:ups: was soll das denn sein? so in etwa, wie dann genozide nationalität auf deutsche zutreffen würde, wenn man so formuliert?
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Bitte beachte den Kontext. Femizide,(Komma) Nationalitäten und nicht femizide Nationalitäten...
ich zitiere:
"dass bei Femiziden (die) Nationalitäten eine untergeordnete Rolle spielen"
Hättest du aber auch selbst checken können, ist eigentlich klar wenn man den ganzen Satz liest und nicht nur zwei Worte aus dem Zusammenhang reisst.. :rolleyes:
so? wo ist denn dein komma? :mir ist klar, wie du es meintest, aber mir geht es darum, was da steht und wie man es liest und was das bedeutet, was man dann liest (so, wie es da steht und nicht, wie es eigentlich gemeint war)Zitat:
Femiziden Nationalitäten
so sachen passieren mir ja auch... also nicht als angriff verstehen.
Wenn Du hier mal wieder CherryPicking in meinen Posts betreibst, um ja weiter Stoff für deine gekünstelte Empörung zu finden und diese dann hier rauszulassen, tut das vllt. deiner schmerzenden Seele gut, hat aber keinen guten Einfluss auf den Gesprächsverlauf und führt zu gar nichts außer zu noch mehr Unmut.
Du merkst wahrscheinlich nichtmal, dass Du inzwischen nur noch mit dir selbst und deiner Phantasie redest. Das macht deine Posts zwar kurzzeitig aufregender aber letztlich immer uninteressanter. Komm wieder, wenn Du nicht einfach nur nerven möchtest.
Vllt. hilft es dir ja weiter, wenn ich dir erkläre, dass ich es selbst auch total hasse, Recht zu behalten. Das ist mir immer richtig unangenehm. :D
Aber zum Glück muss ich das ja nicht allzu oft ertragen.
nein, nur wenn man etwas formuliert, trifft das noch lange nicht zu
In den ursprünglichen Satz gehört kein Komma zwischen "Femiziden" und "Nationalitäten".
MatscheOne hat das m.E. oben verwendet, um die beiden Bedeutungen zusätzlich zu unterscheiden, wenn das Gegenüber nicht weiß, dass man im Deutschen Adjektive ("Wie-Wörter") üblicherweise klein schreibt und die Großschreibung also auf ein Nomen ("Namen-Wort") hindeutet.
Selbst wenn man nun den Verdacht hätte, dass es sich bei "Femiziden Nationalitäten" um einen Eigennamen handelte, könnte einem dann beim Versuch, die Aussage des Satzes zu verstehen, auffallen, dass dann in dem Satz das Subjekt fehlt, als dasjenige, das eine untergeordnete Rolle spielt.
zurück zum Thema
...
Falls es jemanden interessiert, ist noch recht aktuell - Zahlen, Daten, Fakten zur Jugendgewalt vom Deutschen Jugendinstitut:
https://www.dji.de/fileadmin/user_up...t_Mai_2024.pdf
Es gibt auch jugendgewalt in der schule ggü. Lehrern:
https://m.bild.de/regional/thueringe...edc57b1ae9a1df
Jugendgewalt gibt es in etwas brutalerer form auch unter bzw. gegen Kinder(n):
https://aktuellinformiert.de/11-jaeh...os-geschlagen/
(In Österreich) Oder LehrerIn, sie hatte wohl mit einem Schüler eine Affäre, aber dann nahm der Schrecken seinen Lauf:
https://www.msn.com/de-at/nachrichte...in/ar-AA1AQCR2
https://www.bild.de/news/ausland/5-v...f9a5398091f688
Der Fall ist . obwohl sehr krass- schon etwas in Vergessnheit geraten, das Urteil fiel im Dezember 2024. Ein 15-Jähriger tötet
zwei andere Jugendliche, die aus der Ukraine nach DE wegen des Kriegs kamen. Es gab 3 jugendliche Mittäter,
fast alle wegen Mehrfachwalttaten schon polizeibekannt. Mehrere Zeugen sagten, dass den Opfern keine Chance gegeben
wurde aus der Situation deeskalierend rauszukommen, die anderen wollten den Stress unbedingt, es war ggf sogar geplant
jd. fertig zu machen;
https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhr...ausen-100.htmlZitat:
...Was wir uns die ganze Zeit fragen und was uns unglaublich wütend macht: Wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass die Mehrfachtäter, die so eine Zahl von Straftaten begangen haben, unverschont davongekommen sind und erst der Tod unserer Kinder sie endlich mal stoppen konnte. (Der Vater des getöteten Nachwuchs-Basketballers Artem, Kozachenko)
https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...eeae7508013884
aus:Zitat:
...Der polizeibekannte Intensivstraftäter soll die über 1,90 Meter großen Sportler mit Beleidigungen grundlos immer wieder provoziert haben. Bei der Mordkommission sagen Zeugen später aus, dass die beiden ukrainischen Basketballer verzweifelt versucht hätten, dem Streit aus dem Weg zu gehen. Doch Mert V. und seine Komplizen sollen immer weiter provoziert haben. ...
