Vollständige Version anzeigen : Führungsverbot von Hieb/Stoßwaffen (Schärferes Waffenrecht ab 1.April)
enraged_Clown
25-02-2008, 12:25
wenn einer nen messer zieht, dann renn ich und ziehe nicht selber eins, so sehe ich das!
!
rennen ist das beste was du machen kannst, aber was ist wenn es nicht möglich ist? du mit dem rücken zur wand stehst? soll ja gelegentlich vorkommen das täter eine situation schaffen die ihr opfer von vorneherein matt setzt.
Schnueffler
25-02-2008, 12:27
was wären denn nicht tötliche waffen? und welchen alltagsnutzen haben sie? mein messer kann äpfel schälen, brözchen aufschneiden, pakete und briefe öffnen, gurte durchtrennen...
Begründetes Interesse? ;)
wenn einer nen messer zieht, dann renn ich und ziehe nicht selber eins, so sehe ich das!
und was die gewaltbereitschaft angeht, ja die ist da aber ich erachte es dennoch nicht als nötig aufzurüsten! wie gesagt ich bin nicht im krieg!!!
Leider kann man nicht immer rennen!
Wolverine
25-02-2008, 12:28
Bundesweit sind derzeit Firmen, Vereinigungen und andere Menschen mit Sachverstand zur Entkräftigung der getroffenen Aussagen aktiv, denen sollte man durch "schwachsinnige" Aussagen im anonymen Internet nicht noch Steine vor die Füße werfen.
Ähm, was wollen die denn noch an der Gesetzgebung ändern?
Das neue WaffG wurde abgesegnet und das Kind ist somit in den Brunnen gefallen.
Die Hersteller hätten vorher auf die Barrikaden gehen müssen, jetzt bringt das doch nichts mehr.
Die Stellungname von Böker (http://www.boker.de/index.php?c=1015) z.B. ist doch nichts anders als versuchte Schadensbegrenzung.
Und wo werden hier bitte "schwachsinnige" Aussagen gemacht?
Es wurde hier die neue Gesetzgebung und ihre Wirksamkeit bemängelt, was unser gutes Recht ist.
Zudem wurde diskutiert, welche Messer nicht unter das WaffG fallen und somit legal sind.
Und da wir alle rechtschaffende Bürger sind, wollen wir natürlich nicht versehentlich gegen das WaffG verstoßen.
Gruß
Wolverine
Perrito loco
25-02-2008, 12:28
was wären denn nicht tötliche waffen?
und welchen alltagsnutzen haben sie? mein messer kann äpfel schälen, brözchen aufschneiden, pakete und briefe öffnen, gurte durchtrennen...
nur wie heisst es so schön? es kann der frömmste nicht in frieden leben wenn´s dem bösen nachbarn nicht gefällt.
elektoschocker, Reizschaum (von mir aus in der Feuerlöscher-Familiengröße) (oder wenn s nach mir ginge auch der Tele).
Ich denke das das der Mensch seinen Alltag auch ohne Messer bewältigen kannst (PS an alle Retter, es gibt auch Gurtschneider).
Richtig und deswegen sollte man Streitigkeiten unbedingt unter Hinzuziehung eines Messers lösen:rolleyes:(Ich finde deine Signatur bringt die ganze SAche auf den Punkt)
Grüße
Ich denke nicht dass ich die Ausnahme bin, sondern im Gegenteil, dass 90 % der 80.000.000 Deutsche ohne tödliche Waffe rumlaufen und auch kein gesteigertes Bedürfnis danach haben. Schon mal drüber nachgedacht? Aber selbst wenn s so wär, wäre es doch zumindest ein Ansatz für ein funtionierendes Zusammenleben.
Mir sind die von dir angenommen 10% die es nicht tun, viel zu viele um es nicht auch zu tun. Vor einiger Zeit wurde ein Kommilitone und später ich auf der Toilette von einem kleinen schmächtigen „Südländer“ in einem studentischen Billard-Cafe bedroht. Es ging mir einfach nicht in den Kopf woher er sein Selbstvertrauen bezieht, ich war mir sicher, dass er ein Messer haben muss. Zum Glück konnten wir die Situation beide Male auf unterschiedliche Art und Weise deeskalieren. Die Quelle seines Selbstvertrauens musste ich an dem Abend zum Glück nicht kennenlernen. Falls mir sie jemand mal wieder zeigen möchte, möchte ich meines nicht verlieren.
wenn einer nen messer zieht, dann renn ich und ziehe nicht selber eins, so sehe ich das!
Versuch mal in einem fahrenden Bus oder in einer engen Toilette davonzulaufen.
elektoschocker, Reizschaum (von mir aus in der Feuerlöscher-Familiengröße) (oder wenn s nach mir ginge auch der Tele).
Es gab hier schon genug Threads wo diese Problematik erörtert wurde.
oliverk71
25-02-2008, 12:35
Hat sich eigentlich schonmal jemand hier Gedanken gemacht, dass die Damen und Herren, die Euch Eure Messerchen und Teleskopschlagstöckchen verbieten möchten, auch hier mitlesen können...Ach, die können lesen?? Kaum zu glauben!
Statt eine klare Entscheidung abzuwarten, werden hier Lösungsvorschläge getätigt und "Neubewaffnungen" angeregt. Ist sicherlich eine große Hilfe zur Entschärfung der Neuregelung des Gesetzesänderung.Das hat keinen Einfluss. Das Waffenrecht wird auch so immer weiter verschärft werden. Weil es nämlich keinen Sicherheitsgewinn bringt und es daher immer mehr Gewalttaten geben wird. Am Ende wird neben Hip-Hop, Killerspielen und Actionfilmen wohl auch noch Kampfsport gänzlich verboten. Naja, die Actionfilme wohl zuletzt! Denn da steckt Geld hinter!
Andere Veranstalten fleißig noch "Meisterschaften im Messerkampf" auf sportlicher Basis :narf:
Überlegt man, warum die Messer verboten werden sollen, sprich Prävention, so sind die hier getätigten Überlegungen alle samt pädagogisch wertvoll :motz:Na und? Zur SV gehört auch, daß man zumindest eine Vorstellung davon hat, wie schnell man im ***** ist. Und wer noch nie mit Partner einen Messerkampf simuliert hat, der hat meistens, ähem, sehr esoterische Vorstellungen. Aber es reicht eben nicht sein Chi zu konzentrieren um einen tödlichen Angriff abzuwehren.
enraged_Clown
25-02-2008, 12:38
elektoschocker, Reizschaum (von mir aus in der Feuerlöscher-Familiengröße) (oder wenn s nach mir ginge auch der Tele).
Grüße
also, die dinger sind mir allesamt zu unpraktisch und erfüllen auch nur einen zweck.
Ich denke das das der Mensch seinen Alltag auch ohne Messer bewältigen kannst
warum sich seinen alltag nicht erleichtern?
PS an alle Retter, es gibt auch Gurtschneider
ich bin vom fach und vertraue auf mein rettungsmesser. das ist doch noch etwas vielseitiger.
Das neue WaffG wurde abgesegnet und das Kind ist somit in den Brunnen gefallen.
Es ist ein Gesetzesentwurf und kein Gesetz verabschiedet worden. Dieser Unterschied sollte doch eigentlich bekannt sein :gruebel:
Perrito loco
25-02-2008, 12:42
Mir sind die von dir angenommen 10% die es nicht tun, viel zu viele um es nicht auch zu tun. Vor einiger Zeit wurde ein Kommilitone und später ich auf der Toilette von einem kleinen schmächtigen „Südländer“ in einem studentischen Billard-Cafe bedroht. Es ging mir einfach nicht in den Kopf woher er sein Selbstvertrauen bezieht, ich war mir sicher, dass er ein Messer haben muss. Zum Glück konnten wir die Situation beide Male auf unterschiedliche Art und Weise deeskalieren. Die Quelle seines Selbstvertrauens musste ich an dem Abend zum Glück nicht kennenlernen. Falls mir sie jemand mal wieder zeigen möchte, möchte ich meines nicht verlieren.
Versuch mal in einem fahrenden Bus oder in einer engen Toilette davonzulaufen.
Fein gemacht. Was hätte sich geändert, wenn du ein Messer gehabt hättest? Du hättest dir weniger Mühe um deeskalation gemacht und dann wäre was besser geworden als jetzt ist...? Einer von euch hätte dann ein Messer im Bauch (für nix übrigens). Klar, wenn einem sowas fast täglich passiert muss man sich was einfallen und sich gerade machen (oder den Wohnort wechseln-muss man aber auch wenn man zusticht) aber bis dahin ... lebt man mit einem geknickten Selbstbewusstsein(das vergeht auch wieder) besser als mit einem Messer im Bauch (ist häufig endgültig)
Grüße
wenn einer nen messer zieht, dann renn ich und ziehe nicht selber eins, so sehe ich das!
Ich schrieb ganz allgemein Hieb- und Stoßwaffen. Zum Beispiel dem Teleskopschlagstock.
In der Sache hast du vollkommen recht, aber ich halte es nicht für Aufgabe des Staates zu sagen: "Du darfst dich nicht bewaffnen, denn kann könntest du dich ja wehren und verletzt oder getötet werden und das versaut uns die Statistik."
Der Angreifer kann aber nicht davon ausgehen, dass die Sache folgenlos bleibt,solange Polizei und StA für eine hinreichend hohe Aufklärungsquote sorgen können.
Es gehört zur Psychologie des Täters, daß er keine Angst vor Strafe hat. Entweder denkt er überhaupt nicht oder hält sich für nicht erwischbar. Daran ändern auch 10 Vorstrafen nix.
Wolverine
25-02-2008, 12:49
Es ist ein Gesetzesentwurf und kein Gesetz verabschiedet worden. Dieser Unterschied sollte doch eigentlich bekannt sein :gruebel:
Am Freitag, dem 22. Februar 2008, stimmten die Abgeordneten einer Änderung des Waffengesetzes zu.
Quelle: BMI (http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/02/Aenderung__Waffengesetz.html)
Sollte doch eigentlich bekannt sein, wenn man mitdiskutiert ;)
Gruß
Wolverine
Fein gemacht. Was hätte sich geändert, wenn du ein Messer gehabt hättest? Du hättest dir weniger Mühe um deeskalation gemacht und dann wäre was besser geworden als jetzt ist...?
Falsch, als er meinen Kumpel bedrohte war ich nicht dabei und konnte ihn nicht einschätzen, als er anschließen mit "Brüüdern" an unseren Tisch kam, ließ ich den Russen raushängen…
Als ich später selber am Pissoir stand und bedroht wurde, half mir nur das er sagte: „Du hast voll Glüück das ich düch jetzt kenn sonst wärst du voll dran Alta!“
Ich entschärfe solche Situationen (gegenüber diesem Kulturkreis) in dem ich zeige bis hierher und nicht weiter, hat bisher immer ohne Messer funktioniert, hoffe das bleibt so.
aber bis dahin ... lebt man mit einem geknickten Selbstbewusstsein(das vergeht auch wieder)
Oder mit einem Auge weniger…
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/auge-ausgeschlagen-72100/
Am Freitag, dem 22. Februar 2008, stimmten die Abgeordneten einer Änderung des Waffengesetzes zu.
Quelle: BMI (http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/02/Aenderung__Waffengesetz.html)
Sollte doch eigentlich bekannt sein, wenn man mitdiskutiert ;)
Gruß
Wolverine
Und?
Zumal da ja sogar Gesetzesentwurf steht ;)
Perrito loco
25-02-2008, 13:22
Oder mit einem Auge weniger…
http://www.kampfkunst-board.info/forum/f16/auge-ausgeschlagen-72100/
Niemand hat behauptet, dass es nach einem Waffenverbot keine Übergriffe mit schrecklichen Folgen mehr gibt, sondern lediglich, dass es insgesamt weniger schlimme Verletzungen/Todesfälle gibt.
Grüße
Moin, moin,
weiß nicht ob es schon gepostet worden ist aber hier mal eine Stellungsnahme von Böker :
Böker - Dein Messer Made In Solingen (http://www.boker.de/index.php?c=1015)
Ansonsten freudiges weit diskutieren.
Bis denn
Dirk
enraged_Clown
25-02-2008, 13:23
Niemand hat behauptet, dass es nach einem Waffenverbot keine Übergriffe mit schrecklichen Folgen mehr gibt, sondern lediglich, dass es insgesamt weniger schlimme Verletzungen/Todesfälle gibt.
Grüße
und wer es nicht glaubt, kommt auch in den himmel
Irgendwie komme ich mit dem Deutsch im Gesetzentwurf (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl1)(der ja wohl nun in dieser Form verabschiedet wurde) nicht klar:
Hier (http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/02/Aenderung__Waffengesetz.html)steht:
Die Regierungskoalition hat im Gesetzgebungsverfahren eine weitere Initiative eingebracht, die der Kriminalitätsbekämpfung dient:
* Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dürfen künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden.
* Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Es wurde hier in dieser Diskussion die Frage gestellt, ob Teleskopschlagstöcke (http://de.wikipedia.org/wiki/Teleskopschlagstock) denn nun verboten sind.
Ich habe im oben erwähnten Gesetz keine Beschreibung gefunden, die auf Teleskopschlagstöcke zutrifft. Verbotene Hieb- und Stoßwaffen sind solche, die
1.3.1
... die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe
Beides trifft nach meinem Verständnis nicht auf einen Teleskopschlagstock zu.
Kann mir da ein juristisch versierter User weiterhelfen (und vielleciht mir auch die entspreechende Stelle im Waffengesetz zeigen?
Desweiteren kann ich nur Absätze über "verbotene" Waffen finden, aber keinen, der das Tragen nicht-verbotener Waffen in der Öfentlichkeit behandelt. Wenn nun der Teleskopschlagstock auch weiterhin keine verbotenen Waffe darstellt, an welcher Stelle wird dann auf das Tragen in der Öffentlichkeit einggangen?
Seid bedankt.
Stoiker
Dein Gesetzestext dürfte dem Wortlaut nach auch die jetzige Fassung und nicht die Neuänderung sein...
Wolverine
25-02-2008, 13:37
@Stoiker:
Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände
1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Quelle (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl1)
Und darunter fallen auch Teleskopschlagstöcke.
Gruß
Wolverine
dein text ist nicht der aktuelle...
im neuen ist das führen von hieb- und stoßwaffen allgemein verboten, egal ob diese verboten sind oder nicht
@Stoiker:
Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände
1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Quelle (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl1)
Und darunter fallen auch Teleskopschlagstöcke.
Gruß
Wolverine
Unterabschnitt 2 ist ein Unterabschnitt von Anlage 1, (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen, in der es eben um die Begriffsbestimmung geht, also IMHO um eine Definition.
Nach dieser Definition ist ein Teleskopschlagstock ein tragbarer Gegenstand, da er eine
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen) darstellt.
Nicht beantwortet ist an dieser Stelle allerdings die Frage, ob dieser spezielle tragbare Gegenstand denn nun auch verboten ist (was wohl nicht der Fall ist im Sinne eines allgemeinen Verbotes) bzw. wie es sich denn nun mit dem Tragen in der Öffentlichkeit verhält (ich habe keine Stelle gefunden, die sich auf das Tragen tragbarer Gegenstände in der Öffentlichkeit bezieht, die (a) Hieb- und Stoßwaffen sind, aber (b) weder einen anderen gegenstand vortäuschen, noch (c) Totschläger, Stahlruten, etc. sind (die sowieso schon lange verboten sind).
Gruß
Stoiker
@FrAgGlE
ich ahbe den Ursprungslink genommen, da war es wohl noch der ENTWURF. Ist dieser Entwurf denn jetzt definitiv ohne Änderung als Gesetz übernommen worden (ich konnte keine Quelle dazu im BMI (http://www.bmi.bund.de/) finden)
dein text ist nicht der aktuelle...
im neuen ist das führen von hieb- und stoßwaffen allgemein verboten, egal ob diese verboten sind oder nicht
Ich habe Dein Post gerade gelesen, nachdem ich meinen obigen geschrieben hatte.
Hast Du einen Link auf die nun verabshiedete Version des Gesetzes?
Danke im voraus.
Gruß
Stoiker
Frau mit Schraubenzieher verletzt - Lübecker Nachrichten (http://www.ln-online.de/artikel/2311326/)
ich finde es immer gut waffen jeglicher art zu verbieten.
ich fänds auch gut den besitz und die produktion jeglicher gefährlicher (schwerter zum sammeln kann man ja mit abgestumpften klingen zu hause besitzen und muss man sowieso nicht mitführen) generell zu verbieten
Und auf das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit, wenn man nicht sehr ein lupenreines, unbeschriebenes vorstrafenregister hat und man deutlich davon überzeugen kann, dass das messer nicht zur verteidigung oder zum angreifen mitgeführt wurde, würde ich gerne einige jahre gefängnisaufenthalt sehen.
Messer für holzfäller, bergsteiger etc. die die beruflich brauchen, sind übrigens nach dem gesetz wohl immernoch legal.
Die polizei entscheidet darüber, ob du ausreichenden beruflichen grund hast ein messer mitzuführen.
Wenn die bösewichter keine Messer dabei haben, braucht man auch keine teleskopschlagstöcke.
enraged_Clown
25-02-2008, 14:29
ich finde es immer gut waffen jeglicher art zu verbieten.
ich fänds auch gut den besitz und die produktion jeglicher gefährlicher (schwerter zum sammeln kann man ja mit abgestumpften klingen zu hause besitzen und muss man sowieso nicht mitführen) generell zu verbieten
Und auf das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit, wenn man nicht sehr ein lupenreines, unbeschriebenes vorstrafenregister hat und man deutlich davon überzeugen kann, dass das messer nicht zur verteidigung oder zum angreifen mitgeführt wurde, würde ich gerne einige jahre gefängnisaufenthalt sehen.
Messer für holzfäller, bergsteiger etc. die die beruflich brauchen, sind übrigens nach dem gesetz wohl immernoch legal.
Die polizei entscheidet darüber, ob du ausreichenden beruflichen grund hast ein messer mitzuführen.
Wenn die bösewichter keine Messer dabei haben, braucht man auch keine teleskopschlagstöcke.
aus einem schulaufsatz 3. klasse sozialkunde: wie machen wir die welt zu einem besseren ort?
Kinder haben manchmal die besten Ideen.
Lars´n Roll
25-02-2008, 14:35
Messer sind keine Waffen...
Eigentlich müsste ich mich gar nicht drüber aufregen, weil ich mein Messer nahezu nie dabei habe, aber die Tendenz erwachsenen Menschen laufend immer mehr Vorschriften zu machen kann den Leuten hier doch nicht egal sein?
Es ist ja nicht nur das, sondern auch das Rauchen, der Datenschutz und und und...
Die ganzen Freiheiten, die so hart erkämpft worden sind werden immer weiter eingeschränkt und niemanden scheint es zu stören!
Perrito loco
25-02-2008, 14:43
Und ab hier wiederholt sich der thread dann wohl in mehr oder weniger unveränderter Form......:o
Na denn!
Grüße
panzerknacker
25-02-2008, 15:01
Da mich der Herr Perrito Loco vorhin so nett zitiert hat,
nur zum Verständnis, für mich bedeutet das Führen eines Messers
welcher Art auch immer nicht in erster Linie das Führen einer Waffe, sondern eines Werkzeuges.
Des ältestens Werkzeuges der Menschheit nebenbei bemerkt.
Das hier einige den Gegenstand als Waffe sehen, ist für mich grundsätzlich ok.
Egal ob Ihr das Gesetz nun gut oder schlecht findet, solltet Ihr aber dann doch
mal so langsam über den vielbeschworenen Tellerrand gucken.
Wobei hier weiter oben von irgendjemandem der Einwand mit dem Alkohol gebracht wurde, meines Erachtens zu Recht, Alkohol ist per se auch nicht böse,
allerdings finden ein Großteil von Straftaten unter Einfluß deselbigen statt,
verbieten?
Die Haltung von Hunden führt regelmäßig zu Ordnungswidrigkeiten ( Hundekot und Nichtbeachtung des Leinenzwanges) desweiteren zu schweren Unfällen (KFZ und Bißverletzungen) bis zu Straftaten (Nötigung und Körperverletzung),
Hundehaltung verbieten?
Die Teilnahme am Straßenverkehr mittels eines 1,5 to schweren KFZ und nicht angepaßter Fahrtgeschwindigkeit (jeder von uns) zumindest billigende Inkaufnahme von Körperverletzung,
Individualverkehr verbieten?
Nein natürlich nicht, aber eventuell Verbot von Hunden mit mehr als 20 Kg Körpergewicht ( gell Perrito), Alkohol im Blut außerhalb eines umfriedeten Bereiches, deutlich eingeschränkter Individualverkehr, -alles durchaus denk- und vor allem
auch machbar.
Freiheit rettet man nicht dadurch, daß man sie verbietet, sondern dadurch, daß
jeder auf sie achtet, aber ist vermutlich eh zu spät.
F.
so ein klitzekleines schweizer taschenmesser wo auch eine scheere dran ist und so weiter könnt ihr meinetwegen mit euch mitführen,
klinge 2cm oder so
es geht nicht darum, als was menschen messer ansehen, sondern das immer wieder leute abgestochen werden, was eigentlich gar nicht gehen dürfte, da ja niemand stichwaffen dabei haben sollte.
so ein halbstumpfes küchenmesser geht auch in ordnung, mit dem man kaum kartoffeln schneiden kann.
Und meiner meinung nach hört die freiheit dinge zu tun da auf, wo man anderen schadet und mit dem rauchen beschenkst du direkt mitmenschen mit lungenkrebs. Schon schlimm genug, dass du das mit dir selbst anstellst, aber das ist natürlijch dein gutes recht! ;)
überall wo man damit arbeitet kann man natürlich auch messer mit sich führen.
Aber auf dem Weg ins kino braucht man z.b. kein Werkzeug. selbiges gilt für discotheken besuche, oder meint ihr nicht?
Die Vorratsdatenspeicherung finde ich aber auch nicht gut.
Lars´n Roll
25-02-2008, 15:49
es geht nicht darum, als was menschen messer ansehen, sondern das immer wieder leute abgestochen werden, was eigentlich gar nicht gehen dürfte, da ja niemand stichwaffen dabei haben sollte.
Wetten, dass in Zukunft einfach immer mehr kleine Gangsta mit Schraubendrehern und Teppichmessern aufgegriffen werden, statt mit den 9.90 € Foldern, die in diesen Kreisen bis dato beliebt waren?
haben die nicht kürzere weniger scharfe klingen?
p.s.: aus dem grund wäre ich ja dafür klingen außerhalb von orten in denen sie als werkzeug benutzt werden pauschal zu verbieten.
dann gibt es auch keine alternativmesser
enraged_Clown
25-02-2008, 15:56
so ein klitzekleines schweizer taschenmesser wo auch eine scheere dran ist und so weiter könnt ihr meinetwegen mit euch mitführen,
das ist aber großzügig
es geht nicht darum, als was menschen messer ansehen, sondern das immer wieder leute abgestochen werden, was eigentlich gar nicht gehen dürfte, da ja niemand stichwaffen dabei haben sollte.
wir sollten alles liebend brüder sein, milch und honig aus den bächen schöpfen und uns die gegrillten hühner in den mund fliegen lassen.
o ein halbstumpfes küchenmesser geht auch in ordnung, mit dem man kaum kartoffeln schneiden kann.
wenn ich jemanden abstechen will brauche ich keine scharfe schneide. ausserdem ist die gefahr das ich mich selbst verletze mit einem stumpfen messer größer als mit einem scharfen.
Und meiner meinung nach hört die freiheit dinge zu tun da auf, wo man anderen schadet und mit dem rauchen beschenkst du direkt mitmenschen mit lungenkrebs. Schon schlimm genug, dass du das mit dir selbst anstellst, aber das ist natürlijch dein gutes recht!
mich bringt der rauch auch um, nörgel ich deswegen rum? und wieso schade ich anderen menschen wenn ich ein messer trage? das wird den meisten sicherlich nichtmal auffalen.
überall wo man damit arbeitet kann man natürlich auch messer mit sich führen.
Aber auf dem Weg ins kino braucht man z.b. kein Werkzeug. selbiges gilt für discotheken besuche, oder meint ihr nicht?
ich hab einen seg melder, bin also immer im dienst.
Am Wochenende war ich bei meinen Eltern in einer Kleinstadt, als ich gerade ein Geschäft betrat, liefen zwei „Gängsta“ an mir mit einem Teppichmesser vorbei und zerschnitten ein Plakat in meiner Nähe…
Weniger scharf sind die Klingen nicht… die Länge bestimmst du selber… sie bricht allerdings leichter...
Lars´n Roll
25-02-2008, 16:05
Ja, wenn wir alles verbieten, was "man" eigentlich nicht braucht und was das Potential hat, hier und da mal mehr Schaden als Nutzen zu bringen, dann wird das ne verdammt lange Liste...
enraged_Clown
25-02-2008, 16:06
Am Wochenende war ich bei meinen Eltern in einer Kleinstadt, als ich gerade ein Geschäft betrat, liefen zwei „Gängsta“ an mir mit einem Teppichmesser vorbei und zerschnitten ein Plakat in meiner Nähe…
Weniger scharf sind die Klingen nicht… die Länge bestimmst du selber… sie bricht allerdings leichter...
oh....
auch in anlehnung an dieses zitat
klinge 2cm oder so
michael janich: the edged weapon threat (http://de.youtube.com/watch?v=9PWmRWjDhYw)
Ich habe Dein Post gerade gelesen, nachdem ich meinen obigen geschrieben hatte.
Hast Du einen Link auf die nun verabshiedete Version des Gesetzes?
Danke im voraus.
