Zitat von
bugei
Ich stimme Dir zu, aber bevor ein Gericht den Fall wegen Banalität zu den Akten legen kann, müßte, wie erwähnt, erstmal die Staasanwaltschaft tätig werden, die den Fall wahrscheinlich einstellen würde, bevor es überhaupt vor Gericht kommt. Aber, bevor die Staatsanwaltschaft tätig würde, müßte erstmal jemand Anzeige erstatten. Ich bin im Bereich Jura nicht ganz sattelfest, aber mWn ist Betrug ein anzeigepflichtiges Delikt und keines, bei dem die Staatsanwaltschaft von selbst tätig würde. Solange also kein enttäuschter Schüler Anzeige erstattet, werden wir uns wohl noch ein bißchen am Kadeshi e.V. erfreuen dürfen:-§