Hi,
Interessante parlamentarische Anfrage von Marcel Luthe, fraktionslos aber in der FDP (verwirrend, aber einfach googlen), an den Berliner Senat und dessen Antworten:
Zitat:
Sie haben heute fast den Charakter von Gerichtsurteilen: Die Corona-Tests entscheiden darüber, ob jemand seine Wohnung verlassen darf oder nicht, ob jemand in seine Arbeit darf oder nicht, in seine Schule. Von den Tests hängt auch ab, ob die Corona-Beschränkungen generell gelockert oder wieder verschärft werden. Weil die Tests Schicksale entscheiden und unglaublich schwerwiegende Folgen haben, hat der Berliner Abgeordnete Marcel Luthe, fraktionslos doch mit FDP-Parteibuch, versucht, ihnen auf den Grund zu gehen. In einer parlamentarischen Anfrage wollte der Volksvertreter vom rot-rot-grünen Senat der Hauptstadt Details über die Tests und ihre Methoden erfahren. Und siehe da: “Nichts Genaues weiß man nicht” ist der Grundtenor des Senats in seiner Antwort, die “reitschuster.de” exklusiv vorliegt und die hier unten dokumentiert wird.
Zitat:
1. Welche Tests welcher Hersteller unter welchem Handelsnamen wurden seit dem 04.02.2020 für „Corona- Tests“ in Berlin verwendet?
Zu 1.:
Zu dieser Frage liegen dem Senat keine belastbaren Daten in entsprechender Detailtiefe vor; aufgrund der außerordentlichen Belastung der fachärztlichen Labore im Zusammen- hang mit der COVID-19-Pandemie ist eine Zuarbeit durch die Labore gegenwärtig nicht zu leisten.
Zitat:
2. Welche dieser Tests sind PCR- und welche antikörperbasiert?
Zu 2.:
Zu dieser Frage liegen dem Senat keine belastbaren Daten in entsprechender Detailtiefe vor; aufgrund der außerordentlichen Belastung der fachärztlichen Labore im Zusammen- hang mit der COVID-19-Pandemie ist eine Zuarbeit durch die Labore gegenwärtig nicht zu leisten.
Zitat:
3. Welche Sensitivität und welche Spezifität weisen diese Tests jeweils auf?
Zu 3.:
Zu dieser Frage liegen dem Senat keine belastbaren Daten in entsprechender Detailtiefe vor; aufgrund der außerordentlichen Belastung der fachärztlichen Labore im Zusammen- hang mit der COVID-19-Pandemie ist eine Zuarbeit durch die Labore gegenwärtig nicht zu leisten.
Zitat:
4. Welche Behörde in Berlin – oder in Deutschland – prüft auf welchem Wege die Angaben der Hersteller zu Sensitivität und Spezifität von medizinischen Tests im Allgemeinen?
5. Welche Behörde in Berlin – oder in Deutschland – prüft auf welchem Wege die Angaben der Hersteller zu Sensitivität und Spezifität von „Corona-Tests“?
Zu 4 und 5.:
Eine behördliche Prüfung der Angaben der Hersteller zu Sensitivität und Spezifität von medizinischen Tests ist in Deutschland und in der EU vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen. Gesetzlich gefordert ist, dass die Leistungsparameter medizinischer Tests (wie Sensitivität und Spezifität) je nach Zweckbestimmung dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen müssen. Dies ergibt sich aus § 7 Absatz 1 Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 98/79/EG, welcher die grundlegenden An- forderungen für In-vitro-Diagnostika definiert. Im Allgemeinen erklärt der Hersteller des Testsystems die Einhaltung dieser Standards in eigener Verantwortung und ohne externe Überprüfung.
Eine Ausnahme bilden wenige In-vitro-Diagnostika, für die die Prüfung der Leistungspara- meter durch eine Benannte Stelle vorgesehen ist. Testsysteme auf COVID-19-Infektionen zählen jedoch nicht dazu.
