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Vollständige Version anzeigen : Travel Wrench in Bezug auf Legalität



Psychodad
28-06-2008, 19:31
Hi,

fällt der Travel Wrench (= Impact Kerambit) mit dem neuen Waffg. unter die Kategorie "Waffe" mit den sich daraus Einschränkungen oder wie schaut das aus?
Bitte um Aufklärung! :)

Wolverine
28-06-2008, 19:48
M.E.: ja, denn folgende Beschreibung trifft zu:
"Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),"

Quelle (http://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl1Ab1u2)

Gruß
Wolverine

Schnueffler
28-06-2008, 20:38
Wie sieht das Ding denn aus?
@ Wolverine:
Wie würdest du denn das ganze Spiel denn bzgl. eines Kobutan sehen?
MfG
Markus

Psychodad
28-06-2008, 21:05
Impact Kerambit / Travel Wrench (http://www.botachtactical.com/kelwordtlimk1.html)

Die Plastikdinger sind das... habe das mal bei nem' Kumpel gesehen und fands recht nett!
Ich habe aber auch mal in einem Thread gelesen, dass das BKA 2005 die Waffencharakteristik verneint hat, den Nachweis dazu finde ich jedoch nicht.

OliverJ
28-06-2008, 21:18
Man könnte jetzt sagen, dass es ein Schraubschlüssel für die Reise ist und damit garkeine Waffe, also nicht dazu bestimmt Schaden zu verursachen.

außerdem, wenn der Kobutan nicht unter diese Kategorie fällt warum dann das Ding?

Gruß
Oliver

Schnueffler
28-06-2008, 21:30
Die Waffeneigenschaft wurde einem bestimmten Kobutan ja erst im März abgesprochen.
Aber nach der Novellierung des WaffG und dem daraus resultierenden Trageverbot der Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen, könnte es auch darunter fallen.
Und hier gehen die Meinungen der verschiedenen Waffensachbearbeiter WEIT auseinander.
MfG
Markus

Qwerty
28-06-2008, 23:21
Der Gesetzestext ist auch echt schwammig formuliert..
Feststellbare Einhandmesser sind laut gesetzgeber dazu bestimmt durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.
Allerdings darfst du sie tragen wenn du einen Grund hast, Camping zum beispiel..
Schlussendlich entscheidet die Willkür der Polizei, wenn sie abends Jugendliche kontrollieren werden die schlechte Karten haben so ein Messer zu behalten. Vermutlich auch wenn sie Campen gehen wollen.

Nunchakus dienen angeblich dem Zweck Menschen zu würgen, aber ich bin der Meinung dass, wenn ich 2 Hölzer mit einer Schnur verbinde, nur ich weiß welchem Zweck das Teil dann dienen soll..

Beim Kerambit ist deutlich zu erkennen das es als Schraubenschlüssel dienen kann, also vermutlich für normale Polizisten nicht als Waffe erkennbar.
Ich habe auf irgendeiner Seite gelesen das er zur Stabilisierung der Faust dient um Verletzungen vorzubeugen. Also weniger dazu Verletzungen beizubringen.
Wüsste also nicht warum er verboten sein sollte. Allerdings weiß ich nicht wie die Polizei entscheidet wenn sie wissen welchem Zweck das Ding dient.
Auch das ist wohl Situations und Polizistenabhängig...

Die Frage die mich viel mehr interressiert:
Gibt es Schraubenschlüssel die wirklich so aussehen?
Wenn nein, sollte man vielleicht mal einen bauen und ihn auch als Schraubenschlüssel für Radfahrer verkaufen. Damit wäre das Problem (wenn es denn eins ist) gelöst.

Fazit: In einem Land in dem alles gesetzlich geregelt zu sein scheint herrscht die Willkür.
Wenn nicht die exekutive dann die judikative.

OliverJ
28-06-2008, 23:28
Und hier gehen die Meinungen der verschiedenen Waffensachbearbeiter WEIT auseinander
jaja, um noch etwas Öl ins Feuer zu kippen: wo war nochmal der Unterschied zwischen dem http://www.donrearic.com/images/fistload14shuchu.jpg
und dem
http://www.metallkraft-maschinen.de/typo3temp/pics/4b998c8d33.jpg


btw. wäre ja nicht so,dass wir nicht allewissen wie diese Topics alle enden werden. ;)

schönen Sonntag wünsch ich
Oliver

Wolverine
28-06-2008, 23:52
@ Wolverine:
Wie würdest du denn das ganze Spiel denn bzgl. eines Kobutan sehen?
MfG
Markus

Nach dem Gesetzestext wäre ein Kobutan genaugenommen eigentlich auch eine Waffe.
Die Verbotseigenschaft wurde aber gem. Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf) verneint.

