Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
Bei verminderter schuldfähigkeit muss m.E. die strafe auch gering(er) ausfallen bzw. bei schuldunfähigkeit ganz entfallen.

Sonst wäre es ungerecht.
Naja, bei Einweisung in die Psychatrie kann das u.U. auch länger dauern, es ist halt ein anderer Ansatz. Die Strafe ist dann natürlich noch die Frage.