Doch.:p
Ein paar Meter weiter war nämlich auch das Q-Dorf.:D
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Mehr als zwei Drittel aller Studien im Bereich der biomedizinischen Forschung, so das Fazit, seien einfach Müll. Nicht reproduzierbar, nicht relevant.
Ist für mich nicht überraschend.
Studien, die nun im Rahmen der Pandemie der Entscheidungsfindung dienen sollten allerdings zumindest relevant sein.
Und durch das Preprint-Verfahren + die öffentliche Aufmerksamkeit kommen ja Fehler mitunter schnell an's Licht.
Zwischen Müll und absichtlicher Fälschung ist allerdings noch ein Unterschied.
Das Bundesinnenministerium spannte in der ersten Welle der Corona-Pandemie im März 2020 Wissenschaftler mehrerer Forschungsinstitute und Hochschulen für politische Zwecke ein. Es beauftragte die Forscher des Robert-Koch-Instituts und anderer Einrichtungen mit der Erstellung eines Rechenmodells, auf dessen Basis die Behörde von Innenminister Horst Seehofer (CSU) harte Corona-Maßnahmen rechtfertigen wollte.
Aha. Und was heißt das jetzt konkret?
Haben die nur eine Modellrechnung beauftragt, oder haben die ein bestimmtes Ergebnis beauftragt?
Auch dieser Satz lässt für mich das offen:
Im E-Mail-Wechsel bittet etwa der Staatssekretär im Innenministerium, Markus Kerber, die angeschriebenen Forscher, ein Modell zu erarbeiten, auf dessen Basis „Maßnahmen präventiver und repressiver Natur“ geplant werden könnten.
Ich begrüße es durchaus, dass die Politik ihre Maßnahmen aufgrund von wissenschaftlichen Modellen planen.
Die Wissenschaftler erarbeiteten dem Schriftverkehr zufolge in nur vier Tagen in enger Abstimmung mit dem Ministerium Inhalte für ein als geheim deklariertes Papier, das in den folgenden Tagen über verschiedene Medien verbreitet wurde.
Aha. War der Leak dann also ein Fake?
Dass das Papier eher mit heißer Nadel gestrickt ist, konnte man ja erkennen.
Kennt man inzwischen die verantwortlichen Autoren?
Gibt es auch inhaltliche Kritik an dem Papier?
Die meisten "Kritker" verstehen ja nicht mal, was da genau aufgezeigt wurde.
Die gehen da von einer recht hohen IFR aus, aber darauf wird ja hingewiesen.
Jeder fünfte islamistische Attentäter ist ein Asylbewerber
Na zum Glück ist es nicht umgekehrt...
Sehr hörenswert:
Aus der Dlf Audiothek | Essay und Diskurs | Coronakrise | Über alternative Fakten, Wissenschaftsskepsis und Verschwörungsdenken
https://srv.deutschlandradio.de/dlf-...udio_id=897797
:yeaha:
hier die geschriebene Version:
https://www.deutschlandfunk.de/coron...icle_id=492132
Eva Horn nennt da jene, die ich bisher als "Kritker" bezeichnete (nicht zu verwechseln mit dem gleichen Begriff ohne "") als "Besserwisser".
Damit sind nicht Leute gemeint, die tatsächlich etwas besser wissen und damit anderen durch Korrekturen auf die Nerven gehen, sondern um Leute, die wohl irgendeinen Gewinn daraus ziehen etwas vermeintlich "besser" zu wissen, als andere, aber meist nur etwas "anderes" wissen, was nicht zwangsläufig richtig ist:
Betrachten wir diese Geste der Kritik gegen das wissenschaftliche Expertentum mal grundsätzlicher. Was ist „Besserwisserei“?
Wer etwas besser weiß, der oder die beruft sich normalerweise auf überprüfbare Tatsachen, um das Wissen anderer zu berichtigen. Besserwisser wissen nicht einfach etwas, sondern wissen etwas besser, also anders. Die Besserwisser, um die es mir hier geht, sind aber nicht einfach Wissenschaftler, die gegen andere Wissenschaftler eine andere fachliche Einschätzung vortragen. Mir geht es auch nicht um die landläufigen Rechthaberinnen und Oberlehrer, die zu allem ihren Senf geben. Das Besserwissen, um das es mir hier geht, ist eine sehr spezifische Denkweise, eine Mischung aus Misstrauen und Gutgläubigkeit, kritischem Geist und eitlem Bluff. Es besteht in dem grundlegenden Impetus, etwas anders zu sehen, eine andere Geschichte zu erzählen, andere Erklärungen zu finden.
Ich hab hier ja schon mehrfach auf meine Beobachtung hingewiesen, dass die "Kritiker" nur in eine Richtung kritisch seien: eben in Richtung auf die "etablierte" oder "Mainstream"-Darstellung - was ja durchaus seine Berechtigung hat - nicht aber in Richtung auf die eigenen Quellen.
Sie [die Besserwisserei] schert sich nicht wirklich darum, ob ihre Fakten verlässlich sind oder widerlegt werden können. Besserwisserei ist damit eine Spielart jenes berühmten Bullshitting, dass der Philosoph Harry Frankfurt so definierte:
„Das Wesen des Bullshits liegt in der Gleichgültigkeit gegenüber der Frage, wie die Dinge wirklich sind.“
Wer bullshittet, der blufft. Er erzeugt eine ganze Landschaft aus Nebelkerzen, nicht so sehr, um etwas Bestimmtes zu behaupten oder auch, um gezielt zu lügen, sondern um einen bestimmten Effekt zu erzielen, wie zum Beispiel Erstaunen, Wut, Ehrfurcht oder auch einfach Verwirrung. Eine Widerlegung ihrer Behauptungen ist der Bullshitterin somit herzlich egal. Besserwisserei als Spielart des Bullshitting ist damit ein Typus von Behauptung, der kein Interesse daran hat, die Sachlage wirklich genauer zu bestimmen. Es geht nicht darum, es wirklich besser zu wissen. Es ist vielmehr ein Widerspruch um des Widerspruchs willen.
[...]
Die Besserwisserei der googlenden Laien ermöglicht ein Forscherleben wie aus dem Bilderbuch.
Auf den ersten Blick wirkt das sympathisch und selbstbestimmt. „Selber denken“ ist ja mal der Schlachtruf der Aufklärung gewesen. Und der „Querdenker“ ist noch heute der Inbegriff des kritischen Geists. Leider ist es nun auch der Name einer Corona‑Skeptiker-Bewegung aus Stuttgart. Die Besserwisserei erscheint den Beteiligten als Emanzipation und geistige Unabhängigkeit, deshalb wimmelt es auf der Website der Querdenker von ehrwürdigen Vokabeln wie „Freiheit“ und „Demokratie“. Aber um Emanzipation geht es dabei nicht. Der Wissenschaftssoziologe Bruno Latour hat bemerkt, dass das kritische Denken seit Anfang des Jahrtausends dazu tendiert, Fakten im Dienst politischer Agenden aufzulösen. Einst, so Latour, hatte Kritik darin bestanden, scheinbar naturgegebene Sachverhalte als soziale oder politische Konstrukte oder Streitsachen zu entlarven. Heute scheint es umgekehrt darum zu gehen, wissenschaftliche Fakten durch eine Kakophonie von selbstgebasteltem Dissens zu liquidieren, um sie in reine Streitsachen zu überführen. Wissenschaft ist damit politisch geworden, eine Zone des Kampfes zwischen der etablierten Forschung und jenen „alternativen Fakten“, die die Besserwisser zusammentragen.
[...]
Eine große, leider meist schweigende Mehrheit in Europa lebt in einer Wirklichkeit, in der Wissenschaft Gültigkeit hat. Sie erwartet sogar, dass Politik sich – beispielsweise auch in Sachen Klimawandel – an diesem Wissen orientiert. Daneben aber gibt es eine wachsende, sehr heterogene Minderheit, die ihre Wirklichkeit gänzlich anders definiert.
[...]
Besserwisserei ist nicht einfach ein Hickhack unter Experten. Sie ist auch keine Demokratisierung von Wissen im Zeichen kritischen Denkens. Sie ist schon eher Ausdruck eines aus der kognitiven Psychologie bekannten Effekts, dass man sich gerade dann für besonders kompetent und kritisch hält, wenn man absolut keine Ahnung hat.
Sich an wissenschaft zu orientieren ist erstmal eine gute Sache, das etzt aber voraus das die Wissenschaft auch nicht politisch beeinflusst wird.
Es gibt auch weniger seriöse Wissenschaften zb. Gender Studies Homöpathie
Die "unsichtbare Welle der Corona-Mutanten:
https://www.sueddeutsche.de/wissen/c...aten-1.5197700Zitat:
...Die in England zuerst aufgetretene Corona-Variante greift auch in Deutschland um sich. Das ist Daten zur Verbreitung der Variante namens B.1.1.7 zu entnehmen, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitag erstmals veröffentlicht hat. Das mutierte Virus macht demnach 5,8 Prozent aller Infektionen mit Sars-CoV-2 in Deutschland aus. Insgesamt gibt es 1 800 Nachweise von B.1.1.7. Die Auswertung des RKI geht von Neujahr bis 29. Januar, inzwischen könnte die Variante bereits weiter verbreitet sein. "Es ist mit einer weiteren Erhöhung des Anteils der Virusvariante B.1.1.7 zu rechnen", schreibt das RKI.In Großbritannien dominiert die Variante B.1.1.7 mittlerweile das Infektionsgeschehen: In fast 90 Prozent aller untersuchten Proben wurde dort zuletzt die Mutation nachgewiesen, in London sind es bereits 97 Prozent. Diese Zahlen stammen aus dem aktuellen Bericht der nationalen Gesundheitsbehörde Public Health England....
"Die Verdrängung der anderen Varianten durch B.1.1.7 deckt sich mit den Erwartungen basierend auf der Ausbreitung in England und anderswo", sagt Sebastian Funk, Epidemiologe an der London School of Hygiene and Tropical Medicine. Gegenüber dem herkömmlichen Sars-Cov-2-Virus ist die Variante um etwa 30 bis 50 Prozent ansteckender, hat also eine höhere Reproduktionszahl. In vielen europäischen Ländern liegt die Reproduktionszahl aufgrund der Lockdown-Maßnahmen derzeit knapp unter 1,0, die Fallzahlen gehen also insgesamt zurück. Doch B.1.1.7 vermehrt sich währenddessen mit der erhöhten Reproduktionszahl, gewinnt also an Anteil.Dass sich Mutanten wie B.1.1.7 längst exponentiell verbreiten, ist nur mit spezifischen Tests zu erkennen.
