:ups:
Druckbare Version
Keine Ahnung, wie du darauf kommst. Die Schussabgabe fand statt als er anfuhr. So wird es einhellig berichtet, soweit ich das überblicke. Es gab wohl die Drohung, "Mach den Motor aus, oder du fängst dir 'ne Kugel...".
Mir auch nicht. Das wurde von dem Journalisten in dem von mir verlinkten Video behauptet, der sich auf Aussagen der Polizei beruft.
Mir geht's eher um die Glaubwürdigkeit des ganzen. Und hätte er den Motor wie aufgefordert ausgemacht, hätte es auch kein Anfahren gegeben. Genug Zeit war ja. Meine These ist, dass der den Motor bewusst laufen ließ, um bei der nächstbesten Gelegenheit wieder durchstarten zu können.
Nein. Ich halte es aber nicht für unwahrscheinlich, dass es von dem Beamten am Fenster Schläge gegeben hat, um Einfluss zu nehmen.
Jaaaaa, genau.
Hausaufgaben schon erledigt ?
:D
:beer:
.
Gruß
Nohands
.
-
hier noch ein Fall eines bei einer Verkehrskontrolle in Frankreich unter unklaren Zuständen erschossenen Jugendlichen. Hier hat keiner gefilmt:
https://www.msn.com/de-de/video/nach...8c87af43&ei=17
UNO wirft Frankreichs Polizei Rassismus vor:
https://www.spiegel.de/ausland/frank...e-d84055481088
Hier ein Beispiel, warum ein Auto als "gemeingefährliches Mittel" gilt:
Daniel fährt zum Leonrodplatz, er will nach Hause. Doch dort kommt er nie an. Denn gegen 0.30 Uhr kontrolliert die Polizei einen betrunkenen 21-Jährigen im Renault Clio, der plötzlich Gas gibt. Er brettert bei Rot auf der Dachauer Straße über die Kreuzung, wo er zuerst in einen VW kracht – die Insassen werden leicht verletzt. Durch die Wucht des Aufpralls wird der Renault auf den Trambahn-Halt katapultiert. Dort steht Daniel. Das Auto erfasst ihn, er stirbt noch am Unfallort. Ein weiterer junger Mann (18) trägt schwerste Beinverletzungen davon. Ein 16-Jähriger wird leicht verletzt.
Wie die Polizei mitteilt, soll der Unfallfahrer am Montag dem Haftrichter vorgeführt worden sein. Er hat aktuell keinen Führerschein.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...e4d06618&ei=11
klar. nur im vorliegenden fall sieht man eindeutig, dass das fahrzeug mehr oder weniger langsam anrollt und nicht mit vollgas durch die gegend rast.
selbst, wenn das unerlaubte fahren auf der busspur zuvor für passanten gefährlich gewesen sein sollte, darf man doch auch in frankreich nicht einfach hinterher den fahrer erschießen, weil er erst nicht anhalten wollte und dann bei der kontrolle langsam anrollt, ohne, dass sich eine person vor dem fahrzeug befindet (möglicherweise, weil er geschlagen und bedroht wurde und der fuß vom bremspedal des AUTOMATIK-PKWs "rutschte".)
das scheint mir doch eine etwas verkürzte bis verharmlosende Darstellung für das berichte Verhalten:
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Nanterre bemerkten am 27. Juni 2023 um 7:55 Uhr zwei Motorradpolizisten der Polizeipräfektur Paris zu Schichtbeginn ein Fahrzeug der Mercedes-AMG A-Klasse mit polnischem Kennzeichen, das mit hoher Geschwindigkeit auf der Busspur unterwegs war und offenbar von einem Jugendlichen gesteuert wurde. Die Polizisten aktivierten ihre Signalanlagen und forderten den Fahrer, Nahel Merzouk, an einer roten Ampel auf, zu halten. Merzouk befolgte die Anweisung nicht, beschleunigte und überfuhr die rote Ampel. Die Polizisten verfolgten ihn und meldeten den Vorfall. Merzouk beging mehrere Verkehrsverstöße, gefährdete an Fußgängerüberwegen einen Fußgänger und einen Radfahrer
Es geht nicht um das "hinterher erschießen" sondern das vorher Erschießen, also bevor er mit dem gemeingefährlichen Werkzeug "Automobil" Menschen nicht nur in Lebensgefahr bringt, sondern schwer verletzt oder tötet.