Gruß
Wolverine

Qwerty
29-06-2008, 00:07
btw. wäre ja nicht so,dass wir nicht allewissen wie diese Topics alle enden werden.

Bin neu hier aber lass mich mal raten:
Close oder Delete?


Nach dem Gesetzestext wäre ein Kobutan genaugenommen eigentlich auch eine Waffe.
Die Verbotseigenschaft wurde aber gem. Feststellungsbescheid (http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/pdf/fb_170_kubotan.pdf) verneint.

Gruß
Wolverine

hmm...

der Gegenstand muß als Waffe erkennbar sein?
Na dann brauchen wir uns ja wegen dem Travel Wrench keine Sorgen zu machen. ;)
Aber waren getarnte Waffen nicht generell verboten? Ach ich blick da einfach nicht mehr durch, dass besste wird sein ich geh mal mit meinen Waffen zu Polizei und guck mal welche sie mir wegnehmen :D

Wolverine
29-06-2008, 01:30
[...] der Gegenstand muß als Waffe erkennbar sein? [...]


Nein, sie muss als Waffe konzipiert sein.

Gruß
Wolverine

OliverJ
29-06-2008, 01:36
Bin neu hier aber lass mich mal raten:
Close oder Delete?
war nicht böse gemeint.
meist ists ein riesen Durcheinander :D

Psychodad
29-06-2008, 01:39
@ Wolverine

Ist es das dann?
Ich meine, ein Sechskantschraubschlüssel ist doch primär ein Werkzeug, keine Waffe... :)

Lars´n Roll
29-06-2008, 01:50
Das Ding wird als SV-Werkzeug beworben. Damit hat sich´s eigentlich schon und man muss gar nicht drüber diskutieren.

Aus welchem Grund man beim BKA die einen Sachen als erlaubt und andere Sachen als verboten einstuft... naja, Bürokratie halt, da darf man nich immer mit Logik rangehen, wenn man´s nachvollziehen will.

Qwerty
29-06-2008, 02:10
Nein, sie muss als Waffe konzipiert sein.

Gruß
Wolverine

habe mich dabei nur auf das pdf bezogen:

Nicht jeder Gegenstand, der grundsätzlich geeignet ist, durch Hieb, Stich oder Stoß Verletzungen hervorzurufen, ist gleichzeitig Hieb- und Stoßwaffe, vielmehr muss der Gegenstand seinem Wesen nach dazu bestimmt und von vornherein nach Gestaltung und Bedienung als Waffe im technischen Sinne erkennbar sein.

so ganz habe ich noch nicht verstanden was das heißt :gruebel:

Schnueffler
29-06-2008, 17:44
@ Wolverine:
Der Feststellungsbescheid war aber vor dem in Kraft treten des neuen WaffG.
Nun stellt sich die Frafge, ob er weiterhin gültigkeit hat, da er ja die Eigenschaft als NichtWaffe bescheinigt.

@ Qwerty:
Soll heißen: Ein Beilstiel ist ein hervorragender Gegenstand, mit dem man Verletzungen hervorrufen kann. Jedoch ist er eindeutig als Bestandteil eines Werkzeugs, nämlich dem Beil, konzipiert und somit keine Waffe.

MfG
Markus

Wolverine
30-06-2008, 21:46
Der Feststellungsbescheid war aber vor dem in Kraft treten des neuen WaffG.
Nun stellt sich die Frafge, ob er weiterhin gültigkeit hat, da er ja die Eigenschaft als NichtWaffe bescheinigt.


Warum sollte er nicht mehr gültig sein?
Es gilt immer noch das "alte" WaffG, es wurde nur in einigen Punkten erweitert.
Die rechtliche Grundlage für den Feststellungsbescheid,
Nr. 1.1 der Anlage zu § 1 Abs. 4 WaffG - Begriffbestimmungen- Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
und
Nr. 1.3.1 der Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG - Waffenliste- Abschnitt 1,
wurden nicht verändert.

Gruß
Wolverine

Psychodad
30-06-2008, 23:19
Das heißt, für den Wrench Kerambit gilt vermutlich dasselbe wie für den Kubotan? Also legal und uneingeschränkt mitführbar?