Und, wo war der Aufruhr der Spitzenpolitiker und in den Talkshows?
https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...tfall-100.html
Zitat:
Rettungssanitäterin verärgert über Behinderung bei Querdenker-Demo und im Straßenverkehr
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Und, wo war der Aufruhr der Spitzenpolitiker und in den Talkshows?
https://www.mdr.de/nachrichten/sachs...tfall-100.html
Zitat:
Rettungssanitäterin verärgert über Behinderung bei Querdenker-Demo und im Straßenverkehr
Nun hat aber die zuständige Ärztin in der Presse erklärt, dass es in diesem Fall gar keinen Unterschied gemacht hat. Also ist die Radfahrerin NICHT Opfer der Klimaaktivisten - aber etliche zigtausend Menschen sind Opfer der diversen Klimaverbrecher, gegen die mit solchen Aktionen protestiert wird. Plus schwere Sachschäden in Indonesien, Pakistan ...
das ist ein äpfel-birnen vergleich bzw. eher schlichtes derailing, denn das erneute und wiederholte ankündigen von dingen, für die man gerade vor gericht stand und verurteilt wurde, auch noch vor ebendiesem gericht, auf dessen verurteilung man also offensichtlich schei**t, ist was ganz anderes und das hat auch mit meinungsfreiheit nichts zu tun, wehalb man in bayern ja die leute gerade entsprechend aus dem verkehr zieht...
Es reicht eine Ordnungswidrigkeit mit "erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit".
Die möglichen Dauern des Gewahrsams sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In NRW ist nur ein Tag erlaubt.
Bis auf Bayern hat wohl kein Bundesland mehr als 14 Tage.
Offenbar sind bezüglich des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes noch Klagen anhängig:
Begründet wird Unterbindungsgewahrsam allgemein damit, dass durch ihre Gefangennahme die betroffene Person daran gehindert werde, eine Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung oder eine Straftat zu begehen oder fortzusetzen. In Bayern ist darüber hinaus eine Ingewahrsamnahme seit 1. August 2017 auch schon zur Abwehr einer (konkreten) Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zulässig. Aus verfassungsrechtlichen Gründen wurden vor allem wegen dieses Punkts eine Vielzahl an Klagen gegen das Polizeiaufgabengesetz (Bayern) eingereicht, zumal gleichzeitig die bisherige Höchstdauer von zwei Wochen abgeschafft worden war. Über die Klagen wurde bisher noch nicht entschieden. Jedoch führte der Bayerische Landtag zum 1. August 2021 eine Befristung auf zwei Monate ein.
Passend dazu fordert der CSU-Politiker Dobrindt härtere Strafen gegen Klimaaktivisten und rückt die in die Nähe von Terroristen:
Straßenblockierern, die die Durchfahrt von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten behindern, soll demnach künftig eine Mindestfreiheitsstrafe drohen, außerdem sollen Aktivisten bei Wiederholungsgefahr vorbeugend in Haft genommen werden können. Für die Beschädigung oder Zerstörung von Kulturgütern fordert die Union zudem eine Mindestfreiheitsstrafe anstatt der bislang geltenden Geldstrafe.
Klima-Protest dürfe „kein Freibrief für Straftaten sein“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der „Bild am Sonntag“. Es brauche „deutlich härtere Strafen für Klima-Chaoten, um einer weiteren Radikalisierung in Teilen dieser Klimabewegung entgegenzuwirken und Nachahmer abzuschrecken“, sagte der CSU-Politiker. Die Entstehung „einer Klima-RAF“ müsse verhindert werden.
Damit bezog sich Dobrindt auf die Rote Armee Fraktion (RAF). Die RAF galten in der Bundesrepublik über Jahrzehnte als Inbegriff von Terror und Mord. Den Linksterroristen fielen von 1970 bis Anfang der 1990er Jahre mehr als 30 Menschen zum Opfer.
https://www.msn.com/de-de/nachrichte...9c/ar-AA13MVQn
Wenn der Vorsitzende einer Oppositions-Partei über die regierenden Parteien oder führende Vertreter sagt "wir werden sie jagen" ist das in meinen Augen genauso schwer wörtlich als Ankündigung einer Straftat auszulegen, wie wenn z.B. der Trainer des BVB das über den FC-Bayern oder exponierte Vertreter sagt.