Er wollte gemäß obiger Darstellung ja nicht nur "erst nicht anhalten", sondern er wollte gar nicht anhalten und wurde nur durch einen Stau gestoppt.
Der Wortwechsel war eventuell auch anders, als in den sozialen Netzwerken kolportiert:
Die Generalinspektion der nationalen Polizei (IGPN) analysierte das Video, das die Tragödie in Nanterre am 27. Juni aufzeichnete. Der 17-jährige Nahel, der in einem gelben Mercedes saß, wurde durch die Schüsse eines Polizisten getötet, nachdem er sich geweigert hatte, einer Verkehrskontrolle Folge zu leisten. Die Auseinandersetzung zwischen dem jungen Autofahrer an Bord des Fahrzeugs und zwei Polizisten machte in den sozialen Netzwerken die Runde. Die Sequenz wurde von der IGPN analysiert, die für die Ermittlungen wegen "vorsätzlicher Tötung" gegen den Schützen zuständig ist. Wie ein Journalist des Fernsehsenders Télématin auf France 2 am Montag, den 3. Juli, berichtete, widersprach die Polizei der Aussage einiger Passanten und kam zu dem Schluss, dass der beschuldigte Polizist nicht "Ich werde dir eine Kugel in den Kopf jagen" gerufen hätte. Sein Kollege hätte ihn auch nicht zu einem Verbrechen angestiftet, indem er sagte: "Shoote le".
Die Sequenz wurde an die Gendarmen des IRCGN weitergeleitet.
Laut der IGPN hätten die beiden Beamten stattdessen den folgenden Befehl gegeben: "Stell den Motor ab! Hände hinter den Kopf!" Nahel habe einem der Ordnungskräfte geantwortet: "Aus dem Weg!". Es handelte sich also eher um eine Aufforderung als um eine Drohung.
Um diese Version zu bestätigen, hat die IGPN das Video an die Beamten des Instituts für kriminelle Forschung der nationalen Gendarmerie (IRCGN) weitergeleitet, wie der Journalist in Télématin berichtet.
https://www.valeursactuelles.com/soc...-la-tete-selon
mal sehen was da raus kommt...
Eingeschaltete Bodycams wären da natürlich hilfreich gewesen.
Ja, so wie u.U. auch bei uns in Deutschland. Die entsprechenden Gesetzmäßigkeiten dsbzgl. wurden hier zitiert.
da frage ich mich weshalb die französischen Polizisten am Anfang gelogen haben.
Die wussten ganz genau dass das so nicht sein durfte.
Zunächst geht es um Schusswaffengebrauch, das bedeutet ja nicht zwingend eine gezielte Tötung.
Und nicht einfach, wenn eine Möglichkeit einer Gefährdung besteht, sondern wenn diese Leib und Leben betrifft und nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist:
Seit einer Gesetzesänderung von 2017 ist der französischen Polizei der Schusswaffeneinsatz in fünf Fällen erlaubt:
- Bei Lebensgefahr für die Beamten selbst oder andere Menschen.
- Bei Angriffen auf Orte und Personen, mit deren Schutz die Polizei betraut ist.
- Wenn Beamte die Flucht einer Person, die wahrscheinlich Leib und Leben von Polizisten oder anderen Personen gefährdet, nicht verhindern können.
- Wenn ein Fahrer einer Aufforderung zum Stopp des Fahrzeugs nicht nachkommt und wahrscheinlich eine Gefahr für Leib und Leben der Beamten selbst oder anderer Personen darstellt.
- Wenn Grund zur Annahme besteht, dass dadurch ein Mord verhindert wird.[/I]
https://www.finanzen.net/nachricht/a...ollen-12592857
(den Originalwortlaut habe ich leider nicht)
Wenn einer auf seiner Flucht vor der Polizei, die Schädigung anderer Personen offenbar billigend in Kauf genommen hat, ist IMO durchaus zu erwarten, dass er damit fortfährt, wenn er seine Flucht, die er ja nur zwangsweise wegen Stau unterbrach und nicht aus Einsicht, fortsetzt.