Gruß
Stoiker
nur der entwurf, der hier mehrfach im topic verlinkt ist.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/077/1607717.pdf
aber der text in deinem link wurde november 2007 das letzte mal angepasst, während die hiesigen änderungen erst april 2008 wirksam werden.
logisch überlegt, fehlen sie also in dem anderen text
sehr ärgerlich, dass die textsuche in dem entwurf nicht möglich ist :mad:
bemerkenswert ist ja die stellungname der experten dazu
Deutscher Bundestag: Experten bewerten Novellierung des Waffenrechts unterschiedlich (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_043/01.html)
Die Waffengesetzgebung, so machte Professor Franz Csaszar von der Universität Wien deutlich, werde das Problem des enormen Bestandes an illegalen Schusswaffen nicht lösen. Nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellter Waffen, so Csaszar, stammten aus legalem Besitz. Für eine Verschärfung des Waffenrechts gebe es daher keinen grundsätzlichen Bedarf.
hobbes_s
25-02-2008, 16:21
Stuhlbeine... Stuhlbeine sollten wir auch unbedingt verbieten. Und Besenstiele und Zaunlatten am besten gleich mit. Im Grunde wäre es bestimmt am besten, wenn wir das gesamte OBI-Sortiment WBK-pflichtig machen würden, dann haben wir auch die leidige Schraubenzieherproblematik gelöst. Die Polizei wird dann entscheiden, ob du einen Schraubenzieher brauchst oder nicht.
Oh, dabei fällt mir gerade ein, die Zahl der AIDS-Neuinfektionen in Deutschland ist im Ansteigen begriffen. Nicht auszudenken, wenn du dabei bist und andere Leute ansteckst, indem du ungeschützten Sex hast. Niemand "braucht" Sex... die Weltbevölkerung wächst ohnehin ständig, und du kannst dir ja auch einfach einen runterholen. Sex ohne entsprechende behördliche Genehmigung wird zukünftig verboten sein. Die Polizei wird dann entscheiden, ob du Sex haben darfst.
Na, klingelts?
Messer sind keine Waffen...
Sorry, das ist einfach nicht wahr. MANCHE Messer sind Waffen, ANDERE sind es nicht. Der Unterschied besteht in der Bestimmung des Gegenstands. Ein Schweizer-Armee-Messer ist ein Werkzeug. Ein Cold Steel Naga Kris ist eine Waffe.
Stuhlbeine... /gelaber gelaber/ haben darfst.
Man kann auch versuchen, Sarkasmus zu meiden und sinnvolle Beiträge zu schreiben. Sorry, ich weiss nicht, was dabei falsch sein soll, wenn das Gesetz sagt, das Tragen von Waffen sei unter bestimmten Bedingungen illegal*. Wir reden eben nicht von Alltagsgegenständen, die zu Waffe missbraucht werden KÖNNTEN, sondern von Gegenständen, die von ANFANG AN als Waffe ausgelegt sind. Aber das will die Pro-Messer-Fraktion anscheinend nicht so richtig kapieren.
*Und das Argument "Krimineller tragen aber welche!" ist für mich Murks. Kriminelle verkaufen auch Drogen oder überfallen alte Damen und verdienen damit in einem Monat mehr als ich in einem Jahr, trotzdem werde ich deswegen nicht ins Drogengeschäft einsteigen und keine Ömchen angreifen.
Hosianna
man sollte erst mal die Autos verbieten, die schaden der Gesundheit weit mehr als der Tabakkonsum und das Messertragen zusammen. Dafür gibt es dann viel mehr sc*wule Kamikaze-Biker auf Acid, die natürlich ständig gediegenes Fahrradwerkzeug in der Tasche führen, so wie ich... hr hr... :cool: Mir doch egal der Hype um ungelegte Eier, und Gesetze wo noch keiner kennt, wer unbedingt was gemeingefährliches für die SV mit sich führen will wird immer einen Weg finden, und wenn die Polizei mich dringend auf dem Kicker hat, wird sie so oder so irgend einen Vorwand finden mich erst mal mitzunehmen und mit irgendwelchen angebl. Paragraphen und Verdächtigungen zu terrorisieren... :rolleyes:
A.M.
Der Thread fängt an, sinnlos zu werden.
@Mod: fasst doch mal eine Schließung ins Auge.
ich finde es immer gut waffen jeglicher art zu verbieten.
Und wenn wir schon dabei sind, verbieten wir gleich alle KK/KS, niemand muß lernen wie man andere schlägt...
hobbes_s
25-02-2008, 17:01
Sorry, ich weiss nicht, was dabei falsch sein soll, wenn das Gesetz sagt, das Tragen von Waffen sei unter bestimmten Bedingungen illegal*. Wir reden eben nicht von Alltagsgegenständen, die zu Waffe missbraucht werden KÖNNTEN, sondern von Gegenständen, die von ANFANG AN als Waffe ausgelegt sind. Aber das will die Pro-Messer-Fraktion anscheinend nicht so richtig kapieren.
Erstens mal sind Messer nicht per se eine Waffe, sondern nur, wenn sie vom Hersteller in erster Linie dazu bestimmt sind, gegen Menschen eingesetzt zu werden. Bei Kampfmessern und taktischen Einsatzmessern ist das sicherlich gegeben, bei stinknormalen Einhandfoldern nicht. Und das wiederum will anscheinend die Anti-Messer-Fraktion nicht kapieren.
Zweitens - ein Staat, der mit einer gewissen Berechtigung verfügen möchte, daß ich keine Waffen zu meinem eigenen Schutz trage, und auf diese Weise mein Recht auf Notwehr einschränkt, muß im Gegenzug meine eigene totale Sicherheit vor kriminellen Angriffen gewährleisten können. Ansonsten fehlt ihm nämlich jegliche moralische Berechtigung dafür. Und da das nicht zu machen ist, empfinde ich Waffenverbote und Waffenführverbote wie das hier diskutierte als fundamental unmoralisch.
Lars´n Roll
25-02-2008, 17:03
Sorry, das ist einfach nicht wahr. MANCHE Messer sind Waffen, ANDERE sind es nicht. Der Unterschied besteht in der Bestimmung des Gegenstands. Ein Schweizer-Armee-Messer ist ein Werkzeug. Ein Cold Steel Naga Kris ist eine Waffe.
...
Sorry, ich weiss nicht, was dabei falsch sein soll, wenn das Gesetz sagt, das Tragen von Waffen sei unter bestimmten Bedingungen illegal*. Wir reden eben nicht von Alltagsgegenständen, die zu Waffe missbraucht werden KÖNNTEN, sondern von Gegenständen, die von ANFANG AN als Waffe ausgelegt sind. Aber das will die Pro-Messer-Fraktion anscheinend nicht so richtig kapieren.
Das Gesetz verbietet aber nicht nur Messer, die als Waffe konzipiert sind. Und abgesehen davon isses Blödsinn sich daran zu aufzuhängen, da ein Gebrauchsmesser ebenso gefährlich ist wie ein Dolch.
Mein Messer z.B. hat keinen Waffencharakter - trotzdem darf ich es bald nicht mehr mit mir rumschleppen.
Wir reden eben nicht von Alltagsgegenständen, die zu Waffe missbraucht werden KÖNNTEN, sondern von Gegenständen, die von ANFANG AN als Waffe ausgelegt sind. Aber das will die Pro-Messer-Fraktion anscheinend nicht so richtig kapieren.
Hehe, Fischer und Jäger dürfen mit Combat Knives rumlaufen, weil die sie als Werkzeuge benötigen. Steht so im Gesetzesantrag drin. ;)
Lars´n Roll
25-02-2008, 17:20
Luggage z.B. hat sehr vernünftige Argumente vorgebracht - Aber die lassen sich IMHO schlicht und einfach nicht auf Messer ummünzen.
Auch wenn Leute wie Lap Sao oder andere Eumeldolch.com-Fans voll auf dem Get Tough Trip sind und auf Messerkampf abfahren - Ein Messer ist und bleibt eben in allererster Linie ein Werkzeug.
Und warum es Quatsch ist, Tactical Special Forces SAS Navy Seal Messer zu verbieten, dass hat ja Roberto schon umrissen.
Worüber man nachdenken kann, das wäre eben Jugendlichen zu verbieten Messer zu führen. Die sind ja ohnehin der Grund für den ganzen Wirbel und andere Dinge, deren Gebrauch Verantwortung erfordert (Autofahren und Konsum legaler Drogen) werden denen ja schließlich auch verwehrt.
...
Das Gesetz verbietet aber nicht nur Messer, die als Waffe konzipiert sind. Und abgesehen davon isses Blödsinn sich daran zu aufzuhängen, da ein Gebrauchsmesser ebenso gefährlich ist wie ein Dolch.
Mein Messer z.B. hat keinen Waffencharakter - trotzdem darf ich es bald nicht mehr mit mir rumschleppen.
Also meine studentenküchenmesser sind nicht gefährlich. :D
die sind so stumpf, da kann man gleich einen stock nehmen. je weniger waffen es in einem land gibt, desto weniger tote gibt es doch.
da kann man sich einfach mal den vergleich
deutschland usa und die länder im nahen osten oder afrika ansehen
enraged_Clown
25-02-2008, 17:23
je weniger waffen es in einem land gibt, desto weniger tote gibt es doch.
du bist ein idealist, kann das sein?
Lars´n Roll
25-02-2008, 17:26
Also meine studentenküchenmesser sind nicht gefährlich. :D
Mit Küchenmessern werden mit weitem Abstand die meisten Verbrechen begangen...
je weniger waffen es in einem land gibt, desto weniger tote gibt es doch.
Messer sind keine Waffen.
da kann man sich einfach mal den vergleich
deutschland usa und die länder im nahen osten oder afrika ansehen
So einfach ist die Rechnung auch nicht. Aber es ist ein Faktor, wie groß die Verfügbarkeit von Waffen ist. An der wird sich aber mit dem Verbot auch nichts ändern, es sei denn wir machen´s wie im alten Okinawa: Ein Messer pro Dorf unter Aufsicht. Dann gehst Du immer zum Blockwart damit Du Deinen Truthahn tranchieren kannst.
Zweitens - ein Staat, der mit einer gewissen Berechtigung verfügen möchte, daß ich keine Waffen zu meinem eigenen Schutz trage, und auf diese Weise mein Recht auf Notwehr einschränkt, muß im Gegenzug meine eigene totale Sicherheit vor kriminellen Angriffen gewährleisten können. Ansonsten fehlt ihm nämlich jegliche moralische Berechtigung dafür. Und da das nicht zu machen ist, empfinde ich Waffenverbote und Waffenführverbote wie das hier diskutierte als fundamental unmoralisch.
Kein Staat der Welt wird das je gewährleisten können. Nicht einmal die Waffen, die du bei dir trägst, werden das je gewährleisten können. Wenn jemand wirklich Wert drauf legt, dich umzulegen, bist du tot, egal wieviele Messer und Knarren und Panzerfäuste du mitführst. Der Staat hat aber die moralische Pflicht, alles sinnvolle zu unternehmen, was zum Schutz der Bürger dient, und meiner Ansicht nach gehört eine Verschärfung des Waffenrechtes dazu. Oder bist du der Meinung, das WaSchG ist eh nur Müll und jeder sollte mit MPs und Granaten herumlaufen dürfen - man weiss nämlich nie, wie und wann die bösen Kriminellen/Terroristen/Leuten aus alternativen Kulturkreisen/Dein persönliches Klischee hier! angreifen und schließlich muss man sein Stolz verteidigen können, egal, wieviele "Unfälle" man dafür in Kauf nehmen muss.
enraged_Clown
25-02-2008, 17:56
Kein Staat der Welt wird das je gewährleisten können. Nicht einmal die Waffen, die du bei dir trägst, werden das je gewährleisten können. Wenn jemand wirklich Wert drauf legt, dich umzulegen, bist du tot, egal wieviele Messer und Knarren und Panzerfäuste du mitführst. Der Staat hat aber die moralische Pflicht, alles sinnvolle zu unternehmen, was zum Schutz der Bürger dient, und meiner Ansicht nach gehört eine Verschärfung des Waffenrechtes dazu. Oder bist du der Meinung, das WaSchG ist eh nur Müll und jeder sollte mit MPs und Granaten herumlaufen dürfen - man weiss nämlich nie, wie und wann die bösen Kriminellen/Terroristen/Leuten aus alternativen Kulturkreisen/Dein persönliches Klischee hier! angreifen und schließlich muss man sein Stolz verteidigen können, egal, wieviele "Unfälle" man dafür in Kauf nehmen muss.
das waffenrecht ist doch schon scharf genug gewesen. die meisten verbrechen werden mit illegalen waffen begangen. also waffen die schon laaaaaaaaaange zeit verboten sind. da bringen neue pseudoverschärfungen nichts. ausser eine beschneidung der bürgerrechte.
Concept-Arnis
25-02-2008, 18:00
Genau! Waffen - auch Messer! - auf Versammlungen oder öffentliche Veranstaltungen mitzunehmen, war eh schon verboten. Und Leute totstechen auch! Was bringt so ein Verbot also, außer populistischen Wählerfang?!
die sind so stumpf, da kann man gleich einen stock nehmen. je weniger waffen es in einem land gibt, desto weniger tote gibt es doch.
ich zitiere mich mal selsbt beim zitieren eines anderen:
Die Waffengesetzgebung, so machte Professor Franz Csaszar von der Universität Wien deutlich, werde das Problem des enormen Bestandes an illegalen Schusswaffen nicht lösen. Nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellter Waffen, so Csaszar, stammten aus legalem Besitz. Für eine Verschärfung des Waffenrechts gebe es daher keinen grundsätzlichen Bedarf.
Genau! Waffen - auch Messer! - auf Versammlungen oder öffentliche Veranstaltungen mitzunehmen, war eh schon verboten. Und Leute totstechen auch! Was bringt so ein Verbot also, außer populistischen Wählerfang?!
Na ja, könnte schon was bringen. Hab da so eine Idee. Weiss aber nicht, ob ich sie technisch auch umsetzen kann?
R.
KDer Staat hat aber die moralische Pflicht, alles sinnvolle zu unternehmen, was zum Schutz der Bürger dient, und meiner Ansicht nach gehört eine Verschärfung des Waffenrechtes dazu. Oder bist du der Meinung, das WaSchG ist eh nur Müll und jeder sollte mit MPs und Granaten herumlaufen dürfen - man weiss nämlich nie, wie und wann die bösen Kriminellen/Terroristen/Leuten aus alternativen Kulturkreisen/Dein persönliches Klischee hier!
Gegenstände, die als Hieb- und Stoßwaffen geeignet sind, gibt es in jedem Haushalt schubladenweise. Das ist der Unterschied zu allen andern "Waffen". Und so lange man nicht an jeder Straßenecke eine Sicherheitsschleuse installiert (kommt ja vielleicht noch :rolleyes: ) werden diese Gegenstände nicht in den Häusern bleiben.
das waffenrecht ist doch schon scharf genug gewesen. die meisten verbrechen werden mit illegalen waffen begangen.
Das ist ja das Geniale dabei. Wenn Straftaten mit legalen Waffen begangen werden, werden die Waffen verboten.
Würde mich nicht wundern, wenn die Zunahme der Messerattacken eine Folge des kleinen Waffenscheins ist. Heute zieht man den Taxifahrer nicht mehr mit der Gaspistole ab, sondern mit dem ungleich gefährlicheren Messer. Und anstatt froh zu sein, wenn der Bankräuber mit der Softair kommt, bestraft man ihn als schweren Räuber.
Wolverine
25-02-2008, 18:30
@Stoiker
Du kannst davon ausgehen, dass der von mir verlinkte Entwurf 1:1 übernommen wurde.
Dieser Entwurf wurde vom Bundestag am 22.02. verabschiedet und muss nur noch vom Bundesrat genehmigt und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Was Deine Frage bzgl. des Teleskopschlagstockes betrifft:
Im Entwurf steht u.a.
Es ist verboten
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
zu führen
Schaut man im derzeitigen WaffG nach, entdeckt man unter den o.g. Punkt folgendes:
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
So, eine Teleskopschlagstock fällt unter dieser Beschreibung!
Folglich ist das Führen von Teleskopschlagstöcken in Zukunft verboten.
Was ist daran so schwer zu begreifen?
Gruß
Wolverine
miskotty
25-02-2008, 18:44
zitat Böker:
Was bedeutet der Entwurf in der Praxis?
Der Erwerb und der Besitz der betroffenen Messer bleiben vollkommen legal. Die Messer werden bewusst nicht als Waffe eingestuft, "da sie auch nützliche Gebrauchsgegenstände sind" (Begründung im Gesetzestext) und oft auch begehrte Lifestyle-Accessoires und Sammlerobjekte darstellen. Sie unterliegen weiterhin nicht dem Altersgebot ("ab 18 Jahre").
Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf eben nicht um ein generelles Führungsverbot - mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot.
Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.
darf ich dann den teli auch in ner tasche rumtragen?
Lars´n Roll
25-02-2008, 18:50
18 Jahre").
Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf eben nicht um ein generelles Führungsverbot - mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot.
Tut es im Endeffekt doch. Sorry, der Böker-Schrieb klingt für mich nach dem mäßig bemühten Versuch die Kunden zu beschwichtigen...
@Stoiker
Du kannst davon ausgehen, dass der von mir verlinkte Entwurf 1:1 übernommen wurde.
Dieser Entwurf wurde vom Bundestag am 22.02. verabschiedet und muss nur noch vom Bundesrat genehmigt und vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Was Deine Frage bzgl. des Teleskopschlagstockes betrifft:
Im Entwurf steht u.a.
Es ist verboten
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1
zu führen
Schaut man im derzeitigen WaffG nach, entdeckt man unter den o.g. Punkt folgendes:
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen)
So, eine Teleskopschlagstock fällt unter dieser Beschreibung!
Folglich ist das Führen von Teleskopschlagstöcken in Zukunft verboten.
Ich hatte nur den Link zu co2air.de gelesen und hielt ihn für den kompletten Gesetzesentwurf. Mit dem zusätzlichen Text bei dip21.bundestag.de habe ich nun die benötigten Informationen.
Danke für Deine genaue, wenn auch nicht so nette
Was ist daran so schwer zu begreifen?Quellenangabe.
Gruß
Stoiker
Wolverine
25-02-2008, 20:06
@Stoiker
Gern geschehen ;)
Da sich der ganze Thread um den von mir am Anfang gesetzten Link zum Gesetzesentwurf dreht, nahm ich an, Du hättest ihn auch gelesen :D
Aber egal, bei den ganzen Gesetzestexten kann man schon leicht die Übersicht verlieren :gruebel:
Also meine studentenküchenmesser sind nicht gefährlich. :D
die sind so stumpf, da kann man gleich einen stock nehmen.
Gut, dann wirst Du vielleicht demnächst mal neue brauchen - bloß.......:gruebel:........ wie kriege ich die Dinger nach Hause?:confused:
Davon ausgehend, dass Du vielleicht irgendwann einmal ein vernünftiges Kochmesser haben möchtest, stellt sich die Frage, wie Du es nach Hause bringen willst.
Im entwurf steht "verschlossenes Behältnis", wenn ich mich nicht irre.
In einem anderen Forum hatte jemand die freundlichkeit darauf hinzuweisen, dass dies den Kriterien der Schusswaffen entspricht.
Aber es bleibt ja der Online-Handel. Gehen halt ein paar Läden langsam aber sicher pleite - was soll's?
das zählt wohl unter 'allgemein anerkanntem zweck dienlich'
Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.
darf ich dann den teli auch in ner tasche rumtragen?
Wenn es analog einer Schusswaffe ist, dann nicht. Wird eine Schusswaffe geführt, so kann sie innerhalb weniger Bewegungen in Anschlag gebracht werden - sprich Tasche auf, Hand rein, Waffe raus...
Joe :cool:
SchwarzeTomate
26-02-2008, 00:54
Also meine studentenküchenmesser sind nicht gefährlich. :D
die sind so stumpf, da kann man gleich einen stock nehmen. je weniger waffen es in einem land gibt, desto weniger tote gibt es doch.
da kann man sich einfach mal den vergleich
deutschland usa und die länder im nahen osten oder afrika ansehen
Ich fühle mich an dieser Stelle als Student diskriminiert. "Damit" werde ICH täglich also in einen Topf geworfen? Kaum zu fassen. :ups:
Mal nebenbei: Was zur Hölle will man mit einem stumpfen Messer? Dann kann ich auch einfach auf die Kartoffeln drauftreten anstatt sie mit dem stumpfen Messer zu bearbeiten.
hobbes_s
26-02-2008, 02:52
Kein Staat der Welt wird das je gewährleisten können. Nicht einmal die Waffen, die du bei dir trägst, werden das je gewährleisten können. Wenn jemand wirklich Wert drauf legt, dich umzulegen, bist du tot, egal wieviele Messer und Knarren und Panzerfäuste du mitführst.
Natürlich wird das kein Staat je gewährleisten können - das ist ja der Knackpunkt. In einer freiheitlichen Gesellschaft habe ich aber die Möglichkeit, selber Maßnahmen zu meinem Schutz zu ergreifen, Verantwortung für mein eigenes Schicksal zu übernehmen. Ob ich damit Erfolg habe, ist für diese grundsätzliche Erwägung unbedeutend, weil es darum geht, daß Macht und Verantwortung zwei miteinander verknüpfte Konzepte sind - der Staat sollte Macht nur dann ausüben, wenn er objektiv in der Lage ist, die Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen.
Und deshalb empfinde ich ein derart weitgehendes Waffenrecht (übrigens, es heißt Waffengesetz und nicht Waffenschutzgesetz... es geht darum, den Umgang mit Waffen zu regeln, nicht irgendjemanden vor Waffen zu schützen) als unmoralisch.
Der Staat hat aber die moralische Pflicht, alles sinnvolle zu unternehmen, was zum Schutz der Bürger dient, und meiner Ansicht nach gehört eine Verschärfung des Waffenrechtes dazu. Oder bist du der Meinung, das WaSchG ist eh nur Müll und jeder sollte mit MPs und Granaten herumlaufen dürfen
Sinnvoll bedeutet für mich (und nicht nur für mich) aber, daß die Maßnahme objektiv zwecktauglich ist. Und sämtliche historischen und zeitgeschichtlichen Beispiele zeigen, daß Waffenverbote nicht geeignet sind, um maßgebliche Sicherheitsgewinne herbeizuführen.
Im übrigen... ein gangbarer Weg sähe für mich so aus, daß der Umgang mit Waffen auf diejenigen Leute beschränkt bleibt, die volljährig, sachkundig und nicht wegen Gewaltdelikten aufgefallen sind - dafür aber auch ohne Einschränkungen, Gängelei und staatliche Beurteilung eines "Bedürfnisses".
Die paar Verbrecher, die unbewaffnete ungehindert abmurksen, wiegen die ersparten Toten/Schwerverletze, die in Notwehr, scheinnotwehr oder in provozierten Situationen jemanden töten/schwer verletzen, auf.
Grüße
ich waer aber extrem sauer wen eines dieser ungluecklichen Opfer ein Mensch waere der mir extrem was bedeutet, oder wenn ich mich selbst in so einer Lage finden wuerde!
wenn einer nen messer zieht, dann renn ich und ziehe nicht selber eins, so sehe ich das!
und was die gewaltbereitschaft angeht, ja die ist da aber ich erachte es dennoch nicht als nötig aufzurüsten! wie gesagt ich bin nicht im krieg!!!
jau, was wenn ich ueberfallen/angegriffen werde wenn ich die Familie Frau und Stall voll Kinder dabei habe? Klar geb ich alles ab, Kohle, Handy, Autoschluessel etc etc pp. nur was wenn der Knilch dann angepisst ist weil bei mir nich viel zu holen ist? Vielleicht rennst DU ja und laesst den Rest der Familie im Stich, ich hab da nich die Absicht zu!
Die paar Verbrecher, die unbewaffnete ungehindert abmurksen,
Ich dachte ja, dass es genau um solche Personen geht in der speziellen Gesetzgebung.
Offizielle Stellungnahme zur Änderung des Messergesetzgebung
Am Mittwoch, den 20.02.2008, hat sich die Firma Böker als Vertreter der Solinger Messerindustrie zusammen mit Vertretern des Industrieverbands IVSH, des Schneidwarenfachhandels und der Fachpresse in einem persönlichen Gespräch mit dem Initiator Dr. Körting, Innensenator von Berlin, über den anstehenden Gesetzentwurf und die Folgen für den Messermarkt ausgetauscht.
In diesem Gespräch wurde von Dr. Körting eindeutig betont, dass die Motivation zur Gesetzesänderung nur in der Bekämpfung der hohen Jugendkriminalität in den deutschen Großstädten zu suchen ist. Die Politik möchte den vor Ort eingesetzten Polizisten verbesserte Möglichkeiten einräumen, Messer zu beschlagnahmen, die potentielle Gewalttäter mit sich führen.
damit wird man dann mit Kriminellen gleichgesetzt und in einem Rundumschlag macht es dann auch keinen Unterschied mehr ob man wo hausen tut wo es keine Straftaten mit Messern gegeben hat?
Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) "legal reasons" mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden.
Und wie soll das denn gehen? Ein Cop sieht dass ich ein Messer am Mann habe, was dann? Wie wird der beurteilen dass ich rechtschaffen und gesetzestreu bin? Ich habe mein S&W SWAT folder immer zum Aeppel schneiden etc. benutzt (getragen zwar zum selbstschutz aber gluecklicherweise nie noetig gewesen!) und zweimal um Autoscheiben einzuschlagen um an Unfallopfer ranzukommen koennen. Ne ne, ich seh schon das Handeln der Polizei, Beschlagnahme des Messers, evtl. Verhaftung etc. Rechtschaffene, gesetzestreue und muendige Buerger werden ihre Jobs verlieren, kriminalisiert und gesellschaftlich geaechtet!
Die Politik ist sich darüber im Klaren, dass die anstehende Gesetzesänderung eine große Verunsicherung im Messermarkt verursachen wird. Es ist nun die Aufgabe von Herstellern, Importeuren, Verbänden, Handel und Fachpresse gemeinsame Aufklärungsarbeit zu leisten und den eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes zu kommunizieren.
Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):
--------------------------------------------------------------------------------
"Es ist verboten
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Dies gilt nicht
für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."
--------------------------------------------------------------------------------
Was bedeutet der Entwurf in der Praxis?
Der Erwerb und der Besitz der betroffenen Messer bleiben vollkommen legal. Die Messer werden bewusst nicht als Waffe eingestuft, "da sie auch nützliche Gebrauchsgegenstände sind" (Begründung im Gesetzestext) und oft auch begehrte Lifestyle-Accessoires und Sammlerobjekte darstellen. Sie unterliegen weiterhin nicht dem Altersgebot ("ab 18 Jahre").