Gauland ist promovierter Jurist, der sich IMO wie andere Populisten geschickt in der Mehrdeutigkeit der Sprache bewegt.
politischer meinungskampf im engeren sinne - gauland hat sich damals als parteioffizieller nach einem wahlerfolg seiner partei auf einer parteiveranstaltung geäußert - ist in der tat etwas ganz anderes, folgt eigenen regeln und hat mit den selbstlegitimierten aktionen der klima-kleber nichts gemein. oder wie panasapiens gerade so schön meinte:
gauland wurde daher auch nicht verurteilt zu irgendwas und konnte im gegensatz zu den klima-klebern demzufolge auch nicht vollmundig ankündigen, sein gerade abgeurteiltes tun überzeugt weiterhin beliebig oft zu wiederholen, weil er sich trotz anderslautendem urteil weiterhin im recht sieht.Zitat:
Zitat von Panasapiens
ergo: äpfel birnen und so... oder halt derailing. kann jeder für sich selbst entscheiden.
Warum? Wenn ich mir anschaue, zu welchen Straftaten es in den vergangenen Jahren seitens von Mitgliedern der AfD oder parteinaher Organisationen gekommen ist, und ich dazu die Führungs- und Vorbildrolle eines Herrn Gauland in der Partei unterstelle, fehlt da nach meinem Dafürhalten nicht viel, um eine Anstiftung zu Straftaten zu konstruieren. Zumindest mit der ideologischen Brille bayrischer Amtsrichter.
Ganz nebenbei steht für ähnliche Vorwürfe aktuell ein amerikanischer Ex-Präsident in den USA unter Anklage.
warum hat es dann noch keiner gemacht?
der hat konkret nach der Wahlniederlage gesagt:
„Also wir werden […] die Pennsylvania Avenue hinuntergehen – ich liebe die Pennsylvania Avenue – und wir werden zum Kapitol gehen und wir werden […] versuchen, unseren Republikanern – den schwachen, die starken brauchen keinerlei Hilfe von uns – wir werden versuchen, ihnen den Stolz und die Stärke zu geben, die sie brauchen, um unser Land zurückzuerobern.“
das scheint mir doch einen eindeutigeren Bezug zu den zeitnah darauf folgenden Ereignissen zu haben, als eine Ankündigung die regierenden Parteien oder Frau Merkel zu "jagen" zu irgendwelchen Straftaten von AfD-Anhängern:
Trumps Aufforderung entsprechend, strömte ein Teil der Demonstranten bereits während seiner langen Rede zum Kapitol. Dort durchbrachen sie schon etwa ab 12:30 Uhr erste Polizeisperren und strömten auf das Gelände.
[...]
Trumps gewählter Nachfolger Joe Biden forderte in einer TV-Ansprache den noch amtierenden Präsidenten Trump auf, seine Anhänger zur Beendigung der „Belagerung“ zu bewegen.[91] In zwei Tweets, um 14:38 Uhr und um 15:13 Uhr, rief Trump diese zwar auf, friedlich zu bleiben, aber nicht dazu, sich zurückzuziehen.[92] Um 14:30 Uhr bat die U.S. Capitol Police das US-Verteidigungsministerium dringend um Unterstützung durch weitere Bundeskräfte und die Nationalgarde. Auch die Bürgermeisterin von Washington, D.C. stellte ein entsprechendes Hilfsersuchen. Da Washington Bundesterritorium ist, kann dort ausschließlich die US-Regierung über den Einsatz von Bundeskräften entscheiden. Laut Medienberichten weigerte sich Präsident Trump zunächst, die angeforderte Unterstützung zu schicken. Dies sei erst auf Intervention des im Kapitol eingeschlossenen Vizepräsidenten Pence geschehen.[93] Um 16:17 Uhr veröffentlichte Trump ein Video, in dem er die Randalierer halbherzig dazu aufforderte, das Kapitol zu räumen. Er lobte sie gar als „große Patrioten“; sie seien „sehr besonders“ und er „liebe“ sie.
Ist dort jemand gestorben oder invalide geworden wegen der Verzögerung? Ich kann das nicht entnehmen, daher hinkt der Vergleich.
