Wie kommt es denn rüber?
Da irrst du dich.
Ab 12 Jahre haften die lieben kleinen für sich selbst.
Man billigt ihnen da schon die
Einsichtsfähigkeit zu, zu erkennen was sie tun.
Aber der Frontallappen macht da wohl nen Strich durch die Rechnung.
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@axel: Leider bekomme ich es teilweise selbst, teilweise durch Freunde und Bekannte mit, die in anderen Bereichen als ich eingesetzt sind. Sprüche wie:"Alter, f*ck dich, ich bin erst 13, du kannst mir garnichts." und da rede ich von geplanten Straftaten.
Klar werden diese "Kinder" dazu von ihrer Umgebung erzogen und sind per se niemals schlechte Menschen, aber glaubst du wirklich, dass ein Förderprogramm solche Menschen erreicht? Also die Anstifter, sprich Eltern oder andere "reife" Leute, die geplant solche Kinder erziehen und einsetzen?
Ich kriege es ganz oft durch meine Frau und deren Schüler/Schülerinnen mit, wenn es zu Elterngesprächen kommt. Da wird meine Frau bedroht, warum sie das Kind aus dem Unterricht rausgeworfen hat, nachdem es ein anderes Kind geschlagen und getreten hat, im Unterricht, weil dem Schläger langweilig war. Aussage der Eltern:"Unser Sohn muss sich halt mal ausprobieren." Gespräch übrigens mit Dolmetscher, weil die Eltern null Deutsch sprechen.
Gut, aber glaubst du, dass eine Haftstrafe in dem Fall Einsichten bei Kindern oder Jugendlichen erzeugt?
Ich würde mir öfter wünschen, dass Jugendämter schneller reagieren und Maßnahmen einleiten. Das dauert ja manchmal auch quälend lange, bis von der Seite mal was passiert. Knast als „Heilmittel“, sehe ich auch eher kritisch.
Haft eher weniger, aber Internat.
Warum schreibst du von Knast und rechnest gleich mal die Kosten zusammen , sobald es um eine Runtersetzung der Strafmündigkeit geht ? Warum ist das alles woran du dabei denken kannst ? mal darüber nachgedacht ? Statt den Usern die du wegen ihrer Forderung kritisierst gleichmal deine etwas eingeschränkte Vorstellung unterzujubeln , die Punkte betrachten die angesprochen wurden.
Konkret geht es mir dabei um eben den Handlungsspielraum zu erweitern , wo die aktuellen zuständigen Behörden in meinen Augen versagen. Das Beispiel mit den Geschwistern inn LPz hatte ich ja schonmal gebracht , die 1,5 -2 jahre in Läden spaziert sind und sich genommen haben was ihnen so passt. Tatsächliche Konsequenzen in der Zeit kaum . Erst als sie 14 jahre alt waren handelten die Behörden .
Das war kein Austesten mehr , das waren Raubzüge und das im Alter von 12-13 jahre.
Dazwischen zu funken hat NICHTS mit Kriminalisieren zu tun denn die Handlungen bleiben auch bei Strafunmüdigkeit kriminell , wenn man es auf die Gesellschaft bezogen und ihre Werte hinsichtlich Besitz und Eigentum betrachtet, ebenso wie das bewusste Verletzen der Unversehrtheit eines Menschen als geplante Tat mit Ausführung in dieser Grössenordnung , eine kriminelle Handlung ist.
Wir haben als Kinder auch in einer gewissen Phase kekse und Limo aus der Kaufhalle mitgehen lassen ... das war tatsächlich ein Austesten , Mutprobe und Thrill holen . Hat also was mit Erregung zu tun ..ich denke du weisst das.
Was aber passiert in dem unreifen Gehirn , wie du es nennst , wenn dieses Gehirn lernt , es gibt keine Konsequenzen ? Was passiert in diesem Gehirn , wenn es lernt , das es etwas tun darf was eigentlich unrechtmässig ist , später sogar strafbar und niemand setzt hier Grenzen .
ja sogar andersrum. Die Erwachsenen Erklären einem dann noch weshalb eine unentschuldbare Tat problemlos entschuldigt werden kann , weil das Gehirn halt unreif ist , man zu jung ist und deshalb strafunmündig ist und nicht wirklich etwas passiert , was die notwendigen Grenzen setzt.
Was passiert dann in diesem Gehirn ? Was sagen dann die von dir erwähnten Fachleute der Neurologie und Psychologie ??? Denn auch DAS ist dann Teil Entwicklung dieser kindlichen Psyche .
Meine Sicht dazu.
Wenn der Punkt eintritt , das aus dem "Austesten" eine Routine entstanden ist , als FOLGE der Nichtahndung dieser Handlungen , wie Diebstahl , oder Erpressung von Klassenkameraden , wenn das also regelmässig und mit Planung UND bewussten Wissen der Folgelosigkeit passiert, DANN ist ein kriminelles Denken entstanden . Zu einem Zeitpunkt der Entwicklung dieses kindlichen Gehirns wo Institutionen wie Schule und elternhaus genau diese Kinder eigentlich auf eine Integration in die Gesellschaft hinein disziplinieren sollten . jede Unrechtmässigkeit müsste gerade in dieser Austestphase sofort mit einem konsquenten Aufzeigen der notwendigen Grenzen beantwortet werden . Genau das , was nicht stattfindet .
Deshalb sehe ich eine Herabsetzung der Strafmündigkeit für sinnvoll. Nicht um zwangsläufig in den Knast zu schicken , sondern um bei bestimmten Bedingungen das Jugendamt raus zu nehmen aus der Zuständigkeit.
1. ab einer bestimmten Qualität der Straftaten. damit meine ich die Schwere . Wie z.b. Mord , Versuchter Mord ,schwere geplante oder wiederholte Körperveretzung, Vergewaltigung und ähnliches . Wann immer ein Mensch gezielt , geplant physisch zu Schaden kommt .
2. ab einer bestimmtenn quantität. Siehe das Beispiel mit den Raubzügen . da ist ein Punkt überschritten , wo das Jugendamt in einen Augen nicht mehr zuständig sein sollte .
Strafen ?
denkbar wäre für mich z.b.daß ein lebenslange Abfindung an das Opfer dem die Gliedmassen abgehackt wurden eingefordert werden KANN. Betonung auf Kann , ab der Volljährigkeit . oder halt den Hinterbliebenen bei Tötung .Denn es besteht nun eine lebenslange Schuld gegenüber den Opfern oder Hinterbliebenen . .Wenn sich z.b. eine weitere straftat ab einer bestimmten Schwere oder Grösse wiederholt , wird aus dem Kann ein Muss. In der Zwischenzeit können gerne deine psychologischen Maßnahmen eingebunden werden , sollten mal Kapazitätenn dafür frei werden . Stichwort Überlastung hattest du gelesen?
Sollten die Eltern dieses Maßnahmen blockieren , boykottieren , oder es sich abzeichnen das sie diese Handlungen sogar unterstützen oder rechtfertigen , DANN erhalten sie eine Teilschuld , denn ab DANN sind sie auch konkret Teil dieser entstandenen Schuld
Also nix mit Zustimmung der Eltern und solche sachen . Nicht bei solchen Taten.
Das als beispiele. Aber das Jugendamt sollte seine zuständigkeit in solchen Fällen verlieren und eine Strafbarkeit ermöglicht werden . Schon allein deswegen um bstimmten gruppierungen das ausnutzen dieser Unmündigkeitsgrenze FÜR Straftaten zu erschweren .
PS. Natürlich sind das Umfeld und Familie (eltern ) immer Teil des Problems , aber genauso sehe ich Ansichten wie du sie trägst als einen grossen Teil des aktuellen Problems
Warum schreibst du von Knast und rechnest gleich mal die Kosten zusammen , sobald es um eine Runtersetzung der Strafmündigkeit geht ? Warum ist das alles woran du dabei denken kannst ? mal darüber nachgedacht ? Statt den Usern die du wegen ihrer Forderung kritisierst gleichmal deine etwas eingeschränkte Vorstellung unterzujubeln , die Punkte betrachten die angesprochen wurden.
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Ich bin verwirrt.
Konkret geht es mir dabei um eben den Handlungsspielraum zu erweitern , wo die aktuellen zuständigen Behörden in meinen Augen versagen. Das Beispiel mit den Geschwistern inn LPz hatte ich ja schonmal gebracht , die 1,5 -2 jahre in Läden spaziert sind und sich genommen haben was ihnen so passt. Tatsächliche Konsequenzen in der Zeit kaum .
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Handlungsspielraum erweitern? Ich bin jetzt kein Fachmann für Jugendrecht, aber das Kind kann doch den Eltern bei Kindeswohlgefährdung entzogen werden. Dann verfügt das Jugendamt über Aufenthaltsbestimmungrecht usw. Reicht das nicht an Handlungsspielraum?
Was sagen dann die von dir erwähnten Fachleute der Neurologie und Psychologie ??? Denn auch DAS ist dann Teil Entwicklung dieser kindlichen Psyche .
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Also ich weiß nicht, was die dazu sagen, woher auch?
jede Unrechtmässigkeit müsste gerade in dieser Austestphase sofort mit einem konsquenten Aufzeigen der notwendigen Grenzen beantwortet werden . Genau das , was nicht stattfindet .