Wenn B.1.1.7 um 40 Prozent ansteckender ist, würde sich die Entwicklung im März allmählich wandeln, B.1.1.7 würde die Oberhand gewinnen, die Fallzahlen würden wieder steigen - obwohl sich die Maßnahmen nicht verändert haben. So war es bereits Ende vergangenen Jahres in Großbritannien zu beobachten.
Die Daten zur Gefährlichkeit von B.1.1.7 sind jedoch mit einer Unsicherheit behaftet, weshalb dieses Szenario nur eine Möglichkeit darstellt. Die Berechnungen hängen stark davon ab, wieviel ansteckender B.1.1.7 und andere Mutanten wirklich sind. Nimmt man eine nur um 30 Prozent erhöhte Ansteckungswahrscheinlichkeit an, so würden die Fallzahlen bei gleichbleibenden Maßnahmen erst im April wieder merklich ansteigen. Zuvor würde die Inzidenz die Zielmarke von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner pro Woche unterschreiten. Dadurch könnte etwa die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter wieder effektiver und eine nächste Welle womöglich verhindert werden. ...
Andererseits könnte B.1.1.7 auch um 50 Prozent ansteckender sein als die bisherigen Varianten. So hat es RKI-Präsident Wieler am Freitag in einer Pressekonferenz angenommen. In einem solchen Szenario würde die Inzidenz in die Höhe schnellen, ohne einen verschärften Lockdown oder einen bald einsetzenden Effekt von genügend Impfungen wäre so sogar eine Inzidenz von mehr als 1000 gegen Ende April möglich....
"Es gibt keinen Grund, warum die Variante in Deutschland eine andere Übertragbarkeit haben sollte als in England", sagt der Epidemiologe vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig. Der R-Wert von B.1.1.7 liege also um 30 bis 50 Prozent über dem des herkömmlichen Sars-Cov-2...
Hi,
Ok, mal ganz doof gefragt, wie lässt sich das erklären?:gruebel:
Zitat:
Covid-19 spielt eine eher untergeordnete Rolle
Die Krankschreibungen aufgrund der Diagnose Covid-19 spielen eine eher untergeordnete Rolle im Vergleich zu den anderen Erkrankungen. Deutschlandweit verzeichnete die TK im letzten Jahr rund 5,3 Millionen Krankschreibungen, davon 26.833 aufgrund von Covid-19.
https://www.tk.de/presse/themen/prae...lstein-2099892Zitat:
Hinweis für die Redaktion
Die Zahlen stammen aus den Vorabdaten des TK-Gesundheitsreports 2021. Grundlage dafür bilden die TK-versicherten Erwerbstätigen (Berufstätige und ALG 1-Empfänger). In Schleswig-Holstein waren es 250.500.
Der Krankenstand ist eine betriebswirtschaftliche Größe. Darunter versteht man den prozentualen Anteil der Fehltage zur Sollarbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund einer Krankschreibung.
Unter Fehltagen versteht man die Krankheitstage aufgrund von Krankschreibungen.
Gruß
Alef
Hi,
Eine häufige Todesursache, vor allem bei invasiv behandelten Covid-19 Patienten, könnte eine Infektion mit (resistenten) Pilzen zu sein :
Zitat:
Abstract
Between April and June 2020, i.e., during the first wave of pandemic coronavirus disease 2019 (COVID-19), 55 patients underwent long-term treatment in the intensive care unit at the University Hospital of Regensburg. Most of them were transferred from smaller hospitals, often due to the need for an extracorporeal membrane oxygenation system. Autopsy was performed in 8/17 COVID-19-proven patients after long-term treatment (mean: 33.6 days). Autopsy revealed that the typical pathological changes occurring during the early stages of the disease (e.g., thrombosis, endothelitis, capillaritis) are less prevalent at this stage, while severe diffuse alveolar damage and especially coinfection with different fungal species were the most conspicuous finding. In addition, signs of macrophage activation syndrome was detected in 7 of 8 patients. Thus, fungal infections were a leading cause of death in our cohort of severely ill patients and may alter clinical management of patients, particularly in long-term periods of treatment.
Zitat:
Patients with severe, community-acquired viral pneumonia, i.e., influenza, or receiving long-term ventilation are as yet not known to be at risk of superinfections with mucorales [5]. Mucormycosis is typically a rare infection described in severely immunocompromised patients, suffering from hematological malignancies, solid tumors, ketoacidosis due to diabetes mellitus, transplantation, treatment with steroids and myelosuppressive agents, iron chelator therapy, and traumatic skin and soft tissue infections [22]. P3 and P4 received hydrocortisone treatment, equivalent to 60 mg prednisolone/day, which is in the range of the recommended Dexamethasone dose for severe COVID 19 patients, before the first evidence of fungal infection was detected.
https://link.springer.com/article/10...28-020-03014-0Zitat:
There is one additional study describing superinfections of COVID-19 patients with mucormycetes. The retrospective study included 257 patients in the Chinese province of Jiangsu from January 22 to February 2 and reported infections with Mucor spp. in 6 cases [27]. However, these patients suffered from mild to moderate disease and there was no histologic confirmation. In addition, one other autopsy study showed mucor infection in 1/10 investigated cases. This patient was intubated for 22 days but other clinical information could not be obtained from this report. Nevertheless, this shows that mycotic and specifically mucor infections are not a local phenomenon and may particular gain importance during the course of the disease
Zitat:
Was sind multiresistente Keime?