HAHAHAHA, so wie der BlackBerry meines Kumpels? Oder mein IPod? Die traegt man aber mit sich rum, weil das Life ist nicht nur zuahause!:(
Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf eben nicht um ein generelles Führungsverbot - mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot.
muahaha! Wers glaubt!
Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.
Also kann ich es in einer Tasche fuehren oder in der Autotuer liegen haben? Was wenn ich es aus dem Auto oder der Tasche ziehe um mich zu schuetzen?
Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus "legalen Gründen" eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist.
Das sollte das UNWORT des Jahres werden!
Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein.
Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.
Jaja, wers glaubt. UNd morgen sind dann alle eine Risikozielgruppe die Messer besitzen!
Selbst in diesem Fall wird es bei einer reinen Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein.
Zusammengefaßt: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden und selbst das Führen wird im Grunde genommen erlaubt bleiben. Nämlich dann, wenn es aus beruflichen, sportlichen oder anderen, legalen Gründen, wie in der Freizeit, geschieht. Genau dies ist in der Regel der Fall.
BULL
Heinr. Böker Baumwerk GmbH, Solingen
Carsten Felix-Dalichow
Geschäftsführer
traurig traurig traurig
enraged_Clown
26-02-2008, 08:19
böker sollte weniger an die absatzzahlen denken sondern vernünftig aufklären. was haben die vor jahren noch für ihr speedlock gefightet und nun warten sie bis 5 vor 12.
diese stellungnahme ist ein faules schriftstück und verschleiert die realität.
so wie die mp3-player-hersteller darauf hinweisen sollten, dass man für die benutzung ihrer produkte bis zu 3 jahren gefängnis bekommen kann? :D
Wolverine
26-02-2008, 08:34
Diese ganze Stellungnahme dient doch nur zur Schadensbegrenzung für die Fa. Böker.
Alles Augenwischerei!
Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) "legal reasons" mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden.
Dr. Körting mag zwar Initiator des Gesetzesentwurfes sein, doch hat er keinerlei Befugnis und Möglichkeit, über zukünftige Interpretationen und Auslegungen des Gesetzes zu entscheiden!
Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.
Das möchte ich gerne von offizieller Stelle schriftlich bestätigt haben, denn laut Entwurf gilt folgendes:
Aus der neuen Fassung der Definition des Begriffs "zugriffsbereit" ergibt sich damit, dass eine Waffe in einem verschlossenen Behältnis stets und in einem lediglich geschlossenen Behältnis nur dann als nicht zugriffsbereit anzusehen ist, wenn sie nicht unmittelbar, also mit wenigen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann (z.B. weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).
Bedeutet also, dass es nicht ausreicht, das Messer in einem Behältnis, Tasche oder Handschuhfach zu legen, sondern sie müssen verschlossen sein.
Gruß
Wolverine
das zählt wohl unter 'allgemein anerkanntem zweck dienlich'
mit einem dazu passenden Kassenbon vielleicht.
Fit & Fight Sports Club
26-02-2008, 09:20
Sex ohne entsprechende behördliche Genehmigung wird zukünftig verboten sein. Die Polizei wird dann entscheiden, ob du Sex haben darfst.
Geht ja auch gar nicht anders! Wenn ich meine Hieb- und Stoßwaffe nicht führen darf:ups::p:D
oliverk71
26-02-2008, 11:17
Ich finde es schon ein wenig seltsam, dass nun einige auf der Stellungnahme der Fa. Böker herumhacken. Selbstverständlich sehen die manche Dinge vielleicht ein wenig, naja, zweckoptimistisch, aber von Augenwischerei zu reden finde ich übertrieben.
Zwar kann man diskutieren, ob ein Messer im Handschuhfach nun zugriffsbereit ist oder nicht. Natürlich muss das hinterher die Rechtssprechung entscheiden und kein Herr Körting. Es ist aber doch wirklich nichts neues, dass das Gesetz gerne zu den eigenen Gunsten ausgelegt wird. Ist aber auch kein Wunder, oder?
Schlimmer finde ich, dass die Gesetze handwerklich so schlecht umgesetzt werden und außerdem meist höchst schwammig formuliert sind. Und selbst wenn sie eindeutig formuliert sind, so gibt es dennoch Richter, die sich nicht drum scheren. Das nennt man dann Unabhängigkeit. Der Betroffene wird sich durch sämtliche Instanzen klagen müssen und unter Umständen viel Geld verlieren, was in meinen Augen faktisch einer Verhinderung des Rechts gleichkommt.
Meines Erachtens könnte (ist alles Spekulation, klar) die Fa. Böker gar nicht so falsch liegen. Ein feststehendes Messer oder eine geladene Waffe im Handschuhfach könnte man als zugriffsbereit betrachten. Bei einem Taschenmesser, was erst aufgeklappt werden muss, sieht das schon wieder anders aus: erst muss es aus dem Fach genommen und dann noch aufgeklappt werden. Allerdings wird man da wieder damit argumentieren, dass die Einhandmesser ja blitzschnell geöffnet werden können. Also komme ich persönlich zu dem vorläufigen Schluss, dass ein Klappmesser im Handschuhfach später ggf von der Rechtssprechung als zugriffsbereit angesehen wird.
Vollkommen klar ist ja wohl, dass zwischen Führen und Transportieren ein Unterschied besteht. Ergo kann man auch weiterhin im Rucksack vergraben ein Taschenmesser transportieren. Ein präventives Herausnehmen würde aber m.E. wieder ein Führen bedeuten. Für Verteidigungssituationen fällt das also flach - theoretisch. In der Praxis ist es aber so, dass es nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt und dies wiederum bei der Bewertung einer Notwehrsituation keinerlei Rolle spielt. Allerdings könnte man sich dem Verdacht aussetzten vorsätzlich gehandelt zu haben und eben nicht in Notwehr. Könnte wohlgemerkt, das wird sehr vom Einzelfall abhängen.
Und warum "sozial-adäquat" das Unwort des Jahres werden sollte, kapiere ich nun überhaupt nicht. Ich werde mich aber halb totlachen, wenn die Rechtssprechung später sagt, dass auch die Selbstverteidigung ein allgemein anerkannter Zweck ist, wobei mich das "allgemein" noch etwas stört. Sicherlich gilt das aber nicht für Hinz und Kunz, sondern allenfalls für solche Leute, die (am besten nachweislich) bereits mehrfach Opfer von Übergriffen wurden, z. B. weil sie die Tageseinnahmen des Ladens, wo sie angestellt sind, durch einen Problembezirk zur Bank bringen müssen o. ä.
Soweit meine Auffassung dazu.
F. Büchner
26-02-2008, 11:54
moin ,
auf die gefahr hin , daß es schon jemand geschrieben hat :
im "messermagazin" 1/2008 feb/märz ist die aktion gestartet
"aktion NEIN zum messerverbot"
sehr schöner text vorbereitet , zum ausschneiden (oder kopieren;))
rückseitig alle adressen der jeweiligen innenminister, der entsprechenden bundesländer.
ausfüllen und abschicken
gruß , frank
Wolverine
26-02-2008, 12:18
@oliverK71
Sorry, aber für mich ist diese Stellungsnahme eindeutig Augenwischerei, da die Auslegung des Gesetzestextes überzogen positiv, verharmlost und teilweise sogar falsch* ist (beabsichtigt oder nicht).
Es wird dort dem Leser weisgemacht, dass "rechtschaffene und gesetzestreue Bürger" keine Befürchtung haben brauchen, in den "Focus" der Polizei zu kommen.
"Ihr" Bedarf ist ja durch Beruf, Hobby, Freizeit usw. geschützt.
Das ist so nicht wahr!
Jeder kann durch das Führen in Schwierigkeiten kommen, da das Gesetz (im Augenblick) zuviel Interpretationsmöglichkeiten für die Ordnungshüter bietet.
Wenn ich als "rechtschaffener und gesetzestreuer Bürger" demnächst in voller Ledermontur und mit einem Buck Special (15 cm Klinge) auf meinem Motorrad durch die Gegend fahre, dürfte mir lt. Stellungnahme ja nichts passieren. :rolleyes:
Ich teste es gerne aus, wenn Herrn Dr. Körting oder Herr Felix-Dalichow mein evtl. Ordnungsgeld bezahlt;)
Gruß
Wolverine
* im Entwurf wird als Ausnahme der Transport in einem verschlossenen Behälter erwähnt, also nichts mit Messer/Tele einfach in die Tasche gesteckt
Geht ja auch gar nicht anders! Wenn ich meine Hieb- und Stoßwaffe nicht führen darf:ups::p:D
Womit wir wieder bei Tip und butt wären :D lol
Perrito loco
26-02-2008, 13:50
Ich dachte ja, dass es genau um solche Personen geht in der speziellen Gesetzgebung.
Und um alle anderen, die sich entweder gar keine, herzlich wenige oder *hüstel* zuviel Gedanken um das Messer machen, das sie ständig mit sich rum tragen oder aus anderem Grunde objektiv nicht geeignet sind ein Messer zu tragen.
Die allermeisten die hier posten würden mit ihrer Einstellung bei einem psychologischen Test a la MPU für Messer durchfallen. Hier halten sich aber alle für befähigt und nüchtern/sachlich, reagieren aber ganz anders. Sie WOLLEN ein Messer tragen. Dieses wollen entsprichte einem emotionalen Bedürfnis (können ganz unterschiedliche Bedürnisse sein).
Es gibt daher keine offene Sachdiskussion, sondern meist nur Meinungsäußerungen und Verteidigungsrede.
Entsprechend selten kommen hier Beiträge wie von Panzerknacker oder Stoiker, die ganz ruhig Einwände (für und gegen Messer, bis zu welchen Grenzen, wie könnte man es besser machen) zur Sache bringen, ohne vorweg eine bestimmte Position zu besetzen und zu verteidigen.
Ich zB. finden den Abschreckungsgedanken -wie zB von Stoiker nochmal gebracht- ja durchaus richtig, man müßte aber darüber nachdenken wie man seine nützlichen Seiten von den schädlichen trennen könnte, oder wenn das nicht geht, warum man dem einen oder anderen den Vorzug geben sollte.
Die Problematik Waffen & Alkohol wurde hier fast gar nicht mehr aufgegriffen und wenn dann nur in dem Sinne, warum bitteschön der schädliche Alkohol erlaubt und Messer verboten sein sollen.
Schade eigentlich; ist schließlich kein unwichtiges Thema.
Grüße
oliverk71
26-02-2008, 14:38
@oliverK71
Sorry, aber für mich ist diese Stellungsnahme eindeutig Augenwischerei, da die Auslegung des Gesetzestextes überzogen positiv und teilweise sogar falsch* ist (beabsichtigt oder nicht).Nun, dann ist ein Großteil der Beiträge in diesem Forum zu Rechtsthemen ebenfalls Augenwischerei. Oder andersrum: Panikmache. Kennen wir doch: der eine sagt dies, der andere das. Wer hat Recht? Wer im moralischen Sinne Recht hat, ist schwer zu sagen bzw hängt vom Auge des Betrachters ab. Wer im juristischen Sinne Recht hat (bzw haben wird), hängt von der Rechtssprechung ab. Es gibt immer verschiedene Rechtsmeinungen, auch und gerade unter Juristen. Als Beispiel sei nur das leidvolle Soft-Nunchaku-Thema genannt. Es gab durchaus Fachleute, die das Gesetz so interpretiert haben (was ich bekanntlich auch tue), dass eine Bestimmung zum Drosseln gegeben sein muss und nicht nur eine Eignung. Letztendlich reicht aber offenbar die Eignung, siehe auch das entsprechende Urteil. Recht haben und Recht kriegen sind also zweierlei Paar Schuhe. Und die Rechtssprechung kann kaum jemand voraussehen.
Es wird dort dem Leser weisgemacht, dass "rechtschaffene und gesetzestreue Bürger" keine Befürchtung haben brauchen, in den "Focus" der Polizei zu kommen.
"Ihr" Bedarf ist ja durch Beruf, Hobby, Freizeit usw. geschützt.
Das ist so nicht wahr!Für den Angler, Camper, Teppichverleger mag das ja auch zutreffen. Sofern(!) sie das Messer nur in unmittelbaren Zusammenhang zu ihrem Beruf, Hobby, Sport führen und dieses Messer dafür auch geeignet ist. Natürlich kann man trefflichst drüber streiten, was das nun im Einzelfall bedeutet. Ich sag mal so: du bist Angler und sitzt mit einem Fischmesser mit 20 cm Klingenlänge beim Angeln an einem Teich oder bist auf direktem Weg dorthin bzw zurück. Oder du bist Schwertkämpfer (im Verein natürlich ;)) und fährst auf dem Radl mit dem Katana auf dem Rücken zum Training. Wird wohl beides nicht unbedingt Probleme geben. Außer der Polizist stellt sich an, kann auch vorkommen. In so einem Fall würde ich aber jeden ermuntern doch bitte bis in die letzte Instanz zu klagen. Macht freilich nicht jeder und in dem Fall kann ich nur auf meinen letzten Beitrag verweisen.
Jeder kann durch das Führen in Schwierigkeiten kommen, da das Gesetz (im Augenblick) zuviel Interpretationsmöglichkeiten für die Ordnungshüter bietet.Stimmt. Ebenfalls Verweis auf meinen letzten Beitrag.
Wenn ich als "rechtschaffener und gesetzestreuer Bürger" demnächst in voller Ledermontur und mit einem Buck Special (15 cm Klinge) auf meinem Motorrad durch die Gegend fahre, dürfte mir lt. Stellungnahme ja nichts passieren. :rolleyes:Tja... da wird es in der Tat haarig. Früher bin ich auch mit meinem Buck Hunter und in Ledermontur rumgefahren. Aber das entspricht sicherlich (leider) keinem "allgemein anerkannten Zweck".
* im Entwurf wird als Ausnahme der Transport in einem verschlossenen Behälter erwähnt, also nichts mit Messer/Tele einfach in die Tasche gestecktIch weiß, daß es anderen Ländern so gehandhabt wird: unten im Rucksack vergraben = ok. Obendrauf im Rucksack = nicht ok. Wird sich zeigen.
Und um alle anderen, die sich entweder gar keine, herzlich wenige oder *hüstel* zuviel Gedanken um das Messer machen, das sie ständig mit sich rum tragen oder aus anderem Grunde objektiv nicht geeignet sind ein Messer zu tragen.
Die allermeisten die hier posten würden mit ihrer Einstellung bei einem psychologischen Test a la MPU für Messer durchfallen. Hier halten sich aber alle für befähigt und nüchtern/sachlich, reagieren aber ganz anders. Sie WOLLEN ein Messer tragen. Dieses wollen entsprichte einem emotionalen Bedürfnis (können ganz unterschiedliche Bedürnisse sein).
Es gibt daher keine offene Sachdiskussion, sondern meist nur Meinungsäußerungen und Verteidigungsrede.
Entsprechend selten kommen hier Beiträge wie von Panzerknacker oder Stoiker, die ganz ruhig Einwände (für und gegen Messer, bis zu welchen Grenzen, wie könnte man es besser machen) zur Sache bringen, ohne vorweg eine bestimmte Position zu besetzen und zu verteidigen.
Ich zB. finden den Abschreckungsgedanken -wie zB von Stoiker nochmal gebracht- ja durchaus richtig, man müßte aber darüber nachdenken wie man seine nützlichen Seiten von den schädlichen trennen könnte, oder wenn das nicht geht, warum man dem einen oder anderen den Vorzug geben sollte.
Die Problematik Waffen & Alkohol wurde hier fast gar nicht mehr aufgegriffen und wenn dann nur in dem Sinne, warum bitteschön der schädliche Alkohol erlaubt und Messer verboten sein sollen.
Schade eigentlich; ist schließlich kein unwichtiges Thema.
Grüße
Eine Sachliche Disskussion würde wahrscheinlich richtung Politik füren was hier nicht so gern gesehen ist.
________________________________________
zum Gesetz selber
verbietet man eine Waffe oder das tragen einer Waffe finden die Menschen die eine aus welchn Gründen auch immer Schw***ersatz, Sicherheitsbedürfnis, Steigerung der Kampfkraft, (Bei Messer) Verwendung als Werkzeug tragen wollen/müssen immer einen legalen Ersatz oder möglichkeiten die Waffe effektiv zu Verstecken (zb kleine Maße der Waffe) oder zu Tarnen.
ein gutes Beispiel für den Ersatz ist die Entwicklung der Kobudo waffen.
ein gutes Beispiel zum Verstecken/Tarnen sind viele Ninja Waffen.
Die Problematik Waffen & Alkohol wurde hier fast gar nicht mehr aufgegriffen und wenn dann nur in dem Sinne, warum bitteschön der schädliche Alkohol erlaubt und Messer verboten sein sollen.
Nunja Messer im Biergarten soll ja okay sein, steht weiter vorne.:D
Und um alle anderen, die sich entweder gar keine, herzlich wenige oder *hüstel* zuviel Gedanken um das Messer machen, das sie ständig mit sich rum tragen
Ähhm ich werde demnächst 38 Klappmesser habe ich meist bei mir seit so ca. 12 bin. Ich denke auch nicht ständig darüber nach und jetzt? Die Liste der von mir mit einem Messer verletzten oder bedrohten Personen, beschränkt sich auf mich selbst.
Sie WOLLEN ein Messer tragen.
Ich will ein Messer tragen dürfen.
In so einem Fall würde ich aber jeden ermuntern doch bitte bis in die letzte Instanz zu klagen.
Bei handwerklich guten Gesetzen erübrigen sich solche Ratschläge...:rolleyes:
Wolverine
26-02-2008, 15:15
@oliverK71
Naja, im Grunde genommen haben wir ähnliche Meinungen. :beer:
Man sollte halt nicht zu blauäugig dieser Stellungnahme vertrauen, da noch viele Interpretationsmöglichkeiten darin stecken.
Wir müssen halt abwarten, was die (hoffentlich baldige) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG beinhaltet.
Bis dahin verlasse ich mich lieber nicht auf die recht schwammigen Ausnahmereglungen :rolleyes:
Es gibt daher keine offene Sachdiskussion, sondern meist nur Meinungsäußerungen und Verteidigungsrede.
Dazu, dass keine sachliche Diskussion stattfindet:
Es könnte daran liegen, dass die durchaus richtigen Argumente, die gegen dieses Gesetz sprechen, ständig als polemik bezeichnet und somit entwertet werden. -> z.B. dass ich auch eine andere Waffe benutzen könnte, die durchaus legal ist.
Aber noch einmal zu dem eigentlichen Problem in meinen Augen:
Gesetze erhalten ihre wirksamkeit einzig und allein durch akzeptanz beim volk - anders wären sie mit den paar Ordnungskräften gar nicht durchzusetzen.
Will man die Gesetze zum Schutz der öffentlichen Ordnung verschärfen muss man sich die Frage gefallen lassen, warum die bereits bestehenden Gesetze diesen Zweck nicht erfüllen.
Wie bereits mehrfach erwähnt wurde, ist das Töten, Verletzen, Bedrohen, Nötigen und Schädigen anderer Menschen ohnehin verboten -
warum also wird es immer noch betrieben?
Und warum im angeblich steigenden Ausmaß?
Wenn ich mal einen "Grund für steigende Kriminalität" nennen soll, dass die meisten Stimmen unter sich vereint, sind es Einsparungen - ob nun die im Bildungsektor, die für Jugendeinrichtungen, für die Polizei, für Sozialarbeiter, für Integration usw. und so fort.
Ein weiteres Argument sind die wachsende Gewalt in den Medien, und der Verlust der althergebrachten Wertesysteme, sowie der Wegfall von Sozialstrukturen innerhalb der Famile, etc. - ach ja, und der Alkohol ;)
Um an diesen Aspekten etwas zu ändern muss man eine Menge Geld in die Hand nehmen - nicht Werzeuge verbieten.
Ein Messer ist lediglich der erfüllungsgehilfe - nicht der Täter.
Natürlich ist das folgende Argument absolut stichhaltig und nicht zu widerlegen:
"Eine Straftat kann nicht mit einem Messer ausgeführt werden, solange kein Messer da ist"
Straftaten aus Affekt könnten damit sicherlich eingedämmt werden.
Dies aber nur, wenn Straftaten aus Affekt, die mit einem Messer begangen werden auch hauptsächlich in der öffentlichkeit begangen würden - dem ist aber nicht so.
Zumeist finden Sie in den vier Wänden des Opfers, oder des Täters statt.
Eine weitere Frage die sich ein Gesetz gefallen lassen muss ist die der Umsetzung: Wie soll dem Gesetz Geltung verschafft werden?
Darf die Polizei dann jeden auf Verdacht hin durchsuchen? Wärst Du damit einverstanden? Eine Willkürliche Durchsuchung greift sehr tief in die persönlichkeitsrechte ein. Darf man dann jeden durchsuchen dessen Erscheinungsbild nicht gefällt?
Hierzu kurz der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg (Gewerkschaft der Polizei):
"Ohnehin würde das strafbewehrte Führen von Messern auch künftig erst offenkundig, wenn eine Straftat geschehen sei. Und die besondere Strafandrohung wegen unerlaubten Führens eines Messers gehe gegenüber der Strafbewehrung der Gewalttat ins Leere."
Quelle (http://www.welt.de/politik/article1635928/Das_Tragen_von_Messern_soll_verboten_werden_.html)
So siehts aus - jemand der wegen Raub verknackt wird, bekommt dann halt noch ein Busgeld obendrauf. Wo liegt da der Sinn?:confused:
Lassen wir den guten Herrn aber noch ein weiteres gutes Argument vorbringen:
"Der Innensenator wahre nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Zwar träfe er eine kleine Minderheit von gewalttätigen Jugendlichen und Heranwachsenden, aber das Verbot würde zugleich hunderttausende Bürger in ihrer Freizeit, etwa beim Angeln, Camping, Wandern oder Wassersport beeinträchtigen." Quelle (http://www.welt.de/politik/article1635928/Das_Tragen_von_Messern_soll_verboten_werden_.html)
Und nun würde ich mich darüber freuen, wenn Du mir den Sinn des Gesetzes belegst.:)
Lars´n Roll
26-02-2008, 15:18
Die allermeisten die hier posten würden mit ihrer Einstellung bei einem psychologischen Test a la MPU für Messer durchfallen.
Ja, gut dass wenigstens Du sachlich argumentierst... :respekt:
Christian Carolus
26-02-2008, 15:26
Der Kleine Verrückte Hund spricht das aus was auch mich beim verfolgen des Threads verwunderte. Ich möcht aber zusetzen, das Abschreckung nicht funktioniert. Man kann einen größtenteils geistig gesunden Menschen mit einem Messer zurückdrängen. Dazu muss man aber blankziehen, resp. es "führen". Verwirrte (physische Ursachen, Medikamente, Alkohol und andere Drogen) lassen sich von einem Messer nicht zwangsläufig beeindrucken. Schläger und Räuber kalkulieren solche Gimmicks (allein schon wegen ihres eigenen problematischen soziokulturellen Umfeldes) durchaus ein, führen selber eine Waffe und können damit umgehen. Es ist also ein gefährlicher Trugschluss, das man mit einer Waffe besser dasteht, zumindestens in unserem modernen Staatsgefüge. Ich selber halte mich für ein kleines Licht, was die Kampfkünste betrifft. Rangel ich aber mit Freunden, die gar nicht kämpferisch trainiert sind, selbst wenn diese recht sportlich sind, laufen diese einfach in meine Griffe, Schnitte und Stiche (ich habe Holzmesser mit Kreiderinne). Also noch mal: Kann mein Gegenüber nur wenig mehr und bewahrt dieser die Ruhe, stehen seine Chancen exorbitant besser als als die des unbeschlagenen Opponenten. Das spüre auch ich selber im Training immer wieder. Das Verhältnis der beiden Streithähne ist dann nur unwesentlich verschieden zur Kombination unbewaffnet / bewaffnet. Zumindest meine Zählung im Laborversuch mit verschiedenen Freunden (5 Personen) unterschiedlicher Ausbildungsgrade, bei zufälliger Gruppenmischung in je 10 Gefechten mit gleichen Anfangssituationen pro Person und gleicher Bewaffnung, belegt dies. Schon die Unterweisung in wenigen Grundlagen und die (find ich) realistische Versuchsanordnung, das eine Seite die Bedienung nicht näher erläutert bekommt erbrachte, das nur in 1 - 2 von 10 Gefechten der Untrainierte einen Treffer mit ausreichender Stoppwirkung verzeichnen konnte.
Für den normalen Fall eine bewaffneten Gewalttat, wenn eine geplante (Messer) Attacke aus dem Hinterhalt durchgeführt wird, haben selbst Hochtrainierte eine Chance von nur 5 % und darunter. Deshalb erfreut sich der Hinterhalt auch ungebrochener Beliebtheit.
Stehen allerdings ein paar Jungunternehmer in der Räuberbranche vor uns und fordern uns mit vorhaltenem Messer zur Herausgabe der Barschaft und der guten Lederjacke auf - gebt ihnen was sie wollen. Das das im einzelnen trotzdem schiefgehen kann, sei unbestritten. Aber versöhnlicherweise müssen wir alle sterben. Wer das nicht verinnerlicht, ist als Krieger eh 'ne Banane.