https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...8312.bild.html
Weitere links:
https://www.n-tv.de/panorama/Lange-H...e25404427.html
Bei dem Tatgeschehen waren neben den 4 Jugendlichen noch mehrere Kinder unter 14 Jahren beteiligt, die völlig straffrei ausgehen.
Wehrhafte Demokratie
Das Landgericht Düsseldorf hat drei Teenager wegen Verabredung zum Mord und zu Brandstiftung mit Todesfolge zu Jugendstrafen von drei Jahren verurteilt.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...198a084e&ei=15
PKS 2024 ist raus: Zahl der Gewalttaten - grade auch Messerdelikte - gestiegen. Allgemein Kinder häufiger unter den Tätern:
Zitat:
... Den Medienberichten zufolge registrierte die Polizei für das vergangene Jahr 217.300 Fälle im Bereich der Gewaltkriminalität – ein Plus von 1,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und der höchste Wert seit 2010. Unter Gewaltkriminalität fallen zum Beispiel Delikte wie Mord, Totschlag, gefährliche und schwere Körperverletzungen.
Besonders hoch ist der Anstieg bei Fällen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung – ein Plus von 9,3 Prozent – und bei Delikten, bei denen ein Messer eine Rolle spielte. Rund 29.000 solche Fälle zählten die Beamten, darunter auch Bedrohungen. In 15.741 Fällen wurde das Messer konkret eingesetzt oder es versucht. 2023 waren das nur knapp 9.000 Fälle (PDF) – damit war damals bei etwa 5,8 Prozent der Körperverletzungsdelikte ein Messer im Einsatz und bei 11 Prozent der Raubdelikte. Besonders in Bayern und NRW gab es deutlich mehr Fälle als im Vorjahr. ...
https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...-gewalt-messer
6 offenbar Jugendliche gegen 1 in Dusiburg, Opfer bewusstlos gekloppt, öffentliche Fahndung:
https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...ecce46c7a22646
Filmkamera zeigt jugendiche mutmassliche Täter kurz vor tödlichen Stichen gegen einen 44-jährigen Hausmeister in Gelsenkirchen, Anfang April.
https://www.bild.de/regional/nordrhe...2d3c586bbd02e8
In einem recht ungewöhnlichen Fall hat das Gericht Kaiserlautern das noch nicht rechtskräftige Urteil gegn eine 21-jährige
Frau gefällt: zwei jahre Jugendsstrafe auf Bewährung plus 500 Sozialstunden nach einem tödlichen Messerstich.
https://www.t-online.de/nachrichten/...ngsstrafe.htmlZitat:
...Der Fall ereignete sich im Juni 2024. Ein 64 Jahre alter Mann hatte der Frau laut Ermittlungen auf einer Rolltreppe im Bahnhof ans Gesäß gefasst. Es folgte ein Streit in der Unterführung des Bahnhofs. Dabei zog die Frau ein Messer.
