Ja, das ist doch bei jedem Verbrechen so?!
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nur geht es da bei einigen halt nicht um fakten im engeren sinne, sondern vor allem erst mal um ein ganz bestimmtes weltbild - lass dir selbiges mal auszugsweise musikalisch von einem insider darlegen:
https://youtu.be/Y-B0lXnierw?t=185
die fakten wären da ggf. eh scheißegal, die stören im zweifelsfall nur und sind ggf. dem weltbild anzupassen...
Bei einigen scheint Rechtsstaat nur dann zu zählen, wenn er zu ihnen genehmen Ergebnissen kommt. Ansonsten ist es Justizversagen. :rolleyes:
Landgerichte, ein Oberlandesgericht, unabhängige Ermittler des Landtages von Sachsen-Anhalt, der BGH und jetzt das BVerfG. Alle kommen zu denselben Schlüssen, aber nein, „Oury Jalloh - DAS WAR MORD!!! und basta!“. Meine Güte, wie selbstgerecht kann man sein?!?
Aber ja, der Fall wird auch noch vor den EUGH gehen, ja, der wird zu einem ähnlichen Ergebnis kommen und ja, die Schreihälse werden weiter schreien.
Zum Glück funktioniert unser Rechtsstaat noch soweit, dass hier nicht der Mob entscheidet.
Vor einigen Jahren gabs zum Thema gesundes Volksempfinden und Volkszorn mal eine schöne Rede von Ferdinand von Schirach:
https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=I4jOEJKJTCc
Im vorliegenden Fall nicht ganz so einfach. Ein Mensch ist im Polizeigewahrsam zu Tode gekommen. Es gibt Gutachten welche die offizielle Version des selbst anzündens widerlegen. Dazu kommt noch das Schweigen der Beteiligten. Auch wenn diese Schweigen dürfen wirft es kein gutes Bild auf die Polizei. Hinzu kommt noch, dass bei den Ermittlungen Fehler gemacht wurden....und den Rest erkläre ich dir mal bei nem Bier, wenn wir uns mal treffen...irgendwann, irgendwo...;)
Auf alle Fälle sollte es für jegliche Aktionen die IM Dienst stattfinden , auf Seiten des Gewaltmonopls , kein Recht geben die Aussage zu verweigern . Eben weil das Gewaltrecht zugestanden wird , muss es auch an Bedingungen geknüpft sein , die seine Rechtfertigung auch im nachhinein erlauben ........ Also eine Art Darlegungspflicht für alle Beteiligten , wenn es innerhalb ihres Dienstes zu Vorkommnisse kommt die untersuchungswürdig sind und in Zusammenhang mit Gewaltanwendung gegen Menschen stehen .
Da würde es für mich schon mal anfangen um Vertrauen zu schaffen. Da hätte ich dann auch keine Probleme damit wenn Beurteilungen etwas , sagen wir mal , toleranter , ausfallen , weil es ja auch für Beteiligte Beamte alles andere als leicht ist . Aber so wie im moment , naja ,..siehe Dortmund...es kann in meinen Augen einfach nicht sein , das beteiligte Staatsdienerin bei Aktionen wo Menschen zu Schaden kamen,eine Aufarbeitung behindern bzw ausbremsen dürfen ,...denn das ist es ja was eine Aussageverweigerung bewirkt.
Sehe ich nicht so. Das Recht die Aussage zu verweigern hast du ja nur, wenn du Beschuldigter bist. Und wird ein Polizeibeamter jetzt einer Straftat beschuldigt, so sollte er die gleichen Rechte haben, wie jeder andere Beschuldigte auch. Macht ein Polizeibeamter eine Zeugenaussage, so muss er, sofern er sich nicht selbst belasten würde, eh die Wahrheit sagen, da erstens das Zeugnisverweigerungsrecht nur bei Anghörigen zutreffen würde und zweitens eine Wahrheitspflicht gilt, sofern die Befragung von einem Richter oder Staatsanwalt angeordnet wurde.
Es hat aber nunmal nicht jeder Andere der beschuldigt wird , das Recht zur Gewaltausübung auf seiner Seite. das ist der Unterschied zu Beschuldigten aus dem Zivilleben .Deswegen sagte ich ja , bei Vorkommnissen IM Dienst. Und diese Recht sollte einer besonderen Überwachung unterliegenh an besondere bedingungen geknüpft sein , wie eben keine Aussageverweigerung. Wird der Beamte ausserhalb seines Dienstes für irgendwas beschuldigt greift natürlich wieder das Recht für Zivilisten.
