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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #19756
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Derweil in der Bananenrepublik:

    https://www.faz.net/aktuell/rhein-ma...-17569235.html

    Vielleicht gibt es ja eine gute und überzeugende Erklärung in dem Artikel, warum man weder weiß noch in Erfahrung bringt, wie viele Beamte geimpft sind; noch warum sie trotzdem Lohnfortzahlung erhalten. Dann ziehe ich die Bananenrepublik natürlich sofort zurück!
    Unabhängig von dem Artikel, wurde das auch schon anderswo diskutiert:
    Beamte erhalten kein Entgelt für eine erbrachte Arbeitsleistung sondern Zahlungen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (Alimentation):

    Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und ihrer Qualifikation, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren

    https://de.wikipedia.org/wiki/Alimen...nzip#Bedeutung


    Also fast so was, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen.
    Man sollte sich IMO auch anschauen, wer was bezahlt, bzw. um was für Leistungen es geht:
    Es geht um eine Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund staatlich angeordneter Quarantäne.
    Die zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern der Staat.
    Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Entgelt für die Quarantänezeit, insofern kein Homeoffice möglich ist und wenn der Staat sich weigert, die Entschädigung zu zahlen, weil der AN nicht geimpft war, dann fordert der AG dieses gegebenenfalls von seinem Arbeitnehmer zurück.
    Es steht dem AG natürlich frei, das Geld nicht zurückzufordern.
    Das machen wohl nun die Dienstherren. Die zahlen ja ohnehin nicht für Arbeitsleistung, warum sollten die dann weniger zahlen, wenn weniger oder gar keine Arbeit geleistet wird?
    Bemerkenswert in dem Zusammenhang (bei Angestellten) finde ich, dass man ja u.U. nicht nur bei einer nachgewiesenen Infektion in Quarantäne muss, sondern auch bei einem Kontakt mit einem Infizierten.
    Neuerdings müssen meines Wissens Geimpfte nach so einem Kontakt nicht mehr in Quarantäne.
    Das wird IMO besonders dann interessant, wenn der Kontakt bei der Arbeit statt gefunden hat.
    Ist dann der Ungeimpfte dafür verantwortlich, dass er - vielleicht ohne infiziert zu sein - aufgrund einer staatlichen Anordnung gegebenenfalls seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, weil er hätte sich ja impfen lassen können, um in eine andere Fallgruppe dieser Regelung zu fallen?
    Oder der Arbeitgeber, da er es nicht verhinderte, dass sein Angestellter während der Ausübung seiner Tätigkeit
    Kontakt mit einem Infizierten hatte?
    Vielleicht auch noch mit einem geimpften Infizierten, der, wäre er ungeimpft gewesen, aufgrund eines Kontaktes mit einem Infizierten in Quarantäne gemusst hätte, wodurch der Kontakt mit dem nun aufgrund des Kontaktes Quarantinierten nicht zustande gekommen wäre?
    Geändert von Pansapiens (07-10-2021 um 03:46 Uhr)
    Don't armwrestle the chimp.

  2. #19757
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Unabhängig von dem Artikel, wurde das auch schon anderswo diskutiert:
    Beamte erhalten kein Entgelt für eine erbrachte Arbeitsleistung sondern Zahlungen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (Alimentation):

    Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und ihrer Qualifikation, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren

    https://de.wikipedia.org/wiki/Alimen...nzip#Bedeutung


    Also fast so was, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen.
    Man sollte sich IMO auch anschauen, wer was bezahlt, bzw. um was für Leistungen es geht:
    Es geht um eine Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund staatlich angeordneter Quarantäne.
    Die zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern der Staat.
    Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Entgelt für die Quarantänezeit, insofern kein Homeoffice möglich ist und wenn der Staat sich weigert, die Entschädigung zu zahlen, weil der AN nicht geimpft war, dann fordert der AG dieses gegebenenfalls von seinem Arbeitnehmer zurück.
    Es steht dem AG natürlich frei, das Geld nicht zurückzufordern.
    Das machen wohl nun die Dienstherren. Die zahlen ja ohnehin nicht für Arbeitsleistung, warum sollten die dann weniger zahlen, wenn weniger oder gar keine Arbeit geleistet wird?
    Bemerkenswert in dem Zusammenhang (bei Angestellten) finde ich, dass man ja u.U. nicht nur bei einer nachgewiesenen Infektion in Quarantäne muss, sondern auch bei einem Kontakt mit einem Infizierten.
    Neuerdings müssen meines Wissens Geimpfte nach so einem Kontakt nicht mehr in Quarantäne.
    Das wird IMO besonders dann interessant, wenn der Kontakt bei der Arbeit statt gefunden hat.
    Ist dann der Ungeimpfte dafür verantwortlich, dass er - vielleicht ohne infiziert zu sein - aufgrund einer staatlichen Anordnung gegebenenfalls seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, weil er hätte sich ja impfen lassen können, um in eine andere Fallgruppe dieser Regelung zu fallen?
    Oder der Arbeitgeber, da er es nicht verhinderte, dass sein Angestellter während der Ausübung seiner Tätigkeit
    Kontakt mit einem Infizierten hatte?
    Vielleicht auch noch mit einem geimpften Infizierten, der, wäre er ungeimpft gewesen, aufgrund eines Kontaktes mit einem Infizierten in Quarantäne gemusst hätte, wodurch der Kontakt mit dem nun aufgrund des Kontaktes Quarantinierten nicht zustande gekommen wäre?
    Also soweit ich es noch im Hinterkopf habe, muss zwischen Quarantäne und Krankschreibung unterschieden werden. Wenn du selbst infiziert bist, wirst du krankgeschrieben (inklusive Quarantäne) und die Krankenkasse kommt für die Lohnfortzahlung auf. Aber wenn du eben nur als Kontaktperson in Quarantäne bist, bist du nicht krankgeschrieben. Deswegen musste der AG auch bisher nicht zahlen, sondern konnte erst prüfen, ob er die Erstattung bekommt. Das wurde nur nicht so kommuniziert, sondern die AG wurden mehr oder weniger dazu angehalten erst mal zu zahlen, und dann zu hoffen sie bekommen es erstattet. Und das fällt jetzt weg. (So mein grober Sachkenntnis-Stand)

    Bzgl. des Umgangs mit den Beamten bzw. der möglichen Grundlage auf der das steht kann ich da jetzt nix erkennen, was mich von der Bananenrepublik abrücken lassen würde :-)

    Frei nach Konfuzius gilt dann wohl mit Blick auf den Beamten: "Manche werden dafür bezahlt, was sie tun; andere werden dafür bezahlt, was sie sind."
    Geändert von Gast (07-10-2021 um 06:07 Uhr)

  3. #19758
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Also soweit ich es noch im Hinterkopf habe, muss zwischen Quarantäne und Krankschreibung unterschieden werden. Wenn du selbst infiziert bist, wirst du krankgeschrieben (inklusive Quarantäne) und die Krankenkasse kommt für die Lohnfortzahlung auf.
    Keine Ahnung wie da die aktuelle Praxis ist, aber grundsätzlich ist eine "Krankschreibung" eine Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit.
    Eine Infektion alleine bedingt IMO noch keine Arbeitsunfähigkeit und schon gar nicht für 14 Tage.
    In den ersten sechs Wochen muss der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufkommen.

    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Deswegen musste der AG auch bisher nicht zahlen, sondern konnte erst prüfen, ob er die Erstattung bekommt. Das wurde nur nicht so kommuniziert, sondern die AG wurden mehr oder weniger dazu angehalten erst mal zu zahlen, und dann zu hoffen sie bekommen es erstattet. Und das fällt jetzt weg. (So mein grober Sachkenntnis-Stand)
    Das widerspricht dem, was ich zu wissen meine.
    Der ist eben erst mal zahlen und dann gegebenenfalls zurückfordern.
    Müsste ich nachschauen.
    Im Allgemeinen kann der AG in Unkenntnis des Impfstatus seiner Mitarbeiter erst von der Ablehnung wissen, wenn es abgelehnt wird und so wie ich deutsche Behörden einschätze, könnte das länger dauern.
    Don't armwrestle the chimp.

