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Damiano R.
Richtig und deshalb hast Du für deine Behauptungen auch NULL Belege.
Es ist ja auch nicht meine Aufgabe deine Aussagen zu belegen. Das musst du schon selbst tun. Woher soll ich denn bitte wissen, warum das Produktsortiment der DHU aussieht, wie es aussieht. Und zu dem Thema kann ich auch keine Belege anführen. Gegenfrage: Was willst du denn da belegt haben?
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Wo bleibt denn auch nur mal ein schwaches Indiz dafür, dass eine nennenswerte Zahl von Homöopathen je diese neu-kreierten Mittel eingesetzt hat? Du stehst doch mit der Position, das diese Mittel in "Der Homöopathie" eine Rolle spielen würden, komplett nackt auf der Straße.
Das muss ich doch gar nicht belegen. Ich habe die Existenz dieser Mittel belegt. Ihre Existenz allein widerspricht deiner Behauptung, es seien seit Hahnemann weder Mittel hinzugekommen noch weggefallen. Welche einzelnen Mittel Homöopathen benutzen ist für meinen Standpunkt irrelevant. Für mich sind das alles Milchzuckerkügelchen, die sich im Wesentlichen durch nichts unterscheiden, außer durch den Aufdruck auf der Flasche.
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Es ging darum, was in der Homöopathie praktisch angewendet wird und nicht, was legal unter dem Namen angewendet werden darf.
Und Mittel die existieren werden wohl auch angewendet. Darüber hinaus ging es nicht nur um die Frage der praktischen Anwendung, sondern auch darum, was ein legitimes Homöopathikum ist.
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Der DZVHÄ erstellt gemeinsam mit der Bundesärztekammer die inhaltlichen Richtlinien, was vom Staat als Homöopathie definiert wird und an Schulmediziner unterrichtet werden darf, was Du da erzählst, ist also wieder mal falsch.
Zu der Sache habe ich mich nicht geäußert, folglich kann ich zu der Sache weder falsch noch richtig gelegen haben.
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Das BFARM ist nur für die Feststellung der Verkehrsfähigkeit zuständig. Was Homöopathika sind, definiert das BFARM nicht, weil der Begriff nicht geschützt ist. Das ist ein ernstes Problem, aber nicht Fehler der Homöopathie als solche.
Ja, dafür ist das BFARM u.A. zuständig. Wie bei anderen Mitteln auch. Über diese Verkehrsfähigkeit definiert sich, was ein legitimes Mittel (hier Homöopathikum ist. Das definieren nicht Vereine. Das ist auch in anderen Bereichen so. Auch bspw die DGAI definiert nicht per Leitlinie, ob, sagen wir Propofol ein legitimes Mittel ist.
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Einen Nachweis für die Gegenthese hast Du aber auch nicht, sondern nicht einmal Indizien.
Ein Indiz wäre, dass im Organon weit weniger als 2000 Mittel aufgeführt sind. Darüber hinaus, DU bist dafür verantwortlich deine Behauptungen zu belegen. Niemand sonst hier.
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Wofür Du nicht mal eine Quellenangabe machen kannst.
Sorry, ist runtergefallen. Empfand ich aber auch als nicht so wichtig, weil das im Thread, allein seit meinem Aufschlagen hier mehrfach schon genannt worden ist.
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Das hat schon Relevanz, nämlich in der Feststellung, dass es offenbar keine organisierten Homöopathen gibt, die mit den ca. 5.000 registrierten Mitteln arbeiten, sondern nur solche, die mit ca. 2.000 davon arbeiten, weil nur diese von ihnen anerkannt werden.
Langsam. Was ein Verein öffentlich vertritt und was seine Mitglieder machen sind durchaus zwei paar Schuhe. Das ist beim DZVHÄ so und noch stärker bei den Heilpraktikern. Gerade bei letzteren haben die Berufsverbände keinerlei rechtliche Handhabe, gegenüber ihren Mitglieder ein bestimmtes Verhalten durchzusetzen. Das liegt daran, dass es bei den Heilpraktikern kein durchsetzbares Standesrecht gibt (nicht durchsetzbar, da nicht verkammert).
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Der DZVHÄ ist der von der Bundesärztekammer offiziell anerkannte Interessensvertreter der ärztlichen Homöopathie und dieser arbeitet nachweislich aktiv mit der Bundesärztekammer zusammen, auch an Richtlinien über Inhalte der Homöopathie. Dass sich der Verband der Klassischen Homöopathen und der Verband der Heilpraktiker anschließen, spricht doch nur für die inhaltliche Qualität der Richtlinien.
Das spricht für gar nix. Dann weise mal schön nach. Viel Spaß.