Es reicht, wenn der Einsatz des Messers das mildeste zur Verfügung stehende Mittel ist, den Angriff sicher zu beenden.
Dabei musss nicht das Leben angefriffen sein.
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Kommt darauf an, was man (bewusst oder unbewusst) vorhat. Man kann jemandem auch ins Fleisch stechen und sich nur schützen bis der Angreifer aufgibt, ohne dass er daran stirbt, man muss nur wissen wohin. Die einschlägigen Aktionen sind dafür aber nicht geeignet. Um sowas zu machen muss man defensiv gut sein, und richtig gute Nerven besitzen, neben der Fitness dafür.
Wenn jemand einen anderen vergewaltigt, dann ist eine angemessene Reaktion sinnvoll, um eine Vergewaltigung zu stoppen.
Wenn ein junger Hund Nahrung vom Tisch klaut, ist es nicht angemessen, ihm das Maul abzuschneiden, auch wenn die geklaute Nahrung das Abendessen für die Familie ist, auf das sich alle gefreut haben.
Einem jungen Hund kann das Klauen noch abgewöhnt werden, ist er alt und hat sich dieses Verhalten angewöhnt, ist es schwieriger.
Ein Mensch ist sicher kein Hund und Nahrung klauen ist nicht das gleiche wie vergewaltigen. Aber die Todesstrafe oder Verstümmelung wegen einer Vergewaltigung empfinde ich als übertrieben.
Ich behaupte mal Vergewaltiger und Kinderschänder sind nicht therapierbar.
Also warum sich die Mühe machen?
Vergewaltiger und Kinderschänder sind Triebtäter also logisch.
Gleiches mit gleichem vergelten ist doch viel zu mild.
Jeder Kinderschäder und Vergewaltiger sollte 15 Jahre Knast +Sicherheitsverwarung bekommen und
Ihm sollten seine Rechte aberkannt werden.
Dazu noch Isolationshaft damit die Täter psychische Wracks werden.
Das wäre Gerechtigkeit und wer was anderes dazu sagt ist pro Täter.:cool:
Ich spiele mal den Advocatus Diavoli und stelle einfach mal folgende These in den Raum:
Todesstrafe für Vergewaltiger = 0% Rückfallquote
Zudem spart man sich die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eines Subjektes, welches auf die Regeln der Gesellschaft spuckt.
Hat doch auch was charmantes oder? ;)
Andererseits muss man dann davon ausgehen, dass aus einer Vergewaltigung ein Mord wird, um die Spuren zu verwischen, bzw Zeugen auszuschalten.
Zudem sollte wirklich absolut eindeutig geklärt sein, dass es der Angeklagte auch wirklich war. Bei der Todesstrafe kann man sich ein Fehlurteil nicht erlauben.
Und nein, ich bin nicht generell für die Todesstrafe. Nicht jedes Verbrechen verdient den Tod.
Um mal den näheren Bekannten-/Verwandtenkreis aufzugreifen:
Sollte sich jemand aus meinem Umfeld an meiner Frau/meinen Kindern vergreifen, so hat er meine Bekanntschaft nicht verdient.
Er respektiert mein "Eigentum" nicht, also warum sollte ich seine körperliche Unversehrtheit respektieren?
Ich benutze hier bewusst den Begriff des Eigentums, da es dieser Terminus ziemlich genau trifft.
Meine Frau, mein(e) Kind(er). In dieser Kombination schwingt immer auch ein Eigentumsanspruch mit. Und das ist gut so. Denn wäre dem nicht so, würde es keine stabile Beziehung geben. Um etwas, was einem "gehört", kümmert man sich.
Simples Beispiel für die Männer:
Um eine Frau, die man liebt, sorgt man sich. Um eine Frau, die man nur für eine Bettgeschichte "nutzte", kümmert man sich nicht wirklich. Die ist einem relativ egal.
Und nein, das heißt nicht, dass ich meine Familie als mein Eigentum betrachte, mit dem ich machen kann, was ich will. Wohl aber versuche ich, mein Eigentum zu schützen. Ob es sich dabei um die Familie, das Auto oder das Handy handelt, ist relativ egal. Es "gehört" halt mir und deswegen passe ich drauf auf.
Kernaussage:
Man muss als Mensch aufpassen, dass man einen anderen Menschen nicht zum Objekt degradiert.
Genau das tun aber Vergewaltiger. Sie benutzen wie es ihnen gefällt, tun was ihnen passt und scheren sich einen Dreck um die Konsequenzen.
Warum also sollte ich (oder ein Rechtsstaat) sich einen Dreck um die Befindlichkeiten solch eines Menschen kümmern?
Meine Frage zielte mehr auf moralische oder ethische als auf pragmatische Beweggründe ab.
Ok, auf die Schnelle ein aktuelles praktisches Beispiel anhand der USA:Zitat:
Andererseits muss man dann davon ausgehen, dass aus einer Vergewaltigung ein Mord wird, um die Spuren zu verwischen, bzw Zeugen auszuschalten.
