:beer:
Druckbare Version
Man hat wohl ziemlich schlechte Karten, wenn man erstmal im Maßregelvollzug landet. Auf einen Psychiater, der einen als ungefährlich einstuft, kann man durchaus auch bis zum Ende seines Lebens warten. Wenn er Glück hat, kann er über die Schiene "es waren die Drogen und die nehme ich ab jetzt nicht mehr, versprochen" kommen.
man wünscht so einem eingewiesenen natürlich, dass er, ggf. nach teilnahme an einer therapie, bald wieder raus darf.
der zug -"fahrer" von würzburg (das wort "täter" möchte ich aufgrund dessen schuldunfähigkeit (s.u.) vermeiden) zb war anscheinend bereits zweimal entlassen worden:
https://www.mainpost.de/regional/wue...s-art-10623498
er ist schuldunfähig:
https://www.zdf.de/nachrichten/panor...aehig-100.html
hatte nicht geschrieben, dass man sich, sondern dass man ihm das wünscht - aber darauf kommt es nicht an.
wenn jemand bei der tat schuldunfähig war und dann von der ursache dieser schuldunfähigkeit geheilt wird, mithin nicht mehr gefährlich ist, weshalb sollte er dann noch in der psychiatrie verweilen müssen?
Darauf habe ich keine vernünftige Antwort. Man wünscht es demjenigen, weil man wütend ist? Ist wohl eher nicht vernünftig...
Im Maßregelvollzug sitzt eine ziemliche Bandbreite an Leuten - nicht nur Gewalttäter. Persönlich würde ich da entsprechend differenzieren.
Gibt z.B. viele, die gar kein erkennbares Krankheitsbild haben, außer dass sie eben gemeingefährlich sind. Da ist es mir tatsächlich lieber, die sitzen dort, als dass sie nur eine Strafe im Gefängnis absitzen. Die sind dann aber auch nicht heilbar. Selbstverständlich gibt es dort auch extrem harte und ungerechte Schicksale, das ist mir klar.
Was macht man mit Leuten, die nur dann und wann "Schübe" bekommen oder unter Drogeneinfluss gefährlich werden, draußen aber nicht davon lassen können? Ist halt schwierig - jemand, der gezeigt hat, dass er zu Untaten fähig ist, muss mMn schon besonders beurteilt werden, auch wenn der akute Auslöser vllt. gerade nicht vorhanden ist. Man muss den "Schalter", der sich jederzeit wieder umlegen kann, mit berücksichtigen.