Ich stimme Dir zu, aber bevor ein Gericht den Fall wegen Banalität zu den Akten legen kann, müßte, wie erwähnt, erstmal die Staasanwaltschaft tätig werden, die den Fall wahrscheinlich einstellen würde, bevor es überhaupt vor Gericht kommt. Aber, bevor die Staatsanwaltschaft tätig würde, müßte erstmal jemand Anzeige erstatten. Ich bin im Bereich Jura nicht ganz sattelfest, aber mWn ist Betrug ein anzeigepflichtiges Delikt und keines, bei dem die Staatsanwaltschaft von selbst tätig würde. Solange also kein enttäuschter Schüler Anzeige erstattet, werden wir uns wohl noch ein bißchen am Kadeshi e.V. erfreuen dürfen
Weißt Du zufällig, ob es KK gibt, die markenrechtlich geschützt sind?
Mach mal
Und noch viel schöner, beweise mal, daß es nicht so war.
Btw, ein Tengu ( den meintest Du ja vermutlich), ist nicht unbedingt ein Waldgeist
Mein lieber Schwan, daß ist ein Ding. Da kommen diese A...rmleuchter daher und lassen sich den Namen "Yoshin Ryu" schützen. Theoretisch könnten die jetzt von allen Zweigen der originalen Yoshin Ryu Lizenzgebühren oder Namensänderung fordern. Das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen
Hattest Du ernsthaft eine Antwort erwartet?
Gibts Du da jetzt Deiner Hoffnung Ausdruck, daß etwas in der Art passieren möge oder hat es sowas wirklich schion gegeben bei den Berliener "Freunden"?Zitat von Nick_Nick
Falls dem so ist, ich bin ganz Ohr und gespannt wie ein Flitzebogen![]()








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