Aber gut , hier unterscheiden sich ja schon die Ansichten. ich bin auf alle Fälle für mehr Transparenz ....
Wenn 6 Mann an einer dienstlichen Aktion beteiligt sind ,als Beispiel ,und einer Stirbt und alle dienstlichen Beteiligten verweigern die Aussage zu einer Aktion zu der sie DIENSTLICH befohlen und berechtigt sind , die also sonst garnicht stattgefunden hätte , da ist es für mich nicht mehr logisch nachvollziehbar , weshalb dann hinterher eine Erklärung ihrer dientslichen Schritte verweigert werden darf. ...geht in meinen Kopf nicht rein ,
Wie siehst du es denn, es gibt als Bsp. eine Anzeige gegen eine Gruppe von Beamten, wegen KV im Amt.
Warum sollten die dann nicht erstmal ein Aussageverweigerungsrecht haben, bis sie wie jeder Andere auch Akteneinsicht und Rücksprache mit dem jeweiligen Rechtsbeistand hatte?
Da treffen in meinen Augen zwei verschiedene Dinge aufeinander. Das eine ist die Ermittlung des Hergangs ansich . Was ist also passiert. Das andere ist die Ermittlung der Tatbeteiligung der beteiligten Personen die ev. beschuldigt werden . da treffen Interessen aufeinander , also muss es Prioritäten in der Bewertung geben und die sollte , SOLANGE es um dienstliche Vorgänge geht immer der ermittlung des hergangs selber dienen und damit kein recht auf aussageverweigerung , SOBALD Menschen dabei physisch geschädigt wurden .
Mir ist klar , das dies auch ein nicht unerhebliches Risiko für Beamte ansich darstellt und so eine ausbildung dem Staat auch etwas kostet und man nicht gute Leute zu schnell verlieren will,aber wie gesagt , das recht auf gewaltausübung braucht in meinen Augen eine schärfere Überwachung ...
Du bringst Akteneinsicht und Rücksprachen ins Spiel . Hmh, ok , solange sicher gestellt ist das dann zu nirgendeinem zeitpunkt der Ermittlung die Aussagen gemacht werden müssen , wäre das auch kein problem
Und wie gesagt , ich hab auch kein problem damit wenn Urteile dann etwas toleranter ausfallen , damit eben nicht jede Gewaltaktionn zu Verlust an personal führt , aber es kann eben nicht sein , das man tatsächlich die Ermittlungen, rechtlich abgesichert , behindern darf ....noch dazu wenn man der oder die einzigen Zeugen sind , weil die gegenseite tot ist ...spätestens da stimmt was nicht in den Prioritäten .
Sicherlich ein schwieriges Thema , aber die aktuelle Vorgehensweise baut bei mir kein Vertrauen auf .
Obwohl ich den Gedankengang dahinter nachvollziehen kann, denke ich, dass du sowas mit dem Rechtsstaatsprinzip unserer Verfassung nicht überein bekommst. Vor Recht und Gesetz sind nunmal alle Menschen gleich, oder zumindest soll es so sein. Das würde ja schon von vornherein eine Ungleichbehandlung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe bedingen.
Und was machst du eigentlich, wenn die beschuldigten Beamten im Zweifel dann einfach lügen um sich nicht zu belasten? Und damit die Ermittlungen vielleicht in eine völlig falsche Richtung lenken?
Da wäre es mir lieber, sie würden einfach die Klappe halten und gar nichts sagen. Jemanden dazu zu zwingen auszusagen, heißt ja noch lange nicht, dass der das dann auch wahrheitsgemäß tut.
Danke für deine Antwort. Ein interessanter Ansatz den ich sehr kritisch sehen, denn damit würdest du das Strafrecht aushebeln. Ein Beschuldigter müsste aussagen und das wäre nicht zulässig.
Bei welchen Berufen würdest du die Grenze ziehen? Auch Ärzte haben eine enorme Verantwortung und bei OPs kann etwas schief gehen, müssten diese dann auch aussagen. Die Verantwortlichen für die Genehmigung der Loveparade mussten auch nicht aussagen, diese hatten auch eine groß Verantwortung. Mir fallen da neben der Polizei noch mehr Beruf ein die zwar kein Gewaltmonopol haben, allerdings vergleichbare Verantwortung mit ebenso schweren Auswirkungen bei Fehlverhalten...wo soll man da die Grenze ziehen?