Wenn Du eh die Polizei rufst, dann kannst Du ihn auch von denen durchsuchen lassen.
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Da ich als Sicherheitsmann auch schon als Ladendetektiv unterwegs war kenne ich die Situation aus erster Hand.
Eigentlich ist es simpel.
Wenn du was geklaut hast bist du im Eimer.
Wenn er sich getäuscht hat ist er im Eimer.
Wenn ich einen sehe, von dem ich (oder auch nur ne Verkäuferin die mich drüber informiert) überzeugt bin, dass er was mitgenommen hat würde ich den auch nicht gehen lassen.
Hab letztens erst buchstäblich einen aufs Kreuz gelegt, weil er abhauen wollte und genau das ist auch mein Job.
Wenn er gestohlen hat ist es mein Recht ihn an der Flucht zu hindern.
Wenn nötig mit Gewalt.
Die Rechtfertigung dafür zerbröselt nur eben, wenn keine Straftat vorliegt.
Uns wird deswegen eingeschärft niemals nur auf Verdacht zuzugreifen.
Und dann beweisen wir mal das es unvermeidlich war...;)
Das Problem hat jedes Rechtssystem. ;)
Wie heißt es so schön, es interessiert nicht was wahr ist, es interessiert was wahr sein könnte. :D
Öhm, es interssiert eher wer die bessere Märchentante als Anwalt hat...:D
Das natürlich auch. :D
Hast mal wieder keine Ahnung:
Märchentante = weiblich = Anwältin
Anwalt = männlich = Märchenonkel
bzw
Richter interessiert nur, wer ist das größere zweibeinige Tier mit 2 Hörnern oben vorn , der/die wird dann verurteilt.
Unw wenns der/die Anwalt / Anwältin ist, hat dessen Mandant eben Pech gehabt
Genau, es wird sich gemeinhin überhaupt nicht an objektive Richtlinien gehalten, es ist das reinste Chaos. :D
Die ständige Rechtsprechung wendet beim Erlaubnistatbestandsirrtum § 16 I S. 1 StGB analog an. D.h. die sog. 'Vorsatzschuld' entfällt, das vorsätzliche Delikt ist unabhängig von der Vermeidbarkeit des Irrtums entschuldigt.
Sofern der Irrtum vom Irrenden fahrlässig verschuldet wurde, wird gemäß S. 2 wg. Fahrlässigkeit bestraft.
Na dann paß mal auf, daß du bei einer Verwendung dieser generischen Formen keinen Streß mit meinen beiden "Freundinnen" bekommst.
SPIEGEL TV: Voll doof und inkorrekt - Das Pixi wissensbuch - YouTube
Im übrigen wird das generische femininum oder maskulinum bei Berufsbezeichnungen abgelehnt bzw nicht mehr gebraucht.:D