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Ich hatte in meinem vorherigen Posting auch erklärt, dass ich für Konsequenzen bin, ja natürlich auch das Aufzeigen von Grenzen.
Ich habe die Theorie, die ich ja auch schon erörtert hatte, dass die Kinder (ggf. auch die Erziehungsberechtigten) Konsequenzen spüren sollen.
Ich glaube der Unterschied zwischen unseren beiden Diskussionspunkten ist, dass du der Meinung bist, um entsprechende Konsequenzen ziehen zu können, muss die gesetzliche Strafmündigkeit heruntergesetzt werden. Meine Meinung ist, dass die derzeitigen rechtlichen Mittel durchaus vorhanden sind, aber (wahrscheinlich aufgrund Unterfinanzierung von Jugendämtern und Jugendgerichten) nicht durchgeführt werden.
Das als beispiele. Aber das Jugendamt sollte seine zuständigkeit in solchen Fällen verlieren und eine Strafbarkeit ermöglicht werden . Schon allein deswegen um bstimmten gruppierungen das ausnutzen dieser Unmündigkeitsgrenze FÜR Straftaten zu erschweren .
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Interessanter Punkt. Wer soll denn zuständig sein? Und wer immer das sein sollte, dort müssten dann erstmal Kapazitäten und Expertise aufgebaut werden. Da kann man doch gleich die Ressourcen an das Jugendamt geben.
Komische frage. wer ist denn bisher für Strafbarkeit und strafbare Taten zuständig , sobald eine entsprechende Mündigkeit besteht. Die Kapazitäten sind doch schon vorhanden , vor allem der ausführenden Organe . Was die Expertise angeht da mag es hapern , aber hier haben wir eh getrennte Ansichten , da ich nicht diese Entwicklungspsychologische Schiene fahre , wenn es sich um solche schwere Straftaten handelt mit solch einem Prozedere (Planung)
Und offentsichtlich hat ein Jugendamt nicht solche Ressourcen wie das schon geschilderte Beispiel zeigt mit den Geschwistern ODER die haben nicht die Eier in der Hose entsprechend zu handeln , auch mit Zwang , was es kein Deut besser macht .
was konkret verwirrt dich denn ? Den Punkt das user an anderer Stelle eine Herabsetzung der Strafmündigkeit für sinnvoll angesehen haben , hast DU in die Diskussion hier im Thread gebracht . was mich zu der an dich gerichteten Frage veranlasste , "was den genau dagegen spräche"... und als Argument bringst du dann ein "in den Knast bringen und Kosten verursachen " an . was weder von mir gefordert wurde und auch damals in der von dir angedeuteten Diskussion nicht als Endlösung diskutiert wurde. was bitte verwirrt dich nun , wenn ich darauf Hinweise , das der Knastpunkt auf deinen M... gewachsen ist und du ihn einfach mal drüber stülpst ? ^^ ?Zitat:
Ich bin verwirrt.
Heisst im Klartext. Die jugendämter schaffen es nicht , egal aus welchen Gründen , ob Unterfinanzierung oder Überlastung personell oder Konsequenzlosigkeit in der Umsetzung , weil schwammige politik . Mir egal was es ist. Aber schon allein diese punkte sind ein gutes argument ihnen die zuständigkeit bei den schweren Fällen zu entziehen , und sie einer Behörde zu übergeben die es ein wenig besser schafft sich durchzusetzen.Zitat:
Ich glaube der Unterschied zwischen unseren beiden Diskussionspunkten ist, dass du der Meinung bist, um entsprechende Konsequenzen ziehen zu können, muss die gesetzliche Strafmündigkeit heruntergesetzt werden. Meine Meinung ist, dass die derzeitigen rechtlichen Mittel durchaus vorhanden sind, aber (wahrscheinlich aufgrund Unterfinanzierung von Jugendämtern und Jugendgerichten) nicht durchgeführt werden.
Wenn es dazu nötig ist das Alter der Strafmündigkeit runter zusetzen , hab ich überhaupt kein Problem damit . Hauptsache es entsteht eine konkrete spürbare Handlung und nicht nur ein "die derzeitigen rechtlichen Mittel durchaus vorhanden " , was reine Theorie bleibt aber praktisch fast nix davon zu merken ist.
In bester Täter-Opfer-Umkehr wird hier nach Verschärfung von Gesetzen verlangt, wird die "Internierung" von Kindern gefordert (ja, Internat hat den selben Wortstamm), wird dem traumatisierten Polizisten gedacht.....
Der Anlass des Thread ist euch aber noch ein Begriff?
"Eine 12-jährige, gehörlose Jugendliche wurde von bewaffneten Polizist*innen angeschossen.
Und trotzdem behauptet die Polizei jetzt, es gebe „noch viele offene Fragen“.