Zudem sollte wirklich absolut eindeutig geklärt sein, dass es der Angeklagte auch wirklich war. Bei der Todesstrafe kann man sich ein Fehlurteil nicht erlauben.
Juristisch gesehen gehen in den USA die Kosten für eine Hinrichtung weit auseinander. Im Jahr 2008 waren die Durchschnittzahlen für eine Inhaftierung in der Todeszelle 12,7 Jahre.
Der Prozess ist sehr aufwendig, eben u.a. aus den von dir genannten Gründen.
Berichten zufolge variieren die Kosten z.B. von Florida mit 26.000.000 Dollar bis Texas, die "nur" 2.300.000 Dollar pro Hinrichtung aufwenden müssen. Quellen sind u.a. das DPIC (Death Penalty Information Center) oder auch Palm Beach Post. Den teuersten Part nehmen logischerweise die Prozesskosten in Anspruch.
Das normale Verfahren für ein größeres Kapitalverbrechen z.B. liegt im Schnitt satte 2.160.000 Dollar unter einem Prozess für die Todesstrafe, beispielhaft für den Staat North Carolina.
Texas gibt an, dass z.B. eine 40jährige Haftstrafe in einer Hochsicherheitszelle gar nur ein Drittel der Todesstrafe kostet.
Und nun nochmal zu deiner ersten Ausführung: ich sehe nicht wirklich eine "Ersparnis" durch die Todesstrafe, wenn man denn eine rechtstaatlich zumutbare Rechtssprechnung zugrunde legt.
Für mich persönlich sind finanzielle Hintergründe ganz klar ein Grund, die Todesstrafe abzuschaffen ;)
Die Handlung sehe ich ähnlich. Bei der Motivation bin ich vorsichtig. Sicherlich ignorieren nicht alle Vergewaltiger die Konsequenzen, manche (alle?) können nur nicht mehr rational abwägen.Zitat:
Genau das tun aber Vergewaltiger. Sie benutzen wie es ihnen gefällt, tun was ihnen passt und scheren sich einen Dreck um die Konsequenzen.
Fehlt da nicht ein "nicht auch"?Zitat:
Warum also sollte ich (oder ein Rechtsstaat) sich einen Dreck um die Befindlichkeiten solch eines Menschen kümmern?
Weil wir nicht dem sozialen Prinzip Auge um Auge folgen. Möchtest du persönlich über den Tod eines anderen Menschen entscheiden?
nicht irgendeinen, sondern meinen, oder den meiner Angehörigen.
Diesen hochintelligenten Typen, der vor einigen Jahren diese dreizehnhährige entführte, tagelang missbrauchte und dann die Gutachter zum Narren gehalten hat, hätte ich ohne Probleme vom Dach geschossen.
Ganz einfach, damit sich sein Opfer sich nicht mehr fürchten muss, dass der ausbricht oder rauskommt.
Wie Trinculo richtig erkannte, ist das situationsabhängig.
Es ging auch nicht um die Todesstrafe, sondern um eine Notwehr- oder Nothilfesituation.
Da sollte die Kosteneinsparung bei Ableben des Täters doch beträchtlich sein.
(was kostet denn eine Hinrichtung in China? Ich glaube, die sind um einiges preiswerter. Die Angehörigen müssen die Munition bezahlen und gerüchtehalber werden die Organe wiederverwendet.)
Aha
Du meinst, du würdest ihn zum Schutze seiner Opfer 'ohne Probleme' töten? Das steht in diesem Fall aber nicht mehr in Kausalität mit irgendeiner Nothilfesituation.
Mh, gibt´s zahlreiche Beispiele. Diese sind für mich aber -bezogen auf die Rechtssprechung oder das soziale Gefüge- kein Vergleichsmaßstab.Zitat:
(was kostet denn eine Hinrichtung in China? Ich glaube, die sind um einiges preiswerter. Die Angehörigen müssen die Munition bezahlen und gerüchtehalber werden die Organe wiederverwendet.)
Das war - in der Situation, als er auf dem Dach des Gefängnisses stand, und viele Leute beschäftigte - meine Einschätzung.
Strafrechtliche Probleme hätte ich dadurch eventuell bekommen.
Fall Stephanie: Zaunspitzen hätten Mario M. aufgespießt - Panorama | STERN.DE
Das Risiko wäre ich eingegangenZitat:
Mario M. drohte demnach, sich vom Dach zu stürzen, falls die Polizei ihn zu fassen versuchte.
Er habe am äußersten rechten Rand gesessen. Ein Sprung wäre tödlich gewesen, denn Mario M. wäre auf einen aufgespitzten Zaun gefallen.
Es ging um: "was will ich in der Situation?"
Und wenn ich sehe, dass meine Freundin vergewaltigt wird (Nothilfe), oder an mich selbst Hand gelegt wird (Notwehr), dann will ich bestimmt nicht den Täter schonen, damit er die Chance bekommt, zu lernen, dass man kein Essen vom Tisch stiehlt.