von meiner seite aus kommt das sogar des öfteren vor - außerhalb von polit- und messerthemen natürlich ;)
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ui ... hartnäckig :)
das meinte ich aber vorhin: ist doch oft versucht worden, "richtig" zu diskutieren, ist aber immer gescheitert. (ohne schuldzuweisung jetzt mal...)
eigentlich bräuchten wir einen spezial thread in der "prügelecke"... aber doch bitte nicht in jedem thread, in dem es eigentlich um was anderes geht. ich seh mich sonst gezwungen auch immer wieder mal was zu schreiben, und das will ich eigentlich gar nicht (will auch nicht immer von marq unaufgefordert getriggert werden...) und das war's jetzt von mir dazu.
viel spaß noch :)
edit zum eigentlichen thema: mir ist noch eingefallen, dass wir damals in den frühen/mittleren 1980ern, als ich öfters mal "die tür" bei konzerten gemacht habe, bei denen skinhead überfälle zu befürchten waren (und die waren manchmal bewaffnet, auch wenn ich selber zum glück in der näheren distanz nur mit unbewaffneten und einem, der eine flasche in der hand hatte, zu tun bekam), hieß es immer: dicke motoradlederjacke anziehen. die schützen auch ganz gut zumindest gegen schnitte und machen es um einiges schwieriger, mit einem stich eines eher kleineren messers oder mit einer abgebrochenen flasche in ganzer länge durchzukommen. ich hab die alte Jacke sogar noch. die würde ich nehmen, statt mir extra klamotten zu kaufen... und auf jeden fall: geeignete Handschuhe, wie schon gesagt. es gab einmal einen massenhaften überfall aufs konzert. mit mollies und knüppeln und allem drum und dran. da gings dann zusätzlich mit helmen, unterarmschützern (hartschalen-schienbeinschoner vom fussball) und ner dicken ladung zeitungen/zeitschriften vorm bauch (gehalten vom motorad-nierengurt) raus zu denen auf die straße. die sache mit den zeitungen funktioniert stichschutzmäßig übrigens sehr gut. wurde getestet.
Wenn meine Argumente unsinnig wären, müsste es ja ein leichtes sein sie zu widerlegen, oder?
Stattdessen kommt ein Verweis darauf die Polizei würde das auch so empfehlen (was den konkret?). Aber des Friedens willen gehe ich gerne auf dieses Pseudoargument ein, habe dazu aber Rückfragen.
„Die Polizei“ (wer ist da) empfiehlt also eine Kubotankugelschreiber für den Fall der Fälle (bewaffneter Angriff)?
„Die Polizei“ ist dabei nicht der Meinung, dass er in diesem Zusammenhang (!!!) als Waffe mitgeführt wird bzw. dem Einsatz als Waffe im Fall der Fälle dienen soll? Wenn nicht dazu, wozu sonst??? Zum Schreiben eines Abschiedsbriefes?
Ich würde dich auch noch bitten deine Behauptung ich hätte rechtlichen Unsinn geschrieben zu belegen (Zitat was ich schrieb mit nachvollziehbarer Begründung warum es Unsinn ist).
@amasbaal: Die Positionen sind klar, trotzdem sollte er meiner Meinung nach seinen Unterstellungen belegen müssen.
Ich hatte hier ja nur 1-2 Beispiele genannt, die Polizei kassiert aber scheinbar recht oft Kubotan ein, die in den Mitteilungen dazu dann auch oft als "Waffen" oder "gefährlich" bezeichnet werden, teilweise von der Polizei selbst.
Dann findet man Waffenverbotszonen und Allgemeinverfügungen von Städten, die Explizit auch Kubotan einschließen, bspw. Schwerin bei einer Feierlichkeit im letzten Jahr. D.h. im Prinzip unterliegt man mit einem Kubotan ebenfalls einer gewissen Unsicherheit, dass er durch eine Verfügung an einer bestimmten Location wie auch Messer oder Waffen verboten ist und kann auch nicht überall selbstverständlich damit rumspazieren.
Hier ein Bahnhof, wo er scheinbar unter die Allgemeinverfügung gegen gefährliche Gegenstände fällt:
https://x.com/bpol_nrw/status/1871120107306688632
Hier Schwerin:
https://www.schwerin.de/news/waffen-...fest-verboten/
Und das ist genau die Unsicherheit, die in anderen Threads bemängelt wurde, an dem einen Bahnhof gilt dies, am anderen wieder das...
es wäre ein einfaches dies zu tun. das weisst du auch. mach einen entsprechenden faden auf ....
hier geht es aber um ausrüstungsempfehlungen und nichts anderes.
@ fireflea , diese verordnungen müssen nicht rechtmäßig sein, gegen diese könnte man gerichtlich vorgehen und es klären lassen., wenn es schon zu haufe bei diversen messertypen gemacht wurde.
ich will auch nicht einem kubutan in waffenverbotszonen verteidigen, ich trage ihn dort auch nicht wie ich bereits zuvor geschreiben habe. ansonsten lies den post von miskotty.
außerdem habe ich nur geschrieben, dass ich kein mir von ThomasL empfohlenes Pfefferspray trage und tragen werde, sondern ich nur in spezielles fällen, wo ich schnittfestebekleidung trage auch ein tactical pen mit führe, der auch kein kubotan ist und auch in keiner mir bekannten verordung aufgeführt ist, da es ein schreibgerät aus metall ist.
Ich haben den Post von miskotty gelesen. Dieser bezieht sich allgemein auf Waffenverbotszonen, wo Kubotan quasi als Beifang mit eingezogen werden, obwohl sie erlaubt sind. Ich bezog mich jetzt auf Zonen und Verfügungen, wo Kubotan auch explizit bei den Gegenständen genannt werden, die nicht mitgeführt werden dürfen. Dort dürfte das Gleiche für ansonsten legale Kubotan wie für ansonsten legale Messer gelten. Daher die Frage, wo Du den Unterschied siehst, denn Du hast auch geschrieben:
Und da es scheinbar offensichtlich auch Zonen gibt, wo der Kubotan nicht geführt werden darf habe ich den Eindruck, dass Du derjenige bist, der sich hier die Welt macht, wie sie ihm gefällt :p
in normalen waffenverbotszonen sollte er legal sein. rechtlich unterliegt er nicht dem waffenrecht. wenn er auch verboten sein soll, muessen werkzeuge oder spezielle gegenstände in die verbotsliste der allgemeinverfügung aufgenommen werden.
wo hast du mich jetzt auffliegen lassen??