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mindamino
Wie ich das jetzt aber so sehe war noch keine Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft eingegangen und trotzdem war es ein Problem?
Arbeitgeber haben in Deutschland z.B.: das Recht zu einer Verdachtskündigung
Ob dazu eine Anzeige nötig ist, weiß ich nicht.
Natürlich ist so was auch ohne Anzeige ein Problem, da die Öffentlichkeit sensibilisiert ist und daher Arbeitgeber und Institutionen solche Fälle in eigenem Interesse ernst nehmen müssen.
Ich würde in dem Fall dazu tendieren, sofort eine Anzeige wg. übler Nachrede zu stellen, oder zumindest über einen Anwalt die Kollegin über diese Möglichkeit informieren und auch über die Aussicht, dass sie/die Institution für mögliche Folgekosten ihrer Falschbehauptung aufkommen muss.
(Was sagen die Juristen/Prozessbeobachter dazu?)
Ich wäre auch dafür, dass Frauen, denen nachgewiesen wird, dass Sie in Sorgerechtsstreiten den Vater ungerechtfertigterweise des konkreten sexuellen Missbrauchs beschuldigen, das Sorgerecht für ihre Kinder in vollem Umfang aberkannt wird, da es nicht förderlich für die Gesellschaft ist, dass Kindern von infamen Lügnern erzogen werden.
Als es noch den Tatbestand der Hexerei gab, wurden entsprechende Vorwürfe u.A. genutzt, um unliebsame Nachbarn oder Konkurrenten loszuwerden.
Heut wird keiner mehr verbrannt, der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs hat in der heutigen Zeit allerdings eine ähnliche Wirkung und wird von unanständigen Menschen natürlich ausgenutzt, bzw. es gibt natürlich heute wie damals Leute, die Hexen sehen, wo keine sind.
Die Wormser Prozesse haben gezeigt, wie schwierig es ist, Kinder unsuggestibel zu befragen und das die Institutionen nicht fähig waren, Objektivität anzuwenden:
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Auslöser der Verfahren war ein Scheidungsverfahren, in dem eine Frau ihrem Ex-Mann sexuellen Missbrauch der gemeinsamen Kinder vorwarf und das sich zu einer Feindschaft zwischen den Familien steigerte. Die beiden Kinder lebten damals bei der Großmutter, die sich an das Jugendamt Worms wandte und von diesem an den Verein Wildwasser Worms e. V. verwiesen wurde. Eine Wildwasser-Mitarbeiterin befragte die Kinder mittels Techniken, die auf den Münsteraner Psychiatrieprofessor Tilman Fürniss zurückgehen (anatomisch korrekte Puppen, Märchenerzählungen, „verhörähnliche“ Befragungen von Kindern, Fragestellungen mit impliziter Antwort etc.), und war daraufhin davon überzeugt, Beweise für einen massenhaften Kindesmissbrauch gefunden zu haben. Die Ergebnisse wurden von einem Kinderarzt bestätigt, zu dem Wildwasser die Kinder dann schickte. Daraufhin wurden 25 Personen unter dem Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von insgesamt 16 eigenen oder fremden Kindern festgenommen, ihre Kinder wurden zum Teil im Kinderheim „Spatzennest“ untergebracht. In der öffentlichen Meinung waren die Angeklagten bereits vorverurteilt, der Prozess fand ein gewaltiges Medienecho. So berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel zunächst: „Ein Großteil der medizinischen Befunde und die weitgehend übereinstimmenden Aussagen der Kinder lassen kaum Zweifel an vielen der Vorwürfe zu
Letztlich wurden die Angeklagten freigesprochen:
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Obwohl vieles auf die Unschuld der Angeklagten hindeutete, wurden für sie bis zu dreizehn Jahre Haft gefordert. Alle drei Prozesse endeten 1996 und 1997 mit Freispruch in allen 25 Fällen. Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz in „Worms III“ begann sein Urteil mit dem Satz „Den Wormser Massenmissbrauch hat es nie gegeben“ und erklärte: „Bei allen Angeklagten, für die ein langer Leidensweg zu Ende geht, haben wir uns zu entschuldigen.“[4]
Das Ergebnis der Hexenjagd:
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Die Prozesse hatten verheerende Wirkung auf Kinder und Angeklagte: Eine Angeklagte, die siebzigjährige Großmutter, starb in Untersuchungshaft, andere verbrachten bis zu 21 Monate in Haft. Mehrere Ehen zerbrachen, die Existenz manch eines Angeklagten und von Familien wurde zum Teil auch durch die hohen Anwaltskosten völlig zerstört. Die Kinder wuchsen währenddessen größtenteils in Heimen auf und kehrten erst nach und nach zu ihren Eltern zurück. Ein Junge, der an Diabetes erkrankt war, starb nach seiner Entlassung aus dem Heim. Sechs Kinder – jene, die im Kinderheim „Spatzennest“ in Ramsen untergebracht gewesen waren, darunter die aus dem Scheidungskonflikt, der die Verfahren ausgelöst hatte – kehrten überhaupt nicht zurück, da sie völlig von ihren Eltern entfremdet waren. Dem Heimleiter wurde seinerzeit vorgeworfen, die Kinder bewusst gegen die Eltern aufgestachelt zu haben. Die meisten dieser Kinder glauben bis zum heutigen Tag, dass ihre Eltern sie sexuell missbraucht haben.
pikanterweise wurde der Leiter des Spatzennest später des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener verurteilt (Hier gilt eventuell wie bei der Homophobie: "Die größten Kritiker der Elche sind selber welche.") , d.h. die Gutmenschen haben die Kinder ihren Eltern weggenommen und möglichem sexuellem Missbrauch ausgesetzt, vor dem sie ja angeblich schützen wollen.
Das Gegenteil von "gut" ist "gut gemeint"