  4. #19759
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Eine IMO dümmliche Behauptung, die von einem eklatanten Mangel an Differenzierungsvermögen zeugt, bzw. davon, dass die Verkünder dieser Nachricht diesen bei ihrer Zielgruppe erwarten.
    Nicht jeder Vergleich ist eine Verharmlosung.
    Z.B. wenn man sagt, beides (Influenza und CoVid19) sind Viruserkrankungen die sich über ähnliche Mechanismen verbreiten.
    Auch der Verweis auf diese Gemeinsamkeiten:

    BEIDE Atemwegs-Infektionen würden sich „überall dort verbreiten, wo Menschen zusammenkommen“. Und BEIDE seien „für ältere Menschen und auch für chronisch kranke Menschen ein Risiko“.

    mag für Querdenker und "Kritiker" eine sensationelle Neuigkeit darstellen, sollte aber IMO für halbwegs
    gebildete bzw. bildungsfähige Menschen nach anderthalb Jahren Pandemie ein alter Hut sein.
    DANKE, da kann ich mir sparen den Unsinn der Bild hier selbst zu kommentieren.
    Auch interessant was Aleph meinte "fett" markieren zu müssen.
    Geändert von ThomasL (07-10-2021 um 07:37 Uhr)
    Viele Grüße
    Thomas
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  5. #19760
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Keine Ahnung wie da die aktuelle Praxis ist, aber grundsätzlich ist eine "Krankschreibung" eine Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit.
    Eine Infektion alleine bedingt IMO noch keine Arbeitsunfähigkeit und schon gar nicht für 14 Tage.
    Ja, aber eine Quarantäne geht eben nicht automatisch mit einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einher (Fall der Kontaktperson). Und mit Infektion meine ich natürlich die Krankschreibung durch den Arzt aufgrund der Infektion.
    Aber: ich weiß es nicht genau und müsste mich auch einlesen, wie es genau geregelt ist und gehandhabt wird.

    Nachgeschaut, so war das:
    Bei Quarantäne soll (in der Regel) das zuständige Gesundheitsamt die Erstattung für den Arbeitgeber übernehmen.
    Geändert von Gast (07-10-2021 um 07:44 Uhr)

  6. #19761
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    mag für Querdenker und "Kritiker" eine sensationelle Neuigkeit darstellen, sollte aber IMO für halbwegs
    gebildete bzw. bildungsfähige Menschen nach anderthalb Jahren Pandemie ein alter Hut sein.
    Nicht unbedingt, da die meisten Schutzkonzepte in Deutschland nicht auf diesem Wissen aufbauen.
    Eher das Gegenteil.
    Grippe und Corona habe übrigens nicht die gleichen Verbreitungswege.
    Geändert von Truthseeker (07-10-2021 um 11:19 Uhr)

  7. #19762
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    Zitat Zitat von Truthseeker Beitrag anzeigen
    Nicht unbedingt, da die meisten Schutzkonzepte in Deutschland nicht auf diesem Wissen aufbauen.
    So, so...
    Viele Grüße
    Thomas
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  8. #19763
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    Zitat Zitat von Truthseeker Beitrag anzeigen
    Grippe und Corona habe übrigens nicht die gleichen Verbreitungswege.
    Ja?
    Über welche Wege verbreitet sich denn Deiner Meinung nach Influenza im Gegensatz zu Corona und umgekehrt?
    Don't armwrestle the chimp.

  9. #19764
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    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    mit Infektion meine ich natürlich die Krankschreibung durch den Arzt aufgrund der Infektion.
    Mit Infektion meine ich einen positiven PCR-Test.

    Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
    Aber: ich weiß es nicht genau und müsste mich auch einlesen, wie es genau geregelt ist und gehandhabt wird.

    Nachgeschaut, so war das:
    Bei Quarantäne soll (in der Regel) das zuständige Gesundheitsamt die Erstattung für den Arbeitgeber übernehmen.

    ich hab auch noch mal nachgeschaut:


    3. Müssen Beschäftigte im Quarantänefall den Arbeitgebern ihren Impfstatus mitteilen und was passiert, wenn diese Auskunft verweigert wird – drohen dann eine Abmahnung oder gar eine Kündigung?

