[...] wenn vollkommen klar ist, dass der Staat hier vollkommen im Trüben fischt, seit 2 Jahren keine ernsthaften oder zumindest Erfolg versprechende Maßnahmen ergreift, hier Klarheit zu schaffen, [...]
Das Wasser ist trüber geworden:
in den ersten Wochen 2021 konnte man immerhin noch 23,7% der Infektionen einem Ausbruch zuordnen:
Bei einigen Orten, wie z.B. "Arbeitsplatz", würde ich erwarten, dass man es eher merkt, wenn da mehrere Leute "gleichzeitig" Corona bekommen und die Dunkelziffer geringer einschätzen, als beim Ort "Verkehrsmittel", da da wohl kaum einer mit protokolliert, wer wann in welchem Verkehrsmittel fährt.
On a more serious note: Eigentlich war das doch die ganze Zeit klar, oder? Ich frage mich ernsthaft, wie es sein kann, dass Grundrechtsbeschränkungen, die geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, nicht von den Gerichten gekippt werden, wenn vollkommen klar ist, dass der Staat hier vollkommen im Trüben fischt, seit 2 Jahren keine ernsthaften oder zumindest Erfolg versprechende Maßnahmen ergreift, hier Klarheit zu schaffen, hier permanent mit de rSchrotflinte unterwegs ist, in der Hoffnung, man werde schön irgendwie was treffen.
Das liegt u.a. daran, dass erstaunlich selten gegen den ganzen Quatsch geklagt wird.
Und wo kein Kläger, da kein Gericht und kein Urteil. Ganz einfach.
Nur wenn man davon ausgeht, dass alle die an den Folgen einer Covid19 Erkrankung sterben überhaupt ins Krankenhaus kommen und sehr zeitnah daran versterben. Erschreckend, dass viele noch nicht verstanden haben, dass dies nicht immer der Fall ist (siehe u.a. Beiträge von Kanken).
Diese Formulierung wurde eingeführt weil viele einfach nicht in der Lage sind zu verstehen, dass bei solchen Themen immer eine gewisse Unsicherheit (in beide Richtungen) gibt und dies nutzen um prinzipielle Zweifel zu säen.
Ich glaub das mußt du mir noch mal erklären. Wer hat was nicht verstanden, und wer will warum prinzipelle Zweifel säen? Und wer will das verhindern und wodurch?
Was soll das bringen?
Klarheit, wer an Corona gestorben ist und wer an etwas anderem.
Das liegt u.a. daran, dass erstaunlich selten gegen den ganzen Quatsch geklagt wird.
Und wo kein Kläger, da kein Gericht und kein Urteil. Ganz einfach.
Na ja, in vielen Fällen haben die Gerichte doch auch rumgedruckst und gesagt, "erstmal okay, aber später vielleicht noch mal schauen", so was in der Art.
Oder bei einem Widerspruch/Klage hat sich nur der ganz konkrete Betroffene über einen positiven Bescheid freuen können...
Und dann müsste man wohl auch gegen jeden Schwachsinn erneut Widerspruch einlegen/Klagen?
Keine Ahnung, möchte mal wer eine "3-Clicks zum Widerspruch/Klage"-App aufziehen? Das wäre bestimmt der Renner.
Ansonsten wie ist das nochmal? War das nicht mal an die epidemische Lage von nationaler Tragweite gebunden, die aber im November ausgelaufen ist. Was ist nochmal die jetzige Grundlage, da war doch was?
Ich frage mich ernsthaft, wie es sein kann, dass Grundrechtsbeschränkungen, die geeignet, erforderlich und angemessen sein müssen, nicht von den Gerichten gekippt werden, wenn vollkommen klar ist, dass der Staat hier vollkommen im Trüben fischt, seit 2 Jahren keine ernsthaften oder zumindest Erfolg versprechende Maßnahmen ergreift, hier Klarheit zu schaffen, hier permanent mit de rSchrotflinte unterwegs ist, in der Hoffnung, man werde schön irgendwie was treffen.
Entscheidung eines Gerichtes:
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einem Eilantrag gegen das Verbot von unangemeldeten Corona-Demos in der Stadt stattgegeben. Der Antragsteller müsse sich zunächst nicht an das Verbot dieser Corona-„Spaziergänge“ halten, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Vor gut einem Monat hatte eine andere Kammer des Gerichts eine ähnliche Beschwerde gegen die Verfügung der Stadt noch abgelehnt.