Bei multiresistenden Keimen handelt es sich um Krankheitserreger (zum Beispiel Bakterien oder Pilze), die nicht mehr mit Hilfe der meisten Antibiotika oder Antimyotika behandelt werden können, weil sie im Laufe der Zeit eine Resistenz gegen sie entwickelt haben. Man spricht daher auch von "Superbugs". Um einen solchen handelt es sich auch bei Candida auris. Der Hefepilz ist seit 2009 bekannt und breitet sich vor allem in Krankenhäusern schnell aus. Dort befällt er vor allem immungeschwächte Patienten, bei denen er mit einer Sterberate von 30 bis 60 Prozent tödlich verlaufen kann.
Da wegen des Coronavirus mehr Menschen, vor allem solche mit schwachem Immunsystem, im Krankenhaus behandelt werden müssen, führen Experten einen Anstieg von Candida-auris-Infektionen in den USA auf das Coronavirus zurück, wie der "National Geographic" berichtet.
https://www.rtl.de/cms/multiresisten...a-4640469.htmlZitat:
Gehen viele Covid-19-Todesfälle eigentlich auf das Konto von Candida auris?
Die tatsächliche Zahl der Infektionen mit dem gefährlichen Hefepilz könnten jedoch sogar noch weit höher sein. Das liegt daran, dass Patienten oft keine Symptome zeigen, wenn sie von dem multiresistenten Keim befallen sind. Todesfälle, die eigentlich Covid-19 zugerechnet werden, könnten dem Artikel im "National Geographic" zufolge auch auf Candida auris zurückgehen.
Anuradha Chowdhary, Professorin an der University of Delhi in Indien, ist Spezialistin für diesen Keim. Bereits im August veröffentlichte sie eine kleine Studie zu kritisch kranken Covid-19-Patienten, die auf einer Intensivstation in Delhi aufgenommen wurden und Candidämie, eine Candida-Pilzinfektion im Blutkreislauf, entwickelt hatten. 10 von 15 dieser Patienten wurden positiv auf Candida auris getestet, das sie wahrscheinlich im Krankenhaus erworben hatten. 6 der Patienten starben, da sie nicht auf die üblichen Medikamente anschlugen. Die Experten setzten sich deshalb nun dafür ein, dass Corona-Patienten auch stichpunktmäßig auf Candida auris getestet werden.
https://www.doccheck.com/de/detail/a...z-in-der-lungeZitat:
Der versteckte Pilz in der Lunge
Invasive Pilzerkrankungen werden häufig übersehen. In Kliniken weltweit ist jetzt ein neuer Hybrid-Pilz aufgetaucht, der die Lungen von Patienten befällt.
Mikrobiologen haben die klinischen Isolate von Aspergillose-Patienten genetisch untersucht und Überraschendes zu Tage befördert: einen Pilz-Hybriden, der besonders resistent zu sein scheint. Sein Name: Aspergillus latus. Die Isolate stammten von Patienten aus Brasilien, Belgien, Portugal und den USA. Die Ergebnisse haben die Biologen nun in Cell veröffentlicht.
Gruß
Alef
@Alef: Covid19 wird halt völlig überbewertet.
Der Gesundheitsminister hält Hof – und erteilt sich die Absolution
https://www.faz.net/aktuell/feuillet...-17186488.html
In Bezug auf die Bundesregierung sagte Betsch: Jede andere Strategie wäre besser.
...
Doch Brinkhaus hatte an diesem Abend vor allem einen riesigen Strauß von Allgemeinplätzen mitgebracht. Man müsse Dinge im Kontext sehen. Aus der Rückschau betrachtet hätte man das Ein oder Andere sicherlich anders machen können. Wir müssen ja nach vorne schauen. Und: Da müssen wir dran arbeiten.
Kurze Zwischenfrage an dieser Stelle: Ist Ihnen noch klar, worüber dieser Mann da spricht? Geht es um seine Leistung im letzten Bundesligaspiel, um die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder doch um die Corona-Politik der Bundesregierung?
„So wie jetzt kann man nicht weitermachen“
https://www.welt.de/vermischtes/arti...termachen.html
„Jeder Heimwerker weiß, dass auch bei einer Schraube nach ganz fest irgendwann ganz locker kommt“, sagt Mascolo. Der Journalist findet, es sei eine „Illusion, dass man die Verordnung nur präzise genug machen muss“.
Aber im großen und ganzen ist ja nichts schief gelaufen und man hat exzellente Arbeit geleistet... :D
Hi,
Ihr habt also keine Erklärung dafür?
Ich habe mal weiter gewühlt und das hier von der AOK gefunden:
https://www.wido.de/news-events/aktu...egen-covid-19/Zitat:
Insgesamt erhielten von den 13,2 Millionen AOK-versicherten Erwerbstätigen von März bis Oktober 2020 circa 155.610 Beschäftigte von einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Diagnose. Das entspricht 1.183 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Dabei waren Frauen häufiger betroffen (1.378 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte) als Männer (1.031 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte). Krankmeldungen mit Bezug zu Covid-19 waren unter den jüngeren Beschäftigten bis zu 19 Jahren am häufigsten (1.773 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte) und bei den über 60-jährigen Erwerbstätigen am seltensten (900 je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte) zu beobachten. Bei mehr als der Hälfte der betroffenen Beschäftigten wurde der gesicherte Nachweis der Infektion auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert (53,9 Prozent). Bei den übrigen Fällen wurde auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein klinischer Covid-19-Verdacht ohne Virusnachweis dokumentiert.
und das hier von der IKK:
https://www.handwerksblatt.de/betrie...vorjahresmonatZitat:
Von Januar bis Oktober 2020 verzeichnet die IKK classic insgesamt 28.990 Covid-19-Fälle, bei rund 3,1 Millionen Versicherten.
Hier die offizielle Covid-19 Statistik nach Altersgruppen, vom Dashboard "gemopst":
https://www.kampfkunst-board.info/fo...4&d=1612776986
Gruß
Alef
Hi,
Ich kann mir die Zahlen nicht wirklich erklären und habe deshalb extra gefragt, wie sich diese Zahlen erklären lassen.
Als Antworten kamen sinnbefreite Antworten und seltsame Nachfragen, obwohl die Fragestellung klar ist.
Ich habe derweil mal die Angaben der TK, der AOK und der IKK zusammen gerechnet und komme auf ca 211000 Krankmeldungen durch Covid-19, wobei bei den Angaben der AOK 53,9% der Fälle klinisch nachgewiesen sind, die anderen nur Verdacht.
Meine Vermutung ist, dass sich die Zahl mit der Bürokratie erklären lässt, denn eine AU gibt es nur wenn man Symptome hat.
Sprich:
Quarantäne+Symptome = AU
Quarantäne ohne Symptome = Keine AU
Somit könnte es sich hierbei also vermutlich um symptomatische Fälle handeln.
100% sicher bin ich mir da nicht, aber es wäre eine Erklärung!
Du und die anderen wollten bestimmt auch gerade diese Erklärung geben, richtig?:gruebel:
Interessant ist übrigens auch, dass sich in der ersten Welle vermehrt jüngere Menschen krank gemeldet haben, während es in der zweiten Welle die älteren Menschen waren bisher.
Gruß
Alef
Nein.
Du wärst doch der erste der darauf hinweist, dass es noch andere Krankheiten als Corona gibt. Denk mal drüber nach bevor du googelst.
Sollen wir das auch erklären?Zitat:
Interessant ist übrigens auch, dass sich in der ersten Welle vermehrt jüngere Menschen krank gemeldet haben, während es in der zweiten Welle die älteren Menschen waren bisher.
Gruß
Alef
War bestimmt auch eine Frage um die alle rumeiern.
Eventuell weil Quarantäne-Maßnahmen nicht von der Kasse angeordnet werden?
Als ich in Quarantäne war, gab's vom Gesundheitsamt ein Schreiben für meine Schule. Kann mich nicht entsinnen, dass Krankenkasse oder Hausarzt da irgendwie involviert gewesen wären. Ergo dürften die davon auch nichts mitbekommen haben und das auch nicht als "Krankschreibung wegen Covid" registriert haben.
Solange keine Behandlungsmaßnahen und/oder verschreibungspflichtige Medikamente nötig werden, kann man das ja zuhause aussitzen.
Nein, es gibt einfach verschiedene Wege, unabhängig davon, ob man Symptome hat oder nicht.
1. Krankschreibung über den HA.
2. Quarantäne/Isolation durch Anordung des Gesundheitsamtes. Hier gibt es keine Krankschreibung, der Arbeitgeber reicht die Mitteilung des Gesundheitsamtes dann mit einem Antrag auf Erstattung bei offizieller Stelle ein.
Ich laviere nicht. Mir ist tatsächlich nicht klar wofür du eine Erklärung suchst? Dafür daß die Zahl so hoch ist? So niedrig? Für den absoluten Wert? ... und was man sich sonst noch alles dazu fragen kann.
Es tut mir leid: Ich verstehe es tatsächlich nicht.
Wie dem auch sei ...
... im Kontext der Pandemie ist in unserer Einrichtung noch eine interessante Kategorie von Arbeitsausfällen festzustellen, die mittelbar auf das Virus zurückzuführen sind: Wir haben eine - nicht allzu hohe aber doch bedenkenswerte - Anzahl von arbeitsunfähigen Kolleginnen und Kollegen aufgrund psychischer Auswirkungen der Pandemie. Also mal ganz platt gesagt Menschen, die aufgrund der Angst und des Stress, die mit der Situation verbunden sind, nicht arbeiten können.
Hi,
1) Es handelt sich hierbei explizit um AUs Covid-19 betreffend, also nicht alles gemischt.
2) Das schiebe ich auf die Berichterstattung bzw besser die mediale Wahrnehmung
Hab mal für Beamte gesucht, Du bist ja verbeamteter Studienrat, richtig?
https://www.dbb.de/corona-informatio...nd-beamte.htmlZitat:
Was passiert, wenn eine häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wird?
