer übernimmt dann die Kosten ?
Soweit ich es weis haftet der Veranstalter immer. Egal ober er ein Haftungsausschluss
in seinen Texten verwenden. Er sollte in jedem Fall eine
Haftpflichtversicherung haben. Die dürfte auch sehr teuer werden, je nach
Veranstaltung.

Michael1
02-12-2006, 11:49
Soweit ich es weis haftet der Veranstalter immer. Egal ober er ein Haftungsausschluss in seinen Texten verwenden.

Imho ist das nicht so. Der Veranstalter haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, bei einfacher Fahrlässigkeit schon nicht mehr wenn er das wirksam ausschließt.
Allerdings ist der Haftungsausschluss auf Ausschreibungen oft Falsch weil so formuliert wird das jede Haftung ausgeschlossen werden soll. Das ist aber nicht möglich, der Haftungsausschluss also komplett unwirksam.




ps: Alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Anwalt und dies ist keine juristische Beratung. :ups: