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Kensei
Letzteres ist sicher nur am Rande Thema. Aber worauf sollte die juristische Einschätzung denn beruhen, wenn nicht auf dem Polizeigesetz und den daraus abgeleiteten Grundlagen für die Einsatzlehre der Beamten?
Darum geht es doch nicht, sondern ob man zu dem jetzigen Zeitpunkt schon in dem Fall Verbesserungsmöglichkeiten sehen kann, die mit den genannten Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Eine der genannten Maßnahmen war ja, dass die anderen Fälle, bei denen Polizeibeamten Menschen töteten untersucht werden.
Da da nun keine systematischen (!) Defizite rausgekommen sind, fragst Du, warum man dann die Maßnahmen ergreift, von denen eine die Untersuchung ist... (muss ich das weiter ausführen?)
Eine andere Maßnahme ist, dass nun Polizisten Bodycams tragen müssen (wenngleich auch nicht einschalten)
Wenn das die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die in solchen Situationen eingeschaltet werden, wäre man nicht in der Situation, dass man trotz acht anwesenden Beamten nicht genau weiß was genau passiert ist.
weitere Maßnahme:
Das verpflichtende jährliche Einsatztraining wird laut Reul um zwei Tage auf dann sieben Tage ausgeweitet. Die Zusatzzeit solle genutzt werden, um den Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen zu trainieren.
Was soll nun das Gerichtsverfahren Deiner Meinung nach ergeben, dass es derartiges nicht braucht, weil alle Beteiligten hervorragend auf solche Situationen vorbereitet sind?
Ich habe den Eindruck dass Vorfälle mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen in nächster Zeit eher häufiger werden werden, als seltener.
nächste Maßnahme:
Bereits nach dem tödlichen Einsatz in Dortmund, bei dem es Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Jugendlichen aus dem Senegal gegeben haben soll, hatte Reul eine Liste von mehrsprachigen Polizeibeamten in Auftrag gegeben. Sie könnten einspringen, wenn ein Dolmetscher gerade nicht zur Hand sei. Reul sagte am Donnerstag, dass auch die sogenannte Internetwache der Polizei in weitere Sprachen übersetzt werden soll.
Was ist daran schlecht, angesichts eines Vorkommnisses, bei denen es offensichtlich eine Sprachbarriere zwischen dem Erschossenen und den Beamten gab?
Oder glaubst Du, im Gerichtsverfahren kommt nun raus, dass die sich super unterhalten haben, wollten nur nicht davon berichten, weil der Anwalt davon abgeraten hat?
Und unabhängig von dem Vorfall wird die Zahl der Menschen in Deutschland, die nicht deutsch sprechen, wohl eher zunehmen.
Reul kündigte an, dass schriftliche Anleitungen wie die sogenannte «Wachdienst-Fibel» überarbeitet werden. So solle besonders die Bedeutung zwischenmenschlicher Kommunikation beim Einschreiten noch stärker betont werden.
kann ich auch nichts Schlechtes erkennen.
Auch in Bezug auf das andere Video, dass man hier im Thread gesehen hat.
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Kensei
Und nach meinem Dafürhalten war auch noch nicht abschließend geklärt, wie das Opfer sich mit dem Messer nun auf die Beamten zubewegt haben soll und welches Bedrohungspotenzial daraus erwachsen ist.
Inwiefern soll das für die beschlossenen Maßnahmen relevant sein?
Dass man das noch immer nicht weiß, würde für IMO lediglich für die Bodycams sprechen (die man dann auch einschalten müsste), die anderen Maßnahmen (bis auf die Untersuchung) setzen IMO davor an, um eine solche Eskalation zu verhindern.