Die Richter erklärten nun, die Ausgangslage habe sich geändert. Die Stadt gehe selbst davon aus, dass montags planmäßig unangemeldete Versammlungen stattfinden würden. Diese versetze sie in die Lage, sich angemessen vorzubereiten und an diesen Tagen ausreichend Polizeikräfte vorzuhalten.
Es habe sich zudem gezeigt, dass bei den unangemeldeten Demos eine nennenswerte Zahl von Teilnehmern die erforderlichen Abstände eingehalten habe. Zumindest hätten die meisten der Ansage der Versammlungsleitung Folge geleistet und Maske getragen und auf den Mindestabstand geachtet. Aus diesen Gründen kämen mildere Mittel als das vorbeugende Verbot unangemeldeter Demos in Betracht. Die Stadt kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Die Stadt Karlsruhe will unangemeldete und als «Montagsspaziergänge» deklarierte Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung weiterhin verbieten.
Sie geht vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen eine Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, nach der die entsprechende städtische Verfügung ungültig ist.
Begründung:
Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) hält die Begründung des Verwaltungsgerichts nach
SWR-Informationen für überprüfungswürdig: Die Allgemeinverfügung, mit der das Verbot einhergehe, sei auch ein politisches Signal. Es habe Teilnehmern geholfen, sich zu orientieren. Ohne die Verfügung sei alles komplizierter.
Dem SWR sagte Mentrup, er befürchte eine Entwicklung zurück zu mehr unangemeldeten und ungeordneten Demonstrationen. Das wäre aus seiner Sicht sehr bedauerlich. Die Stadt erwarte eine schnelle Entscheidung aus Mannheim bis Montagnachmittag.
Das liegt u.a. daran, dass erstaunlich selten gegen den ganzen Quatsch geklagt wird.
Und wo kein Kläger, da kein Gericht und kein Urteil. Ganz einfach.
In Österreich beschäftigt sich gerade der Verfassungsgerichtshof mit dem Thema Impfpflicht, Hospitalisierungen, Ungeimpfte und Lockdown für Ungeimpfte.
Es hat einen recht umfassenden Fragenkatalog an folgenden Adressaten geschickt:
VERFASSUNGSGERICHTSHOF
Freyung 8, 1010 Wien
V 11/2022-4
Bundesminister für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
In obengenanntem Verordnungsprüfungsverfahren ergeht gemäß § 20 Abs. 3 VfGG die Aufforde-rung – auch zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung – bis zum 18. Februar 2022 folgende Auskünfte zu erteilen:
Ein paar der Fragen:
7.2. Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In Medienberichten war von bis zu 95 % die Rede. Nun scheint das – allgemeine (nicht nach Alter und Gesundheitszustand differenzierte) – Risiko, an COVID-19 zu versterben, aktuell bei 0,1516 Prozent zu liegen (vgl. AGES-Dashboard). Worauf bezieht sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95 %? Was bedeutet in diesem Zusammenhang absolute und relative Risiko-reduktion?
8.2. Wie hoch ist das Übertragungsrisiko bei einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mit Zweitimpfung, die drei, sechs bzw. acht Monate zurückliegt, im Vergleich zu einer ungeimpften Person, deren negativer PCR-Test 24 Stunden zurückliegt?
9.1. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivsta-tion) eines ungeimpften 25-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?
9.2. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivsta-tion) eines zweifach mit dem in Österreich gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 25-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?
9.3. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivsta-tion) eines ungeimpften 65-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?
9.5.1. Der sog. "Lockdown für Ungeimpfte" kann eine Infektion zB in der Familie oder in der Arbeit nicht ausschließen, wohl aber etwa im Gasthaus. Bezogen auf die Zuordnung von Infektionsrisiken zu Lebensbereichen (oben 5): Um wieviele Prozentpunkte reduziert der "Lockdown für Unge-impfte" das Infektionsrisiko einer ungeimpften Person (Basis: Infektionsrisiko ohne "Lockdown für Ungeimpfte" = 100)?
9.5.2. Der "Lockdown für Ungeimpfte" dürfte unter anderem auf der Überlegung basieren, dass Personen ohne COVID-Schutzimpfung ein höheres Hospitalisierungsrisiko haben als geimpfte Per-sonen, womit ein höheres Risiko für das Gesundheitssystem einhergehen dürfte. Nun dürfte das Hospitalisierungsrisiko auch erheblich vom Alter abhängen. Die Durchimpfungsraten dürften nach Alterskohorten unterschiedlich sein. Jedenfalls dürfte die Durchimpfungsrate über alle Alters-gruppen gerechnet bei rund 75 % "Zweitgeimpften" liegen. Das Infektionsgeschehen dürfte ferner auf verschiedene Lebensbereiche unterschiedlich verteilt sein, wobei der "Lockdown" für Unge-impfte nur bestimmte Infektionsquellen für diese ausschließen dürfte. Unter Berücksichtigung dieser Parameter sowie des Maßes der Risikoreduktion durch eine Zweitimpfung: Welchen in Pro-zenten ausgedrückten Effekt hat der "Lockdown für Ungeimpfte" auf die Spitalsbelastung?
Oder in absoluten Zahlen: Das AGES-Dashboard weist für den 24. Jänner 2022 1049 COVID-19-Patienten auf Normalstationen und 194 COVID-19-Patienten auf Intensivstationen aus. Um wie viele Betten wäre die Bettenauslastung auf Normal- bzw. Intensivstationen voraussichtlich höher, gäbe es keinen "Lockdown für Ungeimpfte"?
10. Die Tageszeitung "Der Standard" berichtete am 2. Dezember 2021 unter der Überschrift "We-niger COVID-19-Opfer als letzten Herbst, aber höhere Übersterblichkeit", dass es gegenüber dem Vorjahr um ein Drittel weniger COVID-19-Todesfälle gebe, zugleich aber eine wöchentliche Über-sterblichkeit im dreistelligen Bereich. Trifft dies zu? Falls ja, wie hoch war die nicht durch an CO-VID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie er-klärt sich diese Übersterblichkeit?
Ich glaub das mußt du mir noch mal erklären. Wer hat was nicht verstanden, und wer will warum prinzipelle Zweifel säen? Und wer will das verhindern und wodurch?
Schau einfach mal wann es eingeführt wurde und warum (schau Dir z.B. die Aussagen einiger AFD Vertreter aus dieser Zeit an – nachdem, dass eingeführt wurde was sie zuerst forderten). Und dann überlege mal warum es solche Formulierung z.B. bei Krebstoten nicht gibt bzw. warum man sie dort nicht für nötig erachtet.
Du kannst auch mal darüber nachdenken warum es diese Diskussion nicht bei HIV bzw. Aids gab. Da ist die Todesursache i.d.R. auch das Aidsvirus sondern eine andere Erkrankung. Würde man dies ausblenden könnte man zu dem Schluss kommen, dass das AIDS Virus überhaupt kein Problem ist.
Zitat von DZXX
Klarheit, wer an Corona gestorben ist und wer an etwas anderem.
Für Statistiker wäre natürlich ein genaue Zahl interessant. Aber die praktische Relevanz dürfte eher gering sein (ob es jetzt in Zeiten hoher Sterberaten 300, 400 oder 500 pro Tag sind ändert doch an der Gesamtsituation nichts). Mal davon abgesehen, dass es eben Fehler in beide Richtung gibt. Jeden zu Obduzieren wäre praktisch doch gar nicht durchführbar und würde wohl kaum großen Erkenntnisgewinn bringen (Obduzieren einer größeren, repräsentativen Gruppe schon ). Mal davon abgesehen, dass es auch dann nicht immer eindeutig wäre weil die andere Dunkelziffer eben auch noch existiert (Fehler in beide Richtungen kürzen sich zumindest teilweise. raus).
Was ist mit dem durch Covid19 extrem geschwächten Intensivpatienten der sich aufgrund der Schwächung noch ein bakterielle Infektion einfängt. Sollte man den dann nicht zählen, obwohl er diese nur durch die vorherige Covid19 Erkrankung eingefangen hat?
Ich würde mal davon ausgehen, dass Medizinier auf der Intensivstation schon recht genau wissen was letztlich ursächlich war. Und ich habe da noch keinen gehört der behauptete Covid19 wäre dort kein Problem weil die Leute auf der Intensivstation größtenteils an etwas anderem sterben.
What WHO Said On NeoCov Coronavirus, Discovered By Chinese Scientists
A team of Chinese researchers found a new kind of coronavirus, NeoCov, among bats in South Africa.
According to the study, NeoCov can penetrate human cells in the same way as the COVID-19 virus. "NeoCov is only one mutation away from becoming dangerous for humans," the researchers said in a yet-to-be peer-reviewed study posted on the preprint repository BioRxiv. The study is yet to be peer reviewed.
The virus is closely related to the Middle East respiratory syndrome (MERS), a viral disease that was first identified in Saudi Arabia in 2012.