Zitat:
6. Welche Zu- oder Abschläge nimmt der Senat mit Blick auf die unterschiedliche Sensitivität und Spezifität der verschiedenen Tests auf die seiner „Berechnung“ zugrundeliegenden Fallzahlen vor? Hat sich diese Me- thode seit dem 01.04.2020 geändert und falls ja, wann und wie?
Zu 6.:
Der Senat nimmt keine Zu- oder Abschläge an den nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) übermittelten Fallzahlen vor.
Zitat:
7.Welche Tests welcher Hersteller – und welcher Importeure – hat die 100-% Landestochter Labor Berlin GmbH in welchen Zeiträumen bis heute verwendet? (e.g. 17.03. – 16.04. 50.000 Tests Coronavirus disease( COVID-19) IgM/IgG Antibody Test(Up-converting Phosphor Technology), mvgHersteller Beijing Hotgen Biotech Co., Ltd., China; Importeur: Luxus Lebenswelt GmbH, Willich usw.) Es ist selbstverständlich kein „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, wo die Exekutive – in Form zweier vollständig in öffentlicher Hand befindlicher Kran- kenhausgesellschaften und deren gemeinsamer Tochtergesellschaft welche Tests einkauft, mit deren Ergeb- nissen Grundrechtseingriffe begründet werden sollen. Vorsorglich weise ich auf die entsprechende verwal- tungsgerichtliche Rechtsprechung, etwa die jüngste Entscheidung des VG Düsseldorf zu 29 K 2845/18 vom 21.10.2019 zum parallel ausgestalteten Landesrecht NRW hin.
Zu 7.:
Zu dieser Frage liegen dem Senat keine belastbaren Daten in entsprechender Detailtiefe vor; aufgrund der außerordentlichen Belastung der fachärztlichen Labore im Zusammen- hang mit der COVID-19-Pandemie ist eine Zuarbeit durch die Labore gegenwärtig nicht zu leisten.
Zitat:
8. Wie viele der Tests zu 7.) sind – bitte kalendertäglich sortiert – positiv, wie viele negativ gewesen?
Zu 8.:
Zu dieser Frage liegen dem Senat keine belastbaren Daten in entsprechender Detailtiefe vor; aufgrund der außerordentlichen Belastung der fachärztlichen Labore im Zusammen- hang mit der COVID-19-Pandemie ist eine Zuarbeit durch die Labore gegen-wärtig nicht zu leisten.
Zitat:
9. Wie lautet der Inhalt der Herstellerangaben zu den Tests zu 7)? Bitte den vollständigen Wortlaut als Anlage beifügen?
Zu 9.:
Zu dieser Frage liegen dem Senat keine belastbaren Daten in entsprechender Detailtiefe vor; aufgrund der außerordentlichen Belastung der fachärztlichen Labore im Zusammen- hang mit der COVID-19-Pandemie ist eine Zuarbeit durch die Labore gegen-wärtig nicht zu leisten.
Zitat:
10. Wie viele Tests insgesamt sind an den einzelnen Kalendertagen seit dem 01.03.2020 in Berlin durchgeführt worden?
Zu 10.:
Angaben zu den durchgeführten Tests liegen nur wochenweise vor.
Anhang 45778
Zitat:
11. Wie viele dieser Tests waren negativ, wie viele positiv?
Zu 11.:
Angaben zu den Tests liegen nur wochenweise vor. Die Anzahl der negativen Tests wurde als Differenz Testdurchführungen (gesamt) – Positive Tests berechnet.
Anhang 45779
Zitat:
12. Sind nach Kenntnis des Senats Personen mehrfach mit unterschiedlichem Ergebnis getestet worden? Welches der Ergebnisse wurde – oder würde – in einem solchen Fall statistisch erfasst?
Zu 12.:
Hierzu liegen dem Senat keine Angaben vor.
https://www.reitschuster.de/post/cor...rn-im-dunkeln/
Spannend finde ich ja die Antwort zu den Punkten 4) und 5), also den letzten Part davon!:D
Gruß
Alef