Die Sanitäterin wendet sich immerhin gegen jede bewusste bzw. unnötig herbeigeführte Verzögerung. Und dagegen, als ärztlicher Bereitschaftsdienst missbraucht zu werden.
Nein der Vergleich hinkt nicht, denn auch im Fall Berlin ist niemand verstorben oder Invalide geworden wegen einer Verzögerung. Zudem hatte Teetrinker das auch nicht geschrieben, sondern man solle sich vorstellen so ein Fahrzeug wäre durch Querdenker im Stau stecken geblieben.
https://www.stern.de/panorama/laut-n...-32879956.html
Sind die Tassen groß genug um als Nachttopf verwendet werden zu können? Dann nehme ich auch eine.
Och je, ist doch nicht gesund sich immer in der Opferrolle zu sehen. Davon mal abgesehen, gab und gibt es doch hier ein breite öffentliche Diskussion inklusive (teils fragwürdiger) Statements von Spitzenpolitikern. Das Beispiel ist also eher ungeeignet - mal abgesehen davon, dass es falsch ist (siehe FireFleas Beitrag).Zitat:
Zitat Teetrinker
Man stelle sich vor, so ein Fahrzeug bleibt wegen einer „Querdenker-Demo“ im Stau stecken.
Wir hätten dazu Statements von „Spitzenpolitikern“ und tagelange Diskussionen bei Lanz, Maischberger und Co..
Auch hier habe ich weder Statements von Spitzenpolitikern noch tagelange Diskussionen bei L, M und C. mitbekommen:
https://www.dorstenerzeitung.de/dors...-p-4000400443/
(durch Google gefunden als ich nach einem Artikel bzgl. des gleichen Problems bei einem Querdenker Autokorso in AB suchte - gab es also mehrfach - ohne großes öffentliches Interesse).
Bitte zurück zum Thema bzw dabei bleiben!
Das eigentliche Thema war ja an sich mit Beitrag #2 abgehakt und die Antworten hier werden vom TE scheinbar konsequent ignoriert, wie man an #216 sieht...
Naja, ich möchte halt nicht zu sehr in Richtung Politik (AfD usw.) abdriften ....
Du hast bisher nicht erklärt, mit welcher Begründung der Mann dir die "Freiheit geraubt" hat.
Gefiel ihm dein Fahrrad nicht, deine Frisur oder das Du auf dem Bürgersteig unterwegs warst? Es gibt doch überhaupt keinen nachvollziehbaren Grund.
Oder hast du geraucht und zuviel Co2 emittiert?
Hättest du nicht einfach auf dein e-bike steigen und auf der Straße fahren können?
Oder hatten sich da noch welche festgeklebt, um dir die Freiheit zu rauben?
nötigung ist auf jeden fall ein thema oder? könnte man die leute auch verklagen, wenn ich berufliche oder private nachteile erleide, zb flug verpasse? vorsätzlich verursachter stau, (gefährlicher?( eingriff in den strassenverkehr?..dafür ist ja einzig und allein der verursacher verantwortlich und im gegensatz zu einem unfall oder einer anderen unverschuldeten situation ist der stau ja mit voller absicht herbeigeführt... In § 823 Abs. 1 BGB heißt es Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
würde sowas hier auch zutreffen?
Wenn keine Gewalt angewendet wird, nicht.
Zitat:
Passive bzw. beeinflussende Gewalt ist gegeben, wenn der Täter durch sein Verhaltenbei einem anderen Zwangswirkungen erzeugt. Typische Fälle sind z.B.:
•aggressives nahes Auffahren
•Fahrbahnschneiden
•Spießrutenlaufen ohne Tätlichkeiten
•Blockaden mit bedrohlichem Verhalten
•Blockieren von Zugängen oder Wegen durch aggressives " sich in den Wegstellen"
Die Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte orientierte sich zum Problembereich"passive Gewalt" am "vergeistigten" bzw."entmaterialisierten" Gewaltbegriff, der dem Laepple-Urteil des BGH aus dem Jahr1969 zugrunde lag. Danach setzt Gewalt im Sinn von § 240 Abs. 1 StGB nicht den"unmittelbaren Einsatz körperlicher Kräfte" voraus. Es genüge vielmehr, dassder Täter "nur mit geringem körperlichen Kraftaufwand einen psychischdeterminierten Prozess" in Lauf setzt (BGH 2 StR 171/69(Laepple).
In den 90er Jahren ist allerdings sehr fraglich geworden, ob sogenannte"friedliche Blockaden" durch schlichtes in den Weg setzen, Hinlegen, in GruppenHinstellen o.ä. noch als passive Gewalt vom Gewaltbegriff erfasst ist.
1995 entschied das BVerfG, dass die erweiternde Auslegung des Gewaltbegriffs in § 240Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit Sitzdemonstrationen gegen Art. 103 Abs. 2 GG verstoße.Zwar sei die Norm als solche verfassungsgemäß (Verweis auf BVerfGE 73, 206 - Mutlangenvom 11. November 1986), jedoch verstoße die Auslegung des Gewaltbegriffs in
§ 240 Abs. 1StGB durch die Strafgerichte gegen Art. 103 Abs. 2 GG, weil sich nicht mehr mitausreichender Sicherheit vorhersehen ließe, "welches körperliche Verhalten, dasandere psychisch an der Durchsetzung ihres Willens hindert, verboten sein soll und welchesnicht." Das Tatbestandsmerkmal Gewalt sei mittlerweile "in einer Weiseentgrenzt", dass "nunmehr bereits die körperliche Anwesenheit an einer Stelle,die ein anderer einnehmen oder passieren möchte, zur Erfüllung des Tatbestandsmerkmalsder Gewalt genügt, falls der andere durch die Anwesenheit des Täters psychisch gehemmtwird, seinen Willen durchzusetzen."
Die notwendige Eingrenzung des Gewaltbegriffs in § 240 Abs. 1 StGB obliege nunmehr denStrafgerichten (BVerfGE 92, 1).
Eingrenzungen hat der BGH erstmals in den Entscheidungen zur Blockade der A 8 durchKurden formuliert (BGH StR 126/ 95; BGH 1 StR 327/95).
Danach ist lediglich das schlichte, völlig gewaltlose und nicht bedrohliche Hinsetzen,Hinlegen oder in den Weg stellen nicht als psychische Einwirkung auf andere und damitnicht als passive Gewalt anzusehen, insofern nur die ersten eintreffenden Fahrzeugführerbetroffen sind. Nur ihnen gegenüber sei eine lediglich psychische Einwirkung gegeben.Allerdings stellen nach Ansicht des Bundesgerichtshofes die auf diese Weise zum Stillstandgebrachten ersten Fahrzeuge für weitere sich nähernde Fahrzeugführer ein physischesHindernis dar.
Demnach geht der Bundesgerichtshof von einer Nötigung aus, wenn "Blockierer"die Fahrzeuge, deren Fahrer sie durch ihr Verhalten lediglich psychisch an der Weiterfahrthindern, dazu benutzen, die Durchfahrt für weitere Kraftfahrer zu sperren.
Im Fall des "Münchener Fahrbahngehers", der bewusst verkehrswidrig auf derFahrbahn ging, um eine autofreie Stadt zu erreichen, hat der BGH mit Blick auf die o.a.Entscheidung des BVerfG Gewalt im Sinne des Nötigungstatbestandes verneint, undausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Fall des Münchener Fahrbahngehers mit denBlockadeaktionen der Kurden nicht vergleichbar sei (BGH 4 StR 283/95).
Festzuhalten bleibt, dass bloßes friedliches und nicht bedrohliches in den Weg setzen,stellen oder legen (bloße Anwesenheit) als lediglich psychische Einwirkung nicht mehr alspassive Gewalt i.S.v. § 240 Abs. 1 StGB gewertet werden darf.
Wäre mal interessant gewesen, was vor ein/zwei Jahren los gewesen wäre, hätten Querdenker so den Verkehr gestört oder Krankenwagen nicht vorbei gelassen und es wäre dadurch jemand anders verstorben. Dann hätte jeder nach einem Verbot geschrien.
https://www.youtube.com/watch?v=fUG-mjZV46A
So wird es richtig gemacht. Einfach mal grob anfassen und weg ziehen.
Die Lauterbach-Ultras haben eine neue Spielwiese gefunden.
Lasst mich raten: die Kritiker dieser Klimakleber sind alles Schwurbler, Nazis und Klimawandelleugner?