Videoaufnahmen zeigen laut Gericht ein "dynamisches" Geschehen: Beide Personen bewegen sich aufeinander zu und voneinander weg. Es seien Stichversuche zu erkennen, der Mann greife den Arm mit dem Messer. Dann bricht er zusammen.
Die Vorsitzende Richterin sagte, die Angeklagte habe mit erhobenem Arm Richtung Brust des Mannes gestochen. Dies sei kein Verteidigen mehr gewesen, sondern ein Angriff. "Wenn man sich nicht mehr in einer Notwehrlage befindet, wird man selbst zum Angreifer", so die Richterin.
...
Der Getötete war nach Angaben des Gerichts bereits 2024 in vier Fällen wegen sexueller Belästigung verurteilt worden. Das Strafmaß damals: eine Geldstrafe von 2.400 Euro.
Ich finde das Urteil krass milde. Mit dieser Argumentation könnten viele tödliche Messeranwendungen recht glimpflich ausgelegt werden, z.B. schwer Ehr-verletzende Beledidigungen. Sorry, kann ich nicht nachvollziehen. Notwehr war ja nicht gegeben.
+1,
imo hätte Fallyn B. (20) mit der ganzen härte des gesetzes bestraft werden müssen, vor allem auch weil der angriff nach dem griff ans gesäß beendet und das opfer alem t. schon 64 war:
https://www.bild.de/regional/rheinla...8814681545a75c
https://www.bild.de/regional/rheinla...8c7544d12931bf
Vielleicht liegt es am alter der Täterin (jugendstrafrecht).
Hoffentlich legt der staatsanwalt berufung ein.
kleiner tipp: ich würde abwarten, bis das urteil veröffentlicht wird. bei einem derartigen fall sollte dort hinreichend begründet worden sein, warum das gericht wie entschieden hat...
Jugendlicher, 16, hatte weiter mit hochgiftigen Stoffen experimentiert, obwohl es schon im Dezember 2023 eine erfolgreiche Durchsuchung bei ihm gab. Bin gespannt, was da mal als Urteil rauskommt. Als Wiederholungsfall sollte der eine spürbare Klatsche - sprich Haft - bekommen. Erst recht, falls er eien Anschlag geplant hat.
https://www.gmx.net/magazine/panoram...-haus-40888558
im idealfall wird das urteil selbst nach ner gewissen zeit im internet veröffentlicht, zumal es sich hier ja um eine entscheidung mit einer gewissen "prominenz" handelt. sollten rechtsmittel eingelegt werden und darüber dann von der zuständigen höheren gerichtsinstanz entschieden worden sein, steigt die wahrscheinlichkeit nochmal, dass zu dem fall was offizielles veröffentlicht wird - ggf. dann nicht die ursprungsentscheidung, sondern nur die entscheidung der höheren instanz, die sich aber auf die erstinstanzliche entscheidung bezieht und dazu auch hinreichend informationen enthalten sollte.
Notwehr war - nach Ansicht des Gerichts - nicht mehr gegeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte weniger gefordert:
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.
Das das Gericht hier einen Tötungsvorsatz unterstellte....
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Die Frau habe "schwere Schuld" auf sich geladen, aber keinen Tötungsvorsatz gehabt. Sie habe Zeuginnen zufolge den Mann nach einem "massiven sexuellen Übergriff" aufgefordert: "Don´t touch me".
das hier finde ich komisch:
Notwehr verneinte die Staatsanwaltschaft. "Ihr Notwehrrecht endete mit dem Griff zum Messer."
