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...Die Ergebnisse dieser bundesweit durchgeführten Rückfalluntersuchung sind in der Publikation „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ nachzulesen: Nur 34 Prozent, also in etwa jeder dritte Straftäter, wird innerhalb von drei Jahren nach Verurteilung oder Entlassung aus der Haft erneut straffällig, innerhalb von sechs Jahren sind es 44 Prozent. Mehr als die Hälfte aller Straffälligen begeht jedoch keine neue Straftat.
Ob Straftäter rückfällig werden, hängt maßgeblich vom verwirklichten Delikt ab: Hohe Rückfallquoten sind eher bei Eigentumsdelikten zu erwarten, etwa bei Raub, Erpressung und besonders schweren Formen des Diebstahls – hier wird jeder zweite rückfällig. Vergleichsweise niedrigere Rückfallquoten weisen dagegen Straßenverkehrsstraftaten (ausgenommen Fahren ohne Fahrerlaubnis) und Tötungsdelikte auf, allerdings immer noch ungefähr 20 Prozent.
Der offensichtlichste Widerspruch in der öffentlichen Wahrnehmung zeigt sich deutlich bei den Sexualdelikten: Diese weisen die geringste Rückfallquoten auf – innerhalb von sechs Jahren begehen nur ca. 3 Prozent der Sexualstraftäter eine weitere Straftat.
Haftstrafen führen zu höherer Rückfallquote
Ein Zusammenhang ist zwischen Vorstrafen und dem Rückfallrisiko auszumachen: Wer bereits mehr als eine Straftat begangen hat, wird auch häufiger zum Wiederholungstäter – besonders häufig, wenn der Täter bereits im Gefängnis gesessen hat. Die aus der Haft Entlassenen wiesen ein signifikant höheres Rückfallrisiko auf als diejenigen mit milderen Sanktionen, wie Geldstrafe oder jugendrichterlichen Sanktionen. Dies zeigt allerdings auch, dass die Straftäter in Justizvollzugsanstalten nicht nachhaltig genug auf das Leben in Freiheit vorbereitet werden: die Suche nach einer Wohnung, einer Arbeitsstelle und schließlich auch einem neuen Freundeskreis....