Ach ja, die Abschreckung. Wegen der oben angeführten Diskussionsansätze und der Tatsache, das wir Menschen aufgrund der Abschreckung mittlerweile genug Waffen für die termonukleare Hygienisierung der kompletten Erdkruste bis in mehrere Meter Tiefe besitzen und das aufgrund der Doktrie der Abschreckung mehr Geld in Kampfgerät als in Schulen und speziell Deeskalationsunterricht (Das ist auch veritable Kampfkunst die Nerven aus Stahl benötigt, aber darüber reden die Messernymphen ja gar nicht gerne.) fließt und Kinder immer noch kein warmes Mittagessen in der Schule bekommen, weil Mama alleine steht und drei Bälger hat und vonner Stütze lebt und nicht ausreichend arbeiten gehen kann, weil der Kindergarten für eines schon 135 € kostet aber der nicht rentenrelevante Job als Unterhilfsputze nur 640 € bringt, und der KiGA auch noch 3 km entfernt ist (he ihr Recken, macht DAS mal jeden Tag :mad:) und die Stadt pro Bahnfahrt 2 € haben will und sowas wie ein Sozialticket in ihrer Stadt unbekannt ist - deswegen halte ich das Argument, man müsse ein Messer für die Abschreckung haben für wenig zielführend. Das Geld für ein einziges gutes Bökermesser reicht aus um einen Sozialarbeiter einen Tag lang auf 15 potentielle Raubjungunternehmer aufpassen zu lassen und noch was sinnvolles wie Nadelarbeit beibringt. Und hier weinen einige, weil sie ihren GEILEN Wombatfolder nicht mehr Gassi führen dürfen!
Problematisch an dem Gesetz ist vor alle, das eine Altersgruppe kriminalisiert wird. Das Verbot wird mehr Kriminalität erzeugen, da von nun an mehr Verhaltensweisen kriminell sind. Ergo wird auch die angeblich zu verhindernte Jugendkriminalität steigen. Daraus entsteht natürlich wieder ein Handlungsbedarf an Datenspeicherung, Überwachung, Personalaufwand, spezieller Kleidung, an Waffen und Sicherungsmitteln, neue Gesetze, .... . Und unseren Kindern ist es bald nur noch durch ignorieren der Gesetze möglich, ihr Leben in zufriedenheit zu führen. Das bezieht sich nicht auf Messer sondern eher auf noch folgende Auswüchse, wie Ausgangssperren für alle unter 18 oder Strafrechtsverschärfungen. Außerdem kann auch dein Kind jetzt unter einer fadenscheinigen Begründung von der Straße ins Kitchen wandern, von wo Du es dann abholen darfst, ein Strafe blechst und erklären musst, warum der Sohnemann mit einer wie auch immer gearteten Anscheinswaffe gesichtet wurde. Oder von 'nem Kumpel ein altes Stiletto gekauft hat oder was auch immer. Denn: Eltern haften für ihre Kinder. Da liegt der Hase im Pfeffer. Aber das kapieren die oben erwähnten Nymphchen nie im Leben. Ihr WILLE zum Messertragen ist nämlich egoistisch und sonst nix.
Mit freundlichen Füßen, Christian Carolus
Lars´n Roll
26-02-2008, 15:35
Was zur Hölle redest Du, Kerl? :weirdface
Wolverine
26-02-2008, 15:42
@Christian Carolus
Sorry, aber dieser Wust von gebündelten Worten und Buchstaben verschwimmt vor meinen Augen:ups:
enraged_Clown
26-02-2008, 15:52
chris, niemand hat jeh behauptet ein messer könne dafür sorgen eine sv situation unbeschadet zu überstehen. ein messer ist nicht unbedingt manstoppend und im kampf messer gegen messer trifft es in der regel immer beide. messerangriffe haben auch meist kein vorspiel aus drohen und posen sondern erfolgen schnell und oft auch ohne erkennbare vorzeichen. einem messerangriff anzuwehren ist glückssache. daran ändert unbestritten auch ein eigenes messer nicht sehr viel. in der regel muss ich den ersten angriffen sowieso waffenlos begegnen und wenn das messer dann gezogen ist wird es auch nicht gleich die weiteren angriffe stoppen. aber es gibt mir die möglichkeit den kampf wieder ein wenig auszugleichen.
ich werde nicht dauerhaft rein waffenlos verhindern das ein wild stechender aggressor mich trifft aber ich kann mit einer eigenen versuchen irgendwas wichtiges von ihm ausser betrieb zu setzen. ich versuche also aus 5 treffern die ich bereits kassiert habe nicht 55 zu machen die ich noch kassieren werde. oder ganz hart ausgedrückt wenn ich schon nicht mehr weg komme sorge ich dafür das er es auch nicht tut.
Meines erachtens darf man nicht ausser acht lassen das messer sehr wohl ein großes drohpotenzial haben. ein psychopath wir zustechen und angreifen. selbst wenn du mit einer knarre auf ihn zielst. no doubt about that. aber ein mensch der noch ein bisschen restintelligenz hat könnte zweifel an seinem tun bekommen. der will ja meine kohle oder mich vielleicht verletzen... der will aber nicht kämpfen.
messer haben schon einen sinn als verteidigungswaffe, auch wenn deine "trainingserfahrungen" dir was anders sagen.
hobbes_s
26-02-2008, 15:56
@ Carolus
Du übersiehst einen grundlegenden Punkt, nämlich daß es ja nicht allein um Messer geht, sondern auch um das Führen von sämtlichen freien Waffen mit Ausnahme von Reizstoffsprühgeräten und Schreckschußpistolen.
Ich habe z.B. bisher immer einen Kubotan dabeigehabt, den kann ich künftig bloß noch im Keller vergraben oder zuhause zum Bierflaschenöffnen benutzen. Nun magst du einwenden, daß es ein höchst egoistisches Interesse von mir ist, dieses Ding mit mir rumschleppen zu wollen. Aber tatsächlich geht es darum gar nicht, und dieser Einwand führt dich bestenfalls auf einen Nebenkriegsschauplatz.
Es geht hier ganz augenscheinlich (und wer die Thematik auf Messerfetischisten mit Minderwertigkeitskomplexen reduziert, lügt sich selber in die Tasche) darum, daß unsere gewählten Vertreter den Versuch unternommen haben, per Gesetz eine vollkommen unbewaffnete Öffentlichkeit schaffen zu wollen. Ganz davon abgesehen, daß so ein Unterfangen zwangsläufig zum Scheitern verurteilt ist, läßt es einige sehr beunruhigende Rückschlüsse auf die Gedankenwelt unserer Politiker zu.
"Wir brauchen eine Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume. Hier müssen die Länder gemeinsam mit Eltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Streetworkern Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade von jungen Männern durchgesetzt werden kann. Gerade bei ethnischen Minderheiten ist das Messer in der Tasche Teil einer verfehlten männlichen Kultur. Hier muss mit gesellschaftspolitischen Mitteln deutlich vermittelt werden, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne Gewalt und ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tolerieren diese männliche Machogewalt nicht."
Originalzitat MdB Silke Stokar, Bündnis 90 / Die Grünen
Silke Stokar, MdB - Änderung des Waffengesetzes (http://www.stokar.de/themen/innere_sicherheit/649166.html)
Was sagt uns das? Gewalt (und auch und gerade bewaffnete Gewalt) wird von diesen Herrschaften vollkommen einseitig betrachtet, nämlich als etwas, das von allen Beteiligten (!!) gewollt wird und somit vermeidbar ist. Der Gedanke, daß Gewalt auch Selbstverteidigung sein kann, daß es Konflikte gibt, die einer Seite von der anderen aufgezwungen werden, daß man auch völlig ungewollt Ziel von gewaltsamer Aggression werden kann und sich dann in der Situation sieht, sich entweder verteidigen zu müssen oder was abzukriegen, kommt in dieser Märchenwelt überhaupt nicht vor. Gewalt wird pauschal und unreflektiert als rohes Freizeitvergnügen unzivilisierter Jungmänner dargestellt, denen man nur die Werkzeuge verbieten muß, damit sie friedlich sind.
Das ist aber bekanntlich nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte wird gepflegt ignoriert, weil sie nicht in das eigene kuschelige '68er-Weltbild paßt. Hier wird gerade von bestimmten politischen Kräften massiv der Versuch betrieben, Selbstverteidigung zu kriminalisieren und zu "männlicher Machogewalt" umzudefinieren.
Jeder, der sich mit dem Schutz der eigenen Person gegen gewalttätige Übergriffe beschäftigt (und das dürften die allermeisten User dieses Boards sein), sollte eigentlich ein Interesse daran haben, daß die öffentliche Debatte dieses Themas eben nicht so abläuft. Denn was vom Gesetzgeber in Rechtsvorschriften gefaßt wird und Eingang in die öffentlichen Meinung findet, wird sich zwangsläufig irgendwann auch mal in der Rechtsprechung wiederspiegeln. Im Klartext, so fängt die Aushöhlung des Rechts auf Notwehr an.
Perrito loco
26-02-2008, 16:12
Ähhm ich werde demnächst 38 Klappmesser habe ich meist bei mir seit so ca. 12 bin. Ich denke auch nicht ständig darüber nach und jetzt?
Natürlich nichts. Ich kenne dich ja gar nicht, also was soll ich denn jetzt dazu sagen. Wie soll man denn eine fundierte und individuelle "Messereignung" Einschätzung einer Person über das internet geben. Es ging ja auch nicht um dich persönlich. Oder darüber was ich über diesen oder jenen denke. Ich gehe daher nicht davon aus, dass du eine Antwort darauf erwartetes
Ja, gut dass wenigstens Du sachlich argumentierst... :respekt:
Es geht dabei wie gesagt nicht um mich und wie ich die Leute einschätze.
Wer weiß vielleicht würde die Diskussion an schwung gewinnen, wenn du mehr als eine Satz zitierst und einen schreibst. Das ist nämlich sehr einfach und bequem.
Was zur Hölle redest Du, Kerl? :weirdface
Kurzer Sarkasmus, hilft keinem, außer dass der sich der Betroffene irgendwie nicht mehr ganz so gut fühlt.
Ich will ein Messer tragen dürfen.
:) (ist nicht sarkastisch gemeint):D
@17 x 17
Mm. Das Problem der Aktezeptanz ist natürlich da. Aber all die Angler, Äpfelschäler usw. stören sich nicht allzusehr an dem Gesetz und werden sich dran halten (Sprich verschlossenes Behältnis) (wer sich die Mühe eines Angel oder Jagdscheins macht sowieso). Es sind meiner M. nach die Messerliebhaber die sich stören.
Im übrigen gibt es auch eine Wechselwirkung in dem Sinne, das zunächst wenig akzeptierte Gesetze, nach und nach angenommen werden (zb Antiraucherdiskussion und heutiges Gesetz), insbesondere wenn sich Vorteile nachweisen lassen. Gelingt das nicht und kann das Gesetz auch nicht gegen Widerstand durchgesetz werden, wird es meist irgendwann wieder (still) einkassiert.
Ich finde es nicht unverhältnismäßig 10.000 Äpfel mit nem Brotmesser oder Schweizermesser (!das für all die Werkezugfreaks) zu schneide, wenn auch nur eine zum Messerstich eskalierte Situation so verhindert werden kann
Grüße
Lars´n Roll
26-02-2008, 16:16
Wer weiß vielleicht würde die Diskussion an schwung gewinnen, wenn du mehr als eine Satz zitierst und einen schreibst. Das ist nämlich sehr einfach und bequem, während lange Posts mehr Angriffsfläche bieten.
Ich denke ich habe meiner Meinung schon niedegeschrieben...
Kurzer Sarkasmus, hilft keinem, außer dass der sich der Betroffene irgendwie nicht mehr ganz so gut fühlt.
Kein Sarkasmus. Ernstgemeinte Verwirrung über ein ellenlanges Posting das nach meinem Empfinden meilenweit an der Thematik vorbeigeht...
Christian Carolus
26-02-2008, 16:25
Clown, Hoppe_s - Den skandalösen Teil dieses Gesetzes erkenne ich auch nicht schlechter als ihr. Einen Teil des Skandals habe ich genannt. Und für diese juristische Entgleisung bin ich genau deswegen und aber auch (mit Abstrichen) wegen der von euch genannten Gründe nicht. Nur ist es eigentümlich, wenn man sich beschwert, keine explizid als Kampfgerät gemachte Gegenstände mehr ziehbereit mit sich herumführen zu dürfen. Man kann haben was man möchte (mit nem schein und ner speziellen Waffenkammer darfst du auch Kriegswaffen sammeln), aber halt unten im Rucksack. Ein Coldsteel Spike würde aber auch als Steakmesser durchgehen. Ich dürfte zum Beispiel berufsbedingt, Hippen, Baumsägen, Sicheln, Messer, Spaten, Krelle, Hacken, Stahlstangen (...) aller Größenordnungen mit mir herumschleppen. Ich fühle mich nur moralisch beeinträchtigt, da ein unwissender oder hinterhältiger Gesetzgeber erkennbar ist (oder beides). Im Alltag hat das Gesetz tatsächlich keine Auswirkung auf meine Wehrfähigkeit. Ich trainiere Waffengebrauch. Aber ich muss mein Schwert nicht ständig griffbereit haben. Was mich wirklich unruhig macht ist die Gesamtheit der Gesetzesänderungen in den letzten Jahren. Das riecht nach einer nachhaltigen Verwüstung des Rechtsstaates, vielleicht gewollt, vielleicht ist es auch eine eigene Dynamik. Da die globale Zukunft aber eher krisenhaft zu scheinen wird, glaube ich eher an Absicht. Denkt man aber an Nunchaku und Balisong zurück, erkennt man eher Politik und den Willen schnelle Ergebnisse zu erzielen , ohne wirklich Wirkung hervorzurufen. Die Gesellschaft wird nicht in dem Sinne entwaffnet, sondern vor allem die Armen, die Jungen und die Migranten. Es handelt sich recht eindeutig um ein Gängelband speziell für diese Menschengruppen. Man darf sie leichter durchsuchen, festsetzen und wegen eines interpretierten Besitzes bestrafen. Diesen Teil der Zielstellung, der auch in den Statements durchleuchtet, mag ich am wenigsten.
Chrsitian Carolus
Ich finde es nicht unverhältnismäßig 10.000 Äpfel mit nem Brotmesser oder Schweizermesser (!das für all die Werkezugfreaks) zu schneide, wenn auch nur eine zum Messerstich eskalierte Situation so verhindert werden kann
:D Mit der gleichen Logik kann ich auch Autos mit mehr als 20 PS, Hunde über 30cm Schulterhöhe, alkoholische Getränke usw. verbieten
Concept-Arnis
26-02-2008, 16:30
Man darf sie leichter durchsuchen, festsetzen und wegen eines interpretierten Besitzes bestrafen. Genau diese Möglichkeit der Interpretation macht mir allergrößte Sorgen!
Perrito loco
26-02-2008, 16:34
"Wir brauchen eine Kultur der waffenfreien öffentlichen Räume. Hier müssen die Länder gemeinsam mit Eltern, Schulen, Freizeiteinrichtungen und Streetworkern Konzepte entwickeln, wie die Entwaffnung gerade von jungen Männern durchgesetzt werden kann. Gerade bei ethnischen Minderheiten ist das Messer in der Tasche Teil einer verfehlten männlichen Kultur. Hier muss mit gesellschaftspolitischen Mitteln deutlich vermittelt werden, dass Konflikte in der Zivilgesellschaft ohne Gewalt und ohne Waffen ausgetragen werden müssen. Wir tolerieren diese männliche Machogewalt nicht."[/I]
Originalzitat MdB Silke Stokar, Bündnis 90 / Die Grünen
Silke Stokar, MdB - Änderung des Waffengesetzes (http://www.stokar.de/themen/innere_sicherheit/649166.html)
Was sagt uns das? Gewalt (und auch und gerade bewaffnete Gewalt) wird von diesen Herrschaften vollkommen einseitig betrachtet, nämlich als etwas, das von allen Beteiligten (!!) gewollt wird und somit vermeidbar ist. Der Gedanke, daß Gewalt auch Selbstverteidigung sein kann, daß es Konflikte gibt, die einer Seite von der anderen aufgezwungen werden, daß man auch völlig ungewollt Ziel von gewaltsamer Aggression werden kann und sich dann in der Situation sieht, sich entweder verteidigen zu müssen oder was abzukriegen, kommt in dieser Märchenwelt überhaupt nicht vor. Gewalt wird pauschal und unreflektiert als rohes Freizeitvergnügen unzivilisierter Jungmänner dargestellt, denen man nur die Werkzeuge verbieten muß, damit sie friedlich sind.
Das ist aber bekanntlich nur die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte wird gepflegt ignoriert, weil sie nicht in das eigene kuschelige '68er-Weltbild paßt. Hier wird gerade von bestimmten politischen Kräften massiv der Versuch betrieben, Selbstverteidigung zu kriminalisieren und zu "männlicher Machogewalt" umzudefinieren.
Also mir behagt diese Ansicht von Frau Stoker auch nicht. Aber mal Butter bei die Fische:
Wieviel Frauen werden Opfer nicht sexuell motivierter, schwerer Gewalt außerhalb der eigenen vier Wände (also nicht Vater, Mann, Bruder)?
Dürfte wohl so gegen null komma weiß nicht laufen. Bei den Männern ist testosteron/"Ehre" endscheidend mitursächlich oder warum trifft es Frauen nicht so häufig. (Ernstgemeinte Frage)
Grüße
hobbes_s
26-02-2008, 16:36
Was mich wirklich unruhig macht ist die Gesamtheit der Gesetzesänderungen in den letzten Jahren. Das riecht nach einer nachhaltigen Verwüstung des Rechtsstaates, vielleicht gewollt, vielleicht ist es auch eine eigene Dynamik. Da die globale Zukunft aber eher krisenhaft zu scheinen wird, glaube ich eher an Absicht. Denkt man aber an Nunchaku und Balisong zurück, erkennt man eher Politik und den Willen schnelle Ergebnisse zu erzielen , ohne wirklich Wirkung hervorzurufen.
Exakt. Natürlich kann ich, wenn ich denn will, mir anstatt des Kubotans auch einen stabilen Stift einstecken, anstelle meines Einhandfolders ein kleines Fixed mitnehmen usw. Wege um den Gesetzestext herum gibts genug. Aber darum geht es mir auch nicht... sondern vielmehr um die Intention des Gesetzgebers, Selbstschutz zu kriminalisieren und bestimmte verschrobene soziologische Ideen per Gesetz in einer Art und Weise durchzusetzen, die objektiv nicht zu einer Verbesserung der Sicherheitslage geeignet ist, aber dafür gesetzestreue Bürger mit Blödsinn belästigt.
Als Steuerzahler und Wähler möchte ich gerne, daß meine gewählten Vertreter einen anständigen Job machen, der sich an Sacherwägungen orientiert. Und in diesem Punkt fallen sie inzwischen allesamt mit Pauken und Trompeten durch - bei der WaffG-Frage wie auch bei vielen anderen Dingen.
hobbes_s
26-02-2008, 16:48
Also mir behagt diese Ansicht von Frau Stoker auch nicht. Aber mal Butter bei die Fische:
Wieviel Frauen werden Opfer nicht sexuell motivierter, schwerer Gewalt außerhalb der eigenen vier Wände (also nicht Vater, Mann, Bruder)?
Dürfte wohl so gegen null komma weiß nicht laufen. Bei den Männern ist testosteron/"Ehre" endscheidend mitursächlich oder warum trifft es Frauen nicht so häufig. (Ernstgemeinte Frage)
Kommt drauf an. Bei KV-Delikten ist natürlich ein nicht geringer Anteil dabei, die aus Streitigkeiten mit beiderseitiger bereitwilliger Beteiligung resultieren, aber selbst hier gibt es auch eine Menge Fälle unprovozierter Gewalt. Und wenn du mal in den Bereich der Raubtaten schaust, dürfte die "Ehre" bei den Opfern vollends keine Rolle spielen.
Perrito loco
26-02-2008, 16:53
:D Mit der gleichen Logik kann ich auch Autos mit mehr als 20 PS, Hunde über 30cm Schulterhöhe, alkoholische Getränke usw. verbieten
Ist auch in der Tat alles diskussionswürdig, hat aber nichts mit Messern zu tun und darf daher außen vorbleiben.
Grüße
Christian Carolus
26-02-2008, 16:54
Tja, dann ist ja alles geschrieben. Vielleicht wollte ich auch darauf hinweisen - engagiert man sich sozial, kann man das Messer meistens zuhause lassen. Entwaffnet wird jetzt auch keiner. Das Gesetz ist blöd, wird sich aber noch abschleifen. Man sollte die Probleme der Armen, Jungen (z.B. eigene Kinder) und Fremden immer kritisch und vor allem vor Ort und aktuell beachten. Übrigens hatten die 68er gar keine Kuschelideologie, das ist ein Mythos. Das betraf nur die, welche aufgrund ihres Wesens sowieso immer peacig unterwegs waren. Ich liebe diesen Menschentyp und mag Angriffe auf diese Sonnenkinder gar nicht. Sie sind so hilflos. Typisch deutsches Gesetz und typisch hiesige Diskussion - viel Aufregung und de facto keine Wetteränderung. Ciao!
C.C.
Problematisch an dem Gesetz ist vor alle, das eine Altersgruppe kriminalisiert wird. Das Verbot wird mehr Kriminalität erzeugen, da von nun an mehr Verhaltensweisen kriminell sind. Ergo wird auch die angeblich zu verhindernte Jugendkriminalität steigen.
Wusste ich doch, dass Du irgendwann auch noch mal zum Thema findest.:rolleyes:
Bist Du in Deinem Freundeskreis für Toleranz bekannt? Oder lediglich für Deine lustigen Wortspiele? "Wombatfolder" :o
Concept-Arnis
26-02-2008, 17:24
Das betraf nur die, welche aufgrund ihres Wesens sowieso immer peacig unterwegs waren. Ich liebe diesen Menschentyp und mag Angriffe auf diese Sonnenkinder gar nicht. Sie sind so hilflos. Deine Sonnenkinder sind überhaupt nicht so hilflos, wenn es darum geht, anderen Leuten in schöner Oberlehrermentalität ihre Weltsicht aufzuoktruieren.
Clown, Hoppe_s - Den skandalösen Teil dieses Gesetzes erkenne ich auch nicht schlechter als ihr. Einen Teil des Skandals habe ich genannt. Und für diese juristische Entgleisung bin ich genau deswegen und aber auch (mit Abstrichen) wegen der von euch genannten Gründe nicht. Nur ist es eigentümlich, wenn man sich beschwert, keine explizid als Kampfgerät gemachte Gegenstände mehr ziehbereit mit sich herumführen zu dürfen. Man kann haben was man möchte (mit nem schein und ner speziellen Waffenkammer darfst du auch Kriegswaffen sammeln), aber halt unten im Rucksack. Ein Coldsteel Spike würde aber auch als Steakmesser durchgehen. Ich dürfte zum Beispiel berufsbedingt, Hippen, Baumsägen, Sicheln, Messer, Spaten, Krelle, Hacken, Stahlstangen (...) aller Größenordnungen mit mir herumschleppen. Ich fühle mich nur moralisch beeinträchtigt, da ein unwissender oder hinterhältiger Gesetzgeber erkennbar ist (oder beides). Im Alltag hat das Gesetz tatsächlich keine Auswirkung auf meine Wehrfähigkeit. Ich trainiere Waffengebrauch. Aber ich muss mein Schwert nicht ständig griffbereit haben. Was mich wirklich unruhig macht ist die Gesamtheit der Gesetzesänderungen in den letzten Jahren. Das riecht nach einer nachhaltigen Verwüstung des Rechtsstaates, vielleicht gewollt, vielleicht ist es auch eine eigene Dynamik. Da die globale Zukunft aber eher krisenhaft zu scheinen wird, glaube ich eher an Absicht. Denkt man aber an Nunchaku und Balisong zurück, erkennt man eher Politik und den Willen schnelle Ergebnisse zu erzielen , ohne wirklich Wirkung hervorzurufen. Die Gesellschaft wird nicht in dem Sinne entwaffnet, sondern vor allem die Armen, die Jungen und die Migranten. Es handelt sich recht eindeutig um ein Gängelband speziell für diese Menschengruppen. Man darf sie leichter durchsuchen, festsetzen und wegen eines interpretierten Besitzes bestrafen. Diesen Teil der Zielstellung, der auch in den Statements durchleuchtet, mag ich am wenigsten.
Chrsitian Carolus
Na vielleicht doch nicht nur dumme Wortspiele:)
schönes Posting
Zum Beispiel nen Bußgeld von 10k Euro...:rolleyes:
10.000€ ?
Schaden?
Weil ich ein EDC-Messer dabei habe, welches eine nur 7cm lange Klinge besitzt, nebenbei das Gesetz noch nagelneu ist, ich also davon nichts wusste und noch zusätzlich noch nie strafrechtlich in erscheinung getreten bin?? (Noch nichtmal beim schwarzfahren!)
Na das will ich aber sehen :D
Mein Messer heißt Black Falcon, also auch kein "Tactical", "Ninja", "Striker", "Warrior", etc. im Namen
Zitat von Ulrich
Ich dachte ja, dass es genau um solche Personen geht in der speziellen Gesetzgebung.
Und um alle anderen, die sich entweder gar keine, herzlich wenige oder *hüstel* zuviel Gedanken um das Messer machen, das sie ständig mit sich rum tragen oder aus anderem Grunde objektiv nicht geeignet sind ein Messer zu tragen.
Die allermeisten die hier posten würden mit ihrer Einstellung bei einem psychologischen Test a la MPU für Messer durchfallen. Hier halten sich aber alle für befähigt und nüchtern/sachlich, reagieren aber ganz anders. Sie WOLLEN ein Messer tragen. Dieses wollen entsprichte einem emotionalen Bedürfnis (können ganz unterschiedliche Bedürnisse sein). [/QUOTE]
WOW, mal so als Frage, was wenn jemand mehrere Tests wie z.B. Deinen geleibeten MPU, MMPI, MMPI II, CPI schon wiederholt hinter sich gebracht hat ohne Probleme, kann er dann Deiner Meinung nach ein Messer fuehren?
Interessiert mich nur, weil mir geht es ums duerfen! Ich hab nich immer ein Messer am Mann, momentan kann ich auch ne Knarre fuehren in der Freizeit, mach ich aber auch nur selten! Ich moechte aber die Moeglichkeit haben ein Messer zu fuehren!