Sollte das Notwehrrecht nicht davon abhängen, ob ein gegenwärtiger Angriff vorliegt oder nicht?
https://www.focus.de/panorama/welt/6...51b5ba98d.html
ich habe dazu das hier in einem faz-artikel gefunden:
Zitat:
Die vielen Kameras der Deutschen Bahn, die erst wenige Wochen zuvor montiert wurden, zeigen die sexuelle Belästigung deutlich. Sie sagt mehrmals „Don’t touch me“, er solle sie nicht anfassen. Sie zückt ein Messer, er weicht deutlich zurück, sie sticht in die Luft, er will ihr das Messer abnehmen, fasst sie an den Arm. Sie ändert die Messerhaltung: Nachdem sie es erst vor sich hielt, sticht sie von oben auf den Mann ein und trifft ihn ins Herz. Für das spätere Urteil ist es ein entscheidender Moment. Sie geht weiter, er stirbt.
quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...110423719.htmlZitat:
Auch die Richterin sagte in ihrem Urteil: „Sie sind in der sittlichen und geistigen Entwicklung einer Jugendlichen gleichstehend.“ Nachdem sie das Strafmaß verkündet hat, richtet sie sich direkt an die Angeklagte, sagt: „Das war keine Notwehr“. Aus Sicht des Gerichts sei ihr Angreifer bereits zurückgewichen, die Situation sei eigentlich entschärft gewesen. Statt sich zu verteidigen habe B. das Messer nicht mehr vor sich gehalten, sondern erhoben.
Diese Aussage finde ich auch komisch.
Ja, steht ja auch im Gesetz:Zitat:
Sollte das Notwehrrecht nicht davon abhängen, ob ein gegenwärtiger Angriff vorliegt oder nicht?
Die Ansicht des Gerichts kann ich wiederum verstehen. Wenn es so war, wie im Fokus beschrieben, dann lag ja zu dem Zeitpunkt, als sie auf ihn eingestochen hat, gar kein Angriff mehr vor. Insofern gab es dann auch nichts abzuwehren. Sieht ja auch eher so aus, als habe sie auf ihn eingestochen, um es "ihm zu zeigen" oder sich an ihm zu rächen. Schon auch n bissl krank.Zitat:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das sollte unabhängig vom Alter sowieso gelten.
Ja, so weit. Aber das Gesetz bestimmt auch, daß das >relativ mildeste Mittel< zu wählen sei:
>
2) Relativ mildestes Mittel: Die Notwehrhandlung muss das relativ mildeste Mittel darstellen. Zu wählen ist immer dasjenige Mittel zur Angriffsabwehr, das den geringsten Schaden verursacht. Gebotenheit: In einigen Ausnahmefällen kann das Notwehrrecht eingeschränkt sein.
<
https://www.uni-potsdam.de/de/rechts...otwehr-32-stgb
Da geht es aber nicht darum, ob ein milderes Mittel objektiv dazu geeignet gewesen wäre, den Angriff zu beenden, sondern ob das aus Sicht des Opfers erkennbar hätte sein müssen. Dieser Nachweis ist in der Praxis extrem schwierig zu führen. Bei Verteidigung mit potentiell tödlichen Waffen ist das natürlich wahrscheinlicher als bei sowas wie Kubotan, Tierabwehrspray, etc. Ein weiterer Grund, warum Messer für die SV eher ungeeignet sind.
Und natürlich ist noch eine Mindest-Verhältnismäßigkeit zu wahren. Jemanden abstechen um einen Griff an den Po abzuwehren, ist sicherlich mehr als problematisch. Wobei das schon wieder anders aussieht, wenn man argumentieren kann, dass man gute Gründe hatte, anzunehmen, dass der Täter eine Vergewaltigung plant. Usw. usf.
Im vorliegenden Fall hätte sie wohl einfach weggehen können. Deswegen ist sie ja auch verurteilt worden.
[bei Zitaten, die nicht von anderen Usern stammen, sondern aus Artikeln etc. verwende ich absichtlich nicht die Zitatfunktion, weil die Boardsoftware ja so eingestellt ist, dass beim Zitieren Ziatklammern im zitierten Beitrag nicht mitgenommen werden. Daher habe ich das von Dir zitierte nicht in Zitatklammern eingefügt, sondern kursiv und eingerückt]
Es scheint, als sei die Richterin - im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft - nicht der Meinung gewesen, dass die Notwehr mit dem Griff zum Messer endete, sondern beim von mir vermuteten Griffwechsel in den "Ice-Pick"-Griff.
