Wenn er dich dafür bezahlt ganz gewiss nicht.
Wenn du jemandem vom Training ausschließt, weil er bestimmte Übungen nicht mitmachen will, begehst du Vertragsbruch und machst dich somit gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Genau wie du erwarten kannst, dass er dich bezahlt, musst du deine Dienstleistung erbringen.
Unter welchen Bedingungen du jemanden vom Training ausschließen kannst, legt deine Hausordnung und das BGB fest.
Keinesfalls aber kannst du jemanden vom Training ausschließen, nur weil er bestimmte Übungen nicht mitmacht oder sich nicht als Sparringspartner zur Verfügung stellt etc.






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