Der Kleine Verrückte Hund spricht das aus was auch mich beim verfolgen des Threads verwunderte. Ich möcht aber zusetzen, das Abschreckung nicht funktioniert. Man kann einen größtenteils geistig gesunden Menschen mit einem Messer zurückdrängen. Dazu muss man aber blankziehen, resp. es "führen". Verwirrte (physische Ursachen, Medikamente, Alkohol und andere Drogen) lassen sich von einem Messer nicht zwangsläufig beeindrucken. Schläger und Räuber kalkulieren solche Gimmicks (allein schon wegen ihres eigenen problematischen soziokulturellen Umfeldes) durchaus ein, führen selber eine Waffe und können damit umgehen. Es ist also ein gefährlicher Trugschluss, das man mit einer Waffe besser dasteht, zumindestens in unserem modernen Staatsgefüge. Ich selber halte mich für ein kleines Licht, was die Kampfkünste betrifft. Rangel ich aber mit Freunden, die gar nicht kämpferisch trainiert sind, selbst wenn diese recht sportlich sind, laufen diese einfach in meine Griffe, Schnitte und Stiche (ich habe Holzmesser mit Kreiderinne). Also noch mal: Kann mein Gegenüber nur wenig mehr und bewahrt dieser die Ruhe, stehen seine Chancen exorbitant besser als als die des unbeschlagenen Opponenten. Das spüre auch ich selber im Training immer wieder. Das Verhältnis der beiden Streithähne ist dann nur unwesentlich verschieden zur Kombination unbewaffnet / bewaffnet. Zumindest meine Zählung im Laborversuch mit verschiedenen Freunden (5 Personen) unterschiedlicher Ausbildungsgrade, bei zufälliger Gruppenmischung in je 10 Gefechten mit gleichen Anfangssituationen pro Person und gleicher Bewaffnung, belegt dies. Schon die Unterweisung in wenigen Grundlagen und die (find ich) realistische Versuchsanordnung, das eine Seite die Bedienung nicht näher erläutert bekommt erbrachte, das nur in 1 - 2 von 10 Gefechten der Untrainierte einen Treffer mit ausreichender Stoppwirkung verzeichnen konnte.
Für den normalen Fall eine bewaffneten Gewalttat, wenn eine geplante (Messer) Attacke aus dem Hinterhalt durchgeführt wird, haben selbst Hochtrainierte eine Chance von nur 5 % und darunter. Deshalb erfreut sich der Hinterhalt auch ungebrochener Beliebtheit.
Stehen allerdings ein paar Jungunternehmer in der Räuberbranche vor uns und fordern uns mit vorhaltenem Messer zur Herausgabe der Barschaft und der guten Lederjacke auf - gebt ihnen was sie wollen. Das das im einzelnen trotzdem schiefgehen kann, sei unbestritten. Aber versöhnlicherweise müssen wir alle sterben. Wer das nicht verinnerlicht, ist als Krieger eh 'ne Banane. Wahnsinn!Weil ich ja eh irgendwann den Loeffel abgeben muss , brauch ich mich nicht darum scheren dass mir da von anderen geholfen wird? Joa, ich seh schon wer hier Banane ist!
Ach ja, die Abschreckung. Wegen der oben angeführten Diskussionsansätze und der Tatsache, das wir Menschen aufgrund der Abschreckung mittlerweile genug Waffen für die termonukleare Hygienisierung der kompletten Erdkruste bis in mehrere Meter Tiefe besitzen und das aufgrund der Doktrie der Abschreckung mehr Geld in Kampfgerät als in Schulen und speziell Deeskalationsunterricht (Das ist auch veritable Kampfkunst die Nerven aus Stahl benötigt, aber darüber reden die Messernymphen ja gar nicht gerne.) fließt und Kinder immer noch kein warmes Mittagessen in der Schule bekommen, weil Mama alleine steht und drei Bälger hat und vonner Stütze lebt und nicht ausreichend arbeiten gehen kann, weil der Kindergarten für eines schon 135 € kostet aber der nicht rentenrelevante Job als Unterhilfsputze nur 640 € bringt, und der KiGA auch noch 3 km entfernt ist (he ihr Recken, macht DAS mal jeden Tag :mad:) und die Stadt pro Bahnfahrt 2 € haben will und sowas wie ein Sozialticket in ihrer Stadt unbekannt ist - deswegen halte ich das Argument, man müsse ein Messer für die Abschreckung haben für wenig zielführend. Das Geld für ein einziges gutes Bökermesser reicht aus um einen Sozialarbeiter einen Tag lang auf 15 potentielle Raubjungunternehmer aufpassen zu lassen und noch was sinnvolles wie Nadelarbeit beibringt. joa, sollen also alle die messer kaufen / kaufen wuerden die kohle spenden, richtig?:rolleyes:Und hier weinen einige, weil sie ihren GEILEN Wombatfolder nicht mehr Gassi führen dürfen!
Problematisch an dem Gesetz ist vor alle, das eine Altersgruppe kriminalisiert wird. Das Verbot wird mehr Kriminalität erzeugen, da von nun an mehr Verhaltensweisen kriminell sind. Ergo wird auch die angeblich zu verhindernte Jugendkriminalität steigen. Daraus entsteht natürlich wieder ein Handlungsbedarf an Datenspeicherung, Überwachung, Personalaufwand, spezieller Kleidung, an Waffen und Sicherungsmitteln, neue Gesetze, .... . Und unseren Kindern ist es bald nur noch durch ignorieren der Gesetze möglich, ihr Leben in zufriedenheit zu führen. Das bezieht sich nicht auf Messer sondern eher auf noch folgende Auswüchse, wie Ausgangssperren für alle unter 18 oder Strafrechtsverschärfungen. Außerdem kann auch dein Kind jetzt unter einer fadenscheinigen Begründung von der Straße ins Kitchen wandern, von wo Du es dann abholen darfst, ein Strafe blechst und erklären musst, warum der Sohnemann mit einer wie auch immer gearteten Anscheinswaffe gesichtet wurde. Oder von 'nem Kumpel ein altes Stiletto gekauft hat oder was auch immer. Denn: Eltern haften für ihre Kinder. Da liegt der Hase im Pfeffer. Aber das kapieren die oben erwähnten Nymphchen nie im Leben. Ihr WILLE zum Messertragen ist nämlich egoistisch und sonst nix.
Mit freundlichen Füßen, Christian Carolus
oliverk71
26-02-2008, 21:08
Naja, im Grunde genommen haben wir ähnliche Meinungen. :beer:Denke ich auch ;)
Man sollte halt nicht zu blauäugig dieser Stellungnahme vertrauen, da noch viele Interpretationsmöglichkeiten darin stecken.
Wir müssen halt abwarten, was die (hoffentlich baldige) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG beinhaltet.
Bis dahin verlasse ich mich lieber nicht auf die recht schwammigen Ausnahmereglungen :rolleyes:Man sollte sich nie blind auf irgendwelche Auskünfte oder Empfehlungen verlassen. Nie darf man einer Quelle glauben und dabei das eigene Hirn abschalten. Beispiel: Ich habe mich mal sehr für die s.g. Belt Buckle Knives interessiert, doch ich hatte die Sorge, daß diese verboten seien, weil sie einen Alltagsgegenstand vortäuschen. Der Importeur wollte mir weismachen, diese Messer seien nicht verboten. Ich hab trotzdem keins gekauft und nu is er anscheinend weg vom Fenster. Hätte ich es gekauft, hätte ich wohl die Kripo unangemeldet in der Wohnung gehabt und eine Anzeige am Hals. Muss nicht sein. Um die Messer ist es schade, ich fand sie klasse. Und die Klingenlänge war nicht so dramatisch groß, musste ja in eine Gürtelschnalle passen.
Nur ist es eigentümlich, wenn man sich beschwert, keine explizid als Kampfgerät gemachte Gegenstände mehr ziehbereit mit sich herumführen zu dürfen.Stimmt doch gar nicht! Erstens geht es hier nicht explizit um Kampfmesser, sondern um Taschenmesser. Das ist schon mal ein grundlegender Unterschied.
Was mich wirklich unruhig macht ist die Gesamtheit der Gesetzesänderungen in den letzten Jahren. Das riecht nach einer nachhaltigen Verwüstung des Rechtsstaates, vielleicht gewollt, vielleicht ist es auch eine eigene Dynamik. Da die globale Zukunft aber eher krisenhaft zu scheinen wird, glaube ich eher an Absicht.Zustimmung. Komischerweise haben wir biometrische Reisepässe und Bundestrojaner (inkl Zugriff durch G8-Mitglieder!), aber keinen digitalen Polizeifunk und schon gar nicht genug Polizeipersonal. Durchgesetzt wird, was leicht zu missbrauchen ist und den richtigen Leuten Kohle bringt sowie Überwachungsmöglichkeiten.
Denkt man aber an Nunchaku und Balisong zurück, erkennt man eher Politik und den Willen schnelle Ergebnisse zu erzielen , ohne wirklich Wirkung hervorzurufen.Vorsicht! Ein Waffen- und Sportgerätehasser würde argumentieren, daß das Nunchaku-Verbot sehr wohl Wirkung gezeigt hat. Schließlich passiert damit heutzutage kaum mehr was. Das liegt aber m.E. eher daran, dass der Hype um Bruce Lee lange vorbei ist.
Als Steuerzahler und Wähler möchte ich gerne, daß meine gewählten Vertreter einen anständigen Job machen, der sich an Sacherwägungen orientiert. Und in diesem Punkt fallen sie inzwischen allesamt mit Pauken und Trompeten durch - bei der WaffG-Frage wie auch bei vielen anderen Dingen.Yep! Ganz meiner Meinung!
Deine Sonnenkinder sind überhaupt nicht so hilflos, wenn es darum geht, anderen Leuten in schöner Oberlehrermentalität ihre Weltsicht aufzuoktruieren.So ist es!
Calfbite
26-02-2008, 21:15
Nabend.
Vorweg will ich das Gesetz nochmal kurz in der Hinsicht hinterfragen, dass ich mich nicht erinnern kann, einfach so mal in ne Polizeikontrolle geraten zu sein, in der die rechtlichen Grundlagen bestanden haben, von den Beamten durchsucht zu werden. Aber ich führe eben ein langweiliges Leben.
In manchen deutschen Krisengebieten mag es anders sein, aber ich denke, dass man sich hier noch recht frei mit (nach neuem Gesetz in der Öffentlichkeit verbotenem Messer) bewegen kann. Zumal die meisten Leute ihr Messer eh nicht allzu aufdringlich für alle sichtbar herumtragen.
Gerade die jungen Kriminellen wird das Gesetz (sofern sie überhaupt davon wissen...ich kenne einige Polizisten, die nicht wissen, was nach dem alten Gesetz eine Waffe war, und wo man sie tragen durfte, geschweige denn, dass es eine Gesetzesänderung gibt) nicht davon abhalten, weiterhin gefährliche Gegenstände mit sich herumzutragen und sie ggf. auch einzusetzen.
Ich denke daher nicht, dass das Gesetz in irgendeiner Weise dazu führen wird, dass es weniger Gewaltopfer gibt.
Um auf die Brotmesser/Äpfelschäl-Sache nochmal zu kommen: inwiefern ist ein Brotmesser weniger gefährlich, als ein Einhandmesser? Wenn ich die kriminelle Energie hab, jemanden abzustechen, ist ein Brotmesser dafür genauso gut geeignet, wie die bösen Einhandmesser. Auch ein langes, nicht als Waffe konzipiertes Messer lässt sich problemlos so am Körper führen, dass das Opfer es erst sieht, wenn´s ihm im Bauch steckt...also müssten wir wohl, um Ulrichs Vorschlag mit den 20 PS Autos auch noch mal um einen Messerbezug zu erweitern, auch die Brotmesser verbieten...
Übrigens hab ich gestern erst ein tierisch gefährliches Messer mit Keramik-Klinge in nem Discounter gesehen....
Wenn man die Jugendkriminalität mit dem Führungsverbot senken will, soll man das Führen eben ab 21 erlauben.
Was einige Befürworter des Gesetzes vermutlich nicht ganz verstehen (so hat es jedenfalls den Anschein) ist die Tatsache, dass einige von uns, drauf stehen, in einem freien Land zu leben. Und dass der Gesetzgeber, diese Freiheit nicht einfach mal so beschneiden sollte. Dadurch büßen wir nämlich Rechte ein.
Und die meisten von uns (auch wenn sie gerne Schwerter, Messer oder Werkzeuge sammeln) sind keine unzurechnungsfähigen Kriminellen, sondern Bürger, die sich nicht gerne ihre Rechte nehmen lassen.
Grüße
Calf
Calfbite
26-02-2008, 21:19
Stehen allerdings ein paar Jungunternehmer in der Räuberbranche vor uns und fordern uns mit vorhaltenem Messer zur Herausgabe der Barschaft und der guten Lederjacke auf - gebt ihnen was sie wollen. Das das im einzelnen trotzdem schiefgehen kann, sei unbestritten. Aber versöhnlicherweise müssen wir alle sterben. Wer das nicht verinnerlicht, ist als Krieger eh 'ne Banane.
Den Abschnitt (höhö...tolles wortspiel in diesem Thread) hätte ich gern nochmal erklärt bekommen...ist schon so spät ;)
Grüße
Kreuzfahrer
26-02-2008, 21:28
Am meissten zum Kotzen an dem ganzen Humbug ist und bleibt doch die Bevormundung und das dieser ganze Schmarn kaum bis nichts bringen wird.Wenn "Einhandmesser" jetzt Kultstatus bei Jugendlichen haben,werden die die sich an Gesetze halten,z.B. eben auf Fixedmesser mit entsprechender Klingenlänge umsteigen und die anderen interessiert es eh nicht,braucht man nicht mal drüber diskutieren.Der Unsinn hat beim letzten Mal schon nichts gebracht und Balisong und Co sind immer noch im Umlauf und die Beschaffung dererlei Messer ist auch ,allein wegen der Eu,schon lächerlich einfach.Diese war auch erst die Spitze des Eisbergs,nächstes mal gibt es eben ein generelles Trageverbot von Messern,wird zwar im Grunde auch nichts ändern aber was nicht sein darf kann eben auch nicht geben:rolleyes:Das Problem ist und war ein soziales Problem,daran ändern Verbote nichts,schon gar nicht wenn ich nur bestimmte Messertypen verbiete,bzw deren Tragen.Das Gesetz ist einfach nur mal eine Verschärfung,die wieder eine nach sich ziehen wird,um den Bürger nicht sofort mit dem Hammer vor den Kopf zu schlagen,sondern langsam an eine Entwaffung,bzw ein Verbot von sogenannten gefährlichen Gegenständen vorzubereiten.Und da liegt der Knackpunkt.
Als Sammler bin ich noch verhältnismäßig beruhigt,weil diesmal muss ich nicht Messer ins Ausland verkaufen,weil sie jetzt komplett illegal sind.
Als Benutzer von Messern nervt es mich schon weil ich jetzt verstärkt darauf achten muss,ja nicht nach der Arbeit mit einem "Einhandmesser" einkaufen zu gehen und Gefahr zu laufen von der Polente kontrolliert zu werden.Naja zerschippel ich meine Sachen auf der Arbeit eben mit anderen Messern,oder achte eben darauf nervt aber sterben werde ich daran auch nicht.
Als Mensch der Outdoor,Angeln und Camping betreibt kann es mir egal sein,es ändert sich für mich nix.
Als Mensch der sich hobbymäßig mit Messerkampf beschäftigt,lach ich mich über das Gesetz kaputt:D Erstmal gibt es genug Messer die ich noch tragen darf,dazu brauch ich weder Dolch noch Kampfmesser,ein Einhandmesser auch nicht.Alles was scharf und spitz ist kann ich verwenden.Andererseits muss ich auch kichern,weil gewisse paranoide Menschen jetzt nicht mehr mit ihren Kampfmessern und Fixedkloppern durch die Innenstadt rennen dürfen.Der Sinn und Zweck solcher Messer in der Öffentlichkeit war mir noch nie so ganz klar:rolleyes::cool:Stört mich also weniger.Aber eine gesunde Einstellung sollte Sache des Menschen sein und nicht vom Staat diktiert werden.Nennt man glaube ich Freiheit,sollte es in einer Demokratie jedenfalls geben;)
Das sich Karl,Achmed und Ivan,die am Rande der Gesellschafft leben einen Dreck um so ein (lächerliches) Gestetz kümmern ist allerdings auch klar.
Taijiquanchi
26-02-2008, 21:34
ist schon so spät
Natürlich, Urspät ;)
btt:
Sehe das grundsätzlich genauso. Werde mir das Führen von Selbstschutz nicht verbieten lassen.
Hinterher gerate ich in einen Bankraub und fasse die Täter und überwältige ich die mit einem Tactical Knife...
Hinterher stehe ich als Held da, alle feiern mich.
Detschland bestraft mich trotzdem !!! Scheisser :P
Taiji
hat aber nichts mit Messern zu tun und darf daher außen vorbleiben.
Fang jetzt bitte nicht an argumentativ zu schwächeln :D
Ich kann in allen von mir vorgenannten Beispielen genauso diskutieren
warum schnelle Autos , Hunde über 10 kg Körpermasse oder freier Alkoholzugang für volljährige, wahlberechtigte Personen eine nicht hinzunehmende gefahr sein sollen für den öffentlichen Raum in Großstädten in diesem Land. Und das schlaffe halbe Jahr für die hier eingebrachte Gesetzesänderung sowie die Reaktion unserer MdB irritiert mich dann doch im Vergleich zu Fragen wie Einheitsabitur, Gesundheitsreform oder andere.
Als aktueller Vergleich empfehle einen Blick nach GB. Seit einem Amoklauf ca. Mitte der 90er ist da wohl so ziemlich alles ausser ner Schachtel Streichhölzer nicht legal und was ist , nun die Medien sind voll davon. Kinder die sichgegenseitig erschießen u.ä. Dafür können die London jetzt schon Falschparker per Kamera erfassen - man muss halt Prioritäten setzen...
Hosianna
ich bin mir noch net ganz sicher, aber ich denke ich find das vorraussichtliche neue Gesetz (so es denn vom Bundesrat etc ohne größere Überarbeitung. durchgewunken wird) nicht unbedingt schlecht, und ich finde dass es des Bürgers Recht auf Notwehr nicht einschränkt sondern im Gegenteil allenfalls etwas aufwertet.
Ein Messer zieht man ja, wenn man nicht grad ein schmächtig´s Mutterl ist, sowieso nur wenn der andere auch ein Messer zieht (oder eben zum Ritzen von Herzerln in Birkenrinden o.ä., aber das war net das Thema). Wenn nun sowohl mein Messer wie das des Anderen verboten ist, wird damit die Notwehr ja nicht eingeschränkt :rolleyes: Aber wenn ich mit jemandem Stress habe und es nach Handgreiflichkeit riecht, muss ich nicht mehr ganz so arg den "Messer"-Fall im Hinterkopf behalten, weil jemand der ein solches dabei hat sich strafbar macht. Find ich gut ! :) Dr. useless findet: Grad für uns als Krampfsportler wird die Notwehrmöglichkeit dadurch eher geringfügig aufgewertet, wenn überhaupt (!)
Wie iss´n das jetzt in der Praxis, wenn ich mit einem bösen Unhold in ein Handgemenge gerate und dabei erkenne dass er ein illegales Messer griffbereit trägt, oder etwas derartiges als Zeuge beobachte, kann ich dann direkt die Polizei rufen bzw. Anzeige erstatten gegen den Messerjockel ?
Fänd ich nicht unbedingt verkehrt.
Ave Maria
P.S.: @Stoiker: Du kannst den Fred jetzt schließen, har har :p
Hosianna
ich bin mir noch net ganz sicher...
Hm, ein schöner Aspekt. Hoffen wir, dass nicht nur der Wunsch der Vater des Gedanken war.
Lars´n Roll
26-02-2008, 21:51
Wie iss´n das jetzt in der Praxis, wenn ich mit einem bösen Unhold in ein Handgemenge gerate und dabei erkenne dass er ein illegales Messer griffbereit trägt, oder etwas derartiges als Zeuge beobachte, kann ich dann direkt die Polizei rufen bzw. Anzeige erstatten gegen den Messerjockel ?
*klopp-prügel-hau* Stop! "Häh?!" Ich sehe Du führst eine Klinge, Du Unhold! "Jao Mei... Und?" Ha! Das petz´ ich jetzt! "Menno!"
Calfbite
26-02-2008, 21:54
Hosianna
ich bin mir noch net ganz sicher, aber ich denke ich find das vorraussichtliche neue Gesetz (so es denn vom Bundesrat etc ohne größere Überarbeitung. durchgewunken wird) nicht unbedingt schlecht, und ich finde dass es des Bürgers Recht auf Notwehr nicht einschränkt sondern im Gegenteil allenfalls etwas aufwertet.
Ein Messer zieht man ja, wenn man nicht grad ein schmächtig´s Mutterl ist, sowieso nur wenn der andere auch ein Messer zieht (oder eben zum Ritzen von Herzerln in Birkenrinden o.ä., aber das war net das Thema). Wenn nun sowohl mein Messer wie das des Anderen verboten ist, wird damit die Notwehr ja nicht eingeschränkt :rolleyes: Aber wenn ich mit jemandem Stress habe und es nach Handgreiflichkeit riecht, muss ich nicht mehr ganz so arg den "Messer"-Fall im Hinterkopf behalten, weil jemand der ein solches dabei hat sich strafbar macht. Find ich gut ! :) Dr. useless findet: Grad für uns als Krampfsportler wird die Notwehrmöglichkeit dadurch eher geringfügig aufgewertet, wenn überhaupt (!)
Wie iss´n das jetzt in der Praxis, wenn ich mit einem bösen Unhold in ein Handgemenge gerate und dabei erkenne dass er ein illegales Messer griffbereit trägt, oder etwas derartiges als Zeuge beobachte, kann ich dann direkt die Polizei rufen bzw. Anzeige erstatten gegen den Messerjockel ?
Fänd ich nicht unbedingt verkehrt.
Ave Maria
P.S.: @Stoiker: Du kannst den Fred jetzt schließen, har har :p
...Das mit den "Herzerln" ist auch ein wichtiger Punkt! Wieviele Beziehungen werden kaputt gehen, weil man sein Messer, mit dem man ein romantisches Herzerl in eine Baumrinde ritzen wollte, zu Hause lassen musste, wegen des Verbots??? traurig :( ...noch schlimmer...die Jungverliebten, die gerad ihr Herzerl ins Baumerl schnitzen und inflagranti mit verbotenem Messer erwischt werden! Schon beginnt die schmerzhafte Knast-Beziehung...
Den Messerfall muss man eben leider immer noch im Hinterkopf behalten, weil 1. kaum jemand, der bereit ist, jemanden abzustechen, sich von einem solchen Verbot abschrecken lassen wird und 2. es noch genug legal in der Öffentlichkeit zu führende Messer geben wird.
In der Praxis sieht´s so aus, dass du, wenn du bemerkst dass jemand, mit dem du gerad intim handgreiflich bist, ein illegales Messer dabei hat, auf der Stelle die Auseinandersetzung unterbrichst und erstmal die Polizei rufst...und sollte er versuchen, dich mit Einsatz seines Messers daran zu hindern, rufst du am besten auch nen Krankenwagen...könnt ich mir vorstellen...
Gruß
Kreuzfahrer
26-02-2008, 21:59
Was quakt ihr eigentlich???Das bestimmte Leute sich nicht an Gesetze halten ist doch klar,daran ändert dieses auch nix.Es schränkt aber vor allem die paranoiden Hosenpuper ein,die durch Teli und Messer ,vielleicht schon eine Gefahr für sich und andere darstellen können.:D Das Gesetz ist beknackt aber das ist ein Punkt dem ich was abgewinnen kann.
Calfbite
26-02-2008, 22:05
Was quakt ihr eigentlich???Das bestimmte Leute sich nicht an Gesetze halten ist doch klar,daran ändert dieses auch nix.Es schränkt aber vor allem die paranoiden Hosenpuper ein,die durch Teli und Messer ,vielleicht schon eine Gefahr für sich und andere darstellen können.:D Das Gesetz ist beknackt aber das ist ein Punkt dem ich was abgewinnen kann.
Hier quakt doch niemand...aber ich hab irgendwie noch nicht mitbekommen, dass "paranoide Hosenpuper" Grund für eine Gesetzesänderung sein sollten...zumal manche Leute einfach gern nen Einhandmesser zur Hand haben, weil sie mit der anderen Hand gerad was anderes machen...und das sind keine paranoiden Hosenpuper...haben dich schon so viele "paranoide Hosenpuper attackiert"? oder waren das dann doch kriminelle, denen so ein gesetz nix ausmacht?
Gruß
Kreuzfahrer
26-02-2008, 22:09
Hier quakt doch niemand...aber ich hab irgendwie noch nicht mitbekommen, dass "paranoide Hosenpuper" Grund für eine Gesetzesänderung sein sollten...zumal manche Leute einfach gern nen Einhandmesser zur Hand haben, weil sie mit der anderen Hand gerad was anderes machen...und das sind keine paranoiden Hosenpuper...haben dich schon so viele "paranoide Hosenpuper attackiert"? oder waren das dann doch kriminelle, denen so ein gesetz nix ausmacht?
Gruß
Vielleicht solltest du mal richtig lesen,was ich schreibe ,ansonsten geh mal ne Seite zurück und lies meinen Beitrag:D
Hm, ein schöner Aspekt. Hoffen wir, dass nicht nur der Wunsch der Vater des Gedanken war.Hosianna
wie gut dass dir nicht die Argumente ausgegangen sind, beim Lesen eines echten Dr. useless- Posts. :)
Den Messerfall muss man eben leider immer noch im Hinterkopf behalten, weil 1. kaum jemand, der bereit ist, jemanden abzustechen, sich von einem solchen Verbot abschrecken lassen wird und 2. es noch genug legal in der Öffentlichkeit zu führende Messer geben wird.
zu1.) derjenige, der generell bereit ist andere abzustechen, ist (aufgrund Vorstrafen, Milieu, Erscheinungsbild usw.) schon von vornherein ein tendenzieller Kandidat für polizeiliche Bobachtung, Durchsuchung etc., und das wird mit dem neuen Gesetz noch mal unterstützt. Nicht automatisch verkehrt, denke ich.
zu 2.) richtig, aber das gilt für mich als Verteidiger ja auch. Ich als Montainbiker darf lt. Böker eh ein Messer in der Fahrrad-Werkzeugtasche haben, man weiß bekanntlich nie wofür man es benötigt :D (aber mein gefährlicheres SV-Werkzeug ist das Bike selbst). :rolleyes:
Ave Maria
Nabend.
