Zitat Zitat von Huangshan Beitrag anzeigen
Dieses Thema hatten wir schon einigemale.

Kampfkunst Meister,Grossmeister etc. Titel sind in Teutschland nicht rechtlich geschützt, wie z.B. akademische Grade.

Jeder Sepp darf sich Grossmeister von der XXX Ryu nenen ohne konsequenzen befürchten zu müssen, ausser der Name der Kampfkunst ist Markenrechtlich geschützt ..
...und hier liegt der Hase im Pfeffer.
Ich nehme an du hast dir auch schon die italienische Seite dieser "Yoshin Ryu" angeschaut: Arti marziali Torino - Yoshin Ryu
Tja, und wie es scheint haben sich die fixen Herren den Namen schützen lassen und da Italien in der EU ist, gilt das wohl für den gesamten EU-Raum (obwohl ich da nicht zu 100% sicher bin, evtl. ist auch ein rein länderspezifischer Markenschutz in der EU möglich?).

Es wurde ja auch schon argumentiert, dass der Markenschutz für Schulnamen klassischer Koryû "too much" sei und wohl eher dem Ego der Schulverantwortlichen entspringt.

Hier haben wir nun ein typisches Beispiel, was passieren kann, wenn das Schulen auf die leichte Schulter nehmen.
Den geschützten (echten) Namen einer völligen Fake-Ryû juristisch wieder aberkennen zu lassen wird wohl ein extrem langwieriges Verfahren sein (falls überhaupt möglich).