Wie kommst Du auf diesen Unsinn? Ich finde btw. selbst kritisch, wenn sich Leute auf der Straße festkleben (oder Kunstwerke attackieren). Es geht hier aber doch darum, dass
a) man die Kleber nicht einfach so umklatschen darf und
b) dass den Klebern hier Dinge unterstellt werden, die so nicht passiert sind
Sie haben einen Rettungswagen auf der A100 nicht durchgelassen bzw dafür gesorgt, dass dieser nicht rechtzeitig zum Einsatzort kam. Ob das die Frau gerettet hätte mal hin oder her. Die sind bereit, Menschen durch ihre Ideologie zu gefährden und wollen straffrei davon kommen...
Das witzigste ist, dass die nichts an der Situation des Klimas ändern. Die nerven den normalen Bürger und sorgen für Unmut und tun damit dem eigentlichen Thema einen Bärenjob. Die hätten wahrscheinlich mehr Zustimmung, wenn die sich 1x die Woche zum saubermachen der Städte treffen würden und dabei den Bürgern über das Umweltproblem aufklären würden.
In Westeuropa sinkt jährlich der CO2 Ausstoß. Das zeigt, dass wir schon mehr als genug für das Klima tun. Anders sieht das in China aus. Die Chinesen erhöhen ihren CO2 Ausstoß jährlich. Bald kommen 200 neue Kohlekraftwerke hinzu. Sollen sich die Klimakleber mal dort festkleben und uns hier in Ruhe lassen.
Ach, jetzt ist es egal, ob tatsächlich jemand wegen den Klimaklebern verstorben ist, sondern es geht nur um Behinderung generell? Ich habe ja bereits einen Artikel aus Deutschland gepostet, nachdem Querdenker Rettungswagen behindert haben, die findet man auch im Ausland. Bspw.:
https://www.independent.co.uk/news/w...-b1924282.html
Da ja der Vergleich gesucht wird - haben also auch Querdenker durch ihre Ideologie Menschenleben gefährdet? Oder Milchbauern, die für höhere Preise demonstrieren? Oder oder?
Und warum ist der unterstellte Mediale Aufschrei bei den Querdenkern offenbar ausgeblieben oder wurde von Teetrinker und Dir nicht wahrgenommen, wenn man es bei denen doch sicher verboten hätte?
Eine aus meiner Sicht sehr simple Weltsicht, freundlich gesagt.Zitat:
In Westeuropa sinkt jährlich der CO2 Ausstoß. Das zeigt, dass wir schon mehr als genug für das Klima tun. Anders sieht das in China aus. Die Chinesen erhöhen ihren CO2 Ausstoß jährlich. Bald kommen 200 neue Kohlekraftwerke hinzu. Sollen sich die Klimakleber mal dort festkleben und uns hier in Ruhe lassen.
Als jemand, der früher im Training mit Polizisten konkret auch Prüfungen zur Anwendung von Notwehr abgelegt hat, kann ich Dir sagen, dass hier Deinerseits keine Notwehrsituation vorgelegen hat, da weder Du, noch Dein Kumpel in irgendeiner Art und Weise bedroht wurden, noch ersichtlich eine Verletzungsgefahr für Euch bestanden hat. Auch eine Fremdhilfe kannst Du nicht für Dich beanspruchen.
UNd ja, in einer solchen Situation umgeht man idealerweise das Problem oder wartet, bis Ordnungskräfte sich darum kümmern.
Ich habe mich gar nicht auf Gauland bezogen, oder? Ich meinte ehr so etwas:
Zitat:
Auch AfD-Vizesprecherin Beatrix von Storch will auf Flüchtlinge schießen lassen – sogar auf Kinder. Nach der Forderung der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry, gegen Flüchtlinge an der Grenze notfalls Schusswaffen einzusetzen, legte auch von Storch nach.
Sie schrieb auf Facebook, wer das „Halt“ an der Grenze nicht akzeptiere, sei ein Angreifer. „Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen.“ Auf die Frage eines Nutzers, ob etwa der Grenzübertritt von Frauen und Kindern mit Waffengewalt verhindert werden solle, antwortete die AfD-Europaparlamentarierin mit „Ja“. (TAZ, 31.01.2016)