Vorweg will ich das Gesetz nochmal kurz in der Hinsicht hinterfragen, dass ich mich nicht erinnern kann, einfach so mal in ne Polizeikontrolle geraten zu sein, in der die rechtlichen Grundlagen bestanden haben, von den Beamten durchsucht zu werden.
Kleiner rechtlicher Hinweis: Wenn dich ein Polizist mit "guten Abend" anspricht, dann darf er dich im Prinzip immer durchsuchen. Die Einzelheiten stehen in den Polizeigesetzen der Länder. ;)
hobbes_s
26-02-2008, 22:30
Was Böker da von sich gegeben hat, ist reines verkaufsorientiertes Wunschdenken. Niemand kann jetzt schon voraussagen, wie ernsthaft das Führverbot sein wird, solange es dazu noch keine Verwaltungsvorschriften (die den Vollzug des Gesetzes regeln) und Rechtsprechung (die strittige Fragen gerichtlich klärt) gibt.
Im übrigen... der Verstoß gegen das Führverbot ist - wie hier schon x-mal gesagt - keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, und wird nicht von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt, sondern von der Bußgeldstelle der Stadt.
Das hat einige Folgen, positive wie negative (je nach Standpunkt und Perspektive):
- die Verfahren werden nicht eingestellt, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit knallhart durchgezogen. Im Strafrecht ist es üblich, bei geringwertigen Delikten ohne Vorgeschichte häufig die ersten paar Verfahren erstmal wegen Geringfügigkeit folgenlos oder gegen Geldauflage u.ä. einzustellen. Sowas gibts im Bußgeldverfahren nicht, weil die Kommunen heute zu einem erheblichen Maße von Bußgeldern leben und die entsprechenden Verfahren bis zum bitteren Ende durchziehen, wenn irgend möglich. Ob der Betroffene ein sauberes Führungszeugnis besitzt oder von der verletzten Vorschrift Kenntnis hatte, ist für den Sachbearbeiter ziemlich Banane.
- die Polizei hat damit nur am Rande zu tun, die Staatsanwaltschaft gar nicht. Der Polizeibeamte, der den Verstoß entdeckt, schreibt lediglich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und gibt diese an die zuständige Kommune ab. Der Sachbearbeiter bei der Stadt hört den Betroffenen dann schriftlich zur Sache an und verschickt dann einen Bußgeldbescheid. Vor Gericht geht die Sache nur, wenn der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid zunächst Widerspruch einlegt und nach Zurückweisung des Widerspruchs vor den Bußgeldrichter zieht. Der hat aber nur die Aufgabe, zu prüfen, ob der fragliche Tatbestand erfüllt ist und die Verwaltungsbehörde ordentlich gearbeitet hat. Es ist ausdrücklich nicht sein Job, der Frage nachzugehen, ob der Betroffene ein ganz lieber Mensch ist, der sein Leben lang immer anständig war und das Bußgeld bestimmt nicht verdient hat. Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird zur Zahlung des Bußgeldes verknackt, Punktum.
Das wird beim Erstverstoß sicherlich nicht gleich 10.000 Euro betragen. Das ist nämlich nur eine theoretische Obergrenze. Meine Schätzung wäre, daß ein Einfachverstoß so etwa 100 - 200 Ocken kosten dürfte. Bei wiederholtem Verstoß wird das aber ganz schnell deutlich mehr.
Danke, gut zu wissen.
Irgendwie muss man da unentwegt an Blitzgeräte im 150m Abstand denken. :(
Calfbite
26-02-2008, 22:51
Kleiner rechtlicher Hinweis: Wenn dich ein Polizist mit "guten Abend" anspricht, dann darf er dich im Prinzip immer durchsuchen. Die Einzelheiten stehen in den Polizeigesetzen der Länder. ;)
öhm...ok...kannst du mir mal ein Beispiel aus nem Polizeigesetz der Länder geben?
Grüße
Was Böker da von sich gegeben hat, ist reines verkaufsorientiertes Wunschdenken. Niemand kann jetzt schon voraussagen, wie ernsthaft das Führverbot sein wird, solange es dazu noch keine Verwaltungsvorschriften (die den Vollzug des Gesetzes regeln) und Rechtsprechung (die strittige Fragen gerichtlich klärt) gibt.Hosianna
das mag sein, aber wenn die Polizei mich so genau filzt dass sie ein Messer in der Werkzeugtasche entdeckt, dann würde sie auch irgend einen anderen Vorwand finden mir eins auszuwischen oder mich doch zumindest grenzwertig zu nerven, das hatte ich schon in meinem vor-vorigen Post erwähnt und auch wenn´s mit Humor vorgetragen wurde, ich sehe das so. :rolleyes:
Im übrigen... der Verstoß gegen das Führverbot ist - wie hier schon x-mal gesagt - keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, und wird nicht von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt, sondern von der Bußgeldstelle der Stadt.
:confused: Ist z.B. das Laufenlassen von Hunden auf einer Hundeverbots-Zone nicht auch sowas ? Wen außer die Polizei würde man denn da sonst rufen ? Die Stadtverwaltung mag dafür zwar formal zuständig sein, in der Praxis können die Mitarbeiter der Stadt da aber nichts machen außer dumm schauen.
- die Verfahren werden nicht eingestellt, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit knallhart durchgezogen. Im Strafrecht ist es üblich, bei geringwertigen Delikten ohne Vorgeschichte häufig die ersten paar Verfahren erstmal wegen Geringfügigkeit folgenlos oder gegen Geldauflage u.ä. einzustellen. Sowas gibts im Bußgeldverfahren nicht, weil die Kommunen heute zu einem erheblichen Maße von Bußgeldern leben und die entsprechenden Verfahren bis zum bitteren Ende durchziehen, wenn irgend möglich.
ohne Polizei, Beweise, Anzeige usw. werden die doch erst mal gar nicht tätig. Oder ? :confused: Was sollen die denn machen, ich lach mich krumm und buntscheckig. Wenn die Statd-Fuzzis sich nicht mal gegen Hundehalter durchsetzen käönnen, werden sie es bei Messerjockeln gerade schaffen.
Ob der Betroffene ein sauberes Führungszeugnis besitzt oder von der verletzten Vorschrift Kenntnis hatte, ist für den Sachbearbeiter ziemlich Banane
wer soll denn den Messerführer überhaupt anzeigen, und auch einen Nachweis erbringen ? Wenn es reine Polzei-Schikane ist, das geht ja immer, mich hat auch schon mal ein deoppelter Fahrrad-Streifenpolizist auf dem Radweg wegen eines (!) fehlenden Fahrrad-Seitenreflektors so lange schikaniert bis ich auf den Knien vor ihm rumgerutscht bin damit ich nicht zahlen muss :rolleyes:
Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird zur Zahlung des Bußgeldes verknackt, Punktum.
sehr theoretisch oder ? Oder werden Polizisten Taschen-Filzungen vornehmen, weil die Kommunen Geld brauchen ? Dann hätte ich auch nix dagegen :D Spätestens wenn sie dann für verlorene Prozesse mehr bezahlen müssen als reinkommt... :rolleyes: Naja wie gesagt: Alles sehr theoretisch. Finde ich.
Meine Schätzung wäre, daß ein Einfachverstoß so etwa 100 - 200 Ocken kosten dürfte. Bei wiederholtem Verstoß wird das aber ganz schnell deutlich mehr.
Meine Schätzung ist, dass es genau so viel kostet wie Rad fahren in die falsche Richtung, nämlich nichts (zumindest wenn man sich nicht zusätzlich anderweitig verdächtig macht, provoziert, doppeldumm ist oder extrem unwahrscheinliches Pech hat.)
A.M.
trioxine
26-02-2008, 23:03
hm,sehe ich das denn richtig das feststehende messer unter 12 cm klinge erlaubt wären?
wenn ja,warum sind hier noch keine tip zu solchen piken aufgetaucht,sowas kann man genausogut einstecken finde ich,und die meisten folder sind auch nicht von grossartig abweichenden maßen!
hat wer nen tip für ein messer das passt?
mfg trio
Calfbite
26-02-2008, 23:08
hm,sehe ich das denn richtig das feststehende messer unter 12 cm klinge erlaubt wären?
wenn ja,warum sind hier noch keine tip zu solchen piken aufgetaucht,sowas kann man genausogut einstecken finde ich,und die meisten folder sind auch nicht von grossartig abweichenden maßen!
hat wer nen tip für ein messer das passt?
mfg trio
vermutlich rückt man sich und das Board in eine etwas ungünstige Ecke, wenn man hier Tips für Messer gibt, die das Gesetz unterlaufen...schätz ich gerad mal...
richtig ist, dass feststehende Messer unter 12 cm Klingenlänge erlaubt wären...wenn sie gleichzeitig nicht unter den Begriff Hieb-und Stoßwaffen fallen...und da kann einiges inbegriffen sein...jedenfalls, so wie ich den Gesetzestext lese...
hm,sehe ich das denn richtig das feststehende messer unter 12 cm klinge erlaubt wären?
wenn ja,warum sind hier noch keine tip zu solchen piken aufgetaucht,sowas kann man genausogut einstecken finde ich,und die meisten folder sind auch nicht von grossartig abweichenden maßen!
hat wer nen tip für ein messer das passt?
mfg trio
Hm, ich trage einen Folder gerne mit Clip in der Hosentasche das fällt es nicht so auf und ist gut greifbar. Bei einem mit feststehender Klinge würde mir nur eine ähnlich verdeckte Tragweise um den Hals unter dem Shirt einfallen (da zeichnet sich die Form aber ab oder?). Oder übersehe ich bessere Möglichkeiten?
Lars´n Roll
26-02-2008, 23:11
hm,sehe ich das denn richtig das feststehende messer unter 12 cm klinge erlaubt wären?
wenn ja,warum sind hier noch keine tip zu solchen piken aufgetaucht,sowas kann man genausogut einstecken finde ich,und die meisten folder sind auch nicht von grossartig abweichenden maßen!
hat wer nen tip für ein messer das passt?
mfg trio
Weil das gar nich das Thema ist. ;)
PS: Wenn ich unbedingt ein fixes EDC bräuchte, dann wäre meine Wahl, mir mein Böker Subcom nochmal in der fixed blade Version in ner Kydex-Scheide zu kaufen.
http://messerscheune.de/media/.gallery/main287.jpg
anstelle von
http://www.wolfster.de/article_graphics/01BO589.jpg
trioxine
26-02-2008, 23:15
vermutlich rückt man sich und das Board in eine etwas ungünstige Ecke, wenn man hier Tips für Messer gibt, die das Gesetz unterlaufen...schätz ich gerad mal...
richtig ist, dass feststehende Messer unter 12 cm Klingenlänge erlaubt wären...wenn sie gleichzeitig nicht unter den Begriff Hieb-und Stoßwaffen fallen...und da kann einiges inbegriffen sein...jedenfalls, so wie ich den Gesetzestext lese...
naja,ich sehe das messer auch nicht nur als waffe,aber glaubt ihr das wenn ich mal geprüft werde und dann sage,ich bin ahndwerker,dann sagen die ok,dann ist jja alles klar??
natürlich nicht,ich lasse das messer auf veranstaltungen etc. eh grundsätzlich zuhause,mir geht es echt nur ums dabei haben wenn man es braucht!
ich habe mal bei wolfster gesucht,und muss sagen das skinner wie sie in der jagd benutzt werden für meine zwecke passend wären! meistens ne klinge von unter 10 cm und sehr stabil!
edit: sowas z.b. Wolfster's Knife Shop (http://www.wolfster.de/index.php?disp=shop&show=38/0/TL6300)
mfg trio
Niemand kann jetzt schon voraussagen, wie ernsthaft das Führverbot sein wird, solange es dazu noch keine Verwaltungsvorschriften (die den Vollzug des Gesetzes regeln) und Rechtsprechung (die strittige Fragen gerichtlich klärt) gibt.
Ich glaube nicht, daß die "Ernsthaftigkeit" des Führungsverbots mit einer Verwaltungsvorschrift geklärt werden kann.
Vor Gericht geht die Sache nur, wenn der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid zunächst Widerspruch einlegt und nach Zurückweisung des Widerspruchs vor den Bußgeldrichter zieht. Der hat aber nur die Aufgabe, zu prüfen, ob der fragliche Tatbestand erfüllt ist und die Verwaltungsbehörde ordentlich gearbeitet hat.
Und da kommen wir zum nächsten Problem. Der Amtsrichter X soll jetzt entscheiden, was ein anerkannter Zweck ist und ob ein Gegenstand eine Waffe oder ein Werkzeug ist. "Aber wenn Sie den Spazierstock zur Verhandlung mitbringen, dann bitte in einem geschlossenen Behältnis!"
Das wird eine sehr einheitliche Rechtsprechung. :rolleyes:
Es ist ausdrücklich nicht sein Job, der Frage nachzugehen, ob der Betroffene ein ganz lieber Mensch ist, der sein Leben lang immer anständig war und das Bußgeld bestimmt nicht verdient hat. Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird zur Zahlung des Bußgeldes verknackt, Punktum.
Ganz so einfach machen es sich die Richter zum Glück nicht. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt der Opportunitätsgrundsatz und mancher Richter macht davon eifrig Gebrauch - in beide Richtungen.
Meine Schätzung wäre, daß ein Einfachverstoß so etwa 100 - 200 Ocken kosten dürfte.
Unter 250 Euro gibt es keine Rechtsbeschwerde (Rechtsmittel), und als guter Richter will man ja die Justiz entlasten. :D
hobbes_s
26-02-2008, 23:41
ohne Polizei, Beweise, Anzeige usw. werden die doch erst mal gar nicht tätig. Oder ?
Natürlich werden die meisten Ordnungswidrigkeitenanzeigen von der Polizei kommen... weil verdeckt getragene Messer nunmal nicht von außen sichtbar ist und die Polizei nunmal die einzige Institution ist, die mit einiger Regelmäßigkeit Leute in der Öffentlichkeit durchsucht.
Aber mit dem eigentlichen weiteren Gang des Verfahrens hat die Polizei nichts weiter zu tun, außer daß der anzeigende Beamte eventuell nochmal als Zeuge vor Gericht geladen wird, sofern die Sache dort irgendwann landet.
Was sollen die denn machen, ich lach mich krumm und buntscheckig. Wenn die Statd-Fuzzis sich nicht mal gegen Hundehalter durchsetzen käönnen, werden sie es bei Messerjockeln gerade schaffen.
q.e.d.
Deswegen halte ich das Gesetz ja im Grunde für großen Blödsinn, weil es vermutlich darauf hinauslaufen wird, daß nur die Zufallsfunde zur Anzeige kommen.
Bei einem mit feststehender Klinge würde mir nur eine ähnlich verdeckte Tragweise um den Hals unter dem Shirt einfallen (da zeichnet sich die Form aber ab oder?). Oder übersehe ich bessere Möglichkeiten?
Ein kleines flaches Fixed in einer Innenbundscheide wäre vielleicht noch was... sowas hier:
http://www.armoralleather.com/images/carry_options/iwb.jpg
Ganz so einfach machen es sich die Richter zum Glück nicht. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt der Opportunitätsgrundsatz und mancher Richter macht davon eifrig Gebrauch - in beide Richtungen.
Hm, ich sitze regelmäßig als Zeuge vor Gericht in Bußgeldsachen. Meiner Erfahrung nach bestätigen Bußgeldrichter in aller Regel die Entscheidung der Verwaltungsbehörde, sofern der Tatbestand erfüllt ist. Abweichungen dürften eher die Ausnahme als die Regel sein.
Ein kleines flaches Fixed in einer Innenbundscheide wäre vielleicht noch was... sowas hier:
Stimmt, thx.
Hab nur Kydex-Scheiden gedacht.
hobbes_s
26-02-2008, 23:50
Es gibt auch Kydex-IWB-Scheiden. Im Schußwaffenbereich ist diese Lösung gang und gäbe.
klick (http://www.kahnertverlag.de/html/sharp_finger.html)
das müsste dann auch erlaubt sein,oder?
ich werds mal bald bestellen und testen,erfahrungen kommen dann in einen thread ;)
oliverk71
28-02-2008, 17:46
Leute, das wird doch auch alles verboten, spätestens bei der nächsten Waffenrechtsverschärfung.
Deswegen trainiere ich besser schon mal Schrau-Ben-Zi-Ha-Do :D oder suche mir ein harmloses Hobby, wie Seilspringen, Schwimmen oder Mensch-ärgere-dich-nicht (passt ja). Vorsicht geboten ist allerdings bei Dart (gefährlichste Art aller Bo-Shuriken wegen der Stabilisierungsflügel! Wird bestimmt verboten!), Heimwerken (mit Sägen, ob elektrisch oder von hand, wurden schon zahlreiche Ehefrauen und -männer zerstückelt!) und Räuber-und-Gendarm (sozialschädliche Entwicklung der Gesellschaft ist zu befürchten, da gemeingefährliches Killerspiel!).
SeraphiM
28-02-2008, 17:58
@trioxine
was ist mit dem good ol' Spike ?
klingenlänge: 10cm
SchwarzeTomate
28-02-2008, 18:47
@ SeraphiM
Stichwort: Zweckbestimmung. Das Spike finde ich total toll, vorallem weil es so anmutig designed ist. Ich mag diese klaren, geschwungenen Linien. (Ich gebe aber zu, ich kenne nur Bilder, ich besitze keines).
Aber: Es wird als böses taktisches HardcoreKampfutensil beworben und angeboten.
Damit kann man das Führen in Zukunft vergessen, so wie ich das verstehe.
SeraphiM
28-02-2008, 18:59
Aber: Es wird als böses taktisches HardcoreKampfutensil beworben und angeboten.
ich war immer der gegensätzlichen meinung, es ist kein typisch böses messer, eher unscheinbar...aber cold steel hat ja eine eigene art für seine produkte zu werben, im prinzip ist bei cs alles irgendwie ''tactical'' angehaucht...
SchwarzeTomate
28-02-2008, 19:17
Gebe dir da ja auch total Recht, ich finde von der Optik her erinnert es mich eher an etwas, das ich zum Angeln mitnehme oder zum Essen. Oder wenn ich Pilze suchen bin oder einfach als EDC, falls ich keine Taschenmesser mag.
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke die Art wie es von CS vermarktet wird, bricht dem Teil hier das Genick :confused:
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich denke die Art wie es von CS vermarktet wird, bricht dem Teil hier das Genick
"Military Classic" auf der Klinge sieht schon arg blöd aus. :o Aber die Hersteller werden sicherlich reagieren. Da steht dann halt "Classic Tool" drauf - "der ideale Begleiter für Garten, Hobby und Freizeit!":D
SchwarzeTomate
28-02-2008, 23:20
"Military Classic" auf der Klinge sieht schon arg blöd aus. :o Aber die Hersteller werden sicherlich reagieren. Da steht dann halt "Classic Tool" drauf - "der ideale Begleiter für Garten, Hobby und Freizeit!":D
Aber mal ehrlich, passt auf das Teil doch eigentlich besser drauf, oder? Denn es erinnert nun wirklich mehr an ein Steakmesser, zumindest die klassische Version.
hobbes_s
28-02-2008, 23:31
Irgendwie kann ich mir nicht so ganz vorstellen, daß ein großes amerikanisches Unternehmen nur wegen einer Gesetzesänderung irgendwo in Europa seine Produktpalette maßgeblich verändert... :D
Irgendwie kann ich mir nicht so ganz vorstellen, daß ein großes amerikanisches Unternehmen nur wegen einer Gesetzesänderung irgendwo in Europa seine Produktpalette maßgeblich verändert... :DHosianna, warum müssen die auch "Military Classic" auf meinen Brieföffner draufschreiben ? Andererseits, wird etwas zur Waffe wegen des Textes der draufgedruckt ist ? Auf meinen Wanderschuhen z.B. steht vom Hersteller aus die Bezeichnung "No Sense" drauf, kann ich dafür wegen Beamtenbeleidigung belangt werden ?
A.M.
hobbes_s
29-02-2008, 00:07
Andererseits, wird etwas zur Waffe wegen des Textes der draufgedruckt ist ?
Nein, es wird zur Waffe wegen der Zweckbestimmung des Herstellers. Und die Aufschrift "Military" läßt darauf schließen, daß selbiger es eher kämpferischen Zwecken gewidmet hat = ergo Waffe.
chfroehlich
29-02-2008, 11:30
Hier die Antwort des Bundesministerium des Innern auf meine Anfrage:
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage an das Bundesministerium des Innern (BMI) vom 25. Februar 2008. Hierzu teile ich Folgendes mit:
Das Führen von Einhandmessern ist ab dem 1. April 2008 (Datum des Inkrafttretens der Änderungen des WaffG) grundsätzlich verboten, unabhängig von der Klingenlänge.
Es bleibt aber erlaubt, wenn ein berechtigter Grund für das Führen in der Öffentlichkeit vorliegt. Ein solcher kann im Einzelfall insbesondere dann vorliegen, wenn derartige Messer bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem sonstigen allgemein anerkannten Zweck benötigt werden. Rechtstreue Bürger werden also nach dem neuen Recht bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht eingeschränkt.
Nach Verkündung und Inkrafttreten wird die aktuelle Textfassung des WaffG auf den Internet-Seiten des BMI als pdf-Datei eingestellt:BMI Gesetze und Verordnungen A bis Z (http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_121852/Internet/Navigation/DE/Gesetze/GesetzeAbisZ,param=w.html__nnn=true)
Bis dahin können Sie sich vorab z.B. auf den Internet-Seiten des Deutschen Bundestages über die lt. Gesetzesbeschluss bevorstehenden Änderungen informieren (vgl. dortige BT-Drs. Nr. 16/7717, insbesondere Teil "Begründung" mit Hintergrundinformationen zu den einzelnen Rechtsänderungen):
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2008/19672271_kw08_rueckblick/index.html
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Fxxxxx
Bundesministerium des Innern
Referat O 3 - Buergerservice -
enraged_Clown
29-02-2008, 12:12
das ist alles so schwammig formuliert.
chfroehlich
29-02-2008, 12:34
Ich find's nur lustig.
Einhand-Messer sind verboten, egal welche Länge.
Also auch sowas
http://www.spyderco.com/pix/products/large/C28BK_L.jpg
Klingenlänge 4,8 cm
Fixed sind bis 12 cm erlaubt
http://www.spyderco.com/pix/products/large/FB11_L.jpg
Da hat sich jemand wirklich viel Gedanken beim Entwurf der Gesetzesänderung gemacht.
Greets
Christof
SchwarzeTomate
29-02-2008, 12:53
@chfroehlich2
Das zweite Messer das du geposted hast, ist definitiv auch verboten zu Führen, genauso wie das erste.
enraged_Clown
29-02-2008, 12:55
sorry christof, dolche sind auch verboten
was ist daran schwammig?
wer soll denn entscheiden was eine anerkannte freizeitbeschäftigung ist? was ist wenn der polizist der mich gerade kontrolliert da anderer ansicht ist?
chfroehlich
29-02-2008, 12:55
Wie kommst du darauf??
Das Kumo ist kein Dolch, die 2 Seite ist nicht angeschliffen!!
enraged_Clown
29-02-2008, 12:59
meinst du wir halten uns bei unserer rechtsprechung mit solchen details auf?
chfroehlich
29-02-2008, 13:00
Was ist das denn für eine Antwort??
shenmen2
29-02-2008, 13:09
Messer, Messer, Messer... und was ist mit Schwertern ? Dürfen wir weiterhin im Park Taijiquan-Schwertformen üben oder ist das jetzt verboten ?
hobbes_s
29-02-2008, 13:15
Das dürfte vermutlich unter den privilegierten Bereich "Sport" fallen. Allerdings würde ich vorher die Sache mit der zuständigen Waffenbehörde (Ordnungsamt, in manchen Städten auch Polizeibehörde) absprechen und mir ggf. eine Ausnahmegenehmigung ausstellen lassen.
enraged_Clown
29-02-2008, 13:19
Was ist das denn für eine Antwort??
die klinge hat augenscheinlich eine dolchform, ob es da noch interessiert ob jetzt beide oder nur eine seite geschliffen sind glaube ich nicht.
SchwarzeTomate
29-02-2008, 13:30
Zudem dürfte noch der vom hersteller vorgesehene Verwendungszweck zählen, und der sollte unstrittig sein ;)
chfroehlich
29-02-2008, 13:31
Von Klingenform wird im Gesetz nicht gesprochen, nur von einer beidseitig scharf geschliffenen Klinge, die einer Altersbegrenzung unterliegt.
chfroehlich
29-02-2008, 13:32
Zudem dürfte noch der vom hersteller vorgesehene Verwendungszweck zählen, und der sollte unstrittig sein ;)
Wo steht das den??
Man könnte argumentieren, daß ein Dolch immer eine Waffe ist.
Einseitig geschliffen ist er dann keine Waffe mehr und auch keine Anscheinswaffe, weil Anscheinswaffen immer Schußwaffen nachbilden müssen. Also: Führen unter 12 cm erlaubt.
Messer, Messer, Messer... und was ist mit Schwertern ? Dürfen wir weiterhin im Park Taijiquan-Schwertformen üben oder ist das jetzt verboten ?
Wenn die Schwerter scharf sind... hängt da alleine von der Tageslaune der Sachbearbeiters bzw. Amtsrichters ab.
hobbes_s
29-02-2008, 13:37
Das "steht" nirgends im Gesetz, sondern ist eine allgemein anerkannte und vollkommen unstrittige (!!) juristische Definition, um das Gesetz auslegen zu können. Ob ein Gegenstand Waffe i.S.d. WaffG ist, hängt davon ab, ob der Hersteller ihn zum Einsatz gegen Menschen konzipiert hat.
chfroehlich
29-02-2008, 13:45
Das "steht" nirgends im Gesetz, sondern ist eine allgemein anerkannte und vollkommen unstrittige (!!) juristische Definition, um das Gesetz auslegen zu können. Ob ein Gegenstand Waffe i.S.d. WaffG ist, hängt davon ab, ob der Hersteller ihn zum Einsatz gegen Menschen konzipiert hat.