Anordnungen einer Quarantäne erfolgen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die örtlich zuständigen Landesgesundheitsbehörden. Wird eine häusliche Quarantäne wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion amtlich angeordnet, ohne dass eine akute Erkrankung vorliegt, müssen Beamtinnen und Beamte vom Dienst fernbleiben. In diesen Fällen werden sie unter Fortzahlung der Besoldung vom Dienst freigestellt. Ist dem Beamten/der Beamtin in der häuslichen Quarantäne die Arbeit im Homeoffice möglich, kann der Dienstherr grundsätzlich die Arbeit im Homeoffice anordnen. Etwas Anderes gilt natürlich dann, wenn der Beamte/die Beamtin durch eine Erkrankung arbeitsunfähig wird.
Das Problem bei Arbeitnehmern ist aber, dass hier unterschieden wird zwischen reiner Quarantäne und Quarantäne mit AU und das wiederum ist wichtig, damit der Arbeitnehmer weiß woher er sein Geld bekommt. (Quarantäne ohne AU=Ausgleich nach IfSG)
Das ist nur halbrichtig:
Hat der Betroffene Symptome bekommt er eine AU, egal ob vom Gesundheitsamt angeordnet, oder nicht. Hat er keine Symptome, gibt es keine AU!
Alles hier nachzulesen:
Zitat:
AU-Bescheinigung bei Quarantäne
Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Die Gesundheitsämter ordnen mitunter eine Quarantäne an. Auch Arbeitgeber schicken zunehmend Mitarbeiter nach Hause, die unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Mit oder ohne Symptome? Diese Frage entscheidet darüber, ob der Patient, der sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolation befindet, einen AU-Schein bekommt.
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuel...u-quarantaene/Zitat:
Keine Krankschreibung ohne Krankheit
Nur, wenn der Betroffene tatsächlich krank ist, stellt der Arzt eine AU-Bescheinigung aus. Bei Arbeitsunfähigkeit ist trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung erforderlich. Grundsätzlich gilt:
Patient zeigt Symptome (z. B. Husten, Fieber) → AU-Bescheinigung
Patient zeigt keine Symptome → keine AU-Bescheinigung
Die Anzahl der psychischen Erkrankungen bei den AUs ist tatsächlich leicht gestiegen wie es scheint, der Anteil steigt btw seit Jahren stetig, aber der signifikanteste Unterschied zu den Vorjahren ist die Länge, sprich die Menschen sind länger krank.
Gruß
Alef
Nein, das ist, zumindest in NRW, auch die gelebte Praxis.
Auf der KBV Seite findet sich dazu:
Quelle:https://www.kbv.de/html/1150_44889.phpZitat:
AU-Bescheinigung bei Quarantäne
Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Die Gesundheitsämter ordnen mitunter eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen an. Auch Arbeitgeber schicken zunehmend Mitarbeiter nach Hause, die unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
Grundsätzlich gilt hierbei:
Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen.Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch, wenn der Patient positiv getestet wurde. *
Da steht kann, nicht muss. Und so wird das, zumindest hier, auch praktiziert.
So ganz verstehe ich auch nicht worauf Alef hinauswill.
Gut wir haben eine - im Verhältnis zur Anzahl der gemeldeten positiven PCR Tests - überschaubare Anzahl von Personen mit Krankschreibung / AU - aber daraus jetzt irgendwas ableiten?
Müsste man ja erstmal wissen wie viele von den positiven Fällen überhaupt in Frage kommen würden um eine derartige AU aufgestellt zu bekommen. Was ist mit Hausfrauen / Hausmännern / Schülern / ... die zwar in der gesetzlichen KV sind, aber auch bei einer symptomatischen Erkrankung mit der sie beim Arzt vorstellig werden keine AU benötigen.
Wenn dann wäre wohl viel interessanter wie viele Personen (neben den bekannten hospitalisierten Fällen) tatsächlich einer ärztlichen Versorgung bedurft haben die über ein "Bleiben Sie zu Hause und schonen sie sich" hinaus geht.
Wollen wir uns jetzt (wieder) über die Semantik streiten?
Zitat:
GRUNDSÄTZLICH GILT:
› Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel Schnupfen und leichte Halsschmerzen hat, stellt der
Arzt eine AU-Bescheinigung aus.
› Zeigt der Patient keine Symptome, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch,
wenn die Person auf das Virus positiv getestet wurde.
In diesem Fall reicht der Patient den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne
beim Arbeitgeber ein.
Zitat:
1. Quarantäne, aber keine Symptome
Für Personen, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befinden, aber keine Krankheitssymptome aufweisen, darf der Vertragsarzt keine AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber
ausstellen. Dies gilt auch für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen ohne Symptomatik.
In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden erstatten lassen.
Eine Liste der in dem jeweiligen Bundesland zuständigen Behörden stellt die KBV zusammen mit einer Praxisinformation zum Thema Anspruch auf Entschädigung auf ihrer Internetseite bereit: http://www.kbv.de/media/sp/PraxisInf...chaedigung.pdf
Wichtiger Hinweis: Sobald eine Person, die bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich.
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisIn...schreibung.pdfZitat:
2. Quarantäne und Symptome
Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus und Krankheitssymptomen stellt der behandelnde Vertragsarzt eine AU-Bescheinigung aus. In diesem Fall erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der diese aber nicht vom Bundesland erstattet bekommt.
