Hi,
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Ripley
Das liegt u.a. daran, dass erstaunlich selten gegen den ganzen Quatsch geklagt wird.
Und wo kein Kläger, da kein Gericht und kein Urteil. Ganz einfach.
In Österreich beschäftigt sich gerade der Verfassungsgerichtshof mit dem Thema Impfpflicht, Hospitalisierungen, Ungeimpfte und Lockdown für Ungeimpfte.
Es hat einen recht umfassenden Fragenkatalog an folgenden Adressaten geschickt:
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VERFASSUNGSGERICHTSHOF
Freyung 8, 1010 Wien
V 11/2022-4
Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
In obengenanntem Verordnungsprüfungsverfahren ergeht gemäß § 20 Abs. 3 VfGG die Aufforde-rung – auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung – bis zum 18. Februar 2022 folgende Auskünfte zu erteilen:
Ein paar der Fragen:
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7.2. Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In Medienberichten war von bis zu 95 % die Rede. Nun scheint das – allgemeine (nicht nach Alter und Gesundheitszustand differenzierte) – Risiko, an COVID-19 zu versterben, aktuell bei 0,1516 Prozent zu liegen (vgl. AGES-Dashboard). Worauf bezieht sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95 %? Was bedeutet in diesem Zusammenhang absolute und relative Risiko-reduktion?
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8.2. Wie hoch ist das Übertragungsrisiko bei einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mit Zweitimpfung, die drei, sechs bzw. acht Monate zurückliegt, im Vergleich zu einer ungeimpften Person, deren negativer PCR-Test 24 Stunden zurückliegt?
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9.1. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivsta-tion) eines ungeimpften 25-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?
9.2. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivsta-tion) eines zweifach mit dem in Österreich gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 25-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?
9.3. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivsta-tion) eines ungeimpften 65-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?
Zitat:
9.5.1. Der sog. "Lockdown für Ungeimpfte" kann eine Infektion zB in der Familie oder in der Arbeit nicht ausschließen, wohl aber etwa im Gasthaus. Bezogen auf die Zuordnung von Infektionsrisiken zu Lebensbereichen (oben 5): Um wieviele Prozentpunkte reduziert der "Lockdown für Unge-impfte" das Infektionsrisiko einer ungeimpften Person (Basis: Infektionsrisiko ohne "Lockdown für Ungeimpfte" = 100)?
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9.5.2. Der "Lockdown für Ungeimpfte" dürfte unter anderem auf der Überlegung basieren, dass Personen ohne COVID-Schutzimpfung ein höheres Hospitalisierungsrisiko haben als geimpfte Per-sonen, womit ein höheres Risiko für das Gesundheitssystem einhergehen dürfte. Nun dürfte das Hospitalisierungsrisiko auch erheblich vom Alter abhängen. Die Durchimpfungsraten dürften nach Alterskohorten unterschiedlich sein. Jedenfalls dürfte die Durchimpfungsrate über alle Alters-gruppen gerechnet bei rund 75 % "Zweitgeimpften" liegen. Das Infektionsgeschehen dürfte ferner auf verschiedene Lebensbereiche unterschiedlich verteilt sein, wobei der "Lockdown" für Unge-impfte nur bestimmte Infektionsquellen für diese ausschließen dürfte. Unter Berücksichtigung dieser Parameter sowie des Maßes der Risikoreduktion durch eine Zweitimpfung: Welchen in Pro-zenten ausgedrückten Effekt hat der "Lockdown für Ungeimpfte" auf die Spitalsbelastung?
Oder in absoluten Zahlen: Das AGES-Dashboard weist für den 24. Jänner 2022 1049 COVID-19-Patienten auf Normalstationen und 194 COVID-19-Patienten auf Intensivstationen aus. Um wie viele Betten wäre die Bettenauslastung auf Normal- bzw. Intensivstationen voraussichtlich höher, gäbe es keinen "Lockdown für Ungeimpfte"?
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10. Die Tageszeitung "Der Standard" berichtete am 2. Dezember 2021 unter der Überschrift "We-niger COVID-19-Opfer als letzten Herbst, aber höhere Übersterblichkeit", dass es gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel weniger COVID-19-Todesfälle gebe, zugleich aber eine wöchentliche Über-sterblichkeit im dreistelligen Bereich. Trifft dies zu? Falls ja, wie hoch war die nicht durch an CO-VID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie er-klärt sich diese Übersterblichkeit?
Anhang 47462
Ich habe das PDF einmal angehängt, mal schauen was bei der Sache rauskommt.
/edit
Hab mal ein wenig geguckt, der Unterzeichner Dr. Hauer scheint damals von der FPÖ für den Verfassungsgerichtshof vorgeschlagen worden zu sein.
Gruß
Alef