    Prof. Dr. Peter Wedde:

    Beschäftigte müssen Arbeitgebern ihren Impfstatus nur in gesetzlich benannten geregelten Fällen mitteilen, etwa in Schulen oder Einrichtungen der Altenpflege. In allen anderen Bereichen müssen Arbeitgeber Lohn und Gehalt in Quarantänefällen auch ohne das Wissen um den Impfstatus weiter bezahlen und sich die entsprechenden Beträge erstatten lassen. Unterbleibt eine Erstattung durch staatliche Stellen, weil nach § 56 Abs. 1 IfSG keine Entschädigungspflicht besteht, können Arbeitgeber die gezahlten Beträge von den Beschäftigen zurückfordern.


    https://www.bund-verlag.de/aktuelles...eimpften~.html
    Don't armwrestle the chimp.

  10. #19765
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    Studie: Lockdown macht Kinder psychisch krank
    05:29 Uhr: Die Politik der Corona-Lockdowns hat einer aktuellen Studie zufolge weltweit zu deutlich mehr Erkrankungen bei Kindern geführt. Das berichtete die Hilfsorganisation Save the Children am Freitag unter Berufung auf Daten des "Oxford COVID-19 Government Response Trackers".

    Zugenommen hätten Fälle von Depressionen, Angstzuständen, Einsamkeit und sogar Selbstgefährdung. Berücksichtigt wurden die Umfrageergebnisse von mehr als 13.000 Kindern in 46 Ländern.

    83 Prozent der Kinder berichteten den Angaben zufolge über einen Anstieg von negativen Gefühlen aufgrund der Pandemie. Diese Gefühle zeigten sich bei der Mehrheit der Kinder (96 Prozent) weitaus stärker, nachdem Schulen bereits über 17 Wochen geschlossen waren.
    Quelle: https://www.gmx.net/magazine/news/co...ionen-36161274
    Etwas nach unten scrollen! Leider ist die Originalstudie nicht verlinkt.
    Viele Grüße
    Thomas
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  11. #19766
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Studie: Lockdown macht Kinder psychisch krank
    Wer hätte das gedacht?! Das hätte doch niemand ahnen können!

    ..oder?

  12. #19767
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Studie: Lockdown macht Kinder psychisch krank
    Ach was. Die stellen sich einfach nur an, die kleinen Hosenshicer...

    Set Mode Sarcasm = off

    Gesendet von meinem SM-G986B mit Tapatalk
    „Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“

  13. #19768
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ja?
    Über welche Wege verbreitet sich denn Deiner Meinung nach Influenza im Gegensatz zu Corona und umgekehrt?
    Grippe verbreitet sich verstärkt über Husten und somit Tröpfen, bzw. auch Schmierinfektionen.
    Bei Corona sind es abgeatmete Aerosole.
    Das ist aber schon eine Zeit lang jetzt bekannt.
    Dazu empfehle ich das von Alep gepostet und von Kensei gelobte Video zu den Masken, in dem erklärt wird, dass die Schutzkonzepte auf der Tuberkuloseprävention aufbauen, die eben auch durch Husten und Tröpfen verbreitet wird. Was aber leider die meisten Schutzkonzepte die angewandt werden obsolet macht bei Corona.
    Geändert von Truthseeker (08-10-2021 um 10:13 Uhr)

  14. #19769
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    Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
    Wer hätte das gedacht?! Das hätte doch niemand ahnen können!

    ..oder?
    Wahrscheinlich hat wieder mal niemand nicht behauptet, dass so nicht sein könnte.

  15. #19770
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    Weil die deutsche Impfkampagne erfolgreicher war als bisher gedacht, schließt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) weitere Corona-Einschränkungen im Herbst und Winter aus. Kritik gibt es an den ungenauen Impfzahlen des RKI.
    https://www.welt.de/gesundheit/artic...ook.shared.web

    Hieß es nicht immer eine hohe Impfquote wäre der Schlüssel zur Normalität und jetzt verhindert sie nur neue Maßnahmen?
    Deutschland liegt beim stringency Index immer noch im Spitzenfeld in Europa.

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