AU-BESCHEINIGUNG FÜR PERSONEN, DIE MITTELBAR KONTAKT ZU EINEM VERDACHTSFALL HATTEN
Manche Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu Hause zu bleiben. Auch hier gilt: Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung
ausstellen.
Das "KANN" bezieht sich hier also auf "nicht können", weil verboten und nicht "Kann man machen, muss man aber nicht!", denn irgendwoher müssen die betroffenen Arbeitnehmer ja ihr Geld herbekommen!
Wenn es jetzt also in NRW wirklich so gehandhabt wird, wie du sagst, dass die Betroffenen selbst bei Erkrankung keine AU erhalten, kommt hier die Entschädigung nach §53 IfSG zum tragen.
Wenn sie sich in Quarantäne befinden und Symptome zeigen, aber weiterhin keine AU ausgestellt wird, könnte das u.U. strafrechtliche Tatbestände erfüllen.
Bei Quarantäne mit Erkrankung (Symptomen) zahlt:
Arbeitgeber bzw Krankenkassen
Bei Quarantäne ohne Erkrankung zahlt:
Entschädigung nach §53 IfSG, oder simpel ausgedrückt: "Die Staatskasse".
Wenn jetzt also keine AU ausgestellt wird, obwohl der Betroffene Symptome hat, und dieser somit automatisch nach §53 IfSG entschädigt wird, wird das Vermögen der Staatskasse beschädigt, da eigentlich ein andere Leistungsträger (AG/KK) zuständig wäre!
Meinst Du wirklich, dass es so gehandhabt wird, wie Du sagst?
Aber vielleicht verstehe ich dich auch falsch? Für mich ist die sinnhafteste Erklärung, dass es sich bei den Angaben somit um symptomatische Fälle handelt, wobei jetzt interessant wäre ob die Zahlen der Krankenkassen jeweils nur Arbeitnehmer/ALG-I Empfänger beinhalten.
@LGD
Niemand versteht mich!:cry:
Gruß
Alef
Hi,
Zitat:
Corona-Verordnung: Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher Eilantrag gegen Corona-Verordnung
Datum: 08.02.2021
Kurzbeschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom Freitag, den 5. Februar 2021 dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen (Antragstellerin) gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach der Corona-Verordnung der Landesregierung (Antragsgegner) stattgegeben. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr regelt (§ 1c Abs. 2 CoronaVO), ist mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr außer Vollzug gesetzt worden. Sie findet also in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmalig Anwendung.
Zur Begründung führt der 1. Senat aus: Der Antragsgegner habe voraussichtlich den gesetzlichen Voraussetzungen aus § 28a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 IfSG zuletzt nicht mehr entsprochen. Nach § 28a Abs. 2 IfSG seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre“. Sie seien daher nicht bereits dann zulässig, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe, sondern kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.
Zudem ergebe sich aus § 28a Abs. 3 IfSG, dass der Verordnungsgeber, wenn er Ausgangsbeschränkungen dem Grunde nach für erforderlich halte, auch eingehend zu prüfen habe, ob diese landesweit angeordnet werden müssten oder ob insoweit differenziertere Regelungen in Betracht kämen. Mit § 28a Abs. 3 IfSG habe der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten sei, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren solle. Diese Anforderungen bestünden auch im Anwendungsbereich des Satzes 10 des § 28a Abs. 3 IfSG. Der bestimme, dass bei „einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“ seien. Die Vorschrift lasse landesweit einheitliche Vorschriften - also Vorschriften in einer Verordnung, die für alle Stadt- und Landkreise in gleicher Weise gälten - zu. Er setze solche landesweit einheitlichen Maßnahmen aber nicht für jeden Fall einer landesweiten Überschreitung der genannten Inzidenzgrenze von 50 zwingend voraus.
Der Antragsgegner sei für die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2, 3 IfSG begründungspflichtig. Den gesetzlichen Anforderungen für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen habe der Antragsgegner zuletzt - anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangbeschränkungen erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen. Der Anwendungsbereich des § 28a Abs. 3 Satz 10 IfSG sei derzeit eröffnet. Denn die landesweite 7-Tages-Inzidenz belaufe sich nach dem Stand vom 4. Februar, 16 Uhr in Baden-Württemberg auf 63,5. Der Antragsgegner habe deshalb derzeit nach wie vor „landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“, dabei aber darzulegen, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte und dass gerade der Erlass von landesweit einheitlichen Regelungen erforderlich sei.
Daran fehle es angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens:
Mitte Dezember 2020 sei in Baden-Württemberg auf damals bereits hohem Niveau wieder ein Anstieg der übermittelten Fallzahlen zu beobachten gewesen. Die 7-Tages-Inzidenz habe am 18. Dezember bei 199,1 und der R-Wert bei 1,04 gelegen. Es habe keine Land- und Stadtkreise mit Inzidenzwerten unter 100 gegeben, diese hätten vielmehr durchweg in den Bereichen zwischen 101 und 200 (25 Kreise) oder über 200 (19 Kreise) gelegen. Ab Weihnachten sei bis zum 20. Januar ein Abfall der Fallzahlen zu beobachten gewesen. Die 7-Tages-Inzidenz sei bis dahin auf 98,9 gesunken und der R-Wert habe bei 0,84 gelegen. Stadt- und Landkreise mit Inzidenzwerten über 200 habe es nicht mehr gegeben. Die diesbezüglichen Werte hätten aber gleichwohl noch auf einem landesweit ähnlichen und hohen Niveau gelegen, die sich entweder im Bereich von 51 bis 100 (25 Kreise) oder 101 bis 200 (18 Kreise) bewegt hätten. Lediglich ein Landkreis (Tübingen) habe - allerdings auch nur minimal (49,4) - unter dem Wert von 50 gelegen.
