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Ursachen
für Autoimmunerkrankungen sind noch weitgehend ungeklärt. Vermutet wird das Zusammenwirken einer gewissen Veranlagung mit verschiedenen auslösenden Faktoren wie etwa Infekten oder immunologischen Sondersituationen wie z.B. Schwangerschaft.
Symptome
Beschwerdebild und Verlauf hängen in erster Linie davon ab, welche Körperstruktur, welches Organ oder Organsystem betroffen ist. Manche Autoimmunerkrankungen betreffen ein einzelnes Organ (z.B. die Schilddrüse bei Hashimoto-Thyreoiditis), andere wiederum können Strukturen im ganzen Körper befallen, z.B. die Innenhaut der Gelenke bei rheumatoider Arthritis.
Diagnose
Die Verschiedenheit der einzelnen Autoimmunerkrankungen erlaubt keine einheitliche diagnostische Vorgangsweise. Die Diagnose wird zusätzlich durch die Tatsache erschwert, dass insbesondere im Anfangsstadium der Erkrankung die Ausprägung der Symptome und die Befunde wechseln können.
Grundsätzlich beruht die Diagnose auf Anamnese, körperlicher Untersuchung sowie Laborbefunden. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Untersuchung auf Autoantikörper. Diese allein sind jedoch für eine eindeutige diagnostische Zuordnung nicht immer aussagekräftig.
Therapie
Die Behandlung richtet sich danach, welches Organ oder welches Organsystem betroffen ist. In vielen Fällen werden Medikamente nach einem Stufenschema verabreicht, meist werden mehrere Substanzen kombiniert. Zum Einsatz kommen v.a.:
Substitution bei eingeschränkter Organleistung, z.B. Schilddrüsenhormone bei Hashimoto-Thyreoiditis,
Entzündungshemmende Medikamente, z.B. NSAR,, Glukokortikoide: Sie sollen die entzündlichen Reaktionen bremsen. Das Fortschreiten der Erkrankung lässt sich jedoch häufig nicht verhindern. Weiterer Nachteil: Eine Langzeitanwendung kann mit Nebenwirkungen verbunden sein.
Immunsuppressiva, z.B. Methotrexat, Ciclosporin A: Das Immunsystem wird medikamentös unterdrückt, und so eine weitere Zerstörung von körpereigenem Gewebe bekämpft. Therapieziel ist, zumindest eine deutliche Besserung der Symptome zu erzielen oder die Erkrankung zu einem Stillstand (Remission) zu bringen. Nachteil: Die Patientin/der Patient wird anfälliger für Infektionen. Daher werden Immunsuppressiva möglichst sparsam eingesetzt.
Immunmodulierende Substanzen, z.B. Antikörper gegen Zytokine (wie TNF-alpha, B-Zellen, Interleukin-1, Immunglobuline etc.): In den letzten Jahren sind vielversprechende neue Therapieansätze entwickelt worden. Ein wichtiges Grundprinzip bleibt die Unterdrückung der körpereigenen Abwehr. Bei manchen Erkrankungen wie z.B. rheumatoider Arthritis können damit bereits maßgebliche Erfolge erzielt werden.
Wohin kann ich mich wenden?
Aufgrund der Vielgestaltigkeit von Autoimmunerkrankungen sind für die Diagnose und Therapie – je nach betroffener Körperstruktur – Fachärztinnen/Fachärzte verschiedener Fachrichtungen zuständig, z.B. Interne Medizin, Gastroenterologie, Endokrinologie, Rheumatologie, Ophthalmologie etc.
Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?
Alle notwendigen und zweckmäßigen Therapien werden von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Grundsätzlich rechnet Ihre Ärztin/Ihr Arzt bzw. das Ambulatorium direkt mit Ihrem Krankenversicherungsträger ab. Bei bestimmten Krankenversicherungsträgern kann jedoch ein Selbstbehalt für Sie anfallen (BVAEB, SVS, SVS, BVAEB). Sie können allerdings auch eine Wahlärztin/einen Wahlarzt (d.h. Ärztin/Arzt ohne Kassenvertrag) oder ein Privatambulatorium in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie unter Kosten und Selbstbehalte.
Ist zur Behandlung ein Krankenhausaufenthalt erforderlich, wird über die Krankenhauskosten abgerechnet. Von der Patientin/dem Patienten ist pro Tag ein Kostenbeitrag zu bezahlen. Die weitere medikamentöse Behandlung zu Hause erfolgt per Rezept durch die Allgemeinmedizinerin/den Allgemeinmediziner, die Fachärztin/den Facharzt für Dermatologie und Venerologie bzw. durch die Fachärztin/den Facharzt für Innere Medizin.
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Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
zuletzt aktualisiert 31.10.2017
Letzte Expertenprüfung durch Prim. MR Univ.-Doz. Dr. Attila Dunky