Zitat von
kelte
Von wem du wie bezeichnet wirst ist dem BGB ziemlich egal.
Wenn du Geld von einem Schüler annimmst, um diesen zu trainieren, ist das ein klassischer Dienstleistungsvertrag und du damit Dienstleister. Und genauso, wie dieser Vertrag den Schüler verpflichtet, dich zu bezahlen, verpflichtet der Vertrag dich, den Schüler zu unterrichten. Wobei du selbstredend kein geltendes Recht aushebeln kannst, zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung.
Schickst du einen Schüler heim, weil er beispielsweise eine bestimmte Übung nicht mitmachen will, begehst du vorsätzlich Vertragsbruch und machst dich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Das könnte zum Beispiel so aussehen, dass der Schüler für sein Training eine anders Gym besucht und du eventuelle Mehrkosten tragen musst, bis die reguläre Vertragslaufzeit in deinem Gym beendet ist.