Das Pandemiegeschehen im Land habe sich seither in beachtlichem Umfang verändert. Die 7-Tages-Inzidenz sei weiter gesunken und liege nun bei 63,5. Der R-Wert bleibe mit 0,85 unter 1. Derzeit (Stand 4. Februar, 16 Uhr) wiesen nur noch 5 Kreise 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 100 auf und auch diese bewegten sich eher am unteren Ende der Skala zwischen 101 und 150. 26 Kreise lägen im Bereich der Inzidenzen von 51 bis 100, 9 Kreise im Bereich von 36 bis 50 und 4 Kreise unter 35. Das Pandemiegeschehen stelle sich damit im Vergleich zu Mitte Dezember und auch im Vergleich zu dem Stand vor zwei Wochen im Januar bei insgesamt fallenden Zahlen als regional erheblich differenzierter dar. Die vom Landesgesundheitsamt dazu erstellte Übersichtskarte zeige dabei auch, dass die Kreise mit vergleichsweise niedrigen Werten inzwischen nicht etwa bloße „Inseln“, sondern teils zusammenhängende Regionen innerhalb des Landes bildeten.
Der Antragsgegner habe im Wesentlichen vorgetragen, eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen berge die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums. Dieses Vorbringen falle gemessen an den Anforderungen des § 28a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 IfSG zu pauschal und undifferenziert aus. Insbesondere setze sich der Antragsgegner nicht damit auseinander, dass Bürger, die in Kreisen mit besonders hohen Inzidenzzahlen wohnten, in denen dann beispielsweise nächtliche Ausgangsbeschränkungen nochmals gezielt durch kommunale (Allgemein-)Verfügungen angeordnet werden könnten, diese Kreise aufgrund der dann regionalen Regelung nicht verlassen dürften. Schon deshalb wäre bei etwaigen kommunalen Ausgangsbeschränkungen nicht mit massenhaften Ausweichtendenzen zu rechnen.
Der Beschluss vom 5. Februar 2021 ist unanfechtbar (Az. 1 S 321/21).
https://verwaltungsgerichtshof-baden...STPAGE=1213200
Gruß
Alef
Also mein Beitrag bezog sich auf den letzten Beitrag von Alef über meinem bissigen Kommentar - also den mit den Pilzinfektionen. Dass es nicht einmal Alef selbst klar war, zeigt aber doch deutlich was diese Art von Beiträgen bewirkt.
Ich habe übrigens gerade festgestellt, dass wir eigentlich genau das gleiche geschrieben haben, aber eben wunderbar aneinander vorbei. ;)
Hier muss ich eingestehen, dein Post falsch aufgefasst zu haben, nämlich in der Form, dass Du sagst es würden bei Symptomen überhaupt keine AUs geschrieben!
Das passiert wenn man denkt, der andere will einen nur verbal angreifen..... :o
Es bleibt also dabei, AUs MÜSSEN bei Symptomen ausgestellt werden, wie man hier auch noch mal nachlesen kann:
Zitat:
Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmer*innen und Selbstständige eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes hatten.
Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
Es besteht eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.
Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.
https://ifsg-online.de/index.htmlZitat:
Was ist, wenn ich krank bin?
Für die Zeit einer Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG. In diesem Fall sind Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse bzw. Krankenversicherung zuständig.
Gruß
Alef
Wofür wird das jetzt hier nochmal diskutiert?
Was willst du wissen/aussagen/fragen/klären???
Ich habe die Zahlen versucht dem Infektionsgeschehen zuzuordnen, da ich eine gewisse Diskrepanz zu den Fällen gesehen habe. Hat sich aber erledigt, da man hier wohl die symptomatischen Fälle sieht und nicht die Fälle mit Quarantäne ohne Symptome und Quarantäne mit positivem PCR-Test ohne Symptome sieht.
Gruß
Alef
Hi,
Achja, zum Infektionsgeschehen ein wenig Zahlenspielerei:
Welche Fallzahlen wirken bedrohlicher?
129872
188283
Ein wenig Relation dazu:
51. Woche
Tests: 1672033
Positive Fälle: 188283
Positivenquote: 11,26%
53. Woche
Tests: 844502
Positive Fälle: 129872
Positivenquote: 15,38%
Ein kleiner Bonus, bin durch Zufall darüber gestolpert:
Die 49. Woche am 09.12.2020
Tests: 1297303
Positive Fälle: 132961
Positivenquote: 10,25%
49.Woche am 03.02.2020
Tests: 1395790
Positive Fälle: 138305
Positivenquote: 9,91%
Man sieht, dass Daten nachgetragen wurden und obwohl sich die Testanzahl und positiven Fälle erhöht haben, ist die Positivenquote gefallen.
Die reinen Fallzahlen, ohne die Positivenquote, sind also absolut nichtssagend, was den Verlauf der Pandemie angeht, wie man sieht.
Gruß
Alef