Nö glaub ich nicht..
Zeigen kann man vor Gericht viel, aber ohne digitale Forensik wird dich jeder Anwalt auslachen..
Nö glaub ich nicht..
Zeigen kann man vor Gericht viel, aber ohne digitale Forensik wird dich jeder Anwalt auslachen..
Nö, sollte die Echtheit angezweifelt werddn, wird es forensisch gesichert. Solange hat der Zeuge Anspruch auf Ersatz, bzw. Ausfall, welches dann von einem Beschuldigten bei Verurteilung zu zahlen sind.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Geändert von Gast (24-10-2022 um 19:00 Uhr)
Und die Judikative ist ja auch nicht dumm..
Die wissen schon, dass ein Video nicht per se beweissicher ist.
Deshalb Forensik..
Also, wenn der Handwerker ein Zeugenvideo zur Polizei, oder Staatsanwaltschaft schickt, welches für diesen Fall entscheidend seien könnte, wird sein Telefon/Kamera mit hoher Wahrscheinlichkeit beschlagnahmt und ausgewertet.
Ansonsten dürfte es kaum gerichtsfest/beweissicher sein..
Geändert von Gast (24-10-2022 um 19:03 Uhr)
Ach Kensei...
Dir ist doch der Unterschied zwischen Videos, als Beweis vor Gericht, welche die Polizei an der Quelle, also aus Überwachungskameras saugt und einem Video des Users Handwerker, privat eingereicht besteht, oder...?
Und im Zweifelsfall wird eben die IT-Forensik bemüht..
Stell dich doch nicht doof..
Geändert von Gast (24-10-2022 um 19:51 Uhr)
Richtig..
Und der Anwalt weisst im Zweifelsfall den Richter/Staatsanwalt darauf hin, dass nicht verifizierte Privatvideos unter Umständen nicht für die Beweisaufnahme zugelassen und somit nichtig sind..
Auch der Richter kann nicht einfach, Kraft seines Amtes, irgendwelche "Hobbyvideos" aus privater Hand zulassen..
Das weisst du aber auch hoffentlich alles selbst...
Geändert von Gast (24-10-2022 um 20:02 Uhr)
Wieviele Gerichtsverfahren hast du denn schon so live erlebt?
Nochmal, der Richter entscheidet, was er zum Verfahren an Beweisen einführt und zulässt. Nicht ein Anwalt oder sonstwer. Hinweisen kann der das Gericht worauf er will.
Also muss jetzt nicht jedes Video durch die forensische Untersuchung gehen? Weiter oben klang es noch so.
Und was sind in deinen Augen Privatvideos? Die Überwachungskamera auf Firmengelände? Oder nur auf Privatgrundstücken? Oder nur das Handyvideo?
Ich behaupte mal, Videos werden nur dann forensisch Untersucht, wenn es begründete Zweifel an der Echtheit gibt.
Geändert von Kensei (24-10-2022 um 20:25 Uhr)
Geändert von Gast (24-10-2022 um 21:00 Uhr)
Hab ich doch. Meine Frage war, was du als privates Video definierst. Ein Firmeninhaber ist ja auch eine Privatperson. Kann der Firmenkameras nicht manipulieren?
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