Ein Recht nützt natürlich nix, wenn eine Seite drauf scheißt und die andere Seite es nicht einfordert.
Laut Betriebsverfassungesetz hat ein Betriebsrat bei
Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
mitzubestimmen.
Wenn sich Betriebe nicht an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung halten, sicherlich.
Hä?
Es gibt eine Pflicht.
(4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/c...bschv/__2.html
Wenn Du nun natürlich anführst, dass die Leute vom Amt den Betrieb nicht genug kennt, ob die vorgebrachten
Gründe zu prüfen, dann nützt Dir die Beweislastumkehr auch nix.