Unstrittig??
Beweis mir das mal.
Wo steht das Spyderco das Kumo als Waffe gefertigt hat??
Jetzt bin ich mal gespannt!!
C.
hobbes_s
29-02-2008, 13:54
Wo steht das Spyderco das Kumo als Waffe gefertigt hat??
Das habe ich so nicht gesagt; dazu müßte ich erstmal ein bißchen recherchieren. Aber daß der Waffenbegriff sich an der Intention des Herstellers festmacht, ist tatsächlich unter Juristen vollkommen unstrittig und ein Grundprinzip des deutschen Waffenrechts.
hobbes_s
29-02-2008, 14:04
Tada!!! Eine Google-Recherche (die mich etwa zwei Minuten gekostet hat) bringt ans Tageslicht, daß das Spyderco Kumo von dem Messermacher R.J. Martin designed wurde.
Martin hat im Spyderco-Forum höchstpersönlich folgende Äußerung gemacht:
I have been making tactical Japanese influenced knives for almost 20 years now. They are a core item of my custom business, and continue to be the style of knife that people associate with the name RJ Martin.
The Kumo is a tactical knife designed with a more mainstream style, having a conventional double hollow ground blade and a handle design that combines traditional Japanese wrapping and materials with modern aerospace materials.
Die Bezeichnung "tactical knife" ist in meinen Augen ein ziemlich deutliches Indiz für den Waffencharakter dieses Messers. Und was ich in zwei Minuten rausfinden kann, findet ein OA-Sachbearbeiter in einem oder zwei Monaten vermutlich auch...
hobbes_s
29-02-2008, 14:09
Hier übrigens mal ein Auszug aus der Anlage 1 zum WaffG:
Unterabschnitt 2 - Tragbare Gegenstände
1.
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere
1.1
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
shenmen2
29-02-2008, 14:24
Wenn die Schwerter scharf sind... hängt da alleine von der Tageslaune der Sachbearbeiters bzw. Amtsrichters ab.
Nein, sie sind stumpf und wesentlich leichter als eine echte Waffe. Sie sehen nur ganz "echt" aus.
chfroehlich
29-02-2008, 14:27
The Kumo is a tactical knife designed with a more mainstream style, having a conventional double hollow ground blade and a handle design that combines traditional Japanese wrapping and materials with modern aerospace materials
Mag für das Original-Design gelten, das Spyderco-Model ist z.B. einseitig geschliffen.
chfroehlich
29-02-2008, 14:29
Hier übrigens mal ein Auszug aus der Anlage 1 zum WaffG:
Mit dem Auszug kann ich auch feststehende Messer unter 12cm verbieten, denn
es sind
Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),
Zieht also nicht.
chfroehlich
29-02-2008, 14:30
Aber daß der Waffenbegriff sich an der Intention des Herstellers festmacht, ist tatsächlich unter Juristen vollkommen unstrittig und ein [B]Grundprinzip des deutschen Waffenrechts.
Behauptest du!!
Beweiß es mir.
hobbes_s
29-02-2008, 14:45
Du mußt das WaffG und seine Änderungen schon im Gesamtzusammenhang lesen. Messer können entweder Waffe oder Werkzeug sein, je nach Zweckbestimmung.
Messer, die Werkzeuge sind und eine feststehende Klinge über 12 cm haben, dürfen zukünftig nicht mehr geführt werden. Messer, die Waffen sind, dürfen zukünftig generell nicht mehr geführt werden, egal wie lang die Klinge ist, weil sie unter den neuen § 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG fallen.
Hier mal der Text der genannten Vorschrift:
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren
Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Im übrigen... verboten wird durch den von mir weiter oben zitierten Text aus der Anlage 1 auch nix, es wird lediglich festgestellt, daß die genannten Gegenstände Waffen i.S.d. WaffG sind. Und durch den neuen § 42a WaffG wird eben das Führen u.a. dieser Gegenstände im Grundsatz untersagt.
Nein, sie sind stumpf und wesentlich leichter als eine echte Waffe. Sie sehen nur ganz "echt" aus.
Eine Waffe ist es definitiv nicht, auch keine Anscheinswaffe. Man könnte aber sagen, daß auch Schwerter unter Messer fallen und daß es für die Messereigenschaft keine Rolle spielt, ob die Dinger scharf sind oder nicht. Und dann könnte man noch sagen, daß brutaler Kampfsport in der Öffentlichkeit kein sozial anerkannter Zweck ist, weil er zur Gewaltverherrlichung erzieht und die Jugend verroht.
Mit derselben Begründung könnte man dann auch Plastik-, Gummi-, Alu- und Holzmesser verbieten.
Langsam beginne ich mich zu fragen, ob der Mist nicht gegen das Gebot der Normenklarheit verstößt. :confused:
SeraphiM
29-02-2008, 15:00
gilt das spyderco heute als waffe, dann wird die griffbereite führung also nicht erlaubt sein...ist es denn ne waffe ?
Zitat: "Wenig zufrieden mit dieser Lösung zeigte sich hingegen die
Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg
bemängelte das Verbot des Führens großer Messer als Beruhigungspille,
weil gewaltbereite Kriminelle jederzeit in der Lage seien, sich rasch
andere Stichwaffen zu beschaffen. Das geplante Trageverbot von Messern
sei "ein gesetzliches Deckmäntelchen für den langjährigen Personalabbau
bei der Polizei und eine Beruhigungspille für die Bürgerinnen und
Bürger", sagte Freiberg. Straftaten werde das Gesetz nicht verhindern.
"Dieses Verbot geht an der Wirklichkeit vorbei. Es sind nicht die
Messer, die Straftaten begehen, sondern eine bestimmte Gruppe
gewaltbereiter Menschen."
P.S. ist ein teppichmesser denn ein ''einhandmesser'' ?
gott, was für ein schwachmat, der diesen irrsinn ins leben gerufen hat...spa:Dsten
SchwarzeTomate
29-02-2008, 15:00
@ Gasmann
Was ist denn das begot der Normenklarheit :confused:
Habe ich noch nie gehört und bitte um Aufklärung :)
hobbes_s
29-02-2008, 15:05
Messer (http://schulrecht-sh.de/archiv/texte/w/waffen_jugendtypische/messer.htm)
Messer fallen dann unter das Waffengesetz, wenn es sich nach ihrer Zweckbestimmung um Hieb- und Stichwaffen handelt. Für die Zweckbestimmung maßgebend ist der Wille des Herstellers, soweit er in der Bauart des Messers zum Ausdruck kommt.
Perrito loco
29-02-2008, 15:20
@ Gasmann
Was ist denn das begot der Normenklarheit :confused:
Habe ich noch nie gehört und bitte um Aufklärung :)
Leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und besagt, dass alle Normen logisch und verständlich verfasst sein müssen.
Darf man (leider) nicht allzu wörtlich/ernst nehmen, wie ein Blick ins Steuerrecht + Steuerstrafrecht sofort offenbart.
Grüße
white tiger
29-02-2008, 15:26
Hallo zusammen! Habe mir gerade die Mühe gemacht und hab die Änderungen gelesen. So wie ich das verstehe ändert sich für "uns" nicht viel. Brauchtumspflege, Berufsausübung, begründete Mitführung etc. - auch scharfe Waffen (Messer, Machete) können transportiert werden. Es geht um die Jugendlichen oder Heranwachsenden oder unreife Erwachsene, die zu öffentlichen Ereignissen so etwas dabei haben müssen um sich sicher, stark usw. zu fühlen und auch nicht davor zurück schrecken Waffen einzusetzen oder den Einsatz anzudrohen, was wiederum zu Gegenaggressionen führen kann. In der Hauptsache jedoch scheint mir das Gesetz bzgl. Schusswaffen oder Anscheinswaffen geändert worden zu sein. Alles in allem sehr sinnvoll und ausgewogen. Ich werde also weiterhin meine Messer, Stöcke, Macheten mit mir führen.
!!!Es geht nicht um "uns"!!! Wir sind die Guten:):):)
Mit einem Lächeln aus der Mitte!
white-tiger
hobbes_s
29-02-2008, 15:36
Ich wäre an deiner Stelle nicht allzu optimistisch. Dein Gerödel in der Sporttasche zum Training zu schleppen, dürfte sich vermutlich noch einigermaßen unproblematisch machen lassen (wobei ich mir das lieber vorher schriftlich von der Ordnungsbehörde bestätigen lassen würde), aber für den Einhandfolder im Alltag sehe ich ziemlich schwarz, sofern du nicht einwandfrei nachweisen kannst, daß du ihn aus beruflichen Gründen (z.B. Rescue Knife für einen Sani) brauchst.
Die Formulierungen von wegen der sonstigen anerkannten Zwecke sind nämlich derart schwammig und gummiartig, daß man da fast alles reininterpretieren kann. Im übrigen glaube ich nicht, daß Vater Staat sich auf "Ich brauch das Ding zum Pakete aufmachen" einlassen wird. Diejenigen, die bisher nur genehmigungsfreie Waffen besessen und geführt haben, wissen nämlich überwiegend gar nicht, was für Nettigkeiten und Fußangeln sich im Waffenrecht verbergen können, was für Leute teilweise in den Ordnungsämtern sitzen und welche Ansichten bezüglich Waffen in privaten Händen in bestimmten Ministerien so vertreten werden.
Ohne Verwaltungsvorschriften und einschlägige Rechtsprechung kann hier von Rechtssicherheit keine Rede sein. Wir sind die Guten und eigentlich gar nicht mit dem Gesetz gemeint, sagst du? Dann warte mal ab, bis du bei einer Kontrolle mal mit einem Eisen erwischt wirst, gerade nicht auf dem direkten Weg von zuhause zum Training bist und der zuständige Sachbearbeiter beim OA zu der "Waffen sind böse und kein Zivilist braucht eine"-Fraktion gehört.
white tiger
29-02-2008, 15:44
hallo hobbes,
wahrscheinlich kann man das so sehen wie du es beschreibst. Im Einzelfall mag es dann schon darauf ankommen wen man vor sich hat - aber auch wie man auftritt.
Habe in meiner Bekanntschaft Anwälte, Staatsanwälte und Polizisten - die sehen das so ähnlich wie ich. Ich werde also mal nichts ändern und sehe ner Kontrolle mit unbelastetem Gewissen locker entgegen.
Noch ein breiteres Lächeln aus der Mitte!
white-tiger
SeraphiM
29-02-2008, 15:46
Hallo zusammen! Habe mir gerade die Mühe gemacht und hab die Änderungen gelesen. So wie ich das verstehe ändert sich für "uns" nicht viel. Brauchtumspflege, Berufsausübung, begründete Mitführung etc. - auch scharfe Waffen (Messer, Machete) können transportiert werden. Es geht um die Jugendlichen oder Heranwachsenden oder unreife Erwachsene, die zu öffentlichen Ereignissen so etwas dabei haben müssen um sich sicher, stark usw. zu fühlen und auch nicht davor zurück schrecken Waffen einzusetzen oder den Einsatz anzudrohen, was wiederum zu Gegenaggressionen führen kann. In der Hauptsache jedoch scheint mir das Gesetz bzgl. Schusswaffen oder Anscheinswaffen geändert worden zu sein. Alles in allem sehr sinnvoll und ausgewogen. Ich werde also weiterhin meine Messer, Stöcke, Macheten mit mir führen.
!!!Es geht nicht um "uns"!!! Wir sind die Guten:):):)
Mit einem Lächeln aus der Mitte!
white-tiger
tranosportieren will ich gar nicht, ich will zugriffsbereit tragen dürfen...:rolleyes:
hobbes_s
29-02-2008, 15:53
@ Tiger
Wenn du nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis bist, mag das angehen... du riskierst ja auch bloß ein Bußgeld. Ich hingegen als WBK-Inhaber und Schußwaffenbesitzer riskiere den Verlust meiner Pappe und damit einhergehend das Ende meines Hobbies und die Zwangsveräußerung des Inhalts meines Waffenschranks.
Insofern werde ich zukünftig keine Klinge mehr rumschleppen, die nicht entweder völlig ausgenommen von dem Führverbot ist oder für die ich eine schriftliche Ausnahmegenehmigung von meiner Ordnungsbehörde habe.
http://img404.imageshack.us/img404/4509/2122008042or8.jpg (http://imageshack.us)
klingenlänge <12cm
legal oder nicht?
Messer (http://schulrecht-sh.de/archiv/texte/w/waffen_jugendtypische/messer.htm)
Die Definition ist überholt. Sie knüpft an die Waffeneigenschaft an, aber das neue Recht bezieht ja auch "sonstige Messer" mit ein.
Und damit sind wir bei der Frage, ob eine Machete ("Werkzeug") ein Messer ist... oder - relevanter - ein stumpfes Schwert... oder ein Trainingsmesser...
So wie ich das verstehe ändert sich für "uns" nicht viel. Brauchtumspflege, Berufsausübung, begründete Mitführung etc. - auch scharfe Waffen (Messer, Machete) können transportiert werden.
Bin letzten Sommer im Netz der französischen Schleppnetzfahndung gelandet. Das übliche Schikane-Programm und dann will der Typ in den Kofferraum schauen.
Panik-Attacke. Ganz unten liegt ein scharfes Schwert, und ich habe keine Ahnung, wie der Flic darauf reagieren wird.
Glücklicherweise mußte ich nicht auspacken...:engel_3:
Diese Rechtslage (welche Lage?) haben wir dann auch in Deutschland: "Was machen Sie mit dem Schwert? Das ist aber nicht zulässig!"
hobbes_s
29-02-2008, 16:21
klingenlänge <12cm
legal oder nicht?
Legal (im Sinne von legal zu besitzen) sind mit wenigen Ausnahmen fast alle Messer. In der Gesetzesänderung geht es nur um das Führen, nicht im dem Besitz. Wenn das Messer eine feststehende Klinge von unter 12 cm hat und keine Waffe, sondern ein Werkzeug darstellt, darfst du es führen.
Übrigen: extra für diese Sache würde der Begriff des Führens im WaffG geändert. Erlaubnisfreies Führen zum Zwecke des Transport liegt bei den Gegenständen, die dem neuen § 42a unterfallen, nur dann vor, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das neu gekaufte Steakmesser (über 12 cm) im Verpackungskarton mal eben in die Einkaufstasche stecken und vom Geschäft nach Hause tragen ist also nich... es sei denn, die Einkaufstasche hätte ein Vorhängeschloß.
Die Definition ist überholt. Sie knüpft an die Waffeneigenschaft an, aber das neue Recht bezieht ja auch "sonstige Messer" mit ein.
Halt Stop, du mißverstehst mich. Die Definition ist durchaus nicht veraltet, denn auch das neue Recht unterscheidet zwischen Messern als Waffen und Messern als Werkzeugen. Messer mit Waffeneigenschaft dürfen nämlich generell nicht geführt werden, Messer mit Werkzeugeigenschaft nur dann nicht, wenn die Klinge feststehend und länger als 12 cm ist oder einhändig feststellbar ist.
...und keine Waffe, sondern ein Werkzeug darstellt, darfst du es führen.
aber wann stellt es eine waffe und wann ein werkzeug dar?
SeraphiM
29-02-2008, 16:41
Das neu gekaufte Steakmesser (über 12 cm) im Verpackungskarton mal eben in die Einkaufstasche stecken und vom Geschäft nach Hause tragen ist also nich... es sei denn, die Einkaufstasche hätte ein Vorhängeschloß.
wenn das steakmesser unter 12cm sich in einem originalen verpackungskarton befindet, darfst du es mit dir rumschleppen, wo du willst...
SeraphiM
29-02-2008, 16:42
aber wann stellt es eine waffe und wann ein werkzeug dar?
sehr gute frage, darüber rätseln ja jetzt alle...:):D
kampftroll
29-02-2008, 17:07
in wie fern betrifft das denn den sektor der mittelaltermärkte usw. da läuft doch hinz und kunz mit schwertern oder auch den schaukampfversionen rum!
und das betrifft ja nicht nur die darsteller sonder auch alle externen die solche märkte besuchen!
oder der eine oder andere auch mit nem scharfen sax. dieses haumesser/machete/gebrauchsmesser ist im übrigen namensgeber der sachsen!!! ist irgendwie sehr ironisch wenn vermutlich in kürze bundesländer die den namen einer waffe tragen diese verbieten! ... muss ich noch weiter was dazu sagen???
können wir die mittelaltermärkte jetzt auch einstampfen???? *nicht mehr durchblick*
Lars´n Roll
29-02-2008, 17:22
Ich geh mal stark davon aus, dass das unter "Hobby" fällt und ein "sozial adäquater Grund" ist... ;)
aber wann stellt es eine waffe und wann ein werkzeug dar?
Es gibt noch eine dritte Kategorie: das stumpfe Messe/Schwert als Sport- und Trainingsgerät.
hobbes_s
29-02-2008, 17:39
wenn das steakmesser unter 12cm sich in einem originalen verpackungskarton befindet, darfst du es mit dir rumschleppen, wo du willst...
Wenn es unter 12 cm ist, darfst du es dir auch in die Hose stecken :) Ich rede ja auch über ein großes Steakmesser über 12 cm. In diesem Fall gilt: der Gesetzesentwurf sieht das erlaubnisfreie Führen zum Zwecke des Transports nur vor, wenn in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. Ein Verpackungskarton ist aber bestenfalls geschlossen. Die rechtliche Bedeutung von verschlossen ist nämlich, daß ein Zugriff durch Nichtberechtigte durch eine Schließvorrichtung verhindert wird.
panzerknacker
29-02-2008, 17:44
Ihr könnt Euch noch länger die Köpfe heißreden, nützt aber nix.
Da ist ´n Gesetz, sofern es ohne Nachbesserungen rechtskräftig wird,
wird es diverse Ausführungsbestimmungen und Urteile geben, also
in ca. einem Jahr werdet Ihr genau wissen was Ihr dürft oder nicht.
Denke ´mal das ist extra so schwammig formuliert worden, damit
der Staat vollen Zugriff hat, (ist ja alles Auslegungssache) aber die
Lobbyistenkumpels mit ´ner eigenen Jagd nicht auf ihren Jagdnicker
verzichten müssen, die laden einen ja sonst nicht mehr ein und
Parteispenden sind ja auch wichtig.......
Jo bin Zyniker, weiß ich.
F.
Horstianna
dieser Fred ist lustich und reizt zur Albernheit. :)
Ich sehe Zeiten kommen, wo man Steak- und Brotmesser nur noch zusammen mit einem Panzerschrank käuflich erwerben kann, oder aber man muss vorher einen Antrag beim örtlichen Ordnungsamt bewilligt und ein Erlaubnisschreiben ausgestellt bekommen, bevor man zum Einkaufen von Küchenmessern gehen kann.
Der örtliche Messerschleifer wird ganztägig eine extra Streifenpolizisten-Einheit abgestellt bekommen, die dort täglich dutzende alte Omas erfassen kann, die es wagten ihre größeren Haushaltsmesser ohne Safe hinzutragen.
Brieftaschen- und Handyräuber werden des Nachts mit vorgehaltenen Papierscheren, Salatgabeln, Brieföffnern oder angeschliffenen Tortenhebern auf ihre ahnungslosen Opfer lauern.
Wer dagegen spätabends mit vollem Besteck zur großen Grillparty mit Weibern, Kartoffeln, Suff, Tanz, Fleisch und abschließender Messerstecherei spaziert, darf dies weiterhin tun, ist ja ein allgemein anerkannter Zweck. Du kannst den Leuten ja nicht das Besteck zum Grillen verbieten.
A.M.
http://www.spyderco.com/pix/products/large/FB11_L.jpg
hab ich - schönes Messer :)
Und mit sicherheit erlaubt - <12cm und total freundlich. :D
hab ich - schönes Messer :)
Und mit sicherheit erlaubt - <12cm und total freundlich. :D
jau... fangen wir wirklich noch an, zwischen guten messern und schlechten messern zu unterscheiden...
in den USA unterscheidet man ja auch zwischen guten gewehren und bösen gewehren...
so sieht z.b. ein gutes aus:
Hello Kitty AR-15 - evil black rifle meets cute and cuddly (http://blog.riflegear.com/archive/2007/12/26/hello-kitty-ar-15---evil-black-rifle-meets-cute-and.aspx)
hab ich - schönes Messer :)
Und mit sicherheit erlaubt - <12cm und total freundlich. :DHosianna
wobei... dieses angriffsbereite Schalentier, das mein entzündetes Auge da auf dem Messergriff erkennt... das verheißt nichts Gutes... wenn du selber auch so schurkenhaft aussiehst, würdeste damit bei mir nicht durchkommen... außer gegen eine Stange Zigaretten vielleicht...
A.M.
was ist an einer plattgetretenen Spinne angriffslustig?
Trinculo
29-02-2008, 23:09
Sieht aus wie 'ne Zecke ... Gefahr durch FSME oder Lyme-Borreliose :D
jau... fangen wir wirklich noch an, zwischen guten messern und schlechten messern zu unterscheiden...
Hello Kitty AR-15 - evil black rifle meets cute and cuddly (http://blog.riflegear.com/archive/2007/12/26/hello-kitty-ar-15---evil-black-rifle-meets-cute-and.aspx)
Genau genommen unterscheiden wir zwischen gefährlich und ???ichen Messern. Jedenfalls der Tagesspiegel:
"Täuschend echt aussehende Waffenattrappen und gefährliche Messer müssen künftig in der Schublade bleiben."
Pseudo-Pistolen und Einhandmesser werden verboten - Politik - Berliner Zeitung (http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/727833.html)
hobbes_s
01-03-2008, 03:22
@ Panzerknacker
Sehr richtig... mein Reden.
@ 17x17
Erlaubt sicherlich... ob du es auch führen darfst, ist eine andere Frage. Wie gesagt, du mußt mir ja nicht glauben... aber was ich dazu geschrieben habe, ist zumindest eine mögliche und vor allem begründete Auslegung des Gesetzes, und ich kenne mehr als einen Fall, in dem sich Sachbearbeiter in anderer Sache ähnlich restriktiven WaffG-Auslegungen angeschlossen haben.
Man muß dabei bedenken, daß der Vollzug des WaffG bundesweit je nach Behörde und Bundesland tw. deutlich variiert. Es gibt Behörden, in denen relativ bürgerfreundlich und liberal gearbeitet wird (interessanterweise vor allem in Bayern) und solche, in denen legale Waffenbesitzer prinzipiell mit allen durchsetzbaren Mitteln getriezt und schikaniert werden (Berlin und etliche Behörden in NRW).
Und wie wir alle wissen haben Zeitungen i.d.R. keine Ahnung und Politiker noch viel weniger. Unsere Politiker glänzen durch totale Ahnungslosigkeit, Verblödung und der völligen Ignoranz gegenüber des Bürgers und dessen Rechten - dies führt zu so einem Gesetz. Es soll ja Deutsche Politiker geben, die am liebsten das Grundgesetz und die Verfassung abschaffen würden.
:weirdface
oliverk71
02-03-2008, 00:22
Und wie wir alle wissen haben Zeitungen i.d.R. keine Ahnung und Politiker noch viel weniger. Unsere Politiker glänzen durch totale Ahnungslosigkeit, Verblödung und der völligen Ignoranz gegenüber des Bürgers und dessen Rechten - dies führt zu so einem Gesetz. Es soll ja Deutsche Politiker geben, die am liebsten das Grundgesetz und die Verfassung abschaffen würden.So ist es! Wir werden von vollkommenen Deppen regiert. Kein Wunder, dass es in D immer weiter bergab geht. Aber so lassen sich natürlich so tolle Maßnahmen wie bundesweite, flächendeckende Videoüberwachung einführen. In ein paar Jahren kann man wohl nicht mehr gegen einen Baum im finstersten wald strullern ohne eine Anzeige zu kriegen.
enraged_Clown
02-03-2008, 00:28
So ist es! Wir werden von vollkommenen Deppen regiert. Kein Wunder, dass es in D immer weiter bergab geht. Aber so lassen sich natürlich so tolle Maßnahmen wie bundesweite, flächendeckende Videoüberwachung einführen. In ein paar Jahren kann man wohl nicht mehr gegen einen Baum im finstersten wald strullern ohne eine Anzeige zu kriegen.
aber bedenke...alles im sinne unserer sicherheit!!!
man kann sich halt ned mit allem auskennen.... und wenn die berater dann noch deppen sind...http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/c085.gif
naja jammern bringts ned
oliverk71
02-03-2008, 00:49
man kann sich halt ned mit allem auskennen.... und wenn die berater dann noch deppen sind...http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/c085.gif
naja jammern bringts ned
Leider wahr. Man kann nix machen. Wählen gehen bringt es wohl auch nicht, denn was sollte man da wählen? Wahlkampfthema wird sowieso wieder irgendein Mist, um den die sich sonst nicht gekümmert haben und auch künftig nicht machen werden: Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen etc pp. Immer nur diese Hohlbratzenlaberei. Da spar ich mir den Gang zur Urne wohl, mal sehen. Es gibt jedenfalls einige Parteien, die ich mit Sicherheit (zu unserer Sicherheit) :D nicht mehr wählen werde. Dass das ganze Sozi- und Umweltgelaber sowieso nur Verarsche ist merken leider nur die wenigsten. Schaut mal nach Budapest, da ist letztes oder vorletztes Jahr durch Zufall rausgekommen, dass die Wähler von den Wahlgewinnern (ich mein es waren Sozialdemokraten) nur verarscht wurden. Ein paar Aufstände und jetzt ist wieder alles beim alten. Kannste machen nix.
Gao Loong
02-03-2008, 18:58
Naja ich find des auch ned so gut, aber des hat auch ne gute Seite...wenn man Kampfsport macht, braucht man nicht unbedingt Waffen bei sich zu haben!!!
Wenn es Stress gibt, immer cool:cool: bleiben.....Zur Not hat man ja noch seinen Körper^^
enraged_Clown
02-03-2008, 19:11
Naja ich find des auch ned so gut, aber des hat auch ne gute Seite...wenn man Kampfsport macht, braucht man nicht unbedingt Waffen bei sich zu haben!!!
