Wann ist bei solchen Untersuchungen, wie in DO eigentlich mit Ergebnissen zu rechnen?
Hat mich meine Freundin gefragt..
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Wann ist bei solchen Untersuchungen, wie in DO eigentlich mit Ergebnissen zu rechnen?
Hat mich meine Freundin gefragt..
Bis sich die öffentliche Debatte gelegt hat.
Der totgeschlagene Mannheimer wurde über vier Monate lang obduziert.
Gott sei Dank wurde der Machetenmann in Ludwigshafen durch den Schuss des Polizisten nicht getötet!
Wahrscheinlich schlägt der Fall deswegen nicht so hohe Wellen in den Medien, wie der in Dortmund.
https://www.focus.de/panorama/welt/t...166655114.html
.. wer so alles Tee trinkt...
Ich hab ja keine Ahnung, ob das jetzt hier der "Anti Polizei", oder " gute Polizisten erschiessen keinen Messerstecher" Thread wird, aber ich denke eine unabhängige Stelle hätte schon lange Ermittlungsergebnisse im Dortmund/MP5 Fall vorgelegt.. ;)
In Recklinghausen scheinen die Mühlen sehr langsam zu mahlen, oder die haben nur einen Beamten auf den Fall angesetzt... :biglaugh:
Erster Post hier war im August...
Da kommt wieder die geballte Ahnung und das Fachwissen raus.
Weißt du, wie lange eine Handysicherung durch die IT-Forensik dauert? Danach die Sichtung und Auswertung?
Fühl dich doch nicht gleich angegriffen, war doch nur ne Frage.. :biglaugh:
Aber wo du schon fragst, ich denke 12+ Telefone braucht nen ITForensiker ca. 10 Tage , dann den Telefonmitschnitt mit dem Sozialarbeiter 2 Tage, dann SpuSi plus Auswertung nochmal eine Woche...
Dann das alles auswerten und Gerichts- und Versicherungsfest machen auch ca. eine Woche...
Vorausgesetzt es wird parallel und nicht nacheinander ausgewertet.... :)
"Wie lange dauert die Auswertung?
Die Zeit der Auswertung hängt davon ab, wie viele Dateien sich auf dem Handy befinden und ob die Auswertung sofort begonnen werden kann (hängt auch davon ab, ob die PIN herausgegeben wird). In der Regel dauert die Auswertung ca. 3 bis 4 Wochen. Wenn auf dem Handy keinerlei tatrelevanten Beweise, Nachrichten, Hinweise vorhanden sind, gibt die Polizei das Handy zurück. Wenn jedoch auf dem Handy Tatrelevantes gefunden wird, gibt es das Handy nicht zurück solange das Verfahren nicht beendet ist. "
https://www.juraforum.de/lexikon/handy-beschlagnahmt
;)
Dann dürfen dort aber keine Bilder oder Videos drauf sein. Deswegen auch nicht einfach Handy geschrieben, sondern SmartPhone.
Aktuell wartet man sogar noch länger, wenn es sich nicht um SmartPhones im Zusammenhang mit Terrorverdeacht oder akuten schweren Gewaltdelikten handelt.
Die Kapazitäten sind ausgereizt, deswegen wandern SmartPhones teilweise durch die ganze Republik, um zu schauen, wo gerade freie Sicherungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Wie kamen wir überhaupt auf digitale Forensik, ich denke nicht, dass da jemand während des Einsatzes telefoniert, oder Fotos/Videos erstellt hat?
Weiterhin denke ich, dass die Smartphones auch nicht aufwändig "geknackt" werden müssten, da die Polizisten ja hoffentlich ihre PIN bereitwillig rausgegeben haben.
GPS Daten dürften auf dem engen Raum auch nicht viel bringen, bleiben also vielleicht noch Bewegungssensoren zum auslesen.
Ich find auf jeden Fall, das die Ermittlungen ziemlich lange dauern!?!
Gründliche Ermittlungen dauern immer lange. Ist ja jetzt nicht so als gäbe es einen Personalüberschuss bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
Soweit ich es mitbekommen hatte , ging es nicht nur um Smartphones der beteiligten Polizisten . der Artikel zu dem ich einen Link hier eingestellt hatte ,dem du einen Daumen gegeben hattest ^^, bezog sich z.b. auf den Audio-Mitschnitt Anwesender (Nicht Polizei) während des Geschehens.
Ach komm Schnüffler, das wäre doch garnicht gerichtsverwertbar..
Das normale Prozedere, ausser du schickst das Video anonym, wäre doch, dass du Zeuge einer Straftat bist, eine Vorladung bekommst(als Zeuge hast du seit 2017 auch kein Zeugnisverweigerungsrecht mehr) und die dein Mobile einkassieren und mindestens die Daten spiegeln, Stichwort Beweissicherung..
Ein Video enthält ja viel mehr Informationen, als nur den Film, nämlich Zeitstempel, Ort, etc und könnte ja auch nachbearbeitet sein..
Somit kannst du davon ausgehen, das dein Mobile forensisch untersucht werden kann und wird, alleine um Fakes auszuschliessen..
Kommt natürlich auf den Einzelfall an..
Wäre ja auch unlustig, wenn man einfach ein Video schicken könnte, das nicht forensisch nachgeprüft wurde und das dann zu einer Verurteilung/Freispruch führen würde...
:rolleyes:
Ja, wenn man nichts anderes zu tun hat und nur in dem einen Fall ermittelt, mag das zutreffen. Vielleicht liegt die Auswertung aber auch erstmal auf Halde, weil die IT Forensiker anderweitig gebunden sind. Es sind jetzt gerade 2 Monate vergangen. Finde ich jetzt nicht so wild.
Dann ist auch die Frage, ob und wann Ergebnisse in die Öffentlichkeit wandern.
Nö glaub ich nicht..
Zeigen kann man vor Gericht viel, aber ohne digitale Forensik wird dich jeder Anwalt auslachen..
Nö, sollte die Echtheit angezweifelt werddn, wird es forensisch gesichert. Solange hat der Zeuge Anspruch auf Ersatz, bzw. Ausfall, welches dann von einem Beschuldigten bei Verurteilung zu zahlen sind.
:)
Und die Judikative ist ja auch nicht dumm..
Die wissen schon, dass ein Video nicht per se beweissicher ist.
Deshalb Forensik..
Also, wenn der Handwerker ein Zeugenvideo zur Polizei, oder Staatsanwaltschaft schickt, welches für diesen Fall entscheidend seien könnte, wird sein Telefon/Kamera mit hoher Wahrscheinlichkeit beschlagnahmt und ausgewertet.
Ansonsten dürfte es kaum gerichtsfest/beweissicher sein..
Ach Kensei...:rolleyes:
Dir ist doch der Unterschied zwischen Videos, als Beweis vor Gericht, welche die Polizei an der Quelle, also aus Überwachungskameras saugt und einem Video des Users Handwerker, privat eingereicht besteht, oder...?
Und im Zweifelsfall wird eben die IT-Forensik bemüht..
Stell dich doch nicht doof..