Die Aussage " die Situation sei eigentlich entschärft gewesen" könnte man so deuten, dass nach Meinung der Richterin kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff mehr vorlag.
Aus dem weiter von Dir Zitierten entnehme ich, dass der rechtswidrige Angriff allerdings beim "Griff zum Messer", das interpretiere ich als "Ziehen" noch bestand und daher das Notwehrrecht weiterhin bestand.
Auch kann ich nicht erkennen, dass "Ziehen" eines Messers im Vergleich zu anderen geeigneten
Mitteln weniger mild sein soll.
Das Beispiel auf der von Marasmusmeisterin verlinkten Seite der Uni Potsdam scheint mir hier missverständlich formuliert.
Beispiel: Tina wird von einem Einbrecher in ihrer Wohnung angegriffen. Als Abwehrmittel stehen der körperlich unterlegenen Tina ihr Pfefferspray sowie ein langes Küchenmesser zur Verfügung. Nach dem Gebot des relativ mildesten Mittels müsste Tina erst das Pfefferspray einsetzen, ehe sie das Messer zur Verteidigung nehmen darf, da das Pfefferspray weniger Schaden anrichten kann als ein Messer.
Hier wird im ersten Satz impliziert, dass mit "Mittel" eine Menge von Tatwerkzeugen gemeint sind, also einerseits Messer und andererseits Pfefferspray.
Im Paragraphen selbst wird allerdings in Bezug auf Erforderlichkeit eine "Verteidigung" genannt, das ist m.E. eine Handlung und kein Gegenstand.
D.h. es kommt darauf an, was man mit dem Messer macht.
Das reine Ziehen eines Messers, ja selbst das Drohen damit, scheint mir nun doch milder, als jemanden Pfefferspray in das Gesicht zu sprühen.
Wenn ich einen mit einer Panzerfaust (nicht letal) niederschlage ist das milder, als wenn ich ihn mit einem Messer in das Herz steche....
Natürlich hat ein Messer eine größere Eskalationsmöglichkeit als kein Messer, aber ich habe Zweifel, dass das Notwehrrecht die Berücksichtigung der Eskalationsmöglichkeit bei der Wahl des Mittel fordert.
Schade, das Luggage hier nicht mehr schreibt...
Diese "Mindestverhältnismäßigkeit" bedeutet, dass kein "krasses Missverhältnis" vorliegen darf,
ist sehr weit gefasst und nicht so leicht quantifizierbar.*
Als Beispiel wird genannt, dass ein Apfelbaumeigner im Rollstuhl, Kinder die Äpfel zum Eigenverzehr klauen, nicht vom Baum schießen darf.
Beim Po-Grabschen, was früher eine Beleidigung und heute eine sexuelle Belästigung darstellt, wäre ich mir nicht so sicher insbesondere, wenn es sich um einen einschlägig vorbestraften Belästiger handelt.
Dazu kommt, dass, wenn ich das richtig gelesen, hatte, die Frau auch schon Opfer-Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen hatte, da könnte man ihr Putativnotwehr zugestehen.
*Hier die Meinung eines ehemaligen Richters des BGH:
Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zei...omplettansicht
Um zu entscheiden zu können, ob sie nun hätte einfach weggehen können, auf der Rolltreppe müsste man das Video sehen...
Das spielt aber keine Rolle.
Wenn in der Urteilsbegründung stünde, dass sie ja hätte einfach weggehen können, würde das Urteil die nächst Instanz hoffentlich nicht überleben.
Das Notwehrrecht fordert bei normalen Angreifern (zurechnungsfähig, strafmündig...) und wenn man den Angriff nicht selbst provoziert hat, keine Schutzwehr sondern erlaubt Trutzwehr.
Grundsatz: Recht muss Unrecht nicht weichen.