Wenn es Stress gibt, immer cool:cool: bleiben.....Zur Not hat man ja noch seinen Körper^^
genau, kampfsport sollte verboten werden, ist ja die gefährlichste aller waffen. :rolleyes:
@ 17x17
Erlaubt sicherlich... ob du es auch führen darfst, ist eine andere Frage. Wie gesagt, du mußt mir ja nicht glauben... aber was ich dazu geschrieben habe, ist zumindest eine mögliche und vor allem begründete Auslegung des Gesetzes, und ich kenne mehr als einen Fall, in dem sich Sachbearbeiter in anderer Sache ähnlich restriktiven WaffG-Auslegungen angeschlossen haben.
Tja, dann darf ich die Rechtsschutzversicherung halt nicht länger aufschieben. ;)
Im Ernst, auch wenn ich gelesen habe, dass es als Ordnungswidrikkeit eigentlich nicht vor einen Richter kommen würde - nach den Vorgaben des Gesetzes ist das Führen des Messers erlaubt - also müsste die Definition eigentlich vor Gericht entschieden werden.
Das Gesetz ist ganz großer Mist und sollte durch möglichst viele Urteile ausgehöhlt werden - da wäre ich gerne dabei.
Eine weitere Verschärfung dieses Gesetzes ist in meinen Augen nicht hinnehmbar - und will man sie verhindern, muss man jetzt anfangen - nicht erst nach der nächsten Vorlage zur Änderung.:mad:
also ich hab da mal ne rein theoretische frage:
ich bin gerade dabei offiziell in einen Indianerstamm aufgenommen zu werden und auch deren Religion anzunehmen. In dem Stamm ist es aus Religioesen Gruenden Gang und Gaebe eine AXE-PIPE (Tomahawk mit FRiedenspfeife) immer mit sich zu fuehren.
Kann ich auf D-Land besuchen den mitrumschleppen und auf meine Religion verweisen? Weil Religionsfreiheit!:confused:
enraged_Clown
03-03-2008, 06:42
also ich hab da mal ne rein theoretische frage:
ich bin gerade dabei offiziell in einen Indianerstamm aufgenommen zu werden und auch deren Religion anzunehmen. In dem Stamm ist es aus Religioesen Gruenden Gang und Gaebe eine AXE-PIPE (Tomahawk mit FRiedenspfeife) immer mit sich zu fuehren.
Kann ich auf D-Land besuchen den mitrumschleppen und auf meine Religion verweisen? Weil Religionsfreiheit!:confused:
ich denke, die religion muss hier anerkannt sein. sonst gründe ich meine eigene religion und muss aus selbstfindungszwecken auch immer ein messer mit min. 40cm klingenlänge tragen.
ich denke, die religion muss hier anerkannt sein.
Muß sie nicht. Dann wäre es nämlich keine Religionsfreiheit mehr.
Kann ich auf D-Land besuchen den mitrumschleppen und auf meine Religion verweisen? Weil Religionsfreiheit!
Das Gutachten vom Medizinmann gilt das Waffenschein. Aber immer dabei haben. :D
Perrito loco
03-03-2008, 10:22
also ich hab da mal ne rein theoretische frage:
ich bin gerade dabei offiziell in einen Indianerstamm aufgenommen zu werden und auch deren Religion anzunehmen. In dem Stamm ist es aus Religioesen Gruenden Gang und Gaebe eine AXE-PIPE (Tomahawk mit FRiedenspfeife) immer mit sich zu fuehren.
Kann ich auf D-Land besuchen den mitrumschleppen und auf meine Religion verweisen? Weil Religionsfreiheit!:confused:
Ganz bestimmt werden dir auch schon die US-Behörden damit den Zutritt in den Flughafen und selbstverständlich die Mitnahme im Handgepäck gestatten. Musst halt nur sagen, dass du Indianer bist. Mit denen sind die Amis schon immer sehr rücksichtsvoll umgegangen.
Mmm, wenn ich s mir genau überlege muss man einem Gotteskrieger auch das führen von Sprengstoff aus religiösen Gründen erlauben....;)
Grüße
himura_kenshin
03-03-2008, 10:57
Ganz bestimmt werden dir auch schon die US-Behörden damit den Zutritt in den Flughafen und selbstverständlich die Mitnahme im Handgepäck gestatten. Musst halt nur sagen, dass du Indianer bist. Mit denen sind die Amis schon immer sehr rücksichtsvoll umgegangen.
Ich glaube, dass elbst in den USA sich einiges in den letzten 100 Jahren verändert hat.
Außerdem darf man Waffen doch im Koffer mit nehmen im Flugzeug, nur nicht im Handgepäck (außer Taschenmesser mit einer Klingenlänge von max. 6cm, die sind im Handgepäck wieder erlaubt :D).
kampftroll
03-03-2008, 12:21
ich denke, die religion muss hier anerkannt sein. sonst gründe ich meine eigene religion und muss aus selbstfindungszwecken auch immer ein messer mit min. 40cm klingenlänge tragen.
es gibt wohl so eine kneipe die sich selbst als kirche wiedereröffnet hat, und damit das rauchverbot umgehen will *G*
es wäre einen versuch wert hehe
himura_kenshin
03-03-2008, 13:12
es gibt wohl so eine kneipe die sich selbst als kirche wiedereröffnet hat, und damit das rauchverbot umgehen will *G*
es wäre einen versuch wert hehe
Keine Kirche. Diese Kneipe in England ist die offizielle Botschaft eines "Idioten"-Staates irgendwo in der Karibik :D
Übrigens waren alle Parteien dafür, also SPD, CDU, die Grünen, die Linken! Nur die FDP war dagegen! Mir käme sonst NIE in den Sinn die FDP zu wählen, aber jetzt ist es soweit!
geil! :rofl:
hobbes_s
03-03-2008, 14:17
Im Ernst, auch wenn ich gelesen habe, dass es als Ordnungswidrikkeit eigentlich nicht vor einen Richter kommen würde - nach den Vorgaben des Gesetzes ist das Führen des Messers erlaubt - also müsste die Definition eigentlich vor Gericht entschieden werden.
Mußt halt den Bußgeldbescheid nicht bezahlen, sondern die Sache vor den Bußgeldrichter bringen.
ich denke, die religion muss hier anerkannt sein. sonst gründe ich meine eigene religion und muss aus selbstfindungszwecken auch immer ein messer mit min. 40cm klingenlänge tragen.
:D Es kann nur einen geben!
Keine Kirche. Diese Kneipe in England ist die offizielle Botschaft eines "Idioten"-Staates irgendwo in der Karibik :D
Doch, eine Kirche.
h**p://donfarrago.blogspot.com/2008/01/rauchverbot-kirche-statt-kneipe-in.html
:rolleyes:
ich denke, die religion muss hier anerkannt sein. sonst gründe ich meine eigene religion und muss aus selbstfindungszwecken auch immer ein messer mit min. 40cm klingenlänge tragen.
für diesen Schritt könnte ich mich direkt erwärmen.
Und das meine ich ganz im Ernst, denn immerhin wäre dies eine Möglichkeit noch einmal auf eine andere Art Pressearbeit gegen das Verbot von Messern zu machen.
Ich denke da an eine Religion die Gott zu gefallen vor allem die Nutzung von Werkzeugen verlangt. Alle Arten von Werkzeugen - auch die bösen.
:D Es kann nur einen geben!
Doch, eine Kirche.
h**p://donfarrago.blogspot.com/2008/01/rauchverbot-kirche-statt-kneipe-in.html
:rolleyes:
Auch in Schleswig-Holstein (http://www.yigg.de/820563) steht das zur Debatte.
***Edit - ist der gleiche :( ****
himura_kenshin
03-03-2008, 16:29
Doch, eine Kirche.
h**p://donfarrago.blogspot.com/2008/01/rauchverbot-kirche-statt-kneipe-in.html
:rolleyes:
Wie meinen 2 verschiedene Leute. Deiner ist in Schleswig-Holstein, meiner irgendwo in England :cool:
enraged_Clown
03-03-2008, 16:45
für diesen Schritt könnte ich mich direkt erwärmen.
Und das meine ich ganz im Ernst, denn immerhin wäre dies eine Möglichkeit noch einmal auf eine andere Art Pressearbeit gegen das Verbot von Messern zu machen.
Ich denke da an eine Religion die Gott zu gefallen vor allem die Nutzung von Werkzeugen verlangt. Alle Arten von Werkzeugen - auch die bösen.
schliesslich war jesus ja zimmermann, da liegt der bezug zu den werkzeugen ja nahe.
Lars´n Roll
03-03-2008, 16:50
An die Religionsstifter in spe: Vergesst es.
Ich hab probiert mich auf die gleiche Art und Weise vor dem Mathe Unterricht zu drücken. Hat nicht geklappt. :(
In den USA ist man da schon weiter; da ist man drauf und dran die Biologie aus reliösen Gründen zu umschiffen... :D
In den USA ist man da schon weiter; da ist man drauf und dran die Biologie aus reliösen Gründen zu umschiffen... :D
Schöpfungsgeschichte statt Evolutionstheorie..?:)
Lars´n Roll
03-03-2008, 17:02
Bingo. :)
Concept-Arnis
03-03-2008, 17:20
also ich hab da mal ne rein theoretische frage:
ich bin gerade dabei offiziell in einen Indianerstamm aufgenommen zu werden und auch deren Religion anzunehmen. In dem Stamm ist es aus Religioesen Gruenden Gang und Gaebe eine AXE-PIPE (Tomahawk mit FRiedenspfeife) immer mit sich zu fuehren.
Kann ich auf D-Land besuchen den mitrumschleppen und auf meine Religion verweisen? Weil Religionsfreiheit!:confused:Du wirst lachen: Das müssen die Sikh tatsächlich!
Sikhs, die sich für die Bruderschaft Khalsa haben initiieren lassen (siehe auch Geschichte), tragen die fünf Kakars. Diese umfassen: Kes (ungeschnittenes und gepflegtes Haar: Abgrenzung von asketischen Traditionen, Respektsbekundung für die Schöpfung), Kangha (Holzkamm: für die Haarpflege), Kirpan (kleiner Dolch: ursprünglich ein Schwert zur Selbstverteidigung; Sinn für Selbstachtung, Gnade und Gerechtigkeit), Karra (eiserner Armreif: ursprünglich zum Schutz gegen Schwerthiebe) und Kachera (eine kurze Hose/Kniehose) ,als Zeichen ihrer sexuellen Enthaltsamkeit.
Quelle: Sikhismus - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Sikhismus)
Nur aus Interesse:
Welcher Indianerstamm ist denn das und welche Regliion haben die?
Und was bitte ist LEO DT und APSCS ?
Du wirst lachen: Das müssen die Sikh tatsächlich!
Sikhs, die sich für die Bruderschaft Khalsa haben initiieren lassen (siehe auch Geschichte), tragen die fünf Kakars. Diese umfassen: Kes (ungeschnittenes und gepflegtes Haar: Abgrenzung von asketischen Traditionen, Respektsbekundung für die Schöpfung), Kangha (Holzkamm: für die Haarpflege), Kirpan (kleiner Dolch: ursprünglich ein Schwert zur Selbstverteidigung; Sinn für Selbstachtung, Gnade und Gerechtigkeit), Karra (eiserner Armreif: ursprünglich zum Schutz gegen Schwerthiebe) und Kachera (eine kurze Hose/Kniehose) ,als Zeichen ihrer sexuellen Enthaltsamkeit.
Quelle: Sikhismus - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Sikhismus)
Nur aus Interesse:
Welcher Indianerstamm ist denn das und welche Regliion haben die?
Und was bitte ist LEO DT und APSCS ?
handelt sich um einen Tribe der Cheyenne-Arapahoe-Caddo Nation, dabei genauer um eine Warrior-Gruppe in dem solchen. Hat Verbindungen mit den "Dog-Soldiers", das sind die welche am Little Big Horn mit den Sioux Custer alle gemacht ham. na du weisst schon, manitu und great spirit etc!
LEO DT - law enforcement officer defensive tactics
APSCS - american prison survival combat system
Als „Religionsparodie“ oder „Spaßreligion“ werden satirische Aktionen bezeichnet, die sich durch Inhalt und Struktur ähnlich wie Religionen präsentieren.
Diese Aktionen sind als Protest gegen den Einfluss von Religionen auf die Gesellschaft, Wissenschaft und auf Staatsangelegenheiten konzipiert. Besonders häufig treten sie in den USA auf.
Religionsparodie - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Spa%C3%9Freligion)
Eine denkbare Aktion gegen das zu erwartende verbot aller „Einhandmesser“ und „feststehender Messer >12cm Klingenlänge“ ab dem 1.4.2008 könnte sich (am beriets geposteten) Beispiel eines Kneipenwirtes in Schleswig-Holstein orientieren.
Don Farrago: Rauchverbot: Kirche statt Kneipe in Kappeln (http://donfarrago.blogspot.com/2008/01/rauchverbot-kirche-statt-kneipe-in.html)
Der gute Mann möchte aus seiner Kneipe eine Kirche machen - ich möchte eine Religion stiften. :)
Ich möchte es mal kurz umreißen:
Glaubenssätze:
„Gott hat uns Daumen gegeben um uns von den Tieren zu unterscheiden“
„Gott muss das Messer auch manchmal sehen können“
- eine Auswahl der 10 Gebote sollte im Folgenden nicht fehlen
Täglich zu verrichtender Glaubensakt:
Das Öffnen eines Einhandmessers (da besondere Beanspruchung des Daumens) unter freiem Himmel, jeweils zu einem individuellen Zeitpunkt der Erleuchtung, die häufig mit der Verrichtung von Tätigkeiten einhergeht, die ein Messer erforderlich machen.
Regelmäßig zu verrichtender Glaubensakt:
ein für Gott sichtbares Messer (Klingenlänge >12cm) muss unter freiem Himmel im öffentlichen Raum gezogen werden - andere Menschen dürfen, müssen aber nicht zugegen sein
Ziel der Religion:
Gott für sein vielseitigstes Werkzeug von allen zu danken und den Daumen zu preisen.
hoscha’ na!!!
Du hast die ἀπόκρυφος-Schriften Entdeckt!!!
Die Apokryphen sind soeben um wahre Worte bereichert worden!!!
Ich wäre dabei!!! :D
Concept-Arnis
04-03-2008, 15:18
handelt sich um einen Tribe der Cheyenne-Arapahoe-Caddo Nation, dabei genauer um eine Warrior-Gruppe in dem solchen. Hat Verbindungen mit den "Dog-Soldiers", das sind die welche am Little Big Horn mit den Sioux Custer alle gemacht ham. na du weisst schon, manitu und great spirit etc!
LEO DT - law enforcement officer defensive tactics
APSCS - american prison survival combat system
Heftig! Wie kommt man dazu? Bist Du Ami?
Und dieses leodingsda: gibts das wirklich?
ABS kenne ich nur vom Auto! ;)
hobbes_s
04-03-2008, 15:32
Preiset den Herrn und vernichtet seine Feinde ;)
Ich hätte da noch ein paar weitere Vorschläge für Glaubenssätze...
"Wer sich außer Reichweite seiner Klinge begibt, versündigt sich wider den Schöpfer"
"Jeder Gläubige sollte zu seinen Lebzeiten eine Wallfahrt nach Solingen nebst Erwerb von heiligen Gegenständen und Devotionalien unternehmen."
:D
Gut ich sammle mal die Glaubenssätze:
Übrigens finde ich das Wort "Schöpfer" auch besser
Glaubenssätze:
„Der Schöpfer hat uns Daumen gegeben um uns von den Tieren zu unterscheiden“
„Der Schöpfer muss das Messer auch manchmal sehen können“
"Wer sich außer Reichweite seiner Klinge begibt, versündigt sich wider den Schöpfer"
"Jeder Gläubige sollte zu seinen Lebzeiten eine Wallfahrt nach Solingen nebst Erwerb von heiligen Gegenständen und Devotionalien unternehmen."
Ich meine das schon ziemlich ernst - also verspottet nicht meine Religion, die da heißt: ?????:confused: Wie heißt sie denn?.............. Als erstes muss ein Name her!!
wie wäre es mit "Der schneidende Konvent?" Konvent - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Konvent)
Ich meine das schon ziemlich ernst - also verspottet nicht meine Religion, die da heißt: ?????:confused: Wie heißt sie denn?.............. Als erstes muss ein Name her!!
wie wäre es mit "Der schneidende Konvent?" Konvent - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Konvent)
„Konvent des Daumens“ klingt niedlicher. Wenn man den Fehler macht einen harten oder fremdklingenden Namen wie etwa *********** zu wählen, macht es das Ganze nur schwerer. :)
„Konvent des Daumens“ klingt niedlicher. Wenn man den Fehler macht einen harten oder fremdklingenden Namen wie etwa *********** zu wählen, macht es das Ganze nur schwerer. :)
Die "Solinger Spatzen" vielleicht?:D
"Solinger Kreuzritter", "die Prister mit dem Messer", "Der Mönch mit der Peische", "Solinger Glaubensbrüder und Schwestern", "Der Orden mit dem Silber-Daumen", "Folderträgertum"
hobbes_s
04-03-2008, 17:22
Die Kongregation der apfelschälenden Heiligen des Schleifsteins :D
Concept-Arnis
04-03-2008, 17:36
Die Tapfersten sind
der Tapferen von Israel
an seinen Seiten,
klirrend von Eisen, kriegserfahren,
sechzig an der Zahl.
Ein jeder trägt
sein Schwert an der Hüfte,
des Unheils gewärtig,
das im Dunkel lauert.
Aus dem Hohelied Salomons
Die Tapfersten sind
der Tapferen von Israel
an seinen Seiten,
klirrend von Eisen, kriegserfahren,
sechzig an der Zahl.
Ein jeder trägt
sein Schwert an der Hüfte,
des Unheils gewärtig,
das im Dunkel lauert.
Aus dem Hohelied Salomons
Hm, damit hätten wir leider eine quellengebundene Limitierung für die Zahl der Jünger unserer unglaublich populären „Religion“.
Mal ein kleiner Dämpfer:
Aus welchem Grund dürfen Mormonen in Deutschland nicht x Frauen haben, und die Muslime keine Tiere schächten? Doch keine freie Ausübung der Religion möglich?:(
Mal ein kleiner Dämpfer:
Aus welchem Grund dürfen Mormonen in Deutschland nicht x Frauen haben, und die Muslime keine Tiere schächten? Doch keine freie Ausübung der Religion möglich?:(
Bei Muslimen die ihre Eheschließung mit mehreren Frauen in einem anderen Land durchgeführt haben wird es toleriert. So hab ich es mir sagen lassen. Vielleicht müssen wir das Aufnahmezeremoniell in Österreich durchführen. Da sind daumenfreundliche Messer ja noch erlaubt. :)
Ich denke, dass auch die Gewichtung des Gesetzes, bzw. dessen Strafmaß einen Ausschlag gibt - bigamie und Tierquälerei werden imho nicht nur mit busgeldern bestraft.
Vielleicht gibt es noch hoffnung.
Nachtrag:
Ich sehe gerade, dass Schächten gar nicht verboten ist:Schächten - Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%A4chten#Rechtslage)
Kann es sein, dass man min. 1 Millionen Euro und 30 Jahre Existenz vorweisen muss um seine Religion rechtlich annerkannt zu bekommen?
Ließt sich hier (http://www.abendblatt.de/daten/2008/01/16/837478.html) so:
Und da Kriterien wie eine Million Euro im Säckel und 30 Jahre Existenz nicht vorzuweisen sind, kann Ulrich getrost davon ausgehen, dass die Kieler Staatskanzlei dieses Ansinnen Bruckners abschlägig bescheiden wird.
Hm, wir müssten nur die Askese und den Analphabetismus in unsere Grundsätze aufnehmen. :)
Ich müsste mal den Theologiedozenten fragen, von solchen Dingen wurde beim Thema Sekten und kleinere Religionsgemeinschaften nichts gesagt. (könnte aber noch dauern bis zum Semesterbeginn)
kommen wir noch einmal auf Religionen zurück bei denen das Tragen von Messer, Dolch, etc. einen zentralen Bestandteil der Riten einnimmt - gibt es da außer dne genannten noch weitere?
Der indianerstamm wird mich nicht online aufnehmen, und das enthaltsame der Sikh stört mich ein kleines bisschen. ;)
Nachtrag:
Kirchen und andere Religionsgemeinschaften sind............tataaa:Staatsferne Körperschaften öffentlichen Rechts
Eine Ausnahme bilden die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die kraft Verfassung nicht-staatliche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Begründet wurde dieser Sonderstatus im sogenannten Weimarer Kirchenkompromiss, den das Grundgesetz als Verfassungsrecht übernommen hat. Das Parlament verzichtete in der Verfassung von 1919 auf eine Trennung von Staat und Kirche nach französischem Vorbild (Laizismus). Statt dessen wurde religiösen Gemeinschaften unter gewissen Voraussetzungen der Körperschaftsstatus zugebilligt. Dieser Status war und ist für alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften geöffnet. In Artikel 137 Absatz 5 der Weimarer Verfassung heißt es: "Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.
Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%C3%B6ffentlichen_Rechts)
Die Gewähr der Dauer macht mir ein bisschen Kopfzerbrechen :(
Selbst die Zeugen Jahovas haben es bislang wohl noch nicht geschafft, wie dieser Forenbeitrag (http://www.wer-weiss-was.de/theme74/article529853.html) vermuten lässt
Selbst die Zeugen Jahovas haben es bislang wohl noch nicht geschafft, wie dieser Forenbeitrag (http://www.wer-weiss-was.de/theme74/article529853.html) vermuten lässt
Jap, das stimmt. Auch dem Islam gelingt es aufgrund vielschichtiger Aspekte im Moment nicht (Fehlendes Zentralorgan/Ansprechpartner, fehlende Mitgliederlisten usw.).
Dieser Schritt dürfte uns am schwersten fallen, ist glaube ich aber nicht wirklich nötig.
hobbes_s
04-03-2008, 22:02
Hm, wir müssten nur die Askese und den Analphabetismus in unsere Grundsätze aufnehmen.
Askese? Bist du wahnsinnig? Am besten fängst du gleich auch noch mit Keuschheit, Barmherzigkeit und ähnlichem Kokolores an. Nimm das sofort zurück, sonst haben wir schon Glaubensstreitigkeiten, bevor wir überhaupt einen Namen für unsere großartige Konfession gefunden haben :D
Ich finde eher, wir sollten dem Themenkomplex der "Maßlosigkeit" ordentlich Aufmerksamkeit zukommen lassen. Vermutlich ist das Ding im Christentum eh durch ein bloßes Versehen von der Tugendenliste runter zu den Todsünden gerutscht. Echte, ambitionierte Maßlosigkeit verlangt hartes Training, Durchhaltevermögen und eine sehr stabile Physis ;)
Waaaahhhhhhh... sssssssss ist denn hier los ???? :confused:
Mal bitte beim Thema bleiben !!!
Gruß Micha
Nimm das sofort zurück, sonst haben wir schon Glaubensstreitigkeiten, bevor wir überhaupt einen Namen für unsere großartige Konfession gefunden haben :D
Ok, :o auch in Anbetracht von JuMiBas panischem Einwand. :ups:
Heftig! Wie kommt man dazu? Bist Du Ami?
Und dieses leodingsda: gibts das wirklich?
ABS kenne ich nur vom Auto! ;)
noe, ich noch nicht, aber meine Grosse ist!:D
leo dt? aber selbstverfreilich gibbet das!
APSCS - das ist fast sowas wie RIEB, fast! naeheres kann , darf, und will ich nicht weitergeben, weil TOP SECRET - CONFIDENTIAL - EYES ONLY
Preiset den Herrn und vernichtet seine Feinde ;)
Ich hätte da noch ein paar weitere Vorschläge für Glaubenssätze...
"Wer sich außer Reichweite seiner Klinge begibt, versündigt sich wider den Schöpfer"
"Jeder Gläubige sollte zu seinen Lebzeiten eine Wallfahrt nach Solingen nebst Erwerb von heiligen Gegenständen und Devotionalien unternehmen."
:D
dem kann ich mich nur voll anschliessen!!!!:verbeug:
Mal bitte beim Thema bleiben !!!
Gruß Micha
In gewisser Weise bewegen wir uns sehr nah am Thema - immerhin sind wir sehr engagiert einen Weg zu finden, der das neue, verschärfte Waffenrecht umgeht.:D
Leider muss ich aber mitteilen, dass ich mit der Kirche des heiligen Spaghettimonsters Kontakt aufgenommen haben und mir mitgeteilt wurde: "um es mit wenigen Worten zu sagen: vergessen Sie's… Ich habe selber lange nach Möglichkeiten gesucht.........."
In Deutschland kann man wohl keine Kirche als Körperschaft anmelden, sondern wird ernannt.:o
Noch einmal an Jumiba:
Religionsfreiheit ist doch ein interessanter Aspekt des neuen Gesetzes, oder?
Immerhn haber wir ein Boardmitglied (Stg G) der zukünftig vielleicht durch dieses Gesetz innerhalb seiner Religionsausübung eingeschränkt wird, oder eben auch nicht.
In gewisser Weise bewegen wir uns sehr nah am Thema - immerhin sind wir sehr engagiert einen Weg zu finden, der das neue, verschärfte Waffenrecht umgeht.:D
Leider muss ich aber mitteilen, dass ich mit der Kirche des heiligen Spaghettimonsters Kontakt aufgenommen haben und mir mitgeteilt wurde: "um es mit wenigen Worten zu sagen: vergessen Sie's… Ich habe selber lange nach Möglichkeiten gesucht.........."
In Deutschland kann man wohl keine Kirche als Körperschaft anmelden, sondern wird ernannt.:o
Noch einmal an Jumiba:
Religionsfreiheit ist doch ein interessanter Aspekt des neuen Gesetzes, oder?
Immerhn haber wir ein Boardmitglied (Stg G) der zukünftig vielleicht durch dieses Gesetz innerhalb seiner Religionsausübung eingeschränkt wird, oder eben auch nicht.
sollte das der fall sein, dann muss ich eben das Kriegsbeil ausgraben! harharhar
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