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1. Aufarbeitung
Die Corona-Maßnahmen, die seit März 2020 durch die Politik angeordnet worden sind, müssen durch die drei Staatsgewalten, die Bürgerinnen und Bürger, Medien und Wissenschaft sachlich, unabhängig und konstruktiv aufgearbeitet werden.
2. Schutz
Es muss verhindert werden, dass zentrale Prinzipien der Demokratie – wie die parlamentarische Gewaltenteilung und der Föderalismus – übergangen werden.
3. Verfassungskonforme Grundlagen
Nicht Landesregierungen dürfen per Verordnungen zu Grundrechts*einschränkungen ermächtigt sein, sondern das Parlament muss eine gesetzliche Grundlage schaffen.
4. Konkrete Ziele und Fristen
Die Einschränkung unserer Grundrechte könnte zum Normalzustand werden. Daher sind für die Beendigung der bestehenden Maßnahmen konkrete Ziele und Fristen zu nennen.