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Pro Jahr wird die Zahl der Anzeigen gegen Polizisten mit ca. 1600[13] bis 2000[14] beziffert. Von den Anzeigen führen ca. 3 % zu einer Anklage. 2010 lag die Zahl abgeschlossener Ermittlungen gegen Polizisten bei 2133, von denen 63 zu einer Anklage oder zu einem Strafbefehl führten. Auf die Frage hin, wie er sich erkläre, dass 93 % der Verfahren eingestellt wurden, nennt Tobias Singelnstein (Juniorprofessor für Strafrecht an der Freien Universität Berlin) die Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren (das der Staatsanwaltschaft untersteht), die eigentlichen Ermittlungen in den meisten Fällen von der Polizei selbst durchgeführt werden.[15]
2013 mündeten 20 Prozent der insgesamt 4,5 Millionen Ermittlungsverfahren in Deutschland in eine Anklage oder einen vergleichbaren Strafbefehl, etwa 30 Prozent wurden mangels Tatverdachts eingestellt. Von den 4553 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten in diesem Zeitraum wurden fast 90 Prozent mangels Tatverdachts eingestellt.[16] Offizielle Zahlen zu Polizeigewalt werden nicht erhoben. Bei einer polizeiinternen Befragung in den Jahren 1998 und 2001 von Amnesty International „[…] waren 25 Prozent der Beamten der Meinung, hin und wieder sei es durchaus akzeptabel, mehr Gewalt anzuwenden als erlaubt. Und sechs von zehn Polizisten gaben an, auch gravierender Gewaltmissbrauch von Kollegen werde nicht immer berichtet oder angezeigt.“[17] Beispiele für Polizeigewalt im neutralen Sinn (d. h. grundsätzlich ohne Einteilung in rechtmäßig oder -widrig) sind folgende Fälle, die in den Medien diskutiert wurden.
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