Aber an diesem Fall ist nichts unklar. Ein Kind wurde angeschossen, weil Einsatzkräfte weder deeskalierend noch professionell gehandelt haben.
Und das Problem ist nicht ein einzelner Beamter.
Das Problem ist ein Apparat, der gelernt hat zu schießen, aber nicht zu schützen. Und solange das so bleibt, werden solche Eskalationen weiter vorkommen." (Clara Bünger)
Ich fasse es nicht.....
Ich fasse deine Aussage nicht!
WArst du dabei? Hast du alles mitbekommen, um so urteilen zu können?
Das Stimmt doch vorne und hinten nicht.
Von der KI:
Im weltweiten Vergleich gilt die deutsche Polizei in Bezug auf den Schusswaffengebrauch als
sehr zurückhaltend und setzt ihre Waffen wesentlich seltener tödlich ein als Polizeibehörden in vielen anderen Ländern. KI Ende
Und ja ich sage trotzdem das die Polizei in diesem Fall falsch gehandelt hat, aber ich würde nicht behaupten das der Apparat das Problem ist, sondern das einzelne Fehler machen.
Die geforderte Verschärfung bezog sich übrigens NICHt auf den Fall mit dem gehörlosen Mädchen , sondern auf den Fall mit den 13 jährigen Jungs die mit einer Machete einen Kioskbesitzer überfallen hatten und was in diese Diskussion zusätzlich eingebracht wurde .
Hattest du diesen Umstand und Unterschied bemerkt ? Und was noch viel wichtiger ist , auch verstanden , bevor du was von Täter-Opfer-Umkehrung in diesem Zusammenhang erzählst ?
War mir sehr klar und ist mir auch gleich aufgefallen, daher hätte ein neuer Faden aufgemacht werden müssen...
Ich hatte aber gehofft, das sich das etwas klärt, aber so ist es ja einfacher, da vermischen sich die Ereignisse und der empörte "Ruf nach Ordnung" wird legitim.
Nein, ich habe keine neuen Erkenntnisse, die alten reichen mir (Kamera aus, Vier BeamtInnen im Dienst bei einer 12 jährigen, genug Zeit um geschultes Personal anzufordern etc.)....und ich wiederhole noch einmal, ich wage zu bezweifeln, das es hier zur "Aufklärung" kommt. Da gilt der Spruch mit den Krähen und den Augen.
Und wenn ich hier lesen muss, das es den/die BeamtInnen belastet auf Mennschen zu schießen, sollten sie dies ggf. unterlassen.
Auch hier das letzte Stöckchen, welches ich übersprungen habe....
Ich hatte es schonmal gefragt aber warum sollte die Kamera denn an sein? Und für mich ist immer noch widersprüchlich, dass Du hier von Selbstreflexion und offenen Fragen sprichst, selbst aber scheinbar einen Standpunkt vertrittst, bei dem die Schuldigen schon feststehen.
Ist halt besser, als ggfs. ein Messer im Bauch zu haben. Was ist das denn für eine Aussage, wer schießt denn gerne auf jemanden anderen?Zitat:
Und wenn ich hier lesen muss, das es den/die BeamtInnen belastet auf Mennschen zu schießen, sollten sie dies ggf. unterlassen.
Warum die Kamera an sein sollte??? Um solche Diskussionen zu vermeiden!!!!
Ja, ich sehe die "Schuld" bei den BeamtInnen, bzw bei deren schlechter Ausbildung. Gebe ich zu und nun?!
Messer im Bauch? Mit Stichschutzweste?
Nun, da hab ich mich ja während meiner langen "Türkarriere" immer auf falsches Equipmet verlassen (hatte später auch ein "Kettenhemd").
Taser, Pfeffer, Stock, "Schmerzgriff", Übermacht,...sicher alles nicht schön, aber alles besser als ein Schuß.....
So, Flea, ich bin hier raus....tschüß.
:teufling::teufling::teufling:
Ich hatte doch weiter vorne gepostet wann die Beamten filmen dürfen und wann nicht. Hast Du das gelesen?
Dann erzähle doch den anderen hier nichts von Selbstreflexion. ;)Zitat:
Ja, ich sehe die "Schuld" bei den BeamtInnen, bzw bei deren schlechter Ausbildung. Gebe ich zu und nun?!
...
So, Flea, ich bin hier raus....tschüß.
:teufling::teufling::teufling:
Messer im Bauch ist hier stellvertretend für schwere Verletzungen duch Messer (wo auch immer). Kann auch trotz Schutzausrüstung passieren, nicht?Zitat:
Messer im Bauch? Mit Stichschutzweste?
Nun, da hab ich mich ja während meiner langen "Türkarriere" immer auf falsches Equipmet verlassen (hatte später auch ein "Kettenhemd").