Es kommt nicht darauf an, ob jemand unablässig beleidigt wird, oder verprügelt, es kommt darauf an, was er unter den gegeben Umständen dagegen tun kann. Flüchten oder Ausweichen wird ausdrücklich nicht verlangt - wie gesagt, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
https://www.kampfkunst-board.info/fo...a-Recht-und-SV
Das mag zwar grundsätzlich richtig sein, ich halte das aber dennoch für Quatsch. In der Wohnung besteht beim Einsatz von Pfefferspray eine hohe Gefahr der Eigenschädigung. Das ist aber mit Sicherheit nicht zumutbar. Im Zweifel nicht einmal "geeignet, den Angriff zu beenden".
Ich habe auch nicht gesagt, dass ein solches Missverhältnis vorlag, sondern lediglich, dass man es evtl. annehmen könnte.
Das ist richtig. Zudem würde ich davon ausgehen, dass ein Gericht auch berücksichtigen würde, wie schlimm dieser Pogriff in der Bewertung durch das Opfer war. Die Einschätzung der Gefahr durch das Opfer spielt bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eine nicht unerhebliche Rolle.Zitat:
Dazu kommt, dass, wenn ich das richtig gelesen, hatte, die Frau auch schon Opfer-Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen hatte, da könnte man ihr Putativnotwehr zugestehen.
Darum geht es doch gar nicht. Wegrennen ist bei einem gegenwärtigen (oder auch zu erwartenden Angriff) nicht zumutbar. Hier war der "Angriff" aber bereits beendet. Der Mann befand sich in räumlicher Distanz und machte zunächst keine Anstalten mehr, sich der Frau zu nähern (zumindest lese ich das in dem Artikel so). Sie hätte demzufolge sogar einfach stehenbleiben können, da kein Angriff gegenwärtig oder zu erwarten war. Daraufhin hat sie ihn ja wohl bedroht und sogar angegriffen (Stichbewegungen in seine Richtung, obwohl er zunächst nicht versucht hat, sich zu nähern. Dann dreht es sich um, denn dann wird er angegriffen und muss dem Unrecht (Messergefuchtel und Bedrohung) ebenfalls nicht weichen).Zitat:
Um zu entscheiden zu können, ob sie nun hätte einfach weggehen können, auf der Rolltreppe müsste man das Video sehen...
Das spielt aber keine Rolle.
Wenn in der Urteilsbegründung stünde, dass sie ja hätte einfach weggehen können, würde das Urteil die nächst Instanz hoffentlich nicht überleben.
Das Notwehrrecht fordert bei normalen Angreifern (zurechnungsfähig, strafmündig...) und wenn man den Angriff nicht selbst provoziert hat, keine Schutzwehr sondern erlaubt Trutzwehr.
Grundsatz: Recht muss Unrecht nicht weichen.
[INDENT]Es kommt nicht darauf an, ob jemand unablässig beleidigt wird, oder verprügelt, es kommt darauf an, was er unter den gegeben Umständen dagegen tun kann. Flüchten oder Ausweichen wird ausdrücklich nicht verlangt - wie gesagt, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.
Aber ich vemute auch nur. Kannst ja die Urteilsbegründung lesen.
Ach so, das hatte ich missverstanden. Ich dachte - wohl irrtümlich - dass Du das Weggehen als Alternative zu dem -von der Staatsanwaltschaft monierten Griff- zum Messer ansahst.
in dem Artikel aus dem dieses Zitat von Kusagras stammt?
...Der Fall ereignete sich im Juni 2024. Ein 64 Jahre alter Mann hatte der Frau laut Ermittlungen auf einer Rolltreppe im Bahnhof ans Gesäß gefasst. Es folgte ein Streit in der Unterführung des Bahnhofs. Dabei zog die Frau ein Messer..
Videoaufnahmen zeigen laut Gericht ein "dynamisches" Geschehen: Beide Personen bewegen sich aufeinander zu und voneinander weg. Es seien Stichversuche zu erkennen, der Mann greife den Arm mit dem Messer. Dann bricht er zusammen.