Unabhängig von dem Artikel, wurde das auch schon anderswo diskutiert:
Beamte erhalten kein Entgelt für eine erbrachte Arbeitsleistung sondern Zahlungen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (Alimentation):
Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und ihrer Qualifikation, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren
https://de.wikipedia.org/wiki/Alimen...nzip#Bedeutung
Also fast so was, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Man sollte sich IMO auch anschauen, wer was bezahlt, bzw. um was für Leistungen es geht:
Es geht um eine Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund staatlich angeordneter Quarantäne.
Die zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern der Staat.
Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Entgelt für die Quarantänezeit, insofern kein Homeoffice möglich ist und wenn der Staat sich weigert, die Entschädigung zu zahlen, weil der AN nicht geimpft war, dann fordert der AG dieses gegebenenfalls von seinem Arbeitnehmer zurück.
Es steht dem AG natürlich frei, das Geld nicht zurückzufordern.
Das machen wohl nun die Dienstherren. Die zahlen ja ohnehin nicht für Arbeitsleistung, warum sollten die dann weniger zahlen, wenn weniger oder gar keine Arbeit geleistet wird?
Bemerkenswert in dem Zusammenhang (bei Angestellten) finde ich, dass man ja u.U. nicht nur bei einer nachgewiesenen Infektion in Quarantäne muss, sondern auch bei einem Kontakt mit einem Infizierten.
Neuerdings müssen meines Wissens Geimpfte nach so einem Kontakt nicht mehr in Quarantäne.
Das wird IMO besonders dann interessant, wenn der Kontakt bei der Arbeit statt gefunden hat.
Ist dann der Ungeimpfte dafür verantwortlich, dass er - vielleicht ohne infiziert zu sein - aufgrund einer staatlichen Anordnung gegebenenfalls seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, weil er hätte sich ja impfen lassen können, um in eine andere Fallgruppe dieser Regelung zu fallen?
Oder der Arbeitgeber, da er es nicht verhinderte, dass sein Angestellter während der Ausübung seiner Tätigkeit
Kontakt mit einem Infizierten hatte?
Vielleicht auch noch mit einem geimpften Infizierten, der, wäre er ungeimpft gewesen, aufgrund eines Kontaktes mit einem Infizierten in Quarantäne gemusst hätte, wodurch der Kontakt mit dem nun aufgrund des Kontaktes Quarantinierten nicht zustande gekommen wäre?