Zitat:
Zitat von
Nick_Nick
M. E. schießt der Beauftragte gewaltig übers Ziel hinaus, bis hin zur eigenen Disqualifikation.
Interessant. Aufgrund welcher Expertise sprichst du dem UN-Beauftragten seine Kompetenz ab? Hast du einen Einblick in die Arbeitsweise so einer Person bzw. eine ähnliche Ausbildung durchlaufen?
Zitat:
"Gewalt sei lediglich gerechtfertigt, wenn ein Polizist oder eine Drittperson unmittelbar angegriffen werde, etwa, „wenn sich die Behörden gegen einen vermummten Werfer von Molotowcocktails wehren müssen“. Melzer: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn die Polizei wegen bloßer Ordnungswidrigkeiten oder zivilem Ungehorsam mit teilweise lebensgefährlicher Gewalt gegen wehrlose Demonstranten vorgeht.“
Als Beispiel für einen unmittelbaren Angriff und erlaubte Gewaltanwendung ein Molotow-Cocktailwerfer? Also einen Angriff auf das Leben? Wie sieht´s denn mit dem weit üblicheren Anspucken oder Schlagen aus? Sollen dort die Polizisten brav stehenbleiben?
Nein, natürlich nicht. Es ist aber ein Unterschied, ob man von der Omma bespuckt wird oder von einem 20-jährigen Sportler. Erstere geht man nicht so hart an wie letzteren.
Zitat:
Und "teilweise lebensgefährliche Gewalt gegen wehrlose Demonstranten"? Welches Bild will er denn von den Demos zeichnen?
Vielleicht hat er ein paar Videos gesehen, wo genau dies zu sehen war? Was natürlich nicht heißt, dass es an anderer Stelle nicht auch zu Gewalt von Seiten der Demonstranten gekommen ist.
Zitat:
"Als vorbildliches Beispiel nennt er Stuttgart, wo Polizeichef Carsten Höfler im April bei Corona-Protesten erklärt habe, dass die Polizei niemals gegen friedliche Demonstranten Gewalt anwenden dürfe. Stuttgart hatte im Frühjahr 2021 darauf verzichtet, eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen gewaltsam aufzulösen."
Sicher ein schwieriges Thema, aber sieht´s denn mit verbotenen Demos von bspw. Neonazis aus? Die lassen wir also auch laufen, so lange sie friedlich bleiben. Wie überhaupt jede (verbotene) Demo, die gesittet abläuft.
Wenn jemand offen Volksverhetzung betreibt, also den Hitlergruß zeigt oder Ähnliches, dann begeht er eine Straftat und dort ist es notwendig, dass der Staat einschreitet. Notwendigerweise auch mit Gewalt, wenn der Straftäter nicht kooperiert. Ich habe es schon oft erlebt, dass die Polizei bei Neonazis in der Vergangenheit nicht immer eingeschritten ist, obwohl es ganz klar Straftaten gab.
Eine unangemeldete Versammlung durchzuführen, auch wenn sie von der Polizei aufgelöst wurde, ist aber keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Ich meine, rein gefühlsmäßig bin ich auch nicht dafür, dass Neonazis unangemeldet marschieren können. Wenn sie dabei aber keine Straftat begehen, ist es eben nur eine Ordnungswidrigkeit. So gerne ich es in diesem Fall auch anders hätte. So funktioniert aber zum Glück der Rechtsstaat nicht, denn er unterscheidet nicht nach der Gesinnung der Leute bzw. darf es nicht.
Zitat:
Mir zumindest ist´s eindeutig zuviel Kuschelpädagogik. Ich hätte schon gern eine Polizei, die ihre Aufgaben wahrnimmt und nicht hilflos dastehen muss, wenn irgendwer meint, sie in irgendeiner Form angreifen zu müssen.
Dies ist deine legitime Meinung. Der Herr Melzer scheint es allerdings etwas anders zu sehen, wo wir wieder beim Anfang meines Posts sind.